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Norddeutscher Rundfunk
Leistungsbeschreibung
Projektname:
„Rahmenvereinbarung für die Durchführung von Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3“
Vergabenummer:
E31_df_04_EU_2026
Vergabeart:
Offenes Verfahren (Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV)
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Inhalt
Inhalt ........................................................................................................................................................................................ 2
Einleitung .......................................................................................................................................................................... 3
1 Rahmenbedingungen ......................................................................................................................................... 4
1.1 Standorte ..................................................................................................................................................... 4
1.2 Arbeitszeiten ............................................................................................................................................... 4
1.3 Arbeitsnachweise / Rechnungsstellung ........................................................................................... 5
- Leistungsumfang ................................................................................................................................................. 5
2.1 Tätigkeiten ................................................................................................................................................... 5
2.2 Arbeitsvorbereitung / Einweisung ...................................................................................................... 5
2.3 Arbeitsdurchführung ................................................................................................................................ 6
2.4 Disposition / Erreichbarkeit ................................................................................................................. 6
2.5 Prüfobjekte / Arbeitsumfang ................................................................................................................ 6
2.6 Mengengerüst............................................................................................................................................. 7
2.7 Prüfmittel / Dokumentation .................................................................................................................. 7
3 Dauer des Vertrages und Abnahmemenge ................................................................................................. 8
Anhang ................................................................................................................................................................................ 8
I. Anforderungskatalog ..................................................................................................................................... 8
II. Technische Eignung des eingesetzten Personals ............................................................................... 8
III. Ergänzende Regelungen zu Arbeitszeiten ............................................................................................. 9
IV. Planungs-, Informations- und Berichtspflichten des Auftragnehmers ..................................... 10
V. Mitwirkungspflichten des NDR ............................................................................................................... 10
Anlagen 1 ........................................................................................................................................................................ 11
Anforderungen tabellarisch ..................................................................................................................................... 11
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Einleitung Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) betreibt als Medienunternehmen im Bereich Fernsehen, Radio und Online eine Vielzahl elektrischer Geräte und Anlagen. Das Spektrum reicht von einfachen Bü- rolampen bis hin zu Studiokomplexen und Sendeanlagen.
Diese elektrischen Betriebsmittel und Anlagen müssen entsprechend der Betriebssicherheitsver- ordnung und der DGUV Vorschrift 3 hinsichtlich ihrer elektrischen Betriebssicherheit geprüft wer- den. Dies umfasst die Erstprüfungen vor Inbetriebnahme, die Wiederholungsprüfungen in Abhän- gigkeit von der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung und spontane Prüfungen nach Fehlerfällen. Da- bei ist hervorzuheben, dass aufgrund des 24x7 Betriebs auch Prüfungen unter Spannung der Anla- gen vorgenommen werden müssen.
Die ausgeschriebene Leistung wird in 4 Lose aufgeteilt und bezieht sich auf
Los 1 Senderstandorte (Service Verbreitungssysteme, SVS) des Thementeams Senderbe- trieb Südost-Niedersachen (TT SB SO-NDS)
Los 2 Senderstandorte (SVS) des Thementeams Senderbetrieb Nordwest-Niedersachsen und Bremen (TT SB NW-NDS/HB)
Los 3 Senderstandorte (SVS) der Thementeams Senderbetrieb Hamburg und Mecklenburg- Vorpommern (TT SB HH/MV) sowie Senderbetrieb Schleswig-Holstein (TT SB SH)
Los 4 Studiostandorte des NDR in Hamburg
Sie umfasst die
• Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln der Hauptabteilung Informations- Medien- und Verbreitungstechnik (HA IMV), der Hauptabteilung Produktion (HA PD) sowie für die Techni- sche Ausbildung.
• Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen der Senderstandorte (SVS).
Der Umfang der Dienstleistung enthält neben der Durchführung der elektrischen Prüfung auch deren Datenerfassung und Dokumentation.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01. Januar 2027 und endet am 31.12.2027. Der NDR behält sich eine dreimalige einseitig auszuübende Option auf Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils ein Jahr vor. Die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt maximal vier Jahre.
Im Folgenden werden die Rahmenbedingungen und Leistungen im Detail beschrieben.
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1 Rahmenbedingungen
1.1 Standorte
1.1.1 Studiobereich Hamburg (Los 4)
Der Studiobereich Hamburg umfasst die Standorte • NDR Lokstedt, Hugh-Greene-Weg 1 • NDR Rothenbaum, Rothenbaumchaussee 132-134 • Studio Rathaus Hamburg • Studio Volksparkstadion • Studio Laeizhalle (Musikhalle) • Studio Elbphilharmonie • Studio Millerntor
1.1.2 Senderstandorte: Service Verbreitungssysteme
Die Senderstandorte vom NDR betreibt die Abteilung Service Verbreitungssysteme gemäß Auftei- lung der Lose 1 – 3 (siehe dazu auch Anlage 2). Die voraussichtliche Beschäftigung exklusive der Reisezeiten für dieses Los ist der Standortliste Sendertechnik zu entnehmen. Hotelkosten sind entsprechend zu berücksichtigen und gehen zu Lasten des AN.
1.2 Arbeitszeiten
Die regelmäßige betriebsübliche Arbeitszeit an den NDR-Senderstandorten ist aufgrund der räum- lichen Verteilung der Senderanlagen in Norddeutschland je nach Einsatzplanung mit den An- sprechpartnern des Auftraggebers rechtzeitig vorher abzustimmen. Die abzustimmenden Zeiten bewegen sich zwischen:
o Montag – Donnerstag 8:00 – 16:30 Uhr
o Freitag 8:00 -15:00 Uhr
Die regelmäßige betriebsübliche Arbeitszeit an den NDR Standorten Hamburg Lokstedt und Ham- burg Rotherbaum ist mit folgenden Uhrzeiten festgelegt:
o Montag – Donnerstag 8:00 – 16:30 Uhr
o Freitag 8:00 – 15:00 Uhr.
Diese Arbeitszeiten sind mit dem Einheitspreis zu vergüten, und nur in den genannten Zeiten ist es gewährleistet, dass Ansprechpartner für den Prüfenden im NDR vorhanden sind.
Die Arbeiten sind während der oben genannten Zeiten zu erbringen, es sei denn, dass aus betrieb- lichen Gründen durch den Auftraggeber andere Zeiten festgesetzt werden. Aufgrund der betriebli- chen Erfordernisse können Arbeiten zum Teil nicht zusammenhängend an aufeinander folgenden
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Tagen ausgeführt oder kurzfristig abgesagt werden. In diesen Fällen ist die DGUV Koordination an- zusprechen, um andere Einsatzbereiche abzustimmen. Pro Betriebsmittel ist ein vom NDR gestell- ter Barcode und ein mit dem NDR abgestimmter und vom AN gestellter Prüfaufkleber zu befestigen.
1.3 Arbeitsnachweise / Rechnungsstellung
Arbeitsnachweise sind in Form von Stunden- und Materialnachweisen dem benannten Koordinator des NDR wöchentlich zur Unterschrift vorzulegen.
Die vom Koordinator des NDR anerkannten Arbeitsnachweise werden je Kalendermonat gesammelt und zum Monatsende zu einer Sammelrechnung zusammengefasst.
- Leistungsumfang
2.1 Tätigkeiten Die Tätigkeiten beinhalten die Datenaufnahme, -pflege und -erfassung sowie Erst-, Reparatur-, Wie- derholungs- und Spontanprüfungen nach DGUV Vorschrift 3, VDE 0100 bzw. Betriebssicherheitsver- ordnung. Die vorhandenen Geräte, E-Verteilungen und Gestelle sind einzeln zu erfassen, zu prüfen und zu kennzeichnen. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren (siehe 0 2.7 Prüfmittel / Doku- mentation). Prüfungen sind auch im laufenden Betrieb, d.h., ohne die Möglichkeit, dass Prüfobjekt außer Betrieb oder spannungsfrei zu schalten, durchzuführen.
2.2 Arbeitsvorbereitung / Einweisung Vor der eigentlichen Ausführung muss eine Planung der Arbeiten und die Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgt sein, die Folgendes beinhalten muss:
• Termine für regelmäßige Terminabsprachen für die verschiedenen Standorte und Bereiche mit den Auftraggebern.
• Ausschließliche Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Codierungen (Prüf-ID bzw. Barcodes) für Gestelle, Geräte und Anlagen in Abstimmung und Zusammenarbeit mit den benannten Mitarbeitern des NDR aus den genannten Abteilungen.
• Vorhaltung notwendiger und vom Auftraggeber vorgegebener Prüfplaketten.
• Die Auswahl der für die jeweiligen Prüfobjekte geeigneten und erforderlichen elektrotech- nischen Prüfverfahren.
• Ortskenntnis bzw. die Erlangung derselben mit dafür benannten Mitarbeitern des NDR.
Die Erlangung der Ortskenntnis und der Kenntnis über die speziellen Gegebenheiten im NDR macht eine Einweisung notwendig. Deshalb ist es erforderlich, dass möglichst immer die selben Prüfer mit den schon erworbenen Kenntnissen zum Einsatz kommen. Veränderungen der Personen sind un- verzüglich vorher mit dem NDR abzustimmen.
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2.3 Arbeitsdurchführung • Geräte-, Gestell- und Anlagenprüfung nach DGUV Vorschrift 3, VDE 0100 bzw. Betriebssi- cherheitsverordnung (z.B. Sichtprüfung)
• Durchführung der elektrotechnischen Prüfung nach DGUV Vorschrift 3, VDE 0100 bzw. Be- triebssicherheitsverordnung mit den unten genannten Prüfgeräten
• Kennzeichnung der geprüften Geräte, Gestelle und Anlagen mit den unten genannten Co- dierungen bzw. Etiketten
• Dokumentation der Prüfungsergebnisse in einem elektronischen Verfahren, mit der Daten- bank Mebedo Elektromanager, sowie unter Nutzung der vorgegebenen Namenskonventio- nen
• Wöchentliche Weiterleitung und Bereitstellung der dokumentierten Daten an benannte Mitarbeiter der genannten Abteilungen zur weiteren Verwendung. Im Einzelfall kann dies auch täglich verlangt werden
• Bei Prüfung von eingeschalteten Geräten, Gestellen und Anlagen im laufenden Betrieb sind die jeweils benannten Mitarbeiter der verantwortlichen Abteilung des NDR in Kenntnis zu setzen und die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die dafür vorgeschriebe- nen Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten.
• Im Zweifelsfall ist eine Absprache mit dem benannten Mitarbeiter der verantwortlichen Abteilung zwingend erforderlich.
2.4 Disposition / Erreichbarkeit Die Disposition der Arbeiten wird durch die DGUV Koordination im NDR vorgenommen und dem Auftragnehmer rechtzeitig vor Beginn mitgeteilt. Eine kurzfristige Änderung ist aber jederzeit auf- grund des Sende- und Produktionsbetriebes möglich. Deshalb ist es erforderlich, dass die Prüfen- den jederzeit mobil für den NDR erreichbar sind, um Änderungen der Einsatzplanung abzustimmen.
2.5 Prüfobjekte / Arbeitsumfang Elektrische Geräte, Gestelle und Anlagen der Rundfunk-, Veranstaltungs-, Elektro-, Kommunikations- und EDV Technik in Studio-, Regie-, Geräte-, Schalt-, Labor-, Infrastruktur-, Technik- und Serverräu- men sowie Übertragungswagen.
Die vorhandenen Geräte und Gestelle sind einzeln zu erfassen und gemäß DGUV Vorschrift3, VDE 0100 bzw. Betriebssicherheitsverordnung zu prüfen. Der geprüfte Zustand ist datenbankkompatibel (siehe 0 2.7 Prüfmittel / Dokumentation) zu dokumentieren. Außerdem sind an den vorhande- nen Anlagen und Geräten nach laufenden Erweiterungs-, Umbau-, Erneuerungs- und Änderungsar- beiten bei Bedarf und nach Anweisung oder Aufforderung die vorgeschriebenen Prüf- und Doku- mentationsarbeiten auszuführen. Prüfungen sind auch im laufenden Betrieb, d.h. ohne die Möglich- keit, das Prüfobjekt außer Betrieb zu nehmen, - auch unter Spannung - durchzuführen. Die Prüfun- gen sind ausschließlich durch die vom NDR zur Verfügung gestellten Prüfgeräte durchzuführen.
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2.6 Mengengerüst Aus den bisherigen Erfahrungen ergibt sich folgender kalkulatorischer Stundenansatz für die Dienstleistungserbringung:
| Los 1 | Senderstandorte (SVS) des TT SB SO-NDS | |
|---|---|---|
| a. | 270 |
| Los 2 | Senderstandorte (SVS) des TT SB NW-NDS/HB | |
|---|---|---|
| b. | 280 |
| Los 3 | Senderstandorte (SVS) des TT SB HH/MV und des TT SB SH | |
|---|---|---|
| c. | 500 |
| Los 4 | Dienstleistungsteil Studiobereich HH | Stunden |
|---|---|---|
| d. | Datenpflege / Dokumentation | 300 |
| e. | Bereich HA IMV | 1700 |
| f. | Bereich HA PD | 150 |
| g. | Technische Ausbildung | 350 |
| Summe | 2500 |
Daraus ergibt sich eine Gesamtsumme von 3550 Stunden pro Jahr.
2.7 Prüfmittel / Dokumentation Im Bereich der Produktionsmittel wird mit Metrel MI 3360 Omega gemessen und die Mebedo Elekt- romanager Datenbank zur Dokumentation genutzt. Die entsprechenden Geräte und Datenbanken werden beigestellt. Bei Nutzung eigener Messgeräte müssen diese zu der vorgegebenen Datenbank kompatibel sein.
Zur Kennzeichnung der Geräte werden vom NDR ID- Plaketten (Barcodes) zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden die Geräte mit Jahresaufklebern nach erfolgreicher Prüfung markiert. Diese sind nach Vorgaben des NDR zu beschaffen.
Für die ortsveränderlichen Betriebsmittel des TT SB HH/MV und des TT sind runde Aufkleber mit 15mm Durchmesser mit der Aufschrift: geprüft nach DGUV V3 „Datum“ vorzuhalten. Ca. 600 Stück pro Prüfjahr.
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3 Dauer des Vertrages und Abnahmemenge
Es ist vorgesehen, einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten beginnend mit dem 01.01.2027 abzuschließen. Der NDR behält sich eine dreimalige einseitig auszuübende Option auf Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils ein Jahr vor. Die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinba- rung beträgt maximal vier Jahre.
Der Umfang, die Art und der Zeitpunkt der zu erbringenden Leistungen richtet sich nach den be- trieblichen Erfordernissen des 24-Stunden-Produktions- und Sendebetriebes. Auf Grund dieser betrieblichen Zwänge und anderer nicht genau voraussehbarer Ereignisse lassen sich die Abnah- memengen nicht genau vorhersagen.
Die im Anhang 1 angegebenen Mengen entsprechen der Erfahrung der vergangenen Jahre. Die Abnahmemenge bezieht sich auf den Wert von 2.500 Stunden für den Studiobereich Hamburg und 1050 Stunden für die Senderkomplexe pro Jahr als 100 % Ausgangswert. Die entspricht erfah- rungsgemäß dem kontinuierlichen Einsatz von mindestens zwei Prüfenden.
Anhang
I. Anforderungskatalog siehe dazu beigefügte Tabelle in Anlage 1.
II. Technische Eignung des eingesetzten Personals Für alle Arbeiten ist fachspezifisch geschultes Personal mit mindestens 5-jähriger Erfahrung mit Installationsarbeiten in komplexen Stromversorgungs- und Niederspannungsschaltanlagen einzu- setzen. Erfahrung im Medienbereich und dort speziell bei Messungen bzw. Prüfungen an Gestellen im laufenden Sende- und Produktionsbetrieb ist Voraussetzung. Für die Qualifikation des Personals gelten folgende Unterscheidungen und Spezifikationen:
• Elektrotechniker (staatlich geprüft) mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum staat- lich geprüften Elektrotechniker
• Elektromeister mit erfolgreich vor einer Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammer abgelegten Meisterprüfung oder einem vergleichbaren staatlich anerkannten Abschluss
• Elektrofachkraft mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zur staatlich geprüften Elekt- rofachkraft
Für die ausgeschriebene Dienstleistung gilt, dass ausschließlich Elektrotechniker sowie Elektro- fachkräfte und Elektromeister mit den beschriebenen Qualifikationen eingesetzt werden dürfen. Vorgeschriebene wiederkehrende Schulungen müssen regelmäßig besucht werden.
Das Personal muss über gute Kenntnisse der deutschen Sprache sowohl in Wort als auch Schrift verfügen. Es muss die für die Arbeiten erforderlichen und üblichen Fachausdrücke beherrschen.
Zum Nachweis der Qualifikation des eingesetzten Personals sind dem Auftraggeber auf dessen Verlangen die entsprechenden Zertifikate, Tätigkeitsnachweise, Prüfungs- oder Abschlusszeugnisse vorzulegen.
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III. Ergänzende Regelungen zu Arbeitszeiten
III.1 Stundenlohnarbeiten Die Arbeiten werden aus betriebsbedingten Gründen wie unterschiedlicher Umfang, Zeitpunkt, unterschiedliche Art und Dauer sowie Wartezeiten als Stundelohnarbeiten ausgeschrieben.
Der Bieter ist aufgefordert, für die Berechnung von Pos. I. reguläre Stundensätze für Werktage zwi- schen 07:00 und 22:00 Uhr anzugeben, sowie
III.2 Nachtarbeit
Zuschläge für Nachtarbeiten werktags zwischen 22:00 bis 07:00 Uhr,
III.3 Sonn- und Feiertage
Zuschläge für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen.
III.4 Arbeitszeit
Die zu vergütende Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Mitarbeiters an der vereinbarten Ar- beitsstelle auf dem Gelände des NDR.
Für An- und Abfahrten am Einsatzort Hamburg ist der Bieter aufgefordert, eine Pauschale anzuge- ben.
Darüberhinausgehende Fahrten im Sendegebiet des NDR werden nach Aufwand berechnet.
Weitere Zuschläge, Sonder- oder Mehrarbeitszuschläge, Reise- oder Wartezeiten, Reise- oder Un- terbringungskosten, Auslösung, Spesen und dergl. werden nicht vergütet.
III.5 Außerordentliche Arbeitszeiten Es ist davon auszugehen, dass die Arbeiten teilweise auch während außerordentlicher Arbeitszeiten und an besonderen Arbeitstagen ausgeführt werden müssen. Aufgrund der Erfahrung der letzten Jahre kann der Umfang wie folgt angenommen werden:
Nachtarbeit in der Zeit von 22:00 bis 07:00 Uhr 1 % GF1 = 0,01
Arbeiten an Sonntagen 1 % GF2 = 0,01
Arbeiten an gesetzl. Feiertagen, die auf einen
Samstag oder Sonntag fallen 1 % GF3 = 0,01
Arbeiten an allen übrigen gesetzlichen Feiertagen 1 % GF4 = 0,01
III.6 Einweisung Für den Fall, dass das Personal in die örtlichen Gegebenheiten eingewiesen werden muss, ist vom Bieter ein Angebot über Dauer und Umfang dieser Maßnahmen abzugeben. Zusätzlich ist mit dem Auftraggeber die erforderliche Einbindung von Mitarbeitern der HA IMV, der HA PD, der Technischen
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Ausbildung und dem Senderbetrieb für diese Maßnahme abzuklären, um dem Auftraggeber einen Überblick über die dem Auftraggeber dadurch entstehenden Kosten zu verschaffen.
IV. Planungs-, Informations- und Berichtspflichten des Auftragnehmers Nach Beendigung der Arbeiten bzw. mindestens wöchentlich ist dem Auftraggeber ein Tätigkeitsbe- richt vorzulegen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem NDR alle erkannten Schä- den an den Anlagen oder Einrichtungen zu melden.
Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet.
V. Mitwirkungspflichten des NDR Soweit es in der Leistungsbeschreibung nicht anderslautend beschrieben ist, bestehen für den NDR keine Mitwirkungspflichten. Das bedeutet, der NDR stellt grundsätzlich keinerlei Leistungen, keinerlei Ausrüstung sowie keine Hardware und keine Software zur Verfügung, es sei denn, dies ist in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich anders geregelt.
Die Einarbeitung geht grundsätzlich zu Lasten des Auftragnehmers. Der dafür erforderlich gehalte- ne Zeitraum ist im Angebot anzugeben.
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Anlagen 1
Anforderungen tabellarisch
Die folgenden Anforderungen müssen bei Angebotsabgabe erfüllt sein (A-Kriterien), da es sonst zum Ausschluss des Angebots führt.
- Prüfer:
| Kriterium | ||
|---|---|---|
| 1.1 | Die prüfenden Personen sind ausgebildete Elektrofachkräfte (EFK), wie sie in der Betriebssicherheitsverordnung* §2 (6) und den TRBS (1203 Teil 3) gefor- dert sind. Entsprechende Nachweise über die Befähigung und die regelmäßige Aus- und Weiterbildung sind vorzulegen. *Betriebssicherheitsverordnung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13.Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert worden ist | A |
| 1.2 | Die Prüfenden besitzen fundierte und aktuelle Kenntnisse der relevanten Prüfvorschriften und Messverfahren? | A |
| 1.3 | Die Prüfenden besitzen Erfahrungen in Rundfunktechnik und Veranstaltungs- technik? | A |
| 1.4 | Die Prüfenden sind jederzeit in der Lage, sich mit Mitarbeitern des NDR in Wort und Schrift auf Deutsch zu verständigen? | A |
| 1.5 | Der Prüfende ist zu den vertraglich festgelegten Arbeitszeiten für den NDR mobil erreichbar. | A |
- Messungen: Verfahren, Geräte, Dokumentation
| 2.1(1) | Derzeit setzt der NDR im Bereich der Produktion Messgeräte der Firma Metrel (MI 3360 Omega GT XA) ein. Die Prüfenden haben fundierte Kenntnisse im Umgang mit diesen Meßgeräten. | A |
|---|---|---|
| 2.1(2) | Die Prüfenden verfügen über Kenntnisse im Umgang mit der Datenbank Elekt- romanager von Mebedo? Dies beinhaltet die Vor- und Nachbereitung der Prüfung, den Export der rele- vanten Prüfdaten zum Prüfgerät und den Import der Prüfergebnisse in die Datenbank. | A |
A = Ausschlusskriterium
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