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Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen an Sender- und Studiostandorten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 16:53 (Europe/Berlin)

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Bewerbungsbedingungen des Norddeutschen Rundfunks für die Bearbeitung von Angeboten

bei Ausschreibungen

4.4 Ist die Übersendung auf dem Postweg zugelassen, ist 1 Allgemeines der Teilnahmeantrag bzw. das Angebotsformular zu un- 1.1 Diese Bewerbungsbedingungen gelten bei Ausschrei- terschreiben und mit Firmenstempel zu versehen. bungen, die nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge 4.5 Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig unterhalb der EU-Schwellenwerte (UVgO), der gekennzeichnet sein und bis zum Angebotstermin in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Vergabestelle vorliegen, soweit nicht anders angegeben. bzw. der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) vergeben werden, soweit in der konkreten Ausschreibung keine abweichenden 5 Angebotskosten Regelungen getroffen werden. Für die Bearbeitung bzw. Erstellung des Angebots und der ggf. geforderten Muster/Proben wird keine Vergü- 1.2 Die Vergabe von Leistungen erfolgt im Wettbewerb. tung gewährt. Angebotsunterlagen und Muster sind kostenfrei zuzusenden.

2 Kommunikationsform 2.1 Die Vergabestelle gibt bekannt, welche Kommunika- 6 Inhalt des Angebots tionsformen in der Ausschreibung zugelassen sind. Ver- 6.1 Die Preise einschließlich aller Nebenkosten sind in gaben im Anwendungsbereich der UVgO, VgV und des 2. EURO anzubieten. Das Angebot muss die Preise und die Abschnitts der VOB/A werden über die elektronische sonstigen geforderten Angaben, Erklärungen und Nach- Vergabeplattform www.dtvp.de geführt. weise enthalten. Änderungen an den Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei sein. In den An- 2.2 Soweit jeweils die elektronische Einreichung von Unter- gebotsunterlagen sind Zusätze oder Änderungen weder lagen und die Vorlage von Kopien der Nachweise und an dem vorgeschriebenen noch an dem vorgedruckten Bescheinigungen gestattet wurden, behält sich die Ver- Text zulässig. gabestelle vor, die jeweiligen Originale bzw. amtlich be- glaubigten Kopien nachzufordern. 6.2 Alle Eintragungen des Bieters müssen dokumentenecht sein. 2.3 Bei Ausschreibungen, die über die elektronische Verga- beplattform durchgeführt werden, wird den Interessen- 6.3 Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige An- ten eine vorherige Registrierung empfohlen. Registrierte gebote können ausgeschlossen werden. Nutzer werden über etwaige Veränderungen am Verfah- ren aktiv informiert. 6.4 Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Posi- tion) nicht dem Ergebnis von Mengensatz und 3 Prüfungsobliegenheiten Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgeblich. Sind die Angebotsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers unklar oder unvollständig, so hat der 6.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters als Bewerber unverzüglich die ausschreibende Stelle vor Bestandteil des Angebotes bleiben unberücksichtigt und Angebotsabgabe darauf hinzuweisen, auch wenn er den werden nicht Vertragsbestandsteil. Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. 6.6 Alle Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen lediglich zum Zwecke der Angebotsbearbei- 4 Form und Zustellung des Teilnahmeantrages bzw tung verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich Angebotes, Eröffnungstermins gemacht werden; jede Veröffentlichung (auch auszugs- 4.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher weise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des Sprache abzufassen. NDR nicht statthaft.

4.2 Grundlage für die Angebotsabgabe sind die Vergabe- 6.7 Die Angebotsunterlagen und alle dem Bieter zur unterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung. Verfügung gestellten sonstigen Unterlagen bleiben Eigentum des NDR. 4.3 Soweit nichts anderes bestimmt, müssen Teilnahmean- träge bzw. Angebote in elektronischer Form abgegeben 6.8 Der Bieter hat – auch nach Beendigung der werden. Angebotsphase – über die ihm bei seiner Tätigkeit bekanntgewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten

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Mitarbeiter/innen sowie einbezogene Unterauftrag- geführt sind und ein von allen für die Durchführung nehmer/Unternehmerinnen und des Vertrages gegenüber dem Auftragsgeber bevoll- Lieferanten/Lieferantinnen zu verpflichten. mächtigter Vertreter bezeichnet ist, Weitergehende, insbesondere datenschutzrechtliche - dass dieser bevollmächtigte Vertreter gegenüber dem Regelungen, sind dem Einzelfall vorbehalten. Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt; der Umfang der Vollmacht schließt die Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen im Vergabeverfahren 7 Nebenangebote und mehrere Hauptangebote ein, 7.1 Nebenangebote – sofern nicht ausgeschlossen – müssen - dass alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. auf besonderer Anlage abgegeben werden und sind als solche deutlich zu kennzeichnen und zu beschreiben. 8.2 Ist dem Vergabeverfahren ein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet, werden Angebote von Bietergemein- 7.2 Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die schaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Ange- geforderten Mindestbedingungen erfüllen; dies ist mit botsabgabe aus aufgeforderten Bietergemeinschaften Angebotsabgabe nachzuweisen. gebildet haben, nicht zugelassen.

7.3 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltene Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die 9 Nachunternehmen Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit 9.1 Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von möglich, beizubehalten. Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die seinem Angebot Art und Umfang der durch zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erfor- Nachunternehmen auszuführenden Leistungen ange- derlich sind. ben und die vorgesehenen Nachunternehmen benen- nen. 7.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Posi- tionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen 9.2 Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfor- Vergabestelle außerdem nachzuweisen, dass ihm die dern), nach Mengensätzen und Einzelpreisen aufzu- erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur gliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer mit dem 7.5 Sind mehrere Hauptangebote zugelassen, werden sie Angebot vorlegt. nur gewertet, wenn sie sich sowohl in technischer als auch in preislicher Hinsicht voneinander unterscheiden. 10 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Rahmen dieses Ver- 8 Bietergemeinschaften fahrens an unzulässigen Preis- und/oder Wettbewerbs- 8.1 Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von beschränkungen mit anderen Bietern beteiligen, werden allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, ausgeschlossen.

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auf- tragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer Vertretungsverhältnisse auf-

Norddeutscher Rundfunk, Stand November 2020

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