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Werkvertrag
zwischen dem
Goethe-Institut e.V.,
vertreten durch die Bereichsleitung Bau- und Immobilienmanagement, Frau Stephanie Wymer,
Oskar-von-Miller-Ring 18, 80333 München,
– im Folgenden „Auftraggeber“ genannt –
und der
Firma
vertreten durch
Anschrift:
– im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt –
§ 1 Vertragsbestandteile, Vertragsgegenstand, Ausführung der Leistung
- Für diesen Vertrag gelten die folgenden Bestandteile in nachfolgender Rang- und Reihenfolge:
- Die Bestimmungen dieses Vertrages
- Die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zu diesem Vertrag)
- Das Preisblatt Prüfung nach DGUV-V3 (Anlage 2 zu diesem Vertrag)
- Leistungskonzept des Bieters zu qualitativen Zuschlagskriterien (Anlage 3)
- Unterlagen zu Eignung (Anlagen 4.1 bis 4.8)
- den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen VOL/B in der Fassung vom 5. August 2003
Allgemeine Vertragsbedingungen des Auftragnehmers werden zu keinem Zeitpunkt, auch nicht während der Vertragslaufzeit, Teil des Vertrages.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich ab der Zuschlagserteilung zur Prüfung der elektrischen Betriebsmittel nach DGUV-V3 sowie zur Erbringung der weiteren Leistungen gemäß der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 zu diesem Vertrag. Der Auftragnehmer schuldet insbesondere den Dienstleistungserfolg, wie im Einzelnen in Anlage 1 festgelegt. Der Auftragnehmer hat überdies die zur Erbringung der Leistungen nach diesem Vertrag erforderlichen Vorbereitungs- und Nebenleistungen zu erbringen, auch wenn diese im Vertrag einschließlich seiner Anlagen nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Vorbereitungs- und Nebenleistungen sind sämtliche Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen nach diesem Vertrag erforderlich sind.
- Gegenstand dieses Vertrags sind damit hauptsächlich werkvertragliche Pflichten des Auftragnehmers im Sinne von § 631 BGB, insbesondere die Herbeiführung eines Dienstleistungserfolges, sowie einzelne dienstvertragliche Pflichten im Sinne von § 611 BGB.
- Der Auftragnehmer trägt die Verkehrssicherungspflicht bei der Ausführung der Vertragsleistungen. Der Auftragnehmer trägt zudem die alleinige Verantwortung für die Umsetzung, Einhaltung und Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen durch sein eingesetztes Personal. Er hat bei allen Arbeiten sicherzustellen, dass keine Personen gefährdet werden oder zu Schaden kommen. Bei Arbeiten, die die im Gebäude anwesenden Personen gefährden könnten, hat der Auftragnehmer die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Die allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften mit Sicherheitsvorkehrungen, die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft und die geltenden Bestimmungen aus den einzelnen Fachbereichen sind unbedingt einzuhalten.
- Der Auftragnehmer wird ausschließlich geeignete, fachkundige, zuverlässige, gesunde und mit den eingesetzten Maschinen, Geräten und ähnlichen Hilfsmitteln vertraute Arbeitskräfte einsetzen und wird diese stets in ausreichendem Umfang zur Verfügung halten und einsetzen. Das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal ist vom Auftragnehmer entsprechend den fachlichen Anforderungen der Leistung und besonderen Anforderungen des Auftraggebers zu unterweisen und regelmäßig weiterzubilden.
- Das Personal des Auftragnehmers muss in der gesetzlichen Unfallversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung versichert sein; der Auftragnehmer hat dies auf Verlangen nachzuweisen.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrags sämtliche für ihn geltenden gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten. Hierzu gehören insbesondere die ordnungsgemäße Entrichtung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, die Beachtung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die Gewährung mindestens derjenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder nach einer nach §§ 7, 7a oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die jeweilige Leistung verbindlich sind.
- Der Zeitraum für die Erbringung der Dienstleistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1).
- Der Auftragnehmer versichert, dass er während seiner gesamten Tätigkeit für den Auftraggeber kein paralleles Anstellungsverhältnis zu diesem unterhält.
§ 2 Vergütung
- Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber für die von ihm nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen und nur für die nachweislich erbrachten Stunden die Vergütung nach Anlage 2 zu diesem Vertrag zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung beinhaltet alle Leistungen nach diesem Vertrag sowie die an Dritte (einschließlich staatlicher Behörden) zu zahlenden Vergütungen und Gebühren sowie jegliche anderen Zahlungen. Soweit keine Leistung erfolgt, wird keine Vergütung gezahlt.
- Der Auftragnehmer zahlt mindestens die in Anlage 2 zu diesem Vertrag genannten Löhne, Gehälter und Abgaben.
- Die Versteuerung der Vergütung und die Abführung etwaiger Sozialversicherungsbeiträge obliegt dem Auftragnehmer. Weiterhin wird der Auftragnehmer darauf hingewiesen, dass ihm der Abschluss einer Krankenversicherung obliegt.
- Die Vergütung wird auf folgendes Bankkonto des Vertragspartners überwiesen:
Bankleitzahl:
Bank:
Kontonummer:
IBAN
BIC
§ 3 Verschwiegenheitspflicht
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und ihm während der Vertragsdauer bekannt gewordenen betrieblichen Vorgänge, an deren Geheimhaltung das Goethe-Institut ein berechtigtes Interesse hat und welche nach ihrer Art, Quelle oder Bezeichnung als vertraulich anzusehen sind, während der Dauer des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle während der Erfüllung des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen institutsinternen Angelegenheiten, deren Weitergabe an Dritte geeignet ist, den Interessen des Goethe-Instituts zu schaden, auch nach Ende des Vertragsverhältnisses Verschwiegenheit zu bewahren.
- Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer sämtliche personenbezogenen Daten, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bekannt werden, weder für Zwecke, die nicht mit der Erfüllung dieses Vertrages im Zusammenhang stehen, noch in einer sonstigen Weise unbefugt zu nutzen, an Dritte weiterzugeben oder zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Diese Verpflichtung besteht über die Beendigung dieses Vertragsverhältnisses hinaus fort.
- Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Informationen, deren Veröffentlichung das Goethe-Institut zugestimmt hat oder die ohne Verletzung dieser Geheimhaltungsregelung allgemein zugänglich oder bekannt sind.
§ 4 Abnahme
- Die Dienstleistungen nach diesem Vertrag werden vom Auftraggeber gemäß den nachfolgenden Bestimmungen abgenommen:
- Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber nach vertragskonformer Erbringung der betreffenden Leistungen die vertragsgemäße Erfüllung in Textform (Regiezettel) anzuzeigen und die Abnahme zu verlangen.
- Die Abnahme der betreffenden Vertragsleistungen erfolgt am Tag des Abnahmeverlangens des Auftragnehmers durch Unterzeichnung des Auftraggebers auf dem Regiezettel.
§ 5 Aufsichtsperson
- Der Auftragnehmer hat für die Ausführung der Arbeiten, insbesondere bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten eine geeignete Aufsichtsperson zu benennen und einzusetzen, die die Einhaltung der Sicherheits‑ und Unfallverhütungsvorschriften nach diesem Vertrag sowie der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) vor Ort überwacht.
§ 6 Vertragsdauer und Kündigung
- Der Vertrag tritt mit dem Zuschlag in Kraft und endet automatisch mit Ablauf der Dienstleistungserbringung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
- Dem Auftraggeber steht das Recht auf ordentliche Kündigung dieses Vertrages mit einer Frist von vier Wochen zu.
- Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund für beide Vertragsparteien bleibt unberührt.
- Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Auftraggeber bleibt unberührt.
- Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 7 Haftung, Versicherung, Mangelhafte Leistung des Auftragnehmers
- Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für sämtliche Schäden, die auf Maßnahmen zurückzuführen sind und von dem Personal des Auftragnehmers vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden. Eine Haftung besteht nicht, wenn der Auftragnehmer, sein Personal bzw. seine Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB die für den Schaden ursächliche Pflichtverletzung nachweislich nicht zu vertreten hat.
- Der Auftraggeber haftet nicht für Schäden des Auftragnehmers und von dessen Personal und Erfüllungsgehilfen. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen Dritter, die bei Ausführung der Arbeiten einen Schaden erleiden, frei. Die Freistellung des Auftraggebers schließt notwendige Kosten des Auftraggebers ein, die durch die Verteidigung gegen den Anspruch entstehen, insbesondere Gerichtskosten, Anwaltskosten sowie sonstige Beratungs- und Gutachterkosten.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für das von ihm eingesetzte Personal (einschließlich Nachunternehmern) eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensfall von mindestens 3.000.000 EUR für Personenschäden, 1.500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden sowie Umweltschäden, und 500.000 EUR für Bearbeitungsschäden abzuschließen und während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten. Dem Auftraggeber ist ein Versicherungsnachweis vor Beginn des Vertrages, auf Anforderung darüber hinaus während der Vertragslaufzeit, vorzulegen.
- Für die Mängelgewährleistungsrechte des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
- Soweit durch eine nicht vertragsgemäße Ausführung der Leistung Einschränkungen der Arbeitssicherheit eintreten, kann der Auftraggeber verlangen, dass der Auftragnehmer durch eine nicht zu vergütende Dienstleistung die Einschränkungen beseitigt. Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
§ 8 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
- Die Pflichten dieses Vertrages gelten, soweit rechtlich zulässig, sinngemäß auch für die vom Auftragnehmer eingesetzten Unterauftragnehmer (Nachunternehmer). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Nachunternehmern diese Pflichten aufzuerlegen und dies auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, gegenüber dem Auftraggeber steht der Auftragnehmer für die Einhaltung dieser Pflichten durch die Nachunternehmer ein. Die Übertragung von Leistungen oder Teilleistungen auf Nachunternehmer über die im Rahmen der Ausschreibung genannten Nachunternehmer hinaus ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Eine solche Übertragung ist grundsätzlich nur auf solche Nachunternehmer zulässig, die im Rahmen der Ausschreibung benannt wurden. Auf Anforderung wird der Auftragnehmer für vorgesehene sowie für zu diesem Zeitpunkt bereits eingesetzte Nachunternehmer geeignete Erklärungen und Nachweise zu deren Eignung in dem vom Auftraggeber geforderten Umfang, insbesondere Angaben zum Unternehmen sowie Referenzen mit Kontaktdaten von Ansprechpartnern, die eine Überprüfung durch den Auftraggeber ermöglichen, beibringen. Bringt der Auftragnehmer diese Nachweise nicht unverzüglich bei oder hat der Auftraggeber Zweifel an der Eignung eines Nachunternehmers, so wird der Auftragnehmer den Nachunternehmer unverzüglich aus der Leistungserbringung herausnehmen bzw. diesen Nachunternehmer nicht einsetzen. Der Auftragnehmer darf mit Nachunternehmern keine ungünstigeren Bedingungen vereinbaren als die mit ihm in diesem Vertrag vereinbarten Bedingungen.
- Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber zur vollständigen und vertragsgemäßen Vertragserfüllung und entbindet ihn nicht von seiner alleinigen Haftung gegenüber dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung, in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht, dass keine illegalen Arbeitskräfte eingesetzt werden und keine Schwarzarbeit im Sinne des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung in seinem Betrieb geleistet wird. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass dies auch von Nachunternehmern, die von ihm eingesetzt werden, eingehalten wird, und weist dies dem Auftraggeber auf Verlangen nach.
- Die vorstehenden Absätze gelten entsprechend beim Einsatz mittelbarer Nachunternehmer (Nach-Nachunternehmer).
§ 9 Datenschutz
Der Auftragnehmer wird gem. Art. 13 DSGVO darauf aufmerksam gemacht, dass der Auftraggeber die personenbezogenen Daten, die zur Abwicklung dieses Vertrags erforderlich sind, zu diesem Zwecke erhebt, verarbeitet und nutzt. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Nähere Angaben hierzu sind im Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO (an diesen Vertrag angefügt) enthalten.
§ 10 Sonstiges und Schlussbestimmungen
- Der Auftragnehmer bestätigt, dass er vor Abschluss des Vertrages hinreichend Gelegenheit hatte, Fragen hierzu zu stellen, die ihm auch vollständig beantwortet wurden.
- Dieser Vertrag regelt das Verhältnis der Parteien vollständig. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform und sind von beiden Parteien zu unterzeichnen. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
- Sollte eine Bestimmung in dieser Vereinbarung unwirksam oder ungültig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige zu ersetzen, die der unwirksamen nach Inhalt und wirtschaftlicher Auswirkung am nächsten kommt.
- Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, München vereinbart.
München, den , den
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Für den Auftraggeber Für den Auftragnehmer
(Unterschrift kann durch Zuschlagsschreiben ersetzt werden) (Unterschrift kann durch Signatur in Angebotsschreiben ersetzt werden)
| INFORMATION NACH ART. 13 UND ART. 14 DSGVO HINWEIS ZUR VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN NACH ART. 13 UND 14 DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (DSGVO) Der Goethe-Institut e.V., Oskar-von-Miller-Ring 18, 80333 München, im Folgenden „Verantwortlicher“, erhebt und verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten (im Folgenden „Daten“) unter den nachfolgend aufgeführten Maßgaben. VERANTWORTLICHER Goethe-Institut e.V. Oskar-von-Miller-Ring 18 80333 München Telefon: +49 89 15921-0 www.goethe.de ZWECK Wir verarbeiten Ihre Daten, um den mit Ihnen geschlossenen Vertrag abzuwickeln. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre Daten im Zusammenhang mit den uns obliegenden gesetzlichen Pflichten. RECHTSGRUNDLAGE Die Datenverarbeitung ist auf Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO, Erfüllung von vertraglichen Pflichten, gestützt. Die Verarbeitung basiert auf vertraglichen Pflichten zwischen Ihnen und dem Goethe-Institut. Die personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Rechtsverhältnisses benötigt. KATEGORIEN DER ZU VERARBEITENDEN PERSONENBEZOGENEN DATEN Wir verarbeiten folgende Daten über Sie: * Ihren Namen, * Ihre Anschrift, * ggf. weitere Kontaktdaten, wie z.B. E-Mail-Adresse, Mobiltelefonnummer, etc. * ggf. Ihre Kontodaten, * ggf. die im Rahmen der Foto-/Videoaufnahmen anfallenden Daten (Foto-/Videoaufnahmen und Metadaten des Foto-/Videomaterials). Bei einer Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO gilt: Ohne die Daten, die Sie uns im Vorfeld des Vertragsschlusses zur Verfügung gestellt haben, ist der Vertragsschluss nicht möglich. WEITERGABE AN DRITTE Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen. ÜBERMITTLUNG IN EIN DRITTLAND Eine Übermittlung in ein Drittland erfolgt nur, wenn für das betreffende Land von der EU-Kommission festgestellt ist, dass ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet ist, oder mit dem Empfänger die von der EU-Kommission erlassenen „Standarddatenschutzklauseln“ (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32010D0087) vereinbart wurden. Für den Fall einer Erstellung und Veröffentlichung von Bild- und/oder Tonaufnahmen gilt: Die Aufnahmen werden ferner zu den vorgenannten Zwecken an Goethe-Institute im Ausland und Kooperationspartner weitergegeben. In diesem Fall können die Daten außerhalb des Landes, in dem sie erhoben wurden, übertragen werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn für das betreffende Land von der EU-Kommission festgestellt ist, dass ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet ist, oder mit dem Empfänger die von der EU-Kommission erlassenen „Standarddatenschutzklauseln“ (https://eurlex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32010D0087) vereinbart wurden. Bei der Veröffentlichung der Daten, insbesondere im Internet, können diese auch in Ländern abgerufen werden, in denen kein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist. DAUER DER DATENSPEICHERUNG Wir speichern Ihre Daten, solange sie für den oben genannten Zweck erforderlich sind oder eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist vorgeschrieben ist. IHRE RECHTE UND KONTAKTMÖGLICHKEIT Auskunft: Auf Anforderung teilen wir Ihnen gerne mit, ob und welche Daten über Sie gespeichert sind. Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung: Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie ein Recht auf Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung dieser Daten. Datenherausgabe: Sie haben weiter das Recht, die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereit-gestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format von uns zu erhalten; Sie können diese Daten an andere Stellen übermitteln oder übermitteln lassen. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung von Daten sowie Widerruf ggf. erteilter Einwilligungen oder Widerspruch gegen eine bestimmte Datenverwendung sowie zum Recht auf Datenübertragbarkeit wenden Sie sich bitte an unsere betriebliche Datenschutzbeauftragte unter der oben angegebenen Adresse oder unter datenschutz@goethe.de. BESCHWERDE BEI DER AUFSICHTSBEHÖRDE Sie haben außerdem ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz. Diese ist Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Husarenstr. 30, 53117 Bonn. Sie können Ihre Beschwerde auch bei jeder anderen Datenschutzbehörde einlegen. Diese wird dann an die zuständige Aufsichtsbehörde weitergeleitet. |