Anlage 7 Havarie-Notdienst .pdf

Rahmenvereinbarung für Elektroarbeiten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 12:54 (Europe/Berlin)

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Anlage 7: Havarie-/ Notdienst

  1. Havarie-/Notdienstgewährleistung (auch außerhalb der normalen Arbeitszeit) Der Auftragnehmer stellt die Annahme und Bearbeitung von Noteinsätzen sicher (Be- reitschaftseinsatz). Noteinsätze sind Einsätze außerhalb der üblichen Regelarbeitszeit des Auftraggebers und finden damit in folgenden Zeiten statt:
  • Montag bis Freitag von 0:00 Uhr bis 7:00 Uhr und dann von 17:00 Uhr bis 24:00 Uhr
  • an Wochenenden und Feiertagen von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr.
  • Es gelten die Feiertage des Landes Brandenburg.

Außerhalb der üblichen Regelarbeitszeit (siehe oben) wird auf die angefallenen Lohn- stunden gemäß Vertrag eine Zulage von 50 % in der Woche, 75 % am Sonnabend sowie an Sonn- und Feiertagen von 100 % vereinbart. Die Sicherstellung des Notdienstes ist in den Einzelpreisen der Wartung und Instandsetzung mit einzukalkulieren, soweit im Leistungsverzeichnis keine anderen Regelungen getroffen wurden.

  1. Der AN hat seine Leistungen (ausgenommen Störungsbeseitigungen) innerhalb der beim AG betriebsüblichen Arbeitszeit (Mo - Fr. 7:00 - 17:00 Uhr, ausgenommen Feier- tage) durchzuführen. Störungsmeldungen von 07.00 bis 17.00 Uhr, montags bis freitags, werden ohne Berechnung von Überstunden und Notdienstzuschlägen bearbeitet.

  2. Reaktions-/und Erfüllungszeiten:

Rückmeldung: Zeitdauer vom Eingang der Meldung (Systeme oder telefo- nisch) bis Eröffnung Ticket bzw. qualifizierter Information an Störungsmelder (wer, was, wann etc.)

Reaktionszeit Zeitdauer vom Eingang der Meldung bis zum Beginn der (Antrittszeit): qualifizierten Störungsbehebung an der Anlage vor Ort

Erfolgreicher Abschluss Zeitdauer vom Eingang der Meldung bis Beseitigung der von Sofortmaßnahmen: Gefahr, Wiederherstellen der Funktionsfähigkeit bzw. Wie- derherstellung der Medienver- und -entsorgung, Beseiti- gung der Medien- und Energieverschwendung

Wiederherstellzeit: Zeitdauer vom Eingang der Meldung bis zur vollständigen Behebung der Störung, Herstellung des ursprünglichen Zu- standes

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Der AG hat unterschiedliche Arten von Störungen in Kategorien unterteilt und entsprechend ihrer Bedrohung priorisiert:

Priorität Reaktions- Erfolgreicher Wiederherstell- Rückmeldung und zeit Abschluss So- zeit Dokumentation fortmaßnahme 1 240 min 1 Kalendertag entsprechend den Rückmeldung mündlich Auflagen (gesetz- unmittelbar nach der lich, versiche- Beseitigung der Gefahr, rungstechnisch, Wiederherstellung der usw.) aber max. 2 Produktionsfähigkeit, Tage aktueller momentaner Status oder E-Mail

2 oder 3 < 3 Werktag entfällt 6 Tage Rückmeldung LEB HWK

Die anhand der Schadensauswirkungen definierten Prioritäten sind über folgende beispiel- hafte Bedrohungsszenarien definiert/charakterisiert:

Priorität 1: Sicherheitsrelevante Störungen Gefahr für Leib und Leben (z. B. Defekt in der Sprinkleranlage) Umweltrelevant (z. B. auslaufender Kraftstoff) Direkte Mieterbeeinträchtigung (z. B. Tür- u. Torsteuerungen von Haupt- zugängen) Erhebliche Leckagen oder Unterbrechungen in der Medien- und Energie- versorgung (z. B. Wasserschaden, Ausfall Heizwärmeversorgung im Winter, Stromausfall im Gebäude etc.)

Priorität 2 und 3: alles außer Priorität 1

Bei Gefahr in Verzug (z. B. Gefahr für Leib und Leben bzw. gravierende technische Schäden mit drohenden Betriebsunterbrechungen) ist sofortiges Handeln erforderlich.

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