Vertrag über den Kauf von Hardware
Inhaltsangabe
1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages 2
2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen 4
5.1 Art und Umfang der Instandhaltungsleistungen 5
5.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung) 5
5.1.2 Sonstige Instandhaltungsleistungen 6
5.3 Kündigung von Instandhaltungsleistungen 6
7.1 Fälligkeit und Zahlung der Vergütung für den Kauf der Hardware 7
7.2 Fälligkeit und Zahlung der Instandhaltungspauschale 7
10 Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale 8
11 Mängelhaftung (Gewährleistung) 8
15 Abweichende Haftungsregelungen / Haftung für entgangenen Gewinn 9
16 Abweichende Vertragsstrafenregelungen 9
17 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 9
18 Erfüllungsort und Lieferort 10
19 Entsorgung der Hardware durch den Auftragnehmer 10
Hinweis der Vergabestelle:
Graue Markierung = Passagen mit individuellen Angaben bzw. vorgefertigten Kennzeichnung im EVB-IT Kaufvertrag
Gelbe Markierung = Angaben, die nach Abschluss des Vergabeverfahrens konsolidiert werden.
Vertrag über den Kauf von Hardware
zwischen
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber:
Landkreis Hildesheim
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
„Auftraggeber“
und
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer:
„Auftragnehmer“
wird folgender Vertrag geschlossen:
Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages
Vertragsgegenstand
Gegenstand des EVB-IT Kaufvertrages ist der Kauf von Hardware ggf. mit vorinstallierter* Betriebssystemsoftware und, soweit vereinbart, Instandhaltung der Hardware nach der Lieferung.
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von IT-Hardware
Dieser Vertrag ist eine Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV. Ansprüche auf Erbringung der Leistungen und Vergütung entstehen ausschließlich nach einem in Textform (§ 126b BGB) erteilten Einzelabruf des Auftraggebers. Benennt der Auftraggeber in Schriftform (§ 126 BGB) konkrete ausdrücklich zum Einzelabruf ermächtigte Personen, so sind ausschließlich diese zum Einzelabruf berechtigt. Einzelabrufe sind zu allen Positionen des Preisblatts über die gesamte Laufzeit möglich.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung – 01.11.2026 – 31.12.2027.
Vertragsbestandteile
Es gelten als Vertragsbestandteile:
1.2.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis und den folgenden Anlagen:
| Anlage Nr. | Bezeichnung | Datum/ Version | Anzahl Seiten |
|---|---|---|---|
| 01 | A10_V1 Angebotsbedingungen | ||
| 02 | C10_V1 Leistungsbeschreibung | ||
| 03 | C20_V1 Preisblatt Auftragnehmer | ||
| 04 | C30_V1 Kriterienkatalog Auftragnehmer | ||
[ ] Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge _____.
1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware (EVB-IT Kauf-AGB)
sowie, soweit
- Instandhaltung vereinbart ist, die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Instandhaltung von Hardware (EVB-IT Instandhaltungs-AGB),
- die Hardware mit vorinstallierter* Betriebssystemsoftware gekauft wird, gelten für diese Software die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung Typ A (EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A)),
jeweils einschließlich der dort einbezogenen Muster und in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung,
1.2.3 sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
Die EVB-IT Kauf-AGB, EVB-IT Instandhaltungs-AGB und EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht.
Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT Kauf-AGB, in den EVB-IT Instandhaltungs-AGB oder in den EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT AGB zugelassen ist.
Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen für vorinstallierte* Betriebssystemsoftware erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Nummer 3, d.h. sie gelten ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen und insbesondere in der dort vereinbarten Rangfolge der Regelungen, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in der Tabelle aus Nr. 1.2.1 aufgelistet werden.
Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf-AGB definiert.
Übersicht über die vereinbarten Leistungen
[x] Kauf von Hardware
[x] inklusive vorinstallierter* Betriebssystemsoftware, soweit für die Hardware erforderlich
[ ] und Aufstellung*
[x] Instandhaltungsleistungen
[ ] sonstige Leistungen _____
Kauf von Hardware
Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber folgende Hardware, ggf. einschließlich vorinstallierter* Betriebssystemsoftware, soweit für die Hardware erforderlich:
| Lfd. Nr. | Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr. ggf. einschließlich Bezeichnung von vorinstallierter* Betriebssystemsoftware | Menge | EXP1 | Liefertermin | GewF3 | Einzelpreis | Gesamtpreis | Aufstellung* ja/nein2 | Aufstellung* Einzelpreis | Aufstellung* Gesamtpreis |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 01 | Los 1 | |||||||||
| 02 | Los 2 | |||||||||
| 03 | Los 3 | |||||||||
| 04 | Los 4 |
Zwischensumme Vergütung für den Kauf _____
Zwischensumme Vergütung für die Aufstellung _____
Gesamtvergütung _____
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | US = unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = unterliegt _____ Exportkontrollvorschriften |
| 2 | Gewährleistungsfrist in Monaten, falls abweichend von Ziffer 7.2 EVB-IT Kauf-AGB bzw. Ziffer 7.1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) |
| 3 | „j“ in Spalte 9 = Aufstellung vereinbart, „n“ = keine Aufstellung vereinbart |
Es gelten bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen vorinstallierten* Betriebssystemsoftware gemäß Nummer 3 lfd. Nr. _____ in der folgenden Rangfolge:
- Rechteregelungen des Auftraggebers gemäß Anlage Nr. _____,
- Ziffer 3.1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A),
- die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. _____. Die jeweiligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.
Lieferung
Die Lieferung umfasst gemäß Ziffer 1.2 der EVB-IT Kauf-AGB soweit vereinbart auch die Vorinstallation* von Betriebssystemsoftware gemäß Nummer 3, Spalte 2 und/oder die Aufstellung* der Hardware.
[x] Die Lieferungen erfolgen auf Abruf.
[x] Weitere Vereinbarungen zu Anlieferung gemäß Anlage Nr. A10 und C10.
[ ] Weitere Vereinbarungen zur Vorinstallation* der Betriebssystemsoftware gemäß Anlage Nr. _____.
Instandhaltung
Art und Umfang der Instandhaltungsleistungen
Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung)
Leistungsumfang
[x] Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Störungen* der Hardware aus Nummer 3 gemäß Ziffer 2.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB im Rahmen des Bring-in-Services zu beseitigen.
[ ] Ausgenommen hiervon ist die Hardware aus Nummer 3 lfd. Nr. _____.
[ ] Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
Störungsmeldung
[ ] Die Störungsmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 12.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Die Störungsmeldung erfolgt an (z.B. Postanschrift, Telefon, Fax, E-Mail oder Anlage Nr.): _____
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten*
[ ] Es werden für die Hardware gemäß Nummer 3 lfd. Nr. _____ folgende Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* vereinbart:
| Störungsklasse | Reaktionszeit* in Stunden | Wiederherstellungszeit* in Stunden |
|---|---|---|
| Betriebsverhindernde Störung* | ||
| Betriebsbehindernde Störung* | ||
| Leichte Störung* |
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* beginnen mit dem Zugang der entsprechenden Störungsmeldung innerhalb der in Nummer 6 des Vertrages oder Ziffer 5.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB für die Störungsbeseitigung vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während dieser Zeiten. Geht eine Störungsmeldung außerhalb der vereinbarten Servicezeiten* ein, beginnt die Reaktionszeit* mit Beginn der nächsten Servicezeit*. Der Störungsmeldung gleichgestellt ist der Zeitpunkt, an dem der Auftragnehmer Kenntnis von der Störung* erlangt hat oder hätte gemäß Nummer 5.1.1.2 erlangen können.
[x] es gelten die jeweiligen Vereinbarungen des Bring-In-Services des jeweiligen Herstellers.
☐ Abweichend von Ziffer 11.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB wird bei Überschreitung von Reaktions- und/oder Wiederherstellungszeiten keine Vertragsstrafe geschuldet
Sonstige Instandhaltungsleistungen
[ ] Der Auftragnehmer erbringt die in Anlage Nr. _____ konkret beschriebenen sonstigen Instandhaltungsleistungen.
Beginn / Dauer
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, beginnend mit
[ ] folgendem Datum: _____
[x] dem Tag nach der Lieferung
[ ] zu dem/n in Anlage Nr. _____ vereinbarten Zeitpunkt(en)
jeweils
[ ] unbefristet,
[x] mindestens jedoch für die Dauer von 36 Monaten (Mindestvertragsdauer)
[ ] für die Dauer von _____ Monaten
[ ] für den/die in Anlage Nr. _____ vereinbarten Zeitraum/Zeiträume
die vereinbarten Instandhaltungsleistungen zu erbringen.
Kündigung von Instandhaltungsleistungen
[ ] Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist _____ Monat(e) zum Ablauf eines _____ (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr).
[ ] Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ist der Auftraggeber nicht zur Teilkündigung berechtigt.
[ ] Abweichend von Ziffer 17.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ergeben sich die Ansprüche des Auftragnehmers bei einer Kündigung gemäß Ziffer 17.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB (dauerhafte Außerbetriebnahme von Hardware) aus Anlage Nr. _____.
[ ] Abweichend von Ziffer 17.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr. _____ vereinbart.
Vergütung
[ ] Der Pauschalfestpreis* für die Instandhaltungsleistungen (Instandhaltungspauschale) beträgt monatlich _____ Euro.
[ ] Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche für die Hardware wird eine abweichende monatliche Instandhaltungspauschale in Höhe von _____ Euro vereinbart.
[ ] Der Pauschalfestpreis* für die Instandhaltungsleistungen (Instandhaltungspauschale) bei fester Laufzeit beträgt einmalig _____ Euro.
[ ] Ausgenommen von der jeweiligen Instandhaltungspauschale sind einzelne Leistungen, die gesondert zu den in Anlage Nr. _____ genannten Vergütungssätzen vergütet werden.
[ ] Abweichend von den EVB-IT Instandhaltungs-AGB wird vereinbart, dass der Pauschalfestpreis* für die Instandhaltungsleistungen (Instandhaltungspauschale) nicht die in Anlage _____ genannten Kosten für die dort ausgewiesenen Ersatzgegenstände* enthält.
[x] Die Instandhaltung (bei fester Laufzeit) ist mit der Gesamtvergütung für den Kauf abgegolten.
[ ] Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr. _____.
Preisanpassung
[x] Es wird eine Preisanpassung vereinbart für die Instandhaltungspauschale
[ ] gemäß Ziffer 10.6 EVB-IT Instandhaltungs-AGB.
[x] gemäß Anlage Nr. A10.
Dokumentation
[ ] Abweichend von Ziffer 7 EVB-IT Instandhaltungs-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die durchgeführten Instandhaltungsleistungen nicht in deutscher sondern in _____ Sprache.
Servicezeiten
| Tage | für Störungsbeseitigung im Rahmen der Instandhaltung gemäß Nummer 5.1.1 | für sonstige Instandhaltungsleistungen gemäß Nummer 5.1.2 | für Hotline, wenn gemäß Nummer 13 vereinbart |
|---|---|---|---|
| an Arbeitstagen Mo-Do | _____ bis _____ | _____ bis _____ | _____ bis _____ |
| an Arbeitstagen Freitag | _____ bis _____ | _____ bis _____ | _____ bis _____ |
| an Samstagen | _____ bis _____ | _____ bis _____ | _____ bis _____ |
| an Sonntagen | _____ bis _____ | _____ bis _____ | _____ bis _____ |
| an Feiertagen am Erfüllungsort | _____ bis _____ | _____ bis _____ | _____ bis _____ |
Fälligkeit und Zahlung
Fälligkeit und Zahlung der Vergütung für den Kauf der Hardware
[ ] Die Vergütung für den Kauf ist abweichend von Ziffer 4.1 EVB-IT Kauf-AGB fällig _____ Tage nach _____.
[ ] und ist abweichend von Ziffer 4.2 EVB-IT Kauf-AGB nicht 30 Tage sondern _____ Tage nach Fälligkeit und Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.
Fälligkeit und Zahlung der Instandhaltungspauschale
Die Instandhaltungspauschale ist abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Instandhaltungs-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern
[ ] quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals.
[ ] jährlich bis zum _____ des laufenden Jahres.
[ ] einmalig zum _____.
[ ] gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Die Instandhaltungspauschale ist abweichend von Ziffer 10.5 EVB-IT Instandhaltungs-AGB nicht 30 Tage sondern _____ Tage nach Fälligkeit und Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.
Rechnungsadresse
Rechnungen sind an folgende Anschrift zu richten:
Landkreis Hildesheim
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Ansprechpartner
Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):
Sebastian Jahns, Tel: 05121-309-1342; Mail: sebastian.jahns@landkreishildesheim.de
Ansprechpartner beim Auftragnehmer (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):
Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale
[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Nutzungssperren* auf.
[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende Nutzungssperren* auf: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.
[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende technische Merkmale nicht auf: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.
Mängelhaftung (Gewährleistung)
[ ] Abweichend von Ziffer 7.4 EVB-IT Kauf-AGB hat der Auftraggeber die Wahl der Art der Nacherfüllung (Beseitigung oder Neulieferung) für die Hardware aus Nummer 3 lfd. Nr. _____.
[ ] Die Mängelmeldung im Rahmen der Mängelhaftung erfolgt abweichend von Ziffer 7.3 EVB-IT Kauf-AGB gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Die Mängelmeldung im Rahmen der Mängelhaftung erfolgt an (z.B. Postanschrift, Telefon, Fax, E-Mail oder Anlage Nr.): _____
[ ] Im Rahmen der Mängelhaftung werden die Reaktions-/Wiederherstellungszeiten* gemäß Anlage Nr. _____ vereinbart.
[ ] Für Mängelmeldungen und Reaktions-/ und Wiederherstellungszeiten* im Rahmen der Mängelhaftung gelten die Regelungen, die in Nummer 5 für die Instandhaltungsleistungen vereinbart sind.
Garantien
Auftragnehmergarantien
[ ] Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich zu der vereinbarten Mängelhaftung (Gewährleistung)
[ ] die in Anlage Nr. _____ aufgeführten Haltbarkeitsgarantien (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen dieser Haltbarkeitsgarantie).
[ ] die in Anlage Nr. _____ aufgeführten Garantien (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen dieser Garantie).
[ ] Für die Haftung bei der Verletzung von Garantieversprechen gelten die jeweils einschlägigen Haftungsbeschränkungen aus Ziffer 9 EVB-IT Kauf-AGB, Ziffer 16 EVB-IT Instandhaltungs-AGB bzw. Ziffer 9 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) in den dort genannten Fällen.
Herstellergarantien
[ ] Der Auftragnehmer erklärt, dass der Hersteller der Hardware gemäß Nummer 3 lfd. Nr. _____ eine Garantie gemäß Anlage Nr. _____ übernimmt.
Hotline
[x] Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische Unterstützung (Hotline)
[x] in deutscher Sprache,
[ ] zu den in Anlage Nr. _____ festgelegten Zeiten in englischer Sprache,
[ ] zu den Servicezeiten gemäß Nummer 6,
[ ] zu den Zeiten gemäß Anlage Nr. _____,
während
[ ] der Dauer der Instandhaltung gemäß Nummer 5
[ ] gemäß Ziffer 2.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB.
[ ] gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] der Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist) gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] folgenden Zeitraums: von _____ bis _____ gemäß Anlage Nr. _____.
Teleservice*
Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes automatisiertes Verfahren einsetzen: _____ (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. _____ genügen.
Abweichende Haftungsregelungen / Haftung für entgangenen Gewinn
[ ] Abweichend von Ziffer 9 EVB-IT Kauf-AGB und/oder ggf. Ziffer 16 Instandhaltungs-AGB und ggf. Ziffer 9 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) gelten für die Haftungsbeschränkung die Regelungen gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Abweichend von Ziffer 9.4 EVB-IT Kauf-AGB, ggf. Ziffer 16.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB und ggf. Ziffer 9.3 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.
Abweichende Vertragsstrafenregelungen
[ ] Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Kauf-AGB wird die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. _____ vereinbart.
[ ] Für jeden Verstoß gegen Ziffer 2.4 der EVB-IT Kauf-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
[ ] Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 10 EVB-IT Kauf-AGB und ggf. Ziffer 20 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____.
[ ] Die Parteien treffen Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Für die Erbringung von Leistungen vor Ort wird nur Personal des Auftragnehmers eingesetzt, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen.
Erfüllungsort und Lieferort
[x] Erfüllungsort ist Marie-Wagenknecht-Str. 3, 31134 Hildesheim.
[ ] Lieferort (falls abweichend vom Erfüllungsort) ist _____.
Entsorgung der Hardware durch den Auftragnehmer
[ ] Soweit der Auftraggeber gemäß Ziffer 2.2 EVB-IT Kauf-AGB die Entsorgung wünscht, erfolgt diese gemäß Anlage Nr. _____ durch (Mehrfachauswahl möglich)
[ ] Beseitigung,
[ ] Verwertung einschl. Recycling,
[ ] Wiederverwendung.
[ ] für Hardware aus Nummer 3 lfd. Nr. _____ gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Die Entsorgung der Hardware aus Nummer 3 lfd. Nr. _____ erfolgt nicht durch den Auftragnehmer.
Sonstige Vereinbarungen
[x] Sonstige Vereinbarungen:
Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Bieter unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht.
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Hildesheim.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hier-durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung so nahekommt, wie es rechtlich möglich ist.
Das Gleiche gilt für die Ausführung einer etwaigen ergänzungsbedürftigen Lücke im Vertrag.
Rechte und Pflichten, aus dem auf Grundlage dieser Ausschreibung geschlossenen Vertrags werden durch Formumwandlung oder Umstrukturierung der Vertragspartner, auch wenn diese zur Ausgliederung von Unternehmensteilen oder zur Schaffung neuer Rechtspersönlichkeiten führen, nicht berührt.
[ ] Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
| Unterschrift Auftraggeber | Unterschrift Auftragnehmer |
|---|---|
| Datum, Name | Datum, Name |