B11_V1 - Eigenerklärung für Bieter LKHI - RV IT-HW.pdf

Rahmenvereinbarungen für Notebooks, Monitore und Mini-PCs

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 14:38 (Europe/Berlin)

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Landkreis Hildesheim Abschluss von Rahmenvereinbarungen Seite 1 von 2 für IT-Hardware B11 Eigenerklärung für Bieter

Eigenerklärungen des Unternehmens

Ich/ Wir erkläre/n, dass …

  1. über mein/ unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzli- ches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und ich mich/ wir uns nicht in Liquidation befinde/n.
  2. dieses Unternehmen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes oder des Vertrags- staates des EWR-Abkommens, in dem der Bewerber ansässig ist, gewerberechtlich ord- nungsgemäß angemeldet ist (Eintragung im Berufs- und Handelsregister).
  3. ich/ wir keine Verfehlungen begangen habe/n, die meine/ unsere Zuverlässigkeit als Bewer- ber in Frage stellt, insbesondere ich mich/ wir uns nicht an Preisabsprachen beteiligt habe/n bzw. beteiligen werde/n.
  4. das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat und dass im Verga- beverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abge- geben wurden und auch nicht werden.
  5. für das Unternehmen eine Haftpflichtversicherung besteht mit mindestens folgenden De- ckungssummen: Personenschaden 1,5 Mio. €; Sachschäden bis zu 0,5 Mio. € je Schadens- fall, insgesamt jedoch höchstens bis zu 1 Mio. € je Vertrag; Vermögensschäden bis zu 10 % der Gesamtvergütung des Vertrages.

Entsprechende Nachweise können auf Verlangen vorgelegt werden. Mir/ Uns ist bekannt, dass ich/ wir im Falle unzutreffender Erklärungen vom Wettbewerb ausgeschlossen werden kann/ können.

Ich/ Wir erkläre/n, dass ich/wir keine Kenntnis davon habe/n, dass eine Person, deren Ver- halten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig nach § 123 GWB Abs. 1 - 5 verurteil worden ist.

Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entspre- chende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- und Organisationsverschul- den gem. § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Per- son vorliegt. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, Nachunternehmer nur unter der Voraus- setzung zu beauftragen, dass dieser eine gleichlautende Erklärung abgibt.

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Regelung gemäß § 5 DGUV 1:

Der Auftragnehmer sichert die Einhaltung der geltenden Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu. Fer- ner versichert der Auftragnehmer, dass die von ihm gemäß Leistungsbeschreibung zu liefern- den und zu installierenden Geräten, Maschinen und sonstige Arbeitsmittel den geltenden Un- fallverhütungs- und Arbeitsvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechni- schen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. Diese Maßgabe gilt auch für den etwa- igen Einbau von Geräten und Maschinen, in bereits bestehende Anlagen und Einrichtungen

Regelung zu Korruption:

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Kor- ruption zu ergreifen. Er wird weder den Auftraggeber noch dessen mit der Durchführung des Auftrags befassten Mitarbeitern oder Dritten Leistungen materieller oder immaterieller Art, die den Auftraggeber oder seine Mitarbeiter besserstellen und auf die kein rechtlicher Anspruch besteht, anbieten, versprechen oder gewähren.

Regelung zum Einsatz des Personals:

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sein Personal durch fachkundige Schulungskräfte vor Arbeitsbeginn zu schulen, einzuweisen und regelmäßig zu beaufsichtigen. Er hat das Personal laufend über den aktuellen Stand der geltenden Gesetze zu halten. Hierzu zählen insbeson- dere die datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach dem BDSG, SGB, DSGVO und NDSG und insbesondere die Bestimmungen des Sozialdatenschutzes.
  2. Das eingesetzte Personal muss der deutschen Sprache mächtig sein.

Verschwiegenheitsverpflichtung über das gesamte Bieterverfahren:

Über sämtliche dem Auftragnehmer im Zuge des Ausschreibungsverfahrens bekannt gewor- denen Informationen hat der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Erfüllung des Ausschrei- bungsverfahrens befassten Mitarbeiter auch über die Beendigung des Ausschreibungsverfah- rens hinaus Stillschweigen zu bewahren.

Der Inhalt der Eigenerklärung wird mit Angebotsabgabe akzeptiert!

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