| Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung Berlin | Anlage 6 zur Rahmenvereinbarung Personalüberlassung Merkblatt | Seite 1 von 2 |
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| Stand 28.07.2026 |
Merkblatt zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Aufgrund Ihrer Aufgabenstellung sind Sie mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst. Die
Integrität und Sicherheit der durch Sie und uns verarbeiteten personenbezogenen Daten ist für uns von
großer Bedeutung. Jeder, der an der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beteiligt ist, also
auch Sie, leistet durch sein Verhalten einen Beitrag dazu, dass der Umgang mit diesen Daten im
Einklang mit dem geltenden Recht erfolgt. Insofern möchten wir Sie zum einen für den Datenschutz
sensibilisieren und Sie über die einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
sowie der Datenschutz-Grundverordnung – Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) informieren. Zum
anderen aber möchten wir Sie auch ausdrücklich auf die Einhaltung dieser Vorschriften verpflichten.
Was sind personenbezogene Daten? Bei personenbezogenen Daten handelt es sich um alle
Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Personenbezogenen
Daten sind zum Beispiel die persönliche Adresse, Telefonnummer sowie Angaben zur Bankverbindung
oder zum Familienstand.
Wann verarbeiten Sie personenbezogene Daten? Immer wenn Sie die Informationen über eine Person
zum Beispiel erfassen, ordnen, speichern, anpassen oder verändern, übermitteln oder löschen.
Was müssen Sie im Umgang mit personenbezogenen Daten beachten?
Nach Art. 5 Abs. 1 DSGVO müssen personenbezogene Daten
a) auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person
nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden („Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und
Glauben, Transparenz“);
b) für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit
diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden („Zweckbindung“);
c) dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung
notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“);
d) sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle
angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf
die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden
(„Richtigkeit“);
e) in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange
ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist
(„Speicherbegrenzung“);
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f) in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen
Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung
und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter
Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und
Vertraulichkeit“).
Es ist Ihnen damit insbesondere nur gestattet, personenbezogene Daten in dem Umfang und in der
Weise zu verarbeiten, wie es zur Erfüllung der Ihnen übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Im
Zweifelsfall informieren Sie sich bitte bei Ihrem Auftraggeber über die richtige Verarbeitung. Eine
unbefugte Verarbeitung personenbezogener Daten ist stets untersagt.
Wie lange gilt die Verpflichtung? Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit fort.
Was sind die Folgen eines Verstoßes gegen die Verpflichtung? Verstöße gegen datenschutzrechtliche
Bestimmungen können nach Art. 83, 84 DSGVO und den §§ 41 – 43 BDSG sowie nach anderen
Strafvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. Ferner drohen
Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO. In der Verletzung datenschutzrechtlicher
Bestimmungen kann zugleich eine Verletzung dienstrechtlicher Verpflichtungen, z. B. von
Schweigepflichten, liegen.
Ein Exemplar dieses Merkblattes ist mir ausgehändigt worden.
Berlin, den
[Zeitarbeitskraft]