Infoschreiben E-Rechnung.pdf

Rahmenvereinbarung für Wartung, Instandsetzung, Ersatzbeschaffung, Verkauf und Entsorgung von Feuerlöschern

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 21:44 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Information zur elektronischen Rechnung bei der GMSH

Sehr geehrte Damen und Herren,

als öffentlicher Auftraggeber ist die GMSH schon seit Längerem verpflichtet, elektronische Rech- nungen entgegenzunehmen und zu verarbeiten. Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach dem Umsatzsteuergesetz neu gefasst worden. Seit dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern grundsätzlich eine elektronische Rechnung (E‑Rechnung) zu verwen- den. Hierbei gelten jedoch Übergangsregelungen. Im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 können sich alle Rechnungssteller dafür entscheiden, statt einer E-Rechnung eine sonstige Rechnung auszustellen. Dabei kann eine Papierrechnung immer verwendet werden. Eine sonstige Rechnung in einem anderen elektroni- schen Format als eine E-Rechnung (z.B. E-Mail mit einer PDF-Datei) können Sie uns nur mit unserer vorherigen Zustimmung zusenden. Bei einem Vorjahresumsatz des Rechnungsstellers bis 800.000 Euro verlängert sich diese Frist bis zum Ablauf des Jahres 2027. Erst nach Ablauf dieser Übergangsfristen ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen die Verwendung einer E-Rechnung verpflichtend.

Bei E-Rechnungen handelt es sich um maschinenlesbare Dateien im Format XRechnung oder ei- nem anderen Format, das der europäischen Norm EN 16931-1-2017 entspricht. Reine PDF-Dateien gelten aufgrund des fehlenden, strukturierten Datensatzes nicht als E-Rechnung.

Bitte nutzen Sie zur Übermittlung Ihrer elektronischen Rechnungen an uns das E-Rechnungsportal des Landes Schleswig-Holstein: https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/XRECHNUNG

Je nach Übertragungsweg ist eine einmalige Registrierung im Serviceportal Schleswig-Holstein not- wendig. Dort finden Sie auch die Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung des E-Rechnungspor- tals sowie die Ergänzende Datenschutzerklärung.

Für die Übertragung Ihrer E-Rechnung per E-Mail nutzen Sie bitte die folgende E-Mailadresse: Rechnung.Land@Rechnungsportal.landsh.de

Wir empfehlen die Übermittlung über PEPPOL1. Die Participant-ID lautet 0204:01-Land-63. Alle Kommunikationen im PEPPOL-Netzwerk werden signiert, validiert und verschlüsselt.2

Um sicherzustellen, dass Ihre E-Rechnung bei uns richtig ankommt und verarbeitet werden kann, muss Ihre Rechnung folgende Angaben enthalten:

Leitweg-ID: 01-2002-79 (Buyer Reference BT-10) Ihre Kreditoren-Nr.: xxxxxx (Seller identifier BT-29) (unter KM_E-Rechnung@gmsh.de erfragen) Bestellreferenz: z.B. Vergabe-Nr./ Auftrags-Nr./ Vertrags-Nr./ Bestell-Nr./ Baumaßnahmen-Nr. (Purchase Order Reference BT-13) / Name + Org.Zeichen des Auftraggebers

1 Weiterführende Informationen zum PEPPOL-Netzwerk erhalten Sie unter https://xeinkauf.de/faq/peppol/ 2 https://xeinkauf.de/faq/peppol

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Sollten Sie Fragen zur Rechnungsstellung oder zur E-Rechnung haben, können Sie sich gerne jederzeit per E-Mail (KM_E-Rechnung@gmsh.de) an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen Ihre GMSH

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