IT_012-2026_Anlage_1b_Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrag.pdf

Rahmenvereinbarung für Java-Entwicklung und IT-Projektleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 20:38 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabemarktplatz-mv.de

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DVZ M-V GmbH | Lübecker Str. 283 | 19059 Schwerin

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Datum:

Rahmenvereinbarung IT 012-2026 „Rahmenvereinbarung über Java-Entwicklung“ vom XX.XX.20XX Hier: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag AXX/20XX „XXX“

Sehr geehrte Damen und Herren, wir erteilen Ihnen den Auftrag im Wege der Arbeitnehmerüberlassung aus der oben genannten Rahmenvereinbarung. Der Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrag beginnt ab dem. XX.XX.20XX. Wir bitten Sie, zur Wahrung der Schriftform nach § 12 AÜG, den Einzelarbeitnehmer- überlassungsvertrag unverzüglich rechtsverbindlich zu unterschreiben und vorab an die E- Mail-Adresse des Absenders bzw. der Absenderin zu übermitteln. Den Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrag im Original senden wir Ihnen im Anschluss in zweifacher Ausfertigung auf dem Postweg zu. Bitte schicken Sie uns unverzüglich ein rechtsverbindlich unterzeichnetes Exemplar zurück. Ihre Ansprechperson für die organisatorischen und fachlichen Absprachen zur Leistungs- erbringung ist XXX (Telefon: +49 385 4800-XXX, E-Mail: XXX@dvz-mv.de). Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit! Mit freundlichen Grüßen

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH

XXXX XXXX XXXX

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH dvz-mv.de

Sitz der Gesellschaft: 19059 Schwerin, Lübecker Straße 283 NORD/LB: IBAN DE 32 2505 0000 0121 0150 69 Eintrag im Handelsregister: HRB 187 / Amtsgericht Schwerin Deutsche Kreditbank AG: IBAN DE 66 1203 0000 0010 2041 21 Geschäftsführer: Hubert Ludwig Commerzbank: IBAN DE 74 1408 0000 0250 8990 00 Aufsichtsratsvorsitzende: Staatssekretärin Dr. Carola Voß Deutsche Bank AG IBAN DE 85 1307 0000 0300 5279 00 Umsatzsteuer ID-NR.: DE 13 77 33 413

Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen der DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH und XXXX zu AXX/20XX „XXXX“

  1. Tätigkeiten und Aufgaben des Leiharbeitnehmers XXXX

  2. Leistungsbeschreibung XXXX

  3. Überlassung Der Verleiher verpflichtet sich, dem Entleiher die nachfolgend aufgezählten Leiharbeitnehmer zum Einsatz bei sich zu überlassen:

Vorname, Name: Max Mustermann

Geburtsdatum: XX.XX.XXXX

Staatsangehörigkeit: XXX

Überlassungszeitraum von-bis: dd.mm.jjjj bis dd.mm.jjjj

Einsatzort und Einsatzbereich: DVZ, Schwerin, Lübecker Straße 283 Sachgebiet XXX

Verrechnungssatz für die Entleihe: XXX,XX Euro pro Personentag zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer

Qualifikation des Leiharbeitnehmers:

Sonstige Anforderungen des Leiharbeitnehmers:

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  1. Leistungszeitraum Der Leistungsumfang beschränkt sich auf XX Personentage á 8 Stunden reine Arbeitszeit. Der Abruf erfolgt in Absprache mit dem Leiharbeitnehmer in den Monaten XX 20XX. Dabei sollte der Leiharbeitnehmer je Arbeitseinheit mindestens X zusammenhängende Arbeitstage in der Woche (Mo-Fr) vor Ort im DVZ im Sachgebiet XX arbeiten. Für X Tage ist die Möglichkeit des Mobilen Arbeitens vorgesehen. Der Leistungszeitraum beginnt am XX.XX.20XX und endet mit dem kompletten Abruf der Personentage spätestens am XX.XX.20XX. Beginn und Ende der o. g. Überlassungsdauer werden verbindlich vereinbart. Eine Verlängerung muss in jedem Fall zwischen den Parteien schriftlich geregelt werden, bevor die Verlängerung beginnt. Eine stillschweigende Verlängerung wird ausdrücklich nicht gewünscht und ausgeschlossen. Dieser Arbeitnehmerüberlassungsvertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

  2. Wesentliche Arbeitsbedingungen des Leiharbeitnehmers: Ein Arbeitsplatz mit funktionaler Technik aus dem DVZ wird dem externen Mitarbeiter zur Verfügung gestellt. Mobiles Arbeiten ist gemäß Betriebsvereinbarung möglich. Eingruppierung in TV-L Entgeltgruppe: XX, Stufe X. Dies entspricht derzeit einem Jahresentgelt inkl. Jahressonderzahlung in Höhe von XX.XXX, XX Euro. Mitarbeiter haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf freiwillige soziale Leistungen des Arbeitgebers in den Bereichen gemäß Nummer 15.4.5 der Rahmenvereinbarung IT 012-2026 „Rahmenvereinbarung über Java-Entwicklung“ vom XX.XX.20XX.

  3. Ggf. abweichend von der Rahmenvereinbarung zu schließende ausschließliche Nutzungsrechtsvereinbarung: Es werden gemäß Nummer 15.4.9 der Rahmenvereinbarung IT 012-2026 „Rahmenverein- barung über Java-Entwicklung“ vom XX.XX.20XX die XXXX Nutzungsrechte an den Leistungen vereinbart.

  4. Sonstige Vereinbarungen: Neben diesem geschlossenen Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrag gelten die vertraglichen Bestimmungen der Rahmenvereinbarung IT 012-2026 „Rahmenverein- barung über Java-Entwicklung“ vom XX.XX.20XX ausdrücklich. Der Entleiher kann den Austausch eines Leiharbeitnehmers verlangen, wenn der Leiharbeitnehmer sich nicht für die vorgesehenen Tätigkeiten eignet, die Arbeit bei dem Entleiher unberechtigt abbricht oder ablehnt oder leistungsbedingte Gründe vorliegen.

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  1. Schriftform: Änderungen und/oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen

, Schwerin , Ort , Datum Ort , Datum

Auftragnehmer Auftraggeber DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH

H. Ludwig Geschäftsführer

Unterschrift(en) Auftragnehmer Unterschrift(en) Auftraggeber (Name(n) in Druckschrift) (Name(n) in Druckschrift)

Fußzeile für Screenreader: DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH, dvz-mv.de, vertreten auf Instagram, Facebook, LinkedIn, Xing Sitz der Gesellschaft: 19059 Schwerin, Lübecker Straße 283 Eintrag im Handelsregister: HRB 187 / Amtsgericht Schwerin Geschäftsführerin: Uta Knöchel Aufsichtsratsvorsitzende: Staatssekretärin Ina-Maria Ulbrich Umsatzsteuer ID-NR.: DE 13 77 33 413 NORD/LB: IBAN DE 32 2505 0000 0121 0150 69 Deutsche Kreditbank AG: IBAN DE 66 1203 0000 0010 2041 21 Commerzbank: IBAN DE 74 1408 0000 0250 8990 00 Deutsche Bank AG: IBAN DE 85 1307 0000 0300 5279 00

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