DESY_Verfahrensbrief_4801270.pdf

Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Geräte und Anlagen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 21:08 (Europe/Berlin)

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Rahmenvereinbarung über die Prüfung ortsveränderlicher

und ortsfester elektrischer Geräte und Anlagen am DESY

Standort Zeuthen

Verfahren 4801270

Verfahrensbrief 1

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Inhaltsverzeichnis

I. Stand des Verfahrens und Status dieses Dokuments .............................................................. 3 II. Häufige Fehler bei der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ................................................ 3 III. Auftraggeber, Vergabestelle und Verfahrensstelle ................................................................... 5 IV. Aufforderung zur Angebotsabgabe .......................................................................................... 5

  1. Aufforderung zur Abgabe der Angebote .............................................................................. 5
  2. Vergabeunterlagen ............................................................................................................. 6 V. Teilnahmebedingungen ........................................................................................................... 7
  3. Form und Sprache ............................................................................................................. 7
  4. Mitteilung von Unklarheiten/ Anfragen ................................................................................ 7
  5. Nebenangebote und Änderungsvorschläge ........................................................................ 7
  6. Bietergemeinschaften ......................................................................................................... 7
  7. Nachunternehmereinsatz ................................................................................................... 8
  8. Nachforderung ................................................................................................................... 8
  9. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen ........................................................................... 9
  10. Aufhebung des Verfahrens ................................................................................................. 9
  11. Belehrung .......................................................................................................................... 9
  12. Vorbehalt der Änderung des Verfahrensablaufs .................................................................. 9 VI. Angebotsauswertung............................................................................................................. 10
  13. Preisprüfung..................................................................................................................... 10
  14. Zuschlagskriterien ............................................................................................................ 10 VII. Weiteres Verfahren ............................................................................................................... 10 VIII. Checkliste der mit dem Angebot hochzuladenden Unterlagen................................................ 11

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I. Stand des Verfahrens und Status dieses Dokuments

Im Rahmen eines Offenen Verfahren nach § 14 VgV werden Sie aufgefordert, für die

Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Geräte und Anlagen, ein

verbindliches, für DESY kostenfreies, elektronisches Angebot abzugeben.

Die Unterlagen stehen für Ihr Unternehmen zum Download über die elektronische

Vergabeplattform „tender24.de“ bereit.

II. Häufige Fehler bei der Teilnahme an einem Vergabeverfahren

Im Folgenden werden häufige Fehler aufgezeigt, die einem Bieter bei der Teilnahme an

einem Vergabeverfahren unterlaufen können. Solche Fehler können schlimmstenfalls

zum Ausschluss eines wirtschaftlichen Angebots aus rein formalen Gründen führen. Bitte

achten Sie daher bei der Angebotserstellung darauf, diese Fehler zu vermeiden.

• Die Angebotsfrist wird nicht beachtet: Ihr Angebot muss unbedingt vor Ablauf

der Angebotsfrist über das Bietertool der Vergabeplattform „tender24.de“

hochgeladen worden sein, da es ansonsten ausgeschlossen werden muss.

• Technische Probleme mit der Vergabeplattform: Bei technischen Problemen mit

der Vergabeplattform wenden Sie sich bitte an den Support des Anbieters

(tender24.de) oder die Vergabestelle. Sollten z.B. Probleme beim (fristgemäßen)

Upload von Unterlagen (insbesondere Angeboten) entstehen, wählen Sie bitte nicht

alternative Wege der Übermittlung, z.B. per E-Mail, sondern wenden sich bitte

rechtzeitig vor Fristablauf an den Support des Anbieters oder die Vergabestelle

zwecks Lösung des Problems. Bitte beachten Sie, dass der Support des Anbieters

eine vorherige Registrierung und einigen zeitlichen Vorlauf in Anspruch nehmen

kann.

• Sie können zum Test des Uploads auf der Vergabeplattform auch eine selbst

gewählte Test-Datei hochladen, die Sie später jederzeit wieder entfernen können.

Auf diesem Weg können Sie die Kompatibilität Ihrer IT-Umgebung mit der

Vergabeplattform rechtzeitig testen.

• Technische Probleme können auch im Zusammenhang mit der Dateigröße Ihrer

Unterlagen auftreten. Bitte beachten Sie, dass keine Einzeldatei mehr als 100 MB

groß sein darf. Teilen Sie daher zu große Dateien bitte vor dem Upload auf.

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• Fehlende Erklärung der Person bei elektronischen Angeboten: Bei der Abgabe

elektronischer Angebote ist darauf zu achten, dass eine lesbare Erklärung

abzugeben ist, in der die Person des Erklärenden genannt ist. Die Vergabestelle

behält sich bei Fehlen dieser Erklärung eine Nachforderung vor, allerdings kann der

Bieter nicht auf eine Nachforderung vertrauen.

• Unterlagen fehlen: Ihr Angebot muss vollständig sein. Dieser Verfahrensbrief leitet

Sie sicher durch alle diesbezüglichen Forderungen, welche die Vergabestelle

erhebt. Die Vergabestelle kann zwar unter Fristsetzung bestimmte Unterlagen

nachfordern, allerdings sind die gesetzlich vorgesehenen Fristen für die

Nachlieferungen knapp bemessen.

• Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen: Änderungen oder

Ergänzungen, die der Bieter an den Vergabeunterlagen durchführt, müssen zum

Ausschluss des Angebots führen. Besonders häufig kommt es zu unzulässigen

Änderungen durch folgende Vorgänge:

  • Eigene AGB werden den Angeboten zugrunde gelegt, die den

Vergabeunterlagen widersprechen.

  • Das Angebotsschreiben enthält Zusätze wie „das Angebot ist freibleibend“

oder eigene Standardzahlungsbedingungen werden formuliert.

  • Ergänzungen auf den Vergabeunterlagen (soweit nicht ausdrücklich

gestattet) (oft mittels * gekennzeichnet) mit Einschränkungen oder

Erweiterungen zu einer bestimmten Position.

  • Separat beigelegte Beschreibungen widersprechen den Anforderungen der

Vergabeunterlagen.

Erkennt der Bieter Unstimmigkeiten oder Unvollständigkeiten in den

Vergabeunterlagen, so hat er dies unverzüglich und rechtzeitig vor Ablauf der

Angebotsfrist mitzuteilen. Auf diese Weise hat die Vergabestelle die Möglichkeit,

aufgrund berechtigter Hinweise ggf. die Vergabeunterlagen so rechtzeitig anzupassen,

dass die Sechs-Tages-Frist nach § 20 Abs. 3 VgV gewährt werden kann.

• Fehlende Preisangaben: Ihr Angebot muss alle geforderten Preisangaben in den

entsprechenden Unterlagen enthalten. Die Preisangaben müssen zudem leserlich

sein!

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• Kalkulationsfehler: Bspw. durch Nichtbeachtung von Kalkulationsvorgaben der

Ausschreibung.

• Um Fehler zu vermeiden, halten Sie sich bitte an diesen Verfahrensbrief. Um Ihren

und den Aufwand der Vergabestelle möglichst gering zu halten, reichen Sie bitte

keine anderen bzw. weitergehenden Unterlagen ein; diese sind ggf. nur nach

Aufforderung durch die Vergabestelle beizubringen.

III. Auftraggeber, Vergabestelle und Verfahrensstelle

Auftraggeber und Vergabestelle ist

Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY

Standort Zeuthen

Platanenallee 6

15738 Zeuthen

Elektronische Kommunikation/ Aufforderung zur Registrierung

Die gesamte elektronische Kommunikation findet über die Vergabeplattform tender24.de

statt. Bitte nutzen Sie dort die Kommunikationsfunktion im Bietercockpit für Fragen zum

Verfahren.

IV. Aufforderung zur Angebotsabgabe

Im Rahmen des Offenen Verfahrens soll dasjenige Unternehmen für den Abschluss des

Vertrags ausgewählt werden, dass aufgrund seines Angebots die bestmögliche Leistung

erwarten lässt.

  1. Aufforderung zur Abgabe der Angebote

Die Bieter werden aufgefordert, auf der Basis der vom Auftraggeber zur Verfügung

gestellten Unterlagen bis zum Ende der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben.

Die Angebote müssen fristgerecht auf der Vergabeplattform tender24.de hochgeladen

werden. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der

Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis

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zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu über die Vergabeplattform tender24.de

hochzuladen.

Die Angebotsfrist ist eine Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass der Bieter nur dann im

Verfahren verbleiben kann, wenn das Angebot fristgerecht über die Vergabeplattform

hochgeladen wurde. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der verspätete Eingang

nachweislich nicht durch vom Bieter zu vertretende Umstände verursacht worden ist. In

diesem Fall haben die Bieter die Umstände, auf die sie Ihre Auffassung stützen,

unaufgefordert und unverzüglich darzulegen und glaubhaft zu machen.

Dem Angebot sind alle in der Checkliste nach Ziff. VIII aufgeführten Unterlagen

beizufügen.

Auch nach Abgabe des verbindlichen Angebots kann DESY noch Klarstellungen,

Präzisierungen und Ergänzungen von dem ausgewählten Bieter unter Wahrung der

vergaberechtlichen Grundsätze gemäß § 97 GWB verlangen.

  1. Vergabeunterlagen

Für die Erstellung des Angebots stehen den Bietern – neben diesem Verfahrensbrief 1 –

die folgenden Vergabeunterlagen zum Download zur Verfügung:

• Leistungsverzeichnis und Leistungsbeschreibung

• Angebotsformulare/Angebotsunterlagen DESY

• DESY Einkaufsbedingungen

• Besondere Vertragsbedingungen

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V. Teilnahmebedingungen

Für das Verfahren gelten die folgenden Teilnahmebedingungen:

  1. Form und Sprache

Verfahrenssprache ist ausschließlich Deutsch.

Die Angebote der Bieter und alle beigefügten Unterlagen müssen in deutscher Sprache

abgefasst werden. Ein Verstoß hiergegen kann zum Ausschluss führen. Fremdsprachige

Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie

mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann

Ausnahmen zulassen.

Änderungen des Bieters an seinen handschriftlichen Eintragungen müssen zweifelsfrei

sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

  1. Mitteilung von Unklarheiten/ Anfragen

Bestehen nach Auffassung der Bieter in diesem Verfahrensbrief und/ oder den

beigefügten Unterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese

unverzüglich über die Vergabeplattform tender24.de mitzuteilen.

Antworten auf rechtzeitig angeforderte Auskünfte (spätestens sechs Tage vor Ablauf einer

etwaigen (Angebots-)Frist) werden über die Vergabeplattform tender24.de zur Verfügung

gestellt.

Sollten sich im Verlauf des Verfahrens darüber hinaus ergänzende, klärende oder

berichtigende Informationen als erforderlich erweisen, werden diese – sofern sie für alle

Bieter relevant sein sollten – im Interesse des Wettbewerbs und der Transparenz

ebenfalls grundsätzlich allen Bietern unter der Plattform zur Verfügung gestellt.

  1. Nebenangebote und Änderungsvorschläge

Nebenangebote und Änderungsvorschläge werden nicht zugelassen.

  1. Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften hatten mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern

unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abgegeben.

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Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bietergemeinschaft ihre

Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft

fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des

Auftraggebers zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die

Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung

Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Dies gilt

entsprechend für Nachunternehmer.

Entsprechende Anfragen sind über die Vergabeplattform tender24.de zu stellen.

  1. Nachunternehmereinsatz

Etwaige Nachunternehmer sind mit dem Angebot zu benennen.

  1. Nachforderung

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 56 VGV Angebote, die nicht die

geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren

Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können.

Der Auftraggeber kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der

Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder

fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen,

Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu

vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige

leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter

können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die

Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist

ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche

Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die

Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Achtung: Soweit die Nachforderung von einzelnen leistungsbezogenen Erklärungen und

Nachweisen nach den vorstehenden Regelungen im Einzelfall unzulässig ist, weil diese

wertungsrelevant sind, führt das Fehlen nicht automatisch zum Ausschluss, sondern wird

ggf. bei der Angebotswertung nach Ziff. VI berücksichtigt.

Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch die ausschreibende Stelle

innerhalb einer von dieser festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender 8

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bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter dem nicht binnen der vom Auftraggeber

gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.

Über etwaige Nachforderungen werden die betroffenen registrierten Bieter über die

Vergabeplattform informiert.

  1. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen zwischen Bietern sind unzulässig. Angebote

von Bietern, die sich an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden

ausgeschlossen.

  1. Aufhebung des Verfahrens

Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z.B. mangels

Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich

zulässig – ausgeschlossen.

  1. Belehrung

Auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB wird hingewiesen.

  1. Vorbehalt der Änderung des Verfahrensablaufs

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es sich bei dem dargestellten Verfahrensablauf

und dem voraussichtlichen Zeitplan lediglich um eine vorläufige Planung handelt und sich

der Auftraggeber vorbehält, von dem zeitlichen und sachlichen Ablauf abzuweichen. Die

genannten Termine sind dementsprechend ebenfalls vorläufig und stehen unter dem

Vorbehalt der Änderung. Es versteht sich von selbst, dass Änderungen des Verfahrens

transparent und diskriminierungsfrei erfolgen. Sollte es im Verfahrensablauf zu

Änderungen kommen, so wird der Auftraggeber die Bieter hierüber rechtzeitig

informieren.

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VI. Angebotsauswertung

Die Angebotswertung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen:

  1. Preisprüfung

Erscheinen Angebote im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich

niedrig, wird der Auftraggeber Aufklärung verlangen, indem er den oder die betreffenden

Bieter über die Vergabeplattform tender24 zur Vorlage ihrer Kalkulation auffordert (§ 60

VgV). In Zweifelsfällen wird zur Plausibilisierung einzelner oder aller Kostenansätze und

zur weiteren Aufklärung aufgefordert.

Kann der Auftraggeber nach der Prüfung gemäß § 60 Abs. 3 die geringe Höhe des

angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklären,

darf er den Zuschlag auf dieses Angebot ablehnen. Im Übrigen gilt § 60 VgV.

  1. Zuschlagskriterien

Der Auftraggeber wird die Angebote aufgrund der im Folgenden festgelegten

Zuschlagskriterien bewerten und dasjenige Unternehmen für den Auftrag auswählen, das

aufgrund der ausgehandelten Auftragsbedingungen die bestmögliche Leistung erwarten

lässt (wirtschaftlichstes Angebot).

Die Zuschlagserteilung richtet sich nach den aufgeführten Kriterien:

KriteriumGewichtung
1Preis100%

VII. Weiteres Verfahren

Das weitere Verfahren nach der Abgabe der Angebote richtet sich grundsätzlich nach

diesem Verfahrensbrief. Der Auftraggeber behält sich vor, Änderungen des Verfahrens

mittels weiterer Verfahrensbriefe allen Bietern bekannt zu machen.

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VIII. Checkliste der mit dem Angebot hochzuladenden Unterlagen

❑ Angebotsunterlagen, bestehend aus:

o Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124

GWB) [PL1]

o Eigenerklärung zum Unternehmen [PL2]

o Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bieters in den

letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren [WL1]

o Mindestens drei Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren

Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag in den letzten

maximal drei Jahren [TL1]

o Eigenerklärung Mindestlohn

o Eigenerklärung kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

o Eigenerklärung marktübliche Industriehaftpflichtversicherung

o Eigenerklärung Datenschutz

o Eigenerklärung zu Verordnung (EU) 2022/576 restriktive Maßnahmen

angesichts der Handlungen Russlands

❑ Ausgefülltes Leistungsverzeichnis AI E-Vergabe

❑ Angebotsformular E-Vergabe

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung