Leistungsbeschreibung Feuerloescher 2026.pdf

Rahmenvereinbarung für Wartung, Instandsetzung, Ersatzbeschaffung, Verkauf und Entsorgung von Feuerlöschern

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 21:44 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung zur

Rahmenvereinbarung über die Wartung, Instandsetzung, Ersatzbeschaffung, Verkauf und Entsorgung von Feuerlöschern für die Landesdienststellen in Schleswig-Holstein sowie für sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung

Hinweis: Diese Ausschreibung richtet sich an Unternehmen und sonstige juristische Personen, die als sächlich zu verstehen sind. Im Folgenden werden sie als Bieter bzw. nach Zuschlagserteilung Auftragnehmer (AN) und die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR / das Land Schleswig-Holstein als GMSH bzw. Auftraggeber (AG) benannt. Einzelne natürliche Personen werden nicht adressiert. Diese sprachliche Vereinfachung dient der Lesbarkeit und Klarheit der Vergabeunterlagen und schließt keine natürliche Person oder Geschlechtsidentität aus, die für die genannten Unternehmen tätig ist.

  1. Allgemeines Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR ist eine zentrale Beschaffungsstelle gem. § 120 GWB Abs. 4 und tritt in dieser Ausschreibung in zwei verschiedenen Rollen auf. Für die Dienststellen des Landes tritt die GMSH AöR als Vertretung des Landes Schleswig- Holstein auf, für die sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung wird die GMSH AöR im eigenen Namen tätig. Dies bedeutet das zwei Rechnungsanschriften zu bedienen sind. Weitere Ausprägungen werden nach Zuschlag mit den späteren AN geklärt.

Abrufberechtigt aus diesen Rahmenvereinbarungen sind die Dienststellen des Landes Schleswig- Holstein. Ferner haben alle sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, sich der GMSH als Beschaffungsstelle zu bedienen. Unter „sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung“ sind zu verstehen: • Gemeinden, Kreise und Ämter • die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und • natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nichtrechtsfähige Vereinigungen soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit ausüben.

Mit dieser Ausschreibung sucht die GMSH einen leistungsfähigen und zuverlässigen Partner, der die Anforderungen einer modernen Landesverwaltung erfüllt und im Laufe dieses Vertrages an einer stetigen Weiterentwicklung mitarbeitet.

Das Land Schleswig-Holstein hat ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz erlassen. Dieses beinhaltet u. a. die Schonung von Ressourcen, Reduzierung von Abfallmengen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft, Einsparung von Energie und Reduzierung des CO Ausstoßes. 2 Als zentrale Beschaffungsstelle ist der AG verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.

Der AG erwartet, dass die Bieter sich der Tatsache bewusst sind, dass ein Teil der ausgeschriebenen Leistung auf der Straße stattfindet und damit Umwelteinwirkungen entstehen. Diese fließen in die Wertung ein.

Die Nutzung umweltfreundlicher Logistiker bzw. die Vorhaltung eines modernen, umweltfreundlichen Fuhrparks sowie CO Kompensation setzt der AG voraus. 2

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Dem AG ist klar, dass die Frage der Beurteilung der Ökologie der Fahrzeuge derzeit extrem diskutabel ist. Bei der Wertung der Angebote orientiert sich der AG an den derzeit gültigen Normen und Gesetzen, da aktuell noch keine neuen, verlässlichen und standardisierten Messmethoden zur Verfügung stehen.

Sollten im Laufe des Vertrages neue gesetzliche Regelungen zum Schutz der Umwelt, zur Schonung von Ressourcen o.ä. eingeführt werden, erwartet der AG die Umsetzung und Einhaltung derselben durch den/die Bieter und ist bestrebt ihn dabei nach Kräften zu unterstützen.

  1. Leistungsumfang und Grundlagen

2.1 Wartung, Instandsetzung, Ersatzbeschaffung und Entsorgung Die Leistungen beinhalten Wartungen vorhandener Feuerlöscher, Instandsetzungen vorhandener Feuerlöscher, Ersatz von Feuerlöschern sowie deren Entsorgung. Der AG erwartet die kompetente Beratung der Dienststellen insbesondere, wenn es um die Entscheidung Reparatur / Austausch geht. Zusätzlich sind auch Wartungen von Feuerlöschanlagen (auch auf Booten) durchzuführen.

In den Angebotspreisen Wartung, Füllung und Ausbildung sind folgende Leistungen enthalten: a) die An- und Abreise b) die Brandschutz- und sicherheitstechnische Prüfung (inkl. aller Prüfleistungen und Prüfmaterial, Plomben und ähnlichem) gem. den in Punkt 2.3 ff. genannten Normen und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung. c) die Kennzeichnung der Patronen bei Innenprüfung mit einem „Permanentmarker“ im unteren Drittel mit Datum und Namenskürzel (Alternative Vorgehensweisen können ggf. nach Zuschlag abgestimmt werden – dies ist die Mindestanforderung) d) Beratungsleistung (Kauf / Instandsetzung Feuerlöscher) e) Instandhaltungsprotokoll f) Unterrichtsmaterial, Teilnahmebescheinigungen, Nutzung der Übungsfeuerlöscher

Alle anderen für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Preise werden separat abgefragt.

2.2 Umfang Es kann von ca. 100 Aufträgen pro Jahr ausgegangen werden, die sich auf die gesamte Landesfläche verteilen (in Einzelfällen auch im Bereich Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern). Schwankungen bei den Auftragswerten ergeben sich zwangsläufig durch die wiederkehrenden Prüffristen.

Die genannten Mengen wurden aufgrund der Aufträge der letzten 4 Jahre ermittelt und stellen mögliche Jahresmengen als Kalkulationsgrundlage dar. Der Bieter kann hieraus keine Mindestauftragsmengen ableiten.

Eine regionale Verteilung der Aufträge kann nicht prognostiziert werden.

Tatsächliche Mehr- oder Minderaufträge während der Vertragslaufzeit berechtigt nicht zu Preiserhöhungen oder sonstigen Forderungen.

Es ist davon auszugehen, dass in den Dienststellen Feuerlöscher verschiedener Hersteller eingesetzt sind. Diese müssen nach den entsprechenden Wartungsvorschriften der Hersteller gewartet / instandgesetzt werden.

Ebenso sind Wartungen von verschiedenen Feuerlöschanlagen auf Booten durchzuführen (siehe Anlage zur Ausschreibung Punkt 1).

Für unsere Kunden möchten wir auch Brandschutzhelferausbildungen direkt vor Ort für ca. 15-20 Personen anbieten, da diese immer wieder gewünscht und beauftragt werden:

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  • Zeitaufwand je Schulung ca. 8 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten.
  • die Ausbildung besteht ausfolgenden 2 Teilen (Mindestanforderung)

Theoretischer Teil A

  • Verantwortung und Grundsätze im Arbeitsschutz
  • Aufgaben der betrieblichen Sicherheitsbeauftragten, Brandschutzbeauftragten, Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer
  • Die Betriebssicherheitsverordnung in der Praxis
  • Arbeitsschutzmanagement
  • Verhalten im Brandfall
  • Brände, Ursachen und Entstehung
  • Brandklassen
  • Feuerlöscher Bauarten, Bedienung, Löschtaktik, Löschmittel
  • Wandhydranten / Steigleitung trocken
  • Flucht- und Rettungswege / Evakuierung
  • Rauchmelder
  • Brandmeldeanlage
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlage
  • Brandschutztüren und -tore
  • Sprinkleranlage / Gaslöschanlage
  • Abschottungen
  • Brandschutzordnung / Betriebsanweisungen
  • Feuerwehr im Einsatz
  • Eigenverantwortung / Verhalten am Arbeitsplatz bzw. nach Arbeitsschluss

Praktischer Teil B

  • Löschübung an der offenen Flamme mit Fire Trainer
  • Einsatz von C02-Feuerlöschern
  • Einsatz von Nass-Feuerlöschern

Die Dienststelle hat die Organisations-, Auswahl- und Aufsichtsverantwortung, die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen und Füllungen hat der Bieter.

2.3 Rechtliche Grundlagen Für die Lieferung, Ausstattung, Prüfung, Wartung, Instandhaltung und Entsorgung der Feuerlöscher sind – soweit für die jeweilige Leistung einschlägig – die nachfolgend genannten Normen, Vorschriften und technischen Regeln in der jeweils gültigen Fassung zu beachten:

Feuerlöscher und Löschmittel • DIN EN 2 – Brandklassen • DIN EN 3-7:2007-10 – Tragbare Feuerlöscher – Teil 7: Eigenschaften, Leistungsanforderungen und Prüfungen • DIN EN 615:2009-08 – Brandschutz – Löschmittel – Anforderungen an Löschpulver (nicht für Löschpulver der Brandklasse D) • DIN EN 1568-1 bis DIN EN 1568-4, jeweils in der gültigen Fassung – Feuerlöschmittel – Schaummittel • DIN 14406-4 – Tragbare Feuerlöscher – Teil 4: Instandhaltung • ggf. weitere einschlägige Teile der Normenreihe DIN EN 3, soweit für die angebotenen Feuerlöscher einschlägig

Arbeitsstätten / Arbeitsschutz • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) • ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände • ASR A1.3 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) • TRBS 1203 – Zur Prüfung befähigte Personen • DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention • DGUV Regel 100-001 – Grundsätze der Prävention, soweit einschlägig

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Herstelleranforderungen • jeweils aktuelle Prüf-, Instandhaltungs-, Wartungs-, Füll- und Reparaturvorgaben des jeweiligen Herstellers • ggf. einschlägige Herstellerzulassungen, Prüfzeugnisse und Nachweise

Der Bieter hat sicherzustellen, dass die eingesetzten Prüf- und Instandhaltungsverfahren sowie die verwendeten Ersatz- und Füllstoffe für den jeweiligen Feuerlöschertyp geeignet und vom Hersteller freigegeben bzw. entsprechend den geltenden technischen Anforderungen zulässig sind.

2.4 Allgemeine Aktualitätsklausel Soweit in den Vergabeunterlagen auf Normen, Richtlinien, technische Regeln oder sonstige technische Regelwerke Bezug genommen wird, gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Fassung, soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes ergibt.

Änderungen oder Neufassungen eines Regelwerks sind vom Bieter zu berücksichtigen, soweit diese für die geschuldete Leistung verbindlich oder aufgrund gesetzlicher bzw. vertraglicher Vorgaben anzuwenden sind.

Alle Leistungen sind so durchzuführen, dass: • das Leben und die Gesundheit von Personen nicht gefährdet werden • die Umwelt nicht gefährdet wird • die Anlagen ihre maximale Lebensdauer erreichen • die Betriebskosten auf ein notwendiges Minimum reduziert werden.

2.5 PFAS-freie Schaumlöschmittel

2.5.1 Allgemeine Anforderungen Die angebotenen und zu liefernden tragbaren Feuerlöscher mit Schaumlöschmittel müssen den jeweils geltenden gesetzlichen und technischen Anforderungen entsprechen.

Insbesondere sind die Vorgaben der Verordnung (EU) 2025/1988 der Kommission vom 2. Oktober 2025 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) hinsichtlich per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen (PFAS) in Feuerlöschschäumen zu beachten.

Der Bieter hat sicherzustellen, dass die angebotenen Schaumlöschmittel die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Anforderungen der vorgenannten Verordnung erfüllen.

2.5.2 PFAS-freie Ausführung Die Lieferung von tragbaren Feuerlöschern mit PFAS-haltigen Schaumlöschmitteln ist ausgeschlossen.

Die eingesetzten Schaumlöschmittel müssen fluorfrei bzw. PFAS-frei sein und dürfen keine PFAS in einer Konzentration enthalten, die nach der Verordnung (EU) 2025/1988 als PFAS- haltiger Feuerlöschschaum einzustufen ist.

Die Verwendung eines fluorfreien bzw. PFAS-freien Schaumlöschmittels darf dabei nicht zu einer Einschränkung der geforderten Löschleistung führen. Die für den jeweiligen Feuerlöscher geforderte Eignung und Löschleistung, insbesondere für die jeweils ausgewiesenen Brandklassen, ist durch entsprechende Prüfungen, Zulassungen bzw. Konformitätsnachweise nachzuweisen.

2.5.3 Nachweis der PFAS-Freiheit Für jeden angebotenen Feuerlöscher mit Schaumlöschmittel muss der Bieter einen geeigneten Nachweis über die PFAS-Freiheit des eingesetzten Schaumlöschmittels vorlegen.

Als geeignete Nachweise gelten insbesondere:

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• eine aktuelle Herstellererklärung über die PFAS-Freiheit des Schaumlöschmittels,
• das aktuelle Sicherheitsdatenblatt des Schaumlöschmittels,
• das technische Datenblatt des Herstellers,
• eine schriftliche Bestätigung des Herstellers über die Einhaltung der Verordnung (EU)
2025/1988,
• gegebenenfalls ein Prüfbericht eines hierfür geeigneten und unabhängigen Prüflabors.
Die Nachweise müssen eindeutig dem angebotenen Schaumlöschmittel bzw. dem jeweiligen
Feuerlöschertyp zugeordnet werden können.
Eine allgemeine Aussage des Bieters oder die alleinige Angabe „PFAS-frei“ in einem Angebot
ohne Zuordnung zum konkret angebotenen Produkt ist als alleiniger Nachweis nicht ausreichend.
2.5.4 Austausch und Instandhaltung bestehender Feuerlöscher
Bei der Wartung und Instandhaltung vorhandener Feuerlöscher ist zu prüfen, ob das eingesetzte
Schaumlöschmittel PFAS enthält bzw. den Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/1988
entspricht.
Ein Austausch oder eine Neubefüllung mit einem PFAS-haltigen Schaumlöschmittel ist im Rahmen
dieses Vertrages nicht zulässig, soweit dies gegen die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben
verstößt.
Sofern ein vorhandener Feuerlöscher aufgrund des eingesetzten Löschmittels nicht mehr
dauerhaft regelkonform betrieben werden kann oder eine Umrüstung auf ein geeignetes PFAS-
freies Schaumlöschmittel technisch nicht möglich bzw. wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, hat der
Bieter den AG hierüber zu informieren und einen geeigneten PFAS-freien Ersatzfeuerlöscher
anzubieten.
2.5.5 Anforderungen an die Löschleistung
Bei der Umstellung von PFAS-haltigen auf PFAS-freie Schaumlöschmittel ist sicherzustellen, dass
die erforderliche Löschleistung und Eignung des Feuerlöschers erhalten bleiben.
Insbesondere darf durch die Verwendung eines PFAS-freien Schaumlöschmittels keine
Verschlechterung der geforderten Brandklassen, Löschleistungen oder sonstigen technischen
Eigenschaften eintreten.
2.5.6 Dokumentation
Der Bieter hat dem AG auf Verlangen die zur Beurteilung der PFAS-Freiheit und der technischen
Eignung erforderlichen Unterlagen (Zusammensetzung des Schaumlöschmittels) vorzulegen.
Ändert der Hersteller die Zusammensetzung des eingesetzten Schaumlöschmittels oder wird ein
anderes Schaumlöschmittel eingesetzt, ist der AG hierüber vor dessen Einsatz zu informieren und
ein entsprechender Nachweis über die Einhaltung der geltenden Anforderungen vorzulegen.
Ein Austausch des Schaumlöschmittels gegen ein anderes Produkt darf nur nach vorheriger
Freigabe durch den AG erfolgen.
  1. Vertragsbeginn und -laufzeit Der Vertrag gilt für einen Zeitraum von 24 Monaten und beginnt mit dem 01.01.2027. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 5 Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Vertragsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 2x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren hinaus erfolgt nicht.

Bei Erreichen des in der Bekanntmachung genannten Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung.

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  1. Preisanpassungen Preisanpassungen sind erstmals nach einer Laufzeit von 24 Monaten möglich. Der genaue Ablauf und die Bedingungen sind in den Ergänzenden Vertragsbedingungen geregelt.

  2. Wichtige Hinweise

5.1 Anlieferung allgemein alle Lieferungen und Ausführungen von Dienstleistungen (auch Kleinmengen, Einzelfeuerlöscher usw.) auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung erfolgen „frei Verwendungsstelle“. Frei Verwendungsstelle meint: die Anlieferung direkt in die bzw. Ausführung der Dienstleistung in den vom Kunden definierten Räumlichkeiten. Sämtliche Kosten hierfür (inkl. Transportkosten, Maut, Verpackung, Spesen, Lohnzuschläge, Inselzuschlag, Prüf- & Kleinmaterialien, An- und Abreise usw.) sind in den Angebotspreisen zu berücksichtigen.

5.2 Vollständigkeit der Angebote Grundsätzlich müssen alle Leistungsverzeichnisse / Lose vollständig und lückenlos ausgefüllt sein.

Kann ein Bieter nicht für alle Ersatz-/ Verschleiß-Artikel Preise abgeben, so führt dieses nicht zwangsläufig zum Ausschluss. Es dürfen maximal 4 Positionen ohne Preisangabe sein (Zwischen Pos. 46 bis 85 des Leistungsverzeichnisses, alle anderen Preise MÜSSEN angegeben werden.).

Es werden alle angebotenen Artikel verglichen. Hierzu werden alle nicht angebotenen Artikel bei allen Bietern gleichermaßen aus der Wertung entfernt, um eine Vergleichbarkeit der Angebote zu erreichen.

5.3 Preisgestaltung Alle anfallenden Kosten zur Durchführung der Leistung sind im Angebotspreis zu berücksichtigen. Dazu gehören u.a. alle anfallenden Lohnkosten, An- und Abfahrt, Vor- und Nacharbeiten, Wartezeiten, Prüfplaketten, usw.

Die Vergütung der Wartungs- und Kontrollleistungen erfolgt pauschal inkl. Arbeitslohn, Fahrkosten und allen Nebenkosten. Alle für die Wartungs- und Prüfleistungen erforderlichen Hilfsstoffe wie Reinigungsmittel und Schmierstoffe, Hilfs- und Siegelmaterial, Prüf- und Plomben Set sind mit dem angebotenen Pauschalpreis für Wartungen und Kontrollen abgegolten. Die Leistungen und Arbeitszeiten sind zu dokumentieren (Arbeitsauftrag) und von einem autorisierten Mitarbeiter der Dienststelle zu unterzeichnen.

Der reine Kauf von neuen Feuerlöschern inkl. deren Anlieferung beim Kunden ist Bestandteil dieses Rahmenvertrages. Die Lieferung der Feuerlöscher muss immer gem. Punkt 5.1 erfolgen.

5.4 Leistungsverzeichnis und Preisblatt Die Bieter müssen die im Leistungsverzeichnis unter „Gesamtwertungspreis netto“ ermittelte Summe zwingend im Preisblatt (in dem grün hinterlegten Feld "Einzelpreis netto") eintragen.

  1. Abfrage Logistik - wertungsrelevant Zur Bewertung der logistischen Auswirkungen der Leistungserbringung wird der Bieter gebeten, die Zusammensetzung des Fuhrparks in der Abfrage Logistik anzugeben, der für die An- und Abreise des Prüfpersonals im Rahmen der Vertragsausführung eingesetzt wird. Die Angaben dienen der Beurteilung der verkehrsbedingten Auswirkungen der Leistungserbringung in Schleswig-Holstein.

Um die Abfrage so einfach wie möglich zu gestalten werden EURO Normen und nicht CO Werte 2 pro Fahrzeug abgefragt. Eigen- und Fremdfahrzeuge werden in gleicher Weise erfasst und gewertet. Die angegebenen Euro-Normen werden gem. Tabelle bewertet und durch die Gesamtzahl der Fahrzeuge dividiert, so dass „Wertungspunkte Logistik“ errechnet werden.

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Sollten bereits Beschaffungsmaßnahmen für neue emissionsfreie Fahrzeuge eingeleitete jedoch noch nicht geliefert sein, so erbittet der AG eine entsprechende Eigenerklärung, mit einer Bestellbestätigung des Händlers / Herstellers. Die Fahrzeuge dürfen zusätzlich in die Abfrage Logistik aufgenommen werden.

  1. Erklärungen mit Angebotsabgabe

7.1 Einsatz-Personal Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass alle einzusetzenden befähigten Personen über die vorgeschriebene Qualifikation verfügen. Auf Verlangen des AG sind diese Nachweise vorzulegen.

Zudem erklärt der Bieter mit Angebotsabgabe, dass Personalausfälle infolge von Krankheit, Urlaub, usw. nicht den Ablauf der Prüfungen beeinträchtigen.

Das Personal ist mit einer einheitlichen, dem Einsatzzweck angepassten Berufskleidung, aus der die Firmenzugehörigkeit hervorgeht, vom Bieter auszustatten. Das eingesetzte Personal muss über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, soweit diese für die sichere Durchführung der Leistungen, die Kommunikation mit den Dienststellen sowie die Erstellung der erforderlichen Dokumentation notwendig sind

7.2 Qualifikation und Dokumentation Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er eine für die ausgeschriebene Leistung qualifizierte Fachfirma ist und die Leistungserbringung ausschließlich durch den Anforderungen entsprechend befähigtes Personal gem. BetrSichV §14 Abs.6 Satz 2 erfolgt.

Regelmäßige Weiter- und Fortbildung für das Prüfpersonal sind zu gewährleisten, um dem neuesten Stand der Richtlinien und der Produktvielfalt gerecht zu werden. Es wird erwartet, dass die eingesetzten Prüfer Feuerlöscher aller gängigen Fabrikate warten und Instand setzen können.

Vor Ort ist unmittelbar nach der Prüfung ein Instandhaltungsprotokoll zum Verbleib beim Kunden auszufüllen, in dem die Anzahl und Bezeichnungen der geprüften Geräte, die ausgeführten Arbeiten mit Befunden, der Kunde mit Namen + Anschrift, Datum und die GMSH-Bestellnummer ersichtlich sind.

7.3 Durchführung / Einhaltung der Normen Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass alle Prüfungen immer nach den derzeit gültigen Normen, Vorschriften, gesetzlichen Regelungen, usw. durchgeführt werden. Änderungen an Normen, Vorschriften und gesetzlichen Regelungen werden immer sofort und schriftlich an den AG übermittelt.

7.4 Arbeitsauftrag Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass alle erbrachten und in Rechnung zu stellenden Leistungen vom Bieter dokumentiert werden.

Mindestangaben: • Bestellnummer GMSH • Name-Dienststelle mit genauer Anschrift (Prüfadresse) • Bezeichnung, Menge, Material-Nr. des Bieters (später AN) • Unterschrift der Dienststelle und der befähigten Person

7.5 Technisches Equipment / Hilfsmittel Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass das technische Equipment immer dem neusten technischen Standard entspricht, dies gilt im Besonderen für die eingesetzten Prüfgeräte.

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7.6 Prüfplaketten Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass alle verwendeten Prüfplaketten „abriebsicher“ und jederzeit gut ablesbar sind.

7.7 Beratungsleistungen Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass dieser die Dienststelle bezüglich der Wirtschaftlichkeit einer Wartung/Instandsetzung oder Neubeschaffung kostenlos berät. Hier sollte besonders auf die zu erwartenden Änderungen (Verbot von Fluorsubstanzen) hingewiesen werden, damit wirtschaftliche Entscheidungen getroffen werden können.

7.8 Neukauf Feuerlöscher Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass die von ihm angebotenen und auszuliefernden Feuerlöscher bei ihrer Auslieferung (reine Lieferung und auch im Rahmen der Dienstleistung) nicht älter als 6 Monate sind!

7.9 Recycling von Altprodukten Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, alle Feuerlöscher und Löschmittel nur über geeignete und zertifizierte Betriebe zu recyceln und reicht entsprechende Belege und Zertifikate mit Angebotsabgabe ein.

  1. Vorzulegende Unterlagen (mit Eigenerklärung)

8.1 Ansprechpartner Zur Abwicklung des Rahmenvertrages benennt der Bieter mit Angebotsabgabe in einer Eigenerklärung einen festen Ansprechpartner sowie einen Vertreter mit Telefon Nr. und E-Mail- Adresse. Dieser ist zuständig für die Terminierung der Leistungen und ständiger Ansprechpartner des AGs in allen Belangen des Rahmenvertrages. Das Vorhalten dieser Person ist zwingend erforderlich. Der Ansprechpartner muss von montags bis donnerstags mindestens in der Zeit von 08:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr zu erreichen sein.

8.2 Datenblätter Der Bieter muss mit Angebotsabgabe alle Zertifikate und Sicherheits- / Produktdatenblätter zu den angebotenen Feuerlöschern und allen Löschmitteln im PDF-Format einreichen.

8.3 Erklärung zum Umwelt- und Qualitätsmanagement Der Bieter teilt dem AG in einer Eigenerklärung mit, ob und wenn ja, welches Umweltmanagement (DIN 14001 / EMAS oder vergleichbar) bzw. Qualitätsmanagement (DIN 9001 oder vergleichbar) er in seinem Unternehmen eingeführt hat.

Der Bieter teilt ebenfalls in einer Eigenerklärung mit, welche Maßnahmen er zur CO2 Einsparung bereits durchführt oder aber für die Zukunft plant (z. Bsp. Nutzung des ÖPNV, Umstellung des Fuhrparks, u. a.).

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