Landkreis Hildesheim
Hildesheim, 09. September 2026
Angebotsbedingungen
Abschluss von
Rahmenvereinbarungen
für IT-Hardware
Version 1.0
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Landkreis Hildesheim Abschluss von Rahmenvereinbarungen Seite 2 von 19 für IT-Hardware A10 Angebotsbedingungen
INHALTSVERZEICHNIS
A. EINLEITUNG 4
A.1. Kurzüberblick 4
A.2. Ausschreibungsbestimmungen 4 A.2.1. Verfahrensart 4 A.2.2. Rahmenvereinbarungen 4 A.2.3. Rahmenvereinbarungen je Los 4 A.2.4. Mindest- und Höchstwert der Rahmenvereinbarungen 5 A.2.5. Bestellmengen 5 A.2.6. Angebotsabgabe 6 A.2.7. Zuschlagskriterien 6 A.2.8. Ausschreibungsunterlagen 7
A.3. Terminplanung 8
A.4. Vertragspartner 9
A.5. Externe Unterstützung der Vergabestelle 9
A.6. Fragen zur Ausschreibung 9
A.7. Grundsätzliche Bestimmungen 10 A.7.1. Bietergemeinschaften 10
A.8. Lose 11
A.9. Datenschutz 11
A.10. Haftung 11
A.11. Unfallverhütung 11
A.12. Zutritt zu den Standorten 11
A.13. Beauftragung und Auftragsbestätigung 12
A.14. Rechtsgrundlage 12
A.15. Vertraulichkeit 12
Landkreis Hildesheim Abschluss von Rahmenvereinbarungen Seite 3 von 19 für IT-Hardware A10 Angebotsbedingungen
A.16. Angebot 13 A.16.1. Angebot 13 A.16.2. Inhalt und Aufbau des Angebotes 13 A.16.3. Eignungsnachweise 13 A.16.4. Nachforderungen 13 A.16.5. Preise und Preisanpassungen 14 A.16.6. Haupt- und Nebenangebote 14 A.16.7. Vergütungsregelung 14 A.16.8. Schutzrechte 14 A.16.9. Sprache 15 A.16.10. Rechnungslegung 15
A.17. Auswertung der Angebote 16 A.17.1. Aufbau des Kriterienkataloges 16 A.17.2. Kriterien 16 A.17.3. Methode zur Bewertung der Angebote: Erweiterte Richtwertmethode 17 A.17.4. Beispiel: Auswertung nach der Erweiterten Richtwertmethode 18 A.17.5. Bearbeitungs- und Ausfüllhinweise 19
Landkreis Hildesheim Abschluss von Rahmenvereinbarungen Seite 4 von 19 für IT-Hardware A10 Angebotsbedingungen
A. Einleitung
A.1. Kurzüberblick
Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt auf der Basis dieses Vergabeverfahrens, Rahmenvereinbarungen für IT-Hardware abzuschließen.
Das Vergabeverfahren ist in folgende Lose unterteilt. Los 1: Notebooks Los 2: Monitore 24“ Los 3: Curved-Monitore 34“ Los 4: Mini-PC der NUC-Klasse
Es erfolgt grundsätzlich eine Auftragsvergabe an das wirtschaftlichste Angebot im Verhältnis von Preis und Leistung auf Grundlage eines EVB-IT-Kaufvertrages.
Zeitraum der Rahmenvereinbarung: 01.11.2026 –31.12.2027
Ort: Landkreis Hildesheim
A.2. Ausschreibungsbestimmungen
A.2.1. Verfahrensart
Entsprechend §14 Abs. 2 VgV erfolgt die Vergabe der Rahmenvereinbarungen im offenen Verfahren gemäß §15 VgV.
A.2.2. Rahmenvereinbarungen
Es wird eine Rahmenvereinbarung nach §21 VgV geschlossen. Das gesamte Auftragsvolumen kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht abschließend ermittelt werden.
A.2.3. Rahmenvereinbarungen je Los
Je Los werden bis zu zwei Rahmenvereinbarungspartner bezuschlagt. Die Rangfolge der Rahmenvereinbarungspartner ergibt sich aus der Angebotswertung. Einzelabrufe erfolgen grundsätzlich beim erstplatzierten Rahmenvereinbarungspartner des jeweiligen Loses.
Der Auftraggeber ist berechtigt, nach Zuschlagserteilung und vor dem Erstabruf ein Mustergerät anzufordern. Die Prüfung des Mustergerätes erfolgt ausschließlich als technische Konformitäts- und Plausibilitätsprüfung anhand der veröffentlichten Mindestanforderungen und der angebotenen Konfiguration. Eine nachträgliche qualitative Bewertung oder Veränderung der Zuschlagsentscheidung findet nicht statt.
Besteht das Mustergerät die Plausibilitätsprüfung nicht, erhält der Rahmenvereinbarungspartner Gelegenheit zur Nachbesserung oder zur Bereitstellung eines vertragskonformen, mindestens gleichwertigen Gerätes. Gelingt dies nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Auftraggeber den Erstabruf beim weiteren Rahmenvereinbarungspartner des jeweiligen Loses vornehmen.
Landkreis Hildesheim Abschluss von Rahmenvereinbarungen Seite 5 von 19 für IT-Hardware A10 Angebotsbedingungen
A.2.4. Mindest- und Höchstwert der Rahmenvereinbarungen
Für jedes Los werden ein verbindliches Mindestabnahmevolumen sowie ein verbindliches Höchstvolumen festgelegt. Die Werte werden als Bruttowerte einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.
Das Mindestabnahmevolumen wird zusätzlich nach den Haushaltsjahren 2026 und 2027 aufgeteilt. Die Aufteilung dient der haushaltsrechtlichen Zuordnung und der wirtschaftlichen Kalkulierbarkeit der Rahmenvereinbarungen.
Das jeweilige Mindestabnahmevolumen beschreibt den Bruttowert, bis zu dem der Auftraggeber während des jeweiligen Haushaltsjahres mindestens Einzelabrufe aus dem betreffenden Los tätigen wird. Das Mindestabnahmevolumen gilt je Los insgesamt und nicht gesondert je Rahmenvereinbarungspartner.
Das Höchstvolumen beschreibt den maximal zulässigen Bruttowert aller Einzelabrufe aus dem jeweiligen Los während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Mit Erreichen des losbezogenen Höchstvolumens endet die Möglichkeit weiterer Abrufe aus diesem Los. Bereits vor Erreichen des Höchstvolumens wirksam erteilte Einzelabrufe bleiben hiervon unberührt und sind nach den vertraglichen Regelungen zu erfüllen.
| Leistungsgegen- stand | Mindestabnahme 2026 brutto | Mindestabnahme 2027 brutto | Mindestabnahme gesamt brutto | Höchstvolumen brutto |
|---|---|---|---|---|
| Los 1 | 300.000,00 € | 300.000,00 € | 600.000,00 € | 990.000,00 € |
| Los 2 | 27.000,00 € | 40.000,00 € | 67.000,00 € | 100.000,00 € |
| Los 3 | 53.000,00 € | 40.000,00 € | 93.000,00 € | 140.000,00 € |
| Los 4 | 60.000,00 € | 0,00 € | 60.000,00 € | 100.000,00 € |
Maßgeblich für die Anrechnung auf das Mindestabnahmevolumen und das Höchstvolumen ist jeweils der Bruttowert des einzelnen Abrufs auf Grundlage der zum Zeitpunkt des Abrufs vertraglich wirksamen Preise.
Das Mindestabnahmevolumen stellt keine Verpflichtung zur Abnahme bestimmter Geräte, Modellvarianten, Zubehörpositionen oder Stückzahlen dar. Der Auftraggeber bleibt innerhalb des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs frei, welche Produkte und Leistungen er zur Deckung seines tatsächlichen Bedarfs abruft. Maßgeblich ist ausschließlich, dass der Bruttowert der während des jeweiligen Haushaltsjahres getätigten Einzelabrufe mindestens das für dieses Haushaltsjahr festgelegte Mindestabnahmevolumen des jeweiligen Loses erreicht.
A.2.5. Bestellmengen
Die jeweiligen Bestellmengen beziehen sich auf den jeweiligen Bedarf der IT-Abteilung und stehen in Abhängigkeit zu den vorhandenen Haushaltsmitteln.
Landkreis Hildesheim Abschluss von Rahmenvereinbarungen Seite 6 von 19 für IT-Hardware A10 Angebotsbedingungen
A.2.6. Angebotsabgabe
Das Angebot ist spätestens bis zum 12. Oktober 2026, 10:00 Uhr, im ePortal unter https://www.dtvp.de/ einzureichen.
Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen sind nicht zulässig.
Sollten aus Sicht des Anbieters Erläuterungen notwendig sein, sind diese in einer gesonderten Anlage beizufügen.
Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist berichtigt, geändert oder zurückgezogen werden.
Mit der Abgabe des Angebotes im ePortal erklärt der Anbieter:
-
dass er diese Vergabeunterlagen auf ihre Vollständigkeit hin geprüft hat,
-
dass er die Vergabeunterlagen lückenlos gelesen hat,
-
dass der Ausschreibungstext weder unverständlich noch mehrdeutig ist,
-
dass bei eventuellen Rückfragen eine zufriedenstellende und ausreichende Klärung durch den Verfasser erfolgte,
-
dass er die Vertragsbedingungen und alle Anlagen durch seine Unterschrift anerkennt.
A.2.7. Zuschlagskriterien
Die Auswertung erfolgt im Rahmen der Erweiterten Richtwertmethode gemäß Ziff. A.17 ff.
Zuschlagskriterien: 50% Preis 50% Leistung (gem. Kriterienkatalog)
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A.2.8. Ausschreibungsunterlagen
| Anlage | Bezeichnung | Ausgefüllt und mit dem | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Angebot im ePortal | ||||||||
| bereitzustellen | ||||||||
| X = zwingend dem Angebot | ||||||||
| beizufügende und teilweise zu | ||||||||
| unterzeichnende Unterlagen! | ||||||||
| I | Verfahrensunterlagen | |||||||
| A00 | Aufforderungsschreiben | |||||||
| A10 | Angebotsbedingungen | |||||||
| II | Ergänzende Ausführungsbedingungen | |||||||
| B10 | Eignungsmatrix | X | ||||||
| B12 | Erklärung zum Datenschutz | wird mit Angebotsabgabe | ||||||
| akzeptiert! | ||||||||
| B13 | Erklärung zum NTVergG | wird mit Angebotsabgabe | ||||||
| akzeptiert! | ||||||||
| B14 | 234 Erklärung Bieter-Arbeitsgemeinschaft | X (Option) | X (Option) | |||||
| B15 | 235 Verzeichnis der Leistungen-Kapazitäten anderer Unternehmen | X (Option) | ||||||
| B16 | 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen | X (Option) | ||||||
| B17 | Eigenerklärung Russland-Sanktionen | X | ||||||
| III | Eignungsunterlagen | |||||||
| B11 | Eigenerklärung für Bewerber | wird mit Angebotsabgabe | ||||||
| akzeptiert! | ||||||||
| IV | Vertragsunterlagen | |||||||
| C00 | Angebotsblatt | X | ||||||
| C10 | Leistungsbeschreibung | |||||||
| C20 | Preisblatt je Los | X | ||||||
| C30 | Kriterienkatalog je Los | X | ||||||
| V | Vertragsbedingungen | |||||||
| D10 | Muster EVB-IT-Kaufvertrag | |||||||
| D11 | EVB-IT-Kauf-AGB | |||||||
| D12 | EVB-IT Überlassung AGB | |||||||
| D13 | EVB-IT Instandhaltung AGB | |||||||
| VI | Anlagen Anbieter | |||||||
| E00 | Datenblatt pro Hardware oder Link für die Beschreibung der Hardware | X |
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A.3. Terminplanung
Dem Auftraggeber ist bewusst, dass die Beschaffung von IT-Hardware derzeit in einem angespannten Marktumfeld erfolgt. Dies betrifft insbesondere die Verfügbarkeit und Preisentwicklung einzelner Hardwarekomponenten sowie die Bindung von Hersteller- und Distributionspreisen.
Entsprechend ist bekannt, dass Bieter bei der Kalkulation regelmäßig auf aktuelle Preis- und Verfügbarkeitsangaben von Herstellern und Distributoren angewiesen sind. Längere Entscheidungs- und Freigabezeiträume des Auftraggebers können daher zu erhöhten Kalkulationsrisiken, Risikoaufschlägen oder zu einer eingeschränkten Angebotsbereitschaft führen.
Der Auftraggeber wird das Vergabeverfahren deshalb nach Ablauf der Angebotsfrist mit dem Ziel einer zügigen Prüfung, Wertung und Zuschlagsentscheidung durchführen. Die gesetzlichen Mindestfristen und vergaberechtlichen Verfahrensanforderungen bleiben hiervon unberührt. Beschleunigt werden ausschließlich die internen Prüf-, Abstimmungs- und Freigabeschritte, soweit dies organisatorisch möglich ist.
Die Bieter werden gebeten, Bieterfragen frühzeitig zu stellen, damit etwaige Unklarheiten rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden können. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass die im Angebot angegebenen Preise bis zum Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist verbindlich sein müssen.
Der vorläufige Terminplan sieht folgendermaßen aus: (Der Zeitplan ist nicht bindend)
| Datum | Beschreibung |
|---|---|
| 09.09.2026 | Veröffentlichung der Ausschreibung |
| 05.10.2026 | Schlusstermin für den Eingang von Bieterfragen |
| 12.10.2026 10:00 Uhr | Submission (Angebot) |
| Mitte / Ende Okt. 2026 | Versand Vorabinformation gem. § 134 GWB |
| 01.11.2026 | Beginn der Rahmenvereinbarungen |
| 15.11.2026 | Bindefrist/ Zuschlagsfrist |
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A.4. Vertragspartner
Landkreis Hildesheim Marie-Wagenknecht-Straße 3 31134 Hildesheim
A.5. Externe Unterstützung der Vergabestelle
Die Vergabestelle wird in fachlicher Hinsicht von der VELLOW Consulting GmbH, Hamburg, unterstützt. Alle eingereichten Unterlagen werden daher auch den dort eingesetzten Mitarbeitenden zugänglich gemacht. Diese Mitarbeitenden unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und zu den Angeboten der Bieter der Geheimhaltungspflicht. Mit Abgabe eines Angebotes erklären sich die Bieter mit dieser Vorgehensweise zum Schutz ihrer Interessen einverstanden.
A.6. Fragen zur Ausschreibung
Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen sind ausschließlich nur über das ePortal https://www.dtvp.de/ einzustellen.
Telefonische oder persönliche Auskünfte werden nicht zugelassen.
Alle Bieterfragen zum Vergabeverfahren sind rechtzeitig zu stellen, so dass die Beantwortung spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgen kann.
Die Vergabeunterlagen, ergänzende oder berichtigende Angaben, werden allen Bietern schriftlich, über das ePortal mitgeteilt. Ebenso Antworten auf Fragen grundsätzlicher Art.
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A.7. Grundsätzliche Bestimmungen
Im Falle des Zuschlags werden folgende Unterlagen Bestandteil des Vertrages:
Hardware:
der EVB-IT-Kaufvertrag (Fassung vom 01.03.2026)
EVB-IT-Kauf-, Überlassung- und Instandhaltung-AGB,
die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) 2003,
Es gelten die vertraglichen Bestimmungen in der vorstehenden Reihenfolge.
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Bieters werden ausgeschlossen und sind nicht Vertragsbestandteil.
A.7.1. Bietergemeinschaften
Angebote von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern, deren sämtliche Mitglieder mit Namen und Anschrift zu benennen sind, finden nur Berücksichtigung, wenn
angegeben wird, welche Leistungen von welchem Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden,
im Angebot ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für die Durchführung des Vertrages benannt wird,
bei Abschluss des Vertrages ein Ansprechpartner für die gesamte Vertragslaufzeit benannt wurde,
sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten
und diese Punkte durch eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eigenhändig unterschriebene gesonderte Erklärung bestätigt werden.
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A.8. Lose
Es erfolgt eine Aufteilung in 4 Lose gemäß Ziff. A.1. Bieter können Angebote auf eine beliebige Anzahl von Losen einreichen.
A.9. Datenschutz
Der Anbieter verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller durch die Ausarbeitung des Angebotes oder eine spätere Beauftragung erlangten Kenntnisse über innerdienstliche Angelegenheiten des Auftraggebers.
Personenbezogene Daten dürfen durch den Bieter und späteren Auftragnehmer nur in dem Maß erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur unmittelbaren Durchführung des Auftrages entsprechend dieser Leistungsbeschreibung notwendig ist. Werden die entsprechenden Daten nicht mehr benötigt, sind sie umgehend zu löschen.
A.10. Haftung
Die Haftung ist im EVB IT-Vertrag geregelt.
A.11. Unfallverhütung
Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung der zu beachtenden Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Vorschriften im Rahmen seiner Tätigkeit allein verantwortlich.
A.12. Zutritt zu den Standorten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers, die zur Ausübung des Vertrages Zutritt zu den Standorten benötigen, müssen sich auf Verlangen mit einem entsprechenden Firmenausweis in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis ausweisen können. Die oben genannten Personen haben sich zu Beginn und bei Beendigung Ihrer Tätigkeit in der entsprechenden Abteilung an- und abzumelden.
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A.13. Beauftragung und Auftragsbestätigung
Als verbindlich gelten nur schriftlich erteilte Aufträge vom Auftraggeber. Nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit dem Auftraggeber dürfen Aufträge mündlich erteilt werden.
Im Falle einer mündlichen Beauftragung durch einen Vertreter des Auftraggebers verpflichtet sich dieser, den Auftrag unverzüglich schriftlich nachzureichen. Der Auftragnehmer hat den Auftrag zu bestätigen.
A.14. Rechtsgrundlage
Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Bieter unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht.
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Hildesheim.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung so nahekommt, wie es rechtlich möglich ist. Das Gleiche gilt für die Ausführung einer etwaigen ergänzungsbedürftigen Lücke im Vertrag.
Rechte und Pflichten, aus dem auf Grundlage dieser Ausschreibung geschlossenen Vertrags werden durch Formumwandlung oder Umstrukturierung der Vertragspartner, auch wenn diese zur Ausgliederung von Unternehmensteilen oder zur Schaffung neuer Rechtspersönlichkeiten führen, nicht berührt.
A.15. Vertraulichkeit
Es gilt zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber die Verpflichtung zur absoluten Vertraulichkeit.
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A.16. Angebot
A.16.1. Angebot
Das Angebot ist termingerecht in einfacher Ausfertigung im ePortal https://www.dtvp.de/ hochzuladen. Für das Erstellen des Angebotes und für die Angaben zu dem technischen Anforderungs- sowie Kriterienkatalog sind die zur Verfügung gestellten Dateien zu nutzen. Ergänzende Informationen sind ebenfalls digital vorzulegen. Die ausgefüllten Excel-Tabellen sind in elektronischer Form unverschlüsselt beizufügen.
Eine Einreichung der Unterlagen über die einfache Bieterkommunikation per Mail ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Zur Bewertung werden ausschließlich die digital eingereichten Unterlagen herangezogen.
A.16.2. Inhalt und Aufbau des Angebotes
Die vorgegebene Angebotsstruktur ist zwingend einzuhalten.
Das Angebot muss vollständig sein. Es muss insbesondere die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei und dokumentenecht vorgenommen werden.
Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot in besonderer Anlage beigefügt werden.
Änderungen oder Berichtigungen zu einem bereits abgegebenen Angebot können, innerhalb der Angebotsfrist, über das ePortal vorgenommen werden.
Unvollständig abgegebene oder nicht unterschriebene Unterlagen, sowie Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen können zum Ausschluss des Angebotes (§57 VgV) führen.
A.16.3. Eignungsnachweise
Gemäß der Veröffentlichung sind einige Nachweise für die Eignung bereitzustellen. Diese entnehmen Sie bitte der Anlage B10 Eignungsmatrix.
A.16.4. Nachforderungen
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise, die explizit gefordert sind, nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderungen / Nachreichungen von Unterlagen.
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A.16.5. Preise und Preisanpassungen
Die vom Auftragnehmer im Preisblatt aufgeführten Netto-Preise sind für die ersten 4 Wochen festgeschrieben. Diese schließen jegliche Steuern und öffentlichen Abgaben, außer der Mehrwertsteuer, ein. Ausgewiesene Nachlässe auf die unverbindlichen Listenpreise gelten für die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung als verbindlich (dies gilt, nur wenn Nachlässe aufgenommen werden). Sollte der Hersteller die unverbindlichen Listenpreise anpassen, hat der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber mit einer angemessenen Frist von mindestens 2 Wochen, proaktiv anzuzeigen.
Alle Preise und Nachlässe sind im Preisblatt in dem jeweils dafür vorgesehenen Feld einzutragen. Das Verpackungsmaterial ist kostenfrei vom Auftragsnehmer zu entsorgen. Reisekosten sowie Versand/Speditionskosten sind in der Kalkulation zu berücksichtigen. Eine Berechnung nicht aufgeführter Kostenpositionen ist nicht möglich.
Mit der Regelung zur Angabe der unverbindlichen Listenpreise des Herstellers in Verbindung mit den projektbezogenen Nachlässen, verfolgt die Vergabestelle die Absicht, die kalkulatorischen Risiken für den Auftragnehmer auf ein Minimum zu reduzieren.
A.16.6. Haupt- und Nebenangebote
Weitere Haupt- oder Nebenangebote werden nicht zugelassen.
A.16.7. Vergütungsregelung
Für die Erstellung des Angebotes und die Beteiligung am Verfahren wird keine Vergütung gewährt. Mit Abgabe eines Angebotes verzichtet der Bieter auf die Geltendmachung entstandener sowie evtl. entstehender Kosten.
A.16.8. Schutzrechte
Wenn für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte bestehen oder diese von dem Bieter oder anderen beantragt sind, ist dieses anzugeben. Der Bieter hat stets anzugeben, wenn er erwägt, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten.
Unter dem Bezug auf die gesetzliche Regelung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat der Bieter die Möglichkeit in seinen Angebotsunterlagen Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse als solche deutlich zu kennzeichnen.
Fehlt eine solche Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung zur Einsichtnahme im Sinne des § 111 Absatz 3 GWB auszugehen.
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A.16.9. Sprache
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Evtl. erforderlicher Schriftverkehr ist ausschließlich in deutscher Sprache zu führen.
A.16.10. Rechnungslegung
Die Rechnung ist grundsätzlich digital im Sinne des E-Rechnungsverordnung (ERechV) bereit- zustellen.
Zahlungsziel: 20 Tage
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A.17. Auswertung der Angebote
A.17.1. Aufbau des Kriterienkataloges
Der beiliegende Kriterienkatalog ist folgendermaßen aufgebaut:
| 1. | Kriterienhauptgruppen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 1.1 | Kriteriengruppen | ||||
| 1.1.1 | Einzelkriterien |
A.17.2. Kriterien
Der beigefügte Kriterienkatalog ist wesentlicher Bestandteil des Angebotes. Die hier geforderten Antworten sind möglichst präzise auf die gestellten Fragen auszurichten. Ein Verweis auf eventuelle Anlagen ist zu vermeiden. Sollte dieses dennoch zwingend erforderlich sein, ist sowohl auf die Anlage als auch auf die konkrete Textpassage in der Anlage hinzuweisen.
Kriterienklassifizierung für die Leistungsbewertung:
| Kürzel | Art und Bedeutung des Kriteriums | |
|---|---|---|
| „A“ | = | Ausschlusskriterium Die Nichterfüllung einer als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Anforderung führt zum Ausschluss des Angebotes (KO-Kriterium). |
| „B“ | = | Bewertungskriterium Die mit einem „B“ gekennzeichneten Anforderungen stellen die innerhalb der Bewertungsskala mit Punkten zu bewertenden Kriterien da und besitzen eine Gewichtung entsprechend der Angabe in dem Kriterienkatalog. |
| „I“ | = | Informationskriterium Hier wird eine Antwort vom Anbieter gefordert, die jedoch nicht in die Bewertung des Angebotes einfließt. |
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A.17.3. Methode zur Bewertung der Angebote: Erweiterte Richtwertmethode
Für die Erweiterte Richtwertmethode (siehe UfAB 2018 Ziff. 4.2.4) ist für jedes Angebot zuerst das „Leistungs-Preis-Verhältnis“ zu bilden; d. h. es wird der Quotient aus Leistung (Leitungspunkte): Preis (Euro) nach der folgenden Formel errechnet.
Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert:
Z = Kennzahl für Leistungs-Preis-Bewertung
L = Gesamtsumme der Leistungspunkte
P = Preis (Euro)
Die Angebotsauswertung wird unter folgenden Voraussetzungen abgeschlossen:
Zwischen allen vorausgewählten Angeboten wird das wirtschaftlichste Angebot anhand eines definierten Schwankungsbereiches bestimmt.
Somit ist die Erweitere Richtwertmethode durch folgende Faktoren gekennzeichnet:
Kennzahl für Leistungs-Preis Verhältnis (Z) wie vorher beschrieben Festgelegter Schwankungsbereich als prozentualer Wert (SB) Von der Kennzahl des führenden Angebotes ermittelter Schwankungsbereich (S) Festgelegtes Entscheidungskriterium für Wirtschaftlichkeit (EK)
Die Bewertung der eingehenden Angebote wird auf Basis der UfAB 2018 folgendermaßen vorgenommen:
| SB | Festgelegter Schwankungsbereich | 10% |
|---|---|---|
| EK | Entscheidungskriterium | Gesamtsumme Leistungspunkte |
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A.17.4. Beispiel: Auswertung nach der Erweiterten Richtwertmethode
| Bewertungsmatrix nach UfAB 2018 - Erweiterte Richtwertmethode | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Legende | Eingabefeld | |||||
| Ergebnisfeld | ||||||
| Verfahrensart | offenes Verfahren | je Los | ||||
| Geschäftszeichen | ||||||
| Schwankungsbereich (SB) in % | 10 | |||||
| Entscheidungskriterium (EK) | Leistung | |||||
| Errechneter SB (ausgehend von Kennzahl des führenden Angebots) | 17,09 | bis | 15,38 | |||
| Bieter/Nr. | 1 | 2 | 3 | |||
| Bieter / Name | Anbieter A | Anbieter B | Anbeiter C | |||
| Leistungspunkte | max. 1.000 | 850 | 950 | 1.000 | ||
| Preis (brutto) (Realvolumen) | 550.000 € | 625.000 € | 585.000 € | |||
| Kennzahl = L/P | 0,0015 | 0,0015 | 0,0017 | |||
| Kennzahl skaliert | 10.000 | 15,45 | 15,20 | 17,09 | ||
| Prüfung des Angebots nach Schwankungsbereich ** | Angebot innerhalb SB | Angebot außerhalb SB | Angebot innerhalb SB | |||
| Leistung gültiger Angebote | 850 | --- | 1.000 | |||
| Preis gültiger Angebote | 550.000 € | --- | 585.000 € | |||
| Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots nach Entscheidungskriterium * | 2 | --- | 1 | |||
| ** L = Bewertungspunkt Kriterienkatalog / P = Gesamtkosten brutto |
Der Inhalt der Tabelle basiert auf beispielhaften Zahlen und hat keinen Zusammenhang mit dem ausgeschriebenen Projekt.
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A.17.5. Bearbeitungs- und Ausfüllhinweise
- Bei der Erstellung des Angebotes sind die Vergabeunterlagen als Gesamtheit zu betrachten. Eine Beschränkung auf das Ausfüllen des Tabellenwerkes führt zu einer entsprechend nachteiligeren Bewertung, unter Umständen auch zum Ausschluss Ihres Angebotes.
- Der Name des Bieters ist in der Kopfzeile jeder Seite des Tabellenteils einzutragen.
- Die einzelnen mit einer lfd. Nummer versehenen Positionen sind als Fragen zu interpretieren.
- Die Antworten müssen für die vergebende Stelle eindeutig formuliert sein. Vermeiden Sie daher Formulierungen wie z. B. "möglich", "denkbar" oder "realisierbar".
- Die Beantwortung der Fragen ist möglichst knapp und präzise durchzuführen.
- Sofern ein Verweis bei der Beantwortung der Frage eingetragen werden muss, ist dieser mit dem Namen des Dokumentes und der Textstelle bzw. Seite anzugeben.
- Im Falle einer Auflistung mehrerer Positionen, die durch Kommata getrennt sind, ist die Erfüllung aller Positionen notwendig (logische „und“ Verknüpfung). Trifft die Beantwortung nur für einen Teil der Positionen zu, so ist in der Spalte „Beschreibung/Hinweis“ anzugeben, auf welche Positionen sich die Antwort bezieht.
- Änderungen oder Ergänzungen an der Tabelle sind nicht zulässig.
- Für den direkten Einblick in die UfAB 2018 nutzen Sie bitte folgenden Link: https://www.cio.bund.de/Web/DE/IT-Beschaffung/UfAB/ufab_node.html