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Rahmenvereinbarung zur Graffitientfernung und Aufbringung von Anti-Graffiti-Systemen in Hamburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 12:23 (Europe/Berlin)

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VERGABEUNTERLAGEN

Maßnahme:

Leistung: Graffitientfernung an öffentlichen Gebäuden und Flächen in

der Freien und Hansestadt Hamburg

Vergabe-Nr.: FB 2026001379

Offenes Verfahren (EU) (VgV)

Ausschreibung

AUFTRAGGEBER BVC Behörde für Finanzen und Bezirke Adolphsplatz 3-5, 20457 Hamburg, Deutschland

14.08.2026

Inhaltsverzeichnis

Vergabeunterlagen........................................................................................................................................................... 1

Projektinformation.................................................................................................................................................... 1

Vertragsbedingungen/Formulare.............................................................................................................................. 3

02_HmbVgRL_Aufforderung Angebotsabgabe_01_2024................................................................................ 3

Leere Seite............................................................................................................................................... 7

Leistungsbeschreibung.................................................................................................................................... 8

Vertragsbedingungen....................................................................................................................................... 26

07_HmbVgRL_Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)_01_2024................................................................. 37

Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen........................ 37

  1. Art und Umfang der Leistungen (zu § 1)...................................................................................... 37

  2. Änderungen der Leistung (zu § 2)................................................................................................ 37

  3. Ausführungsunterlagen (zu §§ 3, 4)............................................................................................. 37

  4. Ausführung der Leistung (zu §§ 4, 10)......................................................................................... 37

  5. Pflichtverletzungen (zu § 7).......................................................................................................... 38

  6. Kündigung und Rücktritt (zu § 8).................................................................................................. 38

  7. Vertragsstrafe (zu § 11)................................................................................................................ 38

  8. Güteprüfung (zu § 12).................................................................................................................. 38

  9. Abnahme (zu § 13)....................................................................................................................... 38

  10. Mängelansprüche und Verjährung (zu § 14).............................................................................. 39

  11. Rechnung (zu § 15).................................................................................................................... 39

  12. Zahlung (zu § 17)....................................................................................................................... 39

  13. Sicherheitsleistung (zu § 18)...................................................................................................... 39

  14. Streitigkeiten (zu § 19)............................................................................................................... 39

06 HmbVgRL_Bewerbungsbedingungen (BWB)_01_2025............................................................................. 40

Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (BWB).............................. 40

Vorbemerkungen.............................................................................................................................. 40

  1. Vergabeunterlagen....................................................................................................................... 40

  2. Schutz des Wettbewerbs.............................................................................................................. 40

  3. Angebote...................................................................................................................................... 40

  4. Nebenangebote............................................................................................................................ 41

  5. Unteraufträge............................................................................................................................... 42

  6. Bietergemeinschaften................................................................................................................... 42

  7. Eignung........................................................................................................................................ 42

  8. Losentscheid................................................................................................................................ 42

  9. Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen............................................................................... 42

  10. Verhandlungsvergabe................................................................................................................ 42

05_HmbVgRL_Angebot_03_2024................................................................................................................... 43

Bezeichnung der Teilleistungen............................................................................................................... 44

12_HmbVgRL_Bietergemeinschaft_11_2021.................................................................................................. 46

i

Eigenerklärung FB 5. RUS-Sanktionspaket_06_2022..................................................................................... 47

03_HmbVgRL_DSGVO-Information_11_2022................................................................................................. 49

1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?................................................................................ 49

2 Wer ist Datenschutzbeauftragter?......................................................................................................... 49

3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen Daten vera. 49

4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?..................................................................... 50

5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden?....................... 50

6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?.......................................................................................... 51

7 Welche Rechte haben Sie?................................................................................................................... 51

5-330_Eigenerklärung Tariftreue + Mindestlohn_01 2020.pdf......................................................................... 52

Produkte/Leistungen................................................................................................................................................ 53

Eignungskriterien...................................................................................................................................................... 82

Leistungskriterien..................................................................................................................................................... 89

Anlagen.................................................................................................................................................................... 92

ii

INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG

Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

INFORMATIONEN

ALLGEMEIN

AuftragsnummerFB 2026001379
Maßnahme
Maßnahme Nummer
AuftragsbezeichnungGraffitientfernung an öffentlichen Gebäuden und Flächen in der Freien und Hansestadt Hamburg
AuftragsbeschreibungDie Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Finanzen und Bezirke - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung der Graffitientfernung sowie auf Anforderung das Aufbringen von Anti-Graffiti-Systemen (AGS) an öffentlichen Gebäuden (Schul-, Dienst- und Hochschulgebäuden) und öffentlichen Flächen der FHH (ausgenommen Insel Neuwerk) für die Zeit vom 01.01.2027 bis max. zum 31.12.2030.

VERFAHREN

AuftraggeberBVC Behörde für Finanzen und Bezirke
Weitere Auftraggeber
AuftraggebertypÖffentlicher Auftraggeber
Liefer-/Ausführungsort20099 Hamburg
LeistungsartDienstleistung
VergabeartOffenes Verfahren (EU) (VgV)

VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN

Losweise VergabeJa
Art der losweisen VergabeBieter kann für alle Lose anbieten (aber auch für weniger)
Höchstzahl der Lose pro Angebot
ZuschlagskriteriumWirtschaftlichstes Angebot Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung Gewichtung: 55%: 45%
KlassifizierungenCodeBezeichnung

ANGEBOTE

Mehrere Hauptangebote zugelassenMehrere Hauptangebote sind nicht zulässig
NebenangeboteNebenangebote sind nicht zugelassen
NachlassNein
Skonto zugelassenNein
Skonto ZahlungszielTag(e)
Verwendung elektronischer MittelDie Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebotehttps://bieterportal.hamburg.de
Zulässige SignaturenTextform nach §126b BGB

SONSTIGE ANGABEN

Vertragsart Rahmenvertrag

TERMINE

ALLGEMEIN

Vorausgegangene VorinformationNein
Besondere DringlichkeitNein

BEKANNTMACHUNG

Vorinformation
Bekanntmachung17.08.2026

1

ANGEBOTE UND BEWERTUNG

Angebotsfrist17.09.2026 10:00:00
Frist Bieterfragen07.09.2026 10:00
Eröffnungstermin
Bindefrist30.11.2026
Versand Vorabinformation

AUFTRAGSDAUER

Beginn01.01.2027
Ende31.12.2028
AnmerkungenEs wird der Vertrag automatisch zwei Mal um jeweils ein Jahr verlängert, also max. bis zum 31.12.2030, wenn nicht seitens des AG 6 Monate vor Ablauf des Vertrages bzw. 6 Monate vor Ablauf der ersten einjährigen Verlängerung schriftlich gekündigt wird.

ELEKTRONISCHE TEILNAHME

Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter https://bieterportal.hamburg.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.

Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen. Die Registrierung ist kostenfrei.

Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen. Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.

BIETERFRAGEN

Bieterfragen müssen bis spätestens 07.09.2026 10:00 Uhr eingegangen sein. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert. Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden. Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://bieterportal.hamburg.de Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.

Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.

2

Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 02 Aufforderung Angebotsabgabe

[Name und Anschrift der Vergabestelle]

BVC Behörde für Finanzen und Bezirke

Beschafffungs- und Vergabecenter Adolphsplatz 3-5 20457 Hamburg

[Name/Firma und Anschrift des Bieters]

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES Angebots

Vergabeverfahren: Graffitientfernung an öffentlichen Gebäuden und Flächen in der Freien und Hansestadt Hamburg Verfahrensnr: FB 2026001379 Art der Leistung: Dienstleistung Ort der Leistung: Hamburg Einreichungstermin (Ende der Angebotsfrist): 17.09.2026 , 10:00:00 Uhr Ende der Bindefrist: 30.11.2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung der Freien und Hansestadt Hamburg zu vergeben. Es gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen (BWB).

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den beigefügten Anlagen (Zutreffendes bitte ankreuzen): Leistungsbeschreibung Vordruck Eignung Vordruck Angebot Bewerbungsbedingungen (BWB) Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) DSGVO-Information Vertragsbedingungen Eigenerklärungen, Betriebsanweisung, Bewertungsmatrix, Muster, Leistungsstatistik Merkblatt zur Oberflächenbehandlung von Außenflächen baulicher Anlagen (Fassaden) sämtliche weitere Anlagen und Eingabefelder in der e Vergabe

  1. Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen sind beigefügt.

Die Vergabeunterlagen sind auf der Veröffentlichungsplattform der Freien und Hansestadt Hamburg (https://www.hamburg.de/oeffentliche-auftraege/) elektronisch veröffentlicht und können von dort bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch abgerufen werden. Der Bieter ist selbst dafür verantwortlich, sich jeweils die aktuelle Fassung der Vergabeunterlagen zu beschaffen (Nr. 1.2 BWB).

Aufforderung Angebotsabgabe – 01/2024 1 von 5 3

Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 02 Aufforderung Angebotsabgabe 2. Bieterkommunikation Zu diesem Vergabeverfahren werden nur Anfragen beantwortet, die über die Bieterkommunikation der e- Vergabe ("Kommunikation mit der Vergabestelle") innerhalb der Frist für die Einreichung von Bieterfragen gestellt werden. Frist für Bieterfragen: 07.09.2026 1 0:00 Uhr Die Beantwortung verspäteter Bieterfragen steht im Ermessen der Vergabestelle. Die Auskünfte inkl. aller Anlagen werden zeitnah über die Bieterkommunikation der e-Vergabe veröffentlicht bzw. dem Bieter auf an- derem Wege zur Verfügung gestellt. Sie werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Hinweis zur e-Vergabe: Ein Bieter kann durch Auswahl der Funktion „Nachricht bestellen“ in der e-Vergabe veranlassen, eine Kurzinformation über eine Auskunftserteilung zu erhalten. Ansonsten hat der Bieter etwaige Aufkunftserteilungen selbst nachzuverfolgen.

  1. Eignungsnachweise, Angaben und Unterlagen Angebote, die – ggf. nach erfolgloser Nachforderung – die geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen nicht enthalten, werden nach § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 57 Abs. 3 VgV ausgeschlossen. Mit dem Angebot sind folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen einzureichen: Hinweis: Diese Vorgaben gelten nicht bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb, weil diese Nachweise/Angaben/Unterla- gen dort bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Hinweis: Die elektronische Einreichung erfolgt durch das Hochladen in den Bieterassistenten der e-Vergabe.

Vordruck Eignung

Der Vordruck Eignung enthält Eigenerklärungen über die Eignung, das Nichtvorliegen von Ausschlussgrün- den sowie die Ausführungsbedingungen (vgl. §§ 31 ff. UVgO, §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV und § 7 HmbVgG).

Bei einer Vergabe oberhalb des EU-Schwellenwerts wird als vorläufiger Nachweis auch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE) akzeptiert (§ 50 VgV).

Vordruck Bietergemeinschaft, sofern Sie das Angebot als Bietergemeinschaft abgeben.

sämtliche eignungsbezogenen Unterlagen gem. 1.6 der Leistungsbeschreibung

sämtliche eignungsbezogenen Unterlagen gem. 1.7 der Leistungsbeschreibung

  1. Losaufteilung

keine Losaufteilung Angebote sind zulässig für ein Los für mehrere Lose für alle Lose

Näheres (z.B. Aufteilung und Anzahl der Lose, ggf. Einschränkungen) siehe Leistungsbeschreibung.

Aufforderung Angebotsabgabe – 01/2024 2 von 5 4

Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 02 Aufforderung Angebotsabgabe 5. Nebenangebote sind nicht zugelassen. zugelassen. nur zugelassen für

Die Nebenangebote müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:

Wegen des größeren Umfangs wird auf die Mindestanforderungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen. Für die Einzelheiten der Nebenangebote gelten im Übrigen die Bewerbungsbedingungen (BWB).

  1. Unteraufträge (Nachunternehmer) Sofern Sie beabsichtigen, die Leistung (teilweise) durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) ausführen zu lassen, haben Sie die betroffenen Leistungsteile auf dem Vordruck Angebot zu benennen und die Zustim- mung der Auftraggeberin vor der Leistungsausführung einzuholen. Sollten Sie ein anderes Unternehmen zudem zum Nachweis Ihrer Eignung in Anspruch nehmen wollen (Eignungsleihe), sind dazu besondere Angaben im Vordruck Eignung zu machen (Nr. 2). Die Leistung ist vom Auftragnehmer selbst zu erbringen (sog. Selbstausführungsgebot, § 26 Abs. 6 UVgO). Die Möglichkeit, andere Unternehmen im Wege der Unterauftragsvergabe (Nachunternehmereinsatz) in die Leistungserbringung einzubeziehen, besteht vorliegend nicht.

  2. Angebotsabgabe Um die Leistungsausführung anzubieten, füllen Sie bitte den Vordruck Angebot mit allen erforderlichen Anlagen aus. Reichen Sie diese Unterlagen ausschließlich wie folgt ein:

  • bis zum Einreichungstermin (Ende der Angebotsfrist, s.o.)
  • versehen mit Name/Firma und Anschrift sowie dem genau bezeichneten Vergabeverfahren
  • bei der Vergabestelle: Beschaffungs- und Vergabecenter der Finanzbehörde
  • über den elektronischen Bieterassistenten der e-Vergabe. Hinweis: Der Zugang zur e-Vergabe steht Ihnen kostenlos unter https://bieterportal.hamburg.de zur Verfügung. Zur wirksamen Angebotsunterzeichnung genügt es, wenn Sie im letzten Schritt den Vor- und Zunahmen der zeichnungsberechtigten Person eintragen. Es werden nur Angebote akzeptiert, die der vorstehend geforderten Form entsprechen.
  1. Angebotswertung

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 43 UVgO bzw. § 127 GWB, § 58 VgV).

Die Auswahl erfolgt nach den angegebenen Zuschlagskriterien. Bezuschlagt wird das Angebot, das nach den gewichteten Zuschlagskriterien den höchsten Gesamtpunktwert erreicht. Bei Punktgleichheit folgt die Zu- schlagsentscheidung den von der Auftraggeberin festgelegten Maßgaben. Die Angebotswertung erfolgt über eine Punktwertematrix nach folgenden Regeln:

Aufforderung Angebotsabgabe – 01/2024 3 von 5 5

Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 02 Aufforderung Angebotsabgabe Preiskriterium: Preis Gewichtung 55 % Hinweis: Der Preis (EUR, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebots ermittelt. Diese ergibt sich aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbes. unter Berücksichtigung von Nachlässen, Bonus-/Malus-Rege- lungen, Gleitklauseln.

Angebote für einen Abzug von Skonto werden zugelassen

nach Leistungserfüllung oder Abnahme sowie Eingang einer prüfbaren Rechnung. Zugelassene Skon- toangebote sind vom Bieter im Vordruck Angebot einzutragen; nur sie werden bei der Angebotswertung berücksichtigt.

Angebote für Skontoabzug werden nicht zugelassen.

Angebote, die unaufgefordert Skonto anbieten, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Qualitätskriterien:

qualitative Zuschlagskriterien Siehe Ziffer 1.9 dieser Leistungsbeschreibung Gewichtung 45 % Gewichtung % Gewichtung %


Summe: 100 % Beim Kriterium werden folgende Unterkriterien mit jeweiliger Gewichtung berücksichtigt:

Gewichtung % Gewichtung % Gewichtung %


Summe: 100 %

Ist nichts anderes angegeben, gelten die Unterkriterien für das Gesamtangebot.

  1. Bevorzugung von Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetrieben (gilt nicht für EU-Vergabeverfahren) Bei der Vergabe von Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte wird der Zuschlag auf ein Angebot eines bevorzugten Bieters (Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und anerkannte Blindenwerkstätten) erteilt, wenn es mindestens so wirtschaftlich ist, wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines anderen Bieters. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von dem bevorzugten Bieter angebotene Preis mit einem Abschlag von 10 % berücksichtigt. Zur Errechnung dieses Abschlags muss bei einer Bietergemeinschaft angegeben werden, welcher Anteil am Gesamtangebot auf den bevorzugten Bieter entfällt. Die Eigenschaft als bevorzugter Bieter ist durch Vorlage der staatlichen Anerkennung nachzuweisen. Inklusionsbetriebe können eine Eigenerklärung abgeben, in der das Vorliegen der Voraussetzungen des § 215 SGB IX dargelegt wird.

  2. Fristen und Termine Bis zum Ablauf der Angebotsfrist (Einreichungstermin s.o.) können die Angebote geändert werden; das geänderte Angebot ist in derselben Weise einzureichen wie das ursprüngliche Angebot. Vom Einreichungstermin bis zum Ende der Bindefrist (s.o.) ist der Bieter an sein Angebot gebunden.

4 von 5 Aufforderung Angebotsabgabe – 01/2024 6

Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 02 Aufforderung Angebotsabgabe

  1. Sonstiges

Nähere Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Vergabestelle

Aufforderung Angebotsabgabe – 01/2024 5 von 5 7

Freie und Hansestadt Hamburg

Behörde für Finanzen und Bezirke

- Leistungsbeschreibung -

Offenes Verfahren

über die

Graffitientfernung an öffentlichen Gebäuden und Flächen der Freien

und Hansestadt Hamburg

gem.

Vierter Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

(GWB) sowie nach

der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge

(Vergabeverordnung - VgV)

Vergabenummer FB 2026001379

Behörde für Finanzen und Bezirke Hamburg Hamburgweite Dienste und Organisation Beschaffungs- und Vergabecenter Adolphsplatz 3-5 20457 Hamburg

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Behörde für Finanzen und Bezirke Hamburg Leistungsbeschreibung

Inhaltsverzeichnis

1 ALLGEMEINES, ANGEBOTSANFORDERUNG UND -WERTUNG .................................................. 3

1.1 AUSSCHREIBUNGSZIEL ......................................................................................................................... 3 1.2 AUSSCHREIBUNGSUMFANG UND LOSAUFTEILUNG .............................................................................. 3 1.3 NEBENANGEBOTE ................................................................................................................................. 4 1.4 BIETERGEMEINSCHAFT ........................................................................................................................ 4 1.5 UNTERAUFTRAGSVERGABE UND EIGNUNGSLEIHE .............................................................................. 4 1.6 EIGNUNGSBEZOGENE UND SONSTIGE ERKLÄRUNGEN UND NACHWEISE ............................................ 5 1.7 LEISTUNGSBEZOGENE UNTERLAGEN UND NACHWEISE ...................................................................... 6 1.8 HINWEISE ZU DEN ERKLÄRUNGEN UND NACHWEISEN ........................................................................ 8 1.9 ZUSCHLAGSERTEILUNG ........................................................................................................................ 9 1.10 . WEITERE INFORMATIONEN, WIRTSCHAFTSAUSKÜNFTE ................................................................ 12

2 TECHNISCHES LEISTUNGSVERZEICHNIS...................................................................................... 13

2.1 LEISTUNGSUMFANG ............................................................................................................................ 13 2.2 REAKTIONSZEITEN UND REGELUNGEN .............................................................................................. 13 2.3 GENEHMIGUNGEN IM ÖFFENTLICHEN RAUM .................................................................................... 14 2.4 BERATUNG UND DURCHFÜHRUNG DES AUFTRAGS ............................................................................ 14 2.5 BEGRIFFSBESTIMMUNG GRAFFITIENTFERNUNG ............................................................................... 15 2.6 ZULASSUNGEN, KONZESSIONEN ......................................................................................................... 16 2.7 SICHERHEITSREGELN ......................................................................................................................... 16 2.8 QUALITÄTSSICHERUNG UND UMWELTMANAGEMENT/ -SCHUTZ ...................................................... 17 2.9 GERÄTE, REINIGUNGSMITTEL, WERKZEUGE .................................................................................... 17 2.10 NEBENLEISTUNG UND ENTSORGUNG ................................................................................................. 18 2.11 ANFORDERUNG AN DAS PERSONAL .................................................................................................... 18

Vergabenummer: FB 2026001379 Seite 2 von 18

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Behörde für Finanzen und Bezirke Hamburg Leistungsbeschreibung

1 Allgemeines, Angebotsanforderung und -wertung

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter gem. Ziffer 1 der Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen (BWB) die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen nach Erhalt zu prüfen hat. Werden vom Bieter inhaltliche Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen, festgestellt, so hat er sich unverzüglich an die Vergabestelle zu wenden. Weiterhin wird auf die Vollständigkeit aller Unterlagen verwiesen – prüfen Sie vor Angebotsabgabe bitte, ob alle geforderten Unterlagen vollständig ausgefüllt beigefügt wurden. Weitere Details ergeben sich im Folgenden und aus den Vergabeunterlagen.

1.1 Ausschreibungsziel

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Finanzen und Bezirke - als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung der Graffitientfernung sowie auf Anforderung das Aufbringen von Anti-Graffiti- Systemen (AGS) an öffentlichen Gebäuden (Schul-, Dienst- und Hochschulgebäuden) und öffentlichen Flächen der FHH (ausgenommen ist Neuwerk.) für die Zeit vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.

1.2 Ausschreibungsumfang und Losaufteilung

Die Leistungen sind in Lose unterteilt. Bieter können Angebote für ein oder mehrere Lose abgeben. Eine Begrenzung der Anzahl der Lose pro Bieter erfolgt nicht.

Die Vergabe erfolgt in fünf Losen:

Los 1: Bereich Hamburg Mitte Los 2: Bereich Hamburg Altona und Eimsbüttel Los 3: Bereich Hamburg Bergedorf Los 4: Bereich Hamburg Nord und Wandsbek Los 5: Hamburg Süd

Hierbei ist zu beachten, dass das Gebiet Finkenwerder Los 5 zugeteilt ist und Wilhelmsburg zu Los 1.

Für losübergreifende Entfernung von Graffiti (z.B. Parks oder Brücken zwischen zwei Bezirken) ist die Leistung dem Los zuzuordnen, der den größten Leistungsanteil hat. Aufgrund von Veränderungen bei den Objekten durch Umbau, Neubauten, Schließungen von Standorten u.ä., kann es während der Vertragslaufzeit zu Anpassungen hinsichtlich der Stand- orte pro Los kommen. Dies beinhaltet auch den ersatzlosen Wegfall einzelner Standorte.

Anhand der Abrufstatistik des vorangegangenen Rahmenvertrages konnten ungefähre Abrufmengen für die Ausschreibung abgeleitet werden.

Hinweis zu den Höchstwerten:

Bei der vorliegenden Ausschreibung handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, für welche gem. des Urteils des EuGH (EuGH, Urt. v. 17.06.2021) Höchstmengen bzw. Höchstwerte festzulegen sind. Ab Erreichen dieser Höchstmengen/ Höchstwerte erlischt der Vertrag.

Für das vorliegende Verfahren wird folgender Höchstwert festgelegt.

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Behörde für Finanzen und Bezirke Hamburg Leistungsbeschreibung

Für Los 1 auf 580.000 € (netto) Für Los 2 auf 750.000 € (netto) Für Los 3 auf 82.000 € (netto) Für Los 4 auf 668.000 € (netto) Für Los 5 auf 220.000 € (netto)

Bei Erreichen des Höchstwertes erlischt das jeweilige Los.

Für jedes Los ist ein vollständiges Angebot erforderlich. Zu jeder Position im Formular „Produkte / Leistungen“ müssen Preis angegeben werden. Unvollständige Angebote werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie: Angebote dürfen nur für Lose abgegeben werden, für die die erforderliche Leistungsfähigkeit besteht und nachgewiesen werden kann.

Ziffer 2.2 und 2.3 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen (ZVB) finden keine Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Abschluss dieses Vertrages kein Anspruch des Auftragnehmers (AN) gegen die AG auf Lieferung einer Mindestmenge entsteht.

1.3 Nebenangebote

Nicht zugelassen.

1.4 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Falls Sie als Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben wollen, füllen Sie die beigefügte „Erklärung der Bietergemeinschaft“ aus und unterschreiben Sie diese. Um die Erklärung bis zum Ende der Angebotsfrist mit dem Angebot einzureichen, scannen Sie sie anschließend ein und laden Sie sie im Bieterassistenten hoch.

1.5 Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe

Sofern Sie beabsichtigen, Leistungen von Unterauftragnehmern erbringen zu lassen, benennen Sie, welchen Teil der Leistung dies jeweils betrifft.

Für den/die vorgesehenen Unterauftragnehmer behält sich die Vergabestelle vor, eine Verpflichtungsermächtigung für die Teile des Auftrages abzufordern, die im Wege der Unterauftragsvergabe erbracht werden sollen vor (siehe Vergabevordruck 02, Ziffer 6 sowie Vergabevordruck 06, Ziffer 5).

Die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile davon dürfen jeweils nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG an andere übertragen werden.

Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim AN. Des Weiteren gelten die Bestimmungen gem. § 5 Hamburger Vergabegesetz (HmbVgG) zum Nachunternehmereinsatz.

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Behörde für Finanzen und Bezirke Hamburg Leistungsbeschreibung

Sofern Sie beabsichtigen die Leistung (teilweise) durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) ausführen zu lassen, haben Sie die betroffenen Leistungsteile auf dem Vordruck Angebot (siehe Vergabevordruck 05, Ziffer 4) zu benennen und die Zustimmung des AG vor der Leistungsausführung einzuholen.

Falls Sie gem. § 47 Vergabeverordnung – VgV zum Nachweis Ihrer Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchten (Eignungsleihe), legen Sie mit dem Angebot die entsprechenden Unterlagen zur Eignung vor und nehmen Sie die entsprechenden Eintragungen im Eignungsvordruck vor (Vergabevordruck 04, Ziffer 2).

1.6 Eignungsbezogene und sonstige Erklärungen und Nachweise

Für die erforderliche Überprüfung Ihrer grundsätzlichen Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie folgende Unterlagen, bis Ausschreibungsfrist einreichen:

▪ Eignungsvordruck

Die entsprechenden Angaben sind im Kriterienkatalog in der eVergabe zu tätigen.

Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt, die Angaben durch Registerabfragen zu verifizieren, etwa durch eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (WRegG v. 18.07.2017, BGBl. I S. 2739).

▪ Bietergemeinschaft:

Sofern Sie als Bietergemeinschaft an der Ausschreibung teilnehmen möchten, reichen Sie zusätzlich zu dem Eignungsvordruck die Erklärung der Bietergemeinschaft ein. Den Vordruck können Sie den Vergabeunterlagen entnehmen (Vergabevordruck 12).

▪ Schriftliche Darstellung des Unternehmens nach den folgenden Gesichtspunkten

Gehen Sie dabei auf folgende Aspekte ein:

• Darstellung des Unternehmens (Gründungsjahr, Rechtsform, Mitarbeitendenzahl, Leistungsportfolio) • Erklärung zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit • Benennung von mindestens drei in den letzten drei Jahren abgeschlossenen, vergleichbaren Projekten im Bereich Graffitientfernung. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftrag geber durchgeführt worden sein. Enthalten sein müssen u.a. Art der Leistung, Auftragszeitraum und -umfang, Auftragnehmer mit Ansprechpartner:in (Telefonnummer und Mailadresse), Auftragssumme. Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt.

Bei Bietern, die die FHH als AG in den letzten Jahren mit Leistungen ähnlicher Art beliefert haben, ist ein entsprechender Hinweis in den Angeboten anstelle der Referenzen ausreichend.

Vergabenummer: FB 2026001379 Seite 5 von 18

12

Behörde für Finanzen und Bezirke Hamburg Leistungsbeschreibung

• Berufserfahrung und Qualifikation des eingesetzten Fachpersonals: Bitte erläutern Sie an dieser Stelle die Kapazitäten, Zusammensetzung der Einsatzgruppen und die Qualifikation Ihres einzusetzenden Personalstamms.

• Schulungskonzept: Schulungsangebote für Mitarbeiter und Mitarbeitrinnen innerhalb Ihres Unternehmens und/oder bei externen Anbietern Schulungsnachweise zu: • Auswahl geeigneter Graffitientfernungsverfahren • Umgang mit unterschiedlichen Untergründen (Beton, Naturstein, Klinker, Putz, Metall, Glas) • Anwendung von Graffitientfernern und Reinigungsmitteln • Vermeidung von Oberflächenschäden • Nachbehandlung und Schutzbeschichtung

• Beschreibung der Geräteausstattung zur Anwendung auf unterschiedlichen Untergründen unter Berücksichtigung der Art des Untergrundes, der Art des Graffitis sowie der Beschaffenheit und Größe der zu bearbeitenden Fläche.

Die Ausarbeitung sollte insgesamt 4-5 DIN-A4-Seiten betragen. Grafische Elemente sind zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als schriftliches Dokument im PDF-Format. Seiten, die über die geforderte Anzahl hinausgehen werden nicht gewertet.

Zusätzlich sind folgende eignungsbezogenen Nachweise einzureichen:

• Eigenerklärung zum Merkblatt zur Oberflächenbehandlung von Außenflächen baulicher Anlagen (Fassaden): Die angefügte Eigenerklärung ist unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.

• Eigenerklärung über die Einhaltung der Anforderungen an eingesetzte Reinigungsmittel: Die angefügte Eigenerklärung ist unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.

• Nachweis bzw. Bestätigung einer Haftpflichtversicherung: Es ist zu erklären, dass die unter Ziffer 10 der „Vertragsbedingungen“ geforderten Versicherungssumme in der angegebenen Höhe bestehen bzw. spätestens zum Vertragsbeginn bestehen werden. Nutzen Sie hierzu das entsprechende Feld im Kriterienkatalog der eVergabe.

• Erklärung zum 5. RUS-Sanktionspaket: Die angefügte Eigenerklärung ist unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.

1.7 Leistungsbezogene Unterlagen und Nachweise

Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist folgendes einreichen und bereithalten.

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a) Eigenerklärungen sind von allen Bewerbern oder Bietern mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist einzureichen.

b) Jene Unterlagen, die über Eigenerklärungen hinausgehen, werden nach der Angebotsprüfung von dem/den aussichtsreichsten Bewerber/n oder Bieter/n angefordert. Hierfür wird eine Frist von einer Woche verhängt. Werden die Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, kann der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Anlagen- Nr.Leistungsbezogene UnterlagenWertung als…
L 1Angebotspreis (netto) Für jedes Los ist ein vollständiges Angebot erforderlich. Zu jeder Position im Formular „Produkte / Leistungen“ müssen Preise angegeben werden. Unvollständige Angebote werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Zuschlagskriterium
L 2Bearbeitungskonzept Eine aussagekräftige Konzeptbeschreibung, die mindestens folgende Punkte enthält: Auftragsabwicklung: Stellen Sie bitte dar, wie der Auftrag ab Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber durch Ihr Unternehmen abgewickelt wird. Gehen Sie hierbei auf folgende Aspekte ein: • Beschreibung der Zusammenarbeit und Abstimmung mit Auftraggeberin: Erreichbarkeit, Ansprechpartner • Umgang mit Personalausfällen: Vertretungsregelungen, Personalkapazitäten • Beschwerdemanagement: Interner Umgang mit Beschwerden, Reaktions- management • Arbeitsorganisation vor Ort: Einrichtung der Baustelle, Arbeitskleidung, Ablauf der Entfernung • In begründeten Notfällen die Graffitientfernung zwischen 6-22 Uhr bzw. Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Die Ausarbeitung sollte insgesamt 2-3 DIN-A4-Seiten betragen. Grafische Elemente sind zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als schriftliches Dokument im PDF-Format. Seiten, die über die geforderte Anzahl hinausgehen werden nicht gewertet.Zuschlagskriterium

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Zuschlagskriterium Nachhaltigkeit und Maßnahmen zum Umweltschutz: Konzept zum Umgang mit Reinigungsabwasser, zur Abfallentsorgung und zu den Schulungsmaßnahmen des Personals: Bitte legen Sie ein nachvollziehbares und praxistaugliches Konzept vor, aus dem hervorgeht, wie bei der Graffitientfernung auf Flächen das entstehende Abwasser vollständig aufgefangen und ordnungsgemäß eingeleitet bzw. welcher Abfall wie entsorgt wird. Dies gilt unabhängig vom Umfang der Arbeiten und somit auch bei kleineren Graffiti-Flächen. Stellen Sie dar, welche Schulungsmaßnahmen für Ihr Personal vorgesehen sind.

Hinweis: Ordnungsgemäß einleiten bedeutet, dass das L3 Abwasser einleitfähig in einen genehmigten Schmutz-/ bzw. Mischwasseranschluss eingeleitet wird. Damit es einleitfähig ist, muss es in der Regel vorher einer adäquaten Behandlung, das ist mindestens ein 3-stufiger Schlammfang oder ein geeignetes Filtersystem, unterzogen werden. Die Rückstände aus der Behandlung, aus Auffangwannen oder Abplanungen, sind ordnungsgemäß als Abfall zu entsorgen.

Die Ausarbeitung sollte insgesamt 1-2 DIN-A4-Seiten betragen. Grafische Elemente sind zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als schriftliches Dokument im PDF-Format. Seiten, die über die geforderte Anzahl hinausgehen werden nicht gewertet.

1.8 Hinweise zu den Erklärungen und Nachweisen

Weitere Angaben zur Eignung, zur Leistung und zu den sonstigen besonderen Bedingungen sind ggf. im Rahmen der elektronischen Angebotsbearbeitung in den dafür vorgesehenen Eingabefeldern zu machen.

Für den Fall, dass einzelne Eingabefelder im Rahmen der elektronischen Angebotsbearbeitung nicht ausreichen, machen Sie bitte weitere Angaben in Form entsprechend gekennzeichneter Anlagen und laden diese im Bieterassistenten der eVergabe hoch.

Nach § 56 Abs. 2 VgV können Unterlagen, die nicht bis zum Ende der Angebotsfrist eingereicht wurden, nachgefordert werden. Die Nachforderung liegt im Ermessen des AG.

Ausgeschlossen gem. § 57 Abs. 3 VgV werden Angebote, die - ggf. nach erfolgloser Nachforderung - die geforderten

• eignungsbezogenen Unterlagen

• leistungsbezogenen Unterlagen

nicht enthalten.

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1.9 Zuschlagserteilung

Der Bieter kann für alle Lose ein Angebot abgeben.

Der Zuschlag wird auf das nach § 58 Abs. 1 VgV wirtschaftlichste Angebot erteilt.

Alle eingegangenen Angebote werden nach Ende der Angebotsfrist in vier Wertungsstufen geprüft: I. Prüfung der formalen Anforderungen nach §§ 56 ff. VgV II. Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV III. Prüfung der Angemessenheit des Preises § 60 VgV IV. Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes nach § 127 GWB, § 58 VgV

In die Wertungsstufe IV. kommen nur die Angebote, die die Wertungsstufen I.-III. erfolgreich durchlaufen haben.

AG behält sich ausdrücklich die Möglichkeit des § 42 Abs. 4 VgV zum 01.07.2026 vor.

Als Zuschlagskriterien in der Wertungsstufe IV. werden für alle Lose herangezogen:

ZuschlagskriteriumGewichtungsfaktor
Angebotspreis (netto) Für jedes Los ist ein vollständiges Angebot erforderlich. Zu jeder Position im Formular „Produkte / Leistungen“ müssen Preise angegeben werden. Unvollständige Angebote werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.55 % (max. 55 Punkte)
Bearbeitungskonzept Eine aussagekräftige Konzeptbeschreibung, die mindestens folgende Punkte enthält: Auftragsabwicklung: Stellen Sie bitte dar, wie der Auftrag ab Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber durch Ihr Unternehmen abgewickelt wird. Gehen Sie hierbei auf folgende Aspekte ein: • Beschreibung der Zusammenarbeit und Abstimmung mit Auftraggeberin: Erreichbarkeit, Ansprechpartner • Umgang mit Personalausfällen: Vertretungsregelungen, Personalkapazitäten • Beschwerdemanagement: Interner Umgang mit Beschwerden, Reaktionsmanagement • Arbeitsorganisation vor Ort: Einrichtung der Baustelle, Arbeitskleidung, Ablauf der Entfernung • In begründeten Notfällen die Graffitientfernung zwischen 6- 22 Uhr bzw. Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.25 % (max. 25 Punkte)

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Nachhaltigkeit und Maßnahmen zum Umweltschutz: 20 % (max. 20 Punkte) • Konzept zum Umgang mit Reinigungsabwasser, zur Abfallentsorgung und zu den Schulungsmaßnahmen des Personals: Bitte legen Sie ein nachvollziehbares und praxistaugliches Konzept vor, aus dem hervorgeht, wie bei der Graffitientfernung auf Flächen das entstehende Abwasser vollständig aufgefangen und ordnungsgemäß eingeleitet bzw. welcher Abfall wie entsorgt wird. Dies gilt unabhängig vom Umfang der Arbeiten und somit auch bei kleineren Graffiti-Flächen. Stellen Sie dar, welche Schulungs- maßnahmen für Ihr Personal vorgesehen sind. Hinweis: Ordnungsgemäß einleiten bedeutet, dass das Abwasser einleitfähig in einen genehmigten Schmutz-/ bzw. Mischwasseranschluss eingeleitet wird. Damit es einleitfähig ist, muss es in der Regel vorher einer adäquaten Behandlung, das ist mindestens ein 3-stufiger Schlammfang oder ein geeignetes Filtersystem, unterzogen werden. Die Rückstände aus der Behandlung, aus Auffangwannen oder Abplanungen sind ordnungsgemäß als Abfall zu entsorgen.

Nähere Erläuterungen zur Bewertung

  • Bewertung Angebotspreis (max. 55 Punkte):

Die Wertung der Angebote erfolgt nach dem Prinzip der Linearen Interpolation. Der Preis wird dabei in Punkte umgerechnet. Die Punkte für den Preis und die Qualität werden gem. der angegebenen Gewichtungen erweitert und nach folgender Formel addiert:

Punkte Qualität x Faktor Gewichtung + Punkte Preis x Faktor Gewichtung

Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktgleichheit entscheidet der günstigere Preis.

Ermittlung des Angebotspreises und Punktevergabe Preis

Zur Ermittlung des Gesamtpreises pro Los werden die im Vordruck „Produkte/Leistungen“ angegebenen Quadratmeterpreise je Flächentyp (vgl. Pkt. 7 der Vertragsbedingungen) gewichtet. Die gewichteten Preise werden dann pro Los summiert. • Flächen Typ 1: Gewichtung 20 % • Flächen Typ 2: Gewichtung 36 % • Flächen Typ 3: Gewichtung 38 % • Flächen Typ 4: Gewichtung 2 % • Sonderposition o Hebebühne: Gewichtung 2 % o kurzfristige Aufträge/Einsätze innerhalb von 24 Stunden (Nur für Graffitientfernung): Gewichtung 2 % o Anfahrtpauschale (nur für AGS): Gewichtung 2 %

Je Flächentyp sind Preise für fünf verschiedene Größenkategorien anzugeben. Die Preise der fünf Größenkategorien werden entsprechend der folgenden Gewichtung aufsummeriert, so dass sich ein gewichteter Preis je Flächentyp ergibt.

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• Einzelfläche bis 1 m²: Gewichtung 15 % • Einzelfläche über 1 m² bis 5 m²: Gewichtung 25 % • Einzelfläche über 5 m² bis 10 m²: Gewichtung 30 % • Einzelfläche über 10 m² bis 20 m²: Gewichtung 15 % • Einzelfläche über 20 m²: Gewichtung 15 %

Gesamtepreis je Los:

Gesamtpreis für Aufbringen eines Graffitischutzes + Gesamtpreis für Graffitientfernung

Für den Preis kann eine Maximalpunktzahl von 55 Punkten erreicht werden. Gemäß dem Prinzip der linearen Interpolation erhält der preisgünstigste und noch in der Wertung verblie- bene Angebotspreis dabei die höchste Punktzahl. Die folgenden Angebote erhalten eine Punktzahl gemäß ihrer prozentualen Abweichung zum preisgünstigsten Bieter. Die Punkte- vergabe für die übrigen Angebote erfolgt nach folgender Formel:

Beispiel: Der preisgünstige Bieter A erhält mit einem Preis von 150 € die volle Punktzahl von 55 Punkten. Ein Angebot von Bieter B mit 165 € erhält dann nach der o.s. Formel 49,5 Punkte (von maximal 55 erreichbaren Punkten).

((2 x 150)-165) /150 = 0,9 0,9100=90 Da der Preis mit 55 % gewichtet wird: gewichtete Preispunkte= 905,5=49,50

Das Angebot von Bieter B ist um 10 % höher als das Angebot von Bieter A und erhält somit 49,5 Punkte.

Die so ermittelte Punktzahl für den Gesamtpreis fließt zu 55% in die Gesamtwertung ein.

  • Bewertung Bearbeitungskonzept (max. 25 Punkte):

Wertebereich 16–25 Punkte (hoher Zielerfüllungsgrad) Diese Punktzahl erhält ein Bieter, wenn sein Konzept die Auftragsabwicklung von der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber bis zum Abschluss der Leistung vollständig, nachvollziehbar und strukturiert darstellt. Insbesondere werden die Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Auftraggeber, die Erreichbarkeit und Ansprechpartner, der Umgang mit Personalausfällen, das Beschwerdemanagement, die Arbeitsorganisation vor Ort sowie die Durchführung von Notfalleinsätzen außerhalb der regulären Arbeitszeiten umfassend beschrieben.

Wertebereich 8–15 Punkte (durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad)

Diese Punktzahl erhält ein Bieter, wenn sein Konzept die wesentlichen Abläufe der Auftragsabwicklung, die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, den Umgang mit Personalausfällen, das Beschwerdemanagement sowie die Arbeitsorganisation grundsätzlich nachvollziehbar darstellt. Einzelne Angaben sind jedoch nicht vollständig oder weniger detailliert ausgeführt.

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Wertebereich 0–7 Punkte (geringer Zielerfüllungsgrad)

Diese Punktzahl erhält ein Bieter, wenn sein Konzept die Auftragsabwicklung, die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, den Umgang mit Personalausfällen, das Beschwerdemanagement sowie die Arbeitsorganisation nur unzureichend oder nicht nachvollziehbar darstellt. Wesentliche Angaben fehlen oder eine ordnungsgemäße Abwicklung der Leistung nur eingeschränkt erwarten lassen.

  • Bewertung Nachhaltigkeit und Maßnahmen zum Umweltschutz (max. 20 Punkte):

Für die Bewertung des Kriteriums gelten folgende Wertebereiche:

Wertebereich 16–20 Punkte (hoher Zielerfüllungsgrad)

Diese Punktzahl erhält ein Bieter, wenn sein Konzept die wesentlichen Anforderungen zum Umgang mit Reinigungsabwasser und zur Entsorgung anfallender Abfälle sowie die vorgesehenen Schulungs- und Qualitätssicherungsmaßnahmen für das Personal vollständig und nachvollziehbar darstellt.

Wertebereich 8–15 Punkte (durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad)

Diese Punktzahl erhält ein Bieter, wenn sein Konzept die wesentlichen Anforderungen zum Umgang mit Reinigungsabwasser, zur Entsorgung anfallender Abfälle sowie zu den Schulungs- und Qualitätssicherungsmaßnahmen für das Personal grundsätzlich nachvollziehbar darstellt. Einzelne Angaben sind jedoch nicht vollständig oder weniger detailliert ausgeführt.

Wertebereich 0–7 Punkte (geringer Zielerfüllungsgrad)

Diese Punktzahl erhält ein Bieter, wenn sein Konzept die wesentlichen Anforderungen zum Umgang mit Reinigungsabwasser, zur Entsorgung anfallender Abfälle sowie zu den Schulungs- und Qualitätssicherungsmaßnahmen für das Personal nicht oder nur unzureichend darstellt. Die Angaben sind unvollständig, wenig nachvollziehbar oder lassen eine ordnungsgemäße Umsetzung nur eingeschränkt erwarten.

1.10 . Weitere Informationen, Wirtschaftsauskünfte

Die aktuellen und vollständigen Vergabeunterlagen finden Sie im Bieterportal unter: https://bieterportal.hamburg.de

Falls Sie bereit sind, die ausgeschriebenen Leistungen zu übernehmen, geben Sie Ihr Angebot bitte ausschließlich mittels des Bieterassistenten der eVergabe ab. Der Zugang zur eVergabe steht Ihnen im Bieterportal unter https://bieterportal.hamburg.de zur Verfügung.

Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf Wirtschaftsauskünfte über einzelne Bieter bei einer Auskunftei (zzt. Creditreform und/oder Bürgel) einzuholen.

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2 Technisches Leistungsverzeichnis

2.1 Leistungsumfang

Der Auftragnehmer übernimmt die fachgerechte und bedarfsgerechte Entfernung von Graffitiund das Aufbringen eines Graffitischutzes an allen öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Flächen der Freien und Hansestadt Hamburg.

Zu den Leistungsorten gehören insbesondere: • Schulgebäude und schulische Außenanlagen • Dienstgebäude • Hochschulgebäude • öffentliche Einrichtungen • Tunnel und Unterführungen • Brücken • Spielplätze

Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Leistungsmenge.

Ziel der Graffitientfernung ist die nachhaltige Wiederherstellung eines optisch ordnungsgemäßen Zustands der behandelten Flächen unter größtmöglicher Schonung der vorhandenen Bausubstanz.

Die Leistung ist so auszuführen, dass:

• Graffiti vollständig entfernt werden, soweit dies technisch möglich ist, • Beschädigungen des Untergrundes vermieden werden, • Farb- und Strukturabweichungen auf das unvermeidbare Maß begrenzt werden, • geeignete und materialverträgliche Verfahren eingesetzt werden, • Reinigungsmittel und Arbeitsrückstände vollständig entfernt werden, • die behandelten Flächen nach Abschluss der Arbeiten sauber hinterlassen werden.

Kann eine vollständige Entfernung aufgrund der Beschaffenheit des Untergrundes, des Alters der Verunreinigung oder anderer technischer Gegebenheiten nicht erreicht werden, ist dies der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen und nachvollziehbar zu begründen.

2.2 Reaktionszeiten und Regelungen

Zur Minimierung weiterer Beschädigungen sowie zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Erscheinungsbildes gelten folgende Reaktionszeiten:

• Graffiti, die geeignet sind, den Schulfrieden bzw. die öffentliche Ordnung zu stören, insbesondere strafbare Darstellungen und Aussagen sowie extremistische und sexistische Darstellungen und Aussagen müssen innerhalb von 24 Stunden nach Meldung beseitigt werden.

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• Alle weiteren Graffiti sind nach Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Ansprechpartner, i.d.R. innerhalb einer Kalenderwoche zu beseitigen.

Der AN hat für einen ausreichenden Einsatz von Arbeitskräften zu sorgen. Der Personal- und Geräteeinsatz hat in angemessenem Umfang zu erfolgen. Entstehen durch vom AN zu vertretende Verzögerungen des Arbeitsbeginns oder durch schleppende Ausführung Mehrkosten (z.B. für längere Gerüstvorhaltung), so gehen diese zu Lasten des AN.

Der AG behält sich vor, bei Graffiti mit strafbaren, rassistischen oder sexistischen Inhalten ein anderes Unternehmen mit der Graffitientfernung zu beauftragen, wenn der AN aus kapazitären oder sonstigen Gründen nicht in der Lage ist, innerhalb der angegebenen Reaktionszeit tätig zu werden. Das Recht des AG, den AN bei wiederholter Nichterfüllung der vertraglichen Leistungen abzumahnen, bleibt hiervon unberührt. Entstehen dem AG durch die Beauftragung eines Dritten Mehrkosten aufgrund der Differenz zwischen den im Rahmenvertrag vereinbarten Preisen und den Preisen des Drittunternehmens, werden diese Mehrkosten dem AN in Rechnung gestellt.

• Regelungen für Schulen:

Die Graffitientfernung ist i.d.R. innerhalb der Geschäftszeiten Mo-Do zwischen 08:00 Uhr und 15:30 Uhr und Fr zwischen 08:00 Uhr und 14:00 Uhr auszuführen. Sofern im Einzelfall davon abgewichen werden muss, wird dies dem AN bei Auftragserteilung mitgeteilt.

• Regelungen für Dienstgebäude und Hochschulen:

Die Graffitientfernung ist i.d.R. innerhalb der Geschäftszeiten Mo-Do zwischen 09:00 Uhr und 16 Uhr und Fr zwischen 09:00 Uhr und 14:00 Uhr auszuführen. Sofern im Einzelfall davon abgewichen werden muss, wird dies dem AN bei Auftragserteilung mitgeteilt.

Die o.g. Geschäftszeiten gelten nicht für die Gebäude der Polizei und Feuerwehr. Aufgrund des 24-Stunden-Dienstes in diesen Objekten erfolgt bei Erteilung des Einzelauftrags eine Abstimmung der Reinigungszeit zwischen auftraggebender Stelle und AN.

2.3 Genehmigungen im öffentlichen Raum

Sofern für die Durchführung der beauftragten Leistung die Einholung von Genehmigungen für die Nutzung von Gehwegen u.ä. bei den entsprechenden Ämtern notwendig ist, so ist dies umgehend dem Ansprechpartner des AG mitzuteilen. Hierbei ist auch eine Einschätzung der Verzögerung mitzuteilen. Die Gebühren für die erforderlichen Genehmigungen werden vom AG erstattet, sofern die Beantragung einer Genehmigung vor Beginn der Leistung mitgeteilt wurden, die Genehmigung erforderlich war und durch den Gebührenbescheid in Höhe und Art nachgewiesen wurden. Die Erstattung erfolgt erst mit Vorlage des Bescheides beim AG.

2.4 Beratung und Durchführung des Auftrags

Nach der Beauftragung durch den jeweiligen Bedarfsträger sind die durch Vandalismus entstandenen Graffiti auf dem Grundstück des jeweiligen Standortes, vom Boden aus in Augen schein zu nehmen und der Schaden fachlich fundiert zu beheben. Ziel der Graffitientfernung ist es das Erscheinungsbild der öffentlichen Gebäude und Flächen optisch in gutem Zustand zu halten ohne die Bausubstanz zu beeinträchtigen. Vergabenummer: FB 2026001379 Seite 14 von 18

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Je nach Bedarf ist die beauftragende Stelle vom AN über die verschiedenen Beseitigungsmöglichkeiten sowie die Vor- und Nachteile der jeweiligen Methode zu beraten. Dies betrifft insbesondere abrasive Verfahren. Der AN ist über die Folgen des Verfahrens aufzuklären.

Sollten im Zuge der Auftragserfüllung ggf. Reparaturbedarfe am Gebäude erkannt werden, sind diese der jeweils beauftragenden Stelle anzuzeigen. Diese Mitteilung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

Die notwendigen Zutrittsberechtigungen für die Räumlichkeiten sind mit dem jewiligen Ansprechpartner der beauftragenden Stelle oder deren Vertreter abzustimmen. Für die rechtzeitige Beschaffung ggf. benötigter Schlüssel für das Betreten der Liegenschaft hat der AN Sorge zu tragen.

Die Leistungen werden im Allgemeinen innerhalb der Gebäudebetriebszeiten durchgeführt. Die nötigen Arbeiten sind so zu organisieren, dass der Dientsbetrieb bzw. der Unterricht möglichst nicht beeinträchtigt sowie Störungen der Gebäude- und Flächennutzer vermieden werden.

Die jeweiligen Leistungszeiten sind mit dem Ansprechpartner der beauftragenden Stelle oder deren Vertretern abzustimmen. Eine rechtzeitige Anmeldung (mindestens einen Werktag vor Beginn der Arbeiten, sofern es sich nicht um eine Sofortmaßnahme handelt) im jeweiligen Standort (für Schulen: Schulhausmeister oder Schulsekretariat) ist unabdingbar. Bei Sofortmaßnahmen an Schulen ist der Beginn der Arbeit beim Schulhausmeister anzumelden. Bei Dienst- oder Hochschulgebäuden muss die Meldung beim jeweiligen Ansprechpartner erfolgen.

Mit Behinderungen der Arbeiten ist insbesondere an Schulen und Hochschulen durch den laufenden Schul-/Hochschulbetrieb zu rechnen. Der dadurch entstehende Mehraufwand wird nicht gesondert entgolten.

2.5 Begriffsbestimmung Graffitientfernung

Durch die Graffitientfernung soll das Erscheinungsbild eines Gebäudes, sowohl von außen als auch von innen, sowie öffentlicher Flächen im bestmöglichen Zustand gehalten werden.

Als Reinigungsverfahren sind Verfahren zu benutzen, die nach Prüfung vor Ort als geeignet erscheinen. Dabei ist ein zu hoher Druck auf die zu reinigenden Gegenstände auszuschließen. Die Intensität, welche das Reinigungsverfahren aufbringt ist, auf die Oberflächenfestig keit des Untergrundes abzustimmen.

Die Bauwerksoberfläche darf durch das Reinigungsverfahren und den Graffitientferner nicht geschädigt oder in der Struktur verändert werden. Bei porösen Unterlagen ist ein übermäßiger Eintrag von Wasser durch den Reinigungsvorgang zu vermeiden. Ablösen vorhandener Bauwerksbeschichtungen darf durch den Reinigungsvorgang oder das Entfernungsverfahren nicht erfolgen.

Im Vorwege der Graffitientfernung ist an einer möglichst nicht einsehbaren Stelle, z.B. am unteren Rand der Fassade die Verträglichkeit des gewählten Verfahrens und des Graffitientferners zu testen, um nachträgliche Beschädigungen auszuschließen.

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Es sind möglichst Reinigungsgeräte einzusetzen, die das anfallende Reinigungswasser und die darin enthaltenen Stoffe auffangen und ggf. filtern. Reinigungsmittel sind von Bauwerksoberflächen stets restlos zu entfernen. Dabei ist zu beachten, dass das Reinigungswasser fachgerecht zu entsorgen ist.

Sämtliche Arbeiten sind unter Einhaltung der Vorgaben der Umweltbehörde, der Unfallverhütungsvorschriften für Bauarbeiten und unter Beachtung der Baufachlichen Information WTA-Merkblatt 3-5,3-8 und 3-9 durchzuführen.

Ist das Anleitern nicht möglich, (nach DGUV 208-016 Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten) kann eine Hebebühne eingesetzt werden. Das zulässige Gesamtgewicht von max. 3,8 t darf nicht überschritten werden. Im Vorwege muss die Tragkraft des Untergrundes geprüft werden.

2.6 Zulassungen, Konzessionen

Sämtliche, für die Erfüllung der Forderungen von Aufsichtsorganisationen erforderlichen Zulassungen o. Ä. liegen in der Verantwortlichkeit des ANs.

Die allgemeinen Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und insbesondere die Verordnungen zur Arbeitssicherheit sind zu beachten. Der AN ist verpflichtet, alle gültigen gesetzlichen Vorschriften, die Prüfungs- und Betriebsvorschriften zu beachten und die Graffitientfernung danach auszuführen. Geltende betriebsbedingte Auflagen und Vorschriften sind einzuhalten. Zudem werden das „Merkblatt zur Oberflächenbehandlung von Außenflächen baulicher Anlagen (Fassaden)“ (hier auch die Anzeigepflicht zur Fassadenreinigung gemäß § 12 Abs. 2 Hamb. Abwassergesetz) Bestandteil dieses Vertrages (siehe Anlage)

2.7 Sicherheitsregeln

Die Arbeiten werden i.d.R. bei laufendem Betrieb ausgeführt, daher wird auf die besonderen Verkehrssicherungspflichten hingewiesen. Der AN übernimmt im Rahmen seiner Leistungserfüllung die Verkehrssicherungspflicht für die Dauer und den Umfang der jeweils durchzuführenden Arbeiten. Die Baustelle ist durch Ab sperrband o.ä. zu sichern. Die geltenden Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.

Die Graffitientfernung sowie das Aufbringen eines Graffitischutzes müssen von einer eingewiesenen Fachkraft durchgeführt werden, welche die erforderliche Qualifikation und Erfahrung mit der Entfernung von Graffiti- und Farbverunreinigungen bzw. mit der Handhabung von Gefahrstoffen gemäß des AGS (Ausschuss für Gefahrenstoffe) aufweist. Qualifikationsnachweise für Kolonnenführer und Personal in Form von Referenzen über entsprechend ausgeführte Arbeiten oder besondere handwerkliche Schulungen sind auf Nachfrage nachzuweisen. Darunter fallen beispielsweise Schulungsnachweise für die Bedienung der einzusetzenden Geräte, Gefahrenunterweisung, PSA Schulung (gegen Absturzgefahr).

Hinweis- und Warnschilder müssen während der Arbeiten aufgestellt, sowie Arbeitsbereiche gegen unbefugtes Betreten in einem angemessenen Umfang abgesichert sein.

An den Schulstandorten sind die Sicherheits- und Verhaltenshinweise zu beachten. Die Betriebsanweisung (siehe der Ausschreibung beiliegende Anlage) von SBH und GMH ist durch den AN zu beachten und einzuhalten, und seinen Mitarbeitern zur Kenntnis zu geben. Die Kenntnisnahme hat der AN mit seiner Unterschrift zu bestätigen.

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Punkt 14 der Vertragsbedingungen ist zu beachten.

2.8 Qualitätssicherung und Umweltmanagement/ -schutz

• Für die Entfernung der Graffiti sind Verfahren und Mittel, die eine geringere Belastung der Umwelt verursachen (z.B. durch Reinigungsmittel) zu bevorzugen. Der Einsatz von chemischen Mitteln ist weitestgehend zu vermeiden. Nur sofern die entsprechenden Verfahren bei der individuellen Verunreinigung nicht erfolgversprechend sind, kann im Einzelfall auf andere Verfahren zurückgegriffen werden.

• Das anfallende Abwasser ist vollständig aufzufangen und über einen genehmigten Sielanschluss in ein Schmutz- bzw. Mischwassersiel einzuleiten. Darin enthaltene absetzbare Stoffe sind vorher zurückzuhalten und als Abfall zu entsorgen. Bei Straßentrummen handelt es sich nicht um genehmigte Sielanschlüsse.

• Die geltenden Vorschriften des Bau-, Gewerbe-, Umwelt- und Gesundheitsrechts sind vom AN einzuhalten. Insbesondere wird hierzu auf das zusammenfassende „Merkblatt zur Oberflächenbehandlung von Außenflächen baulicher Anlagen (Fassaden)“ in der jeweils gültigen Fassung der Behörde für Umwelt und Energie hingewiesen. Die im Merkblatt zusammengefassten Regelungen sowie die Regelungen der jeweils aktuellen, zugrundeliegenden Gesetze sind zu beachten.

• Für die Auftragsausführung sind nach Möglichkeit elektrisch betriebene Fahrzeuge einzusetzen. Sofern der Einsatz eines Elektrofahrzeugs aus technischen oder betrieblichen Gründen für den jeweiligen Einsatz nicht möglich oder nicht zumutbar ist, sind Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor einzusetzen, die mindestens die Schadstoffklasse Euro 5 erfüllen.

2.9 Geräte, Reinigungsmittel, Werkzeuge

Alle erforderlichen Werkzeuge, Geräte, Leitern, Arbeitsbühnen etc., die zur Erledigung der Leistungen erforderlich sind, sind durch den AN zu stellen. Der AN verpflichtet sich, alle notwendigen Werkzeuge vorzuhalten, um eine schnelle und qualitativ hochwertige Durchführung der Leistungen zu ermöglichen.

Sofern am jeweiligen Standort Strom- und Wasseranschlüsse vorhanden sind, können diese vom AN für die Auftragsdurchführung genutzt werden. Insbesondere bei Graffiti an öffentlichen Flächen kann es jedoch vorkommen, dass kein Wasser- und/oder Stromanschluss vorhanden ist. Der AN hat durch entsprechend ausgerüstete Fahrzeuge dafür Sorge zu tragen, dass auch an solchen Flächen eine zeitnahe Entfernung der Graffiti erfolgen kann.

Der AN ist verpflichtet Reinigungsmittel zu verwenden, die eine Schädigung der zu behandelnden Flächen ausschließen. Die vom AN eingesetzten Reinigungsmittel dürfen zu keiner Gesundheitsgefährdung, -schädigung oder Belastung der Umwelt führen und deren Inhaltsstoffe müssen gemäß REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 registriert sein.

Es dürfen grundsätzlich keine Reinigungs- oder Schutzmittel eingesetzt werden, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung/GHS) mit den Gefahrenpiktogrammen GHS06 (akute Toxizität), GHS08 (Gesundheitsgefahr) oder GHS09 (umweltgefährlich) eingestuft sind. Eine Anwendung solcher Mittel ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, wenn nachweislich kein zufriedenstellendes Reinigungsergebnis mit weniger gefährlichen Produkten oder Verfahren erreicht werden kann.

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Behörde für Finanzen und Bezirke Hamburg Leistungsbeschreibung

Der Einsatz entsprechender Mittel ist vor Beginn der Arbeiten mit dem Ansprechpartner der beauftragenden Stelle abzustimmen. Für alle eingesetzten Produkte sind aktuelle Sicherheitsdatenblätter gemäß den geltenden gesetzlichen Anforderungen vorzulegen. Reinigungs- und Schutzmittel dürfen nicht in Gebinden aus Polyvinylchlorid (PVC) geliefert werden.

2.10 Nebenleistung und Entsorgung

Nach Abschluss der Graffitientfernung obliegt es dem AN die Entsorgung sämtlicher Betriebsmittel, Anlagen, Geräte, Anlagenteile, Geräteteile, Verbrauchsmaterialien, Kleinteile, Hilfsstoffe, Verschleißteile und Reserveteile, die im Rahmen der Arbeiten anfallen, sachgerecht zu veranlassen und zu verantworten. Mögliche Entsorgungsnachweise sind durch den AN zu verwalten, sowie den zuständigen Behörden und SBH bzw. GMH nach Aufforderung schriftlich nachzuweisen. Nach Beendigung der Arbeit ist die Baustelle sauber zu verlassen.

2.11 Anforderung an das Personal

Die Durchführung der Graffitientfernung sowie das Aufbringen des Graffitischutzes dürfen ausschließlich durch fachkundiges und entsprechend qualifiziertes Personal des Auftragnehmers (AN) erfolgen. Als qualifiziert gelten insbesondere Mitarbeiter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Gebäudereiniger-, Maler- und Lackiererhandwerk oder einer gleichwertigen handwerklichen Qualifikation sowie nachgewiesener Erfahrung in der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen.

Das eingesetzte Personal ist während der Ausführung der Einzelaufträge mit einem gut sichtbar an der Arbeitskleidung zu tragenden Namens- oder Firmenausweis auszustatten, aus dem die Zugehörigkeit zum AN eindeutig hervorgeht.

Während der gesamten Dauer der Vertragserfüllung hat der AN seinen Mitarbeitern striktes Alkohol- und Drogenverbot und im Bereich der Schulen bzw. auf dem Schulgelände auch striktes Rauchverbot zu erteilen.

Auf Verlangen der beauftragenden Stelle ist zuwiderhandelndes Personal unverzüglich von der weiteren Mitarbeit auszuschließen und durch anderweitiges Personal zu ersetzen. Kosten hierfür dürfen der Bedarfsstelle nicht in Rechnung gestellt werden.

Der AN setzt ausländische Mitarbeiter nur ein, sofern gültige Arbeitspapiere vorliegen. Alle Mitarbeiter müssen über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Verständigung im Rahmen der Arbeitsdurchführung und Arbeitssicherheit (Notfallanweisungen).

Für den Einsatz in einzelnen Gebäuden, insbesondere in den Polizei- und Feuerwehrwachen, Gebäuden des Landesbetriebes Rathausservice, ist der Einsatz von sicherheitsüberprüftem Personal notwendig. Aufgrund der kurzfristigen Abrufmöglichkeit sind zu Beginn des Vertrages bereits mindestens zwei qualifizierte Mitarbeiter als sicherheitsgeprüftes Personal zu benennen.

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Behörde für Finanzen und Bezirke Vertragsbedingungen

Freie und Hansestadt Hamburg

Behörde für Finanzen und Bezirke

-Vertragsbedingungen-

Offenes Verfahren

über die

Graffitientfernung an öffentlichen Gebäuden und Flächen in der

Freien und Hansestadt Hamburg

gem.

Vierter Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

(GWB) sowie nach

der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge

(Vergabeverordnung - VgV)

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Behörde für Finanzen und Bezirke Hamburgweite Dienste und Organisation Beschaffung und Strategischer Einkauf für Hamburg Adolphsplatz 3-5 20457 Hamburg

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Behörde für Finanzen und Bezirke Vertragsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeine Vertragsbedingungen ..............................................................................................................3
  2. Recht ..........................................................................................................................................................3
  3. Datenschutz................................................................................................................................................3
  4. Insolvenzverfahren.....................................................................................................................................4
  5. Vertragslaufzeit, Kündigung ......................................................................................................................4
  6. Änderungen des Vertrages .........................................................................................................................4
  7. Preisgestaltung ...........................................................................................................................................5
  8. Preisanpassungen , Mindestlohn ................................................................................................................6
  9. Preisgleitklausel ohne Berücksichtigung von Lohnkosten .........................................................................7
  10. Haftung .................................................................................................................................................8
  11. Abnahme ....................................................................................................................................................8
  12. Rechnungsstellung ................................................................................................................................9
  13. Kontrollen ........................................................................................................................................... 10
  14. Unfall- und Gefahrenvorbeugung ....................................................................................................... 10
  15. Leistungsstatistik ................................................................................................................................. 11
  16. Salvatorische Klausel .......................................................................................................................... 11

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Behörde für Finanzen und Bezirke Vertragsbedingungen

  1. Allgemeine Vertragsbedingungen

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie die Hamburgischen Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (HmbZVB-VOL/B) - jeweils in der gültigen Fassung - werden Vertragsbestandteil. Die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) werden nicht Bestandteil des Vertrages. Weitere Regeln, Vorschriften und Normen sind in diesen BVB genannt.

  1. Recht

Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, finden die Regelungen der Leistungsbeschreibung, der ZVB, der Aufforderung zur Angebotsabgabe, einschl. Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (BWB), die VOL/B und das BGB bzw. der übrigen allgemeinen Normen in dieser Reihenfolge - insbesondere im Falle einander widersprechender Regelungen - Anwendung.

Die in der Leistungsbeschreibung genannten Regeln, Vorschriften und Normen sind ebenso in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung einzuhalten.

Dieser Vertrag unterliegt dem Geltungsbereich des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Transparenzportal veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein. Siehe dazu das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular „Veröffentlichung von Verträgen, Vereinbarungen eines Rücktrittsrechts und Kennzeichnung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) bei Vergabeverfahren nach VgV, UVgO und KonzVgV.

  1. Datenschutz

Der AN ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Sozialgeheimnis nach § 35 Sozialgesetzbuch (SGB I) und das Datengeheimnis nach § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einzuhalten.

Der AN verpflichtet sich, den Auftrag sowie sämtliche ihm hierdurch zur Kenntnis erlangten internen Angelegenheiten, Unterlagen und Informationen sowie sonstige Betriebs- und Geschäftsangelegenheiten des AG auch nach Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. Der AN hat geeignete Vorkehrungen zu treffen und steht dafür ein, dass solche Kenntnisse Dritten weder zugänglich gemacht noch sonst wie bekannt werden können. Der AN hat ferner die Pflicht, die mit der Erbringung der Leistungen beauftragten Personen gemäß § 53 BDSG zu verpflichten.

Der AN hat durch geeignete Maßnahmen und Vorkehrungen nach § 64 BDSG Vorsorge gegen unbefugte Systemeingriffe von außen zu treffen. Der AN hat weiter dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter und etwaige Dritte, denen er sich zur Erbringung seiner Leistungen bedient, ebenso Vorsorge gegen unbefugte Systemzugriffe von außen treffen.

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  1. Insolvenzverfahren

Dem AG ist unverzüglich Mitteilung zu machen, sobald über das Vermögen des AN das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wird.

  1. Vertragslaufzeit, Kündigung

Der Vertrag wird für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2028 geschlossen. Für den Fall, dass sich die Zuschlagserteilung z. B. wegen eines Nachprüfungsverfahrens verzögert, beginnt der Vertrag mit dem Zuschlagsdatum und endet zum 31.12.2028.

Danach wird der Vertrag automatisch zwei Mal um jeweils ein Jahr verlängert, also max. bis zum 31.12.2030, wenn nicht seitens des AG 6 Monate vor Ablauf des Vertrages bzw. 6 Monate vor Ablauf der ersten einjährigen Verlängerung schriftlich gekündigt wird.

In den Fällen, in denen die in den Vergabeunterlagen angegebenen Höchstwerte je Los erreicht werden, endet der Vertrag hinsichtlich des jeweiligen Loses automatisch mit Erreichen des festgelegten Höchstauftragswertes. Dies bedarf keiner gesonderten Kündigung.

Die Höchstwerte gestalten sich wie folgt: • Los 1: 580.000 € netto • Los 2: 750.000 € netto • Los 3: 82.000 € netto • Los 4: 668.000 € netto • Los 5: 220.000 € netto

Der AG kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere wenn der AN • den Mitarbeitern seines Beschäftigten die ihnen tariflich oder gesetzlich zustehenden Leistungen ganz oder teilweise vorenthält, oder wenn er in sonstige Weise gegen tarifvertragliche Bestimmungen oder Vorschriften verstößt, • die übernommene Leistung nicht zu dem vom AG bzw. der beauftragenden Stelle benannten Zeitpunkt beginnt oder nicht in der dem Vertrag entsprechenden Zeit, Art und Weise ausführt und trotz schriftlicher Mahnung nicht Abhilfe schafft,

oder wenn sonstige schwerwiegende Gründe vorliegen.

Die Kündigung bedarf der Schriftform. Es wird weiterhin auf Ziffer 6 der ZVB verwiesen.

  1. Änderungen des Vertrages

Der Leistungsumfang kann nach Bedarf des AG erweitert, verändert oder reduziert werden. Der AG stehen dabei die Möglichkeiten des § 132 GWB zur Verfügung. Der AN kann eine Änderung des Leistungsumfanges zurückweisen, falls die Änderung für ihn unzumutbar ist. Unzumutbar ist die Änderung insbesondere, wenn der Gewerbebetrieb des ANs nicht auf die veränderte Leistung ausgerichtet ist und eine Vergabe der Leistung an Dritte nur unter erheblichen Schwierigkeiten für ihn möglich ist. Für diesen Fall hat der AN Nachweise vorzulegen und alternative Lösungsmöglichkeiten vorzuschlagen. Der AG hat für diesen Fall die Möglichkeit die betreffenden Leistungen ganz oder teilweise anderweitig zu vergeben.

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Wird bei einer Leistungsänderung eine erhöhte Vergütung beansprucht, muss der AN dem AG dies gemäß Ziffer 2.1 ZVB anzeigen. Die Mehrkosten gegenüber der ursprünglich ausgeschriebenen Leistung sind vom AN für den AG nachvollziehbar zu begründen und mit dem AG schriftlich zu vereinbaren.

Eine seitens des AN geplante gesellschaftsrechtliche Änderung während der Laufzeit des Vertrages ist dem AG mit einem Vorlauf von 3 Monaten anzuzeigen. Der AG behält sich vor, den Vertrag aus vergaberechtlichen Gründen zu kündigen. Auf Verlangen des AG hat der AN erneut gem. den Vorgaben der Vertragsunterlagen seine Eignung nachzuweisen. Gelingt dies dem AN nicht, so hat der AG das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Das nachträgliche Ausscheiden eines oder mehrerer Mitglieder aus einer Bietergemeinschaft oder der Eintritt eines oder mehrerer neuer Unternehmen in die Bietergemeinschaft während der Vertragslaufzeit sind dem AG ebenfalls mit einem Vorlauf von 3 Monaten anzuzeigen. Die Beendigung der Bietergemeinschaft oder der Eintritt eines neuen Unternehmens in die Bietergemeinschaft kann zur Kündigung des Vertrages durch den AG aus vergaberechtlichen Gründen führen. Auf Verlangen des AG hat der AN die Eignung erneut gemäß den Vorgaben der Vertragsunterlagen nachzuweisen. Gelingt dies dem AN nicht, so hat der AG das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

  1. Preisgestaltung

Die angebotenen Preise sind Festpreise.

Diesen Festpreisen wird bei Rechnungsstellung die Umsatzsteuer in der zum Zeitpunkt der Leistung jeweils geltenden Höhe hinzugerechnet. Die Berechnung anderer oder zusätzlicher, als im anliegenden Preis-/Leistungskatalog enthaltenen Preise ist grundsätzlich ausgeschlossen.

  • Graffitientfernung

Die Einzelpreise der Positionen sind so zu kalkulieren, dass in ihnen alle Kosten der zu erbringenden Leistungen des AN enthalten sind. Sämtliche Kosten für An- und Abfahrt sowie Rüst-, Fahrzeug- und Nebenkosten sind in die angebotenen Einheitspreise einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung der Anfahrt erfolgt nicht. Die Preise sind für verschiedene Flächentypen und Flächengrößen gesondert anzugeben.

• Flächen nach Typ 1: Glatte, naturbelassene Oberflächen Dazu zählen unbeschichtete Metalle (Aluminium, Edelstahl), Kunststoff, keramische Spaltplatten und Glas.

• Flächen nach Typ 2: Raue, naturbelassene Oberflächen Dazu zählen Beton, offener und geschlossener Naturstein, Außenputz, Klinkermauerwerk, Sandsteinfassade, Gummiböden (z.B. Basketballplätze) und Ziegel.

• Flächen nach Typ 3: Beschichtete berflächen Dazu zählen beschichtete Metalloberflächen.

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• Flächen nach Typ 4: Holz Die Holzflächen sind zu reinigen und in zwei Arbeitsgängen mit einem auf die Unterlage abgestimmten Farbton zu imprägnieren oder zu beschichten.

  • Aufbringen eines Graffitischutzes (AGS)

Für Aufträge zum Aufbringen eines Graffitischutzes (AGS) ist je Los eine Anfahrtspauschale anzubieten. Mit dieser Pauschale sind sämtliche An- und Abfahrten sowie Fahrzeug-, Personal-, Rüst- und Nebenkosten abgegolten, die für die Ausführung der AGS-Leistungen innerhalb des jeweiligen Losgebietes erforderlich sind. Weitere Fahrtkosten werden nicht gesondert vergütet.

  • Hebebühne

Sofern für die Ausführung der Leistung der Einsatz einer Hebebühne erforderlich ist und dieser vom Auftraggeber beauftragt oder freigegeben wurde, erfolgt die Vergütung auf Grundlage des angebotenen Einheitspreises je Einsatztag.

Es ist ein Festpreis für das stand- und betriebssichere Bereitstellen und Betreiben einer Hebebühne (Arbeitshöhe bis max. 22 m, Nutzgewicht max. 3,8 t) einschließlich Auf-, Um- und Abbau an der Baustelle sowie Bedienung durch geeignetes Fachpersonal anzugeben. Hierfür sind im Preis-/Leistungskatalog die Kosten pro Tag gesondert zu benennen.

  1. Preisanpassungen , Mindestlohn

Die Angebotspreise basieren auf den Tariflöhnen des Gebäudereinigerhandwerks, die am letzten Tage der Angebotsfrist allgemeinverbindlich waren bzw. auf den gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) festgelegten Mindestlöhnen.

Im Falle des Inkrafttretens eines neuen Lohn- und Rahmentarifvertrags sowie bei der Erhöhung gesetzlicher Sozialaufwendungen kann der AN eine Erhöhung des Vertragspreises beantragen.

Anträge, die später als 3 Monate nach Abschluss des Lohn- oder Rahmentarifvertrags oder nach Inkrafttreten der Änderung der gesetzlichen Sozialaufwendungen eingehen, finden nur vom 1. Tage des Eingangsmonats an Berücksichtigung.

Kommt eine Einigung über die beantragten Preise nicht zustande, kann jede Vertragspartei den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende kündigen (jedoch frühestens zum Ende des ersten Vertragsjahres). In diesem Fall gelten die bisherigen Preise bis zum Vertragsende weiter. Bis zum Ablauf des Vertrages gilt der vereinbarte Preis weiter.

Das ordentliche Kündigungsrecht gilt in diesem Einzelfall auch für Neuverträge, die sich innerhalb der einjährigen Mindestlaufzeit befinden.

Anträge auf Preisänderungen können nur einmal jährlich nach Abschluss der internen Verhandlungen des AG gestellt werden, es sei denn, die Summe der Belastungsfaktoren (z.B. Erhöhung der Löhne, Erhöhung der gesetzl. Sozialaufwendungen usw.) übersteigt 3 % des bisherigen tariflichen Stundenlohnes.

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Für die Beantragung einer Preisanpassung hat der AN das als Anlage beigefügte Formular „Kostenanteile“ vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und dem AG elektronisch im Excel-Format zu übermitteln. Unvollständige oder nicht nachvollziehbar ausgefüllte Formulare können bei der Prüfung der Preisanpassung unberücksichtigt bleiben.

Die Regelung findet sinngemäß Anwendung, wenn sich eine Ermäßigung der Löhne oder der gesetzlichen Sozialaufwendungen ergibt.

In Zeiträumen ohne allgemeinverbindlichen Tarifvertrag bzw. bei Kündigung des zuletzt gültigen Mindestlohntarifvertrags gelten bis zum Abschluss einer Übergangsregelung bzw. eines neuen (Mindest-) Lohntarifvertrags durch die Tarifvertragsparteien die Regelungen des zuletzt gültigen Tarifvertrags.

  1. Preisgleitklausel ohne Berücksichtigung von Lohnkosten

Bei den angebotenen Preisen, handelt es sich um Festpreise für die ersten 24 Monate der Vertragslaufzeit (bis mindestens zum 31.12.2028).

Jeweils 5 Monate vor einer optionalen Vertragsverlängerung kann von beiden Vertragsparteien eine Preisanpassung der Leistungsposition beantragt werden. AN und AG sind berechtigt, die jeweiligen Preise im Angebot maximal 1 Mal im Jahr an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, oder der Beschaffungspreise anzupassen.

Für die Beantragung einer Preisanpassung hat der AN das als Anlage beigefügte Formular „Kostenanteile“ vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und dem AG elektronisch im Excel-Format zu übermitteln. Unvollständige oder nicht nachvollziehbar ausgefüllte Formulare können bei der Prüfung der Preisanpassung unberücksichtigt bleiben.

Basis zur Begründung einer Preisanpassung ist ausschließlich die Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 17, Preise, um u.a. eine reine Gewinnmaximierung auszuschließen. Die Preisanpassung ermittelt sich aus dem Angebotspreis 2027 (Jahreswert über den Gesamtauftrag pro Leistungsposition) und der Preisanpassung (Jahreswert über den Gesamtauftrag pro Leistungsposition) und auf Grundlage der im Angebot benannten Anteile der maßgeblichen Rohstoff-, Material- und Transportkosten.

Ergibt sich eine Veränderung von plus/minus 2 % (Bagatellklausel), so kommt die Preisgleitklausel nicht zur Anwendung und es bleibt bei dem zuvor gültig vereinbarten Preis.

Bei Preiserhöhungen, die 6 % übersteigen, stehen AG und AN ein schriftliches Kündigungsrecht zu.

Kommt eine Einigung zwischen dem AN und dem AG über die Preise nicht zustande, endet der Vertrag ohne weitere Kündigung mit dem Ende des achten Kalendermonats nach dem letzten Tag des Monats in dem festgestellt wurde, dass keine Einigung zustande kommt. Die AG und der AN halten das Datum der endgültigen Nichteinigung sowie das Datum des Vertragsendes schriftlich fest.

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  1. Haftung

Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.

Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach dieser Leistungsbeschreibung übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten.

Der AN verpflichtet sich, eine diese Haftung abdeckende Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Mindestversicherungssumme abzuschließen:

• 5.000.000 EUR pauschal für Personen und Sachschäden • 100.000 EUR für Vermögensschäden • 100.000 EUR für Tätigkeitsschäden • 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr

Der Nachweis eines entsprechenden Versicherungsvertrages sowie über die zuletzt gezahlte Versicherungsprämie ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung gegenüber dem AG zu erbringen.

Auf Verlangen des AG sind während der Vertragsdauer sämtliche Nachweise, aus denen sowohl die versicherte Tätigkeit als auch die vereinbarten Versicherungssummen hervorgehen und in denen die zugrunde gelegten Bedingungen genannt sind, in aktueller Fassung vorzulegen.

  1. Abnahme

Die Ausführung der gesamten Arbeiten ist mit einem Leistungsnachweis zu dokumentieren. Dieser Leistungsnachweis ist mit den entsprechend ausgeführten Arbeiten bzw. ggf. angefallenen Arbeitsstunden zu ergänzen. Folgende Informationen sind auf dem Nachweis zu dokumentieren:

• Bezeichnung des Standorts (unter Angabe der Losnummer, Positionsnummer und ggf. Abstimmung mit AG) • Straße und Hausnummer des Standorts • Angabe über den vorgefunden Zustand mit Erläuterung der durchgeführten Arbeiten in Stichworten • Vorher- und Nachher-Fotos, ggf. mehrere in Farbe (min. 9 x 13 cm), welche die gesamte zu reinigende Fläche darstellen • Aufmaß, inkl. Skizze der jeweils gereinigten Flächen • Datum mit lesbarer Namensangabe und Unterschrift des Mitarbeiters des AN und eines Vertreters der abrufenden Stelle (bei Schulen i.d.R. der Hausmeister)

Des Weiteren ist ein Nachweis über die fachgerechte Entsorgung des dekontaminierten Wassers, inkl. Auffangvorrichtungen sowie ggf. sonstiger anfallender Schadstoffe zu erstellen und bei Rechnungsstellung der auftraggebenden Stelle vorzulegen.

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Die Dokumentationen sind in 2-facher Ausfertigung ausgedruckt und in elektronischer Form als PDF an die Stelle, welche den Auftrag erteilt hat, zu übergeben.

  1. Rechnungsstellung

Die Zahlung des Rechnungsbetrages durch den AG erfolgt nach vertragsgemäßer Leistung und Rechnungseingang gem. den in den Vergabeunterlagen gemachten Angaben.

Rechnungen sind gem. Ziffer 11 der ZVB in zweifacher Ausfertigung und unter Angabe der Bestellnummer an die auftraggebende Bedarfsstelle und angegebenen Rechnungsadresse der FHH (Freie und Hansestadt Hamburg, 22222 Hamburg) zu adressieren und einzureichen.

Nur der Arbeitsnachweis mit lesbarer Namensangabe und Unterschrift des Hausmeisters oder dessen Vertreter ist Grundlage der Rechnungslegung. Rechnungen, die ohne einen Arbeitsnachweis eingereicht werden oder bei dem dieser nicht durch den Hausmeister oder dessen Vertreter unterschrieben wurde, werden durch die AG nicht anerkannt.

Für Schulen gilt zusätzlich:

Damit die Rechnungen richtig zugeordnet werden können, müssen sie folgende Angaben enthalten:

Für SBH-Schulstandorte:

• Wirtschaftseinheit (WE-Nummer - Vierstellig) • Schulname • Straße mit Hausnummer

Für GMH-Schulstandorte:

• Wirtschaftseinheit (WI-Nummer - Fünfstellig) • Schulname • Straße mit Hausnummer

Für jeden Schulstandort ist eine separate Rechnung vom AN zu erstellen. Die letzten Rechnungen eines Jahres sind spätestens zum 15.01. des Folgejahres einzureichen.

Rechnungen für alle Fachbehörden, Senats- und Bezirksämter bzw. alle Rechnungsanschriten mit der Postleitzahl 22222 können nach vorheriger Absprache mit der Kasse.Hamburg elektronisch an das dortige zentrale E-Mail-Postfach gesendet werden.

Für weitere Fragen und Informationen wenden Sie sich bitte an die Kasse.Hamburg oder besuchen Sie die entsprechende Webseite: https://www.hamburg.de/kasse/13082768/e-rechnung/

Weiterhin muss immer die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-ID) der FHH: DE 118509725 angegeben werden. Bei Hochschulen und AöR jeweils prüfen, ob diese eigene USt.-ID haben.

Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage.

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Es wird auf Ziffer 11 und Ziffer 12 ZVB verwiesen.

  1. Kontrollen

Der AN gestattet den Mitarbeitern des AG zu den betriebsüblichen Zeiten das Betreten des Betriebsgeländes und das Besichtigen aller Räume und Anlagen, die im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages benutzt werden.

Das besondere Kontrollrecht des AG wird durch diese Bestimmungen nicht berührt. Es umfasst auch stichprobenartige, unangemeldete Kontrollen aller Räume und Anlagen des AN, die im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages benutzt werden.

  1. Unfall- und Gefahrenvorbeugung

Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, die Maßgaben der geltenden Vorschriften in Bezug auf die Unfall- und Gefahrenvorbeugung zu beachten. Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) haben Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig in Themen des vorbeugenden Unfallschutzes zu unterweisen (ArbSchG §12, Sicherheitsunterweisung).

Auf Verlangen des AG haben Sie diesem einen Nachweis über die Durchführung und die Teilnahme der Mitarbeiter an der Sicherheitsunterweisung sowie über den Inhalt (Themen) der Sicherheitsunterweisung auszuhändigen. Es sind die Sicherheits- und Verhaltenshinweise der jeweiligen Liegenschaft zu beachten.

Die Betriebsanweisung ist durch den AN zu beachten und seinen Mitarbeitern zur Kenntnis zu geben. Der AN hat mit seiner Unterschrift auf der beigefügten Betriebsanweisung zu dokumentieren, dass er von dieser Kenntnis genommen hat und die entsprechenden Vorschriften einhalten wird. Die Betriebsanweisung für Schulobjekte ist der Ausschreibung beigefügt („Besondere Vertragsbedingungen bei Reinigung durch Unternehmen“). Sie ist unterschrieben im Original an SBH bzw. GMH zurückzugeben. Für Dienst- und Hochschulgebäude wird die Betriebsanweisung entsprechend in Abstimmung mit dem Ansprechpartner der beauftragenden Stelle ausgehändigt.

Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sind bei allen Arbeiten zwingend einzuhalten. Zusätzlich sind bei Arbeiten auf Dächern gemäß den Unfallverhütungsvorschriften Absturzsicherungen erforderlich, wenn die Absturzhöhe mehr als 3 m beträgt.

Die Absturzsicherung ist bauseits vorhanden entweder durch ortsfeste Geländer, als Seitenschutz angebrachte Absturzsicherungen oder durch eingebaute Anschlagpunkte für Seile mit Sicherheitsgeschirren. Die notwendige Sicherheitsausrüstung für die Mitarbeiter des AN stellt der AN.

Sollten Anschlagpunkte für Seile mit Sicherheitsgeschirren als Absturzsicherung vorhanden sein, sind diese zwingend und in korrekter Weise zu nutzen. Sollten keine, oder nur ungenügende Absicherungen vorhanden sein, darf der Auftrag nicht ausgeführt werden. Der AN hat die Leistungserbringung vorerst abzulehnen und Rücksprache mit dem AG zu halten.

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Behörde für Finanzen und Bezirke Vertragsbedingungen

  1. Leistungsstatistik

Jeweils nach Ablauf eines Quartals, spätestens zum 15. des Folgemonats, erstmals also zum 15.04.2027, muss der AN dem AG unaufgefordert den Gesamtauftragswert des zurückliegenden Quartals mitteilen sowie eine Aufstellung/Bilanz über: Die im zurückliegenden Vertragsjahr durchgeführten Graffitientfernungen und Graffitischutzbeschichtungen nach Bedarfsstellen und Objekten unter Angabe folgender Informationen:

Bedarfstelle/auftraggebende Stelle - bei Schulen ist zusätzlich die WE-Nummer anzugeben • vollständige Adresse und Bezeichnung des Objekts, • Größe der bearbeiteten Fläche • eingesetzten Verfahren • Umsatz je Einzelauftrag • Umsatz je Los • Losnummer und betreffende Positionsnummer gem. Leistungskatalog dieser Ausschreibung

zu übersenden (Statistikpflicht).

Die Statistik ist auf der Grundlage der angebotenen Preise (Leistungen) zu erstellen. Eine Mustervorlage der Leistungsstatistik ist den Vergabeunterlagen als Excel-Datei beigefügt und kann genutzt werden. Die Daten müssen dem AG in elektronischer Form als Excel-Datei zur Verfügung gestellt werden. Eine solche Statistik hat der AN dem AG auf dessen Anforderung hin auch jederzeit binnen 10 Tagen zur Verfügung zu stellen.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken im Vertrag.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 07 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)

Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen

Hinweis: Die Paragrafen beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05.08.2003 - (BAnz. Nr. 178a).

  1. Art und Umfang der Leistungen (zu § 1)

1.1 Die angebotenen Preise sind Festpreise ohne Umsatzsteuer. Dem Preis ist der Umsatzsteuerbetrag im Angebot unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes hinzuzufügen (Vordruck Angebot).

1.2 Durch die vereinbarten Preise sind im Zweifel sämtliche Leistungen des Auftragnehmers abgegolten, ein- schließlich aller Nebenleistungen wie die Erstellung von Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen u. ä. in deutscher Sprache, der Transport inkl. Verpackung, Versicherung und Anlieferung an den bestim- mungsgemäßen Leistungsort, das Aufstellen bzw. Installieren vor Ort und sonstige Kosten und Lasten wie Patentgebühren und Lizenzvergütungen.

  1. Änderungen der Leistung (zu § 2)

2.1 Beansprucht der Auftragnehmer bei Leistungsänderungen oder anderen Anordnungen der Auftraggeberin eine höhere Vergütung, muss er das unverzüglich vor der Ausführung, möglichst der Höhe nach, schriftlich anzeigen. Die Vorschriften des § 132 GWB bzw. des § 47 UVgO bleiben unberührt.

2.2 Sind Einheitspreise vereinbart, ist der Auftragnehmer bei marktgängigen Erzeugnissen verpflichtet, auf Verlangen der Auftraggeberin eine Mehrleistung bis zu 10 % der beauftragten Mengen auf Grundlage des vertraglichen Einheitspreises zu erbringen oder mit einer Minderung bis zu 10 % einverstanden zu sein. Dies gilt nicht für Rahmenvereinbarungen.

2.3 Nummer 2.2 gilt nicht bei Minderleistungen, wenn nach Mengen gestaffelte Preise oder Rabatte wirksam gebunden sind.

  1. Ausführungsunterlagen (zu §§ 3, 4)

3.1 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zu Grunde gelegt werden, die die Auftraggeberin ausdrücklich als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet hat. Die vertragliche Verantwortung und Haftung des Auftrag- nehmers, insbesondere nach § 4 Nr. 1 Absatz 1 und § 14 VOL/B, werden hierdurch nicht eingeschränkt.

3.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers gelten nur, soweit sie den Bedingungen der Auftraggeberin nicht widersprechen. Beinhalten sie – ggf. nach Auslegung – eine Änderung der Vergabe- unterlagen, führt das zum Angebotsausschluss (§ 42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO bzw. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).

  1. Ausführung der Leistung (zu §§ 4, 10)

4.1 Der Auftragnehmer hat bei der Leistungsausführung stets die landesrechtlichen Regelungen im Hambur- gischen Vergabegesetz (HmbVgG) vom 13.02.2006 (HmbGVBl. S. 57) in aktueller Fassung zu beachten.

4.2 Solange der Vertrag nicht vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede Änderung der geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen (vgl. Vordruck Eignung) der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen.

4.3 Die Auftraggeberin ist befugt, sich von der vertragsgemäßen Leistungsausführung zu unterrichten.

4.4 Der Auftragnehmer hat ihm zur Leistungsausführung überlassene Gegenstände vor unbefugtem Gebrauch zu schützen.

4.5 Die Bewachung und Verwahrung des Besitzes des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen (inkl. Unterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw.) ist Sache des Auftragnehmers, auch wenn sich diese Gegenstände auf Grundstücken oder in Räumen der Auftraggeberin befinden.

4.6 Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin spätestens zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Nr. 9.3) das Eigentum an dem geleisteten Gegenstand uneingeschränkt und frei von Rechten Dritter zu verschaffen.

4.7 Ein Leistungsgegenstand ist an den von der Empfangsstelle bezeichneten Leistungsort (z.B. Räume, Grundstücksteile) zu liefern. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen, der die Bestellscheinnummer, das Geschäftszeichen, die Warenbezeichnung und das Lieferdatum enthält.

4.8 Zu liefernde Geräte müssen den zum Lieferzeitpunkt geltenden Gesetzen, Normen und Standards entspre- chen, insbesondere dem Produktsicherheitsgesetz (Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt, BGBl. I 2021, S. 3146) in der jeweiligen Fassung.

4.9 Im Angebot benannte Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) oder Bezugsquellen darf der Auftragneh- mer nicht ohne die vorherige Zustimmung der Auftraggeberin wechseln (Vordrucke Angebot und BWB).

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 07 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)

  1. Pflichtverletzungen (zu § 7)

Hat die Auftraggeberin einem Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers gesetzlichen Schadensersatz zu leis- ten, steht ihr der Rückgriff gegen den Auftragnehmer zu, soweit der Schaden durch den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht wurde. Hat ein Verschulden der Auftraggeberin oder ihrer Erfüllungsgehilfen mitgewirkt, ist § 254 BGB entsprechend anwendbar.

  1. Kündigung und Rücktritt (zu § 8)

6.1. Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen, wenn über sein Vermögen die Eröff- nung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens beantragt wird.

6.2. Die Auftraggeberin kann den Vertrag fristlos kündigen oder von ihm zurücktreten, wenn der Auftragnehmer eine Person, die auf Seiten der Auftraggeberin mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst ist, oder ihr nahe stehenden Personen oder einem Dritten in ihrem Interesse einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt. Den Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.

6.3. Die Auftraggeberin kann den Vertrag fristlos kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragneh- mer oder seine Unterauftragnehmer schuldhaft gegen ihm obliegende Anforderungen oder Verpflichtungen aus den §§ 3, 3a, 5 oder 10 HmbVgG verstoßen.

  1. Vertragsstrafe (zu § 11)

7.1 Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, wenn er schuldhaft gegen eine der Verpflichtungen aus den §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG verstößt. Dies gilt auch dann, wenn der Verstoß von einem seiner Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) zu vertreten ist.

7.2 Die Vertragsstrafe beträgt je Verstoß bis zu 1 % der Abrechnungssumme. Die Summe aller zu zahlenden Vertragsstrafen wird auf maximal 5 % der Abrechnungssumme begrenzt.

7.3 Vertragsstrafenvereinbarungen und Schadensersatzansprüche für die Überschreitung von Ausführungs- fristen bleiben unberührt; hierbei werden die Vertragsstrafen auf die Schadensersatzansprüche angerech- net.

7.4 Der Anspruch auf eine vereinbarte Vertragsstrafe erlischt erst nach vorbehaltlos geleisteter Schlusszah- lung.

  1. Güteprüfung (zu § 12)

8.1 Zu einem Angebot eingereichte Muster und Proben (Vordruck BWB) müssen die in der Leistungsbeschrei- bung bezeichnete Beschaffenheit haben. Sie verbleiben bis zur Vertragserfüllung als verbindliches Quali- tätsmuster bei der Auftraggeberin.

8.2 Fordert der Auftragnehmer die Muster und Proben nicht binnen eines Monats nach Vertragsende auf ei- gene Kosten zurück, werden sie bis zum Stückwert von 10 Euro ohne Berechnung von der Auftraggeberin übernommen. Ab einem Stückwert von 10 Euro werden die Muster und Proben nach Vertragsende in Ab- sprache mit den Vertragspartnern

  • entweder von der letzten Teillieferung abgesetzt, gegen Empfangsbestätigung an den Auftragnehmer ausgehändigt bzw. im Ausnahmefall auf dessen Kosten zurückgesandt,
  • oder anderen Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg überlassen.

8.3 Verlangt die Auftraggeberin eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, hat sie die dadurch entstande- nen Kosten des Auftragnehmers zu tragen. Zeigt die Güteprüfung, dass die gelieferten Waren nicht den Anforderungen entsprechen, hat der Auftragnehmer die Kosten für die Güteprüfung zu tragen und die durch die Güteprüfung verbrauchten oder wertlos gewordenen Waren werden nicht vergütet.

  1. Abnahme (zu § 13) 9.1 Bei Aufbauleistungen hat der Auftragnehmer die (Teil-) Abnahme rechtzeitig in Textform zu beantragen.

9.2 Die Leistung gilt als abgenommen

  • bei Lieferungen: mit der vorbehaltlosen Schlusszahlung oder
  • bei Aufbauleistungen: 12 Werktage nach Eingang des in Textform gestellten Antrages auf Abnahme, soweit die Auftraggeberin die Abnahme nicht verweigert.

9.3 Die Gefahr geht auf die Auftraggeberin über

  • bei Lieferungen: mit der Entgegennahme durch die Empfangsstelle oder
  • bei Aufbauleistungen: mit der Abnahme.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 07 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)

  1. Mängelansprüche und Verjährung (zu § 14)

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit Gefahrübergang (Nr. 9.3). Bei wiederkehrenden Leis- tungen ist die Einzelleistung maßgeblich.

  1. Rechnung (zu § 15)

11.1 Alle Rechnungen des Auftragnehmers müssen soweit vorhanden die Angaben zu PSP-Element, Sach- konto und Mittelbindungsnummer enthalten, die bei der Auftragserteilung angegeben wurden. Ab einem Auftragswert von 1.000 Euro (ohne USt.) ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine Rechnungen an die FHH im Standardformat XRechnung elektronisch zu übermitteln; in Ausnahmefällen können Rechnungen auch als PDF oder im ZUGFeRD Format per E-Mail an den Zentralen Rechnungseingang der Freien und Han- sestadt Hamburg übermittelt werden.

11.2 Die Rechnung ist in Übereinstimmung mit dem Angebot mit den Preisen ohne Umsatzsteuer aufzustellen. Von den Preisen sind alle vereinbarten Nachlässe, Skonti usw. abzuziehen. Zum verbleibenden Netto- Rechnungsbetrag sind der Umsatzsteuersatz und der Umsatzsteuerbetrag gesondert aufzuführen. Am Ende der Rechnung ist der geforderte Zahlbetrag einschließlich Umsatzsteuer zu nennen.

11.3 Nach Vereinbarung können Teilrechnungen für selbstständige Teillieferungen/-leistungen eingereicht wer- den.

11.4 Wurden Abschlags- oder Vorauszahlungen vereinbart, sind der Umsatzsteuersatz und die darauf entfal- lende Umsatzsteuer in der Rechnung offen auszuweisen. Diese Umsatzsteuerbeträge sind vom Gesamt- betrag der Umsatzsteuer in der Schlussrechnung wieder abzusetzen.

  1. Zahlung (zu § 17) 12.1 Der Rechnungsbetrag wird ausschließlich bargeldlos auf ein in der Rechnung angegebenes Konto gezahlt.

12.2 Skontofristen beginnen mit dem Rechnungseingang (Eingangsdatum der E-Rechnung oder Eingangsda- tum der E-Mail), jedoch

  • bei Aufbauleistungen: nicht vor dem Tag der Abnahme und
  • bei allen anderen Leistungen: nicht vor dem Tag der Erfüllung.

12.3 Die Auftraggeberin ist berechtigt, mit allen Gegenforderungen – auch aus anderen Rechtsverhältnissen – aufzurechnen. Unter Verzicht auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit nach § 387 BGB willigt der Auftrag- nehmer ein, dass Forderungen der Bundesrepublik Deutschland oder der FHH gegen Forderungen des Auftragnehmers an eine dieser Körperschaften aufgerechnet werden. Dabei ist unerheblich, ob der Auf- tragnehmer die Lieferungen oder Leistungen allein übernommen hat oder als gesamtschuldnerisch haften- des Mitglied einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft.

  1. Sicherheitsleistung (zu § 18)

13.1 Für die Vertragserfüllung kann eine Sicherheit in Höhe von fünf Prozent der Netto-Auftragssumme und für die Erfüllung von Mängelansprüchen eine Sicherheit in Höhe von drei Prozent der Netto-Auftragssumme verlangt werden. Nach Feststellung der Abrechnungssumme ist diese maßgeblich. Sicherheitsbeträge wer- den auf volle 10,- Euro nach unten abgerundet.

13.2 Leistet der Auftragnehmer die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Zuschlagserteilung, behält die Auftraggeberin zehn Prozent von jeder Abschlagszahlung ein, bis die Höhe der Sicherheit erreicht ist. Wer- den keine Abschlagszahlungen geleistet, wird die Sicherheit von der Abrechnungssumme einbehalten.

13.3 Die Sicherheit wird nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche freigegeben, wenn während die- ser Frist keine Mängel festgestellt werden. Werden Mängel vor Fristablauf festgestellt, bleibt die Sicherheit bis zur Mängelbeseitigung gesperrt.

  1. Streitigkeiten (zu § 19) 14.1 Bei Meinungsverschiedenheiten ist zunächst die Entscheidung der für die Abnahme der Leistung zustän- digen Stelle herbeizuführen. Deren Entscheidung gilt als anerkannt, wenn der Auftragnehmer nicht binnen eines Monats bei der Auftraggeberin schriftliche Einwendungen erhebt.

14.2 Für die Auslegung des Vertrages ist der Vertragswortlaut in deutscher Sprache maßgeblich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.

14.3 Die vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen der Vertragspartner regelt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Hamburg.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 06 Bewerbungsbedingungen (BWB)

Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (BWB) Stand: 01.01.2025

Vorbemerkungen Erreicht oder überschreitet der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert, erfolgt das Verfahren zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun- gen (GWB) vom 17.02.2016 (BGBl. I S. 203) sowie nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vom 12.04.2016 (BGBl. I, S. 624) in aktueller Fassung.

Unterschreitet der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert, richtet sich das Vergabeverfahren nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellen- werte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) vom 02.02.2017 (BAnz AT 07.02.2017 B1) in aktueller Fassung.

Unterschreitet der geschätzte Auftragswert 100.000 Euro, richtet sich das Vergabeverfahren nach der UVgO in aktueller Fassung sowie den hierzu erlassenen Erleichterungen in Ziffer I.5 der Hamburgischen Vergaberichtlinie (HmbVgRL).

In jedem Fall hat ein Teilnehmer (Bewerber oder Bieter) die landesrechtlichen Vorgaben im Hamburgischen Vergabegesetz (HmbVgG) vom 13.02.2006 (HmbGVBl. S. 57) in aktueller Fassung zu beachten.

Diese Bewerbungsbedingungen gelten für die Abgabe von Angeboten über Liefer- und Dienstleistungen, soweit die vorgenannten Regelungsregime keine abweichende Regelung treffen. Sie gelten für die Abgabe von Teilnah- meanträgen entsprechend.

  1. Vergabeunterlagen

1.1 Die Vergabeunterlagen dienen der Erstellung eines Angebotes für die öffentliche Auftraggeberin. Ihre Ver- wendung für andere Zwecke bedarf der Zustimmung der Auftraggeberin. Soweit die Vergabeunterlagen nicht frei im Internet verfügbar sind, ist ihr Inhalt vertraulich zu behandeln. Der Teilnehmer hat über die ihm während des Vergabeverfahrens bekanntgewordenen dienstlichen Angelegenheiten stets – auch nach Be- endigung der Angebotsphase – Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu seine mit der Angebotser- stellung befassten Mitarbeiter sowie etwaige Unterauftragnehmer und Lieferanten zu verpflichten.

1.2 Der Bieter ist für die Verwendung der jeweils aktuellen Fassung der Vergabeunterlagen selbst verantwort- lich. Er hat die Vergabeunterlagen nach Erhalt auf Vollständigkeit und Klarheit zu prüfen. Enthalten sie nach seiner Auffassung Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, hat er die Vergabestelle unverzüg- lich vor Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. Angebots in Textform darauf hinzuweisen. Andernfalls gehen etwaige Nachteile zu seinen Lasten. Änderungen der Vergabeunterlagen durch die Auftraggeberin wäh- rend der Angebotsfrist werden von der Auftraggeberin unverzüglich angezeigt.

1.3 Von den Unterlagen der Vergabestelle abweichende Vertrags- oder Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen können zum An- gebotsausschluss führen.

  1. Schutz des Wettbewerbs

2.1. Angebote von Teilnehmern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässi- gen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen (vgl. § 124 GWB). Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Teilnehmer auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

2.2. Die Auftraggeberin führt vor der Erteilung des Zuschlags in einem Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne USt.) regelhaft eine Abfrage beim bundesweiten Wettbewerbsregister durch zu demjenigen Bieter, der den Auftrag erhalten soll. Die Abfrage erfolgt bei Bietergemeinschaften für jedes Mitgliedsunternehmen. Die Teilnehmer müssen die für die Registerabfrage erforderlichen Angaben auf dem Vordruck Eignung machen und die betroffenen Personen über die Weitergabe der Daten an die Auftraggeberin informieren (vgl. Vordruck DSGVO-Information); andernfalls kann kein Zuschlag erteilt wer- den.

  1. Angebote

3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Der Bieter ist für seine Angebotsabgabe auf Grundlage der jeweils aktuellen Vergabeunterlagen verantwortlich.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 06 Bewerbungsbedingungen (BWB)

Die Vergabestelle darf vom Teilnehmer eine Registrierung mit seinen elektronischen Zugangsdaten ver- langen. Bei Nutzung eines elektronischen Vergabemanagementsystems muss der Teilnehmer die Aktuali- tät seiner verwendeten Software sicherstellen.

Soweit die Vordrucke zu wenig Platz bieten, kann der Teilnehmer seine Angaben in einer Anlage machen. Die Anlage ist eindeutig als zum Angebot gehörig zu kennzeichnen und muss zweifelsfrei einer Ordnungs- nummer des jeweiligen Vordrucks zugeordnet sein; etwaige Zweifel gehen zu Lasten des Teilnehmers.

3.3 Soweit eine Besichtigung gefordert wird, hat der Teilnehmer vor Angebotsabgabe die örtlichen Gegeben- heiten in Absprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner der Auftraggeberin in Augenschein zu nehmen. Die ausgefüllte und von der Auftraggeberin unterschriebene Besichtigungsbestätigung ist dem Angebot beizufügen.

3.4 Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der von der Auftraggeberin vorgegebenen Form ein- zureichen. Ein nicht form- oder fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.5 Alle Unterlagen, die die Vergabestelle vor oder nach der Angebotsabgabe von dem Bieter verlangt, sind zu dem vorgegebenen Zeitpunkt einzureichen.

3.6 Ein Angebot muss die Preise und alle geforderten Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten.

Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden; Gleiches gilt für Angebote, zu denen geforderte Proben und Muster nicht oder nicht bedingungsgemäß zum vorgeschriebenen Zeitpunkt eingereicht wer- den.

3.7 Geforderte Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. Sie dürfen nicht mit Namen/Firma oder anderer Kennzeichnung des Bieters versehen sein. Für ihre Auszeichnung sind aus- schließlich die den Vergabeunterlagen beigefügten Musterzettel zu verwenden. Für Muster und Proben wird keine Vergütung gewährt, sofern nicht die Vergabeunterlagen ausdrücklich etwas anderes erklären. Ein Bieter kann seine nicht gewählten Muster und Proben innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ablauf der Bindefrist auf eigene Kosten zurückfordern, sofern sie bei der Angebotsprüfung nicht verbraucht wurden und ihr Stückwert 10 Euro übersteigt; danach werden die Muster und Proben entsorgt.

3.8 Alle Preise sind in Euro, mit höchstens sechs Nachkommastellen und ohne Umsatzsteuer anzugeben. Dem Preis ist der Umsatzsteuerbetrag im Angebot unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes hinzuzu- fügen.

3.9 Jeder Bieter darf im Vergabeverfahren mehrere Hauptangebote einreichen, wenn dies nicht von der Verga- bestelle in ihrer Ausschreibung ausgeschlossen wurde. Ein weiteres Hauptangebot wird jedoch nur zuge- lassen, wenn es sich zu dem/den anderen Hauptangeboten nicht nur allein im Preis unterscheidet.

3.10 Jeder Bieter darf auch ggf. zugelassene Nebenangebote (Nr. 4) einreichen. Will ein Unterauftragnehmer bei mehreren Bietern tätig werden, ist von ihm und den jeweiligen Bietern mit dem Angebot darzulegen, dass eine Wettbewerbsbeeinträchtigung oder -verfälschung ausgeschlossen ist; etwaige Zweifel gehen zu Lasten der Bieter.

3.11 Ist eine Losvergabe vorgesehen, kann der Bieter nach den Festlegungen der Vergabestelle ein Angebot für sämtliche oder einzelne Lose abgeben.

3.12 Soweit die Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen, werden für die Ausarbeitung des Angebots keine Kosten erstattet.

  1. Nebenangebote

4.1 Sind Nebenangebote zugelassen, muss der Bieter sein Nebenangebot deutlich als solches kennzeichnen und mit der Angebotsabgabe nachweisen, dass es die formalen Einreichungsvoraussetzungen und die geforderten Mindestanforderungen erfüllt.

4.2 Sofern sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, sind Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung abweichen, auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen sowie andere Nebenangebote (z.B. über Zahlungsbedingungen, Gleitklauseln) nur in Verbindung mit ei- nem Hauptangebot zugelassen.

4.3 Der Bieter hat die im Nebenangebot enthaltenen Leistungen (insbesondere die Abweichung des Neben- angebots vom Hauptangebot) eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungs- verzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Leistungsausführung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

4.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (än- dern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzuglie- dern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 06 Bewerbungsbedingungen (BWB)

4.5 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.4 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlos- sen.

  1. Unteraufträge Beabsichtigt der Bieter eine Ausführung von Teilen der Leistung durch Unterauftragnehmer (Nachunter- nehmer), sind Art und Umfang dieser Leistungen im Angebot anzugeben und die vorgesehenen Unterauf- tragnehmer zu benennen. Die Vorgaben des § 26 UVgO bzw. § 36 VgV sowie die landesrechtlichen Best- immungen (insbesondere die §§ 3, 3a, 5, 7 und 10 HmbVgG) sind zu beachten.

  2. Bietergemeinschaften 6.1 Bietergemeinschaften sind nur zulässig, wenn sie keine wettbewerbsbeschränkende Wirkung im Sinne des § 1 GWB haben. Dies ist insbesondere bei horizontalen Bietergemeinschaften (Gemeinschaft von Bietern aus derselben Branche) gesondert zu prüfen.

6.2 Es ist unzulässig, für die ausgeschriebene Leistung ein eigenes Angebot abzugeben und sich zugleich als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder vergleichbar am Wettbewerb beteiligen (sog. Mehrfachbeteiligung).

6.3 Bietergemeinschaften haben zusammen mit ihrem Angebot die von allen Mitgliedern unterschriebenen Er- klärungen im Vordruck Bietergemeinschaft abzugeben.

6.4 Die Erklärungen im Vordruck Bietergemeinschaft sind durch nachprüfbare Angaben und Unterlagen glaub- haft zu machen. Dabei sind insbesondere die Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen.

  1. Eignung

7.1 Der Teilnehmer (auch als Bietergemeinschaft) muss zum vorläufigen Nachweis seiner Eignung bei allen Verfahren zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen die im Vordruck Eignung enthaltene Eigenerklä- rung über das Vorliegen der Eignungsanforderungen und Ausführungsbedingungen sowie das Nichtvorlie- gen von Ausschlussgründen in rechtswirksam unterschriebener Form (bei der Angebotsabgabe in elektro- nischer Form über die E-Vergabe oder via E-Mail genügt der Name der handelnden Person) übermitteln.

Die Einreichung erfolgt mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder mit dem Angebot (bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb). Bei einem Auftragswert von unter 100.000 Euro kann die Vergabestelle vorläufig auf die Einreichung des Vordrucks Eignung verzichten, behält sich jedoch des- sen nachträgliche Anforderung vor.

7.2 Die im Vordruck Eignung geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zu dem von der Vergabe- stelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.

Dies gilt auf gesondertes Verlangen auch für Nachweise, Angaben und Unterlagen über Nachunternehmer.

Bei Nutzung eines Präqualifizierungsverfahrens gelten die Vorgaben im Vordruck Eignung.

7.3 Teilnehmer, die den Nummern 7.1 und 7.2 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

  1. Losentscheid

Wird die Anzahl der Bewerber beim Teilnahmewettbewerb nach § 36 Abs. 1 UVgO begrenzt und die Höchstzahl an geeigneten Bewerber überschritten, so werden die geeigneten Bewerber durch Losen aus- gewählt.

Bei wertungsgleichen Angeboten folgt die Zuschlagsentscheidung den von der Auftraggeberin festgelegten Maßgaben. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Los entscheiden zu lassen.

  1. Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen

Für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund einer Rahmenvereinbarung gelten diese Bewerbungsbedingungen mit folgender Maßgabe:

9.1 Das Angebot darf nur enthalten

  • die Angabe der Preise bzw. der Stundenlohnverrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten,
  • sonstige in den Vergabeunterlagen geforderte Erklärungen, Angaben und Nachweise.

Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die Urkalkulation zum geforderten Zeitpunkt vorzulegen.

9.2 Nebenangebote (Nr. 4) sind bei Rahmenvereinbarungen nicht zuzulassen.

  1. Verhandlungsvergabe

Soweit eine Verhandlung über die Angebote zulässig ist, behält sich die Vergabestelle gem. § 12 Abs. 4 UVgO vor, den Zuschlag zu erteilen, auch ohne zuvor verhandelt zu haben.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 05 Angebot

[Name/Firma und Anschrift des Bieters]

[Name und Anschrift der Vergabestelle] BVC Behörde für Finanzen und Bezirke Beschafffungs- und Vergabecenter Adolphsplatz 3-5 20457 Hamburg

ANGEBOT

Graffitientfernung an öffentlichen Gebäuden und Flächen in der Freien und Vergabeverfahren: Hansestadt Hamburg

Vergabeart und -Nr.: offenes Verfahren FB 2026001379

Leistung: Dienstleistung

Vertragsdauer: 01.01.2027- 31.12.2030

Bindefrist endet am: 30.11.2026

Anlagen (Optional) (vom Bieter auszufüllen):

Vordruck Eignung Vordruck Bietergemeinschaft

  1. Ich/Wir biete(n) die Ausführung der in den Anlagen beschriebenen Leistungen zu den eingesetzten Festpreisen (Nr. 3) an. Die Preise schließen alle Nebenkosten ein, aber keine Umsatzsteuer. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist (siehe Aufforderung Angebotsabgabe) gebunden.

Bestandteile dieses Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben (einschließlich aller Anlagen) die 2. folgenden Unterlagen in der jeweils geltenden Fassung: die Leistungsbeschreibung die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Lieferungen und Dienstleistungen (ZVB) die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen (BWB) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) die Vertragsbedingungen sämtliche weitere Anlagen und Eingabefelder in der e Vergaberbeitspaketverantwortliche

Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile nacheinander in der angegebenen Reihenfolge.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 05 Angebot

  1. Preise Hinweis: Ist nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, wird ein als Prozentsatz angebotener Preisnachlass bei Abrechnung und Zahlungen vom Festpreis abgezogen. Unentgeltliche Nebenleistungen (Zugaben) werden ausgeschlossen und führen zum Ausschluss des Angebots.

3.1 Die Preise sowie ggf. gewährte Preisnachlässe sind in der gesondert beigefügten Anlage einzutragen; diese Anlage ist Bestandteil des Angebots. 3.2 Nebenangebote (sofern durch die Vergabestelle zugelassen): Anzahl 3.3 Skonto:

Die Zulassung oder Nichtzulassung von Skontoabzügen im Vordruck Aufforderung Angebotsabgabe wurde beachtet. Mir/Uns ist bekannt, dass nur vom Auftraggeber geforderte Skontoabzüge bei der Angebotswer- tung beachtet werden dürfen und ein unaufgefordertes Angebot von Skonto zum Angebotsausschluss führt. Dies vorausgeschickt, gewähre(n) ich/wir nach Leistungserfüllung bzw. Abnahme sowie Eingang einer prüf- baren Rechnung kein Skonto

oder

Hinweis: Durch den Bieter ist hier lediglich die Prozentzahl des Skontos einzutragen. Die Anzahl der Kalendertage ist durch die Vergabestelle einzutragen.

% Skonto bei Zahlung innerhalb von Kalendertagen.

Erklärungen zum Angebot 4. Ich/Wir erkläre/n, dass

a) alle im Vordruck Eignung gemachten Angaben vollständig, zutreffend und Bestandteil des Angebots sind. b) alle Leistungen im eigenen Betrieb ausgeführt werden, sofern nachfolgend nichts Anderes angegeben ist. Folgende (Teil-)Leistungen werden an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) vergeben:

Firmenname und Anschrift des Pos.-Nr. Bezeichnung der Teilleistungen Unterauftragnehmers (falls bereits bekannt, keine Pflichtangabe)

Ich/Wir werde/n § 26 UVgO bzw. § 36 VgV beim Einsatz von Unterauftragnehmern beachten.

Ich/Wir verpflichte/n mich/uns,

-bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen als Unterauftragnehmer zu beteiligen, soweit dies mit der vertragsmäßigen Ausführung des Auftrages vereinbar ist, -die Unterauftragnehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, -bei der Weitervergabe von Dienstleistungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B), zum Vertragsbestandteil zu machen, -den Unterauftragnehmern die für den Auftragnehmer geltenden Pflichten der §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG aufzuerlegen und ihre Beachtung zu kontrollieren und -den Unterauftragnehmern keine ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Auftragnehmer und der Auftraggeberin vereinbart sind.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 05 Angebot

Dazu werde/n ich/wir alle Erklärungen auf diesem Vordruck auch von den Unterauftragnehmern fordern und sie der Auftraggeberin zur Zustimmung vorlegen, bevor eine Beauftragung der Unterauftragnehmer erfolgt.

Zudem habe/n ich/wir den Vordruck DSGVO-Information erhalten und werden ihn meinen/unseren Un- terauftragnehmern zur Kenntnis geben. c)zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand dieses Angebots sind. d)bei Verwendung einer selbstgefertigten Kopie oder Kurzfassung der Leistungsbeschreibung die von der Auftraggeberin verfasste Leistungsbeschreibung (Langtext) als allein verbindlich anerkannt wird. e)das in der Leistungsbeschreibung der Auftraggeberin genannte Produkt angeboten wird, wenn bei einer Teilleistungsbeschreibung des Auftraggebers mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurde. f) falls mehrere (zugelassene) Nebenangebote abgegeben wurden, dieses Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.

  1. Kontakt

Die Vergabestelle nimmt den Kontakt zu mir/uns bitte über folgende Person auf: Ansprechperson: E-Mail-Adresse: Telefon Nr.: Telefax Nr.:

  1. Mir/Unsistbekannt, dass • fehlende oder falsche Erklärungen in diesem Vordruck einen Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren und/oder eine Vergabesperre sowie die Kündigung eines bereits geschlossenen Vertrages zur Folge haben kann, • Angebote, die nicht den formalen Anforderungen des § 38 UVgO bzw. § 53 VgV entsprechen, zwin- gend ausgeschlossen werden, und • unvollständig oder unrichtig ausgefüllte Angebote, fehlende Nachweise oder Änderungen des Bie- ters an seinen Eintragungen zum Angebotsausschluss führen können.

Ort, Datum, Angabe des vollständigen Namens der handelnden Person

Hinweis: Wird das Angebot über das e-Vergabesystem abgegeben, genügt die bloße Angabe des Namens der handelnden Person.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 12 Bietergemeinschaft

Erklärung der Bietergemeinschaft

Vergabeverfahren:

Liefer-/Dienstleistung: (wie Aufforderung Angebotsabgabe)

Hinweis: Dieser Vordruck ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft stets in Papierform auszufüllen und zu unterschrei- ben und sodann vom bevollmächtigten Vertreter an die Vergabestelle zu übermitteln!

I. Das Angebot erfolgt durch eine Bietergemeinschaft aus den Mitgliedern: (Name / Firma und Anschrift)

II. Die Bietergemeinschaft hat sich vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe gebildet, am

III. Der bevollmächtigte Vertreter für die Vertragsdurchführung ist: (Name und Anschrift)

IV. Die Bietergemeinschaft wurde aus den folgenden unternehmerischen Gründen gebildet:

V. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt:

  1. Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich.
  2. Die Erklärungen des bevollmächtigten Vertreters im Vordruck Eignung in Bezug auf die Bietergemeinschaft bzw. jedes einzelne Mitglied sind zutreffend.
  3. Alle Mitglieder haften als Gesamtschuldner.
  4. Die Bietergemeinschaft wird für die Dauer der Vertragsdurchführung aufrechterhalten.
  5. Die Bildung der Bietergemeinschaft ist mit dem Kartellverbot (§ 1 GWB, Art. 101 AEUV) vereinbar, weil
  • die Mitglieder für kein Fach- oder Gebietslos im Angebot der Bietergemeinschaft in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis auf den relevanten Ausschreibungsmärkten stehen; oder
  • kein Mitglied aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse für ein Fach- oder Gebiets- los im Angebot der Bietergemeinschaft jeweils allein zur Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot hinreichend leistungsfähig ist. Erst der Zusammenschluss versetzt die Mitglie- der der Bietergemeinschaft in die Lage, ein Angebot abzugeben.
  1. Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für die Auftraggeberin an den o.g. bevollmächtigten Vertreter oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Gemeinschaft. Hinweis: Die Erklärungen sind auf Anforderung durch geeignete, nachprüfbare Unterlagen glaubhaft zu machen.

Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds

Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds

Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds

Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds [von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterschreiben]

Bietergemeinschaft – 11/2021 1 von 1 46

Eigenerklärung1

hinsichtlich des 5. EU-Sanktionspakets – RUS-Sanktionen und dem

dort enthaltenen Verbot der Auftragserteilung an russische Staatsangehörige /

Unternehmen / Lieferanten

Vergabeverfahren: Graffitientfernung an öffentlichen Gebäuden und Flächen in der Freien und Hansestadt Hamburg

Vergabe-Nr.: FB 2026001379

Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teil- nahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):

  1. Ich gehöre / Mein/Unser Unternehmen gehört nicht zu den in Artikel 5 k)2 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Ver- ordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Hand- lungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,

genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,

b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,

c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zu- sammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, be- teiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.

  1. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftrag- nehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbrin- gung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen einge- setzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

(Ort / Datum)

(Unterschrift oder Name der erklärenden Person)

Wird diese Erklärung nicht mit den Angebotsunterlagen bzw. auf Anforderung der Vergabestelle nicht inner- halb der von der Vergabestelle gesetzten Frist eingereicht, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlos- sen.

Hinweis: Wird diese Erklärung zusammen mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot elektronisch über das E-Ver- gabesystem abgegeben, genügt hier die Angabe des Namens der handelnden Person. In allen anderen Fällen (z.B. Abgabe in Papierform, elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel und eine rechtsverbindliche, eigenhändige Unterschrift des Teilnehmers erforderlich.

1 Diese Erklärung ist von allen Bewerbern/Bietern/allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bieterge- meinschaften abzugeben. 2 Wortlaut des Artikels 5k der o.g. Verordnung (VO) siehe Rückseite) Erklärung EU-Sanktionen – 06/2022 Seite 1 von 2 47

Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 lautet wie folgt:

(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Or- ganisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Perso- nen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,

auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in An- spruch genommen werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für

a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ih- rer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medi- zinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,

b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,

c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,

d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaa- ten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Or- ganisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.

e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erd- ölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder

f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.

(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.

(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträ- gen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.

Erklärung EU-Sanktionen – 06/2022 Seite 2 von 2 48

Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 03 DSGVO-Information

[Name und Anschrift der Vergabestelle] BVC Behörde für Finanzen und Bezirke Hamburgweite Dienste und Organisation Adolphsplatz 3-5 20457 Hamburg

Allgemeine Informationen zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben gemäß Artikel 12 bis 14 der DSGVO im Vergabeverfahren

Vorbemerkungen

Die Vergabestellen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) haben öffentliche Aufträge und Konzessionen gemäß § 2 Abs. 1 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) bzw. gemäß § 97 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu vergeben.

Im Rahmen der Vergabeverfahren und den daraus resultierenden Vertragsverhältnissen verarbeitet die FHH personenbezogene Daten von Bewerbern, Bietern und Vertragspartnern, indem sie diese zum Beispiel erhebt, speichert, verwendet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht. Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte Daten.

Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten bei wem erhoben werden und was mit diesen Daten gemacht wird. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die jewei- lige Behörde, in welche die Vergabestelle eingegliedert ist. Sie erreichen diese unter den nachfolgenden Kon- taktdaten: Freie und Hansestadt Hamburg BVC Behörde für Finanzen und Bezirke Adolphsplatz 3-5 20457 Hamburg

ausschreibungen@fb.hamburg.de

+49 4042823

Hinweis für elektronische Vergabeverfahren (eVergabe): Bitte beachten Sie, dass Fragen zum Inhalt oder Ablauf des Vergabeverfahrens ausschließlich über die Bieterkommunikation der eVergabe gestellt und nur über diese beantwortet werden dürfen.

2 Wer ist Datenschutzbeauftragter?

Zuständige/r Datenschutzbeauftragte/r ist:

3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen Daten ver- arbeitet?

Für die Beteiligung als Bewerber oder Bieter am Vergabeverfahren sowie die spätere Durchführung der daraus resultierenden Verträge werden personenbezogene Daten benötigt.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 03 DSGVO-Information Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die daraus ggf. resultierende Begründung eines Vertragsverhältnisses. Unvollständige Angaben können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

Die erhobenen Daten werden unter anderem für die Kommunikation zwischen den Wettbewerbsteilnehmern und der Vergabestelle bzw. den späteren Vertragspartnern sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens und die spätere Vertragsabwicklung verwendet. Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur zum Zwecke der Durchführung von Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung für die Vertragsdurchfüh- rung erhoben und verarbeitet.

Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt im Bieterportal bei Registrierung und Angebotsabgabe. Die Datenangabe bei Registrierung ist erforderlich, um ein Angebot, einen Teilnahmeantrag oder eine Interessen- bekundung abzugeben (Einzelheiten zu den im Rahmen der Registrierung erhobenen Daten entnehmen Sie bitte dem Punkt „Datenschutz“ auf der Startseite des Bieterportals). Weitere personenbezogene Daten sind ggf. bei der Abgabe eines Angebots, eines Teilnahmeantrags oder einer Inte- ressenbekundung anzugeben. Im Einzelfall werden personenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit sie gesetzlich zur Mitteilung verpflichtet bzw. berechtigt sind oder Ihre Einwilligung vorliegt (z.B. werden Daten vom Gewerbezentralregister oder von Wirtschaftsauskunfteien abgefragt).

Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c bzw. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO und § 58 LHO sowie § 4 HmbDSG, GWB, VgV und UVgO u. a.

4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet: • Identifikations- und Kontaktangaben Beispiel: Vor- und Nachname der zuständigen Ansprechpersonen, Adresse/Sitz des Unternehmens, Nummer des Ein- trags im Handelsregister/bei der Handwerkskammer • Angaben zur Überprüfung der Bietereignung Beispiel: im Rahmen der Eignungsprüfung etwa Daten zur Überprüfung von Referenzen, Schul- und Berufsausbildung, Berufserfahrung der eingesetzten Mitarbeiter/innen u.ä. • Erhebung von Daten bei Dritten Beispiel: Gewerbezentralregisterauskünfte, Wirtschaftsauskünfte von Auskunfteien u.ä.

5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden?

Alle personenbezogenen Daten dürfen nur dann an andere Personen oder Behörden, öffentliche oder nicht- öffentliche Stellen übermittelt werden, wenn Sie der Übermittlung zugestimmt haben oder die Übermittlung gesetzlich zugelassen ist. Im Rahmen des Vergabeverfahrens und ggf. der Vertragsdurchführung werden ihre personenbezogenen Daten an folgende Stellen weitergegeben: • Dienststellen der FHH Bei Rahmenvereinbarungen werden vertraglich abrufberechtigte Dienststellen (i.d.R. Kernverwaltung und Hochschulen sowie teilweise öffentliche Unternehmen) per Rundschreiben über das Ergebnis der Aus- schreibung informiert und zum Abruf aus dem Rahmenvertrag verpflichtet. Hierbei werden der Name des erfolgreichen Bieters, der Name des zuständigen Ansprechpartners sowie die Kontaktdaten (Adresse, Te- lefon, Fax, E-Mail) von der jeweiligen Vergabestelle an die Dienststellen übermittelt. Bei Einzelaufträgen werden diese Daten von der Vergabestelle an die Dienststelle des Bedarfsträgers übermittelt. • Sonstige Gremien Die Dienststellen der FHH haben ggf. bestimmte Vergabeverfahren vor der Zuschlagserteilung einem Gremium vorzulegen. In diesem Zusammenhang werden den Gremienmitgliedern neben Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens auch die Namen der beteiligten Bieter und die Ergebnisse der Angebotswertung mitgeteilt. • Vergabekammern/Gerichte Die Vergabestelle ist im Fall von Nachprüfungsverfahren oder sonstiger rechtlicher Streitigkeiten verpflich- tet, der Vergabekammer oder dem zuständigen Gericht die vollständige Vergabeakte vorzulegen. Der An- tragsteller eines Nachprüfungsverfahrens kann Akteneinsicht beantragen.

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6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten unterliegen den Löschfristen der gesetzlichen Bestimmungen. Danach dürfen Daten nur solange aufbewahrt werden, wie es zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen der im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen unter Beachtung von Aufbewahrungsfristen in Rechts- und Verwaltungsvorschriften erforderlich ist.

Es gelten u.a. die gesetzlichen Verjährungsfristen nach §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die Verwaltungsvorschriften für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (VV zu §§ 70 bis 72 und 74 bis 80 LHO – VV-ZBR) sowie die Aktenordnung der der Freien und Hansestadt Hamburg.

7 Welche Rechte haben Sie?

Ihnen stehen in Bezug auf Ihren personenbezogenen Daten verschiedene Rechte nach der Datenschutz- Grundverordnung zu. Einzelheiten ergeben sich aus Artikeln 15 bis 18, 21 und 77 DSGVO. • Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO) Unter den Voraussetzungen des Artikels 15 DSGVO können Sie Auskunft über Ihre verarbeiteten perso- nenbezogenen Daten vom Verantwortlichen verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. • Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO) Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichti- gung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung eine Vervollständigung verlangen. • Recht auf Löschung /„Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO) Unter den Voraussetzungen des Artikels 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ob Sie die unverzügliche Löschung verlangen können, hängt u. a. davon ab, ob die betreffenden Daten von der zuständigen Vergabe- bzw. Dienststelle noch zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben oder rechtlicher Verpflichtungen benötigt werden. • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. • Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO) Sie haben unter den Voraussetzungen des Artikels 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem Widerspruch nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwort- liche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. • Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (der bzw. dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit) einlegen. Die Kon- taktdaten der bzw. des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit lauten: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ludwig-Erhard-Str. 22 20459 Hamburg Tel.: (040) 4 28 54 – 40 40 E-Fax: (040) 4 279 – 11 811 E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de

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VV-Bau Anlage 5-330 Eigenerklärung Tariftreue/Mindestlohn

Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes

gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz

Öffentliche Aufträge über Bauleistungen und andere Dienstleistungen sowie Dienstleistungskonzessionen vergibt die Freie und Hansestadt Hamburg gemäß § 3 des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG) nur an Auftragnehmer, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich, per Telefax oder in Textform mithilfe elekt- ronischer Mittel dazu verpflichten,

  1. ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung dieser Leistungen ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages ent- spricht, an den das Unternehmen auf Grund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist (§ 3 Abs. 1 HmbVgG). Entsprechendes gilt für die Beachtung des Tarifvertragsgesetzes, Arbeitnehmer- überlassungsgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte.
  2. ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) für die Ausführung der Leistung aber mindestens ein Ent- gelt nach § 1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen, soweit die Leistung im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird (§ 3 Abs. 2 HmbVgG).
  3. im Fall der Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes dafür zu sorgen, dass die Verleiher den Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung das gleiche Arbeitsentgelt gewähren wie vergleichbaren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Entleihers (§ 3 Abs. 3 HmbVgG).
  4. Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, hat sich der Auftragnehmer zu ver- pflichten, den Nachunternehmern die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns aufzuerlegen (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG).

Der Auftragnehmer/Anbieter erklärt hiermit:

Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns zur Einhaltung des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitnehmer- überlassungsgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte.

  1. Im Falle der Auftragsausführung durch Beschäftigte eines Verleihers veranlasse ich/veranlassen wir, dass der Verleiher seinen Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung das gleiche Arbeits- entgelt gewährt wie vergleichbaren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern meines/unseres Un- ternehmens.
  2. Im Falle der Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, dem Nachunternehmer die Pflicht aufzuerlegen, seinen Beschäftigten (ohne Auszubil- dende) für die Ausführung der für diesen öffentlichen Auftrag erforderlichen Leistung mindestens eine Vergütung in Höhe des Entgelts nach § 1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), zu zahlen. Die Einhaltung dieser Vorgaben werden von mir/uns kontrolliert (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG).
  3. Ich habe/Wir haben die Bestimmungen des § 3 Abs. 2 HmbVgG in Verbindung mit dem MiLoG sowie die möglichen Sanktionen gemäß § 11 HmbVgG bei schuldhafter Nichterfüllung der Ver- pflichtungen aus § 3 Abs. 2 HmbVgG in der jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen (Vertragsstrafe, sofern vereinbart; fristlose Kündigung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag) und bestätige/n dies mit meiner/unserer Unterschrift.

Alternativ hierzu kann der Auftragnehmer erklären:

Ich erkläre hiermit, dass ich keine Mitarbeiter beschäftige und daher nicht an das Mindestlohngesetz gebunden bin.

14.08.2026


Ort, Datum Unterschrift, Firmenstempel (siehe Hinweis)

Hinweis: Wenn diese Erklärung zusammen mit dem Teilnahmeantrag oder Angebot elektronisch über das e-Vergabesystem abgegeben wird, ist die Unterschrift hier entbehrlich. Es genügt dann die bloße Eintragung des Vor- und Zunamens der handelnden Person im obigen Feld Unterschrift. In allen anderen Fällen (z. B. Abgabe in Papierform; elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel und die rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters bzw. Auftragnehmers erforderlich.

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LEISTUNGSVERZEICHNIS 14.08.2026

Ausschreibung

Verfahren: FB 2026001379 - Graffitientfernung an öffentlichen Gebäuden und Flächen in der

Freien und Hansestadt Hamburg

SKONTO

Skonto zugelassenNein
Zahlungsziel (falls zugelassen)Tag(e)
Skonto__________ %

AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN

ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN

1 LOS Bereich Hamburg Mitte EUR .........................

Leistungsart: Dienstleistung Zuschlagskriterium:Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 55%, Leistung: 45%) Klassifizierung: Graffiti-Entfernung (90690000-0)

Für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption beträgt für Los 1 der Höchstwert 580.000 € netto. Sofern diese Höchstmenge erreicht ist, erlischt das gesamte Los 1.

1.1GraffitientfernungEUR .........................
1.1.1Flächen Typ 1: Glatte, naturbelassene Oberflächen, dazu zählen unbeschichtete Metalle (Aluminium, Edelstahl), Kunststoff, keramische Spaltplatten und GlasEUR .........................

1.1.1.1 Einzelfläche bis 1 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen bis zu einer Größe von 1 m².

1.1.1.2 Einzelfläche über 1 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 5 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 1 m² bis 5 m².

1.1.1.3 Einzelfläche über 5 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 10 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 5 m² bis 10 m².

1.1.1.4 Einzelfläche über 10 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 20 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 10 m² bis 20 m².

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1.1.1.5 Einzelfläche über 20 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 20 m².

1.1.2 Flächen Typ 2: Raue, naturbelassene Oberflächen, dazu zählen EUR ......................... Beton, offener und geschlossener Naturstein, Außenputz, Klinkermauerwerk und Ziegel 1.1.2.1 Einzelfläche bis 1 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen bis zu einer Größe von 1 m².

1.1.2.2 Einzelfläche über 1 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 5 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 1 m² bis 5 m².

1.1.2.3 Einzelfläche über 5 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 10 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 5 m² bis 10 m².

1.1.2.4 Einzelfläche über 10 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 20 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 10 m² bis 20 m².

1.1.2.5 Einzelfläche über 20 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit

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einer Größe über 20 m².

1.1.3 Flächen Typ 3: Beschichtete Oberflächen, dazu zählen z.B. EUR ......................... beschichtete Metalloberflächen 1.1.3.1 Einzelfläche bis 1 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen bis zu einer Größe von 1 m².

1.1.3.2 Einzelfläche über 1 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 5 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 1 m² bis 5 m².

1.1.3.3 Einzelfläche über 5 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 10 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 5 m² bis 10 m².

1.1.3.4 Einzelfläche über 10 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 20 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 10 m² bis 20 m².

1.1.3.5 Einzelfläche über 20 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 20 m².

1.1.4 Flächen Typ 4: Holz EUR .........................

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1.1.4.1 Einzelfläche bis 1 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen bis zu einer Größe von 1 m².

1.1.4.2 Einzelfläche über 1 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 5 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 1 m² bis 5 m².

1.1.4.3 Einzelfläche über 5 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 10 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 5 m² bis 10 m².

1.1.4.4 Einzelfläche über 10 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 20 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 10 m² bis 20 m².

1.1.4.5 Einzelfläche über 20 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 20 m².

1.1.5 Kurzfristige Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Aufträge/Einsätze USt. innerhalb von 24 [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 Prozent ................ Stunden 1,00 Leistungseinheit 19%

Für kurzfristige Aufträge/Einsätze innerhalb von 24 Stunden (vgl. Pkt. 2.2 des Technischen Leistungsverzeichnisses) geben Sie bitte den Zuschlag in Prozent an.

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1.1.6 Stundensatz Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Optionalposition 19% 1,00 Stunde ................ Optionalpositionen werden pro 1,00 nicht in die Gesamtsumme Stundenverrechnungssatz eingerechnet

Nur informativ Der Festpreis ist ohne Umsatzsteuer anzugeben,

1.2 Aufbringen eines Graffitischutzes EUR ......................... 1.2.1 Einzelfläche bis 1 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen bis zu einer Größe von 1 m².

1.2.2 Einzelfläche über 1 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 5 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 1 m² bis 5 m².

1.2.3 Einzelfläche über 5 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 10 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 5 m² bis 10 m².

1.2.4 Einzelfläche über 10 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 20 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 10 m² bis 20 m².

1.2.5 Einzelfläche über 20 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 20 m².

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1.2.6 Anfahrtspauschale USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Pauschale ................ pro 1,00 Pauschale ................ Anzubieten ist ein Pauschalpreis pro Auftrag (unabhängig davon, wie viele Anfahrten erforderlich sind). (Vgl. Pkt. 7 der Vertragsbedingungen)

1.2.7 Stundensatz Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Optionalposition 19% 1,00 Stunde ................ Optionalpositionen werden pro 1,00 nicht in die Gesamtsumme Stundenverrechnungssatz eingerechnet

Nur informativ Der Festpreis ist ohne Umsatzsteuer anzugeben,

1.3 Hebebühne USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Tag ................ pro 1,00 Tag ................ Es ist ein Festpreis für das stand- und betriebssichere Bereitstellen und Betreiben einer Hebebühne (Arbeitshöhe bis max. 22m, Nutzgewicht max. 3,8t) einschließlich Auf-, Um- und Abbau an der Baustelle sowie Bedienung durch geeignetes Fachpersonal anzugeben.

2 LOS Bereich Hamburg Altona und Eimsbüttel EUR .........................

Leistungsart: Dienstleistung Zuschlagskriterium:Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 55%, Leistung: 45%) Klassifizierung: Graffiti-Entfernung (90690000-0)

Für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption beträgt für Los 2 der Höchstwert 750.000 € netto. Sofern diese Höchstmenge erreicht ist, erlischt das gesamte Los 2.

2.1GraffitientfernungEUR .........................
2.1.1Flächen Typ 1: Glatte, naturbelassene Oberflächen, dazu zählen unbeschichtete Metalle (Aluminium, Edelstahl), Kunststoff, keramische Spaltplatten und GlasEUR .........................

2.1.1.1 Einzelfläche bis 1 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen bis zu einer Größe von 1 m².

2.1.1.2 Einzelfläche über 1 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 5 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit

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einer Größe über 1 m² bis 5 m².

2.1.1.3 Einzelfläche über 5 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 10 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 5 m² bis 10 m².

2.1.1.4 Einzelfläche über 10 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 20 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 10 m² bis 20 m².

2.1.1.5 Einzelfläche über 20 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 20 m².

2.1.2 Flächen Typ 2: Raue, naturbelassene Oberflächen, dazu zählen EUR ......................... Beton, offener und geschlossener Naturstein, Außenputz, Klinkermauerwerk und Ziegel 2.1.2.1 Einzelfläche bis 1 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen bis zu einer Größe von 1 m².

2.1.2.2 Einzelfläche über 1 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 5 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 1 m² bis 5 m².

2.1.2.3 Einzelfläche über 5 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 10 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Leistungsverzeichnis - 7/29 59

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 5 m² bis 10 m².

2.1.2.4 Einzelfläche über 10 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 20 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 10 m² bis 20 m².

2.1.2.5 Einzelfläche über 20 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 20 m².

2.1.3 Flächen Typ 3: Beschichtete Oberflächen, dazu zählen z.B. EUR ......................... beschichtete Metalloberflächen 2.1.3.1 Einzelfläche bis 1 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen bis zu einer Größe von 1 m².

2.1.3.2 Einzelfläche über 1 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 5 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 1 m² bis 5 m².

2.1.3.3 Einzelfläche über 5 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 10 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 5 m² bis 10 m².

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2.1.3.4 Einzelfläche über 10 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 20 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 10 m² bis 20 m².

2.1.3.5 Einzelfläche über 20 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 20 m².

2.1.4 Flächen Typ 4: Holz EUR ......................... 2.1.4.1 Einzelfläche bis 1 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen bis zu einer Größe von 1 m².

2.1.4.2 Einzelfläche über 1 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 5 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 1 m² bis 5 m².

2.1.4.3 Einzelfläche über 5 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 10 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 5 m² bis 10 m².

2.1.4.4 Einzelfläche über 10 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 20 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 10 m² bis 20 m².

Leistungsverzeichnis - 9/29 61

2.1.4.5 Einzelfläche über 20 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 20 m².

2.1.5 Kurzfristige Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Aufträge/Einsätze USt. innerhalb von 24 [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 Prozent ................ Stunden 1,00 Leistungseinheit 19%

Für kurzfristige Aufträge/Einsätze innerhalb von 24 Stunden (vgl. Pkt. 2.2 des Technischen Leistungsverzeichnisses) geben Sie bitte den Zuschlag in Prozent an.

2.1.6 Stundensatz Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Optionalposition 19% 1,00 Stunde ................ Optionalpositionen werden pro 1,00 nicht in die Gesamtsumme Stundenverrechnungssatz eingerechnet

Nur informativ Der Festpreis ist ohne Umsatzsteuer anzugeben,

2.2 Aufbringen eines Graffitischutzes EUR ......................... 2.2.1 Einzelfläche bis 1 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen bis zu einer Größe von 1 m².

2.2.2 Einzelfläche über 1 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 5 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 1 m² bis 5 m².

2.2.3 Einzelfläche über 5 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 10 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit

Leistungsverzeichnis - 10/29 62

einer Größe über 5 m² bis 10 m².

2.2.4 Einzelfläche über 10 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 20 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 10 m² bis 20 m².

2.2.5 Einzelfläche über 20 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 20 m².

2.2.6 Anfahrtspauschale USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Pauschale ................ pro 1,00 Pauschale ................ Anzubieten ist ein Pauschalpreis pro Auftrag (unabhängig davon, wie viele Anfahrten erforderlich sind). (Vgl. Pkt. 7 der Vertragsbedingungen)

2.2.7 Stundensatz Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Optionalposition 19% 1,00 Stunde ................ Optionalpositionen werden pro 1,00 nicht in die Gesamtsumme Stundenverrechnungssatz eingerechnet

Nur informativ Der Festpreis ist ohne Umsatzsteuer anzugeben,

2.3 Hebebühne USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Tag ................ pro 1,00 Tag ................ Es ist ein Festpreis für das stand- und betriebssichere Bereitstellen und Betreiben einer Hebebühne (Arbeitshöhe bis max. 22m, Nutzgewicht max. 3,8t) einschließlich Auf-, Um- und Abbau an der Baustelle sowie Bedienung durch geeignetes Fachpersonal anzugeben.

Leistungsverzeichnis - 11/29 63

3 LOS Bereich Hamburg Bergedorf EUR .........................

Leistungsart: Dienstleistung Zuschlagskriterium:Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 55%, Leistung: 45%) Klassifizierung: Graffiti-Entfernung (90690000-0)

Für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption beträgt für Los 3 der Höchstwert 82.000 € netto. Sofern diese Höchstmenge erreicht ist, erlischt das gesamte Los 3.

3.1GraffitientfernungEUR .........................
3.1.1Flächen Typ 1: Glatte, naturbelassene Oberflächen, dazu zählen unbeschichtete Metalle (Aluminium, Edelstahl), Kunststoff, keramische Spaltplatten und GlasEUR .........................

3.1.1.1 Einzelfläche bis 1 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen bis zu einer Größe von 1 m².

3.1.1.2 Einzelfläche über 1 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 5 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 1 m² bis 5 m².

3.1.1.3 Einzelfläche über 5 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 10 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 5 m² bis 10 m².

3.1.1.4 Einzelfläche über 10 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 20 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 10 m² bis 20 m².

3.1.1.5 Einzelfläche über 20 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 20 m².

Leistungsverzeichnis - 12/29 64

3.1.2 Flächen Typ 2: Raue, naturbelassene Oberflächen, dazu zählen EUR ......................... Beton, offener und geschlossener Naturstein, Außenputz, Klinkermauerwerk und Ziegel 3.1.2.1 Einzelfläche bis 1 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen bis zu einer Größe von 1 m².

3.1.2.2 Einzelfläche über 1 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 5 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 1 m² bis 5 m².

3.1.2.3 Einzelfläche über 5 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 10 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 5 m² bis 10 m².

3.1.2.4 Einzelfläche über 10 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 20 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 10 m² bis 20 m².

3.1.2.5 Einzelfläche über 20 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 20 m².

3.1.3 Flächen Typ 3: Beschichtete Oberflächen, dazu zählen z.B. EUR ......................... beschichtete Metalloberflächen 3.1.3.1 Einzelfläche bis 1 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen bis zu einer Größe von 1 m².

Leistungsverzeichnis - 13/29 65

3.1.3.2 Einzelfläche über 1 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 5 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 1 m² bis 5 m².

3.1.3.3 Einzelfläche über 5 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 10 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 5 m² bis 10 m².

3.1.3.4 Einzelfläche über 10 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 20 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 10 m² bis 20 m².

3.1.3.5 Einzelfläche über 20 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 20 m².

3.1.4 Flächen Typ 4: Holz EUR ......................... 3.1.4.1 Einzelfläche bis 1 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen bis zu einer Größe von 1 m².

3.1.4.2 Einzelfläche über 1 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 5 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 1 m² bis 5 m².

Leistungsverzeichnis - 14/29 66

3.1.4.3 Einzelfläche über 5 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 10 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 5 m² bis 10 m².

3.1.4.4 Einzelfläche über 10 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 20 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 10 m² bis 20 m².

3.1.4.5 Einzelfläche über 20 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 20 m².

3.1.5 Kurzfristige Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Aufträge/Einsätze USt. innerhalb von 24 [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 Prozent ................ Stunden 1,00 Leistungseinheit 19%

Für kurzfristige Aufträge/Einsätze innerhalb von 24 Stunden (vgl. Pkt. 2.2 des Technischen Leistungsverzeichnisses) geben Sie bitte den Zuschlag in Prozent an.

3.1.6 Stundensatz Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Optionalposition 19% 1,00 Stunde ................ Optionalpositionen werden pro 1,00 nicht in die Gesamtsumme Stundenverrechnungssatz eingerechnet

Nur informativ Der Festpreis ist ohne Umsatzsteuer anzugeben,

3.2 Aufbringen eines Graffitischutzes EUR .........................

Leistungsverzeichnis - 15/29 67

3.2.1 Einzelfläche bis 1 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen bis zu einer Größe von 1 m².

3.2.2 Einzelfläche über 1 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 5 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 1 m² bis 5 m².

3.2.3 Einzelfläche über 5 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 10 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 5 m² bis 10 m².

3.2.4 Einzelfläche über 10 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 20 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 10 m² bis 20 m².

3.2.5 Einzelfläche über 20 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 20 m².

3.2.6 Anfahrtspauschale USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Pauschale ................ pro 1,00 Pauschale ................ Anzubieten ist ein Pauschalpreis pro Auftrag (unabhängig davon, wie viele Anfahrten erforderlich sind). (Vgl. Pkt. 7 der Vertragsbedingungen)

Leistungsverzeichnis - 16/29 68

3.2.7 Stundensatz Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Optionalposition 19% 1,00 Stunde ................ Optionalpositionen werden pro 1,00 nicht in die Gesamtsumme Stundenverrechnungssatz eingerechnet

Nur informativ Der Festpreis ist ohne Umsatzsteuer anzugeben,

3.3 Hebebühne USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Tag ................ pro 1,00 Tag ................ Es ist ein Festpreis für das stand- und betriebssichere Bereitstellen und Betreiben einer Hebebühne (Arbeitshöhe bis max. 22m, Nutzgewicht max. 3,8t) einschließlich Auf-, Um- und Abbau an der Baustelle sowie Bedienung durch geeignetes Fachpersonal anzugeben.

4 LOS Bereich Hamburg Nord und Wandsbek EUR .........................

Leistungsart: Dienstleistung Zuschlagskriterium:Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 55%, Leistung: 45%) Klassifizierung: Graffiti-Entfernung (90690000-0)

Für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption beträgt für Los 4 der Höchstwert 668.000 € netto. Sofern diese Höchstmenge erreicht ist, erlischt das gesamte Los 4.

4.1GraffitientfernungEUR .........................
4.1.1Flächen Typ 1: Glatte, naturbelassene Oberflächen, dazu zählen unbeschichtete Metalle (Aluminium, Edelstahl), Kunststoff, keramische Spaltplatten und GlasEUR .........................

4.1.1.1 Einzelfläche bis 1 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen bis zu einer Größe von 1 m².

4.1.1.2 Einzelfläche über 1 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 5 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 1 m² bis 5 m².

4.1.1.3 Einzelfläche über 5 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 10 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 5 m² bis 10 m².

Leistungsverzeichnis - 17/29 69

4.1.1.4 Einzelfläche über 10 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 20 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 10 m² bis 20 m².

4.1.1.5 Einzelfläche über 20 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 20 m².

4.1.2 Flächen Typ 2: Raue, naturbelassene Oberflächen, dazu zählen EUR ......................... Beton, offener und geschlossener Naturstein, Außenputz, Klinkermauerwerk und Ziegel 4.1.2.1 Einzelfläche bis 1 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen bis zu einer Größe von 1 m².

4.1.2.2 Einzelfläche über 1 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 5 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 1 m² bis 5 m².

4.1.2.3 Einzelfläche über 5 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 10 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 5 m² bis 10 m².

4.1.2.4 Einzelfläche über 10 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 20 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 10 m² bis 20 m².

Leistungsverzeichnis - 18/29 70

4.1.2.5 Einzelfläche über 20 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 20 m².

4.1.3 Flächen Typ 3: Beschichtete Oberflächen, dazu zählen z.B. EUR ......................... beschichtete Metalloberflächen 4.1.3.1 Einzelfläche bis 1 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen bis zu einer Größe von 1 m².

4.1.3.2 Einzelfläche über 1 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 5 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 1 m² bis 5 m².

4.1.3.3 Einzelfläche über 5 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 10 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 5 m² bis 10 m².

4.1.3.4 Einzelfläche über 10 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 20 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 10 m² bis 20 m².

4.1.3.5 Einzelfläche über 20 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 20 m².

Leistungsverzeichnis - 19/29 71

4.1.4 Flächen Typ 4: Holz EUR ......................... 4.1.4.1 Einzelfläche bis 1 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen bis zu einer Größe von 1 m².

4.1.4.2 Einzelfläche über 1 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 5 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 1 m² bis 5 m².

4.1.4.3 Einzelfläche über 5 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 10 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 5 m² bis 10 m².

4.1.4.4 Einzelfläche über 10 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 20 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 10 m² bis 20 m².

4.1.4.5 Einzelfläche über 20 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 20 m².

4.1.5 Kurzfristige Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Aufträge/Einsätze USt. innerhalb von 24 [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 Prozent ................ Stunden 1,00 Leistungseinheit 19%

Leistungsverzeichnis - 20/29 72

Für kurzfristige Aufträge/Einsätze innerhalb von 24 Stunden (vgl. Pkt. 2.2 des Technischen Leistungsverzeichnisses) geben Sie bitte den Zuschlag in Prozent an.

4.1.6 Stundensatz Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Optionalposition 19% 1,00 Stunde ................ Optionalpositionen werden pro 1,00 nicht in die Gesamtsumme Stundenverrechnungssatz eingerechnet

Nur informativ Der Festpreis ist ohne Umsatzsteuer anzugeben,

4.2 Aufbringen eines Graffitischutzes EUR ......................... 4.2.1 Einzelfläche bis 1 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen bis zu einer Größe von 1 m².

4.2.2 Einzelfläche über 1 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 5 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 1 m² bis 5 m².

4.2.3 Einzelfläche über 5 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 10 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 5 m² bis 10 m².

4.2.4 Einzelfläche über 10 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 20 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 10 m² bis 20 m².

Leistungsverzeichnis - 21/29 73

4.2.5 Einzelfläche über 20 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 20 m².

4.2.6 Anfahrtspauschale USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Pauschale ................ pro 1,00 Pauschale ................ Anzubieten ist ein Pauschalpreis pro Auftrag (unabhängig davon, wie viele Anfahrten erforderlich sind). (Vgl. Pkt. 7 der Vertragsbedingungen)

4.2.7 Stundensatz Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Optionalposition 19% 1,00 Stunde ................ Optionalpositionen werden pro 1,00 nicht in die Gesamtsumme Stundenverrechnungssatz eingerechnet

Nur informativ Der Festpreis ist ohne Umsatzsteuer anzugeben,

4.3 Hebebühne USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Tag ................ pro 1,00 Tag ................ Es ist ein Festpreis für das stand- und betriebssichere Bereitstellen und Betreiben einer Hebebühne (Arbeitshöhe bis max. 22m, Nutzgewicht max. 3,8t) einschließlich Auf-, Um- und Abbau an der Baustelle sowie Bedienung durch geeignetes Fachpersonal anzugeben.

5 LOS Bereich Hamburg Süd EUR .........................

Leistungsart: Dienstleistung Zuschlagskriterium:Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 55%, Leistung: 45%) Klassifizierung: Graffiti-Entfernung (90690000-0)

Für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption beträgt für Los 5 der Höchstwert 220.000 € netto. Sofern diese Höchstmenge erreicht ist, erlischt das gesamte Los 5.

5.1GraffitientfernungEUR .........................
5.1.1Flächen Typ 1: Glatte, naturbelassene Oberflächen, dazu zählen unbeschichtete Metalle (Aluminium, Edelstahl), Kunststoff, keramische Spaltplatten und GlasEUR .........................

5.1.1.1 Einzelfläche bis 1 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen bis zu einer Größe von 1 m².

Leistungsverzeichnis - 22/29 74

5.1.1.2 Einzelfläche über 1 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 5 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 1 m² bis 5 m².

5.1.1.3 Einzelfläche über 5 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 10 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 5 m² bis 10 m².

5.1.1.4 Einzelfläche über 10 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 20 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 10 m² bis 20 m².

5.1.1.5 Einzelfläche über 20 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 20 m².

5.1.2 Flächen Typ 2: Raue, naturbelassene Oberflächen, dazu zählen EUR ......................... Beton, offener und geschlossener Naturstein, Außenputz, Klinkermauerwerk und Ziegel 5.1.2.1 Einzelfläche bis 1 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen bis zu einer Größe von 1 m².

5.1.2.2 Einzelfläche über 1 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 5 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 1 m² bis 5 m².

Leistungsverzeichnis - 23/29 75

5.1.2.3 Einzelfläche über 5 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 10 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 5 m² bis 10 m².

5.1.2.4 Einzelfläche über 10 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 20 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 10 m² bis 20 m².

5.1.2.5 Einzelfläche über 20 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 20 m².

5.1.3 Flächen Typ 3: Beschichtete Oberflächen, dazu zählen z.B. EUR ......................... beschichtete Metalloberflächen 5.1.3.1 Einzelfläche bis 1 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen bis zu einer Größe von 1 m².

5.1.3.2 Einzelfläche über 1 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 5 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 1 m² bis 5 m².

5.1.3.3 Einzelfläche über 5 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 10 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit

Leistungsverzeichnis - 24/29 76

einer Größe über 5 m² bis 10 m².

5.1.3.4 Einzelfläche über 10 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 20 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 10 m² bis 20 m².

5.1.3.5 Einzelfläche über 20 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 20 m².

5.1.4 Flächen Typ 4: Holz EUR ......................... 5.1.4.1 Einzelfläche bis 1 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen bis zu einer Größe von 1 m².

5.1.4.2 Einzelfläche über 1 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 5 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 1 m² bis 5 m².

5.1.4.3 Einzelfläche über 5 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 10 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 5 m² bis 10 m².

5.1.4.4 Einzelfläche über 10 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 20 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit

Leistungsverzeichnis - 25/29 77

einer Größe über 10 m² bis 20 m².

5.1.4.5 Einzelfläche über 20 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 20 m².

5.1.5 Kurzfristige Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Aufträge/Einsätze USt. innerhalb von 24 [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 Prozent ................ Stunden 1,00 Leistungseinheit 19%

Für kurzfristige Aufträge/Einsätze innerhalb von 24 Stunden (vgl. Pkt. 2.2 des Technischen Leistungsverzeichnisses) geben Sie bitte den Zuschlag in Prozent an.

5.1.6 Stundensatz Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Optionalposition 19% 1,00 Stunde ................ Optionalpositionen werden pro 1,00 nicht in die Gesamtsumme Stundenverrechnungssatz eingerechnet

Nur informativ Der Festpreis ist ohne Umsatzsteuer anzugeben,

5.2 Aufbringen eines Graffitischutzes EUR ......................... 5.2.1 Einzelfläche bis 1 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen bis zu einer Größe von 1 m².

5.2.2 Einzelfläche über 1 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 5 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 1 m² bis 5 m².

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5.2.3 Einzelfläche über 5 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 10 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 5 m² bis 10 m².

5.2.4 Einzelfläche über 10 m² Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%]Menge Einheit bis 20 m² ................ 19% 1,00 Quadratmeter pro 1,00 Quadratmeter ................

Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 10 m² bis 20 m².

5.2.5 Einzelfläche über 20 m² USt. [%]Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................ Anzubieten ist ein Quadratmeterpreis für Flächen mit einer Größe über 20 m².

5.2.6 Anfahrtspauschale USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Pauschale ................ pro 1,00 Pauschale ................ Anzubieten ist ein Pauschalpreis pro Auftrag (unabhängig davon, wie viele Anfahrten erforderlich sind). (Vgl. Pkt. 7 der Vertragsbedingungen)

5.2.7 Stundensatz Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Optionalposition 19% 1,00 Stunde ................ Optionalpositionen werden pro 1,00 nicht in die Gesamtsumme Stundenverrechnungssatz eingerechnet

Nur informativ Der Festpreis ist ohne Umsatzsteuer anzugeben,

5.3 Hebebühne USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Tag ................ pro 1,00 Tag ................ Es ist ein Festpreis für das stand- und betriebssichere Bereitstellen und Betreiben einer Hebebühne (Arbeitshöhe bis max. 22m, Nutzgewicht max. 3,8t) einschließlich Auf-, Um- und Abbau an der Baustelle sowie Bedienung durch geeignetes Fachpersonal anzugeben.

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ANGEBOTSSUMME(N)

Summe exkl. Nachlass (netto)____________________
Nachlass (netto)____________________
Summe inkl. Nachlass (netto)____________________
Umsatzsteuer____________________
Summe (brutto)____________________

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LEISTUNGSVERZEICHNIS 14.08.2026

Ausschreibung

Verfahren: FB 2026001379 - Graffitientfernung an öffentlichen Gebäuden und Flächen in der

Freien und Hansestadt Hamburg

AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN

Name Dateiname Größe MIME-Type

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KRITERIENKATALOG 14.08.2026

Ausschreibung

Verfahren: FB 2026001379 - Graffitientfernung an öffentlichen Gebäuden und Flächen in der

Freien und Hansestadt Hamburg

EIGNUNGSKRITERIEN

1Los 1 -"Bereich Hamburg Mitte"
2Los 2 -"Bereich Hamburg Altona und Eimsbüttel"
3Los 3 -"Bereich Hamburg Bergedorf"
4Los 4 -"Bereich Hamburg Nord und Wandsbek"
5Los 5 -"Bereich Hamburg Süd"

6 Versicherung/Haftung [Mussangabe]

Bitte bestätigen Sie, dass für Ihr Unternehmen eine Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden hinsichtlich der erbrachten Dienstleistungen aus diesem Vertrag auch für den Fall einfacher Fahrlässigkeit besteht bzw. spätestens zum Vertragsbeginn bestehen wird.

[ ] Keine Auswahl getroffen (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

7 Anzahl Lose [Mussangabe]

Gemäß Ziffer 1.2 der Leistungsbeschreibung können Sie für eines, mehrere oder alle Lose ein Angebot abgeben. Bitte geben Sie, für den Fall, dass Sie für den Zuschlag in mehreren Losen in Betracht kommen, an, wie viele Lose Sie maximal bedienen können. Bitte geben Sie außerdem eine Priorität für die einzelnen Lose an.

8 Bietergemeinschaft [Mussangabe]

Wollen Sie als Bietergemeinschaft an der Ausschreibung teilnehmen?

[ ] Keine Auswahl getroffen (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

9 Wenn ja

Wenn ja, haben Sie das Formblatt Bietergemeinschaft unterschrieben beigefügt?

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

10 Anteil lohn- und lohnabhängiger Kosten [Mussangabe]

Muss angegeben werden: Der Anteil des Lohnes und der lohnabhängigen Kosten an den Festpreisen beträgt in Prozent (die Preispositionen für die Anfahrtspauschale und der Einsatz einer Hebebühne sind hier ausgenommen):

11 Anteil Anfahrtspauschalen Kosten [Mussangabe]

Muss angegeben werden: Der Anteil der Anfahrtspauschalen an den Festpreisen beträgt in Prozent (die Preispositionen für Lohn und lohnabhängige Kosten sowie den Einsatz einer Hebebühne sind hiervon ausgenommen).

12Eignungsanforderungen (§§31 ff. UVgO oder §§122 ff. GWB, §§ 42ff.VgV) Gewichtung: 0,00%
12.1Angaben bei Präqualifizierung Gewichtung: 0,00%

Gewichtung: 0,00% 12.1.1 Eignungsnachweise durch PQ-Zertifikat [Mussangabe]

Nach § 122 Abs. 3 GWB kann ein Teilnehmer seine Eignung teilweise auch durch Teilnahme an einem Präqualifikationssystem bzw. Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) nachweisen (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de /). Die von der Präqualifizierung nicht erfassten Angaben, Nachweise und Unterlagen (insbesondere Angaben zu den Ausführungsbedingungen) bleiben weiterhin vorzulegen.

Bitte geben Sie an, ob eine Präqualifizierung besteht.

Kriterienkatalog - 1/7 82

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

12.1.2 Wenn ja:

Falls eine Präqualifizierung besteht: Geben Sie bitte die Zertifikatsnummer, den dazugehörigen Zugangscode sowie ggf. die Unternehmens-ID an.

12.2 Angaben für Registerabfragen

Gewichtung: 0,00% 12.2.1 Angaben für Registerabfragen

Die Vergabestelle ist gem. § 6 WRegG vor der Erteilung des Zuschlags verpflichtet oder berechtigt, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (WRegG v. 18.07.2017, BGBl. I S. 2739) durchzuführen. Dazu werden folgende Angaben gemacht: (Bearbeitungshinweis: Bietergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitgliedsunternehmen einzeln machen.)

12.2.2 Name und Sitz des Unternehmens [Mussangabe]

Geben Sie den vollständigen Namen des Unternehmens sowie den Sitz bzw. die Postanschrift an:

12.2.3 Rechtsform des Unternehmens [Mussangabe]

Geben Sie die Rechtsform des Unternehmens an:

12.2.4 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

Geben Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) an (falls vorhanden):

12.2.5 Wirtschafts-Identifikationsnummer

Geben Sie die Wirtschafts-Identifikationsnummer an (falls vorhanden):

12.3 Fachkunde

Gewichtung: 0,00% 12.3.1 Nachweise

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 33 UVgO; § 44 VgV) werden folgende Angaben gemacht:

12.3.2 Eintragung Berufs- oder Handelsregister [Mussangabe]

Ich bin/Wir sind eingetragen im Berufs- oder Handelsregister meines/unseres Firmensitzes oder Wohnsitzes.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

12.3.3 Falls Eintrag vorhanden [Mussangabe]

Falls Eintrag vorhanden:

Geben Sie das Registergericht oder die Genehmigungsbehörde an sowie die Handelsregisternummer oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde:

12.3.4 Falls kein Eintrag vorhanden

Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

12.3.5 Bestätigung der Angaben

Zur Bestätigung der zuvor gemachten Angaben werden auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ggf. folgende Unterlagen vorgelegt:

  • Gewerbeanmeldung,
  • Handelsregisterauszug,
  • Eintragung in Berufsregister/Handwerksrolle/Industrie- und Handelskammer.

Kriterienkatalog - 2/7 83

12.3.6 zusätzlich eingereichte Unterlagen

Ich/Wir werde/n schon jetzt der Vergabestelle die nachstehenden zusätzlichen Unterlagen über meine/unsere Berechtigung oder Mitgliedschaft zur Dienstleistungserbringung nach § 44 Abs. 2 VgV vorlegen:

12.3.7 Unterlagen auf Verlangen

Ich/Wir werde/n die nachstehenden zusätzlichen Unterlagen über meine/unsere Berechtigung oder Mitgliedschaft zur Dienstleistungserbringung nach § 44 Abs. 2 VgV auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen:

12.4 Leistungsfähigkeit

Gewichtung: 0,00% 12.4.1 wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO; § 45 VgV) werden folgende Angaben gemacht:

12.4.2 Eigenerklärung Kapazitäten [Mussangabe]

Ich/Wir erkläre/n, über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten zu verfügen und auf Verlangen geeignete Unterlagen als Nachweis vorzulegen.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

12.4.3 Jahresumsatz [Mussangabe]

Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Bearbeitungshinweis: Bitte konkrete Jahreszahlen angeben!).

Die nachstehenden Zahlen werden auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachgewiesen.

12.4.4 Unterlagen auf Verlangen

Ich/Wir werde/n die nachstehenden sonstigen Unterlagen nach § 45 Abs. 4 VgV auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen:

12.4.5 technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO; § 46 VgV) werden folgende Angaben gemacht:

12.4.6 Eigenerklärung personelle und technische Mittel [Mussangabe]

Ich/Wir erkläre/n, über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichend Erfahrung zu verfügen, um den Auftrag in der geforderten Qualität auszuführen.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

12.4.7 Unterlagen auf Verlangen [Mussangabe]

Als Nachweis werden auf Verlangen der Vergabestelle geeignete Unterlagen vorgelegt.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

12.4.8 Zusätzlich eingereichte Unterlagen

Als Nachweis werden schon jetzt folgende Unterlagen vorgelegt:

12.4.9 Referenzen [Mussangabe]

Haben Sie in den letzten drei Jahren entsprechende Aufträge ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs ausgeführt?

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

Kriterienkatalog - 3/7 84

12.4.10 Falls Referenzen vorhanden sind:

Ich/wir haben in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt.

Die den Vergabeunterlagen (Ziffer 1.6 der Leistungsbeschreibung) beigefügte "Referenzliste über bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art" habe(n) ich/wir ausgefüllt und im Bieterassistenten hochgeladen.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

12.4.11 Falls keine Referenzen vorhanden:

Ich/Wir habe/n in den letzten drei Jahren keine vergleichbaren Leistungen ausgeführt, bin/sind aber aus den folgenden Gründen dennoch geeignet, diesen Auftrag auszuführen:

12.4.12 sonstige Unterlagen nach § 46 Abs. 3 VgV

Ich/Wir werde/n der Vergabestelle auf gesondertes Verlangen die nachstehenden sonstigen Unterlagen nach § 46 Abs. 3 VgV vorlegen: - - -

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

12.5 Eignungsleihe

Gewichtung: 0,00% 12.5.1 Eignungsleihe

Nimmt ein Teilnehmer zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (sog. Eignungsleihe nach § 34 UVgO oder § 47 VgV), gilt Folgendes: (Bearbeitungshinweis: Die Eignungsleihe ist strikt von der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern abzugrenzen. Die Eignungsleihe betrifft nur die Übernahme von Arbeitsmitteln und Know-How von Drittunternehmen, jedoch nicht die teilweise Leistungserbringung durch diese. Jedoch kann ein Unternehmen, das als Unterauftragnehmer eingesetzt wird, immer auch für die Eignungsleihe in Anspruch genommen werden.)

12.5.2 Zulässigkeit der Eignungsleihe

Zulässigkeit der Eignungsleihe

[ ] Die Eignungsleihe ist ohne Einschränkung nach § 34 UVgO oder § 47 VgV zulässig. [ ] Die Eignungsleihe ist beim vorliegenden EU-Vergabeverfahren für folgende kritische Aufgaben ausgeschlossen (§ 47 Abs. 5 VgV):

Mehrere Antworten wählbar

12.5.3 Ausschluss der Eignungsleihe

Kritische Aufgaben, bei denen die Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 5 VgV ausgeschlossen ist (nur wenn zuvor Variante 2 ausgewählt wurde):

12.5.4 Angaben bei einer zulässigen Eignungsleihe

Hinweis: Bei der Eignungsleihe erstreckt sich die Eignungsprüfung auf jedes Unternehmen („Eignungsleiher“), dessen sich der Teilnehmer zum Nachweis seiner Eignung bedient.

12.5.5 Einsatz der Eignungsleihe

Werden zum Nachweis der Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen beansprucht? Diese Frage ist ausschließlich mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

12.5.6 Benennung Eignungsleiher

Falls Kapazitäten anderer Unternehmen beansprucht werden: Folgende Eignungsleiher werde/n ich/wir für folgende Leistungsteile in Anspruch nehmen (einschließlich solcher Unterauftragnehmer, die ich/wir ebenfalls für die Eignungsleihe verwende/n). Hinweis: Die fehlende oder unvollständige Benennung führt zwingend zum Ausschluss vom Wettbewerb. Folgende Angaben sind in dem/den folgenden Textfeldern zu machen (bitte für jeden Eignungsleiher ein eigenes Textfeld): - Name/Firma - Anschrift - Geschäftsführung - eignungsrelevanter Leistungsteil (nach Art und Umfang)

12.5.7 Eignungsleiher 1

Eignungsleiher 1:

Kriterienkatalog - 4/7 85

12.5.8 Eignungsleiher 2

Eignungsleiher 2:

12.5.9 Eignungsleiher 3

Eignungsleiher 3:

12.5.10 Eigenerklärung Eignungsleihe

Eigenerklärung Eignungsleihe (Pflichtangabe, wenn Eignungsleihe in Anspruch genommen wird) Hinweis: Die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen zu Leistungsfähigkeit und Ausschlussgründen sollen auf gesondertes Verlangen unverzüglich für jeden Eignungsleiher vorgelegt werden (§ 34 Abs. 2 UVgO oder § 47 Abs. 2 VgV.

[ ] Ich/Wir verfüge/n über die Mittel jedes Eignungsleihers (§ 34 Abs. 1 UVgO oder § 47 Abs. 1 VgV). Ein geeigneter Nachweis hierüber wird auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle unverzüglich vorgelegt. [ ] Ich/Wir hafte/n gemeinsam mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung (§ 34 Abs. 3 UVgO oder § 47 Abs. 3 VgV). Diese Haftungserklärung ist von entsprechenden Vollmachten jedes Eignungsleihers gedeckt, die der Vergabestelle auf gesondertes Verlangen unverzüglich vorgelegt werden.

Mehrere Antworten wählbar

12.6 Ausschlussgründe

Gewichtung: 0,00% 12.6.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, insbesondere nach den §§ 123, 124 GWB, werden folgende Angaben gemacht: (Hinweis: Teilnehmer oder Bieter muss Zutreffendes ankreuzen. Die §§ 123ff. GWB sind unter: http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html abrufbar.)

12.6.2 Ausschlussgründe nach dem GWB [Mussangabe]

Für mein/unser Unternehmen liegt kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

12.6.3 Wenn nein

Für mein/unser Unternehmen liegt ein Ausschlussgrund des § 123 GWB oder § 124 GWB vor, aber es wurden folgende Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ergriffen, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens wieder herstellen: (Hinweis: Teilnehmer oder Bieter muss Ausschlussgrund und Selbstreinigungsmaßnahme benennen) Ich/Wir füge/n zum Nachweis entsprechende Unterlagen und Erläuterungen bei. Mir/Uns ist bekannt, dass fehlende Nachweise zum Ausschluss aus dem laufenden Vergabeverfahren führen können.

12.6.4 Ausschlussgründe nach weiteren Gesetzen

Ausschlussgründe nach weiteren Gesetzen; Beachtung weiterer rechtlicher Vorgaben

12.6.5 Keine Ausschlussvoraussetzungen [Mussangabe]

Es liegen keine der Ausschlussvoraussetzungen nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) vor.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

12.6.6 Preisrecht [Mussangabe]

Das Preisrecht (insbes. VO PR 30/53 vom 21.11.1953 in gültiger Fassung) wurde beachtet.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

12.7 Ausführungsbedingungen

Gewichtung: 0,00% 12.7.1 Ausführungsbedingungen

Kriterienkatalog - 5/7 86

Zu den Ausführungsbedingungen nach den §§ 3, 3a, 3b und 7 des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG) werden folgende Angaben gemacht:

12.7.2 Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG [Mussangabe]

Ich/Wir werde/n im Fall der Auftragserteilung das Tarifvertragsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte beachten (§ 3 Abs.1 u. 2 HmbVgG).

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

12.7.3 Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag

Mein/Unser Unternehmen entlohnt seine Beschäftigten gem. einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, an den es nach Arbeitnehmerentsendegesetz gebunden ist:

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

12.7.4 Wenn ja:

Name des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages:

12.7.5 Sonstiger Tarifvertrag

Mein/Unser Unternehmen entlohnt seine Beschäftigten gem. Tarifvertrag:

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

12.7.6 Wenn ja:

Name des Tarifvertrages:

12.7.7 Mindestlohn

Mein/Unser Unternehmen entlohnt seine Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Leistungsausführung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit einem Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 Mindestlohngesetz (MiLoG vom 11.08.2014, BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung, da es keinem Tarifvertrag unterliegt (§ 3 Abs. 2 HmbVgG):

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

12.7.8 keine Mitarbeiter

Mein/Unser Unternehmen beschäftigt keine Mitarbeiter, sodass sich die Frage nach einer Tarifbindung oder Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohnes nicht stellt.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

12.7.9 gesetzliche Anforderungen [Mussangabe]

Im Hinblick auf die Tariftreue und den Mindestlohn habe ich folgende gesetzliche Anforderungen zur Kenntnis genommen und bestätige dies: 1. Bei der Leistungsausführung durch Leiharbeiter bin/sind ich/wir verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Verleiher seinen Beschäftigten bei der Leistungsausführung das gleiche Arbeitsentgelt gewährt wie vergleichbaren Arbeitnehmern meines/unseres Unternehmens (§ 3 Abs. 3 HmbVgG). 2. Ich/ Wir sind verpflichtet vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten. Auf gesondertes Verlangen werden sie dem Auftraggeber vorgelegt und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen sowie die geschlossenen Unteraufträge gewährt. Die Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen (§ 10 HmbVgG). 3. Ich/Wir sind verpflichtet bei der Leistungsausführung nur Unterauftragnehmer einzusetzen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) die vorgenannten Mindestentgelte nach Tarif oder Mindestlohngesetz zu zahlen und vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen bereitzuhalten. Ich/Wir werde/n die Einhaltung dieser Vorgaben kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG).

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

Kriterienkatalog - 6/7 87

12.7.10 Sonstige Anforderungen [Mussangabe]

Sonstige Anforderungen Ich/wir habe/n zur Kenntnis genommen, dass ich/wir verpflichtet sind/bin: 1. die gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) ordnungsgemäß zu erfüllen (§ 128 Abs. 1 GWB). Zur Bestätigung werden auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise vorgelegt, z.B. - eine aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, - eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder des Versicherungsträgers zum Nachweis der ordnungsgemäßen Beitragszahlung, die nicht älter als 12 Monate sein darf, - ggf. eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts. 2. Leistungen nur auf Unterauftragnehmer zu übertragen, die sich zur Einhaltung der §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG verpflichtet haben, und deren Einhaltung zu kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG) sowie alle in Nr. 4 geforderten Nachweise vor Auftragserteilung (§ 7 Abs. 2 HmbVgG) sowie alle übrigen Nachweise auf gesondertes Verlangen vorzulegen.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

12.8 Angaben zur Statistik

Gewichtung: 0,00% 12.8.1 Unternehmensgröße und Mittelstandsförderung (KMU) [Mussangabe]

Unternehmensgröße und Mittelstandsförderung (Pflichtangabe) Hinweis: Die Einordnung der Unternehmensgröße orientiert sich an der EU-Empfehlung - 2003/361 zu KMUs. Bei meinem/unseren Unternehmen handelt es sich um ein

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Jahresumsatz (0) [ ] Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Jahresumsatz (0) [ ] Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz (0) [ ] Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Jahresumsatz (0)

Nur eine Antwort wählbar

12.8.2 Nationalität des Eigentümers

Nationalität des Eigentümers (Pflichtangabe nur für EU-Verfahren) Angaben sind nur erforderlich für EU-Verfahren und soweit Ihr/Ihre Unternehmen nicht börsennotiert ist/sind. Hinweis: Die Nationalität des Eigentümers Ihres Unternehmens können Sie beispielsweise dem Transparenzregister oder anderen Registern zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entnehmen.

12.8.3 Mein/unser Unternehmen ist börsennotiert [Mussangabe]

Mein/unser Unternehmen ist börsennotiert

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

12.8.4 Wenn nein:

Staatsangehörigkeit(en) des wirtschaftlichen Eigentümers meines/unseres Unternehmens:

12.8.5 Start-up-Kennzeichnung (freiwillige Angabe)

Bei meinem/unserem Unternehmen handelt es sich um ein Start-up im Sinne der u. a. Definition: Definition: Ein Start-up liegt vor, wenn das Unternehmensalter weniger als 10 Jahre beträgt und das Unternehmen ein schnelles Wachstum plant und/oder hochinnovativ ist. Hinweis: Für Fragen/Hilfestellung zu Ihrer Selbsteinschätzung bietet Ihnen Staatup e. V. kostenfreie Unterstützung. Nutzen Sie dafür bitte folgende E-Mailadresse als Anlaufstelle: mitgestalten@staat-up.net.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

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Kriterienkatalog - 7/7 88

KRITERIENKATALOG 14.08.2026

Ausschreibung

Verfahren: FB 2026001379 - Graffitientfernung an öffentlichen Gebäuden und Flächen in der

Freien und Hansestadt Hamburg

LEISTUNGSKRITERIEN

1 Los 1 -"Bereich Hamburg Mitte"

1.1 Auftragsabwicklung [Mussangabe]

Gewichtung: 50,00% Maximalpunktzahl: 10 Stellen Sie an dieser Stelle bitte dar, wie der Auftrag ab Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber durch Ihr Unternehmen abgewickelt wird. Gehen Sie hierbei auf folgende Aspekte ein: • Kommunikation mit dem Auftraggeber: Erreichbarkeit, Ansprechpartner • Umgang mit Personalausfällen: Vertretungsregelungen, Personalkapazitäten • Beschwerdemanagement: Interner Umgang mit Beschwerden, Reaktionsmanagement • Arbeitsorganisation vor Ort: Einrichtung der Baustelle, Arbeitskleidung, Ablauf der Reinigung • In begründeten Notfällen die Graffitientfernung zwischen 6-22 Uhr bzw. Samstag,-Sonntag und Feiertagsarbeit

1.2 Personal [Mussangabe]

Gewichtung: 30,00% Maximalpunktzahl: 10 Bitte erläutern Sie an dieser Stelle die Kapazitäten, Zusammensetzung und die Qualifikation Ihres einzusetzenden Personalstamms. Gehen Sie dabei auf folgende Aspekte ein: • Schulungskonzept: Schulungsangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb Ihres Unternehmens und/oder bei externen Anbietern • Organisation des Teams: Zusammensetzung der Einsatzgruppen • Berufserfahrungen der eingesetzten Mitarbeiter

1.3 Nachhaltigkeit und Maßnahmen zum Umweltschutz [Mussangabe]

Gewichtung: 20,00% Maximalpunktzahl: 10 Bitte machen Sie Angaben zu den folgenden Aspekten: • Euro-Norm des Fuhrparks: Darstellung, mit welcher Euro-Norm die Zugfahrzeuge ausgerüstet sind • Nachhaltigkeitskonzept des Unternehmens: Maßnahmen zur sozialen, ökonomischen und ökologischen Nachhaltigkeit innerhalb Ihres Unternehmens • Maßnahmen zum Umweltschutz: Welche Maßnahmen zum Umweltschutz werden durch Ihr Unternehmen ergriffen? (z.B. besondere Reinigungsmittel, Schulungen zum umweltfreundlichen Fahren, usw.)

2 Los 2 -"Bereich Hamburg Altona und Eimsbüttel"

2.1 Auftragsabwicklung [Mussangabe]

Gewichtung: 50,00% Maximalpunktzahl: 10 Stellen Sie an dieser Stelle bitte dar, wie der Auftrag ab Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber durch Ihr Unternehmen abgewickelt wird. Gehen Sie hierbei auf folgende Aspekte ein: • Kommunikation mit dem Auftraggeber: Erreichbarkeit, Ansprechpartner • Umgang mit Personalausfällen: Vertretungsregelungen, Personalkapazitäten • Beschwerdemanagement: Interner Umgang mit Beschwerden, Reaktionsmanagement • Arbeitsorganisation vor Ort: Einrichtung der Baustelle, Arbeitskleidung, Ablauf der Reinigung • In begründeten Notfällen die Graffitientfernung zwischen 6-22 Uhr bzw. Samstag,-Sonntag und Feiertagsarbeit

2.2 Personal [Mussangabe]

Gewichtung: 30,00% Maximalpunktzahl: 10 Bitte erläutern Sie an dieser Stelle die Kapazitäten, Zusammensetzung und die Qualifikation Ihres einzusetzenden Personalstamms. Gehen Sie dabei auf folgende Aspekte ein: • Schulungskonzept: Schulungsangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb Ihres Unternehmens und/oder bei externen Anbietern • Organisation des Teams: Zusammensetzung der Einsatzgruppen • Berufserfahrungen der eingesetzten Mitarbeiter

2.3 Nachhaltigkeit und Maßnahmen zum Umweltschutz [Mussangabe]

Gewichtung: 20,00% Maximalpunktzahl: 10 Bitte machen Sie Angaben zu den folgenden Aspekten: • Euro-Norm des Fuhrparks: Darstellung, mit welcher Euro-Norm die Zugfahrzeuge ausgerüstet sind • Nachhaltigkeitskonzept des Unternehmens: Maßnahmen zur sozialen, ökonomischen und ökologischen Nachhaltigkeit innerhalb Ihres Unternehmens • Maßnahmen zum Umweltschutz: Welche Maßnahmen zum Umweltschutz werden durch Ihr Unternehmen ergriffen? (z.B. besondere Reinigungsmittel, Schulungen zum umweltfreundlichen Fahren, usw.)

Kriterienkatalog - 1/3 89

3 Los 3 -"Bereich Hamburg Bergedorf"

3.1 Auftragsabwicklung [Mussangabe]

Gewichtung: 50,00% Maximalpunktzahl: 10 Stellen Sie an dieser Stelle bitte dar, wie der Auftrag ab Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber durch Ihr Unternehmen abgewickelt wird. Gehen Sie hierbei auf folgende Aspekte ein: • Kommunikation mit dem Auftraggeber: Erreichbarkeit, Ansprechpartner • Umgang mit Personalausfällen: Vertretungsregelungen, Personalkapazitäten • Beschwerdemanagement: Interner Umgang mit Beschwerden, Reaktionsmanagement • Arbeitsorganisation vor Ort: Einrichtung der Baustelle, Arbeitskleidung, Ablauf der Reinigung • In begründeten Notfällen die Graffitientfernung zwischen 6-22 Uhr bzw. Samstag,-Sonntag und Feiertagsarbeit

3.2 Personal [Mussangabe]

Gewichtung: 30,00% Maximalpunktzahl: 10 Bitte erläutern Sie an dieser Stelle die Kapazitäten, Zusammensetzung und die Qualifikation Ihres einzusetzenden Personalstamms. Gehen Sie dabei auf folgende Aspekte ein: • Schulungskonzept: Schulungsangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb Ihres Unternehmens und/oder bei externen Anbietern • Organisation des Teams: Zusammensetzung der Einsatzgruppen • Berufserfahrungen der eingesetzten Mitarbeiter

3.3 Nachhaltigkeit und Maßnahmen zum Umweltschutz [Mussangabe]

Gewichtung: 20,00% Maximalpunktzahl: 10 Bitte machen Sie Angaben zu den folgenden Aspekten: • Euro-Norm des Fuhrparks: Darstellung, mit welcher Euro-Norm die Zugfahrzeuge ausgerüstet sind • Nachhaltigkeitskonzept des Unternehmens: Maßnahmen zur sozialen, ökonomischen und ökologischen Nachhaltigkeit innerhalb Ihres Unternehmens • Maßnahmen zum Umweltschutz: Welche Maßnahmen zum Umweltschutz werden durch Ihr Unternehmen ergriffen? (z.B. besondere Reinigungsmittel, Schulungen zum umweltfreundlichen Fahren, usw.)

4 Los 4 -"Bereich Hamburg Nord und Wandsbek"

4.1 Auftragsabwicklung [Mussangabe]

Gewichtung: 50,00% Maximalpunktzahl: 10 Stellen Sie an dieser Stelle bitte dar, wie der Auftrag ab Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber durch Ihr Unternehmen abgewickelt wird. Gehen Sie hierbei auf folgende Aspekte ein: • Kommunikation mit dem Auftraggeber: Erreichbarkeit, Ansprechpartner • Umgang mit Personalausfällen: Vertretungsregelungen, Personalkapazitäten • Beschwerdemanagement: Interner Umgang mit Beschwerden, Reaktionsmanagement • Arbeitsorganisation vor Ort: Einrichtung der Baustelle, Arbeitskleidung, Ablauf der Reinigung • In begründeten Notfällen die Graffitientfernung zwischen 6-22 Uhr bzw. Samstag,-Sonntag und Feiertagsarbeit

4.2 Personal [Mussangabe]

Gewichtung: 30,00% Maximalpunktzahl: 10 Bitte erläutern Sie an dieser Stelle die Kapazitäten, Zusammensetzung und die Qualifikation Ihres einzusetzenden Personalstamms. Gehen Sie dabei auf folgende Aspekte ein: • Schulungskonzept: Schulungsangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb Ihres Unternehmens und/oder bei externen Anbietern • Organisation des Teams: Zusammensetzung der Einsatzgruppen • Berufserfahrungen der eingesetzten Mitarbeiter

4.3 Nachhaltigkeit und Maßnahmen zum Umweltschutz [Mussangabe]

Gewichtung: 20,00% Maximalpunktzahl: 10 Bitte machen Sie Angaben zu den folgenden Aspekten: • Euro-Norm des Fuhrparks: Darstellung, mit welcher Euro-Norm die Zugfahrzeuge ausgerüstet sind • Nachhaltigkeitskonzept des Unternehmens: Maßnahmen zur sozialen, ökonomischen und ökologischen Nachhaltigkeit innerhalb Ihres Unternehmens • Maßnahmen zum Umweltschutz: Welche Maßnahmen zum Umweltschutz werden durch Ihr Unternehmen ergriffen? (z.B. besondere Reinigungsmittel, Schulungen zum umweltfreundlichen Fahren, usw.)

5 Los 5 -"Bereich Hamburg Süd"

5.1 Auftragsabwicklung [Mussangabe]

Gewichtung: 50,00% Maximalpunktzahl: 10 Stellen Sie an dieser Stelle bitte dar, wie der Auftrag ab Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber durch Ihr Unternehmen abgewickelt wird. Gehen Sie hierbei auf folgende Aspekte ein: • Kommunikation mit dem Auftraggeber: Erreichbarkeit, Ansprechpartner • Umgang mit Personalausfällen: Vertretungsregelungen, Personalkapazitäten • Beschwerdemanagement: Interner Umgang mit Beschwerden, Reaktionsmanagement • Arbeitsorganisation vor Ort: Einrichtung der Baustelle, Arbeitskleidung, Ablauf der Reinigung

Kriterienkatalog - 2/3 90

• In begründeten Notfällen die Graffitientfernung zwischen 6-22 Uhr bzw. Samstag,-Sonntag und Feiertagsarbeit

5.2 Personal [Mussangabe]

Gewichtung: 30,00% Maximalpunktzahl: 10 Bitte erläutern Sie an dieser Stelle die Kapazitäten, Zusammensetzung und die Qualifikation Ihres einzusetzenden Personalstamms. Gehen Sie dabei auf folgende Aspekte ein: • Schulungskonzept: Schulungsangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb Ihres Unternehmens und/oder bei externen Anbietern • Organisation des Teams: Zusammensetzung der Einsatzgruppen • Berufserfahrungen der eingesetzten Mitarbeiter

5.3 Nachhaltigkeit und Maßnahmen zum Umweltschutz [Mussangabe]

Gewichtung: 20,00% Maximalpunktzahl: 10 Bitte machen Sie Angaben zu den folgenden Aspekten: • Euro-Norm des Fuhrparks: Darstellung, mit welcher Euro-Norm die Zugfahrzeuge ausgerüstet sind • Nachhaltigkeitskonzept des Unternehmens: Maßnahmen zur sozialen, ökonomischen und ökologischen Nachhaltigkeit innerhalb Ihres Unternehmens • Maßnahmen zum Umweltschutz: Welche Maßnahmen zum Umweltschutz werden durch Ihr Unternehmen ergriffen? (z.B. besondere Reinigungsmittel, Schulungen zum umweltfreundlichen Fahren, usw.)

Kriterienkatalog - 3/3 91

Typ Dateiname Größe MIME-Type Dateianlage Merkblatt-Fassadenreinigung-03-2025.pdf 336,42 KB pdf Dateianlage Eigenerklärung Reinigungsmittel.pdf 87,83 KB pdf Dateianlage Eigenerklärung zum Merkblatt.pdf 74,52 KB pdf Dateianlage Betriebsanweisung Arbeiten durch Fremdfirmen in Schulen.pdf 154,62 KB pdf Dateianlage Muster Leistungsstatistik.xlsx 10,20 KB xlsx Dateianlage Anlage zum Preisblatt - Kostenanteile.xlsx 10,94 KB xlsx Dateianlage Wertungsmatrix.xlsx 20,52 KB xlsx

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