Anlage 4 zum Vertrag_Verschwiegenheitserklärung.pdf

Rahmenvereinbarung für die Überlassung von Zeitarbeitskräften

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 12:13 (Europe/Berlin)

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Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung BerlinAnlage 4 zur Rahmenvereinbarung Personalüberlassung VerschwiegenheitserklärungSeite 1 von 1
Stand 31.07.2026

Verschwiegenheitserklärung Im Rahmen meiner Tätigkeit im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung (LFU) werde ich Einblick in (u. a. besondere Kategorien) personenbezogene Daten von Personen erhalten, die für das LFU tätig waren oder sind oder die in einem anderen vertraglichen oder gesetzlichen Rechtsverhältnis zum LFU stehen. Ebenso kann ich Kenntnis von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Dritter erhalten.

Um die erforderliche Vertraulichkeit und den Schutz personenbezogener Daten während und nach Beendigung meiner Tätigkeit im Rahmen von Art. 32 Abs. 4 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), den Schutz von gesetzlichen Geheimhaltungspflichten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sicherzustellen, verpflichte ich mich zur Wahrung der Verschwiegenheit.

Alle Geschäftsvorgänge, die mir im Rahmen meiner Tätigkeit bekannt werden, habe ich vertraulich zu behandeln. Erhaltene Unterlagen und ggf. daraus gewonnene Ergebnisse einschließlich Test- und Ausschussmaterial sind von mir unter Verschluss zu halten und nach Beendigung meiner Tätigkeit unaufgefordert an das LFU zurückzugeben. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des LFU.

Die durch das LFU zu beachtenden datenschutzrechtlichen Regelungen nach Maßgabe der DS-GVO, des Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG), des Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), des Sozialgesetzbuchs sowie des Vergaberechts sind von mir zu einzuhalten.

Ausdrücklich verpflichte ich mich zur Wahrung des Datengeheimnisses nach § 38 BlnDSG, zur Einhaltung der Geheimhaltung nach § 1 Abs. 1 VwVfG Bln i. V. m. § 30 VwVfG, zur Wahrung des Sozialgeheimnisses nach § 35 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) sowie zur Wahrung der Vertraulichkeit nach § 5 Vergabeverordnung (VgV) bzw. § 3 Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO).

Die Pflicht zur Wahrung von Datenschutz und Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung meiner Tätigkeit unverändert weiter.

Ich wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen diese Pflichten ein wichtiger Grund zur Beendigung meiner Tätigkeit sein kann und nach Art. 83 DS-GVO, § 29 BlnDSG mit Geldbuße bzw. Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden können. Darüber hinaus kämen Schadensersatzansprüche und/oder allgemeine Strafvorschriften gegen mich in Betracht.

Ein Exemplar dieser Erklärung ist mir ausgehändigt worden. Berlin, den


[Zeitarbeitskraft]

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