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Anlage ALB
Ausschreibungs- und Lieferbedingungen UVgO
- Allgemeines
Angebote oder Teilnahmeanträge sind unter Verwendung der von der htw saar zur
Verfügung gestellten Urschrift der Vergabeunterlagen und in deutscher Sprache bis zur
Einreichungsfrist an das Deutsche Vergabeportal (https://www.dtvp.de) in
elektronischer Form einzureichen. Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen.
Angebote oder Teilnahmeanträge, die aus Gründen, die der Bieter/Bewerber zu
vertreten hat, verspätet eingehen, werden nicht berücksichtigt. Solche, deren
verspäteter Eingang nachweislich durch Umstände verursacht wurde, die der
Bieter/Bewerber nicht zu vertreten hat, werden berücksichtigt.
Berichtigungen und Änderungen zu bereits abgegebenen Angeboten oder
Teilnahmeanträgen sowie deren Zurückziehung können bis zum Ablauf der
Einreichungsfrist an die gleiche Stelle eingereicht werden.
Konkrete Bieterfragen, welche zusätzliche sachdienliche Auskünfte über die
Vergabeunterlagen verlangen, sind stets über die E-Vergabeplattform bis spätestens 5
Kalendertage vor Ablauf der Einreichungsfrist einzureichen. Die Ausschreibung
ergänzende oder berichtigende Angaben werden jeweils allen Bietern mitgeteilt.
Allgemeine Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, aber nicht
unmittelbar die Vergabeunterlagen betreffen, können auch fernmündlich an die in den
Vergabeunterlagen genannten Ansprechpartner gestellt werden.
Die Zuschlags- und Bindefrist beginnt mit Ablauf der Einreichungsfrist. Bis zum Ablauf
der Zuschlags- und Bindefristfrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
Der Zuschlag wird im Regelfall, falls nicht besondere Gründe entgegenstehen, und
unter Berücksichtigung aller Umstände an den Bieter erteilt, der das wirtschaftlichste
Angebot abgegeben hat.
Die nicht berücksichtigten Bieter werden über die Zuschlagsentscheidung durch
Veröffentlichung der Auftragsvergabe nach Ablauf der Zuschlagsfrist über die
Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportal DTVP im Tool „Kommunikation“
informiert.
Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern mitgeteilt.
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Anlage ALB
- Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen sind unbedingt vollständig auszufüllen.
Formale Fehler, wie Änderungen, Streichungen, Ergänzungen oder unterlassene
Fabrikats- und Preisangaben in den Vergabeunterlagen sowie die Abgabe nicht
eindeutiger Angebote führen auf Grund der Formstrenge des Vergaberechts
regelmäßig zur Nichtberücksichtigung (Ausschluss) des Angebots.
Die Angabe des Einheitspreises pro Position sowie des Gesamtpreises ist zwingend
erforderlich, selbst wenn nur eine Mengeneinheit ausgeschrieben wurde.
Eine Mischkalkulation, also die Verrechnung einzelner vom Auftraggeber
vorgegebenen Positionen mit anderen, ist unzulässig und führt zum Ausschluss des
Angebots.
Nebenangebote sind, sofern zugelassen, als solche gekennzeichnet und zahlenmäßig
benannt mit einem gesonderten Anschreiben einzureichen.
Änderungen des Bieters an seinen Angaben in den Vergabeunterlagen müssen
eindeutig und zweifelsfrei erkennbar sein.
- Vertragsbestandteile
Bestandteile des Vertrages werden in nachstehender Reihenfolge:
-
die im Einzelfall unterzeichnete Vertragsurkunde,
-
das Angebot und die Vergabeunterlagen
-
ggf. die Besonderen Vertragsbestimmungen (BVB)
-
diese Ausschreibungs- und Lieferbedingungen der htw saar,
-
die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und
Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellen-
vergabeordnung - UVgO) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) in der jeweils gültigen Fassung,
- etwaige ergänzende Vertragsbedingungen, insbesondere die für verbindlich
erklärten EVB-IT und BVB Muster-AGB bei der Beschaffung von
Kommunikationstechnik.
- die für die jeweilige Branche gültigen Lohn-, Gehalts- oder Rahmentarifverträge.
Ferner gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, DIN- und VDE-Normen
und die Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft.
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Anlage ALB
Änderungen des Vertrages bedürfen einer von beiden Seiten unterzeichneten Urkunde
und müssen darin als „Vertragsänderung“ bezeichnet sein.
Für Zusatz- und Nachtragsaufträge gelten die Bedingungen des Hauptvertrages.
Die AGB des Bieters finden keine Anwendung. Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass die Beifügung eigener AGB des Bieters eine unzulässige Änderung
der Vergabeunterlagen darstellt und regelmäßig zum Ausschluss des Angebots führt.
Es gilt deutsches Recht. Der Schriftverkehr mit der htw saar muss in deutscher
Sprache erfolgen.
- Vertragsrücktritt
Der Auftraggeber hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das
Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt wurde bzw. dieser Antrag
mangels Masse abgelehnt wurde oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages
dadurch in Frage gestellt ist, dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend
einstellt. Andere, den Vertragsrücktritt betreffende gesetzliche Bestimmungen, bleiben
unberührt.
Führen vom Auftragnehmer zu vertretende Gründe zu einer Beendigung des
Vertragsverhältnisses aus vorgenannten Gründen, hat dieser der htw saar hieraus
entstehende Schäden zu ersetzen.
- Vertragsstrafen
a) Für jeden Verstoß gegen das Saarländische Tariftreuegesetz (§ 10 STTG):
2 % des Gesamtauftragswerts (bei mehreren Verstößen max. 10%)
b) Für jede Woche des Verzugs:
-/-
- Verjährungsfrist
Für die Verjährung von Ansprüchen gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen,
soweit die Vergabeunterlagen keine abweichende Vereinbarung enthalten.
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Anlage ALB
- Vergütung und Zahlung
Sämtliche Preise sind Festpreise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer
inklusive aller Nebenkosten. Lohn- und Materialpreisänderungen können vergütet
werden, wenn dafür eine Rechtsrundlage besteht.
Die Vergütung wird spätestens 30 Tage nachdem die Leistung erbracht wurde, und
dem Auftraggeber eine prüffähige Rechnung zugegangen ist, fällig. Bei vereinbarten
Teilleistungen gilt diese Regelung entsprechend.
Ein vom Auftragnehmer gewährtes Skonto ist vergaberechtlich als Nebenangebot zu
werten und als solches generell zugelassen. Dies gilt auch dann, wenn
Nebenangebote mit Bezug zum Leistungsgegenstand ausgeschlossen sind.
Alle Rechnungen dürfen nur durch den Auftragnehmer eingereicht werden. Sämtliche
Rechtsansprüche von Nachunternehmern können nur beim Auftragnehmer geltend
gemacht werden. Dieser ist verpflichtet, die Forderungen seiner Nachunternehmer in
gleichem Maße zu erfüllen, wie seine Gesamtforderungen erfüllt werden.
- Erfüllungsort und Ausführungs-/Lieferfristen
Die Leistungserbringung hat nach Terminabsprache mit dem Auftraggeber bzw. zu
dem in den Vergabeunterlagen festgelegten Zeitpunkt und Ort zu erfolgen.
- Verpackung und Transport
Die Packmittel müssen der Art und dem Gewicht der Ware, der jeweiligen Versandart
und dem Beförderungsweg entsprechen. Die Transportgefahr trägt der Auftragnehmer
bis zur Zustellung des Leistungsgegenstandes am Erfüllungsort.
Die Kosten der Transportverpackung einschließlich etwaiger Nebenkosten sind mit
dem Vertragspreis abgegolten soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe des geschuldeten
Leistungsgegenstandes an den vertraglich bestimmten Empfänger auf dessen Gelände
oder dessen Räumlichkeiten.
Es sind wirtschaftlichste Beförderungsarten und -wege zu wählen. Andernfalls trägt der
Auftragnehmer die Mehrkosten.
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Anlage ALB
- Verpflichtungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur zuverlässiges Personal zu beauftragen und die
gesetzlichen, sozialversicherungsrechtlichen und tarifrechtlichen Bestimmungen zu
beachten.
In Schriftstücke, Akten usw., die sich in Räumlichkeiten der htw saar befinden, darf
keine Einsicht genommen werden. Schränke, Schubfächer u. ä. dürfen nicht unbefugt
geöffnet werden. Die Benutzung der Fernsprecher oder sonstiger Geräte ist nicht
gestattet. Bei Zuwiderhandlung kann der Auftraggeber verlangen, dass die betreffende
Arbeitskraft nicht mehr eingesetzt wird.
- Bietererklärung
Der Bieter erklärt, (cid:1) dass er die Vergabeunterlagen in Gänze zur Kenntnis genommen hat und diese
als maßgebliche Vertragsbestandteile rechtsverbindlich anerkennt. (cid:1) dass er den Inhalt der Vergabeunterlagen nur zum Zwecke der Angebotsabgabe
bzw. bei einer Auftragserteilung zur Erfüllung der Leistung verwendet. (cid:1) dass er sich verpflichtet, die Lieferung oder Leistung vertrags- und termingerecht
zu erfüllen. (cid:1) dass er alle beigefügten Verpflichtungs- und Eigenerklärungen nach bestem
Wissen und Gewissen abgegeben hat.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe einer der
vorstehenden Erklärungen den Ausschluss von weiteren Vergabeverfahren zur Folge
haben kann.
Der Auftraggeber hat das Recht, Einsicht in die Entgeltabrechnungen und sonstige
Geschäftsunterlagen zu nehmen, welche die Überprüfung von Höhe, Art und Dauer der
Entlohnung der für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmer ermöglichen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vollständige und prüffähige Unterlagen über die
Entlohnung der eingesetzten Arbeitnehmer bereitzuhalten.
Die Arbeitnehmer sind vom Auftragnehmer über die Möglichkeit solcher Kontrollen zu
unterrichten.
- Rechtsform und Gerichtsstand
Die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes ist eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts. Gerichtsstand ist Saarbrücken.
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