Anlage DS_Datenschutzerkärung-nach-der-DSGVO_Vergabe Stand 11-2019.pdf

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

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Anlage DS

Datenschutzerklärung

Die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar) sieht den Schutz personenbezogener Daten als essentiellen Bestandteil der ihrer Aufgabenwahrnehmung an. Der Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen ist daher ein hohes Anliegen beim Umgang mit personenbezogenen Daten. Diese Datenschutzerklärung bezieht sich auf Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge, die von der Zentralen Vergabestelle der htw saar durchgeführt werden.

  1. Name und Anschrift des Verantwortlichen

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutzgrundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:

Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar) vertreten durch den Präsidenten Prof. Dr. -Ing. Dieter Leonhard Campus-Alt-Saarbrücken Postanschrift: Goebenstraße 40 66117 Saarbrücken Tel.: +49 681 5867-100 Fax: +49 681 5867-122 E-Mail: info@htwsaar.de Website: www.htwsaar.de

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Campus Alt-Saarbrücken Postanschrift: Goebenstraße 40, 66117 Saarbrücken Tel.: +49 681 5867-952 Fax: +49 681 5687-122 E-Mail: datenschutz@htwsaar.de Website: https://www.htwsaar.de/hochschule/organisation/beauftragte- vertretungen/datenschutz

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  1. Zwecke und Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die htw saar, Zentrale Vergabestelle verarbeitet personenbezogene Daten der Bewerber und Bieter zur Durchführung des jeweiligen Vergabeverfahrens. Im Falle des Zuschlags werden die personenbezogenen Daten des obsiegenden Bieters zur Durchführung des Vertrags über die ausgeschriebene Leistung verarbeitet.

  1. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Soweit die htw saar für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen eines Vergabeverfahrens dient Art. 6 Abs. 1 lit. b i.V.m. Abs.3 DSGVO und § 55 Landeshaushaltsordnung und § 4 Abs.1 Saarländisches Datenschutzgesetz (SDSG) als Rechtsgrundlage. Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der die htw saar unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage. Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses der htw saar oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

  1. Empfängerkategorien

Die Daten werden von der Zentralen Vergabestelle der htw saar im Rahmen der Prüfung und Wertung der Angebote auch an die Bedarfsstellen (Beschäftigte der htw saar, Fakultäten, Verwaltung usw.) weitergegeben. Werden im Rahmen eines Vergabeverfahrens externe Dienstleister zur Unterstützung bei der Durchführung von Vergabeverfahren herangezogen, haben diese Dienstleister Zugang zu den Vergabeunterlagen.

  1. Datenlöschung und Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person im Vergabeverfahren werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Teilnahmeanträge und Angebote sowie die Dokumentation des Vergabeverfahrens werden gemäß § 8 VgV Abs. 4 bzw. § 6 Abs. 2 UVgO für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren nach Erteilung des Zuschlags aufbewahrt. Eine Speicherung darüber hinaus erfolgt, wenn dies aufgrund haushaltsrechtlicher, abgabenrechtlicher, steuer- rechtlicher oder anderer Gesetze und Vorschriften vorgeschrieben ist, denen die Hochschule für Technik und Wirtschat des Saarlandes unterliegt.

  1. Rechte der betroffenen Person

Sowohl im Rahmen der Erfüllung öffentlicher Aufgaben als auch als zivilrechtliche Vertragspartei ist die htw saar verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Den Betroffenen stehen daher folgende Rechte aus der DSGVO zur Verfügung:

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a) Recht auf Auskunft - Art. 15 DSGVO Mit dem Recht auf Auskunft erhält der Betroffene eine umfassende Einsicht in die ihn angehenden Daten und einige andere wichtige Kriterien wie beispielsweise die Verarbeitungszwecke oder die Dauer der Speicherung. Es gelten die in § 11 Saarländisches Datenschutzgesetz (SDSG) geregelten Ausnahmen von diesem Recht.

b) Recht auf Berichtigung - Art. 16 DSGVO Das Recht auf Berichtigung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, unrichtige ihn angehende personenbezogene Daten korrigieren zu lassen.

c) Recht auf Löschung - Art. 17 DSGVO Das Recht auf Löschung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, Daten beim Verantwortlichen löschen zu lassen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die ihn angehenden personenbezogenen Daten nicht mehr notwendig sind, rechtswidrig verarbeitet werden oder eine diesbezügliche Einwilligung widerrufen wurde. Es gelten die in Art. 17 Abs.3 DSGVO geregelten Ausnahmen von diesem Recht.

d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung - Art. 18 DSGVO Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, eine weitere Verarbeitung der ihn angehenden personenbezogenen Daten vorerst zu verhindern. Eine Einschränkung tritt vor allem in der Prüfungsphase anderer Rechtewahrnehmungen durch den Betroffenen ein.

e) Recht auf Datenübertragbarkeit - Art. 20 DSGVO Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, die ihn angehenden personenbezogenen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, um sie ggf. an einen anderen Verantwortlichen weiterleiten zu lassen. Gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 2 DSGVO steht dieses Recht aber dann nicht zur Verfügung, wenn die Datenverarbeitung der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dient.

g) Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

h) Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO. Die für die htw saar zuständige Aufsichtsbehörde ist das

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Anlage DS Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Fritz-Dobisch-Straße 12 66111 Saarbrücken Telefon: (0681) 94781-0 Telefax: (0681) 94781-29 E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de

  1. Recht auf Widerspruch - Art. 21 DSGVO

Das Recht auf Widerspruch beinhaltet die Möglichkeit für Betroffene, in einer besonderen Situation der weiteren Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, soweit diese durch die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben oder öffentlicher sowie privater Interessen rechtfertigt ist. Die htw saar verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, sie kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

  1. Notwendigkeit der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der im Rahmen eines Vergabeverfahrens erhobenen personenbezogenen Daten durch die Universität des Saarlandes, Zentrale Beschaffung, ist für die Durchführung des jeweiligen Vergabeverfahrens zwingend erforderlich.

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Stand November 2019

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