| Vergabenummer: | E31_df_04_EU_2026 |
| Projektname: | Rahmenvereinbarung für die Durchführung von Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 |
| Maßnahme/Los: |
Erklärung Auftragnehmer
- Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns, den in meinem/unserem/unseren Unternehmen Beschäftigte(n) bei der Ausführung dieser Leistung den Mindestlohn gemäß den Vorschriften des Bundesmindestlohngesetzes zu zahlen.
Soweit der Gegenstand dieses Auftrags in den sachlichen Anwendungsbereich der in das Arbeitnehmerentsendegesetz einbezogenen Branchen (§ 4 AEntG) fällt und für die betreffende Branche ein gesetzlicher Mindestlohn festgelegt wurde, verpflichte ich mich/verpflichten wir uns darüber hinaus, den/die in meinem/unserem/unseren Unternehmen Beschäftigte(n) bei der Ausführung dieser Leistung ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages bzw. derjenigen Rechtsverordnung entspricht, an den/die ich/wir aufgrund der Bestimmungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes gebunden bin/sind. Das Gleiche gilt für die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (§ 3a AÜG) erlassenen Rechtsverordnungen.
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Für den Fall der Auftragserteilung räume(n) ich/wir dem Auftraggeber die Berechtigung ein, die ordnungsgemäße Lohnzahlung an den/die mit der Ausführung der beauftragten Leistung befasste(n) Beschäftigte(n) im Sinne der Ziffer 1 zu kontrollieren. Hierbei ist der Auftraggeber befugt, Einsicht in die Entgeltabrechnung(en), welche den/die zur Erfüllung des Auftrages eingesetzte(n) Beschäftigte(n) betreffen/betrifft, sowie in die Verträge zwischen mir/uns und Nachunternehmern zu nehmen, soweit ich mich/wir uns zur Ausführung der Leistung eines Nachunternehmers bediene(n).
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Soweit ich mich/wir uns zur Ausführung der Leistung eines Nachunternehmers bediene/n, verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, den Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass dieser den Verpflichtungen aus Ziffer 1 ebenfalls nachkommt. Ich/Wir werde/n mit dem Nachunternehmer vereinbaren, dass mir/uns das Recht eingeräumt wird, die ordnungsgemäße Lohnzahlung an den/die mit der Ausführung der beauftragten Leistung befasste(n) Beschäftigte(n) überwachen. Ich/Wir bevollmächtige(n) den Auftraggeber, dieses Recht geltend zu machen und die Mindestlohnkontrollen selbst durchzuführen. Ich/Wir werde/n einen Nachunternehmer außerdem nur unter der Voraussetzung beauftragen, dass der Nachunternehmer hinsichtlich der von ihm erbrachten Leistungen meinen/unseren Verpflichtungen aus Ziffer 2 an meiner/unserer statt vollumfänglich nachkommt. Ich werde mir/Wir werden uns von dem Nachunternehmer zusichern lassen, dass weitere Unteraufträge wiederum nur unter den in dieser Ziffer genannten Voraussetzungen vergeben werden.
Beschäftigte eines Unternehmens im Sinne dieser Vereinbarung sind auch überlassene Arbeitnehmer (verliehene Leiharbeitnehmer). Nachunternehmer im Sinne dieser Vereinbarung sind auch Entleiher im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.
Im Falle der Beauftragung eines Nachunternehmers werde ich/werden wir dem Auftraggeber eine Vereinbarung nach Ziffer 3 schriftlich vorlegen, bevor der Nachunternehmer die Arbeiten beginnt. Dies gilt auch im Falle der Vergabe weiterer Unteraufträge im Sinne des Satzes 5.
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Mir/Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber für den Fall, dass ein Verstoß gegen Ziffer 1 festgestellt wird, verpflichtet ist, das zuständige Hauptzollamt zu informieren. Ich/Wir werden meine Nachunternehmer von dieser Verpflichtung unterrichten, soweit ich mich/wir uns zur Ausführung der Leistung dieser Nachunternehmer bediene/n.
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Für den Fall einer Verletzung der Vertragsbestimmungen nach den Ziffern 1 bis 4 besteht zugunsten des Auftraggebers ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht. Besteht die Vertragsverletzung darin, dass prüffähige Unterlagen gemäß Ziffer 2 Satz 3 nicht vorgelegt werden, so entsteht das Kündigungsrecht erst nach erfolgloser Fristsetzung. Das Kündigungsrecht entsteht auch dann, wenn der Verstoß von einem meiner/unserer Nachunternehmer zu verantworten ist, soweit ich mich/wir uns zur Ausführung der Leistung dieser Nachunternehmer bediene/n.
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Im Falle einer fristlosen Kündigung nach Ziffer 6 ist der Auftraggeber berechtigt, den hieraus entstandenen Schaden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.
(Ort) (Datum) (Name des Bieters) )