Los 1, 2, 4, 5_Baumkataster Leistungsbeschreibung.pdf

Rahmenvereinbarung für Landschaftsbauarbeiten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 12:46 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.nrw.de

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Fachhochschule Südwestfalen

VG-Nr. 2026 / 0504

Leistungsbeschreibung Baumkataster

für die Standorte Iserlohn, Hagen, Soest und Meschede

Diese Leistungsbeschreibung ist Vertragsbestandteil

für die Lose 1, 2, 4 und 5.

Leistungsbeschreibung Baumkataster

  1. Um der Verkehrssicherungspflicht der Auftraggeber nachzukommen, soll ein Baumkataster nach der FLL-Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen (Baumkontrollrichtlinie) erstellt werden. Hierzu sind an den Standorten Iserlohn, Hagen, Soest und Meschede der Fachhochschule Südwestfalen die Bäume erstmals mit folgenden Informationen zu erfassen:
  • Baumart
  • Baumhöhe
  • Kronendurchmesser
  • Stammanzahl
  • Stammumfang
  • Vitalitätsstatus
  • Baumnummer
  • Erfassung durch
  • Erfassung am
  1. Anschließend sind die Bäume im Rahmen der Regelkontrolle als Sichtkontrolle in Form der fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme vom Boden aus gemäß der sog. Baumkontrollrichtlinie (Baumkontrollrichtlinien - Richtlinien für Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen) in der derzeitigen Fassung zu kontrollieren und nach allen dort genannten Kriterien zu dokumentieren.

  2. Die Bäume sind in Regelkontrollintervalle gemäß der FLL-Baumkontrollrichtlinie (siehe Tabelle) in jeweils aktueller Form einzustufen. Weiterhin ist das weitere Vorgehen bzw. sind baumpflegerische Maßnahmen in Dringlichkeitsstufen festzulegen und mit dem Auftraggeber zu erörtern.

  3. Die Baumstandorte sind mit einer Genauigkeit von weniger als 0,5/1,0 m zu erfassen. Die erhobenen Daten sind als Katasterbild mit Baumnummer abzugeben.

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  1. Die Daten sind in den folgenden Dateitypen fortlaufend zu aktualisieren und 1 x jährlich zu übergeben: • Baumkataster im Dateiformat Excel • Kartierung im Dateiformat PDF

  2. Alle benötigten Maschinen, Werkzeuge, Geräte (z.B. mobiles Outdoor-Notebook oder Tablet-PC) und Fahrzeuge hat der Auftragnehmer zu stellen. Er trägt auch die entsprechenden Kosten, die im Angebotspreis zu berücksichtigen sind. Nachforderungen werden nicht akzeptiert.

  3. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Angebotsabgabe anzugeben, welche Person/en die Erfassung vornimmt/vornehmen. Nicht genannte Personen dürfen die Erfassung nur nach Vorlage der gesetzlich vorgeschriebenen Zertifizierung und Zustimmung des Auftraggebers durchführen.

  4. Alle Bäume müssen nummeriert sein. Ist keine Plakette vorhanden, sind hierzu grüne, UV- beständige Kunststoffplaketten mit den Maßen 3,5 x 3,0 cm und einer fortlaufenden fünfstelligen Nummer an jedem Baum in der Höhe von 1,70 bis 2,0 m mit Hilfe einer Stahlschraube zu befestigen. Die Plaketten und die Stahlschrauben sowie notwendiges Werkzeug hat der Auftragnehmer auf seine Kosten zu stellen.

Tabelle 1: Regel-Kontrollintervalle in Jahren (FLL-Baumkontrollrichtlinie; Stand 2020)

Zustand 1) des BaumesReifephaseAltersphaseJugendphase
Berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs
geringer 3)höher 2)geringer 3)höher 2)
1gesund, leicht ge- schädigtalle 3 Jahrealle 2 Jahrealle 2 Jahre1 x jährlichBei bedarfsgerechter Jungbaumpflege 4) gemäß ZTV- Baumpflege keine gesonderte Regelkontrolle
2stärker geschädigt1 x jährlich
  1. leicht geschädigt: Schäden, die sich voraussichtlich bis zur nächsten Regelkontrolle (auch bei längeren Kontrollintervallen) nicht auf die Verkehrssicherheit auswirken werden.

stärker geschädigt: Schäden, die sich voraussichtlich innerhalb eines Jahres nicht auf die Verkehrssicherheit auswirken werden.

  1. Bäume, z.B. an bzw. auf normal und stärker frequentierten Straßen, Wegen, Plätzen und belebten Grünanlagen sowie Spielplätzen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Sportanlagen.

  2. Bäume, z.B. an bzw. auf schwach frequentierten Wegen, wenig besuchten Grünflächen.

  3. Je nach Baumart alle 2 bis 3 Jahre Schnittmaßnahmen an der Temporären Krone zum Erreichen der Permanenten Krone bzw. des Lichten Raumes. Im Wald und in waldartigen Beständen sind längere Zeitabstände zwischen den Schnittmaßnahmen möglich (z.B. alle 5 bis 10 Jahre)

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