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1. Aufforderung zur Einreichung eines
Teilnahmeantrags
(verbleibt beim Bewerber)
Vergabe des
Innenstadtmanagement Materplan 3.0 – Bonn Innere Stadt,
inklusive Fördermanagement
Vergabe Nummer BN-2026-03938
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Auf einen Blick:
Vergabestelle ist: Bundesstadt Bonn, vertreten durch das Stadtplanungsamt (Vergabestelle)
Stadthaus, Berliner Platz 2,
53111 Bonn
Fragen sind zu richten an: Sämtliche Kommunikation (Fragen/Antworten) wird
ausschließlich über die Vergabeplattform geführt.
Teilnahmeantrag ist einzureichen: Der Teilnahmeantrag darf aufgrund rechtlich zwing-
ender Vorgaben ausschließlich elektronisch über das
Vergabeportal eingereicht werden. Die Textform gem. § 126 b BGB ist ausreichend. Besondere elektronische
Signaturen sind somit nicht erforderlich, können aber
freiwillig verwendet werden. Es kann (muss aber nicht)
eine eingescannte Unterschrift verwendet werden, in jedem Fall ist aber (in leserlichen Druckbuchstaben)
klarzustellen, welche natürliche Person den
Teilnahmeantrag zeichnet.
Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags Stand 20260831
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- Projekt- und Leistungsbeschreibung
1.1 Projektbeschreibung
Mit der sukzessiven Umsetzung des Masterplan 2.0 und des Masterplan 3.0 befindet sich die Bonner Innenstadt in den nächsten Jahren in einem großen
städtebaulichen Transformationsprozess.
Gleichzeitig steht die Innenstadt vor vielen Herausforderungen, wie insbesondere,
dem veränderten Konsumverhalten infolge des zunehmenden Onlinehandels, den
Auswirkungen des Klimawandels, Leerständen, den Anforderungen der
Verkehrswende sowie den Nachwirkungen der Corona-Pandemie. Diese
Entwicklungen erfordern eine intensive Begleitung der innenstadtrelevanten Akteure, eine kontinuierliche Kommunikation sowie eine aktive und nachhaltige
Netzwerkarbeit.
An dieser Stelle setzt das Innenstadtmanagement an. Als Schnittstelle zwischen
Stadtverwaltung, Stadtgesellschaft und den unterschiedlichen Akteuren der
Innenstadt übernimmt es eine wichtige Vermittlungs-, Koordinations- und
Vernetzungsfunktion. Zugleich fungiert es als niedrigschwellige Anlaufstelle für
Anliegen, Ideen und Fragestellungen rund um die Entwicklung der Bonner Innenstadt.
Durch seine kontinuierliche Vor-Ort-Präsenz schafft das Innenstadtmanagement
einen direkten Zugang für alle interessierten Akteure und stärkt den Austausch
zwischen Verwaltung, Wirtschaft, Eigentümerschaft, Institutionen und
Bürgerschaft. Im Mittelpunkt seiner Tätigkeit stehen die Vernetzung relevanter
Akteure, die Pflege und Weiterentwicklung bestehender Strukturen sowie die
Nutzung etablierter Beteiligungsformate und Netzwerke.
Ziel des Innenstadtmanagements ist es, die vielfältigen Akteure der Innenstadt bei
der Gestaltung des innerstädtischen Strukturwandels zusammenzuführen und
gemeinsame Handlungsspielräume zu eröffnen. Auf diese Weise leistet es einen
wesentlichen Beitrag zum Erhalt und zur Weiterentwicklung einer lebendigen,
attraktiven und zukunftsfähigen Bonner Innenstadt im Spannungsfeld
Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags Stand 20260831
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wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und klimatischer Herausforderungen.
Bisherige Umsetzung innerhalb von Bundes- und Landesprogrammen: Anfang 2023 wurde bereits mit Mitteln der Städtebauförderung im Rahmen des
Masterplan 2.0 ein Innenstadtmanagement eingerichtet, welches bis Ende 2026 in
der Innenstadt tätig sein wird. Mit der Vor-Ort-Präsenz im Pavillon für Baukultur
an der Budapester Straße - direkt in der Bonner Innenstadt gelegen - ist das
Innenstadtmanagement zu einem wichtigen „Kümmerer“ und Ansprechpartner
Vor-Ort geworden, der eine zentrale Netzwerkfunktion für die
Innenstadtrelevanten Akteure übernimmt und die Verbindung zur Stadtverwaltung
schafft.
1.2 Leistungsbeschreibung
Verstetigung und Weiterentwicklung etablierter Formate
Die Vernetzung der innenstadtrelevanten Akteure sowie die Nutzung und
Weiterentwicklung der in den vergangenen Jahren aufgebauten Strukturen,
Beteiligungsformate und Netzwerke sollen auch künftig zentrale Aufgaben des
Innenstadtmanagements bleiben. Das übergeordnete Ziel ist dabei, die
gemeinsame positive Einflussnahme auf den innerstädtischen Strukturwandel und den Erhalt einer lebendigen und attraktiven Bonner City im Angesicht
wirtschaftlicher und klimatischer Herausforderungen. Da dank der
Städtebauförderung von 2023 bis 2026 mit der Umsetzung der Maßnahmen aus
dem Masterplan 2.0 und 3.0 eine bauliche Umgestaltung/Aufwertung der
Innenstadt einhergeht, soll das Innenstadtmanagement diesen Prozess weiter
begleiten und regelmäßig über die baulichen Entwicklungen informieren. Die
Betreuung des Verfügungsfonds in den Themenbereichen Einzelhandel, Klima
und Modernisierung sowie Wohnen und Zusammenleben ist eine zentrale Aufgabe des Innenstadtmanagements.
Neben der Fortführung, Verstetigung und Weiterentwicklung der bereits
erfolgreich etablierten Formate und Aufgabenbereiche sollen künftig zusätzliche
Schwerpunkte gesetzt werden. Hierdurch soll das Innenstadtmanagement noch
stärker auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der
Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags Stand 20260831
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Innenstadtentwicklung ausgerichtet und in seiner Funktion als Impulsgeber,
Netzwerker und Schnittstelle zwischen Verwaltung, Wirtschaft und
Stadtgesellschaft gestärkt werden.
Neuer Schwerpunkt: Einführung Leerstands- und Ansiedlungsmanagement
Der Wandel in unseren Innenstädten hat enorm an Tempo zugenommen. Dies
macht sich vor allem in der Mietlandschaft bemerkbar. Mietverträge über 10 Jahre
werden zunehmend die Ausnahme. Verschärft durch die multiplen Krisen der
letzten Jahre, bemerkt auch die Stadt Bonn, dass das Thema Leerstand in der
Innenstadt ein immer bedeutsameres wird. Mit einer Leerstandsquote von rund
10% und einer hohen Fluktuation innerhalb der Innenstadt, wird es zunehmend wichtiger das Thema Leerstands- und Ansiedlungsmanagement in den Fokus zu
nehmen. So soll unter Federführung der Wirtschaftsförderung eine
Bestandsaufnahme durch das Innenstadtmanagement gemacht werden, die zum
einen eine zielgerichtete Auswertung von Bestandsimmobilien sowie Leerstand
ermöglicht und zum anderen bei der Ansiedlung neuer Akteure unterstützt. Das
Innenstadtmanagement dient in diesem Zusammenhang als Unterstützer der
Wirtschaftsförderung. Ihm kommen dabei unterschiedliche Rollen zu teil. Zum
einen unterstützt es bei der Einführung der Bestandaufnahme, unter anderem durch Öffentlichkeitsarbeit, aber auch als Vermittler zwischen Stadt und
Immobilienwirtschaft, in Form eines immobilienwirtschaftlichen Dialogs. Das
Innenstadtmanagement kann hierbei auf bereits bestehende Arbeiten und
Netzwerke aufbauen. Zum anderen soll das Innenstadtmanagement die
Bestandaufnahme kontinuierlich pflegen und aktualisieren, indem einerseits
Leerstände eingespeist werden, aber andererseits auch ansiedlungswillige
Unternehmen aus verschiedenen Bereichen (Handel, Gastronomie, Dienstleistung,
Kunst, Kultur, Bildung) gelistet werden. Im Zusammenspiel mit der Erstellung eines Zielbilds für die Bonner Innenstadt, kann mit Hilfe der Übersicht gezielt
Ansiedlung gesteuert werden.
Neuer Schwerpunkt: Entwicklung und Umsetzung einer neuen
Kommunikationsstrategie zur Begleitung von Groß(bau)projekten und
Baustellenmarketing
Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags Stand 20260831
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Mit der Umsetzung der Maßnahmen des Masterplan 2.0 sowie weiterer
Maßnahmen wird die Bonner Innenstadt in den nächsten Jahren einen großen
(baulichen) Wandel erfahren. Um die Akzeptanz zu erhöhen und Konflikten vorzubeugen, ist eine umfangreiche Kommunikationsstrategie unerlässlich. Dann
häufig lösen Baustellen Unmut bei AnliegerInnen, Gewerbetreibenden und
BesucherInnen aus, da die Bauzeit mit Einschränkungen verbunden sein kann. Ziel
ist es, alle Akteure, die von den Baumaßnahmen betroffen sind, frühzeitig zu
informieren und zu involvieren. Kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit,
Bereitstellen von Informationsmaterialien und Bürgerveranstaltungen schaffen
sorgen für Transparenz und schaffen mehr Akzeptanz.
Die konkreten Leistungsbausteine sind in einem separaten Dokument
„Leistungsbaustein Innenstadtmanagement“ (Anlage 08) aufgeführt, auf
welches an dieser Stelle verwiesen wird.
1.3 Leistungsort und Personalstellen
Die ausgeschriebenen Leistungen zur Durchführung des Innenstadtmangements
sind grundsätzlich vor Ort im „Pavillon für Baukultur“ (Budapester Straße 7,
53111 Bonn) an mindestens 2-3 Tagen pro Woche zu erbringen. Eine kontinuierliche Vor-Ort-Präsenz einer Person ist von besonderer Wichtigkeit für
die Projekte. Die Vergabestelle erwartet dabei zwingend einen Schlüssel von
mindestens 35 Wochenstunden (Mindestanforderung).
1.4 Leistungszeitraum
Die Leistungserbringung wird sich im Wesentlichen auf einen Leistungszeitraum
von voraussichtlich ca. 47 Monaten erstrecken. Die Bieter müssen daher
unmittelbar nach Zuschlag (voraussichtlich am 01.02.2027) beginnen und entsprechende Kapazitäten einplanen. Leistungsende ist voraussichtlich Ende
Dezember 2030.
1.5 Kostenobergrenze und Maximalvergütung
Die Beauftragung des Innenstadtmanagements erfolgt im Rahmen der
Städtebauförderung und ist befristet bis zum 31.12.2030.
Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags Stand 20260831
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Die Kostenobergrenze für die ausgeschriebene Maßnahme liegt bei brutto
775.000,00 EUR für Honorar- und Nebenkosten, sowie brutto 40.000,00 EUR
für Sachkosten (in Summe brutto 815.000,00 EUR).
Unter Nebenkosten fällt die Unterhaltung des Ladenlokals (Internet + Telefon,
Mobiltelefon, Reinigung). Eine Miete ist nicht zu entrichten, da der Pavillon
unentgeltlich von der Stadt Bonn zur Verfügung gestellt wird. Die Mietkosten,
Kosten für Strom und Gas übernimmt die Stadt Bonn. Unter Sachkosten fallen
Maßnahmen/Produkte der Öffentlichkeitsarbeit zu den Masterplanprojekten,
Kosten für die Veranstaltung des Tag der Städtebauförderung, Kosten für
Homepage, etc.
Die Festlegung dieser Kostenobergrenze erfolgte auf Basis einer
ordnungsgemäßen und belastbaren Kostenschätzung für 35 Wochenstunden à
2,5 Tage/Woche unter Berücksichtigung der für den Auftrag zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel inkl. Zuwendungen. Die genannte Kostenobergrenze
bildet die Maximalvergütung der Leistungen des Auftragnehmenden. Angebote,
die über dieser Grenze liegen, werden ausgeschlossen.
Das Innenstadtmanagement wird für die Jahre 2027 bis 2030 eingerichtet und vom
Stadtplanungsamt und dem Amt für Wirtschaftsförderung betreut. Die
Einrichtung des Pavillons für Baukultur an der Budapester Straße wird seitens der
Stadt Bonn gestellt.
- Verfahrensbeschreibung
Der Auftrag wird in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
gem. §§ 17, 73 Vergabeverordnung (VgV) vergeben.
2.1
Im jetzigen Verfahrensstand des Teilnahmewettbewerbs werden die Bewerber
aufgefordert, ihre Leistungsfähigkeit für den Auftrag darzulegen. Die Bewerber
müssen dabei neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die fachliche Eignung
nachweisen. Soweit keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, ist zulässig,
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eine ARGE zu bilden oder zum Nachweis der (Teil-)Eignung auf
Nachunternehmen zurückzugreifen, für die in diesem Falle allerdings eine
Verpflichtungserklärung (siehe auch Vordruck „Verpflichtungserklärung“) beizubringen ist.
2.2
Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die drei aussichtsreichsten
Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren eingeladen und damit zu
Bietern im Verfahren. In dessen Verlauf sind zunächst erste Angebote abzugeben,
welche anhand momentan noch nicht bekannter oder nicht vorliegender weiterer
(mit zusätzlichen Verfahrensbriefen übermittelter) Unterlagen zu erstellen sind. Über diese Angebote wird im Anschluss verhandelt, die verantwortlichen
Bearbeiter der Bieter müssen ihre Angebote jeweils in einem Termin bei der
Vergabestelle präsentieren. Nach den Verhandlungen werden die Bieter
aufgefordert, jeweils ein endgültiges Angebot abzugeben. Der bestbietende
Teilnehmer erhält daraufhin den Zuschlag.
2.3
Eine Aufteilung der Leistungen in Lose findet nicht statt, da eine Losbildung bzgl. des einheitlichen Leistungsbilds nicht möglich ist.
2.4
Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über das
Ausschreibungsportal zu stellen. Auf E-Mail-Anfragen außerhalb des
Ausschreibungsportals oder Anrufe wird nicht reagiert. Die Fragen der Bewerber
werden ausschließlich über das Ausschreibungsportal beantwortet, sofern sie für
das Verfahren relevant sind.
Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf dem Ausschreibungsportal. Über
Änderungen der Unterlagen im Teilnahmewettbewerb, Nachsendungen,
Bewerberfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Bewerber jedoch nur bei
vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind die Bewerber
verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen,
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indem sie täglich die Ausschreibungsplattform besuchen und überprüfen, ob neue
Dokumente eingestellt wurden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin,
dass bei fehlender Registrierung bzgl. aller Informationen im Vergabeverfahren eine „Holschuld“ des Bewerbers besteht.
Den Bewerbern ggf. übermittelte Antworten werden ohne weiteren Hinweis
Gegenstand der Vergabeunterlagen und gehen allen anderweitigen Regelungen
und Inhalten der Vergabeunterlagen vor.
Die Vergabestelle behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die
spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist bei der genannten Stelle eingehen. Auch danach wird die Vergabestelle im
pflichtgemäßen Ermessen darüber entscheiden, ob die Fragen noch beantwortet
werden können, ohne eine Verzögerung des Verfahrens hervorzurufen oder
beantwortet werden müssen, weil sie entscheidenden Einfluss auf das Verfahren
haben.
- Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren
Die Vergabestelle wird alle eingehenden Teilnahmeanträge prüfen und insgesamt drei (u.U. bis zu fünf, vgl. Ziff. 3.4) Bewerber für das weitere
Verhandlungsverfahren zulassen. Dabei wird wie folgt verfahren:
3.1
Auf der ersten Stufe wird die Vollständigkeit der geforderten Erklärungen und
Unterlagen geprüft. Sodann werden fehlende Angaben, Erklärungen und
Nachweise einmalig unter Setzung einer Frist (6 Kalendertage) nachgefordert.
Liegen nach Ablauf dieser Frist die Angaben, Erklärungen und Nachweise weiterhin nicht bzw. nicht vollständig vor, so wird der Bewerber auf dieser Stufe
ausgeschlossen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Referenzprojekte nach
der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur nicht als fehlend oder
fehlerhaft gegen andere Referenzprojekte ausgetauscht werden dürfen, wenn und
soweit sie nicht die Mindestbedingungen der Ausschreibung zur Vergleichbarkeit
erfüllen, vgl. hierzu auch nachfolgende Ziffer 3.2.2. Die Bewerber sollten daher
Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags Stand 20260831
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auf die Auswahl der Referenzen ein besonderes Augenmerk legen.
3.2 Soweit auf der ersten Stufe kein Ausschluss des jeweiligen Bewerbers erfolgt,
wird auf der zweiten Stufe anhand der vorgelegten Angaben und Unterlagen
geprüft, ob der jeweilige Bewerber die geforderten Teilnahme- und
Mindestbedingungen erfüllt und auch im Übrigen über die grundsätzliche
Eignung für die Durchführung des Projektes verfügt. Bei Nichterfüllung wird der
Bewerber auf dieser Stufe ausgeschlossen. Die Teilnahme- und
Mindestbedingungen werden wie folgt gefasst:
3.2.1 Allgemeine Teilnahmebedingungen
Als generelle Voraussetzungen für die Teilnahme am Verfahren müssen die
Bewerber folgende Nachweise erbringen bzw. Erklärungen abgeben:
• Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte
Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder
Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind, soweit
nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist
(Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis, kein Formular).
Achtung:
Der jeweilige Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Tag der Bekanntmachung)
• kurze Unternehmensdarstellung auf maximal zwei DIN A4-Seiten (insb.
Gesellschaftsstruktur, Geschäftsfelder, ggf. bestehende wirtschaftliche
Verflechtungen) (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Darstellung, kein Formular).
• Eigenerklärung zur Eignung (Formular Anlage 03). o Diese Eigenerklärung umfasst die Eigenerklärung, dass keine
Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags Stand 20260831
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Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AentG, § 98c
AufenthG, §19 MiLoG oder § 21 SchwarzarbG vorliegen, o Dass die Russlandsanktionen eingehalten werden und die Scientology-Schutzklausel.
• Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von
allen Mitgliedern rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung
(Formular) abzugeben, in der:
o die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
wird, o alle Mitglieder aufgeführt sind, o ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im
Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes
Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und o die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder
Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfach-
bewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und
gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig.
Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige
Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw.
Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist
hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die
Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat,
bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch
rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers
gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen
Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden.
Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich
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unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise
separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines
Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische,
wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die
Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem
Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Wenn für die
geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des
Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind
rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im
Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern sich der
Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf
Ressourcen Dritter/ Nachunternehmen/ konzernverbundener
Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die
Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Formular
Verpflichtungserklärung).
3.2.2 Technische Leistungsfähigkeit
Der Bewerber muss seine technische Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen
(Mindestkriterien):
a. Angaben über das für die Projektleitung, Stellvertretung und
Projektmitarbeit vorgesehene Personal und Nachweis deren jeweiliger
Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie ggf.
Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung) (Formular
Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Die Berufserfahrung ist
ebenfalls durch geeignete Angaben (Lebenslauf o.Ä.) nachzuweisen
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(Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweise).
aa. Die Projektleitung und deren Stellvertretung (gleichzeitige Projektmitarbeit) müssen jeweils
• mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung im Bereich des
Zentrenmanagements aufweisen und
• bereits bei dem Bewerber fest angestellt sein.
cc. Ein Projektmitarbeitender, welcher primär für das „Quartiersbüro im
Pavillon der Baukultur“ zuständig sein wird, muss
• mindestens drei (3) Jahre Berufserfahrung im Bereich des Zentrenmanagements.
• jedoch noch nicht bei dem Bewerber fest angestellt sein.
b. Vorlage von mindestens zwei (2) vergleichbaren Referenzprojekt für die
Projektleitung bezogen auf die Person der hier vorgesehenen
verantwortlichen Projektleitung im Bereich Zentren- und
Fördermanagement (Formular Referenzen)
Ein Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn folgenden Kriterien erfüllt sind:
o Gegenstand: Zentren- und
Fördermanagement o Funktion Bearbeitende*r: Projektleitung o Begleitungsdauer: mind. ein (1) Jahr o Bearbeitungszeitraum: zwischen 2016 und August 2026
c. Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzprojekten für
die Projektleitung bezogen auf das Büro des Bewerbers im Bereich
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Zentrenmanagement (Formular Referenzen)
Ein Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
o Gegenstand: Zentrenmanagement o Funktion des Büros: Projektleitung o Begleitungsdauer: mind. ein (1) Jahr o Bearbeitungszeitraum: zwischen 2016 und
August 2026
Klarstellung:
• Die personenbezogene Referenz muss nicht im Rahmen des
derzeitigen Tätigkeitsfelds des derzeitigen Arbeitgebers erbracht
worden sein, der vorliegend ein Angebot abgibt.
• Die bürobezogenen Referenzen müssen durch die hier anbietenden
Bewerber oder ein ARGE-Mitglied bzw. verpflichtetes
Nachunternehmen erbracht worden sein.
• Die personenbezogene Referenz zur Projektleitung darf mit einer der
bürobezogenen Referenzen zur Projektleitung identisch sein und
insofern doppelt verwendet werden, wenn sie für den jetzigen
Arbeitgeber erbracht wurde. Diese sind im Formblatt Referenzen
(Anlage 05) doppelt einzutragen.
Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit
nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt
vorliegen.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nach-
unternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen
werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die
jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit
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nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt
vorliegen.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nach-
unternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen
werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die
jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
3.2.3. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Der Bewerber muss seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen
(Mindestkriterien):
a. Mindestumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
in Höhe von jeweils mindestens 1.000.000,00 EUR in dem
entsprechenden Fachbereich „Zentren- und Fördermanagement“
(Formular Checkliste Leistungsfähigkeit).
b. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in
Höhe von mindestens 2.500.000,00 EUR sowie für Sach- und
Vermögensschäden in Höhe von mindestens 500.000,00 EUR. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der
genannten Deckungssummen pro Jahr betragen (alternativ ist
ausreichend, eine verbindliche, schriftliche Verpflichtung abzugeben,
bei Auftragserteilung entsprechende Policen abzuschließen oder
bestehende Policen aufzustocken) (Formular Checkliste
Leistungsfähigkeit plus Nachweis oder Erklärung)
c. Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die
wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers. (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis).
Achtung:
Für die Versicherungsnachweise und die Bankauskunft ist ein besonderes
Augenmerk auf die aufgestellten Voraussetzungen zu legen. Die allgemeine
Bankauskunft darf nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Datum der Bekanntmachung).
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Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine
Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
3.3
Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als drei geeignete Bewerber,
erfolgt auf der dritten Stufe die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungs-
verfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt
vergleichbaren Referenzen. Diese werden bewertet anhand der nachstehenden
Kriterien:
3.3.1
Ein Bewerber muss nach oben Gesagtem mindestens 5 vergleichbare
Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen
Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der
unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden kann. Es können und sollen
jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an
die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Die in dieser dritten Stufe angewandten Kriterien zu Wertung der Referenzen stellen insofern Eigenschaften
dar, die aus Sicht der Vergabestelle von höchster Bedeutung für das Projekt sind,
allerdings über dasjenige hinausgehen, was vorliegend mindestens zu fordern ist,
um eine Vergleichbarkeit bejahen zu können.
Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber
können maximal 1000 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im
Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2 b) gewertet, die auf den vorgesehenen Formularen
eingereicht werden. Zunächst werden die mindestens geforderten fünf
vergleichbaren Referenzen gewertet. Es können und sollen jedoch mehr als fünf
Referenzen eingereicht werden, wobei inkl. der fünf Mindestreferenzen maximal
zehn vergleichbare Referenzen gewertet werden.
• im Bereich der personenbezogenen Projektleitung
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maximal vier (4) vergleichbare Referenzen zum Zentren- und
Fördermanagement (maximal 440 Punkte)
• im Bereich der bürobezogenen Gesamtprojektleitung
maximal sechs (6) vergleichbare Referenzen zum Zentrenmanagement (maximal 560 Punkte (aufgerundet))
Werden mehr als zehn vergleichbare Referenzprojekte eingereicht, soll der
Bewerber angeben, welche Referenzprojekte in die Wertung gelangen sollen.
HINWEIS:
Werden die in Ziffer 3.2.2 b) geforderten Kriterien nicht sämtlich
erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie
nicht vergleichbar ist.
Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender
„Matrix zur Auswertung der personenbezogenen Referenzen (Projektleitung) der Bewerber (max. 110 Punkte pro Referenz“:
| Allgemein | |
|---|---|
| 1. Bearbeitungszeitraum | 2024 – August 2026 =30 Punkte 2020 - 2023 = 20 Punkte 2016 - 2019 = 10 Punkte vor 2016 = Ausschluss |
| Zentrenmanagement | |
| 2. Tätigkeit als direkte/r Ansprechpartner/in vor Ort mit besonderem Fokus auf den Zielgruppen der dort lebenden Wohnbevölkerung, den tätigen gewerblichen und freiberuflichen Unternehmen und Einrichtungen, den Immobilieneigentümer/innen | erfüllt = 10 Punkt nicht erfüllt = 0 Punkte |
| 3. Durchführung von Informationsveranstaltungen, Workshops und Einzelberatungen und runden Thementischen | erfüllt = 10 Punkt nicht erfüllt = 0 Punkte |
| 4. Begleitung von Initiativen und Aktionen zur lebendigen, klimaresilienten und multifunktionalen Gestaltung einer Innenstadt | erfüllt = 10 Punkt nicht erfüllt = 0 Punkte |
| 5. Leerstands- und Ansiedlungsmanagement | erfüllt = 10 Punkt nicht erfüllt = 0 Punkte |
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| 6. Kommunikationsstrategie zur Begleitung von Groß(bau)projekten und Baustellenmarketing | erfüllt = 10 Punkt nicht erfüllt = 0 Punkte |
|---|---|
| 7. Aufbau und Betreuung von Verfügungsfonds | erfüllt = 10 Punkt nicht erfüllt = 0 Punkte |
| Fördermanagement | |
| 8. Mitwirkung bei der Erstellung der jährlichen Projekt- und Förderanträge sowie von Änderungs- bzw. Umwidmungsanträgen | erfüllt = 10 Punkt nicht erfüllt = 0 Punkte |
| 9. Berichterstattung zur Maßnahmenumsetzung gegenüber der Lenkungsgruppe und politischen Gremien und Ausschüssen | erfüllt = 10 Punkt nicht erfüllt = 0 Punkte |
Matrix zur Auswertung der bürobezogenen Referenzen (Zentrenmanagement) der Bewerber (max. 93,333 Punkte pro
Referenz“:
| Allgemein | |
|---|---|
| 1. Bearbeitungszeitraum | 2024 – August 2026 =33,333 Punkte 2020 - 2023 = 20 Punkte 2016 - 2019 =10 Punkte vor 2016 = Ausschluss |
| Zentrenmanagement | |
| 2. Tätigkeit als direkte/r Ansprechpartner/in vor Ort mit besonderem Fokus auf den Zielgruppen der dort lebenden Wohnbevölkerung, den tätigen gewerblichen und freiberuflichen Unternehmen und Einrichtungen, den Immobilieneigentümer/innen | erfüllt = 10 Punkt nicht erfüllt = 0 Punkte |
| 3. Durchführung von Informationsveranstaltungen, Workshops und Einzelberatungen und runden Thementischen | erfüllt = 10 Punkt nicht erfüllt = 0 Punkte |
| 4. Begleitung von Initiativen und Aktionen zur lebendigen, klimaresilienten und multifunktionalen Gestaltung einer Innenstadt | erfüllt = 10 Punkt nicht erfüllt = 0 Punkte |
| 5. Leerstands- und Ansiedlungsmanagement | erfüllt = 10 Punkt nicht erfüllt = 0 Punkte |
| 6. Kommunikationsstrategie zur Begleitung von Groß(bau)projekten und Baustellenmarketing | erfüllt = 10 Punkt nicht erfüllt = 0 Punkte |
| 7. Aufbau und Betreuung von Verfügungsfonds | erfüllt = 10 Punkt nicht erfüllt = 0 Punkte |
Für die Bepunktung wird ab der zweiten Nachkommastelle aufgerundet.
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Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen
Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die
Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
3.4
Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen
aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von
Punktgleichstand mehr als drei Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf
dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich
die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen
aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch
Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen
aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang 5 oder mehr gleichrangige
Bewerber bzw. dritten Rang 4 oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird
durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.
- Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren
Die konkreten Inhalte des Verhandlungsverfahrens ergeben sich aus der
späteren Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher
Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen
bekannt, auf deren Einhaltung kein Anspruch besteht und die im Rahmen der
Angebotsaufforderung Konkretisierungen und Änderungen erfahren können:
4.1 Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung
erfolgt anhand des angebotenen Honorars (30 %) sowie der Vorstellung des
Umsetzungs- und Personalkonzepts sowie der Projektleitung und Stellvertretung
im Rahmen der Verhandlungsgespräche (70 %).
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4.1.1 Honorarwertung (30 %) Der Angebotspreis des endgültigen Angebots wird mit 30 % in die Wertung
einfließen. Dabei erhält das günstigste Angebot 300 Punkte. Ein fiktives Angebot,
welches mindestens 200 % des günstigsten Angebots entspricht (also „doppelt so
teuer“ ist), erhält 0 Punkte. Der Punktwert der Angebote, die preislich zwischen günstigstem Angebot und fiktivem Angebot liegen, wird über lineare Interpolation
bis zu 3 Stellen hinter dem Komma ermittelt. Es ergibt sich folgende Formel:
Rechenbeispiel: günstigstes Angebot = € 10.000 (x2) = 300,00 Punkte (y2)
fiktives Angebot = ab € 20.000 (x1) = 0 Punkte (y1)
zweites Angebot = € 11.200 (x) = 264,0 Punkte (y)
drittes Angebot = € 15.800 (x) = 126,0 Punkte (y)
(die Angebotspreise sind willkürlich gewählt und dienen lediglich der
Veranschaulichung)
4.1.2 Qualitätswertung (70 %)
Ein qualitativ hochwertiges Zentren- und Fördermanagement ist von großer
Bedeutung für die Vergabestelle. Daher wird dies mit insgesamt 70 % in die
Endwertung einfließen, es sind somit maximal 700 Punkte zu erreichen.
Die Qualitätswertung gliedert sich wie folgt auf:
4.1.2.1 Umsetzungskonzept (Unterwichtung 40 % = 400 Punkte)
Im Rahmen des Umsetzungskonzepts soll zu folgenden Unterpunkten eine
nachvollziehbare und schlüssige Darstellung erfolgen:
• Beschreibung der ersten Schritte bei der Herangehensweise an die
Aufgabenstellung. [In diesem Unterpunkt können maximal 10
Punkte (Bestbewertung) erreicht werden, welche dann mit einem
Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags Stand 20260831
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Gewichtungsfaktor von 7 in die Wertung einfließen]
• Darstellung der vorgesehenen Herangehensweise zur Erarbeitung
der in der Leistungsbeschreibung genannten Bestandteile
(Schwerpunktsetzungen) [In diesem Unterpunkt können maximal 10 Punkte (Bestbewertung) erreicht werden, welche dann mit einem
Gewichtungsfaktor von 13 in die Wertung einfließen]
• Beschreibung der Struktur und des Vorgehens bei der Erarbeitung
der einzelnen Leistungsbausteine [In diesem Unterpunkt können
maximal 10 Punkte (Bestbewertung) erreicht werden, welche dann
mit einem Gewichtungsfaktor von 10 in die Wertung einfließen]
• Darstellung der Einbindung aller am Projekt beteiligten internen
und externen Akteure, Darstellung der vorgesehenen
Abstimmungen. [In diesem Unterpunkt können maximal 10 Punkte (Bestbewertung) erreicht werden, welche dann mit einem
Gewichtungsfaktor von 10 in die Wertung einfließen
Die einzelnen Unterpunkte werden anhand des folgenden
Bewertungsmaßstabes bewertet und das Ergebnis (Erfüllungsgrad) wird mit
dem jeweiligen vorgenannten Gewichtungsfaktor multipliziert:
| Punkte | Erfüllungsgrad |
|---|---|
| 10 | Die sehr gut strukturierten und weit überdurchschnittlichen Darstellungen / Angaben lassen eine besonders gute Leistung erwarten oder sind deutlich besser als in anderen Konzepten bzw. entsprechen insgesamt den Erwartungen der AG’in in einem besonderen Maße; insgesamt sehr gut. |
| 8 bis 9 | Die strukturierten und nachvollziehbaren Darstellungen / Angaben lassen eine gute Leistung erwarten oder sind besser als in anderen Konzepten bzw. entsprechen insgesamt voll den Erwartungen der AG’in; insgesamt gut. |
| 6 bis 7 | Die durchschnittlichen Darstellungen / Angaben weisen einzelne Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen eine durchschnittliche Leistung erwarten oder entsprechen insgesamt |
Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags Stand 20260831
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| den Erwartungen der AG’in; insgesamt befriedigend. | |
|---|---|
| 3 bis 5 | Die Darstellungen / Angaben weisen Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind deutlich schlechter als in anderen Konzepten bzw. reichen nur teilweise an die Erwartungen der AG’in heran; insgesamt ausreichend. |
| 1 bis 2 | Die Darstellungen / Angaben weisen erhebliche Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind erheblich schlechter als in anderen Konzepten; insgesamt mangelhaft. |
| 0 | Es sind keine verwertbaren Aussagen zu den geforderten Punkten enthalten; insgesamt ungenügend. |
In Bezug auf die Präsentation des Umsetzungskonzepts ist der Vergabestelle vor
allem wichtig, dass das konkrete Projekt betrachtet wird und nicht eine
standardisierte Präsentation „abgespult“ wird, die in dieser Form schon in
zahlreichen Vergabeverfahren zuvor gehalten wurde.
ACHTUNG: Eine Angebotserstellung ist dem anschließenden Verhandlungsverfahren vorbehalten, zu dem sich die Bewerber in diesem
Teilnahmewettbewerb qualifizieren müssen. Die Einreichung des Umsetzungs-
und Personalkonzepts wird im jetzigen Verfahrensstadium des
Teilnahmewettbewerbs daher ausdrücklich nicht gefordert. Die Ausführungen
unter Ziffer 4.1 haben in diesem Verfahrensstadium eine rein informatorische
Bedeutung.
4.1.2.2 Personalkonzept (Unterwichtung 20 % = 200 Punkte)
Im Rahmen des Personalkonzepts soll zu folgenden Unterpunkten eine
nachvollziehbare und schlüssige Darstellung erfolgen:
• Soziale und fachliche Kompetenz des eingesetzten Personals [In
diesem Unterpunkt können maximal 10 Punkte (Bestbewertung)
erreicht werden, welche dann mit einem Gewichtungsfaktor von 6
Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags Stand 20260831
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in die Wertung einfließen]
• Kommunikative Fähigkeiten des eingesetzten Personals [In diesem
Unterpunkt können maximal 10 Punkte (Bestbewertung) erreicht
werden, welche dann mit einem Gewichtungsfaktor von 6 in die Wertung einfließen]
• Zeitliche Flexibilität des eingesetzten Personals [In diesem
Unterpunkt können maximal 10 Punkte (Bestbewertung) erreicht
werden, welche dann mit einem Gewichtungsfaktor von 4 in die
Wertung einfließen]
• Strukturen innerhalb des Projektteams [In diesem Unterpunkt
können maximal 10 Punkte (Bestbewertung) erreicht werden,
welche dann mit einem Gewichtungsfaktor von 4 in die Wertung
einfließen
Die einzelnen Unterpunkte werden anhand des folgenden
Bewertungsmaßstabes bewertet und das Ergebnis (Erfüllungsgrad) wird mit
dem jeweiligen vorgenannten Gewichtungsfaktor multipliziert:
| Punkte | Erfüllungsgrad |
|---|---|
| 10 | Die sehr gut strukturierten und weit überdurchschnittlichen Darstellungen / Angaben lassen eine besonders gute Leistung erwarten oder sind deutlich besser als in anderen Konzepten bzw. entsprechen insgesamt den Erwartungen der AG’in in einem besonderen Maße; insgesamt sehr gut. |
| 8 bis 9 | Die strukturierten und nachvollziehbaren Darstellungen / Angaben lassen eine gute Leistung erwarten oder sind besser als in anderen Konzepten bzw. entsprechen insgesamt voll den Erwartungen der AG’in; insgesamt gut. |
| 6 bis 7 | Die durchschnittlichen Darstellungen / Angaben weisen einzelne Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen eine durchschnittliche Leistung erwarten oder entsprechen insgesamt den Erwartungen der AG’in; insgesamt befriedigend. |
Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags Stand 20260831
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| 3 bis 5 | Die Darstellungen / Angaben weisen Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind deutlich schlechter als in anderen Konzepten bzw. reichen nur teilweise an die Erwartungen der AG’in heran; insgesamt ausreichend. |
|---|---|
| 1 bis 2 | Die Darstellungen / Angaben weisen erhebliche Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind erheblich schlechter als in anderen Konzepten; insgesamt mangelhaft. |
| 0 | Es sind keine verwertbaren Aussagen zu den geforderten Punkten enthalten; insgesamt ungenügend. |
In Bezug auf die Präsentation des Personalkonzepts ist der Vergabestelle vor
allem wichtig, dass das konkrete Projekt betrachtet wird und nicht eine
standardisierte Präsentation „abgespult“ wird, die in dieser Form schon in zahlreichen Vergabeverfahren zuvor gehalten wurde.
ACHTUNG: Eine Angebotserstellung ist dem anschließenden
Verhandlungsverfahren vorbehalten, zu dem sich die Bewerber in diesem
Teilnahmewettbewerb qualifizieren müssen. Die Einreichung des Umsetzungs-
und Personalkonzepts wird im jetzigen Verfahrensstadium des
Teilnahmewettbewerbs daher ausdrücklich nicht gefordert. Die Ausführungen unter Ziffer 4.1 haben in diesem Verfahrensstadium eine rein informatorische
Bedeutung.
4.1.2.3 Präsentation (Unterwichtung 10% = 100 Punkte)
Das Umsetzungs- und Personalkonzept ist im Rahmen der
Verhandlungsgespräche vor einem Auswahlgremium zu präsentieren. Die
Vergabestelle geht davon aus, dass ein Bietender, der das genannte Konzept gut strukturiert, überzeugend, interessant und ansprechend darstellen kann, im
Rahmen der späteren Leistungserbringung ebenso agiert. Dies ist aus Sicht der
Vergabestelle für das vorliegende Vorhaben von weit überdurchschnittlicher
Bedeutung für den Projekterfolg. Daher wird die Präsentation gesondert bewertet,
Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags Stand 20260831
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wobei Projektleitung und stellvertretende Projektleitung bewertet werden.
Die Vergabestelle legt Wert auf folgende Eigenschaften und Eindrücke:
• klare, schlüssig nachvollziehbare und strukturierte Präsentation
• Erfahrung der Person mit vergleichbaren Aufgabestellungen lässt
sich aus Präsentation ableiten
• souveräner Auftritt und souveräne Reaktion auf Nachfragen
Der Gesamteindruck der Präsentation des Umsetzungs- und
Personalkonzepts wird anhand des folgenden Bewertungsmaßstabes
bewertet und das Ergebnis (Erfüllungsgrad) wird mit dem
Gewichtungsfaktor von 10 multipliziert:
| Punkte | Erfüllungsgrad |
|---|---|
| 10 | 10 Punkte erhält ein Bieter, bei dessen Präsentation durch die Projektleitung und deren Stellvertretung jeweils ein äußerst klarer, sehr gut nachvollziehbarer und sehr gut strukturierter Eindruck entsteht, wobei ein sehr hoher Erfahrungswert mit vergleichbaren Aufgabenstellungen deutlich wird und Auftritt und Reaktion auf Rückfragen in allen Punkten sehr souverän wirken. |
| 8 bis 9 | 8 - 9 Punkte können erreicht werden, wenn nach Ansicht der Vergabestelle die benannten Kriterien in der Präsentation insgesamt angelegt sind, jedoch in einzelnen Punkten oder bei einer der Personen von der Vergabestelle im ordnungsgemäßen Ermessen erkannte Defizite vorliegen. |
| 6 bis 7 | 6 - 7 Punkte erhält ein Bieter, bei dessen Präsentation durch die Projektleitung und deren Stellvertretung jeweils ein klarer, gut nachvollziehbarer und gut strukturierter Eindruck entsteht, wobei ein hoher Erfahrungswert mit vergleichbaren Aufgabenstellungen deutlich wird und Auftritt und Reaktion auf Rückfragen insgesamt souverän wirken. |
Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags Stand 20260831
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| 3 bis 5 | 3 - 5 Punkte können erreicht werden, wenn nach Ansicht der Vergabestelle die benannten Kriterien in der Präsentation überwiegend angelegt sind und/oder in einzelnen Punkten oder bei einer der Personen von der Vergabestelle im ordnungsgemäßen Ermessen erkannte Defizite vorliegen. |
|---|---|
| 1 bis 2 | 1 - 2 Punkte erhält ein Bieter, bei dessen Präsentation durch die Projektleitung und deren Stellvertretung jeweils ein nicht vollständig klarer, noch nachvollziehbarer und grob strukturierter Eindruck entsteht, wobei Erfahrungswerte mit vergleichbaren Aufgabenstellungen wenig deutlich werden und Auftritt und Reaktion auf Rückfragen nur teilweise souverän wirken. |
| 0 | 0 Punkte erhält ein Bieter, für den weder die Projektleitung noch die Stellvertretung auftritt oder jeweils ein völlig unstrukturierter und unorganisierter Eindruck entsteht. |
ACHTUNG: Eine Angebotserstellung ist dem anschließenden
Verhandlungsverfahren vorbehalten, zu dem sich die Bewerber in diesem
Teilnahmewettbewerb qualifizieren müssen. Die Einreichung und Präsentation
des Umsetzungs- und Personalkonzepts wird im jetzigen Verfahrensstadium des
Teilnahmewettbewerbs daher ausdrücklich nicht gefordert. Die Ausführungen
unter Ziffer 4.1 haben in diesem Verfahrensstadium eine rein informatorische
Bedeutung.
4.1.2.4 Zusammenfassung Wertungsmatrix (Zuschlagskriterien)
Zusammengefasst wird folgende Wertungsmatrix angewendet:
| Wertungskriterium | Unterkriterium | Wichtung | Unter- wichtug |
|---|---|---|---|
| Honorarwertung | 30 % (300 Punkte) |
Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags Stand 20260831
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| Qualitätswertung | 70 % (700 Punkte) | ||
|---|---|---|---|
| Umsetzungskonzept | 40 % (400 Punkte) | ||
| Personalkonzept | 20 % (200 Punkte) | ||
| Gesamteindruck der Präsentation des Umsetzungs- und Personalkonzepts | 10% (100 Punkte) |
4.2 Die Vergabestelle behält sich ebenfalls vor, im Stadium der Verhandlungen den Teilnehmerkreis, der zur Abgabe eines endgültigen Angebots aufgefordert wird,
anhand der hier und ggf. im späteren Verhandlungsverfahren bekannt gemachten
Wertungskriterien für den Zuschlag stufenweise zu reduzieren.
4.3 Die Vergabestelle wird auf das Erstangebot ohne weitere Verhandlungen nicht den Zuschlag erteilen.
4.4 Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf
Seiten der Vergabestelle.
- Formale Anforderungen an den Teilnahmeantrag
Folgende formale Anforderungen sind unbedingt zu beachten:
5.1 Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die
Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“
möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann.
Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags Stand 20260831
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Teilnahmeanträge müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in
Textform über die Ausschreibungsplattform eingereicht werden.
Dabei müssen die Vergabeunterlagen
• mit der Ziffer 2 („Teilnahmeantragsschreiben“), • mit der Ziffer 3 („Eigenerklärung zur Eignung“), • mit der Ziffer 4 („Checkliste Leistungsfähigkeit“) mit dort geforderten Nachweisen • mit der Ziffer 5 („Anlage Referenzen“), • mit der Ziffer 6 („Erklärung einer Bewerbergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bewerbergemeinschaft) und • mit der Ziffer 7 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird)
als Anlagen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
Die Vergabeunterlagen mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines
Teilnahmeantrags“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind
zwar Bestandteil des Teilnahmewettbewerbs, müssen dem Teilnahmeantrag aber
nicht beigefügt werden.
Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 56 VgV mit einer Frist
von 6 Kalendertagen nachfordern.
5.2 Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die
Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des
Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und
Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
5.3 Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in
deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen
Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags Stand 20260831
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- 29 -
Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend.
5.4 Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es
erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen
der Bewerbung oder des Angebotes.
5.5
Die Vergabestelle behält sich gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV ausdrücklich vor, zukünftige gleichartige Leistungen im gleichen Projekt ggf. im Rahmen eines
Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb (VgV) zu vergeben.
- Rechtliche Hinweise
Die Vergabestelle erteilt folgende Hinweise:
6.1
Bzgl. vergaberechtlicher Rechtsmittel gilt Folgendes:
Nachprüfungsstelle für vergaberechtliche Rechtsmittel ist die
Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster Fax: +49 251-411 2165 E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
Die Vergabestelle weist ergänzend auf folgende Regelungen zu Rechtsmitteln hin:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag
auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen
Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter
Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz
in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag
ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer
Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags Stand 20260831
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den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2
Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach
Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags
setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage
nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
(§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst
in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
6.2
Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14
Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016)
verwiesen:
Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen
Daten Verantwortlichen Stelle:
Bundesstadt Bonn
Der Oberbürgermeister Dezernat II – Dezernat für Finanzen, Recht und Gesundheit
Stabstelle Datenschutz
Telefon: +49 228 77 34 65
E-Mail: datenschutzbeauftragter@bonn.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags Stand 20260831
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Bundesstadt Bonn
Der Oberbürgermeister
Datenschutzbeauftragter Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
53111 Bonn
Telefon: +49 228 77 34 65
E-Mail: datenschutzbeauftragter@bonn.de
Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
a) Zweck der Verarbeitung:
Durchführung eines Vergabeverfahrens; Ihre Daten werden fallbezogen verarbeitet, um Vergabeverfahren nach den Vorgaben der einschlägigen
Vergabebestimmungen abwickeln zu können. Ihre Daten werden im Rahmen des
Vergabeverfahrens dokumentiert und der Vergabeakte beigelegt.
Konkret werden ihre Daten zu folgenden Zwecken erhoben:
Durchführung eines Vergabeverfahrens, insbesondere:
• Bereitstellung von Vergabeunterlagen
• Beantwortung von Bieterfragen
• Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen
• Überprüfung der Eignung
• Prüfung und Wertung von Angeboten
• Erfüllen sonstiger vergaberechtlicher Verpflichtungen
• Dokumente und- Vertragsmanagement
• Vertragsabwicklung
• Erfüllung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen
• Führen sachdienlicher Kommunikation
b) Rechtsgrundlage:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des
Vergabeverfahrens als öffentlicher Auftraggeber und erfolgt auf Grundlage von
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b, c und e, Art. 6 Abs. 3 DSGVO.
Der öffentliche Auftraggeber hat das geltende Recht zu beachten. Dazu gehören
Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags Stand 20260831
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- 32 -
insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Verordnung über
die Vergabe von Konzessionen (KonzVgV), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), die
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sektorenbereich
(SektVO), die Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO), die Vergabe- und
Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A), das Nordrhein-westfälische
Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgV NRW), das Nordrhein-westfälische Gesetz
zur Förderung des Mittelstandes (MFGVO NRW), das nordrhein-westfälische
Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG NRW), das
Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), das Geldwäschegesetz (GwG) und die Landeshaushaltsordnung (LHO NRW).
Empfänger von personenbezogenen Daten:
Empfänger innerhalb der Verwaltung:
Die zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung sowie ggf. deren Vorgesetzte oder
Prüfungsinstitutionen (z.B. Justiziariat, Aufsichtsorgane, Innenrevision,
Datenschutzbeauftragter, Nachprüfungsstellen nach § 21 VOB/A).
Auftragsverarbeiter:
Mitarbeiter, die die Vergabeplattform betreuen.
Dritte:
• Unterlegene Bieter in EU-weiten Vergabeverfahren gemäß § 134 GWB,
§ 62 VgV, § 56 SektVO, § 36 VSVgV, § 30 KonzVgV sowie in nationalen
Vergabeverfahren gemäß § 46 UVgO, 19 VOB/A
• Registerstellen (z.B. für die Abfrage von Ausschlussgründen oder aufgrund
von fördermittelrechtlichen Vorgaben) o Vergaberegister NRW (Korruptionsregister) o Tariftreueregister o Gewerbezentralregister o Wettbewerbsregister o Transparenzregister
Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags Stand 20260831
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- 33 -
o Hauptzollamt
• Vergabeportal: Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfolgen die
vorgeschriebenen Veröffentlichungen zu vergebenen Aufträgen sowie zu Nachträgen bzw. Änderungen während der Vertragslaufzeit. Diese
Informationen enthalten i.d.R. zumindest auch den Namen des beauftragten
Unternehmens und in europaweiten Verfahren auch den Auftragswert des
Auftrags
• Institutionen des Bundes (Statistisches Bundesamt) und die EU-Kommission
im Rahmen der Meldepflichten nach der Verordnung zur Statistik über die
Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (VergStatVO)
• Die Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen
Vergabebestimmungen bei EU-weiten Vergabeverfahren (Vergabekammer)
• Gerichte im Falle von Eilrechtsschutzverfahren oder Klagen, bzw. bei
Beschwerden gegen Entscheidungen der Vergabekammer
• Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzangaben
• Zuwendungsgeber im Rahmen von Verwendungsnachweisprüfungen, bzw.
vorgesehene Prüfstellen bei EU-geförderten Vorhaben
• des Weiteren können im Rahmen von Vergabeverfahren extern beauftragte
Dritte (z.B. Architekten, Ingenieure, Projektsteuerungen, Rechtsberater sowie
sonstige Berater*innen) beteiligt sein, z.B. im Rahmen der Bereitstellung von
Vergabeunterlagen und / oder der Prüfung und Wertung von
Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die beteiligten externen Dritten werden von den öffentlichen Auftraggebern auf die Einhaltung der
datenschutzrechtlichen Vorschriften und das Datengeheimnis verpflichtet.
Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben
werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich
zugelassen ist:
Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/
Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter,
Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags Stand 20260831
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die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren
zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger
Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der v. g.
Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll,
Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25.000 Euro ohne
Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle.
Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab
einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an.
Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den
Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des
erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.
Herkunft und Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten:
Es werden nur Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, die im Rahmen des
Vergabeverfahrens von den Bewerbern und Bietern zur Verfügung gestellt werden.
Das sind insbesondere
• Persönliche Kontaktdaten und Namen von Unternehmen, soweit es sich um
natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt,
• Kontaktdaten von Ansprechpersonen des Unternehmens (z.B. Vor- und
Nachnahmen, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer),
• Daten zum Nachweis der Gesetzestreue des Unternehmens,
• Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des
Unternehmens und
• Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen
mit Angaben von Referenzgebern
Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern eine rechtliche
Verpflichtung besteht oder in die Erhebung eingewilligt wurde.
Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags Stand 20260831
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Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt.
Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener
Daten:
Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter
Beachtung der gesetzlichen Pflichten und Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.
Vergabeunterlagen sind gemäß § 8 Abs. 4 VgV, § 6 Abs. 2 UVgO bis zum Ende
der Laufzeit des Vertrages oder der Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags. Vergabeunterlagen,
die als nicht archivierungswürdig eingestuft wurden, werden in der Regel zehn
Jahre nach Abschluss des jeweiligen Vorgangs datenschutzgerecht vernichtet.
Längere Aufbewahrungspflichten können sich beispielsweise im Rahmen von
EU-geförderten Vorhaben ergeben. Bei Vertragsunterlagen beträgt die Frist in
der Regel maximal 30 Jahre nach Vertragsschluss, sie kann jedoch aufgrund
einer längeren Vertragslaufzeit oder im Kontext mit Prüfungen des betreffenden
Vertrages ggf. auch länger ausfallen.
Daneben sind Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
ggf. auch die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der
Verarbeitung personenbezogener Daten:
Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 20 Datenschutz-Grundverordnung.
Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO:
Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten
personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO:
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter
Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags Stand 20260831
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betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten
können vervollständigt werden.
Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO:
Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten.
Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der
Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO:
Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des
Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln).
Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO:
Es besteht unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Datenübertragung
in einem strukturierten, gängigen maschinenlesbaren Format.
Recht auf Widerspruch:
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des
Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine
Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des
Vergabeverfahrens).
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:
Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4, 40213
Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang
nachgekommen ist.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Im Rahmen des Vergabeverfahrens und der anschließenden Geschäftsbeziehung
ist es erforderlich, dass die Bewerber und Bieter diejenigen personenbezogenen
Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags Stand 20260831
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Daten bereitstellen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens sowie der
Geschäftsbeziehung sowie der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen
Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung der öffentliche Auftraggeber verpflichtet ist. Werden die notwendigen Daten nicht zur Verfügung gestellt, darf
eine Geschäftsbeziehung nicht eingegangen werden und führt ggf. zur
Ablehnung des Teilnahmeantrags oder zum Ausschluss des Angebots.
Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten
(bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5
Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im
Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten
vorgesehen ist.
6.3 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW
Bei der vorliegenden Ausschreibung müssen die Vorgaben des Tariftreue– und
Vergabegesetzes NRW eingehalten werden. Sie finden die entsprechenden
Besonderen Vertragsbedingungen (BVB TVgG NRW – Formular 513 EU) in der
Anlage 09, die nicht mit dem Angebot eingereicht werden muss.
- Zusammenfassung der einzureichenden Unterlagen:
Mit dem Teilnahmeantrag müssen folgende Vordrucke und Unterlagen
eingereicht werden (Teilnahmeantragsbestandteile), ansonsten ist nicht aus-
geschlossen, dass der Teilnahmeantrag allein aufgrund der Unvollständigkeit der
Unterlagen ausgeschlossen werden muss:
• Vordruck – Ziffer 2: Teilnahmeantragsschreiben
• Vordruck – Ziffer 3: „Eigenerklärung zur Eignung“
• Vordruck – Ziffer 4: „Checkliste Leistungsfähigkeit“ mit dort
geforderten Nachweisen
• Vordruck – Ziffer 5: „Referenzen“ mit Ansprechpartnern
• nur bei Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft:
Vordruck – Ziffer 6: „Bewerbergemeinschaftserklärung“
• nur für den Fall von Nachunternehmereinsatz:
Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags Stand 20260831
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Vordruck – Ziffer 7: „Verpflichtungserklärung Leistungen anderer
Unternehmen“
Teilnahmeanträgen wird gerne entgegengesehen.
ENDE DES DOKUMENTS
Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags Stand 20260831