| Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung Berlin | Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung Personalüberlassung Leistungsbeschreibung | Seite 1 von 2 |
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| Stand 12.08.2026 |
I. Allgemeines Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung Berlin (LFU) ist als nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für, Arbeit und Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung insbesondere für die Registrierung, Leistungsgewährung, Unterbringung und medizinische Versorgung von Flüchtlingen in Berlin zuständig. Das LFU ist die Erstanlauf- und Leistungsstelle für Asylbewerber in Berlin. Das LFU ist dem Wirtschaftszweig Öffentlicher Dienst zugehörig. In Anwendung ist der Tarifvertrag der Länder (TV-L). Ein anzuwendender Tarifvertrag über Branchenzuschläge ist nicht vorhanden.
II. Auftragsgegenstand Auftragsgegenstand ist die Bereitstellung und Überlassung von Zeitarbeitskräften, die den Bereich Leistungsgewährung unterstützen sollen.
III. Personalbedarf Es besteht ein Bedarf von mindestens 10 Zeitarbeitskräfte/Jahr und maximal 20 Zeitarbeitskräfte/Jahr mit 7,88 Stunden täglicher Arbeitszeit (39,4 Stunden wöchentlich) an den Wochentagen Montag bis Freitag zwischen 6:00 und 19: 30 Uhr (Rahmenzeit).
IV. Leistungsort Leistungsort ist die Darwinstraße 14-18 in 10589 Berlin.
V. Durchzuführende Tätigkeiten, Qualifikation des eingesetzten Personals, Reaktionszeiten
a) Aufgaben: Die Tätigkeit der Zeitarbeitskräften umfasst die Unterstützung der Verwaltungstätigkeit im Bereich der Leistungsgewährung
• Unterstützung bei der 30-Tage-Zahlung: Prüfung der Gültigkeit der vorgelegten Ausweisdokumente, Eingabe des Zahlungszeitraums sowie Eintragung der Kartennummer zur Auszahlung und Verbuchung der Geldleistungen in OPEN/PROSOZ und Aushändigung der Karte gegen Unterschrift • Kundensteuerung am Counter: Einscannen von Terminkarten • Terminvergabe: Buchung bzw. Korrektur von Terminen zur Vorsprache bei der zuständigen Sachbearbeitung oder zur 30-Tage-Zahlung nach Vorgabe der Sachbearbeitung • Anlegen der Leistungsakten • Transport von Akten zwischen den einzelnen Sachgebieten (innerhalb des Hauses) • Ablagetätigkeiten in Akten (mit Paginierung der Seiten) und ggf. digitale Ablage • Scan- und Kopierarbeiten u.a. für die Aktenaufnahme • Einzelaufträge nach Zuweisung
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b) Anforderungen: • Abgeschlossene Ausbildung zur/m Verwaltungsfachangestellte/n oder vergleichbare Ausbildung im Bereich Bürokommunikation oder vergleichbare Fähigkeiten und Erfahrungen, die durch praktische Tätigkeiten (Berufserfahrung) erlangt wurden. • Verwaltungserfahrung oder Erfahrung in der Sachbearbeitung, die nicht länger als 36 Monate zurückliegt. Die Zeitarbeitskräfte sollen mind. 2 Jahre Erfahrung in dem vorgegebenen Bereich vorweisen können. • Sicherer Umgang mit Hard- und Software (IT-Kenntnisse, insbesondere MS Office (Word, Excel, Outlook)) • Grundkenntnisse der datenschutzrechtlichen Bestimmungen • Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung • Einfaches Führungszeugnis ohne Eintragungen • Deutsch in Wort und Schrift (Mindestniveau C 1)
c) Reaktionszeit Die einzelnen Zeitarbeitskräfte sind spätestens zehn Kalendertage nach Kenntnis durch den Verleiher dem Entleiher zu überlassen. 20 % der benötigten Zeitarbeitskräfte sind bereits innerhalb von acht Kalendertagen zu überlassen.
d) Einsatzzeiten Der Einsatz erfolgt Montag bis Freitag unter Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes zu den üblichen Betriebs- und Öffnungszeiten innerhalb der Rahmenzeit zwischen 6:00 Uhr und 19:30 Uhr. Dabei sind die Kernzeiten Montag bis Donnerstag 10:00 bis 14:00 und freitags 10:00 bis 13:00 einzuhalten. Die tägliche Arbeitsaufnahme zwischen 7:30 Uhr bis 9:00 Uhr wäre nach dem jetzigen dienstlichen Bedarf des Fachbereichs wünschenswert.
VI. Anforderungen an den Verleiher Der Verleiher muss über eine Erlaubnis nach § 1 AÜG verfügen, die während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden muss. Der Verleiher muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden muss. Der Verleiher hat die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten, insbesondere die der Datenschutzgrundverordnung der EU, frühzeitig dafür etwaig erforderliche datenschutzrechtliche Zustimmungserklärungen seines Personals, eines etwaigen Nachunternehmens und dessen Mitarbeiter einzuholen. Der Verleiher und das von ihm eingesetzte Personal muss eine Verschwiegenheitserklärung abgeben. Der Verleiher muss gewährleisten, dass das zum Einsatz kommende Personal über die Anforderungen gem. Punkt V b) verfügt und entsprechend qualifiziert ist. Auf Verlangen des Auftraggebers sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Die vorstehenden Anforderungen und die weiteren Vorgaben und Verpflichtungen gelten gleichermaßen für etwaige vom Verleiher zulässigerweise eingesetzte Unterauftragnehmer.