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Anlage 5: Vorgehensweise bei der Verteilung der Einzelaufträge auf die Rahmenver- tragspartner
Der Abruf der Einzelaufträge erfolgt alternierend/ abwechselnd in Abhängigkeit von der beauf- tragten Leistungsquote und der bereits erteilten Einzelaufträge. Nach der Formel (Anzahl der Aufträge / Kapazität) * 100 werden interne Kennzahlen zur Auswahl der Rahmenvertragsfirma gebildet, die den nächsten Auftrag erhalten soll. Allgemein bedeutet das:
Alle berücksichtigten Leistungsquoten stellen 100 % dar. Das heißt, dass beispielsweise ein Anbieter mit:
5 % Leistungsquote jeden zwanzigsten Auftrag, 10 % Leistungsquote jeden zehnten Auftrag, 25 % Leistungsquote jeden vierten Auftrag, 50 % Leistungsquote jeden zweiten Auftrag erhält.
Beispiel 1: Das übliche Wochenvolumen liegt bei 350 Aufträgen. Im Rahmenvertrag wurden drei Bieter mit folgenden Leistungsquoten gebunden:
Bieter 1 hat eine Kapazität von 50 Bieter 2 hat eine Kapazität von 100 Bieter 3 hat eine Kapazität von 200
Alle drei Bieter haben bereits jeweils 10 Einzelaufträge erhalten. Daraus leiten sich folgende interne Kennzahlen nach der Formel (Anzahl der bisher erbrachten Aufträge / Kapazität) * 100 ab: Bieter 1 = 20, Bieter 2 = 10 und Bieter 3 = 5.
Der Bieter 3 mit der höchsten Kapazität hätte den niedrigsten Wert und würde den nächsten Auftrag erhalten.
Beispiel 2: Das übliche Wochenvolumen liegt bei 200 Aufträgen. Im Rahmenvertrag wurden drei Bieter mit folgenden Leistungsquoten gebunden:
Bieter 1 hat eine Kapazität von 50 Bieter 2 hat eine Kapazität von 100 Bieter 3 hat eine Kapazität von 50
Alle drei Bieter haben bereits jeweils 20 Einzelaufträge erhalten. Daraus leiten sich folgende interne Kennzahlen nach der Formel (Anzahl der bisher erbrachten Aufträge / Kapazität) * 100 ab: Bieter 1 = 20, Bieter 2 = 10 und Bieter 3 = 20.
Der Bieter 2 mit der höchsten Kapazität hätte den niedrigsten Wert und würde den nächsten Auftrag erhalten.
Die Soll-Leistungsquote ist die in der Ausschreibung angenommene Auftragsanzahl. Liegt die Summe der Leistungsquoten der Anbieter über der Soll-Leistungsquote wird die Leistungs- quote der Anbieter in der letzten Preisklasse(n) vom Teuersten in absteigender Reihenfolge reduziert; jedoch nicht unter 10 Prozent.
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