Anlage 01 - Besondere Bewerbungsbedingungen.pdf

Rahmenvereinbarung über wirtschaftsrechtliche Kurzgutachten im Bereich der Energieregulierung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 17:51 (Europe/Berlin)

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Besondere Bewerbungsbedingungen

Offenes Verfahren

Vergabe: Rahmenvereinbarung über wirtschaftsrechtliche Kurzgutachten im Bereich der Energieregulierung

Geschäftszeichen: Z25-11-2026-0014

Datum: 28.07.2026

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Inhalt

  1. Allgemeine Bestimmungen und Erläuterungen ............................................................................. 3

1.1.Fristen ..................................................................................................................................................................3

1.2. Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers ......................................................................3

1.3. Auftrag ........................................................................................................................................................3

1.4. Preis .............................................................................................................................................................3

1.5. Mitwirkung Dritter ...................................................................................................................................3

1.6. Losaufteilung, Nebenangebote .............................................................................................................3

1.7. Zusammensetzung der Vergabeunterlagen .......................................................................................4

1.8. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen und weitere Bieterinformation .....................................4

  1. Ablauf ............................................................................................................................................. 5

2.1. Form der Angebote und ihre Einreichung ..........................................................................................5

2.2. Inhalt und Aufbau des Angebots ..........................................................................................................5

2.3. Abgabe des Angebots ..............................................................................................................................7

2.4. Eignungsprüfung / Eignungskriterien .................................................................................................7

2.5. Ermittlung der Leistungspunktzahl .....................................................................................................7

2.6. Ermittlung der Preispunktzahl ..............................................................................................................8

2.7. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots .....................................................................................8

  1. Abschluss des Verfahrens ............................................................................................................... 9

3.1. Zuschlagserteilung ...................................................................................................................................9

3.2. Vertragsabschluss ....................................................................................................................................9

3.3. Rücktritt des Auftraggebers ...................................................................................................................9

  1. Wichtige Hinweise .......................................................................................................................... 9

4.1. Rechtsbehelfsbelehrung .........................................................................................................................9

4.2 Angaben zur Vergabekammer ............................................................................................................ 10

4.3 Vorschriften ............................................................................................................................................ 10

4.4 Verschwiegenheit .................................................................................................................................. 10

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1. Allgemeine Bestimmungen und Erläuterungen

1.1.Fristen

Frist für die Einreichung von Bieterfragen25.09.2026
Angebotsfrist06.10.2026, 10:00 Uhr
Spätester geplanter Termin für die Vorinformation nach § 134 Abs. 1 GWB03.11.2026
Bindefrist der Angebote30.11.2026
Vertragsbeginn01.01.2027

1.2. Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers Anschrift

Bundesnetzagentur Canisiusstraße 21 55122 Mainz

Alle Fragen, die mit der vorliegenden Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind über die E- Vergabeplattform einzureichen.

Anschrift für Abgabe der Angebote

Die Angebote sind ausschließlich über den Angebotsassistenten auf www.evergabe-online.de abzugeben. Die Übermittlung des Angebots auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Näheres siehe 2.3.

1.3. Auftrag Der zu vergebende Auftrag erfolgt auf Basis der Besonderen Vertragsbedingungen.

1.4. Preis Bei der im Angebot (Anlage 04) angegebenen Netto-Summe in Euro handelt es sich um einen Netto- endpreis, der alle Nebenkosten, insbesondere auch Material- und Sachkosten (aber keine Reisekosten), beinhaltet. Dies betrifft auch die Kosten für eventuelle Datenbeschaffungen. Ggf. anfallende Reisekosten des Auftragnehmers werden gem. der Anlage „Besonderen Vertragsbedingungen“ abgerechnet.

1.5. Mitwirkung Dritter Bei geplanter Übertragung aller oder wesentlicher Teile der ausgeschriebenen Leistung auf Dritte gelten für alle Beteiligten die gleichen Anforderungen wie die an das zu beauftragende Unternehmen genannten. Durch die Mitwirkung Dritter entstehende Kosten im Zusammenhang mit der Leistungserfüllung müssen im Angebot berücksichtigt und in der Angebotssumme enthalten sein.

1.6. Losaufteilung, Nebenangebote Der Auftrag ist nicht in Lose aufgeteilt.

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Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht zugelassen. Ein Nebenangebot versteht sich als Alternativangebot zum Ausschreibungsgegenstand. Ein Alternativangebot liegt schon dann vor, wenn bereits geringfügig von der ausgeschriebenen Leistungsbeschreibung abgewichen wird.

1.7. Zusammensetzung der Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen setzen sich aus folgenden Dokumenten zusammen:

• Anlage 01: Besondere Bewerbungsbedingungen • Anlage 02: Allgemeine Bewerbungsbedingungen • Anlage 03: Leistungsbeschreibung • Anlage 04: Angebotsvordruck • Anlage 04a: Leistungsverzeichnis • Anlage 05: Eignungskriterien • Anlage 05a: Eigenerklärung Art. 5k der VO-EU-833-2014 • Anlage 05b: Unternehmensdarstellung • Anlage 05c: Darstellung Aufgabenverteilung • Anlage 05d: Bietergemeinschaftserklärung • Anlage 05e: Unternehmensreferenzen • Anlage 06: Bewertungsmatrix • Anlage 07: Besondere Vertragsbedingungen • Anlage 08: Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) • Anlage 09: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung • Anlage 10: Vertraulichkeitsvereinbarung • Anlage 11: Information zur Rechnungsstellung (Muster vorab) • Anlage 12: Reisekostenabrechnung • Anlage 13: Hinweisblatt Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse • Anlage 14: Frage- und Antwortkatalog

1.8. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen und weitere Bieterinformation Soweit in Einzelfällen Aufklärungsbedarf zu den Vergabeunterlagen besteht, müssen Sie die ausschreibende Stelle unverzüglich und vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich darauf hinweisen.

Fragen zum Inhalt der Ausschreibung sowie zum Verfahren sind an die bezeichneten Ansprechpartner nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform des Bundes zu richten. In Ausnahmefällen, insbesondere wenn die E-Vergabe-Plattform temporär nicht erreichbar ist, können Bieterfragen per E-Mail an Z25.Postfach@BNetzA.de gerichtet werden.

Soweit möglich verwenden Sie den Fragen-Antwort-Katalog (Anlage 12) und referenzieren Sie bitte auf:

• das Dokument, • die Seite sowie • die Überschrift,

auf die sich Ihre Frage bezieht. Halten Sie dabei die Struktur des bereitgestellten Frage-Antwort- Katalogs ein oder nutzen Sie das dafür bereitgestellte Formular.

Die Antworten werden ausschließlich über die Vergabeplattform übermittelt.

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Auf die Beantwortung telefonisch eingehender Bieterfragen besteht kein Anspruch. Ebenso besteht kein Anspruch auf die Beantwortung von Bieterfragen, die nach der in Kapitel 1.1 genannten Frist eingehen. Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt und in Form eines Fragen- und Antwortkatalogs über die E-Vergabeplattform den Bietern zur Verfügung gestellt.

Die den Bietern im Verlauf dieses Verfahrens erteilten weiteren Informationen sind ebenso wie die vorliegenden Vergabeunterlagen und diese Besonderen Bewerbungsbedingungen bei der Erstellung des Angebots zugrunde zu legen. Die Inhalte des Frage-Antwort-Katalogs, evtl. Antwortschreiben und sonstige Hinweise des Auftraggebers, die die Vergabeunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen dieser Unterlage vor.

2. Ablauf

2.1. Form der Angebote und ihre Einreichung Für die Erstellung des Angebots gelten ausschließlich die Bestimmungen aus diesen Vergabeunterlagen, speziell aus diesen besonderen Bewerbungsbedingungen sowie den allgemeinen Bewerbungsbedingungen (Anlage 02).

Die einzureichenden Unterlagen müssen in Textform eingereicht werden. Dies bedeutet, dass das Angebot eine lesbare Erklärung enthalten muss, aus dem das abgebende Unternehmen und die handelnden Personen erkennbar sind. Die Eigenerklärung Art 5k VO 833/2014 muss unterschrieben und eingescannt oder qualifiziert/fortgeschritten signiert eingereicht werden.

Es ist darauf zu achten, dass die vorgegebenen Vergabeunterlagen, außer an dafür vorgesehenen Stellen, keinesfalls geändert werden. Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, dürfen diese nicht auf den Vordrucken angebracht werden, sondern können allenfalls dem Angebot als eigene Anlage beigefügt werden.

Das Angebot muss alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Sofern Sie Änderungen an Ihren eigenen Eintragungen vornehmen, müssen diese zweifelsfrei sein. Die Bundesnetzagentur behält sich die Nachforderung von fehlenden Unterlagen im Sinne des § 56 Vergabeverordnung (VgV) vor.

2.2. Inhalt und Aufbau des Angebots Das Angebot ist nach folgender Gliederung aufzubauen:

Nr. – Bezeichnung der Anlage im Angebot des BietersKurzbeschreibung / HinweiseVorlage in Vergabeunterlagen
0: AnschreibenOptional Falls Sie ein Anschreiben einreichten, achten Sie bitte darauf, dass die darin (ggf. auch als Briefkopf) enthaltenen Informationen (z.B. Verweis auf AGBen o.ä.) den Bedingungen der Vergabeunterlagen nicht widersprechen.Keine Vorlage

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1: AngebotsvordruckBitte hinterlegen Sie im Angebot alle relevanten Informationen. Der Angebotsvordruck muss der Textform entsprechen.Anlage 04
2: LeistungsverzeichnisIm Leistungsverzeichnis müssen alle erforderlichen Preisangaben enthalten sein. Das Fehlen einer wesentlichen Preisangabe führt zum Ausschluss.Anlage 04a
3: EignungskriterienDie Excel-Tabelle „Eignungskriterien“ ist dem Angebot ausgefüllt beizufügen.Anlage 05
3a: Eigenerklärung – Art. 5k der VO-EU-833-2014Zum Eignungskriterium 1.2: Die Eigenerklärung ist von jedem Bewerber / Bieter / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften auszufüllen und vorzulegen.Anlage 05a
3b: UnternehmensdarstellungZum Eignungskriterium 2.1: Die Unternehmensdarstellung ist vom Hauptauftragnehmer bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft auszufüllen. Von Unterauftragnehmern, die wesentliche Teile der Leistung erbringen, ist die Beschreibung ebenfalls auszufüllen.Anlage 05b
3c: Darstellung AufgabenverteilungZum Eignungskriterium 3.1: Mit der Darstellung soll der ausschreibenden Stelle transparent gemacht werden, wie die Aufgabenverteilung unter den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. Haupt- und Unterauftragnehmer erfolgen wird.Anlage 05c
3d: Bietergemeinschafts- erklärungSofern eine Bewerber-/Bietergemeinschaft gebildet wird: Mitglieder der Bietergemeinschaft ernennen einen Vertreter, der für die Bietergemeinschaft als Bevollmächtigter agiert und erklären für sämtliche vertragliche Verpflichtungen gesamtschuldnerisch zu haften.Anlage 05d
3e: UnternehmensreferenzenZum Eignungskriterium 3.3: Es sind mindestens zwei Referenzen darzustellen, die mit der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind. Das Vertragsende der Referenzen darf nicht länger als 5 Jahre, gerechnet ab der Angebotsfrist, zurückliegen.Anlage 05e
3f: Marktübliche HaftpflichtversicherungZum Eignungskriterium 2.2, sofern Sie dem Angebot bereits einen Versicherungsnachweis beifügen möchten.keine Vorlage

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4: Vereinbarung zur AuftragsverarbeitungDie Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung soll bereits vorausgefüllt (inkl. des Anhangs „Technisch- organisatorische Maßnahmen“) dem Angebot beigefügt werden. Im Auftragsfalle erhalten Sie die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zur Gegenzeichnung zurück.Anlage 09
5: VertraulichkeitsvereinbarungDie Vertraulichkeitsvereinbarung soll bereits vorausgefüllt dem Angebot beigefügt werden. Im Auftragsfalle erhalten Sie die Vereinbarung zur Gegenzeichnung zurück.Anlage 10
6: Fachliches AngebotHier ist der fachlich zu bewertende Teil des Angebots darzustellen. Gehen Sie dabei auf die in der Bewertungsmatrix aufgeführten Kriterien ein und verweisen Sie an den entsprechenden Stellen eindeutig auf die Kriterien, für die diese Ausführungen zutreffend sind (vgl. Bewertungsmatrix). Für die Bewertung der fachlichen Expertise legen Sie bitte entsprechende Profile des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals bei.keine Vorlage
7: Eigene AnlageHalten Sie weiterreichende Beschreibungen außerhalb der vorgegebenen Struktur für erforderlich, sind diese mit direktem Bezug auf die referenzierten Dokumente beizufügen. Es wird darauf hingewiesen, dass inhaltliche Abweichungen (Leistung, Vertragsbedingungen etc.) von den Vorgaben der Vergabeunterlagen zum Ausschluss führen.keine Vorlage

2.3. Abgabe des Angebots Das Angebot ist im Angebotsassistenten auf www.evergabe-online.de im Ordner „Angebot“ abzulegen. Die Abgabe eines Angebots auf einem anderen Wege führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.

2.4. Eignungsprüfung / Eignungskriterien Zum Nachweis der Eignung ist dem Angebot die ausgefüllte Eignungsmatrix aus Anlage 05 der Vergabeunterlagen beizufügen. Wird ein Eignungskriterium mit „Nein“ beantwortet, führt dies zum Ausschluss, es sei denn es handelt sich um eine Erklärung, die nur von Subunternehmen oder bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft abzugeben ist, und Ihr sieht Angebot keinen Subunternehmereinsatz vor oder das Angebot wurde von einem Einzelanbieter und nicht von einer Bietergemeinschaft abgegeben.

2.5. Ermittlung der Leistungspunktzahl Die Leistungsprüfung erfolgt auf Grundlage der in der Anlage 06 - Bewertungsmatrix bekannt gemachten Kriterien. Innerhalb der Bewertungsmatrix werden ausschließlich Bewertungskriterien

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verwendet. Zur Bewertung werden das im Rahmen des Angebots übermittelte fachliche Angebot herangezogen.

Die Bewertungskriterien stellen Anforderungen dar, die vom Auftraggeber mit einer Bewertungspunktzahl (BP) anhand der Bewertungshinweise bewertet werden. Je Kriterium kommt ein Gewichtungsfaktor zum Tragen, mit dem die erreichte Bewertungspunktzahl multipliziert wird. Das Produkt dieser Multiplikation stellt die jeweilige Leistungspunktzahl dar. Es können maximal 10 Leistungspunkte erreicht werden. Zudem können Kriterien(gruppen) über spezifische Mindestpunktzahlen verfügen. Wird eine Mindestpunktzahl nicht erreicht, führt dies in der Folge zum Ausschluss von der weiteren Wertung. Die Summe der Leistungspunkte wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots herangezogen.

Ein Nachfordern fehlender leistungsbezogener Angaben ist ausgeschlossen.

2.6. Ermittlung der Preispunktzahl Die Umwandlung des zu wertenden Angebotspreises gemäß Angebotsvordruck in Preispunkte erfolgt nach der Interpolationsmethode. Dabei erhält der niedrigste zu wertende Angebotspreis die volle Preispunktzahl (10 Preispunkte). Ein fiktiv doppelt so teurer Angebotspreis erhält null Preispunkte. Die Preise der dazwischenliegenden Angebote werden mithilfe der linearen Interpolation bewertet und anhand der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet:

𝟐∗𝑷 −𝑷 𝒎𝒊𝒏 𝑷𝒓𝒆𝒊𝒔𝒑𝒖𝒏𝒌𝒕𝒆= ( )∗𝟏𝟎 𝑷 𝒎𝒊𝒏

𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠𝑝𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 = Preispunktzahl des zu wertenden Angebots

𝑃 = Niedrigster zu wertender Angebotspreis von allen zugelassenen und nicht an irgendeiner Stelle des 𝑚𝑖𝑛 Verfahrens auszuschließenden Angebote

𝑃 = Zu wertender Angebotspreis des jeweiligen Angebots aus dem Angebotsvordruck

Angebote, die 𝑃 um das 2-fache oder mehr übersteigen, erhalten null Preispunkte. 𝑚𝑖𝑛

Beispiel:

AngebotAngebotspreisBerechnungErgebnis
A (= 𝑃 ) 𝑚𝑖𝑛125.000,-2∗125.000−125.000 ( )∗10 125.000= 10 Preispunkte
B150.000,-2∗125.000−150.000 ( )∗10 125.000= 8 Preispunkte
C265.000,-> 2∗𝑃 𝑚𝑖𝑛= 0 Preispunkte

2.7. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden die Preispunkte mit 30% und die Leistungspunkte mit 70% berücksichtigt.

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Die sich ergebende Gesamtpunktzahl wird anhand folgender Formel berechnet:

𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑝𝑢𝑛𝑘𝑡𝑧𝑎ℎ𝑙 = 𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠𝑝𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒∗30%+𝐿𝑒𝑖𝑠𝑡𝑢𝑛𝑔𝑠𝑝𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒∗70% 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡

Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Gerundet wird kaufmännisch auf die zweite Nachkommastelle. Ist die Gesamtpunktzahl bis auf die zweite Nachkommastelle identisch, erhält das Angebot mit der höheren fachlichen Bewertung den Zuschlag. Ist auch diese identisch, entscheidet das Los.

3. Abschluss des Verfahrens

3.1. Zuschlagserteilung Die Zuschlagserteilung erfolgt über die E-Vergabe-Plattform während der Bindefrist.

3.2. Vertragsabschluss Mit Zuschlagserteilung – innerhalb der Bindefrist - ist der Vertrag geschlossen. Dies gilt unbeschadet einer möglichen späteren schriftlichen Festlegung in Form einer Vertragsurkunde. Der Auftraggeber fertigt die Vertragsurkunde und leitet dem Bieter die Vertragsurkunde in doppelter Ausfertigung zur Zeichnung und Rücksendung zu. Anschließend erfolgt die Gegenzeichnung durch den Auftraggeber. Dieser sendet dem Bieter ein Exemplar der Vertragsurkunde zu.

Alle Vertragsbestandteile (zu diesen gehören auch die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen – VOL/B sowie die zusätzlichen Vertragsbedingungen der Bundesnetzagentur) und deren Rangfolge ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen. Die erforderliche Konkretisierung mit den Inhalten des Angebots erfolgt mit Zuschlagserteilung. Im Übrigen gilt deutsches Recht mit Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

3.3. Rücktritt des Auftraggebers Der Auftraggeber ist zum Rücktritt aus wichtigem Grund berechtigt, wenn ein Ausschlussgrund im Sinn von § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt. Ebenfalls hierzu berechtigt ist er im Fall der Abgabe von Angeboten, die auf wettbewerbsbeschränkenden Absprachen im Sinne von § 298 StGB beruhen, sowie im Fall der Beteiligung an unzulässigen Wettbewerbsbe- schränkungen im Sinne des GWB, insbesondere eine Vereinbarung mit Dritten über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über zu fordernde Preise, über die Entrichtung einer Ausfallentschädigung (Gewinnbeteiligung oder sonstige Abgaben) und über die Festlegung von Preisempfehlungen.

4. Wichtige Hinweise

4.1. Rechtsbehelfsbelehrung Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber der ausschreibenden Stelle.

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Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der ausschreibenden Stelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).

Verstöße die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der ausschreibenden Stelle geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).

Teilt die ausschreibende Stelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

4.2 Angaben zur Vergabekammer Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich zu richten an:

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemombler Str. 76 53123 Bonn Deutschland (DE) +49 228/9499-0 +49 228/9499-163 info@bundeskartellamt.bund.de www.bundeskartellamt.de

Hinweis zum Nachprüfungsverfahren:

Die ausschreibende Stelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, machen Sie diese bitte entsprechend deutlich. Vorschriften

4.3 Vorschriften Anzuwendende Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsanweisungen

• Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

• Vergabeverordnung (VgV)

• Verordnung über Preise, VOPR 30/53

Die vorgenannten Vorschriften gelten in der bei Versendung der Vergabeunterlagen aktuellen Fassung.

4.4 Verschwiegenheit Sie haben als Bieter - auch nach Beendigung der Antrags- und Angebotsphase - über die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten der BNetzA Verschwiegenheit zu bewahren. Diese Regelung gilt auch über das Vergabeverfahren hinaus.

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