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Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Trockeneis

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 19:22 (Europe/Berlin)

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634 (Besondere Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)

Vergabenummer FB 53-L-05/2027

Maßnahme Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Trockeneis

Leistung Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Trockeneis

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). 1 Überwachung der Anlieferung Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur , es wurde kein Architekt/Ingenieur, sondern die Mitarbeiter des Fachbereiches mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten Architekten/Ingenieur getroffen werden.

2 Anlieferungs- oder Annahmestelle Ort Stadt Halle (Saale), Fachbereich Gesundheit, Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Straße der Opfer des Faschismus 1, 06112 Halle (Saale) Gebäude Raum

3 Ausführungsfristen Anlieferung 04.01.2027 Ende der Ausführung 24.12.2027 folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen

4 Vertragsstrafen(§ 11) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: 4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen für jede vollendete Woche ............ Prozent × für jeden Werktag 1,00 Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,00 Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. 4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

5 Rechnungen (§ 15) Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber 2 -fach und zugleich bei ............ ............ -fach einzureichen.

6 Sicherheitsleistung (§ 18)

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6.1 Stellung der Sicherheit Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint. 6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:

  • ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
  • Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
  • Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
  • Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
  • Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."

7 Zahlungsbedingungen (§ 17) Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist. siehe Vertragsbedingungen der Stadt Halle (Saale) sowie Punkt 9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

8 - frei -

9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen 9.1 Werden mit dem Angebot eigene Vertragskonditionen (z. B. AGB) eingereicht, so werden mit Unterschrift auf dem Angebotsschreiben die vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen enthaltenen Regelungen einschließlich der Vertragsbedingungen als alleinverbindlich anerkannt. Sofern die Ergänzungen des Bieters an den Vertragsunterlagen den Vorhaben des Auftraggebers widersprechen, sind sie unwirksam.

9.2 Nachzufordernde Unterlagen, Nachweise und Erklärungen sind nur von demjenigen Bieter vorzulegen, dem nach Abschluss der Angebotswertung der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter). Der Auftraggeber behält sich vor auch die nachrangigen Bieter zur Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Unterlagen, Nachweise und Erklärungen aufzufordern. Die nachzufordernden Unterlagen, Nachweise und Erklärungen sind hierbei in elektronischer Textform gemäß § 126b BGB, innerhalb einer Frist von 3 Tagen, beginnend mit dem Tag nach der Absendung der Aufforderung, einzureichen.

9.3 Rechnungslegung per E-Rechnung: Rechnungen können über das Rechnungsportal des Landes Sachsen-Anhalt übermittelt werden.

Onlinedienst des Landes:https://serviceportal.sachsen-anhalt.de/SachsenAnhaltGateway/Service/Entry/ XRECHNUNG

Zentrale E-Mailadresse für den Rechnungseingang (auch an die Stadt Halle (Saale)):kommunen@erechnung.sachsen-anhalt.de

Participant-ID (Peppol): 0204:15002000-0000-56

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Bei allen E-Rechnungen bitte die folgende Leitweg-ID: 15002000-0000-56 angeben. ----- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -----

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