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ZC4- 17104/005-26#004 44407/13
Projektträgerschaft zur fachlichen und
administrativen Umsetzung der Förder-
richtlinie „Etablierung einer industriel-
len Bioökonomie durch die Weiterent-
wicklung und Skalierung biobasierter
Verfahren sowie den Aufbau regionaler
Innovationscluster“
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EISTUNGSBESCHREIBUNG
Stand: 26.08.2026 Seite 1 von 29
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1 Inhalt
- Ausgangslage/Hintergrund ...................................................................................... 4
- Zweck und Ziel der Fördermaßnahme/des Vorhabens .................................... 4
- Leistungsumfang ........................................................................................................ 5 3.1 Projektträgeraufgaben im engeren Sinne ............................................................ 6 3.1.1 Arbeitspaket (AP) 1: Beratung von Förderinteressenten durch den AN bei der Programmumsetzung ................................................................... 6 3.1.2 AP 2: Begleitung und Administration von Fördermaßnahmen .... 7 3.1.2.1 Skizzen- und Antragsbearbeitung .................................................. 7 3.1.2.1.1 Sichtung und fachliche Ersteinschätzung von Skizzen in Bezug auf ihre Förderfähigkeit und -würdigkeit ........................................... 8 3.1.2.1.2 Sichtung und Bewertung von Anträgen ...................................... 8 3.1.2.2 Fachliche und administrative Betreuung der bewilligten Förderprojekte........................................................................................................... 9 3.1.2.2.1 Fördervollzug ...................................................................................... 9 3.1.2.2.2 Nachhalten des Verwertungsplans ............................................. 11 3.1.2.2.3 Abstimmung mit dem AG / Projektbesprechungen ................ 11 3.1.2.2.4 Abstimmung der Fördermaßnahmen mit anderen Förderaktivitäten ................................................................................................. 12 3.1.2.2.5 Zusammenarbeit mit Dritten ......................................................... 12 3.1.3 AP 3: Begleitende Aufgaben .................................................................. 13 3.1.3.1 Betreuung der Dialogplattform, Konzeption und Organisation von Veranstaltungen .................................................................. 13 3.1.3.2 Unterstützung der BMWE-Öffentlichkeitsarbeit ...................... 14 3.1.3.3 Begleitung oder Interessenvertretung des BMWE bei Terminen, Veranstaltungen und Reisen ......................................................... 15 3.1.3.4 Fachliche Zuarbeiten ........................................................................ 16 3.1.3.5 Datenpflege / Pflege von Datenbanken ...................................... 17 3.1.3.6 Übergabe zum Ende der Vertragslaufzeit .................................. 17 3.1.3.7 Bewertung des Standes von Wissenschaft und Technik ..... 18 3.1.3.8 Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Förderung ... 19 3.2 Multiplikation der Erkenntnisse ............................................................................ 19 3.2.1 Wissenschaftliche Begleitung der Förderprojekte ......................... 20 3.2.2 Gesamtkoordination und Vernetzung der geförderten Projekte 20 3.3 Berichtspflichten ...................................................................................................... 21 3.3.1 Status- / Sachstandsberichte ................................................................. 21 3.3.2 Jahresberichte ............................................................................................ 21 3.4 Erfolgskontrolle ........................................................................................................ 22 3.4.1 Durchführung der Erfolgskontrolle auf Projektebene ................... 22
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3.4.2 Unterstützung der Erfolgskontrolle auf Programmebene ............ 23 4. Leistungszeitraum, Leistungsort und Standortanforderungen ...................... 24 5. Ausführungsbedingungen ........................................................................................ 24 5.1 Beleihung nach § 44 Abs. 4 BHO ......................................................................... 24 5.2 Zusammenarbeit mit dem BMWE ......................................................................... 26 5.3 Arbeitssprache .......................................................................................................... 27 5.4 Reisekosten ............................................................................................................... 27 5.5 Rechtliche Bedingungen ........................................................................................ 27 5.6 Digitale Fachverfahren ............................................................................................ 28 5.7 Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit ..................................................................... 29
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- Ausgangslage/Hintergrund
Die industrielle Bioökonomie bietet enormes Potenzial für nachhaltiges Wachstum, indem sie fossile Rohstoffe durch erneuerbare biologische Ressourcen ersetzt, Kli- maziele erreicht und die Wettbewerbsfähigkeit stärkt.
In der Forschung und Entwicklung bioökonomischer Produkte und Verfahren ist Deutschland gut aufgestellt. Die bisherigen Fördermaßnahmen anderer Ressorts so- wie der Bundesländer zeigen, dass bioökonomische Produkte und Verfahren im La- bormaßstab umsetzbar sind. Es mangelt jedoch an der breiten Umsetzung bioökono- mischer Produkte und Verfahren im industriellen Maßstab.
Daher wurde zur Unterstützung der Transformation der Wirtschaft zu einer nachhalti- gen, klimaneutralen Wirtschaftsform das Förderprogramm „Industrielle Bioökonomie“ initiiert, das mit Inkrafttreten der „Richtlinie zur Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie“ vom 16. Dezember 2020 am 29. Dezember 2020 (BAnz AT 28.12.2020 B2)1 startete.
Diese Förderrichtlinie wurde durch die am 27. September 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentliche „Förderrichtlinie zur Etablierung einer industriellen Bioökonomie durch die Weiterentwicklung und Skalierung biobasierter Verfahren sowie den Aufbau regi- onaler Innovationscluster" (BAnz AT 27.09.2024 B1)2 abgelöst.
- Zweck und Ziel der Fördermaßnahme/des Vorhabens
Ziel des Programms ist es, das Potenzial neuer biobasierter Verfahren für die Indust- rie zu erschließen und nachhaltige Produkte in die breite Anwendung zu transferie- ren. Um die wirtschaftlichen und technischen Risiken der Entwicklung und Marktein- führung zu verringern, soll durch die Förderung frühzeitig das Potenzial biobasierter Produkte und Verfahren demonstriert werden. Gefördert werden Projekte, die ein ho- hes Potenzial für die industrielle Anwendung, die Schaffung neuer Wertschöpfung und von neuen Arbeitsplätzen besitzen, die Marktposition der beteiligten Unterneh- men stärken und einen relevanten Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten.
Die Förderung erfolgt in vier Bausteinen, die sukzessive zu diesen Zielen beitragen:
Baustein A: Weiterentwicklung und Skalierung biobasierter Produkte und Ver- fahren bis zur Anwendungsreife (als Anschluss an die klassische Forschungs- förderung).
1https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/WJfE1kIkQN3tKcw2ONN/con- tent/WJfE1kIkQN3tKcw2ONN/BAnz%20AT%2028.12.2020%20B2.pdf?inline 2https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/NcSkO9pJa9i3tOYa1bg/con- tent/NcSkO9pJa9i3tOYa1bg/BAnz%20AT%2027.09.2024%20B1.pdf?inline
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Baustein B: Förderung der Planung von unternehmenseigenen Demonstrati- onsanlagen, die den Nachweis des technischen und wirtschaftlichen Potenzi- als biobasierter Produkte und Verfahren erbringen. Baustein C: Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Demonstrations- anlagen. Damit sollen Unternehmen beim Übergang zu einer nachhaltigen, bi- obasierten Produktionsweise unterstützt werden. Baustein D: Förderung von Innovationsclustern zur Unterstützung des regio- nalen Wandels bestehender Industrieregionen zu Beispielregionen der indust- riellen Bioökonomie sowie von Verbundprojekten zur pilothaft Integration bio- basierter Lösungen in eine Wertschöpfungskette.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) als Auftraggeber (AG) beabsichtigt daher, einen Auftragnehmer (AN) als Projektträger mit der fachlichen und administrativen Bearbeitung des Förderprogramms „Industrielle Bioökonomie“ zu beauftragen. Die Vertragslaufzeit soll voraussichtlich am 01. Januar 2027 beginnen. Sie beträgt 36 Monate mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung von 24 Mo- naten.
Das Gesamtfördervolumen der zu betreuenden Förderprojekte ist abhängig von den haushaltsrechtlichen Entscheidungen des Deutschen Bundestages. Nach derzeitiger Finanzplanung (Regierungsentwurf zum Haushalt 2027) und Fortschreibung stehen für den Zeitraum 2027 bis 2031 insgesamt vrsl. Fördermittel in Höhe von ca. 71 Mio. € zur Verfügung.
- Leistungsumfang
Die Leistung dient der Unterstützung des BMWE im Rahmen seiner ressortspezifi- schen Aufgabenwahrnehmung. Für alle Arbeitsschritte hat der AN eine enge Abstim- mung mit dem AG vorzusehen. Für die gesamte Laufzeit der Projektträgerschaft ist eine Projektleitung als ständige Ansprechperson und eine Vertretung zu benennen.
Aufgaben des AN sind die fachliche und administrative Unterstützung des AG bei der Umsetzung des Förderprogramms sowie zusätzliche Unterstützungsleistungen. Der AN handelt dabei gegenüber Dritten im Namen und für Rechnung des AG und tritt gegenüber Dritten in jeder Hinsicht (z. B. im Schriftverkehr, persönlich auf Veranstal- tungen, in der Internetpräsenz etc.) als AN des AG auf.
Es ist beabsichtigt, den AN als Treuhänder gem. § 44 Abs. 3 BHO mit der treuhände- rischen Verwaltung von Bundesmitteln zu beauftragen. Dabei nimmt der AN die Auf- gaben als unselbständiger Verwaltungshelfer im unmittelbaren Ausführungsauftrag
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des AG wahr. Des Weiteren ist beabsichtigt, den AN nach § 44 Abs. 4 BHO zu belei- hen.
Zur Administration, Konzeption und Umsetzung des Förderprogramms sollen die im Folgenden dargestellten Leistungen erbracht und abgerechnet werden.
3.1 Projektträgeraufgaben im engeren Sinne
3.1.1 Arbeitspaket (AP) 1: Beratung von Förderinteressenten durch den AN
bei der Programmumsetzung
Der AN berät Förderinteressenten im Vorfeld des Skizzen- und Antragsverfahrens sowohl bei allgemeinen Anfragen als auch bei skizzen- und antragsverfahrensbezo- genen Fragestellungen aus fachlicher, förderrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht. Dabei sollen insbesondere auch bestehende Förderoptionen, die auch andere Förderaktivitäten des BMWE und anderer Ressorts umfassen, im Rahmen einer Erst- beratung dargestellt werden. Insbesondere sollen Förderaktivitäten mit Bezug zur Bioökonomie des BMWE, des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) und des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) einbezogen werden mit dem Ziel, bereits vor der Skizzeneinrei- chung bzw. Antragstellung eine adressatengerechte Darstellung bestehender Förder- möglichkeiten vorzunehmen.
Weiterhin führt der AN bei Bedarf Beratungsgespräche während der Skizzen- und Antragstellung hinsichtlich des Abgleichs der Ideen und Skizzen des Förderprojekts mit den Förderkriterien, Fördersätzen und Zielstellungen des Förderprogramms mit den Interessenten durch. Dies beinhaltet auch ein kurzfristiges Prüfen der von Inte- ressenten eingereichten Dokumenten (Skizzen, Anträge, Projektbeschreibungen etc.) mit zielgerichteter Empfehlung zur Nachsteuerung im Sinne der Förderziele der För- derrichtlinie des BMWE.
Der AN führt förderbausteinspezifische Webinare für Förderinteressierte rechtzeitig vor den in der Förderrichtlinie genannten Fristen zur Einreichung von Förderskizzen und -anträgen durch.
Der AN hat für die Internetseite https://www.bundeswirtschaftsministerium.de des AG unter Berücksichtigung der technischen Voraussetzungen der aktuell eingesetzten Software den vorhandenen Onlineauftritt – in Abstimmung mit dem für die Öffentlich- keitsarbeit im BMWE zuständigen Referat – inhaltlich weiterzuentwickeln, der unter anderem Informationen zur Antragstellung und laufend anzupassende FAQs enthält. Die technische Umsetzung erfolgt durch den Rahmenvertragspartner des AG für In- ternetdienstleistungen. Weiterhin hat der AN eine Beratungshotline einzurichten und deren Erreichbarkeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 17 Uhr zu gewähr- leisten.
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Der AN tritt mit dem BMWE zum Stand der Skizzen- bzw. Antragserstellung in Aus-
tausch.
Geschätzter Aufwand im Rahmen der veröffentlichten Förderrichtlinie zu den Baustei- nen A, B, C sowie zum Baustein D (Leistungsumfang, -formate und -häufigkeit):
Die Leistung erfolgt kontinuierlich. Das Angebot sollte auf Basis der nachfolgenden Angaben kalkuliert werden:
a) Es ist mit ca. 180 Erstberatungen jährlich zu rechnen. Bei der Beratung eines Interessen- ten ist von durchschnittlich 3 Stunden (wissenschaftlich) auszugehen. Insgesamt ergibt sich ein Arbeitsaufwand von 540 Stunden (wissenschaftlich) und 54 Stunden (administrativ) pro Vertragsjahr.
b) Es ist insgesamt mit ca. 110-120 Interessenten bzgl. einer Beratung während jeder Skiz- zenphase zu rechnen mit einem durchschnittlichen Arbeitsvolumen je Skizze von 3 Stunden (wissenschaftlich). Entsprechend ergibt sich ein Arbeitsvolumen je Vertragsjahr von 330 Stunden (wissenschaftlich) und 36 Stunden (administrativ).
c) Es ist insgesamt mit ca. 30 Interessenten bzgl. einer Beratung während jeder Antrags- phase pro Vertragsjahr zu rechnen Es wird von einem durchschnittlichen Arbeitsvolumen je Antrag von 6 Stunden (wissenschaftlich) ausgegangen werden. Entsprechend ergibt sich ein Arbeitsvolumen je Vertragsjahr von 180 Stunden (wissenschaftlich) und 33 Stunden (admi- nistrativ).
d) Verlängerungsoption (voraussichtlich 01.01.2030 bis 31.12.2031):
Sollte die Förderrichtlinie über den 31.12.28 hinaus verlängert werden, bleibt der dargestellte jährliche Aufwand nach lit. a) – c) unverändert. Sollte die Förderrichtlinie nicht verlängert werden, würde der Aufwand für Erstberatung sowie Beratung in der Skizzen- und Antrags- phase in den Jahren 2029 bis 2031 entfallen.
3.1.2 AP 2: Begleitung und Administration von Fördermaßnahmen
Der Leistungsumfang des AN zum AP 2 umfasst die folgenden Aufgaben:
3.1.2.1 Skizzen- und Antragsbearbeitung
Vorbereitung der Förderentscheidungen:
Die Prüfung der Förderbausteine wird in einem zweistufigen Antragsverfahren umge- setzt. Auf der ersten Stufe sind auf Grundlage eines Förderaufrufs Skizzen zu Projek- ten einzureichen, die auf ihre Förderwürdigkeit und -fähigkeit geprüft werden. Anschlie- ßend werden die Urheber der Skizzen zu Projekten mit der höchsten Förderwürdigkeit zur Einreichung von Anträgen aufgefordert.
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3.1.2.1.1 Sichtung und fachliche Ersteinschätzung von Skizzen in Bezug auf ihre Förderfähigkeit und -würdigkeit
Im Rahmen der Skizzenphase der laufenden Richtlinie hat der AN insbesondere fol- gende Aufgaben zu erfüllen:
Entgegennahme von Projektskizzen und Prüfung, ob die in der Förderrichtlinie genannten inhaltlichen und formalen Voraussetzungen für eine Förderung (För- derfähigkeit) gegeben sind; Sichtung und Vorbewertung – bei einer Beleihung: eigenständige Bewertung – der Förderwürdigkeit der eingereichten Skizzen zu den Bausteinen A, B, C und D nach den Kriterien der Förderrichtlinien und unter Berücksichtigung der dort ge- nannten förderpolitischen Ziele ; Priorisierung von eingereichten Projektskizzen bei Baustein B der Förderrichtlinie zur Planung von Demonstrationsanlagen wird die Bewertung der Förderfähigkeit und -würdigkeit durch externe Gutachter durchgeführt. Dieses muss vom AN begleitet werden. Dazu hat der AN den ex- ternen Gutachtern die Projektskizzen sowie die eigene Bewertung zur Verfügung zu stellen; die Zuteilung der Projektskizzen auf die Gutachter erfolgt in Abspra- che mit dem AG; Interessenkonflikte sind dabei auszuschließen. Zudem ist gege- benenfalls eine Sitzung anzuberaumen und vorzubereiten, um die Förderfähig- keit und -würdigkeit der eingereichten Projektskizzen festzustellen. Die Ergeb- nisse der Sitzung sind zu dokumentieren und zu sichern; in Abstimmung mit dem AG Aufforderung an die Skizzeneinreichenden mit der voraussichtlich höchsten Förderwürdigkeit unter ggf. Klärung noch offener Fra- gen mit den in der Förderrichtlinie vorgegebenen Fristen zur Vorlage förmlicher Anträge, Absage an Einreichende nicht förderfähiger oder nicht förderwürdiger Projektskizzen mit Begründung; regelmäßige Informationen an den AG über den Stand der Skizzenprüfung
Geschätzter Aufwand im Rahmen der Bausteine A, B, C sowie des Bausteines D (Leis- tungsumfang, -formate und -häufigkeit): Es ist insgesamt mit ca. 80-100 eingereichten Skizzen je Skizzenphase zu rechnen. Es ist von einem durchschnittlichen Arbeitsvolumen je Skizze von ca. 8-10 Stunden (wissenschaft- lich) auszugehen. Entsprechend ergibt sich ein Arbeitsvolumen je Vertragsjahr von 820 Ar- beitsstunden (wissenschaftlich). Zusätzlich ist ein Arbeitsvolumen von 162 Stunden (admi- nistrativ) zu kalkulieren.
Verlängerungsoption (voraussichtlich 01.01.2030 bis 31.12.2031):
Sollte die Förderrichtlinie über den 31.12.28 hinaus verlängert werden, bleibt der dargestellte jährliche Aufwand unverändert. Sollte die Förderrichtlinie nicht verlängert werden, würde der dargestellte jährliche Aufwand in den Jahren 2029 bis 2031 entfallen.
3.1.2.1.2 Sichtung und Bewertung von Anträgen
Im Rahmen der Antragsphase hat der AN insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:
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Erfassung der Förderanträge; Abschließende Beurteilung der Förderwürdigkeit von Förderanträgen nach den Re- gelungen der Förderrichtlinie und unter Berücksichtigung der förderpolitischen Ziele der Förderbausteine; Regelmäßige Informationen an den AG über den Stand des Antragseingangs und der Antragsbearbeitung und -prüfung und Abgabe von Förderempfehlungen und Erstellung von unterschriftsreifen Entwürfen für Zuwendungsbescheide bzw. mit Begründung versehene Entwürfe für Ableh- nungsbescheide, jeweils einschließlich Ergebnisvermerken zur Antragsprüfung und Übermittlung der Unterlagen zur Entscheidung an den AG. Ab dem Beginn der Beleihung erfolgt die eigenverantwortliche Förderentscheidung und Erstellung der Zuwendungsbescheide bzw. Erstellung und Begründung der Ablehnungsbe- scheide mit den jeweiligen Ergebnisvermerken zur Antragsprüfung in eigener Ver- antwortung durch den AN. Die Fachaufsicht und das Selbsteintrittsrecht des AG bleibt unbenommen.
Geschätzter Aufwand im Rahmen der Bausteine A, B, C und D (Leistungsumfang, -for- mate und -häufigkeit): Es ist insgesamt mit ca. 35-45 Förderanträgen je Förderphase zu rechnen. Es ist von einem durchschnittlichen Arbeitsvolumen je Antrag von 24-28 Stunden (wissenschaftlich) auszuge- hen. Entsprechend ergibt sich ein Arbeitsvolumen je Vertragsjahr von ca. 1000 Arbeitsstun- den (wissenschaftlich). Zusätzlich ist ein Arbeitsvolumen von 216 Stunden (administrativ) zu kalkulieren.
Verlängerungsoption (voraussichtlich 01.01.2030 bis 31.12.2031):
Sollte die Förderrichtlinie über den 31.12.28 hinaus verlängert werden, bleibt der dargestellte jährliche Aufwand unverändert. Sollte die Förderrichtlinie nicht verlängert werden, würde der dargestellte jährliche Aufwand in den Jahren 2029 bis 2031 entfallen.
3.1.2.2 Fachliche und administrative Betreuung der bewilligten Förder- projekte
Der AN betreut die bewilligten Projekte umfassend in fachlicher, finanzieller sowie ad- ministrativer Hinsicht. Die bewilligten Projekte werden mit dem Fördermanagement- dienst profi bewirtschaftet. Dabei ist zur Kommunikation mit dem Zuwendungsempfän- ger (z.B. elektronische Bescheidbekanntgabe an den Zuwendungsempfänger oder Einreichung von Zahlungsanforderung durch den Zuwendungsempfänger) die Förder- zentrale Deutschland (foerderzentrale.gov.de) oder das Fachverfahren „profi-Online“ zu nutzen.
3.1.2.2.1 Fördervollzug
Im Rahmen des Fördervollzugs hat der AN folgende Aufgaben zu erbringen:
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Planung, Koordinierung und Umsetzung der Projekte im Zusammenwirken mit den Zuwendungsempfängern gemäß den Regelungen der Projektförderung einschließ- lich der fachlichen und administrativen Prüfung und Überwachung unter Beachtung der Zuwendungs- und Vertragsbestimmungen des AG und der Vergabebestim- mungen im Rahmen des öffentlichen Auftragswesens; Der AN stellt sicher, dass der Zuwendungsempfänger die ordnungsgemäße Ver- wendung der Mittel nachgewiesen hat; Verwaltung der zugewiesenen Haushaltsmittel entsprechend den Vorgaben des AG und Bewirtschaftung der geförderten Projekte, insbesondere: • Überwachung und Kontrolle des Mittelabflusses inkl. regelmäßiger Bericht- erstattung an den AG, • Prüfung der Zahlungsanforderungen und • Auszahlung der Mittel; Fristgerechte, kursorische bzw. vertiefte Prüfung der Zwischen- und Verwendungs- nachweise bzw. der Berichte und Schlussrechnungen/ Dokumentation der Prü- fungsergebnisse; die Vorgaben der VV-BHO Ziffer 11 zu § 44 sind zu beachten. Es ist sicherzustellen, dass der AG oder sein Beauftragter berechtigt ist, die Verwen- dung der Mittel beim Zuwendungsempfänger zu prüfen; ferner weist der AN den ZE auf das gesetzliche Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes (§ 91 BHO) sowie auf die Mitwirkungspflichten im Rahmen der haushaltsrechtlich erforderlichen Er- folgskontrolle hin; Durchführung einer repräsentativen Zahl von Vor-Ort-Prüfungen der Fördermaß- nahmen in einem mit dem AG abgestimmten Verfahren (mindestens 5% jeweils bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten je veranschlagtem Haushaltstitel), Vorbereitung und Erlass von Änderungsbescheiden bzgl. Mittelverschiebung, Mit- telumwidmung, Laufzeitänderung, Kürzungen oder Arbeitsplänen in enger Abstim- mung mit dem AG, Mitwirkung bzw. bei einer Beleihung Vollzug von Rechtsangelegenheiten in enger Abstimmung mit dem AG, z.B. bei der Rücknahme oder dem Widerruf von Verwal- tungsakten, Strafanzeigen sowie bei der Geltendmachung von Rückforderungen, Aufbau und Pflege einer datenbankgestützten Förderstatistik in enger Abstimmung mit dem AG, Verbreitung der Ergebnisse der Förderprojekte (z.B. Projektdokumentation und - information), u.a. durch Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Kollo- quien und Ergebnispräsentationen und Beantwortung von Anfragen und Eingaben bzw. Zuarbeit im Zusammenhang mit den betreuten Förderprojekten in enger Abstimmung mit dem AG.
Geschätzter Aufwand im Rahmen der Bausteine A, B, C und D (Leistungsumfang, -for- mate und -häufigkeit): Es ist von durchschnittlich 20-27 startenden Förderprojekten (mit durchschnittlich vier Teilpro- jekten) mit einer Laufzeit von ca. 23 Monaten jährlich auszugehen. Pro Projekt sind jährlich 25 Stunden (wissenschaftlich) und 20 Stunden (administrativ) für die Abwicklung anzusetzen.
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Entsprechend ist pro Vertragsjahr die Angebotskalkulation auf Basis von 675 Stunden (wis- senschaftlich) und 540 Stunden (administrativ) vorzunehmen.
Verlängerungsoption (voraussichtlich. 01.01.2030 bis 31.12.2031):
Sollte die Förderrichtlinie über den 31.12.28 hinaus verlängert werden, bleibt der dargestellte jährliche Aufwand unverändert. Sollte die Förderrichtlinie nicht verlängert werden, ist von ei- nem degressiv abnehmenden Aufwand auszugehen.
3.1.2.2.2 Nachhalten des Verwertungsplans
Der AN unterstützt den AG bei dem Nachhalten der Verwertungspläne der jeweiligen Förderprojektenn. Dazu gehört insbesondere:
Prüfung der Umsetzung des Verwertungsplans gemäß den Regelungen der För- derrichtlinie sowie den Bestimmungen im Zuwendungsbescheid und laufende Verfolgung der Verwertungsmaßnahmen der Zuwendungsempfänger und anschließende Prüfung der Umsetzung der Verwertung nach Ende des Förderpro- jekts, Ergebnisse der Erfolgskontrollen auf Projektebene nach den VV Nr. 11 zu § 44 BHO sind dabei zu berücksichtigen.
Geschätzter Aufwand im Rahmen der Bausteine A, B, C und D (Leistungsumfang, -for- mate und -häufigkeit): Es ist von durchschnittlich 20-27 startenden Förderprojekten jährlich auszugehen. Pro Pro- jekt sind jährlich 2 Stunden (wissenschaftlich) und 5 Stunden (administrativ) für das Nachhal- ten der Verwertungspläne anzusetzen. Entsprechend ist pro Vertragsjahr die Angebotskalku- lation auf Basis von 54 Stunden (wissenschaftlich) und 135 Stunden (administrativ) vorzu- nehmen.
Verlängerungsoption (voraussichtlich 01.01.2030 bis 31.12.2031):
Sollte die Förderrichtlinie über den 31.12.28 hinaus verlängert werden, bleibt der dargestellte jährliche Aufwand unverändert. Sollte die Förderrichtlinie nicht verlängert werden, ist von ei- nem degressiv abnehmenden Aufwand auszugehen.
3.1.2.2.3 Abstimmung mit dem AG / Projektbesprechungen
Die Bearbeitung des Auftrags erfordert eine enge und kontinuierliche Abstimmung mit dem AG. Um dies zu gewährleisten, wird eine monatliche Videokonferenz oder Prä- senztermin im BMWE Bonn als Jour fixe etabliert.
AN und AG vereinbaren zu Beginn der Projektträgerschaft (innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung) einen Arbeitsplan mit konkreten Umsetzungsschritten, der eine effiziente unterjährige Steuerung erlaubt. Der AN stellt sicher, dass eine Person
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zur Vertragssteuerung als zentraler Ansprechpartner fungiert, die ggf. auch die Maß- nahmen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmern koordi- niert.
Der AN steht für laufende intensive Abstimmungen mit dem AG sowohl telefonisch als auch in elektronischer Form zur Verfügung. Er nimmt an Besprechungen sowohl nur mit dem AG als auch mit dem AG und den Antragstellern/Zuwendungsempfängern teil, die als Telefon- oder Videokonferenz bzw. im BMWE, in der Regel in Bonn, stattfinden.
Der AN fertigt von allen relevanten Treffen Notizen und Protokolle an und übersendet diese an den AG.
Geschätzter Aufwand im Rahmen der Bausteine A, B, C und D (Leistungsumfang, -for- mate und -häufigkeit): Es ist von ca. 11-12 halbtägigen Treffen pro Jahr mit dem AG bzw. mit dem AG und Zuwen- dungsempfängern auszugehen. Es sind insgesamt 180 Arbeitsstunden (wissenschaftlich) und 90 Arbeitsstunden (administrativ) pro Kalenderjahr für die Angebotskalkulation anzuset- zen.
Verlängerungsoption (voraussichtlich 01.01.2030 bis 31.12.2031):
Sollte die Förderrichtlinie über den 31.12.28 hinaus verlängert werden, bleibt der dargestellte jährliche Aufwand unverändert. Sollte die Förderrichtlinie nicht verlängert werden, würde sich der Aufwand im Verlängerungszeitraum halbieren.
3.1.2.2.4 Abstimmung der Fördermaßnahmen mit anderen Förderaktivitäten
Der AN nimmt die Abstimmung der Fördermaßnahmen mit sonstigen Förderaktivitäten des BMWE sowie insbesondere auch mit Projektträgern anderer Ressorts (insbeson- dere BMFTR und BMLEH) vor und wirkt bei der Forschungskoordinierung des Bundes mit.
Geschätzter Aufwand im Rahmen der Bausteine A, B, C und D (Leistungsumfang, -for- mate und -häufigkeit): Diese Tätigkeit erfolgt kontinuierlich und ist mit 18 Stunden (wissenschaftlich) und 36 Stun- den (administrativ) pro Vertragsjahr anzusetzen.
Verlängerungsoption (voraussichtlich 01.01.2030 bis 31.12.2031):
Sollte die Förderrichtlinie über den 31.12.28 hinaus verlängert werden, bleibt der dargestellte jährliche Aufwand unverändert. Sollte die Förderrichtlinie nicht verlängert werden, würde sich der Aufwand im Verlängerungszeitraum halbieren.
3.1.2.2.5 Zusammenarbeit mit Dritten
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Der AN ist verpflichtet, auch mit anderen, vom AG benannten Auftragnehmern des BMWE oder sonstigen Dritten vertrauensvoll zusammen zu arbeiten.
Mit Blick auf die Zusammenarbeit mit Dritten ergibt sich folgendes Aufgabenportfolio:
Konstruktive Zusammenarbeit, einschließlich Bereitstellung von Daten, mit Sachver- ständigen des AG, mit dem externen Expertengremium, mit externen Evaluatoren, mit den Arbeitsgruppen der Dialogplattform, mit dem Bioökonomierat, mit Vertretern aus den Regionen sowie aus Verbänden und Gremien mit inhaltlichem Bezug zum Förderprogramm und mit Regelsetzern (z.B. DIN), um Normungsangelegenheiten bei Umsetzung der Projekte ausreichend zu berücksichtigen – soweit vom BMWE beauf- tragt.
Geschätzter Aufwand im Rahmen der Bausteine A, B, C und D (Leistungsumfang, -for- mate und -häufigkeit): Diese Tätigkeit erfolgt kontinuierlich. Pro Vertragsjahr ist ein Arbeitsvolumen von 18 Arbeits- stunden (wissenschaftlich) und von 45 Arbeitsstunden (administrativ) anzusetzen.
Verlängerungsoption (voraussichtlich 01.01.2030 bis 31.12.2031):
Sollte die Förderrichtlinie über den 31.12.28 hinaus verlängert werden, bleibt der dargestellte jährliche Aufwand unverändert. Sollte die Förderrichtlinie nicht verlängert werden, würde die- ser Aufwand mit Ausnahme des Wegfalls der Betreuung des Expertengremiums gleichblei- ben.
3.1.3 AP 3: Begleitende Aufgaben
Der Leistungsumfang des AN umfasst zusätzlich die folgenden, sonstigen Aufgaben:
3.1.3.1 Betreuung der Dialogplattform, Konzeption und Organisation von Veranstaltungen
Der AN erbringt die folgenden Leistungen:
Betreuung der Dialogplattform „Industrielle Bioökonomie“ und deren Arbeits- gruppen; hierzu zählen insbesondere: o Durchführung von Interessenbekundungsverfahren zur Mitarbeit in der Plattform oder Arbeitsgruppen; o Koordinierung und Moderation der Arbeitsgruppen der Dialogplattform so- wie Unterstützung bei Terminfinden und -gestaltung der Arbeitsgruppen – und Arbeitsgruppen-übergreifende Sitzungen; o Organisation und Durchführung von bis zu zwei virtuellen Treffen der Dia- logplattform pro Kalenderjahr. Betreuung und Pflege der online-Karten der Best-Practice-Beispiele und Bei- spielregionen sowie Unterstützung bei Vernetzungsaktivitäten der Regionen;
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In Abstimmung mit dem AG Planung, Organisation und Durchführung des jährlich stattfindenden Symposiums zur industriellen Bioökonomie idealer- weise unter Einbindung der bis dahin von den Arbeitsgruppen der Dialogplatt- form erzielen Ergebnisse, hierzu zählen insbesondere: o Unterstützung des AG in organisatorischen Fragestellungen wie z.B. Aus- wahl und Festlegung des Veranstaltungsorts, Übernahme des Einladungs- managements, o Erstellen eines Programmentwurfs, o Fachvorträge, o Externe Moderation: Kosten der Moderation ca.10.000 € netto (Höchstbe- trag) pro Jahr; Durchführung der Moderation durch den AN oder Beauftra- gung eines Dritten über den AN; Organisation von Fachveranstaltungen in enger Abstimmung mit dem BMWE, sowie Unterstützung der fachlichen Verbreitung der Ergebnisse von Förder- projekten, u.a. durch Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Veran- staltungen zur Ergebnispräsentation; ggf. Präsentation von Zwischenergebnissen auf Veranstaltungen des AG; Konzeptionelle Unterstützung bei der Erarbeitung eines Gesamtkonzepts für eine bestmögliche öffentliche Darstellung des Förderprogramms und der ge- förderten Projekte; Unterstützung bei der Vorbereitung von Messeauftritten und Fachveranstaltun- gen, auch auf europäischer Ebene (Internationalisierung); Unterstützung bei Tagen der offenen Tür des BMWE / der Bundesregierung; Für begleitende Aufgaben, etwa zur Durchführung von Veranstaltungen, kann der AN mit Zustimmung des BMWE Verträge mit Dritten abschließen, d.h. nach Vorlage einer Kostenkalkulation und Genehmigung durch das BMWE können für die Leistungen Dritte beauftragt werden. Soweit es sich nicht um von diesem Auftrag umfasste Leistungen handelt, sind dabei die einschlägi- gen vergaberechtlichen Vorgaben zu beachten.
Geschätzter Aufwand (Leistungsumfang, -formate und -häufigkeit): Die Tätigkeit erfolgt kontinuierlich. Der Arbeitsumfang ist mit 640 Stunden (wissenschaftlich) und 120 Arbeitsstunden (administrativ) pro Vertragsjahr anzusetzen.
Richtlinienverlängerung während Grundlaufzeit / Verlängerungsoption (voraussicht- lich 01.01.2030 bis 31.12.2031):
Unabhängig davon, ob die Förderrichtlinie über den 31.12.28 hinaus verlängert wird oder nicht, bleibt der oben dargestellte jährliche Aufwand unverändert.
3.1.3.2 Unterstützung der BMWE-Öffentlichkeitsarbeit
Der AN unterstützt den AG bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehören insbesondere:
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Betreuung der Kommunikationskampagne / Social Media / Öffentlichkeitsarbeit; o Zulieferung von Textbausteinen und Beiträgen zum Thema „Bioökonomie“ und zum Förderprogramm mit den Bausteinen A, B, C und D für die Web- seite des BMWE. Zudem sollen Textbausteine zu den geförderten Projek- ten für BMWE-Publikationen (z.B. Broschüren, Newsletter, Flyer, Poster, Stellwände, Onepager, Handouts) sowie für den Internetauftritt der Platt- form „Industrielle Bioökonomie“ und des BMWE zugeliefert werden; o Im Bereich Social Media die redaktionelle und administrative Betreuung des LinkedIn Kanals „Bioökonomie“ Zuarbeiten zur Beantwortung fachspezifischer Presseanfragen. Alle Zulieferungen für die Öffentlichkeitsarbeit sind eng mit dem Fachreferat abzustim- men.
Geschätzter Aufwand (Leistungsumfang, -formate und -häufigkeit): Die Tätigkeit erfolgt kontinuierlich. Der Arbeitsumfang ist mit 210 Stunden (wissenschaftlich) und 35 Arbeitsstunden (administrativ) pro Vertragsjahr anzusetzen.
Richtlinienverlängerung während Grundlaufzeit / Verlängerungsoption (voraussichtlich 01.01.2030 bis 31.12.2031):
Unabhängig davon, ob die Förderrichtlinie über den 31.12.28 hinaus verlängert wird oder nicht, bleibt der oben dargestellte jährliche Aufwand unverändert.
3.1.3.3 Begleitung oder Interessenvertretung des BMWE bei Terminen, Ver- anstaltungen und Reisen
Vorbereitung sowie Begleitung des BMWE bei Terminen und fachspezifischen Veranstaltungen sowie deren Auswertung und die Aufbereitung von Informati- onen, (z.B. bei Kongressen, Tagungen, Workshops, Expertengesprächen, Statusseminaren, Projektgruppen, virtuellen Konferenzen); sowie auf Anforde- rung Übernahme der Vertretung des BMWE bei Terminen und Veranstaltun- gen zur Durchführung des Förderprogramms „Industrielle Bioökonomie.“ Begleitung bei Gesprächen und Unterstützung der Interessenten bei der For- mierung von Projektverbünden. Unterstützung und Vorbereitung von fachspezifischen Positionierungen des BMWE in Gremien auf nationaler und europäischer Ebene.
Geschätzter Aufwand (Leistungsumfang, -formate und -häufigkeit): Die Tätigkeit erfolgt kontinuierlich. Der Arbeitsumfang ist mit 460 Stunden (wissenschaftlich) und 20 Arbeitsstunden (administrativ) pro Vertragsjahr anzusetzen.
Richtlinienverlängerung während Grundlaufzeit / Verlängerungsoption (voraussicht- lich 01.01.2030 bis 31.12.2031):
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Unabhängig davon, ob die Förderrichtlinie über den 31.12.28 hinaus verlängert wird oder nicht, bleibt der oben dargestellte jährliche Aufwand unverändert.
3.1.3.4 Fachliche Zuarbeiten
Der AN erbringt fachliche Zuarbeiten für den AG. Das beinhaltet insbesondere:
Beteiligung an Beratungen mit den Arbeitsgruppen der Dialogplattform, Über- nahme von Koordinationsaufgaben sowie Sitzungsvorbereitung (Entwurf und Abstimmung einer Tagesordnung) und Protokollführung; Unterstützung bei der Erstellung von Publikationen der Plattform „Industrielle Bioökonomie“; Entwicklung und Pflege einer Kommunikationsplattform zum Austausch der Ergebnisse der einzelnen AGs; Erfassung (durch Einrichtung eines E-Mail-Postfachs, unter dem Interessenten Ihre Vorschläge unmittelbar beim AN einreichen können) und Auswertung von Best-Practice-Beispielen und Beispielregionen der industriellen Bioökonomie; Soweit Informationen und Auswertungen aus dem Vollzug des Förderpro- gramms erforderlich werden (z.B. Auswertungen über geförderte Projekte, Haushaltsabfragen oder sonstige Zuarbeiten) liefert der AN diese unverzüglich unter Berücksichtigung von Relevanz, Priorität und Umfang der Zulieferung. Zuarbeit zur Beantwortung von Anfragen und Eingaben im Zusammenhang mit den betreuten Förderprojekten, z.B.: o zur Beantwortung fachspezifischer sowie parlamentarischer Anfragen; o bei der Erstellung von fachspezifischen Vortragsmanuskripten; o bei der Erstellung von fachspezifischen Unterlagen für Tagungen; o zur Bearbeitung von Auskunftsersuchen und Anfragen und o ggf. Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltin- formationsgesetz (UIG) und o bei Prüfungen durch die interne Revision des BMWE oder des Bundesrechnungs- hofes.
Bereitstellung von aufbereiteten Informationen zu spezifischen übergeordne- ten Themenbereichen für den AG (z. B. Grüne Wertpapiere, THG-Minderungs- potenziale im Förderprogramm, Klimawirkung, EU-Datenbanken: SARI, SANI, eNotifications, TAM)
Geschätzter Aufwand der Bausteine A, B, C und D (Leistungsumfang, -formate und - häufigkeit): Für die Zuarbeit zur Beantwortung von Anfragen und Eingaben im Zusammenhang mit den durchgeführten Fördervorhaben ist von einem Volumen von 400 Arbeitsstunden (wissen- schaftlich) und 150 Arbeitsstunden (administrativ) pro Vertragsjahr auszugehen.
Richtlinienverlängerung während Grundlaufzeit / Verlängerungsoption (voraussicht- lich 01.01.2030 bis 31.12.2031):
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Unabhängig davon, ob die Förderrichtlinie über den 31.12.28 hinaus verlängert wird oder nicht, bleibt der oben dargestellte jährliche Aufwand unverändert.
3.1.3.5 Datenpflege / Pflege von Datenbanken
Der AN führt folgende Aufgaben aus:
Eintragung und Pflege der erforderlichen Daten in die Zuwendungsdatenbank des Bundes (bei Nutzung von profi in seiner derzeitigen Fassung werden die Daten automatisch in der Zuwendungsdatenbank angezeigt), sowie in einschlä- gige EU-Datenbanken, (SARI, SANI, eNotifications, TAM); Archivierung von Akten, Berichten etc., wobei sich die Mindestaufbewahrungs- frist an den Vorgaben des AGs zu orientieren hat. Dabei soll die Archivierung elektronisch beim AN erfolgen. Es ist sicherzustellen, dass zum Ende der Ver- tragslaufzeit eine Übergabe der Akten auf elektronischem Wege erfolgen kann. Die entsprechenden technischen Vorkehrungen sind in Abstimmung mit dem AG zu schaffen.
Geschätzter Aufwand der Bausteine A, B, C und D (Leistungsumfang, -formate und - häufigkeit):
Die Arbeiten erfolgen kontinuierlich. Es ist von einem Arbeitsaufwand von 150 Stunden (ad- ministrativen) pro Vertragsjahr auszugehen.
Richtlinienverlängerung während Grundlaufzeit / Verlängerungsoption (voraussicht- lich 01.01.2030 bis 31.12.2031):
Unabhängig davon, ob die Förderrichtlinie über den 31.12.28 hinaus verlängert wird oder nicht, bleibt der oben dargestellte jährliche Aufwand unverändert.
3.1.3.6 Übergabe zum Ende der Vertragslaufzeit
Die Unterlagen sind so aufzubereiten, dass sie von einem Dritten ohne umfassenden Einarbeitungsaufwand übernommen werden können, einschließlich der Übergabe der während der Vertragslaufzeit erstellten und gepflegten Datenbanken, Statistiken oder Webseitenformate in aktueller Fassung sowie in schriftlicher und elektronischer Form. Davon unbenommen sind vom AN alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Akten und Unterlagen bzgl. der Förderprojekte innerhalb der Laufzeit des Auf- trags abzuschließen.
Nach Vertragsende sind dem AG alle Unterlagen in elektronischer Form geordnet zu übergeben, soweit dies nicht bereits während der Vertragslaufzeit geschehen ist. Die nach Ende der Vertragslaufzeit gegebenenfalls verbleibenden Restarbeiten müssen so aufbereitet werden, dass sie von einem Dritten übernommen werden können.
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Hierfür ist es erforderlich, dass dem neuen AN rechtzeitig vor Vertragsbeginn sämtli- che (elektronischen) Akten zu den Förderskizzen, Anträgen und bewilligten Förder- projekte und die dazugehörigen Datensätze aus profi zur Verfügung gestellt werden.
Zu der Übergabe von Aufgaben des bestehenden AN auf den neuen AN gehören auch sämtliche Daten zur:
Erfassung und Auswertung von Best-Practice-Beispielen und Beispielregionen der industriellen Bioökonomie; Betreuung und Pflege der online-Karten der Best-Practice-Beispiele und Bei- spielregionen. Die Überleitungsphase muss schnellstmöglich, spätestens 2 Monate nach Zuschlag, abgeschlossen sein.
Geschätzter Aufwand der Bausteine A, B, C und D (Leistungsumfang, -formate und - häufigkeit):
Die Arbeiten erfolgen im letzten Vertragsjahr. Es ist einmalig mit einem Arbeitsaufwand von 50 Stunden (administrativen) zu kalkulieren.
Richtlinienverlängerung während Grundlaufzeit / Verlängerungsoption (voraussicht- lich 01.01.2030 bis 31.12.2031):
Im Falle der Verlängerung der Förderrichtlinie über den 31.12.28 hinaus wird sich dieser ein- malige Arbeitsaufwand lediglich in das letzte Vertragsjahr verschieben.
3.1.3.7 Bewertung des Standes von Wissenschaft und Technik
Die Aufgaben des AN umfassen die Beobachtung und Analyse von Forschung und Entwicklung sowie Nutzung der Ergebnisse in dem unter 3. genannten Aufgabenbe- reich u.a. mit folgenden Schwerpunkten:
Erfassung und Pflege der für die Programmsteuerung notwendigen Daten; Bewertung des wissenschaftlichen Entwicklungsstandes (national und interna- tional) durch Erstellung fachlicher Würdigungen ggf. unter Einschaltung von Sachverständigen; Berichterstattung zum Stand / Ergebnis korrespondierender Förderungen an- derer Bundesressorts, Bundesländer und auf europäischer Ebene und Beobachtung und Analyse der Entwicklung im Bereich „Bioökonomie“: Erfas- sung, Verdichtung und Weiterleitung von Informationen über relevante Trends.
Geschätzter Aufwand der Bausteine A, B, C und D (Leistungsumfang, -formate und - häufigkeit):
Der AN liefert dem AG quartalsweise eine Bestandsaufnahme von ca. 20-40 Seiten. Als Ar- beitsaufwand ist eine Stundenzahl pro Vertragsjahr von 20 Arbeitsstunden (wissenschaftlich) anzusetzen.
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Richtlinienverlängerung während Grundlaufzeit / Verlängerungsoption (voraussicht- lich 01.01.2030 bis 31.12.2031):
Unabhängig davon, ob die Förderrichtlinie über den 31.12.28 hinaus verlängert wird oder nicht, bleibt der oben dargestellte jährliche Aufwand unverändert.
3.1.3.8 Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Förderung
Der AN unterstützt den AG bei der Konzeption, Erstellung und Weiterentwicklung der förderstrategischen Ausrichtung und von Entwürfen und Planungsunterlagen zur Auf- lage neuerbzw. Fortschreibung bestehender Programme/Förderschwerpunkte im Bereich „Industrielle Bioökonomie.“ Dazu gehört insbesondere:
Unterstützung des AG bei der Konzeption und Ausgestaltung ergänzender Förderbausteine der bestehenden Förderrichtlinie. Unterstützung des AG bei der Durchführung der begleitenden und abschlie- ßenden Erfolgskontrolle des Förderprogramms nach § 7 Abs. 2 BHO und ei- nes ggf. beauftragten externen Evaluators bei der übergreifenden Evaluation, d. h. bei der Messung des Zielerreichungsgrades der geförderten Projekte und des Gesamtprogramms sowie der systematischen Bewertung der Aufgaben- bereiche technischer Fortschritt, Wirtschaftlichkeit und ökologische Nachhal- tigkeit. Zur Vorbereitung der jeweils nächsten Förderaufrufe entwickelt der AN Hand- lungsoptionen und mögliche Förderschwerpunkte mit. Diese werden dem AG für seine Entscheidung in geeigneter Weise vorbereitet und dargestellt.
Der AN unterstützt das BMWE bei der Formulierung der Förderaufrufe, insbeson- dere im Hinblick auf administrative Vorgaben. Unterlagen, die für diese Zwecke erstellt wurden, überlässt der AN dem AG zur Verwendung und in einem für den AG frei nutzbaren digitalen Format (z.B. Word, PowerPoint, Excel oder anderen geeigneten und weiter nutzbaren Dateiformaten).
Geschätzter Aufwand der Bausteine A, B, C und D (Leistungsumfang, -formate und - häufigkeit):
Die Arbeiten haben kontinuierlich zu erfolgen. Für die Angebotskalkulation sind 50 Arbeits- stunden (wissenschaftlich) und 10 Arbeitssunden (administrativ) pro Vertragsjahr anzuset- zen.
Richtlinienverlängerung während Grundlaufzeit / Verlängerungsoption (voraussicht- lich 01.01.2030 bis 31.12.2031):
Unabhängig davon, ob die Förderrichtlinie über den 31.12.28 hinaus verlängert wird oder nicht, bleibt der oben dargestellte jährliche Aufwand unverändert.
3.2 Multiplikation der Erkenntnisse
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Um eine größtmögliche Multiplikation der Projektergebnisse zu erreichen und damit den Technologietransfer im Bereich Bioökonomie zu unterstützen erbringt der AN fol- gende Leistungen:
3.2.1 Wissenschaftliche Begleitung der Förderprojekte
Der AN soll die geförderten Projekte wissenschaftlich begleiten, wenn relevante Hür- den (z. B. wissenschaftlich-technischer, wirtschaftlicher oder rechtlicher Natur) auftre- ten bzw. zu erwarten sind, die einer Zielerreichung auf Projektebene im Wege stehen könnten. Entsprechende Gegenstrategien sind zu entwickeln und so weit wie möglich umzusetzen. Darüber hinaus sollen Verwertungs- und Vermarktungspotenziale iden- tifiziert und Maßnahmen für eine nachhaltige Verwendung der Ergebnisse der För- derprojekte vorgeschlagen werden.
Geschätzter Aufwand der Bausteine A, B, C und D (Leistungsumfang, -formate und - häufigkeit):
Die Arbeiten erfolgen kontinuierlich. Es sind jährlich pro Förderprojekt 10 Arbeitsstunden wis- senschaftlich anzusetzen. Bei der Kalkulation sind 15 Projekte pro Vertragsjahr zugrunde zu legen. Entsprechend sind 150 Arbeitsstunden (wissenschaftlich) pro Vertragsjahr anzuset- zen.
Richtlinienverlängerung während Grundlaufzeit / Verlängerungsoption (voraussicht- lich 01.01.2030 bis 31.12.2031):
Unabhängig davon, ob die Förderrichtlinie über den 31.12.28 hinaus verlängert wird oder nicht, bleibt der oben dargestellte jährliche Aufwand unverändert.
3.2.2 Gesamtkoordination und Vernetzung der geförderten Projekte
Der AN soll durch übergreifende Begleitaktivitäten den Austausch der geförderten Projekte untereinander sowie mit weiteren Akteuren befördern, um damit Synergien im Bereich der technologischen Innovation optimal ausnutzen zu können. Dadurch soll die nachhaltige Vernetzung der Förderprojekte untereinander sowie mit weiteren Akteuren erreicht werden. Hierfür sollen gemeinsame Fragestellungen, mögliche Sy- nergieeffekte und Querschnittsthemen identifiziert, ein Konzept zur bestmöglichen Vernetzung im Einklang mit der „Nationalen Bioökonomiestrategie“ – inklusive der Empfehlungen des Bioökonomierates – und den Anregungen der Dialogplattform „In- dustrielle Bioökonomie“ erstellt und in enger Abstimmung mit dem AG durchgeführt werden.
Geschätzter Aufwand der Bausteine A, B, C und D (Leistungsumfang, -formate und - häufigkeit):
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Die Arbeiten erfolgen kontinuierlich. Es sind pro Vertragsjahr 20 Arbeitsstunden (wissen- schaftlich) und 10 Arbeitsstunden (administrativ) bei der Kalkulation des Angebots anzuset- zen.
Richtlinienverlängerung während Grundlaufzeit / Verlängerungsoption (voraussichtlich 01.01.2030 bis 31.12.2031):
Unabhängig davon, ob die Förderrichtlinie über den 31.12.28 hinaus verlängert wird oder nicht, bleibt der oben dargestellte jährliche Aufwand unverändert.
3.3 Berichtspflichten
Der AN ist verpflichtet folgenden Berichtspflichten nachzukommen:
3.3.1 Status- / Sachstandsberichte
Der AN übermittelt dem AG halbjährlich, bei Bedarf auch zusätzlich auf Aufforderung des AG, Status- bzw. Sachstandsberichte zu einzelnen Förderprojekten oder Abläu- fen.
Dabei sollen die Berichte den folgenden Kriterien entsprechen:
Schriftlich oder in Textform, mit einem Umfang von 1 bis 15 Seiten, digitale Übersendung und innerhalb von 2 Wochen nach Anforderung. Ergänzende Hinweise sind nur bei Abweichungen vom geplanten Verlauf des Förder- projekts erforderlich. Bei besonderen Vorkommnissen (z. B. vorzeitiges Projektende, notwendige Zieländerungen, erhebliche Abweichungen von der Planung) ist umge- hend die schriftliche Zustimmung des Fachreferats einzuholen.
Geschätzter Aufwand der Bausteine A, B, C und D (Leistungsumfang, -formate und - häufigkeit): Die Arbeiten erfolgen kontinuierlich. Es ist jährlich von 5 Status- bzw. Sachstandsberichte auszugehen. Entsprechend sind pro Vertragsjahr insgesamt 20 Arbeitsstunden (wissen- schaftlich) anzusetzen.
Richtlinienverlängerung während Grundlaufzeit / Verlängerungsoption (voraussicht- lich 01.01.2030 bis 31.12.2031):
Unabhängig davon, ob die Förderrichtlinie über den 31.12.28 hinaus verlängert wird oder nicht, bleibt der oben dargestellte jährliche Aufwand unverändert.
3.3.2 Jahresberichte
Der AN übermittelt dem AG einen ausführlichen Jahresbericht in barrierefreier Form zum vorausgegangenen Vertragsjahr der Bezug auf die einzelnen Arbeitspakete (vgl. Abschnitt 3.1.1, 3.1.2 und 3.1.3) nimmt, und auch mögliche Leistungsgefährdungen und deren Auswirkungen auf den Leistungsverlauf darstellt, sowie die Zielerreichung
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darstellt und bewertet. Der Bericht sollte in nachvollziehbarer Art und Weise alle Auf- wände (u.a. Anzahl der bewirtschafteten Vorgänge, Mittel, Personalaufwände etc.) und alle erbrachten Leistungen im Vertragsjahr darstellen sowie die Zielerreichung bewerten.
Dabei soll der Bericht folgenden Kriterien entsprechen:
schriftlich oder in Textform, mit einem Umfang von 25 bis 40 Seiten, digitale Übersendung und jährlich innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf eines Vertragsjahres.
Weiterhin hat der AN den AG im Rahmen seiner Berichtspflichten an den Haushalts- ausschuss des deutschen Bundestages mit Zuarbeiten zu unterstützen.
Geschätzter Aufwand der Bausteine A, B, C und D (Leistungsumfang, -formate und - häufigkeit): Die Arbeiten erfolgen kontinuierlich. Für die Erstellung des Jahresberichtes ist von einem Ar- beitsvolumen von 40 Stunden (wissenschaftlich) und 40 Stunden (administrativ) pro Ver- tragsjahr auszugehen. Die Angebotskalkulation ist entsprechend vorzunehmen.
Richtlinienverlängerung während Grundlaufzeit / Verlängerungsoption (voraussicht- lich 01.01.2030 bis 31.12.2031):
Unabhängig davon, ob die Förderrichtlinie über den 31.12.28 hinaus verlängert wird oder nicht, bleibt der oben dargestellte jährliche Aufwand unverändert.
3.4 Erfolgskontrolle
Der AN ist für die Erfolgskontrolle auf Projektebene verantwortlich und unterstützt das BMWE bei der Erfolgskontrolle auf Programmebene.
3.4.1 Durchführung der Erfolgskontrolle auf Projektebene
Der AN berichtet dem AG jährlich schriftlich über die Ergebnisse der begleitenden und auch abschließenden Erfolgskontrolle auf Projektebene. Dabei soll mithilfe eines datenbankgestützten Monitorings untersucht und in diesen Berichten dargestellt wer- den, ob bzw. in welchem Umfang die in der Fördergrundlage bzw. im Förderbescheid definierten Ziele der einzelnen Förderprojekte erreicht wurden und wie dies zu den in der Förderrichtlinie genannten Förderzielen beiträgt (Prüfung der Zwischen- und Ver- wendungsnachweise). Zudem wird geprüft, ob die Förderprojekte für die Zielerrei- chung ursächlich sind und die Zuwendungen auch wirtschaftlich eingesetzt werden.
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Ein entsprechendes Konzept für Datenerhebung und -auswertung der Erfolgskon- trolle auf Projektebene wird zu Beginn der Vertragslaufzeit in enger Abstimmung mit dem AG finalisiert.
Dabei soll der Bericht folgenden Kriterien entsprechen:
schriftlich oder in Textform, digitale Übersendung, ein Volumen von 25 bis 40 Seiten und jährlich innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf eines Vertragsjahres.
Geschätzter Aufwand der Bausteine A, B, C und D (Leistungsumfang, -formate und - häufigkeit): Für die Erarbeitung von Vorschlägen für ein Konzept zur Erfolgskontrolle auf Projektebene und deren kontinuierlicher Anpassung sowie die Erstellung des entsprechenden Berichtes ist pro Vertragsjahr von einem Arbeitsvolumen von 100 Arbeitsstunden (wissenschaftlich) und 200 Arbeitsstunden (administrativ) auszugehen.
Richtlinienverlängerung während Grundlaufzeit / Verlängerungsoption (voraussicht- lich 01.01.2030 bis 31.12.2031):
Unabhängig davon, ob die Förderrichtlinie über den 31.12.28 hinaus verlängert wird oder nicht, bleibt der oben dargestellte jährliche Aufwand unverändert.
3.4.2 Unterstützung der Erfolgskontrolle auf Programmebene
Zur Unterstützung der begleitenden und abschließenden Erfolgskontrolle gemäß § 7 BHO (Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle) auf Programm- ebene durch den AG werden vom AN folgende Leistungen erbracht:
Erarbeitung von Vorschlägen zur Konkretisierung und Umsetzung der Ver-fah- ren und Kriterien zur Erfolgskontrolle; Monitoring und Lieferung von Daten für die Erfolgskontrolle auf Basis der festgelegten Kriterien, Indikatoren und Ver- fahren. Aggregation von Daten bzw. von Beiträgen aus den Förderprojekten zu den jeweiligen Zielen der Förderrichtlinie und den übergeordneten politischen Zie- len, insbesondere zur Zielerreichungskontrolle; Erfassung in geeigneter IT-ge- stützter Weise, sodass die Daten für Anfragen auswertbar sind. Konstruktive Zusammenarbeit, sofern als Beitrag zur Erfolgskontrolle Dienst- leister des BMWE zur Durchführung von Studien oder einer Evaluation oder Begleitforschung beauftragt werden. Dafür steht der AN den Dienstleistern des BMWE als Ansprechpartner für die Umsetzung der Förderprojekte zur Verfü- gung und stellt insbesondere Förderdaten aus der Programmadministration, dem eigenen Monitoring umfassend für bereit. Dabei berichtet der AN dem AG halbjährlich über das Monitoring. Der Bericht soll fol- genden Kriterien entsprechen:
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Schriftlich oder in Textform, digitale Übersendung und innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf eines Vertragshalbjahres.
Geschätzter Aufwand der Bausteine A, B, C und D (Leistungsumfang, -formate und - häufigkeit): Für das kontinuierliche Monitoring auf Programmebene und die Erstellung der entsprechen- den halbjährlichen Berichte ist von einem Arbeitsvolumen pro Vertragsjahr von 50 Arbeits- stunden (wissenschaftlich) und 150 Arbeitsstunden (administrativ) auszugehen.
Richtlinienverlängerung während Grundlaufzeit / Verlängerungsoption (voraussicht- lich 01.01.2030 bis 31.12.2031):
Unabhängig davon, ob die Förderrichtlinie über den 31.12.28 hinaus verlängert wird oder nicht, bleibt der oben dargestellte jährliche Aufwand unverändert.
- Leistungszeitraum, Leistungsort und Standortanforderungen
Die Leistung ist vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2029 zu erbringen. Im Falle einer ein- maligen Verlängerung bis zum 31.12.2031.
Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich am Sitz des AN. Dort hat der AN für die Leistungserbringung folgende Voraussetzungen zu schaffen und deren Einhaltung während der gesamten Vertragsdauer sicher zu stellen:
zeitgemäße technische und repräsentative Büroausstattung, Unterbringung des Personals derart, dass eine reibungslose Kommunikation und kontinuierliche Leistungserbringung sichergestellt wird (E-Mail-Kontaktad- resse, etc.), Ergreifung von Maßnahmen zur ausreichenden Sicherheit, die dem Vertrau- lichkeitsgrad der Aufgabe gerecht werden (z. B. kein freier Zugang zu den Räumen und dem Bürobereich des AN, geschlossene Registratur, einschlä- gige Zertifizierungen, IT-Sicherheit, Datenschutzstandards etc.), professionelle Standards in Bezug auf die Leistungserbringung (dies gilt insbe- sondere in Bezug auf die Prüfprozesse und Qualitätssicherung, das Vertrags- management, das Berichtswesen und die Entscheidungsvorbereitung), Sicherstellung der notwendigen technischen Anbindung und IT-Ausstattung.
- Ausführungsbedingungen
5.1 Beleihung nach § 44 Abs. 4 BHO
Der AN hat alle organisatorischen Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich sind, um gemäß § 44 Abs. 4 BHO die Befugnis verliehen bekommen zu kön-
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nen, Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet der Zuwendungen in eigenem Na- men und in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts wahrzunehmen (Beleihung). Bei den zugrundeliegenden Projektträgerleistungen handelt es sich überwie- gend um den Vollzug des Zuwendungsrechts einschließlich der Verwaltung von Bundesmitteln gemäß den Rechtsnormen des Bundes. Maßgebliche Kennzeichen dieser Tätigkeit sind die öffentlich-rechtliche Handlungsform des Verwaltungsaktes gemäß § 35 VwVfG sowie das Ausführen von Handlungen gemäß der für die Verwaltung von Bundesmitteln geltenden Vorschriften und Erlasse des Bundes zur Haushaltsführung. Dabei ist die Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art. 3 GG) im Hinblick auf die Auslegung und Anwendung rechtlich-administrativer sowie fachlicher Fördervoraussetzungen und Vorgaben des AG von besonderer Bedeutung (z. B. bei der Bemessung von Eigenanteilen oder der Festlegung von Förderzeiträumen). Ein Anspruch auf Beleihung besteht nicht. Im Falle der Beleihung unterliegt der AN der Rechts- und Fachaufsicht des AG. Der AN hat Weisungen des AG zu beachten, entsprechende Berichtspflichten zu erfüllen, für Besprechungen (auch kurzfristig telefonisch und/oder per Videokonferenz) zur Verfügung zu stehen, Prüfungsmaßnahmen zu unterstützen, innerhalb ggf. gesetzter Fristen erbetenen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen bereitzustellen bzw. offenzu- legen. Eine etwaige Beleihung erfolgt nach Maßgabe folgender Bestimmungen:
o Der AN bewilligt die Bundesmittel in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts. Die Beleihung schließt die Befugnis ein, in eigenem Namen Zuwen- dungen i. S. d. § 44 i. V. m. § 23 BHO durch Verwaltungsakte zu bewilligen, Zuwendungsanträge abzulehnen, Zuwendungsbescheide zu ändern und aufzuheben, die Rückerstattung von Zuwendungen zu fordern und sonstige Ansprüche des Bundes geltend zu machen und zu verfolgen, Verwen- dungsnachweise zu prüfen und Widerspruchsbescheide zu erlassen. o Für die Wahrnehmung der zuvor genannten öffentlichen Aufgaben als Be- hörde im Sinne des § 1 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) gel- ten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen (z. B. BHO, VwVfG, VwGO etc.), die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur BHO sowie die besonderen Regelungen dem AG.
o Der AN hat sicherzustellen, dass alle Bewilligungsvorgänge eine Qualität sichernde Endkontrolle durchlaufen. o Widerrufsbescheide, die nicht im Einvernehmen mit dem ZE ergehen, und Rücknahmebescheide sind dem AG vor Abgang zur Zustimmung vorzule- gen. Ablehnungs-, Feststellungs- und Leistungsbescheide im Wider- spruchsverfahren sowie Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind dem AG vor Abgang zur Kenntnis vorzulegen.
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o Über Widersprüche gegen Verwaltungsakte, die der AN aufgrund der ihm übertragenen Befugnisse erlassen hat, entscheidet der AN im Einverneh- men mit dem AG. Im Widerspruchsverfahren überprüft der AN die Zulässig- keit und Begründetheit des Widerspruchs. Dafür richtet der AN eine Wider- spruchsstelle ein. Diese hat organisatorisch unabhängig von der Organisati- onseinheit zu sein, die mit der Bewilligung und Umsetzung der Projekte be- traut ist. o Vergleiche, Stundungen, Niederschlagungen und Erlasse sind in den §§ 58 und 59 BHO sowie in den Verwaltungsvorschriften hierzu geregelt. Die dort genannten Befugnisse werden auf den AN übertragen, wobei diesbezügli- che Entscheidungen zusätzlich der Zustimmung des AG bedürfen. Für Be- richtspflichten des AG gegenüber dem BMF sind nach Abschluss eines Ka- lenderjahres Übersichten zu getroffenen Entscheidungen nach §§ 58 und 59 BHO an den AG zu übermitteln. o Der AN ist nicht berechtigt, allgemeine Bestimmungen (z. B. allgemeine Ne- benbestimmungen oder Förderrichtlinien) zu erlassen. Beabsichtigt der AN im Einzelfall, von diesen abzuweichen, bedarf dies der vorherigen Zustim- mung des AG. o Der AN ist verpflichtet, dem AG unverzüglich mitzuteilen, sofern sich bei der Ausübung der übertragenen Befugnisse Zweifelsfragen oder Schwierigkeiten ergeben, er seine Zahlungen einstellt oder ein Insolvenzverfahren gegen ihn bean- tragt oder eröffnet wird. o Der AG behält sich das Recht vor, dem AN die Beleihung jederzeit zu ent- ziehen.
5.2 Zusammenarbeit mit dem BMWE
Der AN benennt dem AG eine deutschsprachige Projektleitung und eine deutsch- sprachige Vertretung als zentrale Ansprechpersonen für alle Belange der Vertrags- durchführung. Diese Ansprechpersonen nehmen grundsätzlich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sämtliche Anfragen und Informationen entgegen, koor- dinieren das für die Vertragsdurchführung vorgesehene Projektteam intern in der Sphäre des AN und leiten sämtliche Auskünfte und Arbeitsergebnisse an den AG ge- bündelt weiter.
Der AN richtet zum Zwecke der Leistungserbringung einen Standort im Bundesgebiet ein, sofern dieser nicht bereits vorhanden ist. Dieser Standort muss per Telefon und E-Mail montags-freitags mindestens zwischen 9-17 Uhr erreichbar sein (Feiertage ausgenommen). Der AN stellt sicher, dass er in der Lage ist, die Aufgaben in logisti- scher und organisatorischer Hinsicht bundesweit durchzuführen.
Sofern nicht anders vereinbart, sind die jeweils beauftragten Arbeiten unverzüglich zu beginnen und auf qualitativ höchstem Niveau sowie innerhalb kurzer Reaktionszeiten
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zu erledigen. Der AN trifft durch das Vorhalten ausreichender und fachkundiger per- soneller Reservekapazitäten dafür Vorsorge, dass er kurze Leistungsfristen auch bei kurzfristig auftretenden Auftragsspitzen einhalten und die Arbeiten dennoch auf quali- tativ höchstem Niveau erbringen kann.
5.3 Arbeitssprache
Arbeitssprache ist Deutsch. Sämtliche Ausarbeitungen, Unterlagen etc. sind in deut- scher Sprache zu erstellen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
5.4 Reisekosten
Reisen des AN im Zusammenhang mit dem Auftrag sind auf den notwendigen Um- fang zu beschränken, der für die Auftragsausführung erforderlich ist. Grundsätzlich sind für Besprechungen vorrangig Videokonferenzen zu nutzen.
Reisekosten werden nur für zuvor vom AG genehmigte und für die Auftragsdurchfüh- rung erforderliche Reisen in entsprechender Anwendung des Bundesreisekostenge- setztes (BRKG) erstattet. Erstattungsfähig sind ausschließlich tatsächlich angefal- lene, notwendige und nachgewiesene Reisekosten. Der AN hat dem AG auf Anforde- rung eine Belegliste und die entsprechenden Reisebelege vorzulegen.
5.5 Rechtliche Bedingungen
Der AN hat bei seiner Tätigkeit u.a. nachfolgende Rechtsnormen und Regelungen zu beachten:
Bundeshaushaltsgesetz;
Bundeshaushaltsordnung (BHO) inklusive der betreffenden Verwaltungsvorschrif- ten;
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG);
FuE-Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission und seine Nachfolge- regelungen;
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und ihre Nachfolgeregelun- gen;
IPCEI-Rahmen (2014/C 188/02)
Subventionsgesetz (SubvG);
Vorschriften zum Öffentlichen Vergaberecht;
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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG);
Verordnung PR-Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen einschließlich der Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten;
BMFTR-Handbuch der Projektförderung unter Berücksichtigung der für das BMWE-intern geregelten Ergänzungen;
jeweils anzuwendende Nebenbestimmungen (z. B. NKBF, ANBest-P, ANBest- GK, BNBest-BMFTR);
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Tätigkeiten des Bundes durch Leistungen Privater (Sponsoring, Spenden und sonstige Schenkungen);
Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwal- tung sowie das Rundschreiben des BMWE zum Verbot der Annahme von Beloh- nungen und Geschenken in der Bundesverwaltung;
BMUKN-Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen;
Bundesreisekostengesetz (BRKG) (analoge Anwendung zur Beantragung und Abrechnung von Reisekosten).
5.6 Digitale Fachverfahren
Voraussetzung für die Wahrnehmung des Auftrags ist die fachgerechte, durch- gängige Nutzung des Projektförder-Informationssystems „profi“ sowie die Verwen- dung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ oder des Antragsportals der Förderzentrale Deutschland (FZD; foerderzentrale.gov.de). Diese unterstüt- zen das Programm-Management und Controlling für die Fachaufgaben des BMWE, seiner Projektträger und anderer Bundesbehörden im Bereich der Bewilli- gung von Fördermitteln des Bundes.
Der AN ist verpflichtet, ein Zeiterfassungssystem zu führen.
Ggf. darüber hinaus eingesetzte digitale Fachverfahren müssen den haushalts- und datenrechtlichen, insbesondere den datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes entsprechen.
Technische Voraussetzungen: In den internen Arbeitsabläufen und in der Kommunikation mit Antragstellern bzw. Zuwendungsempfängern sind soweit wie möglich elektronische Mittel zu nutzen. Der AN ist verpflichtet, die folgenden technischen Voraussetzungen zur Administ- ration des Förderprogramms sicherzustellen:
o Bei Nutzung der FZD oder von easy-Online konfiguriert der AN dafür das An- tragsverfahren im Antragsportal. Für die Administration und Bewirtschaftung der Förderprojekte ist der Fördermanagementdienst profi zu verwenden. Die
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dafür notwendige technische Anbindung und Ausstattung sowie laufende An- passungen oder Umstellungen, sofern diese im Laufe des Vertragszeitraums erforderlich werden, sind vom AN sicherzustellen. o Sofern als elektronisches Antragsportal die FZD genutzt wird, muss der AN in der Lage sein, JSON-Dateien auslesen zu können und ggf. in ein eigenes Be- arbeitungssystem (außerhalb von profi) zu überführen, um die Antragsdaten zu verarbeiten. Unabhängig von der verwendeten Antragsplattform wird profi weiterhin für die Bewirtschaftung genutzt. Zur Authentifizierung von externen Systemen an die FZD wird OAuth2/OpenID genutzt.
5.7 Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit
Dokumente, die bei der Leistungserbringung für einen Internetauftritt erstellt werden, sowie alle sonstigen für die Veröffentlichung vorgesehenen Dokumente müssen den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen (Barrierefreie Informationstechnik- Verordnung – BITV 2.0 vom 25.05.2019). Detaillierte Hinweise zur Umsetzung der Verordnung sind auf den Internetseiten des BIK (Arbeitskreis „barrierefrei informieren und kommunizieren“) zu finden (https://bik-fuer-alle.de).
Bei der Durchführung von Veranstaltungen sind ökonomische, ökologische und sozi- ale Nachhaltigkeitsaspekte zu beachten. In diesem Zusammenhang ist der „Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen“ zu berücksichtigen. Auf Gast- geschenke oder Give-aways ist grundsätzlich zu verzichten.
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