Zusätzliche Vertragsbedingungen des Norddeutschen Rundfunks für die Vergabe von
Dienst- und Lieferaufträgen - nachstehend "ZVB/NDR" genannt
c) Richtlinien und Arbeitsgruppenergebnisse von 1 Grundlagen ARD/ZDF in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses 1.1 Die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) des gültigen Fassung, Norddeutschen Rundfunks (NDR) berücksichtigen die d) etwaige Ergänzende Vertragsbedingungen des NDR, allgemeinen Verhältnisse, die bei Vertragsschlüssen e) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des NDR für infolge ständiger Vergabepraxis gegeben sind. Es handelt Lieferungen und Leistungen im Bereich Informations- sich um Zusätzliche Vertragsbedingungen im Sinne von § technik (IT-Bedingungen/NDR), soweit diese zum 1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Aus- Vertragsbestandteil erklärt werden, führung von Leistungen (VOL/B). f) diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen, g) die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von 1.2 Neben den ZVB/NDR wird die VOL/B in der jeweils zum Leistungen (VOL/B), Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung h) alle Verordnungen (wie z.B. Arbeitsstättenverordnung, Bestandteil des Vertrages. Die VOL/B wurde zuletzt im Gefahrstoffverordnung), Vorschriften (wie z.B. Bundesanzeiger Nr. 178 a vom 23. September 2003 Unfallverhütungsvorschriften der Versicherungsträger), bekannt gegeben. Richtlinien (wie z.B. Arbeitsstättenrichtlinien), Normen (wie z.B. DIN, VDI/VDE, ISO) und Branchenstandards 1.3 Im Rahmen der Vertragsverhältnisse gilt die Verordnung (wie z.B. Informationsschriften der PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen Berufsgenossenschaften) in der zur Zeit gültigen vom 21.11.1953 (Bundesanzeiger Nr. 244 vom Fassung. Die Richtlinien und Vorschriften des 18.12.1953) in der jeweils gültigen Fassung. Verbandes der Schadensver-sicherer, die Anschlussbedingungen der örtlichen Behörden und des Gas-, Wasser-, Fernwärme- und 2 Geltungsbereich (vgl. § 1 VOL/B) Stromversorgungsunternehmens. Diese ZVB/NDR finden Anwendung für sämtliche Dienst- und Lieferaufträge – ausgenommen Bauleistungen. Für 3.4 Bei Abweichungen und Widersprüchen gelten die Ver- den Bereich Informationstechnik können in Ergänzung die tragsbestandteile nach Ziffer 3.3 in der dort angegebenen Allgemeinen Bedingungen des NDR für Lieferungen und Reihenfolge; Text und Beschreibung gehen zeichneri- Leistungen im Bereich Informationstechnik (IT-Bedingun- schen Unterlagen vor, sofern nicht ausdrücklich Zeichnun- gen/NDR) angewendet werden. gen und Muster in den Vertragsunterlagen als vorrangig für die Ausführung festgelegt sind.
3 Auftragserteilung 3.5 Als Leistungsbeschreibung im vorgenannten Sinne gelten 3.1 Aufträge des NDR bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit auch Technische Richtlinien und Technische Lieferbedin- grundsätzlich der Schriftform sowie der rechtsgültigen gungen. Unterzeichnung durch zwei zur Vertretung des NDR berechtigte Personen. Dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen von Verträgen. Auskünfte über Vollmachten 4 Art und Umfang der Leistung (vgl. § 1 VOL/B) erteilt der Justitiar des NDR, Rothenbaumchaussee 132, 4.1 Alle angegebenen Preise gelten zzgl. der jeweils gelten- 20149 Hamburg. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer den MwSt. als Festpreise. Die Preise enthalten auch die Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den NDR. Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Sollte in dringenden Fällen ein Auftrag mündlich erteilt Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in werden, ist der schriftliche Auftrag unverzüglich nachzu- der Leistungsbeschreibung nicht anderes angegeben ist. holen.
4.2 Der Auftragnehmer hat ggf. Packstoffe zurückzunehmen 3.2 Elektronisch erstellte Aufträge der Abteilung Einkauf und und auf seine Kosten zu beseitigen. Logistik des NDR können ohne Unterschrift auf dem Original versendet werden, wenn der Auftrag einen Wert 4.3 Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im von 5.000,- EUR nicht erreicht und diese Vorgehensweise Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) mit dem Auftragnehmer vorab schriftlich vereinbart wird. nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht. 3.3 Für den vom NDR erteilten Auftrag gelten nacheinander: a) die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/ Leistungsprogramm (Pläne, Einzel- und Detailzeich- 5 Änderung der Leistung (vgl. § 2 VOL/B) nungen, Berechnungen und dgl.), 5.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen b) Angebot und Auftragsschreiben mit den darin enthal- der Schriftform und der Unterzeichnung durch zwei zur tenen Besonderen Vertragsbedingungen des NDR mit Vertretung des NDR berechtigten Personen. Auskünfte etwaiger Verhandlungsniederschrift,
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über Vollmachten erteilt der Justitiar des NDR, stehen den Vertragspartnern in der NDR Broschüre Rothenbaumchaussee 132, 20149 Hamburg. Fremdfirmen und Dienstleister auf dem Gelände des NDR zur Verfügung. 5.2 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem NDR 7.4 Der Auftragnehmer hat Unfälle, bei denen Personen oder unverzüglich vor Ausführung der Leistung und möglichst Sachschaden entstanden ist, dem NDR unverzüglich der Höhe nach schriftlich mitteilen. mitzuteilen.
5.3 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minder- 8 Nachunternehmer kosten nachzuweisen. 8.1 Für die Übertragung der Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers eingerichtet ist, ist die Zustimmung des NDR erforderlich. Die Zustimmung für die Übertragung 6 Ausführung (vgl. § 4 VOL/B) von Leistungen an die Nachunternehmer, die der Auftrag- 6.1 Der NDR kann sich über die vertragsgemäße Ausführung nehmer in seinem Angebot benannt hat und denen der der Leistung unterrichten. NDR nicht widersprochen hat, gilt als erteilt.
6.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Durchführung 8.2 Im Übrigen gilt folgendes: des Auftrages erforderlichen behördlichen Genehmigun- a) Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunter- gen selbst einzuholen. Ist dies objektiv nicht möglich, hat nehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig er den NDR rechtzeitig auf die Notwendigkeit der Geneh- sowie gesetzestreu und zuverlässig sind. migung hinzuweisen. Der NDR erteilt gegebenenfalls b) Der Auftragnehmer hat dem NDR vor Beauftragung konkrete Vollmachten, damit der Auftragnehmer den NDR schriftlich Art und Umfang der Leistung, die weiterver- bei der Beschaffung der Genehmigung vertreten kann. geben werden soll, sowie Name und Anschrift des vorgesehenen Nachunternehmers mitzuteilen. Der NDR ist weiterhin berechtigt, Nachweise über die Fachkunde, 7 Schadensverhütung vor Ort (vgl. §§ 4 und 10 VOL/B) Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit 7.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die staatlichen Arbeits- des vorgesehenen Nachunternehmers zu verlangen. schutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die all- c) Setzt der Auftragnehmer Nachunternehmer ein, die gemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeits- nicht fachkundig, leistungsfähig, gesetzestreu oder medizinischen Regeln in vollem Umfang einzuhalten. Der zuverlässig sind, oder weist er auf Verlangen des NDR Auftragnehmer hat auf Anforderung des NDR einen die Voraussetzungen nicht nach, kann der NDR ihm entsprechenden Nachweis zu führen. Der Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen und erklä- sichert zu, dass die zu liefernden Geräte – soweit ren, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den anwendbar – die grundlegenden Anforderungen der CE- Auftrag entziehen kann. Unter diesen Voraussetzungen Zertifizierung der Europäischen Union erfüllen und kann der NDR auch verlangen, dass der Auftragnehmer entsprechend gekennzeichnet sind. den Nachunternehmer auf seine Kosten austauscht. d) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass der Nach- 7.2 Bei elektrischen Geräten und stromführenden Objekten unternehmer die ihm übertragene Leistung nicht (wie z.B. mobile Verteiler und Verlängerungskabel), die weitergibt, es sei denn, der NDR hat vorher schriftlich von Dienstleistern bzw. Auftragnehmern als notwendige zugestimmt. Für eine Weitergabe gelten die vorstehen- Arbeitsmittel mit in Betriebsstätten des NDR gebracht den Bestimmungen entsprechend. werden, hat der Auftragnehmer eigenständig sicherzu- stellen, dass diese nach Maßgabe der DGUV Vorschrift 3 geprüft sind und damit betriebssicher eingesetzt werden 9 Kündigung aus wichtigem Grund (vgl. § 8 VOL/B) können. Weiter gewährleistet der Auftragnehmer in eige- 9.1 Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Auftragneh- ner Verantwortlichkeit die Einhaltung der Betriebssicher- mer Personen, die auf Seiten des NDR mit der Vorberei- heitsverordnung in Bezug auf alle mitgebrachten tung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages Arbeitsmittel. befasst sind oder ihnen nahe stehenden Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen 7.3 Sind im Rahmen der Leistungserbringung auf dem Be- des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Perso- triebsgelände des NDR Schweißarbeiten oder Arbeiten, nen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. die mit besonderen Gefahren verknüpft sind (z.B. Gefahr Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten der Explosion, des Feuers, der Hitze- , Rauch- und Personen oder in Ihrem Interesse einem Dritten Staubentwicklung, der Umweltbelastung), auszuführen, so angeboten, versprochen oder gewährt werden. verpflichtet sich der Auftragnehmer, rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten den NDR schriftlich zu informieren und gege- 9.2 Die Kündigung aus wichtigem Grund bedarf der Schrift- benenfalls die schriftliche Erlaubnis des NDR einzuholen. form. Die staatlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs- vorschriften und besonderen Sicherheitsauflagen des NDR 9.3 Die Kündigung des NDR kann auch auf Teile der Leistung sind strengstens einzuhalten. Weitere Informationen beschränkt werden.
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- bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle, 10 Wettbewerbsbeschränkungen (vgl. § 8 Nr. 2 VOL/B) - bei Aufbauleistungen mit der Abnahme. Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nach- weislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v. H. der 12 Mängelansprüche/Schadensersatz (vgl. § 14 VOL/B) Auftragssumme an den NDR zu zahlen, es sei denn, dass Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt, soweit ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. nicht anders vereinbart, 2 Jahre und beginnt mit der Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder Abnahme. Sollten Hersteller einzelner Komponenten bereits erfüllt ist. längere Garantie- oder Gewährleistungsfristen Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des zugestehen, gelten diese. NDR, insbesondere solche aus § 8 Nr. 2 VOL/B, bleiben unberührt. 13 Rechnungen (vgl. §§ 15 und 17 VOL/B) 13.1 Alle Zahlungen des NDR erfolgen ausschließlich aufgrund 11 Abnahme (vgl. § 13 VOL/B) von Rechnungen. Sie sind ihrem Zweck nach als 11.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen. Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu § 13 Nr. 2 Abs. 3 VOL/B gilt nicht. Der Auftragnehmer hat bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen die Abnahme zu beantragen. sind fortlaufend zu nummerieren.
11.2 Die Abnahme erfolgt durch schriftliche Abnahmeerklärung 13.2 Die Rechnungen sind unter Angabe der Auftragsnummer des zuständigen Verantwortlichen beim NDR. In dem und des Leistungsempfängers prüfbar unter Vorlage aus- Abnahmevermerk sind etwaige Mängel der Lieferung oder reichender Nachweise (z.B. Stundenzettel, Lieferschein Leistung zu dokumentieren. o.ä.) an die angegebene Rechnungsanschrift zu senden. Den Rechnungen über Lieferungen und Leistungen nach 11.3 Lieferungen werden nur entgegen- und abgenommen, Aufwand sind entsprechende Material-/ Arbeitsstunden- wenn der Sendung ein Lieferschein beigefügt ist, der die nachweise beizufügen. Sie müssen vom NDR bestätigt Auftragsnummer des NDR und alle erforderlichen Anga- sein. Arbeitsstunden- und Materialnachweise können nur ben zur Prüfung der vertraglich vereinbarten Eigenschaf- bestätigt werden, wenn sie im Rahmen des schriftlichen ten der Leistung enthält. Auftrags liegen und so detailliert sind, dass sie auf ihre Richtigkeit und Angemessenheit hin überprüft werden 11.4 Bei Vereinbarung von Teillieferungen und/oder –leistungen können. Das Aufmaß ist in Anwesenheit des NDR zu sind diese auf den Liefer- und/oder Leistungsscheinen, nehmen. Versand- und/oder Rechnungsunterlagen etc. entspre- chend zu kennzeichnen. 13.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteu- 11.5 Die vom Auftragnehmer zur Erfüllung des Vertrages ange- erbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz fertigten Originalunterlagen einschließlich der Daten und einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Datenträger, Zeichnungen als Transparentpausen, sowie Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des dem Auftragnehmer vom NDR überlassenen Unterlagen Bewirkens der Leistung gilt. sind auf Verlangen des NDR, ansonsten spätestens bei Abnahme des Werkes an den NDR herauszugeben; sie 13.4 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen werden dessen Eigentum. Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit Sofern der Auftragnehmer nach den Vertragsgrundlagen gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteu- eine Dokumentation zu liefern hat, übergibt er diese zum erbeträge anzugeben. Zeitpunkt der Abnahme in gesonderter Form dem NDR. Der NDR kann Einbehalte von Zahlungen an den Auftrag- nehmer vornehmen oder die Abnahme verweigern, sofern 14 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (vgl. und solange die Dokumentationsunterlagen noch nicht § 16 VOL/B) vollständig und ordnungsgemäß überreicht worden sind. Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stunden- verrechnungssätzen wöchentlich Listen in zweifacher 11.6 Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers an den Ausfertigung einzureichen. Diese müssen von ihm erstellten Unterlagen, die für die Durchführung der - das Datum, Planung erforderlich sind, ist ausgeschlossen. Der Auftrag- - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes, nehmer ist insoweit bis zur Abnahme oder Fertigstellung - die Art der Leistung, der beauftragten Leistung vorleistungspflichtig und - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- überträgt dem NDR mit Vertragsschluss die Befugnis zur oder Gehaltsgruppe, Nutzung seiner Pläne und Unterlagen. - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und 11.7 Die Gefahr geht – wenn nichts anderes vereinbart ist – auf Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz den NDR über nicht enthaltenen Erschwernissen und
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- die Gerätekenngrößen 19.2 Die Sicherheit für Mängelansprüche erstreckt sich auf die enthalten. Erfüllung der Mängelansprüche einschließlich Schadens- Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen ersatz und Ansprüche aus der Abrechnung. entsprechend den Listen aufgegliedert werden. Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 20 Bürgschaften (vgl. §§ 17 und 18 VOB/B) 20.1 Wird in den Ausschreibungsunterlagen verlangt, dass Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten ist, ist das Formblatt 15 Zahlungen (vgl. § 17 VOL/B) des NDR („Zusatzvereinbarung“) zu verwenden. 15.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung nach 20.2 Die Bürgschaft ist von einem ordnungsgemäßem Rechnungseingang gem. Ziffer 13.1 - in der Europäischen Gemeinschaft oder und 13.2 innerhalb von 30 Kalendertagen rein netto. - in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder 15.2 Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto - in einem Staat der Vertragsparteien des WTO- der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen Zahlungsauftrag erhalten hat. zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautions- versicherer zu stellen. 15.3 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befrei- Bei Sicherheitsleistung durch Bürgschaft ist Voraus- ender Wirkung für den Auftraggeber an den für die setzung, dass der NDR den Bürgen als tauglich anerkennt. Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher 20.3 Die Bürgschaftsurkunden müssen entsprechend den Weisung geleistet. Mustern des NDR erstellt werden. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. 20.4 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen. 16 Abtretung von Forderungen (vgl. § 17 VOL/B) Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, ihm gegen den 20.5 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird auf NDR zustehende Forderungen aus dem Auftrag ohne Anforderung zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf Zustimmung des NDR an Dritte abzutreten. fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
17 Überzahlungen (vgl. § 17 VOL/B) 21 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern 17.1 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in überzahlten Betrag zu erstatten. deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen diesem Zeitpunkt in Verzug und hat Verzugszinsen in und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der zahlen. Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. 17.2 Bei Rückforderungen des NDR aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. 22 Urherberrecht, Veröffentlichung, sonstige Leistungs- schutzrechte 22.1 Der Auftragnehmer überträgt dem NDR ausschließliche, 18 Aufrechnung (vgl. § 17 VOL/B) übertragbare und in jeder Hinsicht unbeschränkte Nut- Der Auftragnehmer kann gegenüber dem Auftraggeber nur zungsrechte an allen gefertigten Plänen, Zeichnungen und mit solchen Forderungen aufrechnen, die unstreitig oder sonstige Ausarbeitungen. Der NDR erhält insbesondere rechtskräftig festgestellt sind. Der NDR ist berechtigt, mit das Recht, die vorgenannten Unterlagen zu vervielfältigen, fälligen Gegenforderungen jeglicher Art aufzurechnen. zu veröffentlichen, zu bearbeiten und insbesondere zu ändern. Das Nutzungsrecht ist mit der angemessenen Vergütung für die Erstellungsleistung abgegolten. 19 Sicherheitsleistung (vgl. 18 VOL/B) 19.1 Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die 22.2 Der Auftragnehmer trägt das Risiko für Verletzungen der Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, Urheberrechte, Lizenzen und gewerblichen Schutzrechte insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der jeder Art. Er ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelansprüche bei der Erbringung seiner Lieferungen/Leistungen keine und Schadenersatz. Rechte Dritter verletzt werden, die zu Ansprüchen gegen den NDR führen können. Der NDR ist berechtigt, von dem
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Auftragnehmer Auskunft über die von ihm getroffenen 23.3 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm zu Vorkehrungen zu verlangen. erbringenden Lieferungen/Leistungen, soweit durch sie eine Verarbeitung personenbezogener Daten ermöglicht 22.3 Ausführungsunterlagen des NDR, die dem Auftragnehmer oder berührt wird, den datenschutzrechtlichen Anforder- zur Verfügung gestellt werden, dürfen nur für den ungen der Bundesrepublik Deutschland sowie der DSGVO Vertragszweck verwendet werden; die Verwendung für genügen, und weist dies gegenüber dem NDR unaufge- andere Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen fordert durch Vorlage von schriftlichen Bestätigungen und Zustimmung des NDR. Diese Unterlagen sind Dritten sonstigen Unterlagen in geeigneter Form nach. Erfolgt gegenüber vertraulich zu behandeln. eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO im Auftrag des NDR, ist eine Vereinbarung zur Auftragsver- 22.4 Macht ein Dritter gegenüber dem NDR Ansprüche wegen einbarung nach Maßgabe des NDR Mustervertrags zur der Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung der Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO zu schließen. gelieferten Produkte geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet der Auftrag- 23.4 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass einschließlich seiner nehmer wie folgt: eigenen Person alle Personen, die von ihm mit der Aus- Der Auftragnehmer wird nach seiner Wahl und auf seine führung des Auftrages betraut werden, auf das Datenge- Kosten entweder die gelieferten Produkte so ändern oder heimnis verpflichtet sind und belegt dies dem NDR auf ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Anforderung. Wesentlichen den vereinbarten Leistungs- und Funktions- merkmalen in für den NDR zumutbare Weise entsprechen 23.5 Der Auftragnehmer hat alle Informationen, die er bei der oder den NDR von Lizenzentgelten gegenüber dem Durchführung des Auftrages oder in Zusammenhang damit Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. Gelingt dies über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des NDR oder dem Auftragnehmer zu angemessenen Bedingungen nicht, über andere Tatsachen, die den NDR oder Mitarbeiter des hat er die Produkte gegen Erstattung der entrichteten NDR betreffen, erlangt, uneingeschränkt vertraulich zu Vergütung abzüglich eines dem Umfang und die Zeit der behandeln. Insbesondere ist es dem Auftragnehmer nicht Nutzung berücksichtigenden Betrages zurückzunehmen. gestattet, solche Kenntnisse zu anderen als den vertrag- In diesem Fall ist der NDR verpflichtet, die Produkte lichen Zwecken zu nutzen oder sie an Dritte weiterzu- zurückzugeben. geben. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass er sich im Voraussetzungen für die Haftung des Auftragnehmers Falle einer Verletzung dieser Obliegenheit schadenser- sind, dass der NDR den Auftragnehmer von Ansprüchen satzpflichtig und u.U. strafbar macht. Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutz- rechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinan- 23.6 Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Vertraulichkeit dersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher und Geheimhaltung gilt auch über das Ende der Regelungen entweder dem Auftragnehmer überlässt oder geschlossenen Vereinbarung hinaus unbeschränkt fort. nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer führt. Dem NDR durch die Rechtsverteidigung entstandene notwen- 23.7 Unterlagen des NDR, die er dem Auftragnehmer gemäß dige Gerichts- und Anwaltskosten gehen zu Lasten des Ziffer 5.5 zur Auftragsausführung zur Verfügung stellt (Ziff. Auftragnehmers. 5.5.), bleiben Eigentum des NDR. Sie sind spätestens bei Stellt der NDR die Nutzung aus Schadensminderungs- Auftragsende, auf Anforderung des NDR auch früher, vom oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, Auftragnehmer zurückzugeben. den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungs- einstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutz- 23.8 Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die dem NDR rechtsverletzung nicht verbunden ist. durch ihn oder durch seine Erfüllungsgehilfen wegen Verletzung der vorgenannten Bestimmungen entstehen. Der Auftragnehmer hat seine Mitarbeiter und Erfüllungsge- 23 Datenschutz/Geheimhaltung/Vertraulichkeit hilfen über die Pflichten zu informieren und sie in geeigne- 23.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass ihm selbst sowie ter Weise zu verpflichten. Der NDR kann geeignete allen Personen, die von ihm mit der Erledigung der verein- Maßnahmen treffen, um die Einhaltung der vorgenannten barten Lieferungen/ Leistungen betraut werden, die Bestimmungen zu überwachen. gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz bekannt sind und beachtet werden. Der Auftragnehmer trifft die hierfür erforderlichen technischen und organisa- 24 Erfüllungsort torischen Maßnahmen. Der Auftragnehmer erkennt für den Erfüllungsort ist der vom NDR im Auftrag angegebene gesamten NDR die EU-Datenschutzverordnung (Verord- Liefer- und Leistungsort. nung (EU) 2016/679 – DSGVO) an.
23.2 Der Auftragnehmer trifft alle für die Datensicherung 25 Gerichtsstand erforderlichen Maßnahmen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg.
Norddeutscher Rundfunk, Stand August 2019 Stand 08/2019 Seite 5 von 5