[Seite 1]
Ergänzende Vertragsbedingungen zur
Rahmenvereinbarung über die Wartung, Instandsetzung, Ersatzbeschaffung, Ver- kauf und Entsorgung von Feuerlöschern für die Landesdienststellen in Schleswig- Holstein sowie für sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung
Begriffserklärung AN = Auftragnehmer AG = Auftraggeber (GMSH) Dienststelle = Kunde der GMSH
Nach Zuschlagserteilung
-
Gesprächstermin nach Zuschlagserteilung Der AN erklärt durch Angebotsabgabe, dass er oder ein entscheidungsbefugter Vertreter bereit ist, nach Zuschlagserteilung an einem Startgespräch beim AG teilzunehmen. Dieser Termin dient der abschließenden Feinabstimmung zur Umsetzung der Rahmenvereinbarung. Das Gespräch ist für den AG kostenfrei und erfolgt auf separate Einladung vor Vertragsbeginn. Bei Bedarf werden Ge- spräche digital gehalten.
-
Auftragsbestätigung Nach Zusendung des Zuschlags an den AN erstellt dieser eine Auftragsbestätigung an den AG.
-
Informationen zu den Produkten
3.1 Bestelltexte Der AN hat dem AG nach Zuschlagserteilung für alle angebotenen Produkte aussagefähige Be- stelltexte zur Verfügung zu stellen. In den Texten sollen alle relevanten Informationen, die für die Dienststellen wichtig sein könnten, enthalten sein. Der Austausch der Daten erfolgt unmittelbar nach Zuschlagserteilung per Mail. Die Daten werden in digitaler Form an den AG übermittelt und müssen kopierbar sein (Excel Datei – xlsx Datei). Es müssen folgende Daten mindestens enthal- ten sein: Laufende Nummer Leistungsverzeichnis / LOS, Art-Nummer AN, Kurztext (max. 40 Zei- chen), Langtext zum Produkt.
3.2 Darstellung der Artikel mit Bildern / Online-Shop Die Kauf-Artikel des Rahmenvertrages werden in den Online-Shop des AGs aufgenommen um Un- mittelbar nach Zuschlagserteilung sind dem AG Bilder der angebotenen Artikel zur Verfügung zu stellen. Auf diesen Bildern (Darstellungen) müssen die wichtigsten Merkmale (siehe Leistungsver- zeichnis) optisch zur Geltung kommen.
Die Bilder müssen qualitativ hochwertig, im jpg-Format und mit den in den Leistungsverzeichnis- sen / Losen angegebenen Materialnummern des AN beschriftet sein sowie eine quadratische Form haben.
3.3 Nutzungsrechte Der AN sichert dem AG durch die Einreichung seines Angebotes zu, dass er die Nutzungs- und Verwertungsrechte zu den Bildern und Texten der angebotenen Produkte besitzt und dass diese für die vereinbarte Vertragslaufzeit dem AG zur uneingeschränkten Nutzung im Shop überlassen werden.
ZV-GM-26-0583000-4121.02 Feuerlöscher Seite 1 von 8
[Seite 2]
3.4 Schulung des AG Der AN verpflichtet sich auf Wunsch des AG, im üblichen Rahmen, gelegentliche Schulungen durch- zuführen. Der Umfang der Schulung (Dauer, Teilnehmerzahl, Format) wird im Einzelfall zwischen AG und AN abgestimmt. Schulungen werden in der Regel nicht häufiger als einmal jährlich durch- geführt. Digitale Schulungen sind in Absprache mit dem AG möglich.
- Preisgültigkeit
4.1 Preisanpassungsklausel Hinweis: Für die ersten 24 Monate sind die Preise fest vereinbart Die Preisanpassungsklausel gilt nur für den danach folgenden Vertragszeitraum. Nach der Festpreislaufzeit kann der Bieter - bei Bedarf – 1x jährlich eine Preisanpassung auf der Basis der Einzelpreise der Ausschreibung und des veränderten Marktpreises beantragen. Hiervon ausgenommen sind Preisanpassungen, die aufgrund von Änderungen des vergaberechtlichen Mindestlohns oder der Einführung neuer Steuern, oder Anhebung der Tariflöhne entstehen. In diesen Fällen können Preisanpassungen jederzeit geltend gemacht werden, die Umsetzung er- folgt nach Bekanntgabe innerhalb von 4 Wochen.
Ist eine Preisanpassung erforderlich sind dem AG diese Informationen spätestens 4 Monate vor Ablauf des Vertragsjahres (spätestens bis zum 30.08.eines Jahres) mitzuteilen. Diese Informa- tion ist auch Grundlage für die Überlegungen einer Vertragsverlängerung. Liegen neue Preisinfor- mationen bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, geht der AG davon aus, dass eine Preisanpassung nicht stattfindet. Spätere Anpassungen sind nicht möglich.
Die AN müssen bei Preisanpassungen begründende Unterlagen (Preisanpassungen der Zulie- ferer usw.) vorlegen, die es dem AG ermöglichen, die Preisentwicklung nachzuvollziehen.
Der AG muss den Preisänderungen zustimmen.
Erfolgt eine Zustimmung nach einer Preisanpassung auch nach Gesprächen mit dem Rahmenver- tragspartner nicht, endet der Vertrag mit Ablauf des laufenden Vertragsjahres. In der Zeit zwischen Nichteinigung und Vertragsende führt der AG eine neue Ausschreibung durch.
Hinweis: Sollten außerhalb der vertraglich vereinbarten Preisanpassungsregelungen Preisanpas- sungen aufgrund unvorhergesehener Ereignisse nötig werden, die der AN nicht zu vertreten hat, ist der Kontakt zum AG zu suchen und eine einvernehmliche Lösung zu gestalten. Sollte dies nicht möglich sein, endet der Vertrag mit dem Ende des laufenden Vertragsjahres zu den dann aktuellen Konditionen.
- Bestellung durch den AG Der AG ruft die Produkte / Dienstleistungen dieser Ausschreibung nach Zuschlagserteilung per SAP-Bestellung direkt beim AN ab. Das Zuschlagsschreiben ist nicht als Bestellung zu werten. Die SAP-Bestellungen des AG enthalten alle relevanten Informationen zu einem Auftrag. Kunde, geplanter Liefertermin, Materialnummer AG, Lieferantenmaterialnummer, Produktbeschrei- bung, Menge, Einzelpreis, Gesamtpreis sowie Zusatzinformationen. Die Übermittlung der Bestellungen erfolgt derzeit per Mail/PDF (Anpassungen sind im Vertragsver- lauf möglich).
5.1 Eil-Aufträge Feuerlöscher, die im Wege von Eil-Aufträgen bestellt worden sind, müssen, bei rechtzeitiger Be- stellung durch den AG (Bestelleingang bis 12 Uhr beim AN), nach spätestens 3 Arbeitstagen bei den Dienststellen ausgeliefert sein.
ZV-GM-26-0583000-4121.02 RV Feuerlöscher Seite 2 von 8
[Seite 3]
- Ausführung der Prüfungen – Lieferungen
6.1 Prüf- Ausführungs- Anliefer- Arbeitszeiten Prüforte sind die Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein und sonstige Träger öffentlicher Verwaltungen. Die Prüfungen und Anlieferungen werden üblicherweise innerhalb der behördlichen Dienstzeiten durchgeführt und sind u.U. an Publikumsverkehr anzupassen (z.B. Mo.-Do. von 8-15 Uhr und Fr. von 8-12 Uhr, oder nach gesonderter Vereinbarung).
6.2 Subunternehmer Grundsätzlich ist ein Einsatz von Subunternehmern nur dann möglich, wenn dies bereits in der Ausschreibung bekanntgegeben wird und die / das Unternehmen nach Zuschlag benannt wird. Die Anforderungen an die Subunternehmer und des von Ihnen beschäftigten Personals entsprechen denen des AN. Sollten Subunternehmer – Unterauftragnehmer ausnahmsweise während der Vertragslaufzeit ein- gesetzt werden müssen, ist dies nur nach vorheriger Abstimmung und Genehmigung durch den AG möglich.
6.3 Überwachung der Leistung Die Überwachung der Prüfungen obliegt den jeweiligen Dienststellen. Sollte es bei der Prüfung zu Reklamationen kommen, sind diese durch den Kunden (oder nach Ab- sprache mit diesem) durch den AN sofort an den AG zu übermitteln. Alle Mängel müssen schriftlich auf dem Lieferschein vermerkt werden!
6.4 Reparaturen Die Abrechnung von Reparaturen erfolgt über die im Leistungsverzeichnis abgefragten Preise für die Lieferung und Montage der Ersatzteile. Die Leistungen sind zu dokumentieren (Arbeitsauftrag) und von einem autorisierten Mitarbeiter der Dienststelle zu unterzeichnen.
6.5 Austausch / Ersatz Der Austausch defekter Feuerlöscher erfolgt anhand der im Leistungsverzeichnis angegebenen Preise. Die Montage wird nach den im Leistungsverzeichnis angegebenen Preis pauschal abge- rechnet. Die Leistungen und Arbeitszeiten sind zu dokumentieren (Arbeitsauftrag) und von einem autorisierten Mitarbeiter der Dienststelle zu unterzeichnen.
6.6 Stichprobenprüfung durch den AG Der AG behält sich im laufenden Vertrag vor, Qualitätsprüfungen hinsichtlich der Durch- und Aus- führung von Wartungen / Prüfungen von max. 1% aller geprüften Löscher durchzuführen. Die Prü- fungen werden durch eigenes - sachkundiges Personal - des AG und im Beisein des Rahmenver- tragspartners durchgeführt und dokumentiert. Wird bei den Prüfungen eine Störungsquote von mehr als 0,25 % festgestellt, behält sich der AG das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Liegt die Störungsquote über 0,25 % werden im Anschluss außerdem weitere Prüfungen durchge- führt. Alle bemängelten Prüforte sind durch den AN nach gesonderter Terminvereinbarung mit dem AG kostenfrei nachzuprüfen. Alle aus mangelhaften Prüfungen hervorgehenden Folgekosten trägt der AN! Werden die vertrag- lich vereinbarten Nachprüfungen nicht wie mit dem AG abgestimmt durchgeführt, werden die Nachprüfungen an Dritte vergeben und die Kosten hierfür, dem AN in Rechnung gestellt (Ersatz- vornahme).
6.7 Kleinreparaturen Bei der Prüfung festgestellte Mängel müssen beseitigt und defekte Bauteile ausgetauscht werden. Reparaturen dürfen nur nach Rücksprache mit dem Kunden erfolgen.
Das benötigte Material muss im Arbeitsauftrag ersichtlich und von der zuständigen Dienststelle un- terschrieben sein.
ZV-GM-26-0583000-4121.02 RV Feuerlöscher Seite 3 von 8
[Seite 4]
Die Löschmitteleinheiten müssen immer zwingend nach DIN EN 3 getauscht / ersetzt werden.
Es dürfen nur solche Teile als Ersatz verwendet werden, die exakt den Spezifikationen und Mus- tern des Herstellers entsprechen, die der Typprüfung und Zulassung zugrunde lagen. Diese Er- satzteile können sein:
- Originalersatzteile des Herstellers
- Normteile gemäß Spezifikation des Herstellers
- Teile, die mit Erlaubnis des Herstellers nach seinen Spezifikationen und gemäß seinen Qualitätssicherungsmaßnahmen hergestellt sind.
Die Ersatzteile müssen immer den geprüften Mustern entsprechen und somit die gleichen chemi- schen und physikalischen Eigenschaften haben und, soweit zutreffend, die gleichen Abmessungen besitzen und die gleiche Funktion erfüllen.
6.8 Mängel nach Abnahme Die Abnahme durch die Dienststelle erfolgt nach Lieferung. Teilabnahmen sind nicht vorgesehen. Zeigen sich Mängel an den gelieferten Waren, hat der AN diese auch nach der Abnahme zu besei- tigen.
6.9 Gewährleistung / Mängelhaftung Soweit vertraglich zwischen AG und AN nicht anders bestimmt, gelten die gesetzlich geregelten Gewährleistungsansprüche.
- Rechnungsstellung
7.1 E-Rechnung Ab dem 01.01.2025 ist die E-Rechnung verpflichtend eingeführt.
Der AG akzeptiert Rechnungen und Gutschrift in folgenden Varianten:
- E-Rechnungen über das E-Rechnungsportal des Landes Schleswig-Holstein
- Als PDF/A Rechnung an zentrale Mail-Funktionspostfächer
- In absoluter Ausnahme bei fehlenden technischen Möglichkeiten, Papierrechnungen
Weitere Informationen sind dem Infoschreiben E-Rechnung zu entnehmen.
Die Bestellnummer 42-xxxx bzw. 426-xxxx ist zwingend auf der Rechnung anzugeben.
Sollten Papierrechnungen gestellt werden, ist unbedingt daraus zu achten, dass die Rechnungsad- ressen korrekt gepflegt werden:
Es ist zu beachten, dass der AG in zwei verschiedenen Rollen agiert:
-
Für alle Landesdienststellen als: Land Schleswig-Holstein, vertreten durch die GMSH AöR, Küterstraße 30, 24103 Kiel Die Bestellnummer 426-xxxx
-
Für alle sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung als: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Servicebereich Finanzen, Küterstraße 30, 24103 Kiel Bestellnummer 42-xxxx.
Dies bedeutet, dass der AG beim AN über zwei Kundennummern verfügt / bearbeitet wird.
7.2 Zahlungsziel Die Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto oder ohne Abzug innerhalb von 30
ZV-GM-26-0583000-4121.02 RV Feuerlöscher Seite 4 von 8
[Seite 5]
Tage nach Lieferung und Eingang einer prüfbaren Rechnung fällig.
- Reklamationsverfahren
8.1 Reklamationen Der AN meldet sich unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Arbeitstagen, beim AG. Die Reklamation muss seitens des AN schnellstmöglich behoben werden. Hierzu nimmt der AN Kon- takt zur Dienststelle auf und stimmt die erforderlichen Termine ab. Der AG ist laufend und unaufge- fordert über den Fortgang der Reklamationsbearbeitung zu unterrichten. Der AG weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei nicht um versteckte Mängel handelt, sondern um Fälle des täglichen Geschäftslebens (Rückholung / Falschlieferungen / Falschbestel- lungen / Gutschriften, etc.). Sämtliche Rückgaben / Abholungen zu Reklamationen haben für den AG kostenneutral zu erfolgen. Rücksende- bzw. Abholkosten und Abschläge für zurückgesandte Artikel werden nicht akzeptiert. Der AN hat auf Verlangen des AG den Zugriff, auf die für Reklamationen relevante Daten (Liefer- nachweise) für einen Zeitraum von mindestens 120 Arbeitstagen in die Vergangenheit zu gewähr- leisten.
-
Kommunikationswege und Ansprechpartner Diese werden im Startgespräch zwischen dem AG und dem AN abgestimmt.
-
Sonstige vertragliche Regelungen
10.1 Stammartikel Der AN ist verpflichtet, die im Leistungsverzeichnis dieser Ausschreibung enthaltenen Artikel be- reitzuhalten. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die Stammartikel vollständig zur Auslieferung kommen.
Alle Artikel, die in dieser Ausschreibung nicht enthalten, jedoch Bestandteil der aktuellen Preisliste des/der angebotenen Programme des AN sind, gelten als Stammartikel. Für Stammartikel gilt die- selbe kalkulatorische Preisstellung wie für die in der Ausschreibung aufgeführten Artikel. Maßgeblich ist die zum Angebotsstichtag gültige Preisliste des AN, unter Anwendung identischer Rabatt- und Zuschlagslogiken.
10.2 Anforderungen an die Produkte / Produktqualität Die angebotenen Artikel müssen zwingend der Qualität und den Mindestanforderungen der im Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Produkte und den in der Leistungsbeschreibung definier- ten Anforderungen entsprechen. Es werden ausdrücklich qualitativ hochwertige Produkte gefordert. Den Nachweis der Gleichwertigkeit hat der AN durch geeignete Unterlagen zu belegen.
10.3 Beanstandungen Qualität Sollte die Qualität einzelner Fabrikate bzw. Artikel zu berechtigten Beanstandungen führen, so kann der AG einen sofortigen Fabrikats- bzw. Artikelwechsel zu gleichen Konditionen oder auch die komplette Streichung der Position für die verbleibende Laufzeit verlangen. Der AG ist berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten, wenn andere als in dem Angebot festge- legte Fabrikate bzw. Artikel geliefert werden und auch nach einer angemessenen Nachfrist die ver- tragskonforme Nachbesserung ausbleibt.
10.4 Ersatzartikel Der AN verpflichtet sich in dieser Ausschreibung zur Lieferung von Ersatzartikeln wie nachfolgend beschrieben:
a) Gegenstand und Auslöser: Ist ein im Leistungsverzeichnis aufgeführter Artikel aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des AN liegen (z. B. Produktionsstopp, dauerhaft eingestellte Se- rie, behördliche Untersagung), ganz oder teilweise nicht mehr verfügbar, hat der AN einen gleich- wertigen Ersatzartikel vorzuschlagen.
ZV-GM-26-0583000-4121.02 RV Feuerlöscher Seite 5 von 8
[Seite 6]
b. Mitteilungspflicht: Der AN ist verpflichtet, den AG unverzüglich nach positiver Kenntnis der Nicht- verfügbarkeit schriftlich zu informieren und die voraussichtliche Dauer sowie die Gründe darzule- gen. „Unverzüglich“ bedeutet ohne schuldhaftes Zögern.
c. Nachweis der Gleichwertigkeit: Der AN hat mit seiner Mitteilung einen Ersatzvorschlag vorzule- gen, der insbesondere technische Spezifikationen, Qualitätsstandards, Zertifikate, Normenkonfor- mität, Maße, Leistungsdaten, Lebensdauer, Gewährleistungsumfang und etwaige Abweichungen vom ursprünglichen Artikel enthält. Der AN hat die Gleichwertigkeit anhand objektiver Kriterien nachvollziehbar darzulegen.
d. Prüf- und Zustimmungsvorbehalt des AG: Die Gleichwertigkeit wird durch den AG nach Abspra- che mit dem Kunden festgestellt.
e. Preis- und Lieferbedingungen: Der Preis des Ersatzartikels darf den Angebotspreis des ur- sprünglich ausgeschriebenen Artikels nicht überschreiten, es sei denn, der AG stimmt einer An- passung ausdrücklich schriftlich zu. Liefer- und Leistungsfristen bleiben unberührt, soweit der AN die Verzögerung zu vertreten hat. Andernfalls sind einvernehmliche Anpassungen möglich.
f. Dokumentation: Alle Änderungen sind vom AN in der Leistungs- und Bestelldokumentation fort- zuschreiben. Auf Verlangen hat der AN zusätzliche Nachweise zur Gleichwertigkeit unverzüglich beizubringen.
g. Rechtsfolgen bei Verstößen: Unterlässt der AN die unverzügliche Mitteilung, unterbreitet er kei- nen geeigneten Ersatzvorschlag oder liefert er ohne Zustimmung des AG, ist der AG berechtigt, den betroffenen Leistungsteil abzulehnen und die gesetzlichen sowie vertraglichen Rechte (Nach- lieferung, Minderung, Schadensersatz, Rücktritt von Teil- oder Gesamtleistung) geltend zu ma- chen.
10.5 Sicherheitstechnische Anforderungen Der AN garantiert die Einhaltung aller Richtlinien und Verordnungen zur Arbeitssicherheit, insbeson- dere die Arbeitnehmerschutzvorschriften.
Der AN hat auf Verlangen den AG über die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen zu unterrichten.
10.6 Beratungsleistungen Es wird vom AN erwartet, dass dieser die Dienststellen bezüglich der Wirtschaftlichkeit einer War- tung / Instandsetzung oder Neubeschaffung kostenlos berät.
10.7 Verhalten im Objekt Im Rahmen des Vertrages wird nur befähigtes Fachpersonal eingesetzt. Alle zu prüfenden Geräte müssen dem Prüfer von der Dienststelle zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Eigentum des Gebäudenutzers ist sorgsam umzugehen ebenso ist der Datenschutz ein- zuhalten. Verschlossen vorgefundene Räume oder Fenster sind nach Erledigung der Tätigkeit wieder zu ver- schließen.
10.8 Vertragsstrafen Erfüllt der AN wesentliche Bestandteile des Vertrages nicht, so ist der AG berechtigt, nach Aus- schöpfung aller Abhilfemaßnahmen (Vor-Ort-Klärungstermin und Mängelrüge), Schadenersatz zu verlangen. Die eben aufgeführten Maßnahmen erklären sich wie folgt:
Vor-Ort-Klärungstermin: Hier wird ein Gesprächstermin mit dem AN in den Räumen des AG ver- einbart, um die Problemfälle sachlich zu klären und um Soforthilfemaßnahmen zu vereinbaren.
Mängelrüge: Schriftliche Anmahnung mit Fristsetzung zur Abstellung der Prozessstörungen.
ZV-GM-26-0583000-4121.02 RV Feuerlöscher Seite 6 von 8
[Seite 7]
Insbesondere bei Lieferverzug ist der AG berechtigt, eine Vertragsstrafe gegen den AN in Höhe von 0,5 % des Wertes des in Verzug befindlichen Leistungsteils je vollendeter Woche zum im Ver- trag vereinbarten Liefertermin, maximal jedoch insgesamt 8 % des jeweiligen Nettoauftragswertes des in Verzug befindlichen Leistungsteils, zu erwirken. Dazu bedarf es keiner besonderen Inver- zugsetzung durch den AG. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere Schlecht- , Falsch- oder Minderlieferungen oder Kosten bei Ersatzbeschaffungen bleiben aus dieser Verein- barung unberührt.
10.9 Rücktritt vom Vertrag Dem AG steht das Recht zu, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der AN wiederholt wesentliche Vertragspflichten verletzt, insbesondere bei fortdauernden oder erheblichen Verstößen gegen Lieferfristen, Servicepflichten oder Qualitätsanforderungen, und vereinbarte Abhilfemaßnahmen nicht fristgerecht umgesetzt werden.
10.10 Außerordentliche Kündigung Begeht ein Vertragspartner innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten mindestens drei erhebliche Pflichtverletzungen dieses Vertrages oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und sind diese jeweils zuvor schriftlich abgemahnt worden, ist der andere Vertragspartner berech- tigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Jede Abmahnung ist schriftlich zu erteilen, muss den gerüg- ten Sachverhalt konkret bezeichnen und ausdrücklich als ‚Abmahnung‘ gekennzeichnet sein.
10.11 zentrale Beschaffungsstelle / Öffnungsklausel Neukunden Der AG ist zentrale Beschaffungsstelle des Landes gem. § 120 Abs. 4 GwB und kann damit für alle öffentlichen Kunden tätig werden. Eine Aufnahme von Bezugsberechtigten Neukunden ist somit im Rahmen des laufenden Vertrages nicht gänzlich auszuschließen und wird in enger Zusammenar- beit zwischen AG / AN durchgeführt.
10.12 Haftung Der AN haftet für die sach- und fachkundige Ausführung der ihm übertragenen Leistung, sowie für die sorgfältige Durchführung durch das von ihm eingesetzte Personal. Zudem haftet der AN für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die von ihm, seinem leitenden bzw. durchführenden Personal vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen der Auftragsdurchführung verursacht werden. Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften.
Sollten die Leistungen des AN nachweislich nicht den vorgeschriebenen Richtlinien / Normen / Vorschriften und Gesetzen entsprechen, erfolgt eine Nachprüfung durch den AG. Die anfallenden Kosten trägt der AN in vollem Umfang.
10.13 Vertraulichkeit Alle Personen, die mit der Erfüllung des Auftrages beauftragt werden, sind zu verpflichten, Daten und Informationen aus dem Bereich des AG streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zu- gänglich zu machen. Die Verpflichtung gilt nach Beendigung des Vertrages unbegrenzt fort.
Eine zusätzliche förmliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit kann bei Bedarf von den Nutzern der Liegenschaften durchgeführt werden.
10.14 Speicherung von Daten Der AN ist damit einverstanden, dass der AG die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen- den Daten auf Datenträgern speichert. Hierzu gehören insbesondere: Firmenname, Adressanga- ben, Bankverbindungen, Gewerk, Bewirtschaftungsregion, Preisinformationen, Einzelauftragsdaten sowie Abrechnungsdaten.
10.14 Datenschutz / Datensicherheit Der AG weist darauf hin, dass personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten gespeichert und Der AG weist darauf hin, dass personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses und der vertraglichen Regelungen erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Daten werden auf Antrag gelöscht, soweit sie nicht
ZV-GM-26-0583000-4121.02 RV Feuerlöscher Seite 7 von 8
[Seite 8]
gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unterliegen. Hierbei wird auf die nachfolgenden Datenschutz- hinweise verwiesen. Der AN erklärt sich mit Angebotsabgabe einverstanden.
Der sorgfältige Umgang mit personenbezogenen Informationen hat für die AG höchste Priorität. Der AN sichert mit Angebotsabgabe zu, dass er vereinbarungsgemäß und sehr gewissenhaft mit den persönlichen Daten des AG und dessen Kunden, im Einklang mit der Datenschutzgrundver- ordnung der Europäischen Union (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und weiteren datenschutzrechtlichen Vorgaben, umgehen wird.
Der AG informiert auf seiner E-Vergabe-Plattform (e-Vergabe.SH) über Art, Umfang und Zwecke sowie die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren. Da Änderungen von Gesetzen oder unternehmensinterne Prozesse bei dem AG eine Anpassung dieser Datenschutzhinweise erforderlich machen können, rät der AG, die Datenschutzhinweise re- gelmäßig durchzulesen. Die Datenschutzhinweise können jederzeit unter dem Link (Datenschutz) abgerufen, abgespeichert und ausgedruckt werden.
Der AN ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbeson- dere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und weiteren datenschutzrechtlichen Vorgaben sind zwingend verpflichtend.
Der AN ist weiter verpflichtet, den AG sofort schriftlich zu benachrichtigen, wenn er die Einhaltung der vorgenannten Verpflichtung nicht mehr gewährleisten kann, insbesondere, wenn für ihn eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder er eine solche hätte erkennen können, die ihn an der Einhaltung der Vertraulichkeit hindern könnte.
Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert anse- hen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.
10.15 Salvatorische Klausel Mit der Zuschlagserteilung kommt ein Vertrag zwischen dem AN und dem AG auf Basis der Verga- beunterlagen und der Angebotsunterlagen des AN zu Stande. Die etwaige Nichtigkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Nichtigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Ver- tragsparteien sind verpflichtet, die verbleibenden Bestimmungen des Vertrages nach Treu und Glauben so auszulegen, dass der jeweilige Grundinhalt und Zweck der nichtigen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtig wird. Ist eine Auslegung nicht möglich oder ist über eine Auslegung keine Einigung erzielt worden, so haben die Vertragsparteien sich um ergänzende Vereinbarungen zu bemühen.
ZV-GM-26-0583000-4121.02 RV Feuerlöscher Seite 8 von 8