Merkblatt Bauleistungs-Versicherung (ABN) inkl. Schadenbeispiele.pdf

Rahmenvereinbarung für Elektroarbeiten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 12:54 (Europe/Berlin)

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Merkblatt zur Bauleistungs-Versicherung von ▪ Stahlrohr-/Spezialgerüste, Stahlschalungen, Schal- Gebäudeneubauten durch Auftraggeber (ABN) wagen, Vorbaugeräte, Baubüros, Baubuden, Bauba- racken, Werkstätten, Magazine, Labors, Gerätewagen Einführung ▪ Fahrzeuge aller Art Dieses Merkblatt stellt keine verbindliche Darstellung des ▪ Akten, Zeichnungen, Pläne Versicherungsschutzes dar. Es handelt sich lediglich um eine zusammenfassende Kurzübersicht zur Bauleistungs- Versicherte Gefahren Versicherung und enthält keine abschließenden Informati- onen, insbesondere nicht zu Leistungs- und Risikoaus- Unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zer- schlüssen. störungen, die zu Lasten des Bauherrn oder eines beauf- tragten Unternehmens gehen. Solche Schäden können Versicherungsgegenstand z. B. verursacht sein durch: Alle Neubau- und Umbauleistungen, die der Versiche- ▪ Höhere Gewalt, ungewöhnliche oder außergewöhnli- rungsnehmer während der Dauer des Vertrages ausfüh- che Naturereignisse ren lässt. ▪ Unbekannte Eigenschaften des Baugrundes Einzelbauvorhaben mit einer jeweiligen Gesamtbau- ▪ Böswillige Handlungen Dritter summe über 25.000.000 € gelten mit-versichert, jedoch gilt hierfür jeweils eine Höchstentschädigung von ▪ Planungs- und Berechnungsfehler, 25.000.000 € je Versicherungsfall. ▪ Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler Versicherte Sachen ▪ Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Sabotage ▪ Alle Bauleistungen, Baustoffe, und Bauteile für den ▪ Diebstahl bereits fest eingebauter Materialien Roh- und Ausbau oder für den Umbau ▪ Brand, Blitzschlag, Explosion ▪ Als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrich- tungsgegenstände Nicht versicherte Gefahren ▪ Außenanlagen, jedoch ohne Gartenanlagen und ▪ Reiner Mangel (z. B. Pfuscharbeit), der Folgeschaden Pflanzungen ist jedoch ersatzpflichtig Auf Erstes Risiko sind versichert: ▪ Oberflächenschäden (Glas, Metall) durch eine Tätig- keit an den Oberflächen (z. B. Reinigung) ▪ Baugrund und Bodenmassen 50.000 € Bei Verstoß eines Unternehmers gegen die anerkannten ▪ Schadensuchkosten 50.000 € Regeln der Technik: Schäden durch Frost, Gründungs- ▪ Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe 50.000 € maßnahmen, Grundwasser, Eigenschaften/Veränderun- gen des Baugrundes, Ausfall Wasserhaltung ▪ Sachverständigenkosten 25.000 € ▪ Vertragsstrafen ▪ Mietausfall / Hotelkosten 30.000 € ▪ Normale Witterungseinflüsse ▪ Zusätzliche Aufräumkosten 250.000 € ▪ Beanstandete und ungeprüfte Baustoffe ▪ Bestehende Bausubstanz/ benachbarte Gebäude 250.000 € ▪ Krieg, innere Unruhen, Streik, Beschlagnahme ▪ Kernenergie Nicht versicherbare Sachen Umfang der Entschädigung ▪ Maschinelle Einrichtungen Produktionszwecke ▪ Bewegliche und sonstige nicht als wesentliche Be- Alle Kosten, die aufgewendet werden müssen, um die standteile einzubauende Einrichtungsgegenstände Schadenstätte aufzuräumen und den Zustand wieder her- zustellen, der den zustand unmittelbar vor Eintritt des ▪ Baugeräte einschl. Zusatzeinrichtungen wie Ausrüs- Schadens technisch gleichwertig ist, unter Abzug des ver- tungen, Zubehör, Ersatzteile einbarten Selbstbehaltes. ▪ Kleingeräte, Handwerkzeuge, Vermessungs-, Werk- Bei Folgeschäden eines Mangels, die Wiederherstellungs- statt-, Prüf-, Labor-, Funkgeräte, Signal- und Siche- kosten (wie oben) abzüglich der Kosten, die aufzuwenden rungsanlagen sind, damit der Mangel nicht erneut entsteht.

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Versicherungsort Obliegenheiten

Versicherungsort ist der räumliche Bereich der Baustelle, Aus dem Versicherungsvertrag ergeben sich für den Ver- auf besondere Vereinbarung auch Nebenplätze und sicherungsnehmer neben Rechten auch Pflichten. Transportwege zwischen Baustelle und Lagerplatz. Als Hierzu zählen insbesondere Anzeige- und Mitwirkungs- Versicherungsort gelten alle Baustellen innerhalb der Bun- pflichten. Diese ergeben sich u. a. im Zuge der Risikoer- desrepublik Deutschland. fassung zum Vertragsschluss, während der Laufzeit bei Versicherte Interessen Minderung oder Erhöhung der Risiken und im Versiche- rungsfall. ▪ Versicherungsnehmer (Bauherr oder sonstiger Auf- Die Nichtbeachtung solcher Obliegenheiten kann unter traggeber) Umständen mit erheblichen Nachteilen verbunden sein, ▪ Beauftragter Unternehmer wie z. B. einem teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes. Beitrag/Prämie Baustelleneinrichtung Der zu Beginn erhobene Beitrag gilt als vorläufig. Er wird nach Ende des Bauvorhabens anhand der endgültig nach Baustelleneinrichtung gelten auf Erstes Risiko in Höhe von DIN 276 ermittelten Bausumme berichtigt. 25.000 EUR zum Zeitwert mitversichert, sofern der Versi- cherungsnehmer nachweislich die Gefahr dafür trägt. Der Beitrag / die Prämie kann anteilig auf die mitversicher- ten Unternehmer und Handwerker umgelegt werden. Sachen im Gefahrenbereich (SIG) Selbstbehalt Sachen im Gefahrenbereich sind alle Sachen, unabhängig davon, wem sie gehören, die aus Anlass der Ausführung ▪ Neubauleistung 250 € des Bauprojektes innerhalb des Versicherungsortes oder ▪ Bestehende Bausubstanz/ auf angrenzenden Grundstücken beschädigt oder zerstört benachbarte Gebäude 250 € werden.

▪ Mietausfall/Hotelkosten 14 Tage Ausgenommen sind Sachen, die in den versicherten Lie- ferungen und Leistungen enthalten oder den zusätzlich Nachhaftung versicherten bestehenden Bausubstanz gem. Ziffer A.3 zuzuordnen sind. Nach Ende der Haftung leistet der Versicherer während der Nachhaftungszeit von 12 Monaten. Entschädigung für Der Versicherer leistet nur, wenn nachweisbar unvorhergesehen eintretende Schäden (Beschädigungen ▪ keine oder eine verminderte Entschädigung über eine oder Zerstörungen), die anderweitige Versicherung erwirkt werden kann; ▪ bei Erfüllung der Gewährleitungs- oder Restarbeiten ▪ sechs Monate nach Vorlage der für die Schadenregu- im Rahmen der bauvertraglich vereinbarten Verpflich- lierung erforderlichen Unterlagen beim jeweiligen Ver- tungen verursacht werden, sicherer keine Entschädigung gezahlt wurde. ▪ während der versicherten Bauzeit auf der Baustelle Sachen im Gefahrenbereich gelten auf Erstes Risiko in verursacht wurden. Höhe von 50.000 EUR mitversichert. Schäden an bestehender Bausubstanz Erweiterung Zeitraum Bauunterbrechungen Mitversichert sind Schäden an bestehenden Gebäuden Anpassung des max. versicherten Zeitraumes für Bauun- mit ihren wesentlichen Bestandteilen, an denen Baumaß- terbrechungen von bisher 6 auf nunmehr 9 Monate in der nahmen nach Abschnitt A § 1 Nr. 1 ABN ausgeführt wer- bestehenden Passage des FBPI-Wordings (Ziff. A.2.2.4). den, sowie an benachbarten Gebäuden, die nicht zum Umbau gehören, aber gefährdet sind, oder die anlässlich der Umbaumaßnahme unterfangen werden, in Höhe einer Versicherungssumme auf Erstes Risiko.

Keine Entschädigung wird geleistet für Schäden durch: Brand, Blitzschlag oder Explosion sowie durch Löschen oder Niederreißen bei diesen Ereignissen; Reinigungs- kosten; Verluste durch Diebstahl oder Einbruchdiebstahl

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Schadenbeispiele ▪ Auch Schäden durch geringeren bis mittleren Regen können versichert sein, wenn Schutzmaßnahmen be- ▪ Diebstahl einer fest installierten Neubauleistung, Ven- standen haben., z. B. bei Öffnung des Daches wird auf til Heizungstechnik, Lampen, Kupferbleche, Audio- oberster Geschossdecke eine Notabdichtung aufge- oder Videotechnik etc. bracht. Diese wird durch herab fallende Steine beim Abbruch des Kamins beschädigt. und kurz darauf ▪ Einbruchdiebstahl von demontierten und während der fängt es zu regnen an, ohne dass die Beschädigung Bauphase eingelagerten Gebäudebestandteilen, wie der Notabdichtung bewusst war. Wasserschäden in historische Türen, Sanitärtechnik etc.; Voraussetzung: den darunterliegenden Ebenen wären dann versichert. der Lagerraum ist ein umschlossener und verschlos- Liegt zwischen dem Abbruch und dem Wasserschä- sener Raum. den aber beispielsweise eine Woche besteht kein Ver- ▪ Eine Neubauleistung an einer historischen Fassade sicherungsschutz, da nur eine intakte Notabdichtung wird durch Vandalismus beschädigt oder zerstört, wie eine geeignete Schutzmaßnahme besteht und eine ein neues Fenster durch Steinwurf oder Außenputz dauernde Kontrolle der Abdichtung durch die Baulei- durch Graffiti. tung erforderlich ist.

▪ Wasserführende Kupferrohr-Leitungen (Trinkwasser, ▪ Im Rahmen der Gewährleistungsarbeiten nach Bau- Kühldecke oder Sprinkler) werden nicht richtig ver- ende (z. B. nach 5 Monaten) wird ein ehemals versi- presst, dadurch gibt es einen Wasserschaden. Der chertes Bauteil beschädigt, dann besteht Versiche- Mangel an der Leitung ist nicht versichert, aber der rungsschutz, z. B. Heizungsleckage, bei der Gewähr- Folgeschaden. leistung läuft erheblich Wasser aus und beschädigt den Hohlraumboden. ▪ Entsteht bei den Bauarbeiten ein Feuer, z. B. durch unsachgemäßes Herstellen einer Notabdichtung (Auf- ▪ Beim Schneiden von Kupferrohrleitungen werden brennen einer Bitumenschweißbahn) ist das versi- Fenster mit Flexspritzern beschädigt. cherbar.

▪ Ungewöhnliche oder außergewöhnliche Hochwasser wie vor ein paar Jahren bei dem Elbe-Hochwasser in Dresden an den historischen Gebäuden.

▪ Einsturz eines Gerüstes mit einem späteren Wieder- aufbau sowie Fassadenschäden.

▪ Wasserschaden durch eine Kernbohrung, dadurch wird Parkett im darunterliegenden Geschoss beschä- digt.

▪ Aufgrund statischer Veränderungen (Entfernen von tragenden Bauteilen, versetzen von Wänden etc.) ent- stehen erhebliche Risse- oder Setzungsschäden, die von statischer Bedeutung sind. Auch der Einsturz oder Teileinsturz oder Abbruch eines Balkons etc. ist versi- chert.

▪ Ungewöhnliche Witterungsschäden (Sturm ab Wind- stärke 8 oder extremer Starkregen an Neubauleistung, wie Parkett, Gipskarton etc.

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