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Leistungsbeschreibung
Prüfung des Verwendungsnachweises TU Berlin und
Charite für die Jahre 2026-2029
(mit optionalen Prüfungen für die Wirtschaftsjahre 2030 und 2031)
Vergabe Nr.: OeA-089-26
Auftraggeberin:
Technische Universität Berlin
Die Präsidentin
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
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Vergabe Nr.: OeA-089-26
Inhaltsverzeichnis
1 Bezeichnung der Leistung ................................................................................................... 3 2 Leistungsanforderungen ..................................................................................................... 3 2.1 Grundlegendes ........................................................................................................... 3 2.2 Leistungsumfang ........................................................................................................ 3 3 Optionale Leistung ............................................................................................................ 10 3.1 2030 .......................................................................................................................... 10 3.2 2031 .......................................................................................................................... 12 4 Zahlungsbedingungen ....................................................................................................... 13 5 Einzureichende Unterlagen ............................................................................................... 14 6 Zuschlagskriterien und Gewichtung ................................................................................. 15 6.1 Kriterium Angebotspreis .......................................................................................... 15 6.2 Kriterium Qualität ..................................................................................................... 15
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Vergabe Nr.: OeA-089-26
1 Bezeichnung der Leistung
Die Technische Universität Berlin (TU Berlin) beabsichtigt:
- den Auftrag für die Prüfung des zahlenmäßigen Verwendungsnachweises entspre- chend der Vorgaben der Regelungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I) und
- den Auftrag für die Prüfung des zahlenmäßigen Verwendungsnachweises von TU Ber- lin-Charite entsprechend der Regelungen zur Projekt-Förderung (NABF) für die Jahre 2026-2029 zu vergeben.
2 Leistungsanforderungen
Im Folgenden werden die Mindestkriterien des Leistungsumfangs und die geforderten Rand- bedingungen für diese Ausschreibung beschrieben.
Alle im Leistungsverzeichnis geforderten Bedingungen sind verpflichtend einzuhalten. Ist die Einhaltung der vorgegebenen Mindestkriterien aus dem Angebot nicht eindeutig ersichtlich bzw. werden diese nicht erfüllt, wird das Angebot von der Vergabe ausgeschlossen.
2.1 Grundlegendes Die Prüfung der Wirtschaftsjahre 2026 - 2029 von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage abge- stimmter Termine an der TU Berlin und der Charite. Auf Grundlage der: Hinweise zur Gestaltung des Verwendungsnachweises für die institutionelle Förde- rung der KI-Kompetenzzentren Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I), das Fördermodell zu den KI-Kompetenzzentren die Vereinbarung über die Landeszuweisungen sowie Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF)
2.2 Leistungsumfang Im Rahmen des Leistungsumfangs sind jährlich (für die Verwendungsnachweise 2026-2029) zwei Prüfungen (1 Prüfung TUB und 1 Prüfung Charite) pro Jahr beginnend in 2027-2030 durchzuführen. Gesamt-Fördersumme: 2026_22.000.000,00€ (inkl. der Projektförderung Charite 2.299.427,00€ ) 2027_22.000.000,00€ (inkl. der Projektförderung Charite 1.036.656,00€ ) 2028_22.000.000,00€ (inkl. der Projektförderung Charite 1.036.656,00€ ) 2029 22.000.000,00€ (inkl. der Projektförderung Charite 1.036.656,00€ )
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2.2.1 2026 a) TU-Berlin Die Prüfung des Wirtschaftsjahres 2026 von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage abge- stimmter Termine an der TU Berlin. Auf Grundlage der Hinweise zur Gestaltung des Ver- wendungsnachweises für die institutionelle Förderung der KI-Kompetenzzentren. dass sich die Zahlen des vorgelegten zahlenmäßigen Verwendungsnachweises aus der Buchhaltung des Zuwendungsempfängers ableiten. Stichprobenartige (10% der Geschäftsfälle) - Belegprüfungen, um die Einhaltung der Zuwendungsbedingungen sowie die Ansatzfähigkeit der Kosten nachzuvollzie- hen (Siehe Anlage) Erstellung eines Prüfvermerks mit Angabe der Ergebnisse. Diese Bescheinigung ist als eigenständige Anlage dem Verwendungsnachweis beizufügen.
Leistungsort: Technische Universität Berlin 10587 Berlin
Es wird seitens der Auftraggeberin vor Ort ein Raum für die Zeit der Prüfung der Belege zur Verfügung gestellt. → Nach Rücksprache und Genehmigung der Auftraggeberin, sind Teile der Prüfung auch au- ßerhalb der Präsenz an der TU Berlin möglich.
Leistungszeitraum: 30.05.2027 Fertigstellung des Sachberichtes und des zahlenmäßigen Verwen- dungsnachweises durch die TU Berlin 01.06.-24.06.2027 Prüfungszeitraum für den Sachbericht und den zahlenmäßigen Verwendungsnachweis 24.06.2027 Übergabe des zahlenmäßigen Verwendungsnachweises inkl. Prüfver- merk an die Auftraggeberin 30.06.2027 Abgabepflicht des Sachberichtes und des zahlenmäßigen Verwen- dungsnachweises an den Mittelgeber
b) Charite Die Prüfung des Wirtschaftsjahres 2026 von Projekt-Fördermitteln auf Grundlage abge- stimmter Termine an der Charite. Auf Grundlage der Hinweise zur Gestaltung des Verwen- dungsnachweises für die ins(cid:415)tu(cid:415)onelle Förderung der KI-Kompetenzzentren sodass sich die Zahlen des vorgelegten zahlenmäßigen Verwendungsnachweises aus der Buchhaltung der Charite ableiten. Stichprobenartige (10% der Geschäftsfälle) - Belegprüfungen, um die Einhaltung der Zuwendungsbedingungen sowie die Ansatzfähigkeit der Kosten nachzuvollzie- hen
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Erstellung eines Prüfvermerks mit Angabe der Ergebnisse. Diese Bescheinigung ist als eigenständige Anlage dem Verwendungsnachweis beizufügen.
Leistungsort: Charite 10587 Berlin
Es wird seitens der Auftraggeberin vor Ort ein Raum für die Zeit der Prüfung zur Verfügung gestellt. →Nach Rücksprache und Genehmigung der Auftraggeberin, sind Teile der Prüfung auch au- ßerhalb der Präsenz an der Charite möglich
Leistungszeitraum: 31.03.2027 Fertigstellung des Sachberichtes und des zahlenmäßigen Verwendungs- nachweises durch TU Berlin-Charite 01.05.-24.06.2027 Prüfungszeitraum für den Sachbericht und den zahlenmäßigen Verwendungsnachweis 24.06.2027 Übergabe des zahlenmäßigen Verwendungsnachweises inkl. Prüfver- merk an den Auftraggeber 30.06.2027 Abgabepflicht des Sachberichtes und des zahlenmäßigen Verwendungs- nachweises an den Mittelgeber
2.2.2 2027 a) TU Berlin Die Prüfung des Wirtschaftsjahres 2027 von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage abge- stimmter Termine an der TU Berlin. Auf Grundlage der Hinweise zur Gestaltung des Ver- wendungsnachweises für die institutionelle Förderung der KI-Kompetenzzentren. dass sich die Zahlen des vorgelegten zahlenmäßigen Verwendungsnachweises aus der Buchhaltung des Zuwendungsempfängers ableiten. Stichprobenartige (10% der Geschäftsfälle) - Belegprüfungen, um die Einhaltung der Zuwendungsbedingungen sowie die Ansatzfähigkeit der Kosten nachzuvollzie- hen (Siehe Anlage) Erstellung eines Prüfvermerks mit Angabe der Ergebnisse. Diese Bescheinigung ist als eigenständige Anlage dem Verwendungsnachweis beizufügen.
Leistungsort: Technische Universität Berlin 10587 Berlin
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Es wird seitens der Auftraggeberin vor Ort ein Raum für die Zeit der Prüfung zur Verfügung gestellt. →Nach Rücksprache und Genehmigung der Auftraggeberin, sind Teile der Prüfung auch au- ßerhalb der Präsenz an der TU Berlin möglich.
Leistungszeitraum: 30.05.2028 Fertigstellung des Sachberichtes und des zahlenmäßigen Verwen- dungsnachweises durch die TU Berlin 01.06.-24.06.2028 Prüfungszeitraum für den Sachbericht und den zahlenmäßigen Verwendungsnachweis 24.06.2028 Übergabe des zahlenmäßigen Verwendungsnachweises inkl. Prüfver- merk an den Auftraggeber 30.06.2028 Abgabepflicht des Sachberichtes und des zahlenmäßigen Verwendungs- nachweises an den Mittelgeber Erstellung eines Prüfvermerks mit Angabe der Ergebnisse. Diese Bescheinigung ist als eigenständige Anlage dem Verwendungsnachweis beizufügen.
b) Charite Die Prüfung des Wirtschaftsjahres 2027 von Projekt-Fördermitteln auf Grundlage abge- stimmter Termine an der Charite. Auf Grundlage der Hinweise zur Gestaltung des Verwendungsnachweises für die institutio- nelle Förderung der KI-Kompetenzzentren sodass sich die Zahlen des vorgelegten zahlenmäßigen Verwendungsnachweises aus der Buchhaltung der Charite ableiten. Stichprobenartige (10% der Geschäftsfälle) - Belegprüfungen, um die Einhaltung der Zuwendungsbedingungen sowie die Ansatzfähigkeit der Kosten nachzuvollzie- hen Erstellung eines Prüfvermerks mit Angabe der Ergebnisse. Diese Bescheinigung ist als eigenständige Anlage dem Verwendungsnachweis beizufügen.
Leistungsort: Charite 10587 Berlin
Es wird seitens der Auftraggeberin vor Ort ein Raum für die Zeit der Prüfung zur Verfügung gestellt.
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→Nach Rücksprache und Genehmigung der Auftraggeberin, sind Teile der Prüfung auch au- ßerhalb der Präsenz an der Charite möglich.
Leistungszeitraum: 31.03.2028: Fertigstellung des Sachberichtes und des zahlenmäßigen Verwen- dungsnachweises durch TU Berlin-Charite 01.05.-24.06.2028: Prüfungszeitraum für den Sachbericht und den zahlenmäßigen Verwendungsnachweis 24.06.2028: Übergabe des zahlenmäßigen Verwendungsnachweises inkl. Prüfver- merk an den Auftraggeber 30.06.2028: Abgabepflicht des Sachberichtes und des zahlenmäßigen Verwen- dungsnachweises an den Mittelgeber
2.2.3 2028 a) TU Berlin Die Prüfung des Wirtschaftsjahres 2028 von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage abge- stimmter Termine an der TU Berlin. Auf Grundlage der Hinweise zur Gestaltung des Ver- wendungsnachweises für die institutionelle Förderung der KI-Kompetenzzentren. dass sich die Zahlen des vorgelegten zahlenmäßigen Verwendungsnachweises aus der Buchhaltung des Zuwendungsempfängers ableiten. Stichprobenartige (10% der Geschäftsfälle) - Belegprüfungen, um die Einhaltung der Zuwendungsbedingungen sowie die Ansatzfähigkeit der Kosten nachzuvollzie- hen (Siehe Anlage) Erstellung eines Prüfvermerks mit Angabe der Ergebnisse. Diese Bescheinigung ist als eigenständige Anlage dem Verwendungsnachweis beizufügen.
Leistungsort: Technische Universität Berlin 10587 Berlin
Es wird seitens der Auftraggeberin vor Ort ein Raum für die Zeit der Prüfung zur Verfügung gestellt. →Nach Rücksprache und Genehmigung der Auftraggeberin, sind Teile der Prüfung auch au- ßerhalb der Präsenz an der TU Berlin möglich.
Leistungszeitraum: 30.05.2029: Fertigstellung des Sachberichtes und des zahlenmäßigen Verwen- dungsnachweises durch die TU Berlin
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01.06.-24.06.2029: Prüfungszeitraum für den Sachbericht und den zahlenmäßigen Verwendungsnachweis 24.06.2029: Übergabe des zahlenmäßigen Verwendungsnachweises inkl. Prüfver- merk an den Auftraggeber 30.06.2029: Abgabepflicht des Sachberichtes und des zahlenmäßigen Verwen- dungsnachweises an den Mittelgeber
b) Charite Die Prüfung des Wirtschaftsjahres 2028 von Projekt-Fördermitteln auf Grundlage abge- stimmter Termine an der Charite. Auf Grundlage der Hinweise zur Gestaltung des Verwendungsnachweises für die institutionelle Förderung der KI-Kompetenzzentren dass sich die Zahlen des vorgelegten zahlenmäßigen Verwendungsnachweises aus der Buchhaltung der Charite ableiten. Stichprobenartige (10% der Geschäftsfälle) - Belegprüfungen, um die Einhaltung der Zuwendungsbedingungen sowie die Ansatzfähigkeit der Kosten nachzuvollzie- hen Erstellung eines Prüfvermerks mit Angabe der Ergebnisse. Diese Bescheinigung ist als eigenständige Anlage dem Verwendungsnachweis beizufügen.
Leistungsort: Charite 10587 Berlin
Es wird seitens der Auftraggeberin vor Ort ein Raum für die Zeit der Prüfung zur Verfügung gestellt. →Nach Rücksprache und Genehmigung der Auftraggeberin, sind Teile der Prüfung auch au- ßerhalb der Präsenz an der Charite möglich.
Leistungszeitraum: 31.03.2029: Fertigstellung des Sachberichtes und des zahlenmäßigen Verwen- dungsnachweises durch TU Berlin-Charite 01.05.-24.06.2029: Prüfungszeitraum für den Sachbericht und den zahlenmäßigen Verwendungsnachweis 24.06.2029: Übergabe des zahlenmäßigen Verwendungsnachweises inkl. Prüfver- merk an den Auftraggeber 30.06.2029: Abgabepflicht des Sachberichtes und des zahlenmäßigen Verwen- dungsnachweises an den Mittelgeber
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2.2.4 2029 a) TU Berlin Die Prüfung des Wirtschaftsjahres 2029 von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage abge- stimmter Termine an der TU Berlin. Auf Grundlage der Hinweise zur Gestaltung des Ver- wendungsnachweises für die institutionelle Förderung der KI-Kompetenzzentren. dass sich die Zahlen des vorgelegten zahlenmäßigen Verwendungsnachweises aus der Buchhaltung des Zuwendungsempfängers ableiten. Stichprobenartige (10% der Geschäftsfälle) - Belegprüfungen, um die Einhaltung der Zuwendungsbedingungen sowie die Ansatzfähigkeit der Kosten nachzuvollzie- hen (Siehe Anlage) Erstellung eines Prüfvermerks mit Angabe der Ergebnisse. Diese Bescheinigung ist als eigenständige Anlage dem Verwendungsnachweis beizufügen.
Leistungsort: Technische Universität Berlin 10587 Berlin
Es wird seitens der Auftraggeberin vor Ort ein Raum für die Zeit der Prüfung zur Verfügung gestellt. →Nach Rücksprache und Genehmigung der Auftraggeberin, sind Teile der Prüfung auch au- ßerhalb der Präsenz an der TU Berlin möglich.
Leistungszeitraum: 30.05.2030: Fertigstellung des Sachberichtes und des zahlenmäßigen Verwen- dungsnachweises durch die TU Berlin 01.06.-24.06.2030: Prüfungszeitraum für den Sachbericht und den zahlenmäßigen Verwendungsnachweis 24.06.2030: Übergabe des zahlenmäßigen Verwendungsnachweises inkl. Prüfver- merk an den Auftraggeber 30.06.2030: Abgabepflicht des Sachberichtes und des zahlenmäßigen Verwen- dungsnachweises an den Mittelgeber
b) Charite Die Prüfung des Wirtschaftsjahres 2029 von Projekt-Fördermitteln auf Grundlage abge- stimmter Termine an der Charite. Auf Grundlage der Hinweise zur Gestaltung des Verwendungsnachweises für die institutionelle Förderung der KI-Kompetenzzentren sodass sich die Zahlen des vorgelegten zahlenmäßigen Verwendungsnachweises aus der Buchhaltung der Charite ableiten.
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Stichprobenartige (10% der Geschäftsfälle) - Belegprüfungen, um die Einhaltung der Zuwendungsbedingungen sowie die Ansatzfähigkeit der Kosten nachzuvollzie- hen Erstellung eines Prüfvermerks mit Angabe der Ergebnisse. Diese Bescheinigung ist als eigenständige Anlage dem Verwendungsnachweis beizufügen.
Leistungsort: Charite 10587 Berlin
Es wird seitens der Auftraggeberin vor Ort ein Raum für die Zeit der Prüfung zur Verfügung gestellt. →Nach Rücksprache und Genehmigung der Auftraggeberin, sind Teile der Prüfung auch au- ßerhalb der Präsenz an der Charite möglich.
Leistungszeitraum: 31.03.2030: Fertigstellung des Sachberichtes und des zahlenmäßigen Verwen- dungsnachweises durch TU Berlin-Charite 01.05.-24.06.2030: Prüfungszeitraum für den Sachbericht und den zahlenmäßigen Verwendungsnachweis 24.06.2030: Übergabe des zahlenmäßigen Verwendungsnachweises inkl. Prüfver- merk an den Auftraggeber 30.06.2030: Abgabepflicht des Sachberichtes und des zahlenmäßigen Verwen- dungsnachweises an den Mittelgeber
3 Optionale Leistung
Die im folgenden genannten Leistungen sind optionale Leistungen. Deren Anbietung ist nicht verpflichtend (kein Mindestkriterium). Die optionalen Leistungen sind im Angebot jeweils se- parat, unter der Angabe der zusätzlichen Kosten auzuweisen. Die optionalen Leistungen werden im Rahmen der Zuschlagskriterien, wie unter Punkt 6 der Leistungsbeschreibung beschrieben, bewertet.
3.1 2030
a) TU Berlin Die Prüfung des Wirtschaftsjahres 2030 von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage abge- stimmter Termine an der TU Berlin. Auf Grundlage der Hinweise zur Gestaltung des Ver- wendungsnachweises für die institutionelle Förderung der KI-Kompetenzzentren. dass sich die Zahlen des vorgelegten zahlenmäßigen Verwendungsnachweises aus der Buchhaltung des Zuwendungsempfängers ableiten.
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Stichprobenartige (10% der Geschäftsfälle) - Belegprüfungen, um die Einhaltung der Zuwendungsbedingungen sowie die Ansatzfähigkeit der Kosten nachzuvollzie- hen (Siehe Anlage) Erstellung eines Prüfvermerks mit Angabe der Ergebnisse. Diese Bescheinigung ist als eigenständige Anlage dem Verwendungsnachweis beizufügen.
Leistungsort: Technische Universität Berlin 10587 Berlin
Es wird seitens der Auftraggeberin vor Ort ein Raum für die Zeit der Prüfung zur Verfügung gestellt. →Nach Rücksprache und Genehmigung der Auftraggeberin, sind Teile der Prüfung auch au- ßerhalb der Präsenz an der TU Berlin möglich.
Leistungszeitraum: 30.05.2031: Fertigstellung des Sachberichtes und des zahlenmäßigen Verwen- dungsnachweises durch die TU Berlin 01.06.-24.06.2031: Prüfungszeitraum für den Sachbericht und den zahlenmäßigen Verwendungsnachweis 24.06.2031: Übergabe des zahlenmäßigen Verwendungsnachweises inkl. Prüfver- merk an den Auftraggeber 30.06.2031: Abgabepflicht des Sachberichtes und des zahlenmäßigen Verwen- dungsnachweises an den Mittelgeber
b) Charite Die Prüfung des Wirtschaftsjahres 2030 von Projekt-Fördermitteln auf Grundlage abge- stimmter Termine an der Charite. Auf Grundlage der Hinweise zur Gestaltung des Verwendungsnachweises für die institutio- nelle Förderung der KI-Kompetenzzentren dass sich die Zahlen des vorgelegten zahlenmäßigen Verwendungsnachweises aus der Buchhaltung der Charite ableiten. Stichprobenartige (10% der Geschäftsfälle) - Belegprüfungen, um die Einhaltung der Zuwendungsbedingungen sowie die Ansatzfähigkeit der Kosten nachzuvollzie- hen Erstellung eines Prüfvermerks mit Angabe der Ergebnisse. Diese Bescheinigung ist als eigenständige Anlage dem Verwendungsnachweis beizufügen.
Leistungsort: Charite 10587 Berlin Es wird seitens der Auftraggeberin vor Ort ein Raum für die Zeit der Prüfung zur Verfügung gestellt.
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→Nach Rücksprache und Genehmigung der Auftraggeberin, sind Teile der Prüfung auch au- ßerhalb der Präsenz an der Charite möglich.
Leistungszeitraum: 31.03.2031: Fertigstellung des Sachberichtes und des zahlenmäßigen Verwen- dungsnachweises durch TU Berlin-Charite 01.05.-24.06.2031: Prüfungszeitraum für den Sachbericht und den zahlenmäßigen Verwendungsnachweis 24.06.2031: Übergabe des zahlenmäßigen Verwendungsnachweises inkl. Prüfver- merk an den Auftraggeber 30.06.2031: Abgabepflicht des Sachberichtes und des zahlenmäßigen Verwen- dungsnachweises an den Mittelgeber
3.2 2031
a) TU Berlin Die Prüfung des Wirtschaftsjahres 2031 von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage abge- stimmter Termine an der TU Berlin. Auf Grundlage der Hinweise zur Gestaltung des Ver- wendungsnachweises für die institutionelle Förderung der KI-Kompetenzzentren. dass sich die Zahlen des vorgelegten zahlenmäßigen Verwendungsnachweises aus der Buchhaltung des Zuwendungsempfängers ableiten. Stichprobenartige (10% der Geschäftsfälle) - Belegprüfungen, um die Einhaltung der Zuwendungsbedingungen sowie die Ansatzfähigkeit der Kosten nachzuvollzie- hen (Siehe Anlage) Erstellung eines Prüfvermerks mit Angabe der Ergebnisse. Diese Bescheinigung ist als eigenständige Anlage dem Verwendungsnachweis beizufügen.
Leistungsort: Technische Universität Berlin 10587 Berlin
Es wird seitens der Auftraggeberin vor Ort ein Raum für die Zeit der Prüfung zur Verfügung gestellt. →Nach Rücksprache und Genehmigung der Auftraggeberin, sind Teile der Prüfung auch au- ßerhalb der Präsenz an der TU Berlin möglich.
Leistungszeitraum: 30.05.2032: Fertigstellung des Sachberichtes und des zahlenmäßigen Verwen- dungsnachweises durch die TU Berlin 01.06.-24.06.2032: Prüfungszeitraum für den Sachbericht und den zahlenmäßigen Verwendungsnachweis 24.06.2032: Übergabe des zahlenmäßigen Verwendungsnachweises inkl. Prüfver- merk an den Auftraggeber
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30.06.2032: Abgabepflicht des Sachberichtes und des zahlenmäßigen Verwen- dungsnachweises an den Mittelgeber
b) Charite Die Prüfung des Wirtschaftsjahres 2031 von Projekt-Fördermitteln auf Grundlage abge- stimmter Termine an der Charite. Auf Grundlage der Hinweise zur Gestaltung des Verwendungsnachweises für die institutio- nelle Förderung der KI-Kompetenzzentren sodass sich die Zahlen des vorgelegten zahlenmäßigen Verwendungsnachweises aus der Buchhaltung der Charite ableiten. Stichprobenartige (10% der Geschäftsfälle) - Belegprüfungen, um die Einhaltung der Zuwendungsbedingungen sowie die Ansatzfähigkeit der Kosten nachzuvollzie- hen Erstellung eines Prüfvermerks mit Angabe der Ergebnisse. Diese Bescheinigung ist als eigenständige Anlage dem Verwendungsnachweis beizufügen.
Leistungsort: Charite 10587 Berlin
Es wird seitens der Auftraggeberin vor Ort ein Raum für die Zeit der Prüfung zur Verfügung gestellt. →Nach Rücksprache und Genehmigung der Auftraggeberin, sind Teile der Prüfung auch au- ßerhalb der Präsenz an der Charite möglich.
Leistungszeitraum: 31.03.2032: Fertigstellung des Sachberichtes und des zahlenmäßigen Verwen- dungsnachweises durch TU Berlin-Charite 01.05.-24.06.2032: Prüfungszeitraum für den Sachbericht und den zahlenmäßigen Verwendungsnachweis 24.06.2032: Übergabe des zahlenmäßigen Verwendungsnachweises inkl. Prüfver- merk an den Auftraggeber 30.06.2032: Abgabepflicht des Sachberichtes und des zahlenmäßigen Verwen- dungsnachweises an den Mittelgeber
4 Zahlungsbedingungen
Mit dem angebotenen Preis sind alle für die sachgerechte Ausführung der Leistung erforder- lichen Aufwendungen frei Verwendungsstelle abgegolten. Diesen Festpreisen wird bei Rech- nungsstellung die Umsatzsteuer in der zum Zeitpunkt der Leistung jeweils geltenden Höhe hinzugerechnet. Die Berechnung anderer oder zusätzlicher, als im Preisblatt angebotenen Preise ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Zahlung des Rechnungsbetrages durch die TU Berlin erfolgt nach vertragsmäßiger Leis- tung und Rechnungseingang binnen eines Monats bargeldlos auf das vom Auftragnehmer
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anzugebende Konto. Die Zahlungsfrist gilt als gewahrt, wenn die Auftraggeberin ihr Kreditin- stitut angewiesen hat, den Rechnungsbetrag zu überweisen. Wurden Abschlags- oder Vo- rauszahlungen vereinbart, gilt die vorstehende Bestimmung entsprechend.
5 Einzureichende Unterlagen
Neben den vom Unternehmen einzureichenden Formularen (siehe Vergabeunterlagen) sind folgende Punkte im Angebot schriftlich darzustellen. Werden die folgenden Punkte nicht schriftlich dargestellt, so wird das Angebot ausgeschlossen. • TUB – Angebotsschreiben des Bieters: Bitte reichen Sie dieses Dokument ausgefüllt mit dem Angebot ein. • TUB – Preisblatt (ZK1): Bitte reichen Sie dieses Dokument ausgefüllt mit dem Ange- bot ein. TUB – Wirt-Erklärungen (EK2): Bitte reichen Sie diese Dokumente ausgefüllt mit dem Angebot ein: o Wirt-124 o Wirt-214.1 Sofern zutreffend: o Wirt-235 o Wirt-236 o Wirt-238 Eigenerklärung Leistungserbringung (EK2): Der/ die Bieter*in bestätigt in Form einer Eigenerklärung, dass die unter Punkt 2 definierten Vorgaben eingehalten werden. Registernummer Wirtschaftsprüferkammer (EK): Nennung der Registernummer aus dem Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer, ersatzweise Vorlage der Bescheini- gung über die Teilnahme an der Qualitätskontrolle nach § 57 a Wirtschaftsprüferord- nung Referenzen (ZK1): Angaben über Referenzen in Form einer Referenzliste über die Prü- fung von Hochschulen und/oder ähnlichen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen durch Ihr Unternehmen in den letzten 3 Kalenderjahren. Je Referenz müssen mindestens folgende Angaben konkret benannt werden: Art der öffentlichen Einrichtung, Angabe über Förderinstrument, Fördersumme Die Referenzen werden anhand der Kriterien unter Punkt 6.2 bewertet und für die Zu- schlagsermittlung herangezogen. Eine Nachforderung ist hier ausgeschlossen. Nicht eindeutige Angaben oder nicht vorliegende Angaben werden mit 0 Punkten bewertet.
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6 Zuschlagskriterien und Gewichtung
Unter Berücksichtigung aller Umstände wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des eingereichten Angebots. Daher liegt es im Interesse des Bieters, alle angeforderten Informationen so detailliert und korrekt wie mög- lich zur Verfügung zu stellen.
Es werden die Kriterien Angebotspreis mit 80,00% und Qualität mit 20,00% gewichtet.
Die aus dem jeweiligen Kriterium ermittelten Punkte werden addiert. Der Bieter mit der Höchstpunktzahl erhält den Zuschlag. Alle Punkte werden auf zwei Nachkommastellen ge- rundet.
| Kriterium | Gewichtung | Punkte |
|---|---|---|
| Angebotspreis | 80,00 % | 80,00 |
| Qualität | 20,00% | 20,00 |
| Gesamt | 100,00 % | 100,00 Punkte |
6.1 Kriterium Angebotspreis Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (inkl. MwSt.) erhält die Höchstpunktezahl von 80 Punkten. Ist der Gesamtpreis eines Angebotes z. B. um 100 % höher im Vergleich zum An- gebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis, dann erhält dieses Angebot 0 Punkte. Null Punkte stellen die Untergrenze dar, d.h. es werden keine Negativpunkte vergeben. Die Punkte da- zwischen werden nach folgender Gleichung interpolar berechnet. (cid:3017)(cid:3045)(cid:3032)(cid:3036)(cid:3046) Formel: Punkte= (cid:4672)2− (cid:4673)×80 (cid:3017)(cid:3045)(cid:3032)(cid:3036)(cid:3046) (cid:3288)(cid:3284)(cid:3289)
6.2 Kriterium Qualität Bezüglich des Kriteriums „Qualität“ bilden die Grundlage für die Bewertung die eingereich- ten Referenzen. Maximal können hier 20 Punkte erzielt werden.
| Referenzliste mit Angaben über die Prüfung von Hochschulen und/oder ähnlichen öffent- | |||
|---|---|---|---|
| lich-rechtlichen Einrichtungen durch Ihr Unternehmen in den letzten 3 Kalenderjahren. In | |||
| jeder Referenz muss mindestens ein Mitglied des zum Einsatz vorgesehenen Prüfungs- | |||
| teams aktiv beteiligt gewesen sein. | |||
| Je Referenz müssen mindestens folgende Angaben konkret benannt werden: | |||
| Art der öffentlichen Einrichtung, Angabe über Förderinstrument, Fördersumme. | |||
| Referenzliste mit einer Referenz, die die oben genannten Anforderu gen erfüllen | n- = 10 Punkte | ||
| Referenzliste mit zwei Referenzen, die die oben genannten Anforde- rungen erfüllen | = 15 Punkte | ||
| Referenzliste mit drei Referenzen, die die oben genannten Anforder gen erfüllen | un- = 20 Punkte |
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Anlagen:
Hinweise zur Gestaltung des Verwendungsnachweises für die institutionelle Förde- rung der KI-Kompetenzzentren Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I), Verwaltungsvereinbarung Zwischen dem Bund und den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Sachsen gemäß Artikel 91b Absatz 1 Grundgesetz über die gemeinsame Förderung von KI-Kompetenzzentren
Verfahren für die verstetigte Förderung der KI-Kompetenzzentren Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF)
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