EFB (L) Leistverz
L e i s t u n g s v e r z e i c h n i s
| Lfd. Nr. | Stück- zahl | Gegenstand | Preis je Einheit EUR ct | Betrag EUR ct | ||
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| Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Be- triebsmittel an diversen weiterführenden Schu- len im gesamten Stadtgebiet | ||||||
| 1. Vorbemerkungen: In den weiterführenden Schulen der Stadt Mön- chengladbach sind die ortsveränderlichen elektri- schen Betriebsmittel zu prüfen. Die Prüfobjekte sind die in den Losen 1 – 4 aufgelisteten Schulen. Eine Angebotsabgabe ist möglich für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose. Eine Auftragsertei- lung ist je Bieter für maximal zwei Lose möglich. Die Prüfungen sind gesetzlich gemäß DGUV-V4 vorgegeben. Am ersten Prüfungstag findet einmalig eine ca. ein- stündige Sicherheits- und Prüfeinweisung für alle eingesetzten Prüfer statt, welche entsprechend ein- zukalkulieren ist. Die Prüfer haben arbeitstäglich in der Anwesen- heitsliste, ihren Arbeitsbeginn und ihr Arbeitsende bei den Hausmeistern vor Ort schriftlich zu bestäti- gen. Personal: Die einzusetzenden Prüfer müssen über die TRBS 1203 hinaus „Elektrofachkräfte ohne Einschränkun- gen“ sein und über eine ausreichende Qualifikation für die sachgerechte Durchführung der Prüfung ver- fügen. Der Einsatz von Elektrofachkräften für festge- legte Tätigkeiten (EFKffT) sowie von elektro- technisch unterwiesenen Personen (EuP) ist nicht zulässig. Schulungs- / Befähigungsnachweise der eingesetz- ten Prüfer sind bei der ca. einstündigen Sicherheits- und Prüfeinweisung an dem ersten Prüfungstag vorzulegen. Ein Wechsel des Prüfpersonals ist zu vermeiden. Das zur Prüfung erforderliche Personal wird vom Auftragnehmer gestellt. Bei Auftragserteilung müssen die Mitarbeiter, die an der Auftragserfüllung beteiligt sind, namentlich dem Auftraggeber be- nannt werden. Die Prüfgeräte müssen den Anforderungen der Nor- men entsprechen und aktuell kalibriert sein. |
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In den gesamten Einrichtungen sind die Sicher- heits- und Unfallverhütungsvorschriften zu beach- ten.
Protokollierung: Die Prüfungen sind ausreichend in einem rechtssi- cheren Prüfprotokoll (ZVEH) je geprüftem Gerät so- wie in einer Einzelprüfergebnisauflistung zu proto- kollieren und dienen somit als Nachweis gegenüber dem Gesetzgeber. Diese muss die folgenden Daten enthalten:
• Grunddaten: Name der Prüffirma, Vor- und Nach- name des Prüfers • Gerätedaten: Bezeichnung, Fabrikat, eingesetztes Prüfgerät inkl. SNR, Prüfablauf • ermittelte Messwerte/Sollwerte: Schutzleiterwider- stand, Leiterwiderstand bei Kaltgeräteanschluss- leitungen, Isolationswiderstand, Spannung, Strom- und Leistungsaufnahme, Schutzleiter- und Berüh- rungsstrom (Ersatzableitstrommessungen sind möglichst zu vermeiden) • Besonderheiten: bei der Prüfung festgestellte Feh- ler
Der Hersteller und die Prüflingsbezeichnung müs- sen in den Protokollen und der Auflistung enthalten sein (Angaben wie z.B. „N.N.“ oder „Unbekannt“ werden nur bei Anschlussleitungen akzeptiert).
Gerätebezeichnungen sind so genau wie möglich zu wählen, allgemeine Bezeichnungen wie z.B. „handgeführtes Gerät allgemein, Laborgerät“ oder ähnliche Bezeichnungen werden nicht akzeptiert.
Die Einzelprüfergebnisauflistung ist zusätzlich in ei- nem Excelformat mit allen Daten zur Verfügung zu stellen. Hierbei sind für die unterschiedlichen Daten separate Spalten zu wählen.
Die Rohdaten der Messungen, inklusive der Le- sesoftware sind bei Bedarf kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Beanstandete Geräte sind entsprechend zu kenn- zeichnen und der Leitung vor Ort unmittelbar zu übergeben.
Geräte, die bereits entsorgt werden sollten und trotzdem wieder in Verkehr gebracht wurden, sind zu kennzeichnen und werden nicht in die Prüfung einbezogen und sind ebenfalls der Leitung vor Ort zu übergeben. Dies gilt auch für das Bemerkungs- feld. Die Übergabe der Prüfdokumentation hat in- nerhalb von 7 Werktagen nach Durchführung der Prüfungen je Einzelstandort zu erfolgen.
Geräte, die durch die Prüfung gefallen sind, werden entsprechend gekennzeichnet und sind dem be- nannten Ansprechpartner vor Ort zu übergeben.
Geräte, die bereits durch die Prüfung gefallen sind und entsorgt werden sollten, sind ebenfalls dem be- nannten Ansprechpartner vor Ort zu übergeben. 2
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| Eine Gefährdungsbeurteilung zum Einsatz der Ge- räte und das sich daraus ergebende Prüfintervall ist nicht Gegenstand der Prüfung. Die zuständige Elektrofachkraft inkl. Kontaktda- ten der Stadt Mönchengladbach wird bei Auf- tragserteilung als Ansprechpartner bekanntge- geben und begleitet die gesamte Prüfung. Mit der Auftragserteilung wird ein Gebäudeplan be- reitgestellt und die Ansprechpartner der Schulen benannt. Abgerechnet wird die Anzahl der tatsächlich ge- prüften Geräte. Der Nachweis über die Anzahl der geprüften Geräte ist von einem Vertreter der Schule zu bestätigen und zusammen mit der Rechnung dem Auftragge- ber vorzulegen. | ||||||
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| 2. Leistung: Geprüft wird gemäß DIN VDE 0702 DIN EN 50699. Während des Prüfungsvorgangs ist zu beachten, dass die Geräte immer eingeschaltet sind. Der Auftragnehmer übernimmt die Prüfung der orts- veränderlichen elektrischen Betriebsmittel gemäß der in den Losen genannten Schuleinrichtungen. Zum Prüfungsumfang gehören ebenfalls: - Überprüfung am Gerät, ob keine erkennbaren Schäden an Gehäusen, Stecker und Anschlusslei- tungen vorliegen - Betriebsmittel können den Einflüssen am Verwendungsort standhalten - Schutzleiter gegen selbstlockern und Korrosion gesichert - Schutz durch Isolierung aller Teile - Messung des Schutzleiterwiderstandes - Leiterwiderstand bei Kaltgeräteanschlussleitun gen, Isolationswiderstandes, Schutzleiterstroms, Berührungsstroms und das Erproben des Gerätes auf erkennbare funktionelle Mängel - Messung der Spannung, Strom und Leistungsaufnahme ist unter realen Betriebsbe- dingungen durchzuführen (Wirk- oder Scheinleis- tung) -Verpackte Geräte sind der Verpackung zu entneh- men und einer Prüfung gemäß dem Prüfungsablauf zu unterziehen und anschließend wieder zu verpa- cken. - Alte Prüfetiketten sind vor dem Anbringen der neuen Prüfetiketten von dem Prüfling zu entfernen. Mängelbeseitigungen (Ausnahme siehe besondere Hinweise zu Steckdosenleisten) sind grundsätzlich nicht Gegenstand dieses Vertrages. Dieses kann nur nach gesonderter Beauftragung durch den Auf- traggeber erfolgen. Nach erfolgreicher Prüfung er- halten die Geräte eine Prüfplakette. |
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Besondere Hinweise zu Steckdosenleisten: Beanstandete Steckdosenleisten (u.a. Prüfmängel oder < 1,5 mm² Leiterquerschnitt) sind unverzüglich gegen neue Steckdosenleisten auszutauschen. Diese stehen beim Hausmeister zur Verfügung. Ebenfalls sind Kaskadenschaltungen von Steckdo- senleisten nach Möglichkeit zu beseitigen. Diese Arbeiten können nicht separat in Rechnung gestellt werden.
Durch den Unterrichtsbetrieb kommt es meist zu ei- nem nicht kontinuierlichen Prüfungsablauf. Die entstehenden Stillstandzeiten werden nicht ver- gütet.
Eine Prüfung kann nur nach vorheriger Terminab- sprache mit der Schulleitung erfolgen.
Räume zur Lagerung der Messinstrumente, Prüfge- räte und Werkzeuge können nicht bereitgestellt werden. Leitern können nicht zur Verfügung gestellt werden. Das Parken von Fahrzeugen auf dem Ge- lände der Schulen ist nicht möglich. Die Ansprech- partner der einzelnen Bereiche werden vom Auf- traggeber bei Auftragserteilung benannt, Termine müssen dann vor Ort abgestimmt werden. 3. Unteraufträge: Eine Auftragsvergabe an Unterauftragnehmer ist nicht zulässig.
- Haftung: (1) Schäden in den genutzten Räumen hat der Auf- tragnehmer, sobald er sie bemerkt, dem Auftragge- ber schriftlich anzuzeigen
(2) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auf- traggeber für Schäden, die durch ihn selbst, sein Personal oder durch Dritte, die in seinem Interesse das Grundstück aufsuchen, schuldhaft verursacht werden
(3) Insbesondere haftet er für Schäden, die durch fahrlässigen Umgang mit Wasser, Gas, elektri- schem Strom, durch Schlüsselverlust und durch of- fen gelassene Türen und Fenster entstehen
Dem Auftragnehmer obliegt der Beweis dafür, dass während der Dauer seiner jeweiligen Anwesenheits- zeiten ein schuldhaftes Verhalten nicht vorliegt.
(4) Der Auftragnehmer trägt die Risiken für sein Ei- gentum, die durch Beschädigung und Diebstahl ent- stehen
(5) Zur Regulierung von Schäden hat der Auftrag- nehmer bei Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflicht- versicherung deren Deckungssummen für Perso- nenschäden mindestens 5.000.000 €, bei Sach- schäden mindestens 2.000.000 € beträgt, abzuschließen und nachzuweisen.
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| 5. Leistungsumfang: Stück ortsveränderliche elektrische Betriebsmit- tel Bei den ausgeschriebenen Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die nach Bedarf erhöht oder ver- ringert werden können, ohne dass sich der Ange- botspreis ändert. Mehraufwand (Stundenpreis), der im Einzelpreis nicht enthalten ist: ______________€ (Nettopreis). Dieser Aufwand ist im Einzelfall ausführlich zu be- gründen, von der zuständigen Elektrofachkraft der Stadt Mönchengladbach schriftlich zu bestätigen und als Anlage zur Rechnung beizufügen. Die Ausschreibung ist in die vier nachfolgenden Lose unterteilt. Jeder Bieter kann sich auf alle Lose bewerben, erhält jedoch maximal zwei Zuschläge. Nähere Angaben zu den Bezirken, siehe Vergabe- unterlagen. | |||||||
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| a. | 14.360 | Stück ortsveränderliche elektrische Geräte Los 1, Bezirk Nord | |||||
| b. | 17.166 | Stück ortsveränderliche elektrische Geräte Los 2, Bezirk Ost | |||||
| c. | 8.029 | Stück ortsveränderliche elektrische Geräte Los 3, Bezirk West | |||||
| d. | 16.256 | Stück ortsveränderliche elektrische Geräte Los 4, Bezirk Süd | |||||
| 6. Ausführungszeitraum: Sofort nach Auftragserteilung bis 22.12.2026 abzuschließen. | |||||||
| 7. Wertungskriterien: Die Wertungskriterien sind wie folgt festgelegt: 100 % Preis. Das Angebot mit dem günstigsten Preis erhält die maximale Punktzahl von 100 Punk- ten und das doppelt so hohe Angebot bekommt 0 Punkte. Angebote dazwischen werden interpoliert. | |||||||
| Angebotssumme | |||||||
| ./. Nachlass/Rabatt _____ % | |||||||
| Zwischensumme | |||||||
| ./. Skonto % /Zahlungsziel Tage | |||||||
| Nettoangebotssumme | |||||||
| + der z. Z. gültigen Umsatzsteuer ___ % | |||||||
| Bruttoangebotssumme |
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, den____________ Ort, Datum
Name des Vertretungsberechtigten und Firmenname
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