VERFAHREN FÜR DEN EINZELABRUF
(ANLAGE 4)
Offenes Verfahren IT 012-2026
„Rahmenvereinbarung über Java-Entwicklung“
IT 012-2026 Offenes Verfahren „Rahmenvereinbarung über Java-Entwicklung“
Nachfolgende Erläuterungen und Rahmenbedingungen dienen zur Darstellung des Verfahrens für die Erteilung von Einzelaufträgen.
1.1 Bedarfsmeldung an den Auftragnehmer
Die Dienstleistersteuerung des Auftraggebers zeigt dem Auftragnehmer den zu vergebenden Einzelauftrag per E-Mail unter Benennung folgender Rahmenbedingungen an:
• Zu erbringende Leistung unter Angabe der einschlägigen Leistungsart (IT-Dienstleistung oder IT-Werkleistung) • Leistungsbeschreibung/Lastenheft • Leistungszeitraum • Erwartete Rolle • Anzahl der zur Leistungserbringung notwendigen Personentage (für den Fall der Arbeitnehmerüberlassung den Leistungszeitraum) • Bei IT-Werkleistungen: Abnahmebedingungen und ggf. Meilensteine der Leistung • Ggf. abweichend von der Rahmenvereinbarung zu vereinbarende ausschließliche Nutzungsrechte, Escrow-Vereinbarung oder Vereinbarung aus Change Request
1.2 Rückmeldung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer meldet der Dienstleistersteuerung des Auftraggebers innerhalb von maximal fünf Arbeitstagen per E-Mail, welches Personal zur Leistungserbringung vorgesehen wird und fügt Personalprofil/e bei (Name, Ausbildung, Qualifikation, Erfahrung, Referenzen sowie Zertifizierungen).
Sofern das zur Leistungserbringung vorgeschlagene Personal nicht die Fähigkeiten und Kenntnisse der Anlage 2 (Kriterienkatalog) aufweisen/aufweist, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftragnehmer innerhalb einer Frist von einem Arbeitstag zur Benennung einschließlich Übersendung des Personalprofils von anderem geeignetem Personal aufzufordern.
1.3 Einzelbeauftragung
Sofern das nach Punkt 1.2 übergebene Personalprofil den Anforderungen des Auftraggebers entspricht, erfolgt die Beauftragung der Leistung gemäß Punkt 1.1 i. V. m. Anlage 5 (Auftrag – Einzelabruf) durch die Vergabestelle des Auftraggebers mittels E-Mail. Der Auftragnehmer bestätigt den Auftragserhalt.
Anlage 4 Verfahren für den Einzelabruf 2 | 2
Version: 1.0