Anlage ALB_Ausschreibungs- und Lieferbedingungen UVgO.pdf

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 12:37 (Europe/Berlin)

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Anlage ALB

Ausschreibungs- und Lieferbedingungen UVgO

  1. Allgemeines

Angebote oder Teilnahmeanträge sind unter Verwendung der von der htw saar zur

Verfügung gestellten Urschrift der Vergabeunterlagen und in deutscher Sprache bis zur

Einreichungsfrist an das Deutsche Vergabeportal (https://www.dtvp.de) in

elektronischer Form einzureichen. Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen.

Angebote oder Teilnahmeanträge, die aus Gründen, die der Bieter/Bewerber zu

vertreten hat, verspätet eingehen, werden nicht berücksichtigt. Solche, deren

verspäteter Eingang nachweislich durch Umstände verursacht wurde, die der

Bieter/Bewerber nicht zu vertreten hat, werden berücksichtigt.

Berichtigungen und Änderungen zu bereits abgegebenen Angeboten oder

Teilnahmeanträgen sowie deren Zurückziehung können bis zum Ablauf der

Einreichungsfrist an die gleiche Stelle eingereicht werden.

Konkrete Bieterfragen, welche zusätzliche sachdienliche Auskünfte über die

Vergabeunterlagen verlangen, sind stets über die E-Vergabeplattform bis spätestens 5

Kalendertage vor Ablauf der Einreichungsfrist einzureichen. Die Ausschreibung

ergänzende oder berichtigende Angaben werden jeweils allen Bietern mitgeteilt.

Allgemeine Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, aber nicht

unmittelbar die Vergabeunterlagen betreffen, können auch fernmündlich an die in den

Vergabeunterlagen genannten Ansprechpartner gestellt werden.

Die Zuschlags- und Bindefrist beginnt mit Ablauf der Einreichungsfrist. Bis zum Ablauf

der Zuschlags- und Bindefristfrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden.

Der Zuschlag wird im Regelfall, falls nicht besondere Gründe entgegenstehen, und

unter Berücksichtigung aller Umstände an den Bieter erteilt, der das wirtschaftlichste

Angebot abgegeben hat.

Die nicht berücksichtigten Bieter werden über die Zuschlagsentscheidung durch

Veröffentlichung der Auftragsvergabe nach Ablauf der Zuschlagsfrist über die

Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportal DTVP im Tool „Kommunikation“

informiert.

Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern mitgeteilt.

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Anlage ALB

  1. Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen sind unbedingt vollständig auszufüllen.

Formale Fehler, wie Änderungen, Streichungen, Ergänzungen oder unterlassene

Fabrikats- und Preisangaben in den Vergabeunterlagen sowie die Abgabe nicht

eindeutiger Angebote führen auf Grund der Formstrenge des Vergaberechts

regelmäßig zur Nichtberücksichtigung (Ausschluss) des Angebots.

Die Angabe des Einheitspreises pro Position sowie des Gesamtpreises ist zwingend

erforderlich, selbst wenn nur eine Mengeneinheit ausgeschrieben wurde.

Eine Mischkalkulation, also die Verrechnung einzelner vom Auftraggeber

vorgegebenen Positionen mit anderen, ist unzulässig und führt zum Ausschluss des

Angebots.

Nebenangebote sind, sofern zugelassen, als solche gekennzeichnet und zahlenmäßig

benannt mit einem gesonderten Anschreiben einzureichen.

Änderungen des Bieters an seinen Angaben in den Vergabeunterlagen müssen

eindeutig und zweifelsfrei erkennbar sein.

  1. Vertragsbestandteile

Bestandteile des Vertrages werden in nachstehender Reihenfolge:

  1. die im Einzelfall unterzeichnete Vertragsurkunde,

  2. das Angebot und die Vergabeunterlagen

  3. ggf. die Besonderen Vertragsbestimmungen (BVB)

  4. diese Ausschreibungs- und Lieferbedingungen der htw saar,

  5. die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und

Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellen-

vergabeordnung - UVgO) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

(GWB) in der jeweils gültigen Fassung,

  1. etwaige ergänzende Vertragsbedingungen, insbesondere die für verbindlich

erklärten EVB-IT und BVB Muster-AGB bei der Beschaffung von

Kommunikationstechnik.

  1. die für die jeweilige Branche gültigen Lohn-, Gehalts- oder Rahmentarifverträge.

Ferner gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, DIN- und VDE-Normen

und die Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft.

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Anlage ALB

Änderungen des Vertrages bedürfen einer von beiden Seiten unterzeichneten Urkunde

und müssen darin als „Vertragsänderung“ bezeichnet sein.

Für Zusatz- und Nachtragsaufträge gelten die Bedingungen des Hauptvertrages.

Die AGB des Bieters finden keine Anwendung. Es wird ausdrücklich darauf

hingewiesen, dass die Beifügung eigener AGB des Bieters eine unzulässige Änderung

der Vergabeunterlagen darstellt und regelmäßig zum Ausschluss des Angebots führt.

Es gilt deutsches Recht. Der Schriftverkehr mit der htw saar muss in deutscher

Sprache erfolgen.

  1. Vertragsrücktritt

Der Auftraggeber hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das

Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares

gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt wurde bzw. dieser Antrag

mangels Masse abgelehnt wurde oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages

dadurch in Frage gestellt ist, dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend

einstellt. Andere, den Vertragsrücktritt betreffende gesetzliche Bestimmungen, bleiben

unberührt.

Führen vom Auftragnehmer zu vertretende Gründe zu einer Beendigung des

Vertragsverhältnisses aus vorgenannten Gründen, hat dieser der htw saar hieraus

entstehende Schäden zu ersetzen.

  1. Vertragsstrafen

a) Für jeden Verstoß gegen das Saarländische Tariftreuegesetz (§ 10 STTG):

2 % des Gesamtauftragswerts (bei mehreren Verstößen max. 10%)

b) Für jede Woche des Verzugs:

-/-

  1. Verjährungsfrist

Für die Verjährung von Ansprüchen gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen,

soweit die Vergabeunterlagen keine abweichende Vereinbarung enthalten.

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Anlage ALB

  1. Vergütung und Zahlung

Sämtliche Preise sind Festpreise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer

inklusive aller Nebenkosten. Lohn- und Materialpreisänderungen können vergütet

werden, wenn dafür eine Rechtsrundlage besteht.

Die Vergütung wird spätestens 30 Tage nachdem die Leistung erbracht wurde, und

dem Auftraggeber eine prüffähige Rechnung zugegangen ist, fällig. Bei vereinbarten

Teilleistungen gilt diese Regelung entsprechend.

Ein vom Auftragnehmer gewährtes Skonto ist vergaberechtlich als Nebenangebot zu

werten und als solches generell zugelassen. Dies gilt auch dann, wenn

Nebenangebote mit Bezug zum Leistungsgegenstand ausgeschlossen sind.

Alle Rechnungen dürfen nur durch den Auftragnehmer eingereicht werden. Sämtliche

Rechtsansprüche von Nachunternehmern können nur beim Auftragnehmer geltend

gemacht werden. Dieser ist verpflichtet, die Forderungen seiner Nachunternehmer in

gleichem Maße zu erfüllen, wie seine Gesamtforderungen erfüllt werden.

  1. Erfüllungsort und Ausführungs-/Lieferfristen

Die Leistungserbringung hat nach Terminabsprache mit dem Auftraggeber bzw. zu

dem in den Vergabeunterlagen festgelegten Zeitpunkt und Ort zu erfolgen.

  1. Verpackung und Transport

Die Packmittel müssen der Art und dem Gewicht der Ware, der jeweiligen Versandart

und dem Beförderungsweg entsprechen. Die Transportgefahr trägt der Auftragnehmer

bis zur Zustellung des Leistungsgegenstandes am Erfüllungsort.

Die Kosten der Transportverpackung einschließlich etwaiger Nebenkosten sind mit

dem Vertragspreis abgegolten soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe des geschuldeten

Leistungsgegenstandes an den vertraglich bestimmten Empfänger auf dessen Gelände

oder dessen Räumlichkeiten.

Es sind wirtschaftlichste Beförderungsarten und -wege zu wählen. Andernfalls trägt der

Auftragnehmer die Mehrkosten.

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  1. Verpflichtungen des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur zuverlässiges Personal zu beauftragen und die

gesetzlichen, sozialversicherungsrechtlichen und tarifrechtlichen Bestimmungen zu

beachten.

In Schriftstücke, Akten usw., die sich in Räumlichkeiten der htw saar befinden, darf

keine Einsicht genommen werden. Schränke, Schubfächer u. ä. dürfen nicht unbefugt

geöffnet werden. Die Benutzung der Fernsprecher oder sonstiger Geräte ist nicht

gestattet. Bei Zuwiderhandlung kann der Auftraggeber verlangen, dass die betreffende

Arbeitskraft nicht mehr eingesetzt wird.

  1. Bietererklärung

Der Bieter erklärt, (cid:1) dass er die Vergabeunterlagen in Gänze zur Kenntnis genommen hat und diese

als maßgebliche Vertragsbestandteile rechtsverbindlich anerkennt. (cid:1) dass er den Inhalt der Vergabeunterlagen nur zum Zwecke der Angebotsabgabe

bzw. bei einer Auftragserteilung zur Erfüllung der Leistung verwendet. (cid:1) dass er sich verpflichtet, die Lieferung oder Leistung vertrags- und termingerecht

zu erfüllen. (cid:1) dass er alle beigefügten Verpflichtungs- und Eigenerklärungen nach bestem

Wissen und Gewissen abgegeben hat.

Der Bieter ist sich bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe einer der

vorstehenden Erklärungen den Ausschluss von weiteren Vergabeverfahren zur Folge

haben kann.

Der Auftraggeber hat das Recht, Einsicht in die Entgeltabrechnungen und sonstige

Geschäftsunterlagen zu nehmen, welche die Überprüfung von Höhe, Art und Dauer der

Entlohnung der für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmer ermöglichen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vollständige und prüffähige Unterlagen über die

Entlohnung der eingesetzten Arbeitnehmer bereitzuhalten.

Die Arbeitnehmer sind vom Auftragnehmer über die Möglichkeit solcher Kontrollen zu

unterrichten.

  1. Rechtsform und Gerichtsstand

Die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes ist eine Körperschaft des

öffentlichen Rechts. Gerichtsstand ist Saarbrücken.

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