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Meinhard in Kurhessen im Deutschlands
Ausschreibung/Leistungsverzeichnis:
Erstellung Integrierter energetischer Quartierskonzepte und Unterstützungsleistungen für das Sanierungsmanagement nach den Vorgaben des Förderprogramms KfW 432 – Energetische Stadtsanierung für die Quartiere „Meinhard - Grebendorf“, „Meinhard - Jestädt“ sowie „Meinhard - Bergdörfer“ und „Meinhard - Taldörfer“ der Gemeinde Meinhard
Vergabenummer: MHD-20261
Die Gemeinde Meinhard im Werra-Meißner-Kreis (Nordhessen) hat knapp 4.600 Einwohnerinnen und Einwohnern. Zu ihr gehören die Dörfer Grebendorf, Jestädt sowie die Bergdörfer Hitzelrode, Motzenrode und Neuerode, sowie die Taldörfer Frieda und Schwebda. Die Gemeinde beabsichtigt, einen aktiven Beitrag zur Erreichung der nationalen und hessischen Klimaschutzziele zu leisten und langfristig eine klimaneutrale Entwicklung des Gemeindegebiets zu ermöglichen. Insbesondere der Gebäudesektor spielt hierbei eine zentrale Rolle, da er einen erheblichen Anteil am Energieverbrauch und an den Treibhausgasemissionen aufweist.
In den Quartieren „Meinhard - Grebendorf“, „Meinhard - Jestädt“, „Meinhard - Bergdörfer“ sowie „Meinhard - Taldörfer“ der Gemeinde Meinhard sollen daher insbesondere folgende spezifische Ziele verfolgt werden:
• Reduktion von Energieverbrauch und CO₂-Emissionen im Gebäudebestand • Steigerung der energetischen Sanierungsrate • Aufbau nachhaltiger und möglichst klimaneutraler Wärmeversorgungslösungen • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien und Nutzung lokaler Energiepotenziale • Stärkung regionaler Wertschöpfung und resiliente Energieversorgung • Aktivierung der Bürgerschaft sowie Förderung gemeinschaftlicher Initiativen
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Durch die Einstellung eines Klimaschutzmanagers / einer Klimaschutzmanagerin ist die Kommune aktuell in der Lage, einzelne Handlungsfelder abzudecken. Durch das Programm KfW 432 soll mit externer Unterstützung die Möglichkeit genutzt werden, auf Quartiersebene Menschen nicht nur mitzunehmen, sondern auch zu aktivieren. Die Gebäudesanierung hat dabei zum Erreichen der Klimaschutzziele eine große Bedeutung. Daher wird im Schwerpunkt darauf gesetzt, dass es mit der Konzepterstellung und dem zeitgleich beginnenden Sanierungsmanagement gelingt, viele private Gebäudeeigentümer individuell zu unterstützen, die für sie passenden Maßnahmen zur energetischen Modernisierung der Gebäude umzusetzen. Aber auch die anderen Handlungsfelder (Nutzung Erneuerbarer Energien, Mobilität, Wohnen, Klimaanpassung) sind von Bedeutung.
Die jeweiligen Förderbescheide der KfW und der WI-Bank liegen der Gemeinde Meinhard vor. Die Auftragsvergütung, einschließlich aller Sachkosten, kann höchstens im Umfang der von der KfW festgestellten förderfähigen Kosten erfolgen. Dies sind:
• Für die Konzepterstellung für Quartier „Meinhard - Grebendorf“: 81.550,00 € • Für die Konzepterstellung für Quartier „Meinhard - Jestädt“: 70.959,00€ • Für die Konzepterstellung für Quartier „Meinhard - Bergdörfer“: 85.787,00 € • Für die Konzepterstellung für Quartier „Meinhard - Taldörfer“: 78.373,00€ • Für das gemeinsame Sanierungsmanagement (1 Stelle) für die Quartiere „Meinhard - Bergdörfer“, „Meinhard - Grebendorf“, „Meinhard - Jestädt“ sowie „Meinhard - Taldörfer“ der Gemeinde Meinhard: 1.152.643,00 (brutto), davon sind für die ausgeschriebenen Unterstützungsleistungen 672.375,08 € (brutto) vorgesehen.
Die Konzepterstellung soll schnellstmöglich, voraussichtlich am 01.01.2027, beginnen. Für das Sanierungsmanagement ist eine Laufzeit vom 01.01.2027 bis zum 01.09.2031 vorgesehen.
Die Gemeinde Meinhard beabsichtigt mit der Erstellung der integrierten energetischen Quartierskonzepte und den Unterstützungsleistungen für das Sanierungsmanagement einen Dienstleister zu beauftragen, welcher entsprechende Referenzen und Qualifikationen für vergleichbare Projekte nachweisen kann.
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Kurzbeschreibung der Quartiere:
Quartier „Meinhard - Grebendorf“:
Die Grenze des Quartiers verläuft – im Norden beginnend – entlang der Bebauungsgrenzen von Europaring, Zum Mönchtal, Neueroder Straße (L3424), Auf der Klaus, Kochsberg und Bergstraße. An der im Osten gelegenen Siedlungsstraße und der Grubenstraße schließt sie die außerhalb liegenden Höfe mit ein, läuft weiter entlang Grasweg und Gartenstraße. Der Hof am Riethweg sowie die Freiflächen-PV-Anlage An der Schindersgasse sind ebenfalls eingeschlossen. Die südliche Grenze wird durch die B249 definiert. Im Westen folgt die Grenze der Schwebdaer Straße, wird zunächst durch die Eschweger Straße (L3424) gekreuzt, um entlang des Ziegelweg und erneut entlang der Eschweger Straße/Kirchstraße (L3424), Jestädter Straße, Knickelbergstraße, Ringstraße und Zum Werrablick geschlossen zu werden. Grundsätzlich gehören alle an den genannten Straßen und Wegen sowie innerhalb dieser Begrenzung gelegenen Grundstücke und Gebäude zum Quartier.
Der energetische Zustand des Gebäudebestands in Grebendorf ist überwiegend als unzureichend einzustufen. Ungedämmte bzw. gering gedämmte Gebäudehüllen sowie veraltete Heizsysteme auf Basis fossiler Energieträger prägen den Bestand. Der Anteil erneuerbarer Energien ist bislang gering, bietet jedoch aufgrund geeigneter Dachflächen und Gebäudestrukturen erhebliche Ausbaupotenziale. Das Quartierskonzept soll
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Sanierungspotenziale systematisch erheben, geeignete bewerten und eine umsetzungsorientierte Strategie inklusive Beratung und Aktivierung der Eigentümer entwickeln.
In Grebendorf ist teilweise ein Gasleitungssystem aber kein Wärmenetz vorhanden; die Wärmebereitstellung erfolgt durch gebäudeeigene Anlagen mit Öl, Holz/Holzpellets sowie in geringerem Umfang strombasierte Systeme (Wärmepumpen/Direkt- /Speicherheizungen) und einzelne Flüssiggasanlagen.
Das Quartier weist einen hohen Alt- und Fachwerkbestand auf. Das Einsparpotential nach Sanierung und Dekarbonisierung der Heiztechnik kann als sehr hoch eingeschätzt werden. Auch bei den meisten weiteren Gebäuden, lassen sich signifikante Einsparpotenziale erwarten. Eine genauere Betrachtung hierzu soll im Rahmen der Erstellung des Integrierten Quartierskonzepts erfolgen.
Quartier „Meinhard - Jestädt“
Die Grenze des Quartiers verläuft – im Norden beginnend – entlang der Straßen und Wege Sonnenweg, Am Weidenstrauch und Siedlung. Nach Querung durch die Hauptstraße (K3) folgt sie der Bebauungsgrenzen von Hubertusstraße, Am Sportplatz und Fischerweg, um erneut durch die Hauptstraße (L3403) gequert zu werden. Im Westen verläuft sie entlang der Straßen Am Kirchrain, Über den Höfen und Motzenroder Straße (L3403), um unter Einbeziehung der Pletschmühle im Norden zu schließen.
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Grundsätzlich gehören alle an den genannten Straßen und Wegen sowie innerhalb dieser Begrenzung gelegenen Grundstücke und Gebäude zum Quartier.
Der energetische Zustand des Gebäudebestands ist überwiegend als unzureichend einzustufen. Ungedämmte bzw. gering gedämmte Gebäudehüllen sowie veraltete Heizsysteme auf Basis fossiler Energieträger prägen den Bestand. Der Anteil erneuerbarer Energien ist bislang gering, bietet jedoch aufgrund geeigneter Dachflächen und Gebäudestrukturen erhebliche Ausbaupotenziale. Das Quartierskonzept soll Sanierungspotenziale systematisch erheben, geeignete bewerten und eine umsetzungsorientierte Strategie inklusive Beratung und Aktivierung der Eigentümer entwickeln.
In Jestädt ist teilweise ein Gasleitungssystem aber kein Wärmenetz vorhanden; die Wärmebereitstellung erfolgt durch gebäudeeigene Anlagen mit Öl, Holz/Holzpellets sowie in geringerem Umfang strombasierte Systeme (Wärmepumpen/Direkt- /Speicherheizungen) und einzelne Flüssiggasanlagen.
Das Quartier weist einen hohen Alt- und Fachwerkbestand auf. Das Einsparpotential nach Sanierung und Dekarbonisierung der Heiztechnik kann als sehr hoch eingeschätzt werden. Auch bei den meisten weiteren Gebäuden, lassen sich signifikante Einsparpotenziale erwarten. Eine genauere Betrachtung hierzu soll im Rahmen der Erstellung des Integrierten Quartierskonzepts erfolgen.
Quartier „Meinhard - Bergdörfer“
Das Gesamtquartier „Meinhard - Bergdörfer“ fasst Bereiche der Ortsteile Hitzelrode, Motzenrode und Neuerode zusammen.
Einzelquartier Hitzelrode
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Das Einzelquartier Hitzelrode umfasst die Ortschaft Hitzelrode. Die Grenze des Einzelquartiers verläuft dabei – im Norden beginnend – entlang der Straße Auf dem oberen Petershof und Auf dem Gänseland und wird durch den Weg Am Weinberg gequert. Im Osten folgt sie der Bebauungsgrenze von Hinter der Kirche und Gobertring (L3403) und schließt im Südwesten die Mühle mit ein. Über Im Krauthof, Im Sieckgraben und Forsthaus schließt sich die Grenze.
Einzelquartier Motzenrode
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Das Einzelquartier Motzenrode umfasst die Ortschaft Motzenrode. Die Grenze des Einzelquartiers verläuft dabei – im Norden beginnend – über die Straßen und Wege Nordstraße, Schmiedeköpfchenweg, Hohesteinstraße (L3403), Am Rain und Am Mühlenbach. Im Westen wird sie erneut durch die L3403 gekreuzt, um dann entlang des Hörnewegs geschlossen zu werden. Grundsätzlich gehören alle an den genannten Straßen und Wegen sowie innerhalb dieser Begrenzung gelegenen Grundstücke und Gebäude zum Quartier.
Einzelquartier Neuerode
Das Einzelquartier Neuerode umfasst die Ortschaft Neuerode mit den Straßen und Wegen – im Norden beginnend – Auf der Klenge, Rainchen und Am Meinhard und schließt die Bebauung der Meinhardsruh mit ein. Im Süden wird die Grenze durch die Grebendorfer Straße (L3424) gequert, um dann entlang Auf dem Königsberg, Auf dem Sande, Hüttenweg und Im Spitzenhof nach erneuter Querung durch die L3424 geschlossen zu werden. Grundsätzlich gehören alle an den genannten Straßen und Wegen sowie innerhalb dieser Begrenzung gelegenen Grundstücke und Gebäude zum Quartier.
Der energetische Zustand des Gebäudebestands in allen drei Ortsteilen ist überwiegend als unzureichend einzustufen. Ungedämmte bzw. gering gedämmte Gebäudehüllen sowie veraltete Heizsysteme auf Basis fossiler Energieträger prägen den Bestand. Der Anteil erneuerbarer Energien ist bislang gering, bietet jedoch aufgrund geeigneter Dachflächen und Gebäudestrukturen erhebliche Ausbaupotenziale. Das Quartierskonzept soll Sanierungspotenziale systematisch erheben, geeignete bewerten
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und eine umsetzungsorientierte Strategie inklusive Beratung und Aktivierung der Eigentümer entwickeln.
In den Einzelquartieren existieren weder eine leitungsgebundene Gasversorgung noch Wärmenetze; die Wärmebereitstellung erfolgt durch gebäudeeigene Anlagen mit Öl, Holz/Holzpellets sowie in geringerem Umfang strombasierte Systeme (Wärmepumpen/Direkt-/Speicherheizungen) und einzelne Flüssiggasanlagen.
Das Gesamtquartier weist einen hohen Alt- und Fachwerkbestand auf. Das Einsparpotential nach Sanierung und Dekarbonisierung der Heiztechnik kann als sehr hoch eingeschätzt werden. Auch bei den meisten weiteren Gebäuden, lassen sich signifikante Einsparpotenziale erwarten. Eine genauere Betrachtung hierzu soll im Rahmen der Erstellung des Integrierten Quartierskonzepts erfolgen.
Quartier Meinhard – Taldörfer
Das Gesamtquartier „Meinhard - Taldörfer“ fasst Bereiche der Ortsteile Frieda und Schwebda zusammen.
Einzelquartier Frieda
Das Einzelquartier Frieda umfasst die Ortschaft Frieda. Die Grenze des Einzelquartiers verläuft dabei – im Norden beginnend – entlang der Lessingstraße, Uhlandstraße und Wassergraben, anschließend entlang des Bachlaufes Frieda bis zu dessen Einmündung in die Werra. Die südliche Grenze bildet die B249, danach folgt sie der Leipziger Straße
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und Hügelgasse und schließt mit dem Firmengelände „Friedola 1888 GmbH“ und der Querung durch die Goethestraße ab. Grundsätzlich gehören alle an den genannten Straßen und Wegen sowie innerhalb dieser Begrenzung gelegenen Grundstücke und Gebäude zum Einzelquartier.
Einzelquartier Schwebda
Das Einzelquartier Schwebda umfasst die Ortschaft Schwebda. Die Grenze des Einzelquartiers schließt zunächst die Areale Am Bahnhof und das Hotel Schloss Wolfsbrunnen im Norden ein, verläuft im Osten entlang der Straße Gärtnerei Wolfsbrunnen und Hülfsstich und wird im Südosten von der B249 gekreuzt. Anschließend folgt sie den Bebauungsgrenzen von Von-Keudell- Ring, Mühlhäuser Straße (B249), Mühlgasse und Lindenanger und wird im Süden durch die Werragasse gekreuzt. Im Südwesten schließt sie die Sport- und Campinganlagen mit ein und wird über die Mühlhäuser Straße (B249) und die Kellaer Straße (K11) geschlossen. Grundsätzlich gehören alle an den genannten Straßen und Wegen sowie innerhalb dieser Begrenzung gelegenen Grundstücke und Gebäude zum Einzelquartier.
Der energetische Zustand des Gebäudebestands in beiden Ortsteilen ist überwiegend als unzureichend einzustufen. Ungedämmte bzw. gering gedämmte Gebäudehüllen sowie veraltete Heizsysteme auf Basis fossiler Energieträger prägen den Bestand. Der Anteil erneuerbarer Energien ist bislang gering, bietet jedoch aufgrund geeigneter Dachflächen und Gebäudestrukturen erhebliche Ausbaupotenziale. Das Quartierskonzept soll Sanierungspotenziale systematisch erheben, geeignete bewerten
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und eine umsetzungsorientierte Strategie inklusive Beratung und Aktivierung der Eigentümer entwickeln.
In beiden Einzelquartieren ist teilweise ein Gasleitungssystem aber kein Wärmenetz vorhanden; die Wärmebereitstellung erfolgt durch gebäudeeigene Anlagen mit Öl, Holz/Holzpellets sowie in geringerem Umfang strombasierte Systeme (Wärmepumpen/Direkt-/Speicherheizungen) und einzelne Flüssiggasanlagen.
Das Gesamtquartier weist einen hohen Alt- und Fachwerkbestand auf. Das Einsparpotential nach Sanierung und Dekarbonisierung der Heiztechnik kann als sehr hoch eingeschätzt werden. Auch bei den meisten weiteren Gebäuden, lassen sich signifikante Einsparpotenziale erwarten. Eine genauere Betrachtung hierzu soll im Rahmen der Erstellung des Integrierten Quartierskonzepts erfolgen.
Inhalte der Konzepte
Der Großteil der Wohngebäude in den Quartieren entspricht nicht den heute erforderlichen energetischen Anforderungen. Somit ist hier ein hohes Potenzial zur energetischen Verbesserung der Gebäude festzustellen. Im Konzept sind Wege aufzuzeigen, wie eine Energieversorgung mit einem hohen Anteil an erneuerbarer Energie möglich ist.
Die Erarbeitung der Quartierskonzepte hat nach dem aktuellen Merkblatt der KfW zu erfolgen (siehe Anhang). Dazu gehören sämtliche inhaltliche Mindestanforderungen der KfW-Checkliste zum Verwendungsnachweis (Variante A), insbesondere die Gesamtenergiebilanz des Quartiers (Ausgangspunkt und Zielaussage), die Bestandsaufnahme von Grün- und Retentionsflächen einschließlich der natürlichen Kühlungsfunktionen der Böden, die Berücksichtigung baukultureller Zielstellungen und von Denkmälern sowie - bei Digitalisierungsanteilen - Open-Source-Ansätze und offene Standards. Es sind geeignete Beteiligungsformate von Einwohnern und Akteuren zu entwickeln.
Basierend auf der Bestandsanalyse werden Entwicklungsziele definiert und Maßnahmen beschrieben, die geeignet sind, diese Ziele zu erreichen. Dabei sind besonders die Maßnahmen im Detail zu entwickeln, die eine hohe Umsetzungswahrscheinlichkeit haben. Der Maßnahmenkatalog umfasst sowohl Maßnahmen, mit denen die Verwaltung sowie auch andere Akteure Energie-, Klimafolgenanpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen durch Investition umsetzen oder durch politische Beschlüsse Rahmenbedingungen für gewünschte Entwicklungen setzen, aber auch Maßnahmen, die private Akteure – insbesondere im Bereich Wohnen und Wärmeversorgung – bei der Umsetzung von Energiespar- und Klimaschutzmaßnahmen unterstützen.
Ausgehend von der Bestandsanalyse sind die Treibhausgas-Minderungspotenziale zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zur Erschließung dieser Potenziale zu entwickeln.
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Dabei sind Wege aufzuzeigen, wie unter Berücksichtigung der finanziellen Spielräume von sowohl der Kommune als auch von Gebäudeeigentümern unter Berücksichtigung der Förderlandschaft, Maßnahmen umgesetzt werden können. Neben der Erhöhung der Energieeffizienz und das Ausbaus erneuerbarer Energien, sollen auch die Themenfelder Klimaschutz, Wohnen, Mobilität und Klimafolgenanpassung bearbeitet werden.
Der gesamte Prozess wird von einer lokal angepassten Öffentlichkeitsarbeit, möglichst unter Nutzung vorhandener Kommunikationskanäle, begleitet, die durch den Auftragnehmer koordiniert und unterstützt wird.
Unterstützungsleistungen für das Sanierungsmanagement KfW 432 Teil B)
Das Sanierungsmanagement übernimmt die Aufgabe, die im Quartierskonzept entwickelten Maßnahmen in konkrete Projekte zu überführen und deren Umsetzung zu begleiten. Aufgrund des schon während der Konzepterstellung notwendigen hohen Informations-, Kommunikations-, Beratungs- und Beteiligungsbedarfs der Gebäudeeigentümer soll das Sanierungsmanagement parallel zur Konzepterstellung installiert werden. Dadurch können die Sanierungsmaßnahmen von Beginn an koordiniert, die Zusammenarbeit sowie die Vernetzung wichtiger Akteure initiiert und eine übergreifende Maßnahmenplanung ermöglicht werden.
Zur Unterstützung dieses Sanierungsmanagements beabsichtigt die Kommune, externe Dienstleistungen zu vergeben. Der externe Dienstleister unterstützt das kommunale Sanierungsmanagement bei der operativen Umsetzung der Quartiersmaßnahmen. Ziel ist es, die Wirksamkeit der Maßnahmen zu erhöhen, die Akteursbeteiligung zu stärken und konkrete Investitionen anzustoßen.
Bei der Durchführung sind vom beauftragten Dienstleister insbesondere die Anforderungen des Fördermittelgebers an das Sanierungsmanagement gemäß Merkblatt zu erfüllen.
Aufgaben bei der Unterstützung des Sanierungsmanagements
Die nachstehenden Aufgabenfelder beschreiben den Leistungsrahmen der Unterstützungsleistungen. Das das Sanierungsmanagement auf dem integrierten Quartierskonzept aufsetzt, werden die konkreten Tätigkeiten erst im Zuge der Konzepterstellung (Teil A) bestimmt und in ein Arbeitsprogramm überführt; die Aufgabenfelder sind insoweit beispielhaft und nicht abschließend zu verstehen. Aufgabenfelder und das im Preisblatt hinterlegte Personentage-Kontingent halten den Leistungsumfang zugleich hinreichend bestimmt im Sinne des § 121 GWB.
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Fachliche Unterstützung bei Gebäudesanierung und Energieverbrauch • Durchführung niedrigschwelliger, quartiersbezogener Energieberatungsangebote für private Gebäudeeigentümer (Initialberatung, Orientierungsberatung, Vor-Ort- Beratung) • Sichtbarmachen von Energieverlusten im Gebäudesektor (u.a. Wärmebild- Spaziergänge) • Unterstützung bei der Entwicklung von Sanierungsfahrplänen und bei der Einbindung qualifizierter Fachplaner • Beratung zu Fördermöglichkeiten (KfW, BAFA etc.) und Unterstützung bei der Antragstellung • Identifikation von Synergien im Quartier (z. B. serielle Sanierung, gemeinsame Beschaffung) • Mitwirkung bei der Entwicklung von Quartierslösungen wie Nahwärme, gemeinschaftlichen PV-Anlagen oder Speicherlösungen
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Nachhaltige Energieversorgung und lokale Energiepotenziale • Analyse und Aktivierung lokaler Energiequellen (z. B. Solarenergie, Biomasse, Abwärme) • Beratung und Begleitung von Projekten zur dezentralen Energieerzeugung und für eine möglichst unabhängige und resiliente Energieversorgung im Quartier • Mitwirkung bei der Initiierung von Energiegemeinschaften, Contracting-Modellen oder Genossenschaften
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Mobilität • Sensibilisierung für die nachhaltige Erreichbarkeit von Wohnfolgeeinrichtungen • Organisieren von Öffentlicher Ladeinfrastruktur • Organisieren von Mobilitätsdienstleistungen (z. B. Car-Sharing oder Lastenräder)
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Kommunikation, Beteiligung und Dialog im Quartier • Konzeption, Organisation und Moderation von Informations- und Beteiligungsveranstaltungen • Entwicklung zielgruppenspezifischer Kommunikationsformate (z. B. Workshops, Dialogformate, Sprechstunden) • Aufbau und Pflege von Informationsangeboten (z. B. Website, digitale Plattformen oder Quartiers-App) • Öffentlichkeitsarbeit zur Aktivierung von Eigentümerinnen und Eigentümern sowie weiteren Akteuren • Vor-Ort-Termine bei Gebäudeeigentümern nach Bedarf zu verschiedenen Themen (Energieeffizienz, Erneuerbare Energie, Wohnen, Mobilität, Klimaanpassung)
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• Die Aktivierung und Vernetzung von Akteuren ist eine zentrale Aufgabe des Sanierungsmanagements
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Prozessbegleitung und Umsetzungsunterstützung • Unterstützung bei der Projektentwicklung und -koordination einzelner Maßnahmen • Mitwirkung am Aufbau tragfähiger Kooperationen zwischen Kommune, Energieversorgern, Wohnungswirtschaft und Bürgerschaft • Entwicklung von Ansätzen zur eigenständigen Umsetzung von Maßnahmen durch die Akteure (Empowerment-Ansatz – zum Handeln befähigen) • Unterstützung bei der Verstetigung von Strukturen und Initiativen im Quartier
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Monitoring, Dokumentation und Berichtswesen • Mitwirkung bei der Erfassung von Umsetzungsfortschritten und Kennzahlen (z. B. CO₂‑Minderung, Sanierungsquote) • Unterstützung bei Berichten gegenüber Fördermittelgebern • Dokumentation von Best-Practice-Beispielen und übertragbaren Ansätzen
Für die seitens der KfW geforderten Zwischenberichte und den Verwendungsnachweis sind die erforderlichen quantitativen Angaben zu den Einsparungen bei Primär- und Endenergie sowie zur CO2-Minderung rechtzeitig zu liefern. Weiterhin erwarten wir eine Unterstützung bzw. Erstellung der Zwischen- und Endberichte als Nachweis für die KfW.
Anforderungen an den externen Dienstleister (Bieter)
Gesucht wird ein interdisziplinär aufgestelltes Dienstleistungsunternehmen mit nachgewiesener Erfahrung in folgenden Bereichen:
• energetische Quartiersentwicklung und Sanierungsmanagement (KfW 432) • Beratungskompetenz bei Gebäude-Energie, energetischer Sanierung, erneuerbaren Energien, Mobilität und Klimaanpassung • Moderation, Beteiligung und Kommunikationsprozesse • Projektmanagement und Fördermittelmanagement
Erforderlich ist ein praxisorientierter Ansatz mit hoher Umsetzungsorientierung kombiniert mit Kommunikationsstärke und Erfahrung in der Arbeit mit Bürgerinnen und Bürgern. Die Fähigkeit, komplexe technische Inhalte verständlich zu vermitteln und Akteursprozesse zu moderieren, wird vorausgesetzt.
Der Dienstleister erstellt die integrierten energetischen Quartierskonzepte, fungiert als unterstützender Partner des Sanierungsmanagements und trägt maßgeblich dazu bei,
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die Umsetzung der Quartiersmaßnahmen zu beschleunigen und die Klimaschutzziele im Quartier zu erreichen.
Zusammenarbeit und Vertragsrahmen
• Flexibler Leistungsabruf in enger Abstimmung mit dem kommunalen Sanierungsmanagement. • Die Vergütung für die Erstellung der integrierten energetischen Quartierskonzepte erfolgt gemäß der im Preisblatt angegebenen Kosten. • Die Vergütung für die Unterstützungsleistungen für das Sanierungsmanagement erfolgt auf Basis des Angebotes. • Im Angebot sind sämtliche im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstehenden Nebenkosten (insbesondere Reise‑, Übernachtungs‑, Sach‑ und Verwaltungskosten) vollständig in die angebotenen Preise (z. B. Stunden- /Tagessätze oder Pauschalen für Leistungspakete) einzukalkulieren; eine gesonderte Ausweisung oder Abrechnung solcher Kosten ist unzulässig. • Die enge Zusammenarbeit mit Kommune, Sanierungsmanagement vor Ort sowie lokalen Akteuren wird vorausgesetzt. • Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zugelassen. • Das Angebot ist in deutscher Sprache zu erstellen. Auch die Kommunikation mit dem Auftraggeber im Verfahren sowie während der Projektdurchführung hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Maßgeblich für Art und Umfang der abgerufenen Leistungen ist das aus dem Quartierskonzept abgeleitete Arbeitsprogramm. Das im Preisblatt vereinbarte Personentage-Kontingent (Teil B) bildet den vergütungsrechtlichen Rahmen; ein Anspruch auf vollständigen Abruf des Kontingents besteht nicht.
Angebot
Bindefrist: 90 Tage ab Ende Angebotsfrist
Kosten für die Erstellung des Angebots werden nicht erstattet.
Das Angebot über die Erstellung Integrierter energetischer Quartierskonzepte und Unterstützungsleistungen für das Sanierungsmanagement nach den Vorgaben des Förderprogramms KfW 432 – Energetische Stadtsanierung für die Quartiere „Meinhard - Grebendorf“, „Meinhard - Jestädt“ sowie „Meinhard - Bergdörfer“ und „Meinhard - Taldörfer“ der Gemeinde Meinhard, nach den aktuellen Richtlinien der KfW zum Programm 432 - Energetische Stadtsanierung, muss mindestens Folgendes enthalten:
• Angaben zur Methodik und zur Projektorganisation (z. B. regelmäßige Abstimmungstermine mit dem Auftraggeber)
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• strukturierte Darstellung der Leistungsbestandteile • Zeitplanung für die Erstellung der Quartierskonzepte von der Ausgangsanalyse bis zur endgültigen Fertigstellung • Darstellung der Bürger- und Akteurs-Beteiligungsformate • Benennung des Projektteams seitens des Bieters mit beruflicher Kurz-Vita der Ansprechpartner • Mindestens drei vergleichbare Referenzen (Erstellung von integrierten energetischen Quartierskonzepten im ländlichen Raum bzw. Unterstützungsleistungen für das Sanierungsmanagement) mit Angabe eines Ansprechpartners beim jeweiligen Auftraggeber. • Beabsichtigte Vergütungsmodalitäten (z. B. Stunden-/Tagessätze oder Pauschalen für Leistungspakete) unter Zugrundelegung der im Preisblatt angegebenen Stundensätze • Angabe von Zeithonoraren für zusätzliche Leistungen • Angabe des durchschnittlichen Umsatzes im Tätigkeitsfeld Energiewende und Klimaschutz in den Jahren 2023, 2024 und 2025 • Versicherungsnachweis Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssummen: Personenschäden: 3 Mio. Euro, Vermögensschäden: 2 Mio. Euro, Sachschäden: 2 Mio. Euro) • Versicherung der Erfüllung der Anforderungen der KfW an ein Sanierungsmanagement gemäß Merkblatt zum KfW-Programm 432 • Anforderung nach der Wertungsmatrix
- Anzahl der erstellten Quartierskonzepte aus vorherigen Projekten
- Erfahrung mit der Erstellung von energetischen Quartierskonzepten und deren Umsetzung (Sanierungsmanagement) auf Grundlage des KfW 432 Programms unter Berücksichtigung von baukulturellen, sozialen und demografischen Aspekten, auch im kommunalen Verbund
- Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit
- Quartierskonzepte: Methodik und Werkzeuge zur Erhebung von Energieverbräuchen und das Ableiten von Maßnahmen aus diesen Daten
- Unterstützung Sanierungsmanagement: Methodik und Werkzeuge zur fachlichen Unterstützung bei Gebäudesanierung und Energieverbrauch, nachhaltiger Energieversorgung und lokalen Energiepotenzialen sowie Mobilität
- Verfügbarkeit vor Ort
- Quartierskonzepte: Definition von Prozessschritten und Meilensteinen (Zeitplan für die fristgerechte Umsetzung des Projekts)
- Unterstützung Sanierungsmanagement: Definition von Prozessschritten und Meilensteinen (Zeitplan für Prozessbegleitung und Umsetzungsunterstützung)
- Konzept zur Kommunikation mit dem Auftraggeber
- Angebotspreis Quartierskonzepte
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- Angebotspreis Sanierungsmanagement
Anlagen
Anlagen, die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind
• Wertungsmatrix • Merkblatt zum KfW-Programm 432 (aktuelle Fassung 10/2025) • Checkliste zum Verwendungsnachweis Variante A (KfW-Programm 432) • Checkliste zum Verwendungsnachweis Variante B (KfW-Programm 432) • Förderbescheide der KfW und WI-Bank • Begleitdokument
Anlagen, die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden
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Anlagen, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs einzureichen sind
• 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen • Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn • Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. • 234 Erklärung Bieter- / Arbeitsgemeinschaft • 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
Anlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind
• Preisblatt • Nachweis Haftpflichtversicherung • Leistungsverzeichnis gem. Anforderungen Angebot
Anlagen, die (soweit erforderlich) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind
Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind
• 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
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• Ggf. Nachforderungen der Vergabestelle
Vergabeverfahren
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wertung der Angebote erfolgt nach den in der Wertungsmatrix (Anhang) aufgeführten Kriterien.
Maximal ist eine Punktzahl von 100 Punkten zu erreichen.
Angebotsabgabe (Angebot und alle geforderten Anlagen): bis - siehe Veröffentlichung - ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform eHAD gemäß § 53 VgV. Die Einreichung per E-Mail ist nicht zugelassen.
Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen; die Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form zugänglich gemacht.