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Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement in vier Teilgebieten von Meinhard

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 13:19 (Europe/Berlin)

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GEMEINDE MEINHARD Bearbeiterin : Haupt SANDSTR. 15 Unser Zeichen: WiSa Durchwahl : 1107 37276 MEINHARD Datum : 12.05.2026

Geschäftspartn.-Nr.: 85630853

Zuschuss-Nr. : 24461695 Abteilung : IKB3 Programm : Energet. Stadtsan. - Zuschuss (432) Branche : 751000 Referenzz. Antrag : Taldörfer

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund Ihres Antrages vom 24.03.2026, der am 31.03.2026 bei der KfW eingegan- gen ist, gewähren wir Ihnen im Auftrag und aus Mitteln des Klima- und Transfor- mationsfonds des Bundes einen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 90,00 % zur Anteilsfinanzierung der tatsächlich entstehenden zuschussfähigen Kosten, maxi- mal jedoch einen Zuschussbetrag in Höhe von

EUR 353.424,55

Die Bestimmungen des Programmmerkblattes "Energetische Stadtsanierung - Zu- schuss" in der Version 10/25 sind wesentlicher Bestandteil dieses Zusageschrei- bens. Für den Ihnen gewährten Zuschuss gelten die Allgemeinen Bestimmungen für Zu- schüsse - kommunale und soziale Infrastruktur - in der Fassung 09/21 und fol- gende Vereinbarungen:

  1. Verwendungszweck:

Stadtquartier: 37276 Meinhard (Taldörfer) Personal- und Sachkosten für ein Sanierungsmanagement (Programmteil B) Förderfähige Personalkosten: EUR 327.244,96 Förderfähige Sachkosten: EUR 65.448,98 Gesamtbetrag der förderfähigen Kosten: EUR 392.693,00 Förderzeitraum: 01.09.2026 bis 01.09.2031

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Zusage vom : 12.05.2026 Darlehenskonto-Nummer : 24461695

an GEMEINDE MEINHARD Meinhard

  1. Verwendungsnachweis: Die programmgemäße Verwendung der Mittel ist nach Ablauf des bewilligten Förderzeitraumes, spätestens jedoch innerhalb von 66 Monaten nach Erstellung dieses Schreibens nachzuweisen. Dafür ist das vollständig ausgefüllte Formu- lar "Verwendungsnachweis" zusammen mit den im Programmmerkblatt unter Punkt "Nachweis der Mittelverwendung" genannten Unterlagen einzureichen. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses oder bei Nichterfüllung weiterer der Zuschussgewährung zugrunde liegender Anforderungen, insbeson- dere bei fehlender Bestätigung über den Abschluss der Umsetzung des Kon- zepts, behält sich die KfW eine Rückforderung des bereits ausgezahlten Zu- schussbetrages sowie die nachträgliche Geltendmachung eines Verzinsungsan- spruches für die Dauer der ungerechtfertigten Inanspruchnahme der Zuschuss- mittel gemäß Ziffer 3 Absatz 2 der Allgemeinen Bestimmungen für Zuschüsse kommunale und soziale Infrastruktur bzw. dem Abschnitt "Nachweis der Mittel- verwendung" des Programmmerkblattes vor.

  2. Auszahlung:

Die Auszahlungsfrist endet am 15.12.2031

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt auf Anforderung der Kommune (Formular- nummer 600 000 2113) im 6-Monatsrhythmus (jeweils für 6 Monate nachschüssig) für die Dauer des Anstellungs- bzw. Vertragsverhältnisses mit dem Sanie- rungsmanagement, jedoch für maximal 5 Jahre. Frühester Auszahlungstermin ist in der Regel der Ultimo des sechsten auf den Beginn des Anstellungs- oder Vertragsverhältnisses mit dem Sanierungsmanagement (bzw. bei Freistellungen von verwaltungsinternen Personen dem Beginn der ausschließlichen Aufgaben- übertragung bzw. bei bereits laufenden Verträgen dem Beginn des Förderzeit- raumes) folgenden Monats, hier frühestens ab 31.03.2027.

Die Auszahlung der Schlussrate für die letzten 6 Monate des Förderzeitraumes erfolgt nach Vorlage und beanstandungsfreier Prüfung des Verwendungsnachwei- ses zu Komponente B. sowie der weiteren im Zusammenhang mit dem Verwendungs- nachweis einzureichenden Unterlagen bei der KfW (Programmmerkblatt Abschnitt Nachweis der Mittelverwendung).

Bei Vertragsänderungen oder vorzeitiger Beendigung des Vertrages ist die KfW zur Prüfung der Aufrechterhaltung der Zahlungen unverzüglich zu informieren.

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Zusage vom : 12.05.2026 Darlehenskonto-Nummer : 24461695

an GEMEINDE MEINHARD Meinhard

  1. Sonstige Bestimmungen: (1)Angaben zur Antragberechtigung und zum Verwendungszweck sind subventions- erhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch in Verbindung mit § 2 Subventionsgesetz. (2)Sofern eine Weiterleitung des Zuschusses an begünstigte Dritte erfolgt, stellen Sie (z.B. durch geeignete vertragliche Vereinbarungen mit dem be- günstigten Dritten) sicher, dass Sie bzw. der begünstigte Dritte sämtli- che gemäß Merkblatt, Antragsformular und Allgemeinen Bestimmungen einzu- haltenden Fördervoraussetzungen sowie obliegenden vertraglichen Ver- pflichtungen erfüllen können bzw. kann. (3)Ebenso stellen Sie sicher, dass im Fall der Weiterleitung an begünstigte Dritte gemäß Merkblatt die beihilferechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Das gilt auch in Bezug auf etwaige Dokumentationserfordernisse. Hinweise hierzu sind dem Merkblatt zu entnehmen. (4)Vor dem ersten Mittelabruf ist der KfW eine beglaubigte Kopie des Ver- trags mit dem Sanierungsmanagement vorzulegen. (5)Spätestens mit dem Abruf der vierten Teilrate ist der KfW das der Umset- zung zugrunde liegende integrierte energetische Konzept vorzulegen. Die- ses hat die im Programmmerkblatt genannten Anforderungen an ein Quar- tierskonzept zu berücksichtigen. (6)Spätestens mit dem Abruf der vierten Teilrate ist der KfW die Kooperati- onsvereinbarung zwischen den beteiligten Akteuren vorzulegen.

  2. Sonstiges: (1) Abweichend von Ziff. 2, Satz 1 gilt folgende Bestimmung: Die programmge- mäße Verwendung der Mittel ist nach Ablauf des Förderzeitraums, spätes- tens jedoch innerhalb von 72 Monaten nach Erstellung dieses Schreibens nachzuweisen. Abweichend von Ziff. 3, Satz 1 gilt folgende Bestimmung: Die Auszah- lungsfrist endet am 15.06.2032. (2) Die Gemeinde Meinhard erklärt sich mit dem Abruf der ersten Teilrate damit einverstanden, etwaige von der KfW erhaltenen (Teil-)Beträge des mit dieser Zusage gewährten Zuschusses unverzüglich an die KfW zurückzu- zahlen sowie etwaige gemäß Ziffer 2 geltend gemachten Zinsen für die Dauer der ungerechtfertigten Inanspruchnahme der Zuschussmittel gemäß Ziffer 3 der Allgemeinen Bestimmungen für Zuschüsse - kommunale und so- ziale Infrastruktur unverzüglich an die KfW zu zahlen, sofern die zu Ziffer 4 Abs. 5 und 6 genannten Unterlagen nicht vorgelegt werden oder diese nicht den Programm-Bedingungen (vgl. Programmmerkblatt) entspre- chen sollten. Ein weitergehendes Rückforderungsrecht nach Ziffer 2 bleibt hiervon unberührt. (3) Wir weisen darauf hin, dass Sachkosten nur dann bezuschusst werden, wenn diese konkret angefallen sind und durch entsprechende Rechnungen nachge- wiesen werden können. Pauschalen werden nicht gefördert.

Dieses Schreiben stellt eine Rechnung gemäß § 14 UStG über eine umsatzsteuer- freie Finanzdienstleistung dar. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der KfW lautet: DE 114 104 280. 100RB28TK-SED

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Zusage vom : 12.05.2026 Darlehenskonto-Nummer : 24461695

an GEMEINDE MEINHARD Meinhard

Mit freundlichen Grüßen KfW

Schmidt Wunderlich

Dieses Zusageschreiben wurde mit Unterstützung automatischer Anlagen erstellt oder übermittelt und ist auch ohne Unterschriften gültig.

Hinweis: Alle in der Zuschusszusage genannten Dokumente wie Programmmerkblatt und Allge- meine Bestimmungen sowie die Formulare als ausfüllbare PDF-Dokumente finden Sie unter www.kfw.de/432 in der Rubrik "Formulare und Downloads".

Ihre Bankverbindung (lt. Zuschussantrag) für die Zuschussüberweisung

BIC HELADEF1ESW,SPARKASSE WERRA-MEISSNER, IBAN DE09 5225 0030 0000 0048 46

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