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Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (LAiV M-V) Abteilung Beschaffung, Dienstleistungen Lübecker Straße 289 19059 Schwerin
Bewerbungsbedingungen
Kennziffer: 0596-038KH-2026
Nachstehende Bewerbungsbedingungen der Vergabestelle im LAiV M-V gelten für die Vergabe von Leistungen.
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Allgemeines Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über den Vergabemarktplatz Mecklenburg- Vorpommern (https://vergabemarktplatz-mv.de/NetServer/) durchgeführt. Informationen hierzu sind auf dem Vergabemarktplatz unter: „Mein Konto / Hinweis zur Angebotsabgabe / Anleitung zur Angebotsabgabe“, bei der Bieterhotline (Tel.: +49 9001-243837) oder direkt beim Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (Tel. +49 385 588 56-980) verfügbar. Die Vergabeunterlagen werden durch die Vergabestelle unentgeltlich, uneingeschränkt und vollständig zur Ansicht sowie zum Abruf für die Angebotsabgabe auf dem Vergabemarktplatz bereitgestellt. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch vorzunehmen. Dazu ist eine einmalige Registrierung auf dieser Vergabeplattform notwendig. Die Vergabe erfolgt auf Basis des beigefügten Entwurfs der Rahmenvereinbarung mit seinen Anlagen. Die Abfragen bzw. Angaben des Leistungsverzeichnisses werden im Auftragsfall durch den Auftraggeber im Entwurf der Rahmenvereinbarung eingearbeitet. Kalkulationsgrundlage Bei den angegebenen Mengen im Leistungsverzeichnis handelt es sich um Richtwerte, die den ungefähren Bedarf für die gesamte Laufzeit von 48 Monaten darstellen (Kalkulationsgrundlage). Die geschätzten Bedarfe bilden je Los die Höchstmenge ab. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters sind ausgeschlossen. Legt ein Bieter seine AGB dennoch bei, gilt dies als unzulässige Abänderung der Vergabeunterlagen und hat den Ausschluss des Angebotes zur Folge. Gleiches gilt, sofern der Bieter AGB von Unterauftragnehmern erkennbar als Konditionen zugrunde legen will. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Ebenso gelten Abweichungen zu den Formulierungen des Entwurfs der Rahmenvereinbarung sowie Veränderungen des Leistungsverzeichnisses sowie der Leistungsbeschreibung als unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen und führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV. Sobald der Bieter im Angebot Mitarbeiter, Unterauftragnehmer und Referenzgeber benennt, müssen diese von ihm darüber informiert werden, dass Ihre benannten Daten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO im Vergabeverfahren, entsprechend den beigefügten Datenschutzhinweisen des LAiV M-V verwendet werden. Die Information der Mitarbeiter, Unterauftragnehmer und Referenzgeber ist im Vordruck „Angebot“ mit der Angebotsabgabe entsprechend zu bestätigen. Für die Erstellung von Angeboten wird keine Vergütung gewährt. Alle Angebotsunterlagen, Dokumente, Schriftwechsel und sonstige Kommunikation sind in deutscher Sprache einzureichen.
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Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Fragen zum Vergabeverfahren Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe darauf hinzuweisen.
Die Frist zur Einsendung von Bieterfragen endet mit Ablauf des 08.10.2026. Ein späterer Verweis auf bestehende Unklarheiten in den Vergabeunterlagen ist ausgeschlossen.
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Sämtliche Anfragen zum Vergabeverfahren sowie die gesamte Kommunikation zwischen dem Bieter und der Vergabestelle haben ausschließlich elektronisch über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Mecklenburg-Vorpommern (enthalten in der Anwendung „AI BIETERCOCKPIT“) zu erfolgen. Dazu ist eine einmalige Registrierung auf dieser Vergabeplattform notwendig (siehe Nr. 1). Anfragen per E-Mail, Telefon, Post oder Fax sind nicht zulässig. Alle Informationen zum Vergabeverfahren sowie Bieterfragen grundsätzlicher Art und deren Antworten werden allen Bietern durch die Vergabestelle immer zeitgleich elektronisch über den Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern mitgeteilt und sind dort einsehbar. Die Identität der Fragesteller wird nicht preisgegeben. Die Information gemäß § 134 GWB über die beabsichtigte Zuschlagserteilung wird elektronisch in Textform auf den Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern übermittelt und ist dann im persönlichen Nutzerbereich des Bieters der Vergabeplattform zugänglich. Die Vergabestelle behält sich vor, dem Bieter die Mitteilung gemäß § 134 GWB auch alternativ per Post oder Fax zuzustellen. Die Antworten auf Bieterfragen sowie sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren grundsätzlicher Art werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und werden, falls notwendig, mit Zuschlagserteilung in die Vertragsunterlagen übernommen. Informationen zum Vergabeverfahren, welche der Bewerber bzw. der Bieter nicht von der Vergabestelle erhält, gelten als unverbindlich.
- Angebot Die Bearbeitung und die Abgabe des Angebotes müssen über die im Vergabemarktplatz Mecklenburg- Vorpommern enthaltene Anwendung „AI BIETERCOCKPIT“ vorgenommen werden. Dafür sind die von der Vergabestelle elektronisch eingestellten Dateien (Angebot, Leistungsverzeichnis) zu verwenden. Die Verwendung selbstgefertigter Abschriften oder Kurzfassungen ist unzulässig. Das Leistungsverzeichnis ist ausschließlich im AIDF-Format über die Anwendung „AI BIETERCOCKPIT“ auszufüllen und mit der Angebotsabgabe in diesem Format einzureichen. Angebote, welche kein Leistungsverzeichnis im AIDF-Format enthalten, werden nicht berücksichtigt und von der Wertung ausgeschlossen. Das zusätzlich auf dem Vergabemarktplatz Mecklenburg- Vorpommern bereitgestellte Leistungsverzeichnis im PDF-Format dient ausschließlich zur Ansicht. Bei notwendigen Aktualisierungen der Vergabeunterlagen wird durch die Vergabestelle eine neue Version auf dem Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern eingestellt. Bieter müssen für die Erstellung ihres Angebotes die Version mit der höchsten Nummer (die zuletzt eingestellte Version) verwenden. Wurde die Teilnahme an der Ausschreibung bereits vorgenommen, erfolgt die Information über die Übermittlung einer neuen Version per E-Mail bzw. per Nachricht im Postfach der Vergabeplattform. Bei bereits erfolgter Angebotsabgabe auf eine vorherige Version muss über die Anwendung „AI BIETERCOCKPIT“ ein komplettes neues Angebot eingereicht werden. Ein vorheriges eingereichtes Angebot ist nicht mehr gültig und muss elektronisch zurückgezogen werden. Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen eines Angebotes sind der Vergabestelle in gleicher Weise wie das Angebot vor Ablauf der Angebotsfrist elektronisch nachzureichen. Das Zurückziehen von Angeboten kann bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über den Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern erfolgen.
Angebote, welche auf anderem Wege wie z.B. per Post, E-Mail, Fax oder per Bote übermittelt werden, gelten als nicht formgerecht eingegangen und werden daher gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV vom Wettbewerb ausgeschlossen. Bilden Unternehmen eine Bietergemeinschaft, ist die Nr. 4 im Vordruck „Angebot“ entsprechend auszufüllen und zu bestätigen. Das Angebot muss folgende Unterlagen enthalten: • vollständig ausgefüllter Vordruck „Angebot“ (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung) (Vordruck ist beigefügt.) • vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis (Das zusätzlich auf dem Vergabemarktplatz M-V bereitgestellte Leistungsverzeichnis im PDF-Format dient ausschließlich zur Ansicht und ist nicht für die Angebotsabgabe zu nutzen!)
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• Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ vom Bieter sowie von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung) (Vordruck ist beigefügt.)
• Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung“ (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung) (Vordruck ist beigefügt.) • Eigenerklärung bezüglich der Russland-Sanktionen“ (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung) (Vordruck ist beigefügt.) • Eigenerklärung zur Einhaltung der Mindestvorgaben des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) (Vordruck ist beigefügt.) • Eigenerklärungen, Nachweise und Angaben zur Eignung gemäß den Forderungen aus Nr. 6 • Konzept gemäß Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis (Nr. 7)
Sobald der Bieter beabsichtigt Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, ist im Vordruck „Angebot“ (Nr. 5) anzugeben, welche Leistungen durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind vor Zuschlagserteilung die vorgesehenen Unterauftragnehmer verbindlich namentlich zu benennen. Der Vordruck „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ ist daraufhin von jedem benannten Unterauftragnehmer (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung) mit einzureichen. Der Auftraggeber kann den Bieter auffordern, bis zum Ablauf einer Nachfrist von 4 Arbeitstagen (Montag bis Freitag), fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren (vgl. § 56 Abs. 2 und 4 VgV). Werden geforderte Unterlagen bis zum Ende der Angebotsfrist bzw. bis zum Ablauf der im vorgenannten Satz genannten Nachfrist nicht eingereicht, erfolgt der Ausschluss des Angebotes nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
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Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen.
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Losaufteilung Es besteht die Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder für alle Lose einzureichen. Für eine Berücksichtigung ist es erforderlich, dass innerhalb eines Loses sämtliche Positionen angeboten werden.
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Eignung a) Eintragung Anbieterverzeichnis Der Bieter bzw. seine eventuellen Unterauftragnehmer müssen im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur nach § 4 des Postgesetzes (PostG) eingetragen sein. Die 6-stellige Stamm-Nr. ist mitzuteilen. Es genügt eine Eigenerklärung inkl. Benennung der 6-stelligen Stamm-Nr. (Angabe wird im Leistungsverzeichnis abgefragt.) b) Einhaltung DIN Norm 14001 Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bieter nachweisen, dass er über eine gültige Zertifizierung gemäß DIN ISO 14001 oder gleichwertig verfügt. Mit dem Angebot hat der Bieter das gültige Zertifikat oder entsprechende Nachweise zur Gleichwertigkeit vorzulegen.
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c) Betriebshaftpflichtversicherung Der Bieter bzw. seine eventuellen Unterauftragnehmer müssen über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügen bzw. sich verbindlich verpflichten, im Falle einer Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung mit den nachstehend geforderten Mindestdeckungssummen spätestens zum geplanten Vertragsbeginn abzuschließen. Die folgenden Deckungssummen gemäß § 8 der Rahmenvereinbarung sind je Schadensfall mindestens zu erreichen: Personen- und Sachschäden: 1.500.000 EUR Vermögensschäden 500.000 EUR Sofern vorhanden, einfache Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung des Versicherungsgebers (mit Angabe der Versicherungsgrößen); ansonsten eine Eigenerklärung über die Verpflichtung, dass eine entsprechende Versicherung mit mindestens den geforderten Deckungssummen im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
Das Vorhandensein bzw. die Erfüllung der Eignungskriterien ist durch den Bieter grundsätzlich durch die Vorlage von Eigenerklärungen zu bestätigen, sofern kein konkreter Nachweis benannt/gefordert wird. Dem Bieter steht es frei, stattdessen oder zusätzlich auch Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zu den benannten Eignungs-Kriterien einzureichen. Hinweis zur Gleichwertigkeit: Soweit bei den vorgenannten Eignungskriterien auf bestimmte Normen (z. B. DIN, ISO, EN), technische Spezifikationen, Zertifikate, Prüfungsstandards oder Marken verwiesen wird und der Zusatz „oder gleichwertig“ (§ 31 Abs. 6 VgV) verwendet wird, dient dieser Zusatz der Beschreibung des geforderten Mindestniveaus hinsichtlich Qualität, Sicherheit, Umweltverträglichkeit oder Leistungsfähigkeit. Gleichwertige Nachweise sind z. B. unternehmenseigene Belege (Prozessbeschreibungen, Handbücher) oder unabhängige Nachweise von anderen anerkannten, unabhängigen Prüf- oder Zertifizierungsstellen im In- oder Ausland. Nachweise zur Gleichwertigkeit sind vollständig und in Textform erläutert mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, von Bietern während des Verfahrens entsprechende Nachweise zu abgegebenen Eigenerklärungen abzufordern. Durch den bevollmächtigten Vertreter einer Bietergemeinschaft muss auf Anforderung des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung ein von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnetes Dokument innerhalb von 4 Arbeitstagen (Montag bis Freitag) nachgereicht werden. Der Nachweis der Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB kann auch ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Sobald die Eignung durch eine erfolgte Präqualifizierung nachgewiesen wird, müssen der Vergabestelle mit dem Angebot die entsprechenden Zugangsdaten der Präqualifizierungsstelle mitgeteilt werden.
- Konzept (nur für die Lose 1 und 2) Mit dem Angebot ist auf Grundlage der Rahmenvereinbarung ein Konzept einzureichen, in dem die Schwerpunkte a) Qualität inkl. Logistik und b) Umwelt behandelt werden. Formale Anforderungen an das Konzept:
- insgesamt maximal 35 DIN-A-4 Seiten umfassen; davon entfallen: a) auf das Qualitäts-Konzept inkl. Logistik maximal 10 bis 25 Seiten und o b) auf das Umweltkonzept maximal 5 bis 10 Seiten. o
- Schriftart Arial,
- Schriftgröße 12 pt und
- Abstand 1,5 zeilig.
- Die Seitenzahlbegrenzung bezieht sich ausschließlich auf die Erstellung des Konzeptes. Ein evtl. Deckblatt oder ein Inhaltsverzeichnis zählen nicht zur maximalen Seitenanzahl. Ein Verstoß gegen die formalen Anforderungen führt zum Ausschluss des Angebots gemäß § 57 VgV.
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a) Qualitäts-Konzept inkl. Logistik (maximal 10 bis 25 Seiten) Das vom Bieter einzureichende Konzept muss verbindlich darlegen, wie eine lückenlose Qualitätssicherung, eine störungsfreie Logistikkette und ein effizientes Retourenmanagement im täglichen Betrieb garantiert werden. Der Bieter hat in seinen Ausführungen detailliert nachzuweisen, dass seine Prozesse, Systeme und Kapazitäten den gesetzlichen, vertraglichen und behördlichen Vorgaben vollumfänglich entsprechen. Das Konzept ist wie nachfolgend aufgeführt zu gliedern. Alle aufgeführten Gliederungspunkte (Pflichtinhalte) sind inhaltlich aufzugreifen: i. Ausführungen zur Qualitätssicherung (insbes. Umgang mit Beschwerden, Einsatzplanung im Unternehmen, Schulungs- und Fortbildungsangebote, Maßnahmen zur Reduktion von starker Fluktuation ii. Logistikkonzept zur störungsfreien Auftragsausführung iii. Ausführungen zum Umgang mit unzustellbaren Sendungen/Retouren (mit Angabe der Rücksendungszeiten als Einzelkriterium)
b) Umwelt-Konzept (maximal 5 bis 10 Seiten) Im Sinne der ökologischen Verantwortung bei der Auftragsausführung ist durch den Bieter in diesem Konzept darzulegen, wie nachhaltig CO -Emissionen während der Vertragslaufzeit vermieden, reduziert und kompensiert werden (CO -Bilanz). Das Konzept schließt direkt an die logistischen Prozesse an und zeigt konkrete Maßn₂ahmen auf, um den ökologischen Fußabdruck der Auftragserfüllung zu minimieren. Der Bi₂eter hat in seinen Ausführungen detailliert nachzuweisen, dass seine Nachhaltigkeitsstrategie sowohl die eigenen operativen Prozesse als auch die Strukturen aller eingesetzten Unterauftragnehmer und kooperierenden Unternehmen vollständig erfasst. Das Konzept ist wie nachfolgend aufgeführt zu gliedern. Alle aufgeführten Gliederungspunkte (Pflichtinhalte) sind inhaltlich aufzugreifen: i. Ausführungen zur Vermeidung von CO -Emissionen:
- Verminderung von CO2-Emissionen durch eine emissionsarme Fahrzeugflotte
- Angaben zur Verbesserungen ₂im Prozess von der Abholung bis zur Zustellung unter Berücksichtigung von Unterauftragnehmern bzw. kooperierenden Unternehmen (Es werden explizit keine konkreten Zuarbeiten oder Angaben der genannten Unterauftragnehmer oder sonstiger kooperierender Unternehmen erwartet, die für Sie als Bieter nicht allgemein öffentlich zugänglich sind!) ii. Ausführungen zur Kompensation von CO -Emissionen:
- Angaben zur Kompensation von entstehenden und nicht vermeidbaren CO -Emissionen, ggf. CO Ausgleichprojekte (au₂ch von Unterauftragnehmern bzw. kooperierenden Unternehmen) ₂ (Es wer₂den explizit keine konkreten Zuarbeiten oder Angaben der genannten Unterauftragnehmer oder sonstiger kooperierender Unternehmen erwartet, die für Sie als Bieter nicht allgemein öffentlich zugänglich sind!) Die Bewertung des Konzeptes erfolgt auf der Grundlage der im Wertungsschema (siehe Leistungsverzeichnis) angegebenen Kriterien sowie Gewichtungs- und Punktangaben. Hinweis: Falls beabsichtigt ist, ein Angebot sowohl für Los 1 wie auch Los 2 einzureichen, ist die Einreichung identischer Konzeptbestandteile zulässig, sofern diese für beide Lose gleichermaßen relevant sind. In diesem Fall hat im jeweiligen Konzept ein eindeutiger und gut sichtbarer unmissverständlicher Querverweis zu erfolgen (z. B. „Die Seiten X bis X gelten gleichermaßen für Los X.“). Diese identischen Kerninhalte sind durch die jeweils geforderten individuellen, losbezogenen Angaben zu ergänzen. Unabhängig von der möglichen teilweisen inhaltlichen Identität ist für jedes Los die maximale Seitenanzahl sowie die Summe aller weiteren formalen Vorgaben zwingend einzuhalten. Die Erstellung des Konzeptes wird nicht vergütet. Sie ist unabdingbarer Bestandteil des Angebotes und nicht nachforderungsfähig im Sinne des § 56 VgV.
- Preise Das Angebot hat sämtliche Kosten zu enthalten. Spätere Nachforderungen können nicht anerkannt werden und bleiben unberücksichtigt.
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Die angebotenen Preise gelten als Festpreise bis zur endgültigen Erledigung des Auftrages. Für die anzugebende Umsatzsteuer ist der zum Zeitpunkt des Angebotes gültige Steuersatz anzusetzen. Preiseintragungen sind mit max. 4 Nachkommastellen zulässig. Preisvorbehalte, etwa in Form “Preis freibleibend“ bzw. “bei Kostenänderung behalten wir uns die Angleichung unserer Preise vor“, werden nicht anerkannt. Solche Hinweise schließen eine Berücksichtigung von Angeboten für die Vergabe aus. Die Vergabestelle behält sich vor, von der für die Preisbildung und Preisüberwachung zuständigen Behörde eine Preisprüfung durchführen zu lassen.
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Realisierung der Leistung Die Realisierung der Leistung erfolgt gemäß den Festlegungen des beigefügten Entwurfs der Rahmenvereinbarung mit seinen Anlagen.
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Zuschlagskriterien Die Erteilung des Zuschlags erfolgt je Los auf das Angebot, welches gemäß § 58 Abs. 2 VgV i. V. m § 127 Absatz 1 GWB das beste Leistungs-Preis-Verhältnis aufweist. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt jeweils nach dem im Leistungsverzeichnis benannten Wertungsschema.
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Register-Auskünfte Wettbewerbsregister Gemäß § 6 Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz - WRegG) und dem Vergabebeschleunigungsgesetz ist die Vergabestelle vor Erteilung des Zuschlags bei einem geschätzten Auftragswert über 50.000 EURO (netto) verpflichtet, abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Zur Überprüfung von § 22 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) wird bei Bietern, welche in der Regel mindestens 3.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen, ebenfalls eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister eingeholt. Register über ausgeschlossene Unternehmen (Ausschlussregister M-V) Gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, eine Überprüfung der Bieter auf Zuverlässigkeit im Ausschlussregister M-V vorzunehmen. Sofern Eintragungen in den Registern vorhanden sind, entscheidet die Vergabestelle nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften über den Ausschluss des Unternehmens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren.
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Nachprüfungsbehörde Gegen ein Vergabeverfahren kann bei der zuständigen Stelle: Die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin, Fax: +49 385 588 485 15817 ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 155 GWB gestellt werden. In jedem Fall können Beschwerden gegen ein Vergabeverfahren auch direkt an die Vergabestelle gerichtet werden.
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