Rahmenvertrag für Abfallsäcke sowie Toiletten- und Handtuchpapier

Status
Offen
Angebotsfrist
12.10.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
2
Auftraggeber
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
10.09.2026
Bekanntmachungsnummer
623673-2026
Verfahrensnummer
d65eafe9-b5c5-42c6-9079-d7625e0cccee
CPV-Codes
19640000 · Müllsäcke und -beutel aus Polyethylen; 33770000 · Hygienepapier

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Kurzbeschreibung

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe mit Sitz in Münster sucht einen Rahmenvertrag über den Kauf und die Lieferung von Abfallsäcken sowie Hygienepapier, darunter Toiletten- und Handtuchpapier. Die Ausschreibung ist der Region Münster (NUTS-Code DEA33) zugeordnet und umfasst zwei Leistungsbereiche. Angebote müssen bis zum 12. Oktober 2026 um 07:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag über den Kauf und die Lieferung von Hygienepapier (u.a. Toiletten- und Handtuchpapier) sowie Abfallsäcken

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Abfallsäcke

    Rahmenvertrag über den Kauf und die Lieferung von Abfallsäcken

    Frist: 12.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Hygienepapier

    Rahmenvertrag über den Kauf und die Lieferung von Hygienepapier

    Frist: 12.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen. Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass · er /sie das Gewerbe angemeldet hat (falls erforderlich) und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat. · er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet. · er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen. · das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht. · im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Abfallsäcke

eintägige Bemusterung zur Qualitätsbewertung
30 %
Für die Auswertung der Angebote sind die Eintragungen des Bieters in den Angebotsunterlagen maßgeblich. Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl (100 Punkte). Alle nachfolgenden Bieter erhalten eine anteilige Punktzahl. Dazu wird der niedrigste Angebotsgesamtpreis mit der maximalen Punktzahl (100 Punkte) multipliziert und durch den Angebotsgesamtpreis des Bieters dividiert. Preispunkte = (niedrigstes Angebot x 100) / Angebotspreis des Bieters
70 %

LOT-0002 · Hygienepapier

eintägige Bemusterung zur Qualitätsbewertung
30 %
Für die Auswertung der Angebote sind die Eintragungen des Bieters in den Angebotsunterlagen maßgeblich. Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl (100 Punkte). Alle nachfolgenden Bieter erhalten eine anteilige Punktzahl. Dazu wird der niedrigste Angebotsgesamtpreis mit der maximalen Punktzahl (100 Punkte) multipliziert und durch den Angebotsgesamtpreis des Bieters dividiert. Preispunkte = (niedrigstes Angebot x 100) / Angebotspreis des Bieters
70 %

Vergabeunterlagen

14 Dateien laut Portal · Stand 10.09.2026
Angebotsschreiben.pdfAnschreiben411 KB
Anlage A_Leistungsbeschreibung_.pdfLVLeistungsverzeichnis161 KB
Anlage B_Leistungsverzeichnis.xlsxLVLeistungsverzeichnis21 KB
Anlage C1_Vordruck Bietereignung.docxFormular99 KB
Anlage C2_Eigenerklaerung_19_3_MiLoG.pdfFormular59 KB
Anlage C3_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU.pdfFormular73 KB
Anlage C4_Eigenerklärung zur Beachtung der Kriterien von Umweltzeichen.pdfFormular42 KB
Anlage D_Rahmenvertrag_.pdfVertragsbedingungen109 KB
Anlage E_LWL-Übersicht.pdfSonstiges221 KB
AUFFORDERUNG_ANGEBOTSABGABE_LWL.pdfAnschreiben1.011 KB
Bewerbungsbedingungen.pdfAnschreiben136 KB
Information Datenschutzhinweise.pdfSonstiges92 KB
Information Elektronische Angebotsabgabe beim LWL.pdfSonstiges6,9 MB
Leistungsverzeichnis.pdfLVLeistungsverzeichnis10 KB

Anforderungen

Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen. Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass · er /sie das Gewerbe angemeldet hat (falls erforderlich) und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat. · er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet. · er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen. · das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht. · im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Vergleichbare Verfahren8vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag6 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

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NTN. Toussaint & Co. GmbHKerpen1026.06.2026 - steigend
BGBritz GmbHFriesenheim1019.05.2026 - steigend
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PSPräsentstudio SOENNECKEN e.K.113.01.2025 -

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