LV_BSK_BF_FF
| L e i s t u n g s b e s c h r e i b u n g | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | Unnamed: 8 | Unnamed: 9 | Unnamed: 10 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung: | Rahmenvereinbarung Brandschutzbekleidung (Jacke und Hose) | |||||||||
| Leistung: | Lieferleistung | |||||||||
| Vergabe-Nummer: | 2026-3733-001 | |||||||||
| Bietername: | ||||||||||
| Legende: M = Musskriterium (keine Punktevergabe, sondern erfüllt oder nicht erfüllt). Nur diese Anforderung / Leistungen sind zwingend. Bei einer verneinenden oder einschränkenden Antwort erfolgt ein Angebotsausschluss. B = Bewertungskriterium O = Optionale Positionen sind zwingend anzubieten. -- = informative Angabe, gleichwohl verbindlich angeboten. | Wichtige Hinweise für die Bearbeitung des Dokumentes: - Felder mit Preisangaben sind zwingend auszufüllen. Sollte die Leistungsposition in Standard/Serie enthalten sein oder keinen Mehrpreis erfordern so ist 0,00€ einzutragen. Der Verweis "Enthalten in Position ___." und/oder "Serie" o. Ä ist zulässig. Ausnahmen: Angabe von Grundpreis Fahrgestell und Grundpreis Aufbau und von Kosten im Zusammenhang mit Service/Wartung. - Änderungen, abändernde Ergänzungen und/oder Verneinungen der gestellten Anforderungen sind unzulässig. - Wenn Zahlenwerte gefordert werden, genügt ein reines "ja" als Antwort nicht. - Wenn eine Erläuterung (bspw. "Art der Ausführung") gefordert wird, genügt ein reines "ja" als Antwort nicht. - Soweit der Platz in dieser Tabelle für eine Antwort nicht ausreicht, verwenden Sie bitte eine Anlage. - Angaben bzgl. Service/Wartung erfolgen unter der Maßgabe, dass kein separater/zusätzlicher Service-/Wartungsvertrag abgeschlossen wird. Bitte treffen Sie keine Annahmen, sondern nutzen Sie im Zweifel das Mittel der Bieterfrage über das benannte eVergabe-System. | |||||||||
| Kapitel | Nr. | Detail | Anzahl | Stück [St.] Verpackungseinheit [VP] Pauschal [pausch.] | Leistungsmerkmal/e | Bewertungskriterien | Angebotenes Produkt [Typ, Leistungs-Werte] | Einzelpreis [NETTO] | Gesamtpreis [NETTO] | |
| Kriterien: M = MUSS B = Bewertung O = Optional -- = Informativ | Punktebewertung (bei Auswahl Kriterium B) | |||||||||
| 1 | Allgemein | |||||||||
| 1.1 | Eigenerklärung zur Eignung | Bestätigen Sie, dass Sie die Eigenerklärungen zur Eignung ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Angebot eingereicht haben. Erforderliche Angabe: a) Eigenerklärung zur Eignung eingereicht (ja/nein) | M | 0 | ||||||
| 1.2 | EU-Sanktionen gegen Russland / Verordnung EU 2022/576 | Bestätigen Sie, dass Sie alle Eigenerklärungen bezüglich der Sanktionen gegen Russland ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Angebot eingereicht haben. Erforderliche Angabe: a) Eigenerklärung Sanktionen Russland eingereicht (ja/nein) | M | 0 | ||||||
| 1.3 | Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt | Bestätigen Sie, dass Sie die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Angebot eingereicht haben. Erforderliche Angabe: a) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt eingereicht (ja/nein) | M | 0 | ||||||
| 1.4 | Referenzen | Benennen Sie drei (3) mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten zwei Jahren. Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich: - Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen - Angabe des jeweiligen Referenzauftraggebers Wenn nötig, kann ein Beiblatt den eingereichten Vergabeunterlagen hinzugefügt werden. Erforderliche Angabe: a) Referenzprojekte | M | 0 | ||||||
| 1.5 | Qualitätsmanagementsystem | Der Auftragnehmer hat nach Möglichkeit einen Nachweis über ein gültiges und installiertes Qualistätsmanagementsystem (QM-System) nach ISO 9001:2015 oder C2E zu erbringen. Ein Nachweis ist den Angebotsunterlagen beizufügen. Erforderliche Angabe: a) Qualitätsmanagementsystem vorhanden (ja/nein) b) Eingesetztes Qualitätsmanagementsystem, wenn vorhanden | B | QM-System nach ISO 9001:2015 = 200 Punkte QM-System nach C2E = 100 Punkte kein QM-System = 0 Punkte | 0 | |||||
| 1.6 | Umweltmanagementsystem | Zur Reduzierung der Umweltauswirkungen soll nach Möglichkeit das internationale Umweltmanagement-System (ISO 14001) oder EMAS im Unternehmen etabliert und validiert sein. Andere kontinuierliche Maßnahmen zur Reduzierung der Umweltauswirkungen sind ebenfalls zulässig, müssen aber dokumentiert nachgewiesen werden können. Ein gültiges Zertifikat ist dem Angebot beizulegen, wenn vorhanden. Erforderliche Angaben: a) Umweltmanagement-System vorhanden (ja/nein) b) Umweltmanagement-System vorhanden (Art) | B | Umweltmanagement-System (ISO 14001 oder EMAS) = 150 Punkte Andere kontinuierliche Maßnahmen zum Reduzierung des Umwelteinflusses = 75 Punkte keine Maßnahmen zur Reduzierung des Umwelteinflusses/kein Umweltmanagement-System = 0 Punkte | 0 | |||||
| 1.7 | Arbeitsschutzmanagementsystem | Wenn möglich soll ein Sytem zur Optimierung der Unternehmensprozesse, zur Reduzierung von Arbeitsunfällen und/oder arbeitsbedingte Verletzungen, etabliert sein. Es ist wünschenswert, wenn das System nach ISO 45001 zertfiziert ist. Erforderliche Angaben: a) Arbeitsschutzmanagementsystem etabliert (ja/nein) b) System zertifiziert nach ISO 45001 (ja/nein) | B | Arbeitsschutzmanagementsystem etabliert und nach ISO 45001 zertifiziert = 150 Punkte Andere kontinuierliche Maßnahmen zur Reduzierung von Arbeitsunfällen = 75 Punkte keine Maßnahmen zur Reduzierung von Arbeitsunfällen = 0 Punkte | 0 | |||||
| 1.8 | Angebotssprache | Das abgegebene Angebot muss in deutscher Schrift erfolgen. Zudem müssen alle geforderten Zertifikate, Nachweise und Dokumente in deutscher Sprache ausgeführt sein. | M | 0 | ||||||
| 2 | Vertragsdaten Rahmenvereinbarung | |||||||||
| 2.1 | Vertragsart | Abgeschlossen werden soll eine Rahmenvereinbarung (RV) zur Lieferleistung von Brandschutzbekleidung gemäß des unten stehenden Leistungsverzeichnisses. | M | 0 | ||||||
| 2.2 | Vertragsdauer | Die Rahmenvereinbarung beginnt ab Zuschlagserteilung und hat eine garantierte Laufzeit von zwei (2) Jahren, mit der Option auf eine Laufzeitverlängerung bis zum 31.12.2029. Die Option der Laufzeitverlängerung tritt automatisch in Kraft, wenn nicht mindestens drei (3) Monate vor Laufzeitende der ersten Periode schriftlich gekündigt wurde. Die Rahmenvereinbarung endet automatisch am 31.12.2029. | M | 0 | ||||||
| 2.3 | ordentliche Kündigung | Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung während der Grundlaufzeit (erste zwei Jahre) ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Monatsende zu kündigen, frühestens jedoch nach Ablauf von zwölf (12) Monaten ab Vertragsbeginn. Während der Verlängerungsphase (drittes und viertes Jahr, sofern Option ausgeübt) ist der Auftraggeber berechtigt, die Rahmenvereinbarung ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Quartalsende zu kündigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung während der Grundlaufzeit (erste zwei Jahre) aus wichtigem Grund mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Monatsende zu kündigen, frühestens jedoch nach Ablauf von zwölf (12) Monaten ab Vertragsbeginn. Während der Verlängerungsphase (drittes und viertes Jahr) ist der Auftragnehmer berechtigt, die Rahmenvereinbarung ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Quartalsende zu kündigen. Die ordentliche Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 126 BGB). | M | 0 | ||||||
| 2.4 | außerordentliche Kündigung | Beide Vertragsparteien sind berechtigt, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung nicht zugemutet werden kann. Wichtige Gründe sind beispielsweise (Aufzählung nicht vollständig): - Verzug der Lieferung des Auftragnehmers von mindestens 10% des geschätzten Rahmenvereinbarungsvolumens - Wiederholt schlechte Lieferleistung des Auftragnehmers (Qualität, technische Spezifikationen); mindestens 3x innerhalb von sechs (6) Monaten) - Nachhaltige Verletzung des HVTG durch den Auftragnehmer - wenn eine dauerhafte Nichtverfügbarkeit des Referenzproduktes eintritt - Auftraggeber mit der Bezahlung fälliger Rechnungen von mehr als drei durchschnittlichen Monatsrechnungen in Verzug gerät, dies angemahnt wurde, und keine Zahlung erfolgt - gesetzliche oder normative Änderungen (z. B. Änderung der EN 469) eintreten, die eine Anpassung der vertragsgegenständlichen Produkte erforderlich machen, und der Auftraggeber einer notwendigen und angemessenen Preisanpassung nicht zustimmt. | M | 0 | ||||||
| 2.5 | Fortsetzung außerordentliche Kündigung | Die außerordentliche Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 126 BGB) und muss den Kündigungsgrund konkret benennen. | M | 0 | ||||||
| 2.6 | Salvatorische Klausel | Sollte eine Bestimmung dieser Kündigungsregelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. | M | 0 | ||||||
| 2.7 | voraussichtliche Abnahmemenge nach Zuschlagserteilung | Nach der Zuschlagserteilung werden, innerhalb der Vertragslaufzeit, voraussichtlich folgende Stückzahlen abgerufen: - 1. Jahr: 85 Garnituren - 2. Jahr: 295 Garnituren - 3. Jahr: 295 Garnituren - 4. Jahr: 295 Garnituren Der Bedarf wurde so genau wie möglich ermittelt - Bedarfsschwankungen sind möglich. Es besteht keine vertragliche Festlegung auf die genannte Menge. | M | 0 | ||||||
| 2.8 | Preisgleitklausel | Dem Bieter wird die Möglichkeit gegeben, die Preisgleitklausel zu nutzen. Hinweise und Bestimmungen finden Sie in den Begleitblättern der Ausschreibungsunterlagen: ´- Formblatt: BSK_Stoffpreisgleitklausel ohne Basiswert 1 für Liefer- und Dienstleistungen ´- Hinweise zur Wirkungsweise der Stoffpreisgleitklausel Die für diese Ausschreibung relevante Nummer entstammt aus dem Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken des Statistischen Bundesamtes. Die Orientierungsnummer lautet: GP 1423 30 ("Andere Arbeits- und Berufsbekleidung für Männer oder Frauen") Wenn die Nutzung der Preisgleitklausel nicht gewünscht ist, bitte auf dem Beiblatt "Nein" ankreuzen. Erforderliche Angabe: a) Preisgleitklausel in Anspruch genommen (ja/nein) | M | 0 | ||||||
| 2.9 | Preis Jacke und Hose 1. Jahr der RV | 85 | Bitte den Einzelpreis der Jacke und der Hose in Spalte "I" angeben. In Spalte "J" bitte den Gesamtpreis pro Garnitur eingeben. Erforderliche Angaben: a) Einzelpreis Jacke (netto) b) Einzelpreis Hose (netto) | M | 0 | |||||
| 2.10 | Preis Jacke und Hose 2. Jahr der RV | 295 | Bitte den Einzelpreis der Jacke und der Hose in Spalte "I" angeben. In Spalte "J" bitte den Gesamtpreis pro Garnitur eingeben. Erforderliche Angaben: a) Einzelpreis Jacke (netto) b) Einzelpreis Hose (netto) | M | 0 | |||||
| 2.11 | Preis Jacke und Hose 3. Jahr der RV | 295 | Bitte den Einzelpreis der Jacke und der Hose in Spalte "I" angeben. In Spalte "J" bitte den Gesamtpreis pro Garnitur eingeben. Erforderliche Angaben: a) Einzelpreis Jacke (netto) b) Einzelpreis Hose (netto) | M | 0 | |||||
| 2.12 | Preis Jacke und Hose 4. Jahr der RV | 295 | Bitte den Einzelpreis der Jacke und der Hose in Spalte "I" angeben. In Spalte "J" bitte den Gesamtpreis pro Garnitur eingeben. Erforderliche Angaben: a) Einzelpreis Jacke (netto) b) Einzelpreis Hose (netto) | M | 0 | |||||
| 3 | Normative Anforderungen an die Brandschutzbekleidung und das eingesetzte Material | |||||||||
| 3.1 | EN 469:2020 | Die Schutzkleidung (Jacke und Hose) muss die EN 469:2020 mit den Leistungsstufen: X2, Y2 und Z2 erfüllen. | M | 0 | ||||||
| 3.2 | EN 1149-5:2018 | Die Schutzkleidung (Jacke und Hose) muss die EN 1149-5:2018 erfüllen. | M | 0 | ||||||
| 3.3 | IEC 61482-2:2018 | Die Schutzkleidung (Jacke und Hose) muss den Anforderungen der IEC 61482-2:2018 mit dem Schutzniveau APC2 entsprechen. | M | 0 | ||||||
| 3.4 | EN 343:2019 & EN 14360:2004 | Die Schutzkleidung (Jacke und Hose) muss den Anforderungen der EN 343:2019 nach Level 4 3 R entsprechen. Zudem ist ein Prüfgutachten nach EN 14360:2004 zum Beregnungstest vorzuweisen. Erforderliche Angabe: a) Prüfgutachten zum Beregnungstest beigefügt (ja/nein) | M | 0 | ||||||
| 3.5 | EN ISO 11612 | Für den Materialverbund ist eine Konformität der EN ISO 11612 (Code E) in Bezug auf die Resistenz bei Kontakt mit Flüssigmetall nachzuweisen. Erforderliche Angabe: a) Zertifikat beigefügt (ja/nein) | M | 0 | ||||||
| 3.6 | Konformitätsbescheinigung | Eine EG-Konformitätsbescheinigung muss vorliegen. Diese Bescheinigung ist dem Angebot beizufügen. Erforderliche Angabe: a) Bescheinigung beigefügt (ja/nein) | M | 0 | ||||||
| 3.7 | ThermoMan®-Test | Für die Schutzbekleidung ist ein Nachweis über das Ergebnis des ThermoMan®-Tests den Angebotsunterlagen beizufügen. Es ist nachzuweisen, dass Verbrennungen 2. Grades zu max. 5% und keine Verbrennungen 3. Grades entstehen. Erforderliche Angabe: a) Nachweis zum ThermoMan®-Test beigefügt (ja/nein) | M | 0 | ||||||
| 3.8 | Datenblätter Material | Mit der Angebotsabgabe müssen Datenblätter zum eingesetzten Außenmaterial, Membrane und Innenfutter eingereicht werden. | M | 0 | ||||||
| 3.9 | Zugfestigkeitsprüfung | Die Zugfestigkeitsprüfung nach EN ISO 13934-1, mit der Mindestforderung einer Zugkraft nach EN 469, in Ketten- und Schussrichtung, muss mindestens erfüllt werden. Eine Vorbehandlung gemäß EN 469:2020 ist zugelassen. Erforderliche Angabe: a) Zugfestigkeit Oberstoff (in N) | B | Zugfestigkeit ≥ 1000 N = 200 Punkte Zugfestigkeit ≥ 600 N und < 1000 N = 100 Punkte Zugfestigkeit ≥ 350 N und < 600 N = 0 Punkte | 0 | |||||
| 3.10 | Weiterreißfähigkeit | Die Weiterreißfähigkeit gemäß Prüfung nach EN ISO 13937-2, Anhang D, muss mit der Forderung einer Kraft ≥ 130 N erfüllt werden. | M | 0 | ||||||
| 4 | Leistungsdaten der Schutzkleidung (Jacke UND Hose) | |||||||||
| 4.1 | Allgemein | Anzubieten ist eine Brandschutzbekleidung als kombinierte Schutzkleidung nach EN 469. Die Schutzkleidung ist in mehreren Schichten (Oberstoff, Membrane, Futter) herzustellen. Eine ausreichende Überlappung zwischen Jacke und Hose ist zwingend erforderlich. Die Sichtbarkeit des Herstellernamens und/oder des Herstellerlogos auf der Außenseite der Kleidung ist zulässig. Hinweis: Die im Leistungsverzeichnis geforderten Leistungsmerkmale werden bspw. erfüllt durch die Produkte der Firma Rosenbauer, Typ: Schutzjacke Fire Flex und Schutzhose Fire Flex. Erforderliche Angabe: a) Angebotene Produkte (Jacke/Hose) | M | 0 | ||||||
| 4.2 | Außenmaterial | Folgende Anforderungen werden an das Außenmaterial gestellt: - Das Außenmaterial muss aus inhärent flammhämmenden Meta-Aramid-Gewebe (Nomex®) bestehen. Zur Erfüllung der normativen Anforderungen muss dies im Mischgewebe mit Kevlar® und Antistaikfastern erfolgen. - Das Flächengewicht des Außenmaterials soll zwischen 195 und 230 g/m² betragen. | M | 0 | ||||||
| 4.3 | Langzeitimprägnierung | Das Außenmaterial muss mit einer Langzeitausrüstung versehen sein, sodass auch nach mind. 30 Wäschen die Anforderungen nach EN 469:2020 hinsichtlich Oberflächenbenetzung und Widerstand gegen Durchdringen flüssiger Chemikalien erfüllt werden. Erforderliche Angaben: a) Langzeitimprägnierung - Wäscheanzahl (Stk) | B | Langzeitimprägnierung - Wäscheanzahl ≥ 40 = 100 Punkte Langzeitimprägnierung - Wäscheanzahl ≥ 30 und < 40 = 50 Punkte Langzeitimprägnierung - Wäscheanzahl < 30 = 0 Punkte | 0 | |||||
| 4.4 | Farbe Oberstoff | Der Oberstoff ist in der Farbe gold/sandfarben, ohne farbliche Akzente, auszuführen. | M | 0 | ||||||
| 4.5 | Reflexstreifen | Jacke und Hose müssen mit Reflexstreifen ausgestattet sein. Diese müssen die Anforderungen an Sichtbarkeit im Straßenverkehr erfüllen, atmungsativ ausgeführt und wenn möglich aufgepatcht sein. Die Reflexstreifen müssen beständig gegen Waschen, Reiben und andere mechanische Einflüsse sein. Ausführung im Farbverlauf gelb/silber/gelb. Die Anforderung nach EN 469 zur Sichtbarkeit muss auch bei der kleinsten Größe (Jacke und Hose gemeinsam) gewährleistet sein. Die Streifenanordnung muss in allen Größen identisch sein. Erforderliche Angaben: a) Reflexstreifen aufgepatcht (ja/nein) b) Reflexstreifen atmungsativ (ja/nein) | B | Reflexstreifen aufgepatcht = ja = 75 Punkte Reflexstreifen aufgepatcht = nein = 0 Punkte Reflexstreifen atmungsativ = ja = 75 Punkte Reflexstreifen atmungsativ = nein = 0 Punkte | 0 | |||||
| 4.6 | Viren- und Bakteriendichtheit | Der Aufbau der Schutzbekleidung soll so konzipiert sein, dass ein Durchdringen von Blut und Körperflüssigkeiten, sowie Blutpathogenen verhindert wird. Erforderliche Angabe: a) Viren- und Bakteriendichtheit vorhanden (ja/nein) | B | Viren- und Bakteriendichtheit vorhanden = 300 Punkte Viren- und Bakteriendichtheit nicht vorhanden = 0 Punkte | 0 | |||||
| 4.7 | Flächengewicht Gesamtmaterialaufbau | Das Flächengewicht des gesamten Materialaufbaus (Oberstoff, Membrane, Futter) darf nicht größer als 650 g/m² betragen. Erforderliche Angabe: a) Flächengewicht Gesamtmaterialaufbau (Angabe in g/m²) | B | Flächengewicht Gesamtmaterialaufbau ≤ 520 g/m² = 150 Punkte Flächengewicht Gesamtmaterialaufbau < 650g/m² und >520 g/m² = 75 Punkte Flächengewicht Gesamtmaterialaufbau ≥ 650 g/m² = 0 Punkte | 0 | |||||
| 4.8 | Nähgarn & Nähte | Das Nähgarn muss aus 100% Metaaramid bestehen. Die Festigkeit des Nähgarns muss ≥ 1300cN betragen. Die Hauptnähte müssen mittels Over Lock vernäht sein. | M | 0 | ||||||
| 4.9 | Maßänderung nach EN 469 | Die Maßänderung, gemäß EN 469, darf nicht mehr als 3% in der Längs- und Querrichtung betragen. | M | 0 | ||||||
| 5 | Zusätzliche Leistungsdaten Jacke | |||||||||
| 5.1 | Gewicht Jacke | Es ist das Gewicht der Jacke in der Konfektionsgröße 48-50 anzugeben. Das Gewicht muss < 1,9 kg betragen. Erforderliche Angabe: a) Gewicht Jacke (in kg) | M | 0 | ||||||
| 5.2 | Schnitt Jacke | Die Jacke muss den ergonomischen Anforderungen für den Brandeinsatz genügen. Hierbei muss die Schulterbreite der Hüftbreite entsprechen. Die Ellenbogenpartie muss leicht vorgeformt sein. Der Schulterbereich muss eine maximale Bewegungsfreiheit gewährleisten. Im hinteren Bereich des Kragens ist mittig ein Aufhänger anzubringen. | M | 0 | ||||||
| 5.3 | Aufdrucke | Auf der Patte der linken, aufgesetzten Seitentasche ist in Gelb der zweizeilige Aufdruck "FEUERWEHR KASSEL" aufzubringen. Dieser Aufdruck ist reflektierend auszuführen. Im oberen Rückenbereich ist mittig der zweizeilige Aufdruck "FEUERWEHR KASSEL" mit dem Logo des "Herkules" in Gelb, passend zur Farbe der Reflexstreifen, aufzubringen. Der Designwunsch ist als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Erforderliche Angabe: a) Aufdrucke (Art der Ausführung) | M | 0 | ||||||
| 5.4 | Flammschutzkragen | Die Jacke muss über einen Flammschutzkragen verfügen. Dieser muss so ausgebildet sein, dass er bei langer Tragedauer keinen störenden Einfluss hat. | M | 0 | ||||||
| 5.5 | Frontreißverschluss | Der Frontreißverschluss muss hoch schließend ausgeführt sein. Er muss den thermischen und mechanischen Belastungen standhalten können und als PANIK-Reißverschluss ausgeführt sein. Leichte Beschädigungen dürfen nicht zum Ausfall des Reißverschlusses führen. Erforderliche Angabe: a) Frontreißverschluss (Art der Ausführung) | M | 0 | ||||||
| 5.6 | Saugsperre/Nässesperre unter Frontreißverschluss, Ärmelsaum und Jackensaum | Am Ärmelsaum und im Bereich des Frontreißverschlusses muss sich eine atmungsaktive, schwer entflammbare und waschbeständige Saugsperre befinden, um Eindringen von Nässe zu verhindern. Eine zusätzliche Saugsperre muss sich im Bereich des Jackensaums befinden. | M | 0 | ||||||
| 5.7 | Ausführung Ärmelende | Das Ärmelende muss mit einer Weitenverstellung ausgestattet sein, um eine individuelle Weitenanpassung vornehmen zu können. Der Abschluss zu den Armen/Händen muss mit einem Bündchen inkl. Daumenloch ausgeführt sein. | M | 0 | ||||||
| 5.8 | Rettungsschlaufe am Rücken | Am Rücken der Jacke muss am oberen Ende eine robuste Rettungsschlaufe angebracht sein. Diese muss sich auch mit Handschuhen aufnehmen und halten lassen. Es muss gewährleistet sein, dass mit dieser Rettungsschlaufe die Person weggezogen werden kann. Zudem muss diese hitzebeständig ausgeführt sein. Mit geeigneten Maßnahmen muss gewährleistet sein, dass die Rettungsschlaufe nicht absteht und somit ein Hängenbleiben verhindert wird. Erforderliche Angabe: a) Rettungsschlaufe am Rücken (Art der Ausführung) | M | 0 | ||||||
| 5.9 | Funkgerätetaschen | Auf der Jacke soll links und rechts je eine Funkgerätetasche aufgebracht sein. Die Tasche soll sich über Klettverschluss verschließen lassen. Anordnung leicht V-Förmig nach außen gestellt. | M | 0 | ||||||
| 5.10 | Haltelaschen für Handmikrofon | Im Bereich der Schulter (nach vorn gerichtet) soll links und rechts jeweils eine Haltelasche zur Anbringung eines Handmikrofons vorhanden sein. | M | 0 | ||||||
| 5.11 | Aufgesetzte Seitentaschen | Nach vorn gerichtet sollen sich zwei aufgesetzte Jackentaschen befinden. Diese sollen über Taschenpatten inkl. Klettverschluss verschließbar sein. | M | 0 | ||||||
| 5.12 | Seitentaschen | Zusätzlich zu den aufgesetzten Seitentaschen muss die Jacke links und rechts über schräg nach hinten gerichtete Taschen verfügen. | M | 0 | ||||||
| 5.13 | Lampenhalterung | Im Frontbereich muss sich eine verstellbare Lasche befinden, welche als Lampenhalterung genutzt werden kann. Zusätzlich muss sich in diesem Bereich ein Karabiner-Haken befinden, über den die Lampe zusätzlich gegen Herabfallen gesichert werden kann. | M | 0 | ||||||
| 5.14 | Verstärkter Ellenbogenbereich | Die Ellenbogenpartie muss verstärkt ausgeführt sein. | M | 0 | ||||||
| 5.15 | Ausführung Schulterbereich | Im Schulterbreich müssen zusätzliche Hitzeschutzprotektoren eingebracht sein, welche den Nutzer zusätzlich schützen. Zudem muss die Jacke im Innenbereich der Schulter mit einer zusätzlichen Polsterung, vom Kragen bis zum Ärmelansatz, ausgestattet sein. Diese darf keine Druckstellen verursachen. Im Außenbereich der Schulterpartie dürfen keine Schulterklappen oder Schlaufen aufgesetzt sein. | M | 0 | ||||||
| 5.16 | Inspektionsöffnung Jacke | Um den Zustand der Membrane prüfen zu können, muss die Jacke über Inspektionsöffnungen verfügen, um die Überprüfung der Membrane - beidseitig - gewährleisten zu können. Die Nässesperre darf durch die Inspektionsöffnung nicht beeinträchtigt werden. Erforderliche Angabe: a) Inspektionsöffnung Jacke (Art der Ausführung) | M | 0 | ||||||
| 5.17 | Klett für Namensstreifen Jacke | Im Brustbereich der vorderen, linken Jackenseite (oberhalb der linken Funkgerätetasche) muss sich ein ca. 15 cm langer Klettstreifen befinden, um darauf einen Namensstreifen aufbringen zu können. | M | 0 | ||||||
| 5.18 | Handschuhhalter | 970 | St. | Optional: Optional ist pro Jacke ein universeller Handschuhhalter anzubieten. Dieser muss dazu geeignet sein, die Handschuhe mit geeigneten Mitteln an der Jacke befestigen zu können und schnell fixieren oder entnehmen zu können. Die angegebene Stückzahl bezieht sich auf die angegebene maximale Gesamtstückzahl über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Sofern dieser optionale Leistungspunkt bezuschlagt wird, stellt dies keine garantierte Abnahmemenge dar, sondern bezieht sich auf die tatsächlichen Bestellungen. Erforderliche Angabe: a) Angebotenes Produkt (Marke, Typ) | O | 0 | ||||
| 5.19 | Kennzeichnungen | Im Jackeninneren muss eine Kennzeichnung entsprechend den aktuell geltenden Vorschriften eingebracht werden. Die Einnähetikette muss mit einem Barcode versehen sein, mit dem das Kleidungsstück eindeutig zugeordnet werden kann. | M | 0 | ||||||
| 5.20 | Integration RFID-Chip Jacke | Es muss möglich sein, innerhalb der Jacke einen RFID-Chip implementieren zu können. | M | 0 | ||||||
| 6 | Zusätzliche Leistungsdaten Hose | |||||||||
| 6.1 | Gewicht Hose | Es ist das Gewicht der Hose in der Konfektionsgröße 48-50 anzugeben. Das Gewicht muss < 1,6 kg betragen. Erforderliche Angabe: a) Gewicht Hose (in kg) | M | 0 | ||||||
| 6.2 | Schnitt Hose | Die Hose, ausgeführt als Rundbundhose mit Nierenschutz und Gürtelschlaufen, muss den ergonomischen Anforderungen für den Brandeinsatz genügen. Ausführung mit Kniepolster. Im Bereich des Rückenteils ist ein Aufhänger vorzusehen. | M | 0 | ||||||
| 6.3 | Hosenträger | Die Hose muss mit Hosenträgern mit gepolsterten Schulterauflagen für hohem Tragekomfort ausgestattet sein. Die Träger sollen möglichst breit ausgeführt werden. Sie müssen so ausgeführt sein, dass sie stufenlos verstellbar, waschbar und leicht abnehmbar sind. Erforderliche Angabe: a) Hosenträger (Art der Ausführung) | M | 0 | ||||||
| 6.4 | Bundweitenverstellung | Der Hosenbund muss stufenlos verstellbar sein, um eine optimale Anpassung an die Taille gewährleisten zu können. | M | 0 | ||||||
| 6.5 | Hosenschlitz | Der Hosenschlitz muss mit einem Reißverschluss ausgestattet sein. Das obere Ende soll über einen Klettverschluss verschließbar sein. Der Reißverschlussbereich muss mit einer Patte abgedeckt sein und darf nicht offen liegen. | M | 0 | ||||||
| 6.6 | Verstärkter Kniebereich und Kniepolster | Die Kniepartie muss leicht vorgeformt und verstärkt ausgeführt sein. Im Kniebereich muss ein Knieschutz aus schnitt- und abriebfestem Material angebracht sein. Es muss eine zusätzliche Polsterung im Kniebereich eingearbeitet sein, welche uneingeschränkt mitgereinigt werden kann, ohne dass die Funktion verloren geht. | M | 0 | ||||||
| 6.7 | Hosenbeinabschlüsse | Die Hosenbeinabschlüsse müssen auf der Innenseite verstärkt ausgeführt sein. Ausführung aus flammhemmenden Paraaramidgewebe. Zusätzlich muss eine Saugsperre am Hosenabschluss vorhanden sein. | M | 0 | ||||||
| 6.8 | Taschen | Die Hose muss über zwei integrierte, großzügig geschnittene Taschen (links und rechts) mit Schrägeingriff verfügen. Die Taschen sollen über einen abgedeckten Reißverschluss geschlossen werden können. Zusätzlich soll die Hose mit zwei (links und rechts) Oberschenkeltaschen mit Balg, Patte und Klettverschluss ausgestattet sein. | M | 0 | ||||||
| 6.9 | Inspektionsöffnung Hose | Um den Zustand der Membrane prüfen zu können, muss die Hose über Inspektionsöffnungen verfügen, um die Überprüfung der Membrane - beidseitig - gewährleisten zu können. Erforderliche Angabe: a) Inspektionsöffnung Hose (Art der Ausführung) | M | 0 | ||||||
| 6.10 | Aufdruck auf linker Taschenpatte | Auf der linken Patte der Oberschenkeltasche soll der zweizeilige Aufdruck " FEUERWEHR KASSEL" mittig aufgedruckt werden. Aufdruck in Gelb. Dieser Aufdruck ist reflektierend auszuführen. | M | 0 | ||||||
| 6.11 | Integration RFID-Chip Hose | Es muss möglich sein, innerhalb der Hose einen RFID-Chip implementieren zu können. | M | 0 | ||||||
| 7 | Pflege & Konfektion | |||||||||
| 7.1 | Waschtemperatur | Es muss möglich sein, die Bekleidung bei bis zu 60°C dauerhaft und ohne Schäden waschen zu können. Erforderliche Angabe: a) max. Waschtemperatur (in °C) | M | 0 | ||||||
| 7.2 | Desinfektion | Es muss eine Desinfektion der Bekleidung möglich sein. Das Desinfektionsverfahren muss der Pflegeanleitung entnehmbar sein. Erforderliche Angabe: a) Desinfektion möglich (ja/nein) | M | 0 | ||||||
| 7.3 | Trocknung | Eine Trocknung der Bekleidung, hängend in einem Trocknerschrank muss möglich sein. Eine Trocknung im Trommeltrockner muss ebenfalls möglich sein. Erforderliche Angabe: a) Trocknung in Trockenschrank möglich (ja/nein) | M | 0 | ||||||
| 7.4 | Maßänderung durch Pflegevorgang | Durch die ordnungsgemäße Pflege (nach Herstellervorgaben) muss eine Maßänderung für den Lebenszyklus der Bekleidung ausgeschlossen werden können. Die in der Norm EN 469 beschriebene Maßänderung nach den ersten Wäschen ist zulässig. | M | 0 | ||||||
| 7.5 | Nachimprägnierung | Es muss möglich sein, die Brandschutzbekleidung nachimprägnieren zu können. | M | 0 | ||||||
| 7.6 | Flammschutz | Der Flammschutz darf durch die Pflege und Wäsche (nach Herstellervorgaben) nicht beeinträchtigt und/oder reduziert werden. | M | 0 | ||||||
| 7.7 | Pflegeanleitung | Jeder Jacke und Hose ist eine Wasch- und Pflegeanleitung in deutscher Sprache beizulegen. Zudem muss die Pflegeanleitung als PDF zur Verfügung gestellt werden. Eine vollständige, zum angebotenen Produkt passende, Pflegeanleitung ist der Ausschreibung beizufügen. Besondere Wasch- und Reinigungsanforderungen müssen in der beigefügten Waschanleitung gekennzeichnet werden. Erforderliche Angabe: a) Pflegeanleitung beigefügt (ja/nein) | M | 0 | ||||||
| 7.8 | Konfektionsgrößen | Die Brandschutzbekleidung muss mindestens in den Größen von 40-42 bis 68-70 lieferbar sein. Es muss möglich sein, innerhalb der Konfektionsgröße unterschiedliche Feinabstufungen (Längenvarianten) bestellen zu können, um einen möglichst hohen Tragekomfort herstellen zu können. Eine Maßtabelle ist den Unterlagen beizufügen. Erforderliche Angabe: a) Längenvarianten pro Größe | B | Längenvarianten pro Größe: > 4 = 150 Punkte Längenvarianten pro Größe: 3 - 4 = 75 Punkte Längenvarianten pro Größe: 0 - 2 = 0 Punkte | 0 | |||||
| 7.9 | Maßanfertigung | Sondergrößen und körperangepasste Konfektionen, die außerhalb der Standard-Konfektionsmöglichkeiten liegen, müssen auf Anfrage lieferbar sein. Erforderliche Angabe: a) Sondergrößen möglich (ja/nein) | M | 0 | ||||||
| 8 | Reparatur / Nachhaltigkeit / Sozialverantwortung | |||||||||
| 8.1 | Reparaturservice der Bekleidung | Der Auftragnehmer muss gewährleisten, dass ein Reparaturservice für die Brandschutzbekleidung zur Verfügung steht. Mit dem Angebot ist der Umfang der Reparaturmöglichkeiten anzugeben. Der Bieter muss gewährleisten, dass Reparaturen eine Reparaturzeit von 15 Werktagen nicht übersteigen. Erforderliche Angaben: a) Übersicht zu Umfang der Reparaturmöglichkeiten beigefügt (ja/nein) b) Angabe der Reparaturzeit (Werktage) | M | 0 | ||||||
| 8.2 | Entsorgung alter Bekleidung | 1 | pausch. | Nach Bedarf soll es möglich sein, alte und ausgesonderte Brandschutzbekleidung über den Auftragnehmer entsorgen zu können. Sollten hierfür Kosten entstehen, können diese hier angegeben werden. Erforderliche Angaben: a) Entsorgung alter Bekleidung möglich (ja/nein) b) Bedingungen für Entsorgung | B | Entsorgung möglich = 50 Punkte Entsorgung nicht möglich = 0 Punkte | 0 | |||
| 8.3 | Textilzertifizierung | Wenn möglich ist nachzuweisen, dass es mit den eingesetzten Produktionsstoffen und Materialen nicht zu Hautirritiationen bei Berührungen des Oberstoffes und des Innenfutters kommt. Nach Möglichkeit ist dies über eine Textilzertifizierung (Ökotex-Standard) nachzuweisen. Erforderliche Angaben: a) Textilzertifizierung mit Ökotex-Standard möglich (ja/nein) b) Zertifikat beigefügt (ja/nein) | B | Textilzertifzierung vorhanden = 100 Punkte Textilzertifizierung nicht vorhanden = 0 Punkte | 0 | |||||
| 8.4 | Ersatzteilversorgung | Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Beendigung der Rahmenvereinbarung, für einen Zeitraum von mindestens drei (3) Jahren die Versorgung mit Ersatzteilen (z. B. Reißverschlüsse, Klett) zu marktüblichen Konditionen sicherzustellen, sofern dies technisch und wirtschaftlich zumutbar ist. | M | 0 | ||||||
| 8.5 | Compliance | Es ist wünschenswert, dass in der Firma/im Konzern eine Complience-Strategie vorhanden ist, welche die Einhaltung aller Rechtsvorschriften sicherstellt. Des Weiteren ist, soweit vorhanden, eine Richtlinie zur Einhaltung der rechtlich, ethischen und sozialen Verhaltensweisen (Code of Conduct) nachzuweisen. Erforderliche Angaben: a) Complience-Strategie vorhanden? (ja/nein) b) Complience-Strategie (Art der Ausführung) | B | Complience vorhanden = 100 Punkte Complience nicht vorhanden = 0 Punkte | 0 | |||||
| 9 | Gewährleistung / Garantie / Sonstiges | |||||||||
| 9.1 | Gewährleistung | Mindestens 12 Monate Gewährleistung auf Material und Arbeit ab dem Tag der Rechnungsstellung. Erforderliche Angabe: a) Gewährleistungsdauer (Monate) | M | 0 | ||||||
| 9.2 | Garantie | Der Auftragnehmer garantiert eine einwandfreie Funktionsfähigkeit der Bekleidung (Nahtausprägung, Ausbleichen, Funktion, etc.) ab dem Tag der Rechnungsstellung. Erforderliche Angabe: a) Garantiedauer (Monate) | M | 0 | ||||||
| 9.3 | Lieferzeit | Die Lieferzeit der Bekleidung ist anzugeben. Kleinmengen bis 50 Stück müssen innerhalb von 12 Kalenderwochen geliefert werden. Abnahmemengen von 51 bis ca. 200 Stück müssen innerhalb von 14 Wochen geliefert werden. Erforderliche Angabe: a) Lieferzeit Kleinmengen (in Wochen) b) Lieferzeit Großmengen (in Wochen) | B | Lieferzeit Kleinmengen ≤ 12 Wochen = 100 Punkte Lieferzeit Kleinmengen > 12 Wochen = 0 Punkte Lieferzeit Großmengen ≤ 14 Wochen = 100 Punkte Lieferzeit Großmengen > 14 Wochen = 0 Punkte | 0 | |||||
| 9.4 | Auslieferungsübersicht | Mit jeder Auslieferung, durch einen Einzelabruf aus der Rahmenvereinbarung, muss eine Liste/Tabelle im Excel-Format mit folgenden Inhalten ausgehändigt werden (Auflistung je Bekleidungsstück): - Seriennummer - Größe - RFID-Code - Barcode - Herstellungsjahr | M | 0 | ||||||
| 9.5 | Lieferzeit Nachlieferungen /Dringlichkeit | Es ist die Lieferzeit der Bekleidung (Nachlieferung), welche der oben beschriebenen Ausführung entspricht und/oder als Einzelanfertigung ausgeführt ist, anzugeben. Erforderliche Angabe: a) Lieferzeit (in Wochen) | -- | 0 | ||||||
| 9.6 | Stückzahl Lieferung | Eine Einzelstücklieferung muss ohne zusätzliche Kosten möglich sein. Erforderliche Angabe: a) Einzelstücklieferung möglich (ja/nein) | M | 0 | ||||||
| 9.7 | Anprobe | Zur Größenermittlung muss für die Anprobe ein Größensatz - jeweils für Jacke und Hose - zur Verfügung gestellt werden. Es muss gewährleistet werden, dass die Anprobe bei der Feuerwehr Kassel (Wolfhager Straße 25, 34117 Kassel) durch einen Mitarbeitenden des Bieters durchgeführt und dokumentiert wird. | M | 0 | ||||||
| Angebotspreis | ||||||||||
| Summe Einzelpreise Kapitel 1 [NETTO] | 0 | |||||||||
| Summe Einzelpreise Kapitel 2 [NETTO] | 0 | |||||||||
| Summe Einzelpreise Kapitel 3 [NETTO] | 0 | |||||||||
| Summe Einzelpreise Kapitel 4 [NETTO] | 0 | |||||||||
| Summe Einzelpreise Kapitel 5 [NETTO] | 0 | |||||||||
| Summe Einzelpreise Kapitel 6 [NETTO] | 0 | |||||||||
| Summe Einzelpreise Kapitel 7 [NETTO] | 0 | |||||||||
| Summe Einzelpreise Kapitel 8 [NETTO] | 0 | |||||||||
| Summe Einzelpreise Kapitel 9 [NETTO] | 0 | |||||||||
| Gesamtpreis [NETTO] | 0 | |||||||||
| MwSt. [%] | 0.19 | |||||||||
| MwSt.-Betrag | 0 | |||||||||
| Gesamtpreis [BRUTTO] | 0 | |||||||||
| Nachlass [%] auf den Gesamtpreis [Brutto] | ||||||||||
| Nachlass-Betrag | 0 | |||||||||
| Skonto | ||||||||||
| bei Zahlung innerhalb von | Tagen | |||||||||
| nach Rechnungseingang. |