C10_V1 - Leistungsbeschreibung LKHI - RV IT Hardware.pdf

Rahmenvereinbarungen für Notebooks, Monitore und Mini-PCs

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 14:38 (Europe/Berlin)

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Landkreis Hildesheim

Hildesheim, 09. September 2026

Leistungsbeschreibung

Abschluss von

Rahmenvereinbarungen

für IT-Hardware

Version 1.0

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Landkreis Hildesheim Abschluss von Rahmenvereinbarungen Seite 2 von 5 für IT-Hardware C10 Leistungsbeschreibung

INHALTSVERZEICHNIS

B. BASISLEISTUNG: LIEFERUNG VON IT-HARDWARE 3

B.1. Allgemeiner Vergabegegenstand 3

B.2. Ansprechpartner 3

B.3. Technische Details 3

B.4. Leistung 3

B.5. Lieferung 3

B.6. Gefahrenübergang 4

B.7. Wartung-/Serviceleistungen 4

B.8. Innovationsklausel 5

Landkreis Hildesheim Abschluss von Rahmenvereinbarungen Seite 3 von 5 für IT-Hardware C10 Leistungsbeschreibung

B. Basisleistung: Lieferung von IT-Hardware

B.1. Allgemeiner Vergabegegenstand

Abschluss von Rahmenvereinbarungen für die Lieferung von IT-Hardware für den Landkreis Hildesheim mit nachfolgenden Losen:

Los 1: Notebooks Los 2: Monitore 24“ Los 3: Curved-Monitore 34“ Los 4: Mini-PC der NUC-Klasse

Die Lieferung hat jeweils direkt an den Landkreis zu erfolgen. Installationsleistungen sind nicht gefordert.

B.2. Ansprechpartner

Der Landkreis Hildesheim wird einen zentralen Ansprechpartner für die Auftragsabwicklung benennen.

B.3. Technische Details

Die geforderten technischen Details der IT-Hardware entnehmen Sie bitte der Anlage C30 Kriterienkatalog.

B.4. Leistung

Die vorgenannte IT-Hardware ist entsprechend der Kriterienkataloge C30 je Los auszuwählen und entsprechende Nachweise und Datenblätter mit dem Angebot im ePortal hochzuladen.

B.5. Lieferung

Die Lieferung der IT-Hardware erfolgt direkt an den Landkreis.

Die Lieferung der IT-Hardware erfolgt "frei Haus". Der Begriff beinhaltet die Lieferung der IT- Hardware ebenerdig über den Lieferanteneingang des Kreishauses (Marie-Wagenknecht-Str. 3, 31134 Hildesheim).

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B.6. Gefahrenübergang

Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden auf dem Transportweg bis zur Anlieferung beim Auftraggeber.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Lieferung oder der jeweiligen Teillieferung über.

B.7. Wartung-/Serviceleistungen

Für die mobilen Endgeräte sind folgende Leistungen gefordert:
 Herstellergarantie / Service
o Lose: 24 bzw. 36 Monate
o Abwicklung sowie Korrespondenz und Gerätetausch gegenüber dem Hersteller im
Garantiefall, hat der Auftragnehmer zu übernehmen.
 Meldewege
o Störungsmeldung bei einer zentralen Hotline (deutsche Sprache)
 Servicezeiten
o Montag bis Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr / Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
 Bring-In Garantie
o Verpackungsmaterial und Versandaufkleber sind durch den Anbieter bereitzustellen
o Der Prozess ist im Kriterienkatalog anzugeben
Es sind dabei folgende Rahmenbedingungen zu Service einzuhalten:
 Die Mängelbeseitigung hat im Rahmen der Lieferung eines Ersatzgerätes oder der Reparatur
des defekten Gerätes, zu erfolgen,
 der Service ist auf Basis einer Herstellergarantie anzubieten,
 diese kann vom Hersteller selbst oder von einem autorisierten Servicepartner im Rahmen
der Mängelbeseitigung geleistet werden,
 der Bieter hat eine entsprechende Serviceautorisierung nachzuweisen,
 nach Rücksprache mit dem Anbieter übersendet der Landkreis Hildesheim das defekte Gerät
zu einer benannten Servicestelle,
 die Mitarbeiter der Hotline müssen fließend Deutsch sprechen,
 die Wartungsvereinbarung beginnt am Tag der Auslieferung der Geräte,
 sollte eine Festplatte ausgetauscht werden, ist diese datenschutzkonform zu löschen und
dem Landkreis Hildesheim, innerhalb von 14 Tagen, ein entsprechendes Zertifikat zu
übermitteln. Alternativ würde die Festplatte beim Nutzer verbleiben.

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B.8. Innovationsklausel

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die im Angebot benannte IT-Hardware zu den vereinbarten Konditionen zu liefern.

Soweit das angebotene Produkt während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung aufgrund von Produktabkündigung, technischer Weiterentwicklung oder geänderter Komponenten nicht mehr oder nicht mehr unverändert verfügbar ist, kann der Auftragnehmer ein Nachfolgeprodukt oder eine technisch angepasste Produktvariante anbieten.

Das Nachfolgeprodukt muss mindestens gleichwertig sein und sämtliche Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung und des Kriterienkataloges erfüllen. Bewertungsrelevante Leistungsmerkmale des ursprünglichen Angebotes dürfen nicht verschlechtert werden. Die Kompatibilität zur vorgesehenen Einsatzumgebung, die Funktionsgleichheit sowie die vereinbarten Service-, Garantie- und Supportbedingungen sind sicherzustellen.

Der Auftragnehmer hat die Gleichwertigkeit vor Lieferung nachvollziehbar durch geeignete Unterlagen, insbesondere Herstellerdatenblatt und technische Gegenüberstellung, nachzuweisen. Die Lieferung eines Nachfolgeproduktes oder einer technisch angepassten Produktvariante bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform.

Die Lieferung der neuen Hardware erfolgt grundsätzlich zu den vertraglich vereinbarten Konditionen.

Kann die Gleichwertigkeit nicht nachgewiesen werden oder stimmt der Auftraggeber der Änderung nicht zu, bleibt der Auftragnehmer zur Lieferung des ursprünglich angebotenen Produktes verpflichtet. Ist dies nicht möglich, kann der Auftraggeber nach den Regelungen der Rahmenvereinbarung auf einen weiteren Rahmenvereinbarungspartner des betreffenden Loses zurückgreifen.

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