[Seite 1]
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen des Auftraggebers
zur kurativen Instandsetzung/Verbesserung und/oder zur präventiven Instandhaltung/Wartung von Fenstern, Türen, Treppen und anderen Bauelementen/Bauteilen aus Holz
Dokument Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Instandsetzung von Holzbauteilen Seite 1 von 2 Prozess Einkaufs-Prozess Stand September 2009 1D
| WB
| 451 Leistungsort:
Untergrundvorbereitungen
Alle Maßnahmen sind nach den Methoden und mit dem Materialien der Repair Care International durchzu- führen. Der Nachweis der Kenntnisse dieser Methoden zur Sanierung von Holzelementen ist erforderlich (Repair Care Zertifikat ist dem Auftraggeber (AG) mit der Angebotsabgabe in Kopie einzureichen). Kooperationen zertifizierter Betriebe sind möglich.
Die Instandhaltung/Wartung hat zum Ziel, durch Prävention = Vorbeugung (Methoden P) die Betriebs- sicherheit des entsprechenden Holzbauelements zu erhalten, die weitere Abnutzung zu verzögern (DIN 31051) und eine deutlich verlängerte Lebensdauer zu sichern. Instandhaltung/Wartung dient der Verhinderung größerer Folgekosten ebenso wie der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften.
Durch die Instandsetzung/Verbesserung sind mit kurativen = wiederherstellenden Mitteln (Methoden C) neben der Betriebssicherheit und den Nutzungseigenschaften auch die optischen Eigenschaften wieder herzustellen. Die Methoden der Wartung/Instandhaltung/Instandsetzung sind entsprechend der Schadensart zu wählen.
Voraussetzung zur Definition der Maßnahmen ist die Kontrolle aller Holzbauelemente. Im Ergebnis der Kontrolle sind die notwendigen Maßnahmen für Instandhaltung oder Instandsetzung festzulegen. Sollten sich im Vergleich zur ausgeschriebenen Leistung gravierende Abweichungen ergeben, so ist der AG unverzüglich zu informieren.
Insbesondere ist die Kontrolle auf folgende Sachverhalte durchzuführen:
- offene Fugen und Verbindungen (auch Keilzinkenverbindungen) außen (P2)
- ungenügende Abdichtung von Fugen an Pfosten (P3 )
- Risse (P4)
- Äste/Astplättchen/natürliche Fehler (P5)
- fehlende Abdichtung von Hirnholz (P6 )
- Abrundung scharfer Kanten (P7)
- Gang- und Schließbarkeit (P8)
- offene Fugen und Verbindungen innen (P10)
- gerissene Hölzer (Wassernasen)/Reparatur mit Glasvlieseinlage (P11)
- versprödeten, gerissenen, abgelösten Kitt / Kittersatz (innen: PG4 außen PG1)
- Faulstellen, mechanische Schäden / massive Reparatur (C1)
- notwendigen Teilersatz mit Laminaten (z.B. Wassernasen) (C2)
- notwendigen Teilersatz mit Passstücken (C4)
- Erneuerung von Anschlussfugen mit DRY FLEX (SO2)
- Erneuerung von Anschlussfugen mit DRY SEAL (SO2)
- Aufwertung durch Einbau einer Innendichtung (SO3)
- Glasersatz (SO4)
Sowie auf allg. Einbaubedingungen (Anschlüsse, Holzqualitäten, Wassereinträge, Vorleistungen usw.), soweit augenscheinlich erkennbar.
[Seite 2]
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen des Auftraggebers
zur kurativen Instandsetzung/Verbesserung und/oder zur präventiven Instandhaltung/Wartung von Fenstern, Türen, Treppen und anderen Bauelementen/Bauteilen aus Holz
Maler- und Lackierarbeiten
Alle Werkstoffe eines kompletten Beschichtungsaufbaues müssen vom selben Hersteller stammen, um die Verträglichkeit der Beschichtungsstoffe untereinander zu gewährleisten. Der Auftragnehmer (AN) hat dies vor Beginn der Arbeiten zu überprüfen und die Verträglichkeit dem AG schriftlich darzulegen.
Werkstoffe sind nach den derzeit gültigen Herstellervorschriften zu verarbeiten.
Geforderte Mindestverbrauchsmengen und, bei deckenden Systemen, eine Trockenschichtdicke von 100 µ dürfen nicht unterschritten werden.
Für die Beschichtung sind ausschließlich „High-Solid-Lacke“ oder „Venti-Lacke“ zu verwenden.
Sämtliche Arbeiten sind vom AN wohnungsweise zu protokollieren (Fensterprotokoll). Diese Protokolle sind vom Handwerker und ggf. vom Mieter zu unterschreiben und mit der Rechnung als Leistungsnachweis dem AG zu übergeben.
Der Ausschreibung liegen die Produkte der Firma CAPAROL als Richtqualität zugrunde. Wird ein anderes als im Leistungsverzeichnis beschriebenes System angeboten, muss der Bieter dem AG den Nachweis der Gleichwertigkeit hinsichtlich Qualität und Eigenschaften mit der Angebotsabgabe herreichen.
Während der Arbeiten ist der Feuchtigkeitsgehalt des Holzes ständig zu kontrollieren und schriftlich im Fensterprotokoll festzuhalten.
Zulässiger Feuchtigkeitsgehalt des Holzes ist systemabhängig jedoch keinesfalls mehr als
- 15 % bei Grundbeschichtungsarbeiten (Laubhölzer 12 %)‚
- 15 % bei Zwischen- und Schlussbeschichtungsarbeiten (Laubhölzer 12 %).
Mit den Fensteraußenflächen ist auch der erste an die äußeren Holzflächen angrenzende Falz (beide Teilflächen des Falzes, das heißt: ca. 1,5 cm Falzbreite - Falzinnenecke - ca. 1,5 cm Falztiefe) mit zu bearbeiten.
Die Beschneidung ist an der inneren “Außenecke‘ des ersten Falzes durchzuführen. Ggfs. vorhandene Dichtungsgummis sind vor Beginn der Vorarbeiten zu entfernen, zu sichern und nach dem Durchtrocknen des Schlusslackes wieder anzubringen.
Kennzeichnung der Baustelle während der Ausführung der Arbeiten
Der AN hat eigenverantwortlich nach vorheriger Ankündigung (Mieterinformation) durch den AG mit den Mietern Ausführungstermine abzustimmen. Die Arbeiten sind so zu koordinieren, dass diese ohne Unterbrechung erfolgen können und der Zutritt zur Wohnung auf ein notwendiges Minimum beschränkt wird.
Dokument Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Instandsetzung von Holzbauteilen Seite 2 von 2 Prozess Einkaufs-Prozess Stand September 2009