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Projektträgerschaft für angewandte nicht-nukleare Energieforschung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 09:05 (Europe/Berlin)

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Fachreferat: IIC2-35205/002-05 ZC4: 17104/005-26#006

Projektträgerschaft zur angewandten

Energieforschung

Verfahrensbeschreibung

und Teilnahmebedingungen

Verfahrensbeschreibung Stand: 09.09.2026 Seite 1 von 18

Gliederung:

Verfahrensbeschreibung und Teilnahmebedingungen .............................................. 1

Allgemeine Bestimmungen .................................................................................... 4

1.1. Ausschreibende Stelle, Ansprechperson ...................................................... 4

1.2. Losvergabe ....................................................................................................... 4

1.3. Elektronisches Verfahren ................................................................................ 4

1.4. Bieterfragen ...................................................................................................... 4

1.5. Vertraulichkeit .................................................................................................. 5

1.6. Kosten der Teilnahme am Vergabeverfahren ................................................ 5

Ablauf des Vergabeverfahrens .............................................................................. 5

Teilnahmebedingungen .......................................................................................... 5

3.1. Form des Angebots .......................................................................................... 5

3.2. Bietergemeinschaft, Unterauftragsvergabe ................................................... 6

3.3. Eignung ............................................................................................................. 6

3.3.1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ..................................... 7

3.3.2. Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung ......................................... 7

3.3.3. Mindestjahresumsatz ............................................................................. 7

3.3.4. Ausreichendes Personal ........................................................................ 8

3.3.5. Erfahrung und Fachkunde – Unternehmensreferenzen ......................... 8

3.3.5.1.Anforderungen an Referenzaufträge: ........................................ 8

3.3.5.2.Erforderliche Angaben pro Referenz ......................................... 9

3.3.5.3.Sortierung und Prüfung.............................................................. 9

3.3.6. Technische Ausrüstung ........................................................................ 10

3.3.7. Qualitätsmanagement .......................................................................... 10

3.3.8. Informationssicherheitsmanagement.................................................... 10

3.3.9. Nichtvorliegen von Interessenkollisionen ............................................. 10

3.3.10.Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe ....................................... 10

3.4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ...................................................... 11

3.5. Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen .................................. 11

Zuschlagskriterien ................................................................................................ 11

4.1. Qualitative Zuschlagskriterien ...................................................................... 11

4.1.1. Personal (Gewichtung 30 %) ................................................................ 11

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4.1.1.1.Projektleitung, einschließlich Stellvertretung (Gewichtung 10 von 30 %) ................................................................................ 11

4.1.1.2.Fachliches Kernteam (Gewichtung 20 von 30 %) .................... 11

4.1.2. Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 20 %) .......................... 13

4.1.3. Umsetzungskonzept (Gewichtung 50 %) ............................................. 14

4.2. Zuschlagskriterium Preis .............................................................................. 15

Zuschlagsentscheidung ....................................................................................... 16

5.1. Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien .......................................... 16

5.2. Gesamtwertung .............................................................................................. 17

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Allgemeine Bestimmungen

Die Vergabe des Auftrags Projektträgerschaft zur angewandten Energieforschung er- folgt auf Grundlage des Teils 4 (§§ 97 ff.) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrän- kungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Der Auftrag wird in einem Offenen Verfahren gemäß § 14 Abs. 2 i. V. m. § 15 VgV vergeben.

1.1. Ausschreibende Stelle, Ansprechperson

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Referat ZC4 – Zentrale Vergabestelle Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin Ansprechperson: Frau Gülay El Baz

E-Mail: vergabestelle@bmwe.bund.de

1.2. Losvergabe

Der Auftrag wird nicht in Lose aufgeteilt.

1.3. Elektronisches Verfahren

Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgewickelt. Die notwendigen Anwendungen werden auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehört insbeson- dere der Angebots-Assistent (ANA-Web). Weitergehende Informationen: https://www.evergabe-online.info sowie „Benutzerleitfaden - Anwendung des neuen ANA-Web“.

In den ANA-Web importierte Unterlagen werden erst über „Dokumente versenden“ übermittelt. Bieter müssen eine rechtzeitige Übermittlung, insbesondere einen ausrei- chenden zeitlichen Puffer für typische Übermittlungsrisiken, sicherstellen. Bei grö- ßerem Datenumfang ist darauf zu achten, dass die Übermittlung der Daten rechtzeitig begonnen wird.

1.4. Bieterfragen

Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe- Plattform zu stellen. Im allgemeinen Interesse liegende Fragen und Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form zugänglich gemacht.

Fragen zum Vergabeverfahren müssen spätestens bis zum achten Kalendertag vor dem Tag des Ablaufs der Angebotsfrist gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nur im Ausnahmefall zu beantworten.

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Anpassungen an dem veröffentlichten Vertragsentwurf – insbesondere Sonderregelun- gen für Angehörige bestimmter Berufsgruppen –, die nicht rechtlich zwingend sind, kommen nicht in Betracht. Von entsprechenden Bieterfragen bitten wir abzusehen.

1.5. Vertraulichkeit

Der Bieter hat über die in diesem Vergabeverfahren bekanntwerdenden dienstlichen Angelegenheiten des BMWE auch nach Beendigung des Verfahrens Verschwiegen- heit zu bewahren. Er hat hierzu seine Mitarbeitenden zu verpflichten.

1.6. Kosten der Teilnahme am Vergabeverfahren

Die Kosten für die Teilnahme am Vergabeverfahren werden vom BMWE nicht erstattet.

Ablauf des Vergabeverfahrens

Der Zuschlag wird auf Basis der eingereichten Angebote auf das wirtschaftlichste Ange- bot erteilt. Verhandlungen sind ausgeschlossen.

Teilnahmebedingungen

Aufträge werden nur an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen (Eignung) ver- geben, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen (siehe Ziff. 3.3 und Ziff. 3.4).

Vor einer Zuschlagserteilung führt die Vergabestelle Abfragen im Wettbewerbsregister (§ 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz) durch.

Angebote, die den Anforderungen in den Vergabeunterlagen nicht entsprechen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Allgemeine Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Bieters (AGB) sind ausgeschlossen. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig (siehe Ausschlussgründe nach § 57 VgV

Aufgrund der Dringlichkeit des Verfahrens wird im Falle fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen keine Nachforderung, sondern der direkte Ausschluss des Angebots erfolgen.

3.1. Form des Angebots

Das Angebot ist in Deutsch zu erstellen. Nachweisen und Eigenerklärungen, die nicht in Deutsch abgefasst sind, ist eine Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Unklarheiten gehen grundsätzlich zu Lasten des Bieters.

Das Angebot soll zur besseren Lesbarkeit mit Seitenzahlen und einem Inhaltsver- zeichnis versehen und als eine einzige, durchsuchbare PDF-Datei übermittelt wer- den. Die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vorlagen können auch – unter Beibehaltung des Dateinamens – als getrennte Dateien übermittelt werden.

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Der Hauptteil des Angebots (inhaltliche Ausführungen/Konzepte, die sich unmittelbar an den vorgegebenen Zuschlagskriterien orientieren, exklusive Nachweise und Eigenerklä- rungen) sollte einen Umfang von 40 bis 50 DIN-A4-Seiten (basierend auf Formatie- rung in Arial, ca. 12 Pt., Zeilenabstand mind. 1,15) nicht überschreiten.

Die vorgenannten Formatvorgaben verstehen sich als Ordnungsvorschriften. Eine ge- ringfügige Abweichung führt nicht zum Ausschluss vom Verfahren. Die Vergabestelle behält sich vor, im Falle einer erheblichen Überschreitung des Seitenumfangs die über den Rahmen hinausgehenden Textteile unberücksichtigt zu lassen, um die Gleichbe- handlung aller Bieter zu wahren.

3.2. Bietergemeinschaft, Unterauftragsvergabe

Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bietergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungsbe- rechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bietergemeinschaft gemacht wer- den. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft insgesamt zu be- nennen. Die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) ist im Falle einer Bieterge- meinschaft vorzulegen.

Im Falle der beabsichtigten Einbindung eines Unterauftragnehmers kommt zwischen diesem und dem Auftraggeber keine Vertragsbeziehung zustande. Eine beabsichtigte Unterauftragsvergabe ist im Angebot mit Hinweis auf den betroffenen Leistungsbe- standteil sowie (soweit möglich) unter Benennung des Unterauftragnehmers anzuzei- gen. Im Falle einer beabsichtigten Einbindung eines Unterauftragnehmers für wesentli- che Leistungsbestandteile des Auftrags muss der Unterauftragnehmer spätestens mit Beginn der Auftragsausführung in Textform (bspw. E-Mail) benannt werden. Unter Um- ständen werden Bieter hierzu bereits vor Zuschlagserteilung aufgefordert.

Der Auftraggeber kann die Eignung benannter Unterauftragnehmer vor Zuschlagsertei- lung anhand der unter Ziff. 3.3 genannten Eignungskriterien prüfen und Belege anfor- dern. Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer, deren Eignung (Ziff. 3.3) während der Auftragsausführung entfällt oder bei denen ein Ausschlussgrund (Ziff. 3.4) vorliegt, sind zu ersetzen.

3.3. Eignung

Bieter, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Die Eignung ist mithilfe der jeweils angegebenen Unterlagen zu belegen. Die Einheitli- che Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV) oder ein Nachweis der Teilnahme an ei- nem Präqualifizierungssystem (mit Registernummer) können alternativ genutzt werden.

Eignungsleihe: Ein Bieter kann sich im Hinblick auf die Eignung auf die Kapazitäten von Unterauftragnehmern berufen, wenn er nachweist, dass diesem die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.

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Der Austausch eines Unterauftragnehmers ist im Fall der Eignungsleihe nur mit vorheriger Zustimmung des BMWE, mindestens in Textform, zulässig. Die Ertei- lung der Zustimmung steht im freien Ermessen des Auftraggebers und setzt voraus, dass der Austausch rechtzeitig beantragt und glaubhaft nachgewiesen wird, dass ein zumindest gleichwertiger Austausch erfolgt.

3.3.1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Beleg: Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register be- steht, ist ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist, vorzulegen. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder vorzulegen.

Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.1

3.3.2. Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung

Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer jährlichen Mindesthaftung von 1.000.000 Euro für Vermögens- und Sachschäden und 2.000.000 Euro für Personenschäden.

Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über das Vorliegen einer entsprechenden Versiche- rung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auf- tragserteilung. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.

Bei Einrichtungen, die dem Selbstversicherungsprinzip unterliegen, ist die Vorlage einer entsprechenden formfreien Eigenerklärung ausreichend.

3.3.3. Mindestjahresumsatz

Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mind. 10.000.000 Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden. Bei Eignungsleihe können auch Umsätze von Unterauf- tragnehmern berücksichtigt werden, sofern sich diese für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff. 3.3.10).

1 Bei einem Auftragswert ab der in § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz genannten Höhe ist die Verga- bestelle verpflichtet, über den erfolgreichen Bieter vor Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. In diesem Fall werden die oben gemachten Angaben zur Anforderung der Registerauskunft bei den zuständigen Behörden verwendet.

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Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über den Umsatz der – sofern verfügbar – letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr im für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft oder bei Eignungsleihe für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.

3.3.4. Ausreichendes Personal

Mindestens 250 fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei Jahre.

Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den – sofern verfügbar – letzten drei Jahren. Bei einer Bieterge- meinschaft oder bei Eignungsleihe muss deutlich werden, welche Teile des beschriebe- nen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. zu welchem Unter- auftragnehmer gehören.

3.3.5. Erfahrung und Fachkunde – Unternehmensreferenzen

Anforderung:

Erfahrung und Fachkunde in den folgenden Referenzbereichen:

  1. Durchführung von administrativen Projektträgeraufgaben im Bereich der For- schungsförderung und Zusammenarbeit mit Regierungsinstitutionen

  2. Wissenschaftliche Bewertung und Begleitung von Förderprojekten sowie Unter- stützung bei der Konzeption von Förderprogrammen, Förderrichtlinien und -be- kanntmachungen

  3. Konzeption, Durchführung und Entwicklung von Forschungskommunikation

  4. internationale und europäische Forschungskooperation

3.3.5.1. Anforderungen an Referenzaufträge:

Es sind mindestens 2 Referenzen für jeweils folgende oben genannte Referenzberei- che einzureichen. Die Erbringung dieser Mindestanzahl kann über Referenzen gesche- hen, die alle Bereiche gleichzeitig abdecken, oder über Referenzen, die nur einen oder mehrere Bereiche abdecken. Insgesamt sollen nicht mehr als 4 Referenzen pro oben genanntem Referenzbereich eingereicht werden. Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 31.12.2022 erbracht worden sein.

Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff. 3.3.10). Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige

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Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung/ Fach- kunde/ Effizienz/ Verlässlichkeit zulassen.

3.3.5.2. Erforderliche Angaben pro Referenz

Eine Referenz soll insgesamt nicht mehr als vier DIN-A4-Seiten umfassen. Zu je- dem Referenzauftrag sind folgende Angaben im bereitgestellten Vordruck zu ma- chen:

 Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes,

 Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten,

 kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen,

 eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder meh- reren der oben genannten Referenzbereiche; dies kann entweder durch explizite Kennzeichnung jeder einzelnen Referenz oder mithilfe einer vorangestellten In- haltsübersicht erfolgen.

3.3.5.3. Sortierung und Prüfung

 Die Referenzaufträge sind nach dem Grad ihrer Entsprechung zum Ausschrei- bungsgegenstand in dem Vordruck zu sortieren, beginnend mit der Referenz, die dem Anforderungsprofil dieser Ausschreibung am nächsten kommt.

 Hinweis zur Eignungsprüfung (Ja/Nein-Entscheidung): Die Prüfung der Refe- renzen dient ausschließlich der Feststellung, ob die Mindestanforderungen an die fachliche Eignung erfüllt sind. Es erfolgt keine qualitative Bewertung der Re- ferenzen im Sinne einer Rangfolge der Bieter.

 Kein Vorteil durch Mehreingabe: Ein Bieter, der mehr als die Mindestanzahl an geeigneten Referenzen pro Referenzbereich einreicht, hat dadurch keinen Vor- teil. Sobald die Prüfung der eingereichten Unterlagen ergibt, dass die geforderte Mindestanzahl an Referenzen die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, gilt die Eignung als nachgewiesen. Die Möglichkeit, bis zur zulässigen Höchstan- zahl Referenzen einzureichen, dient der Sicherstellung des Eignungsnachwei- ses. Sofern die Vergabestelle eine der vorrangig genannten Referenzen als nicht vergleichbar einstuft, werden die weiteren eingereichten Referenzen in der ange- gebenen Reihenfolge als Ersatz geprüft, um die geforderte Mindestanzahl an Re- ferenzen zu erfüllen.

 Der Auftraggeber ist berechtigt, Referenzen inhaltlich zu prüfen. Die Referenzan- gaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung.

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Wichtiger Hinweis: Bei Unterschreiten der Mindestanzahl der Referenzen und/oder bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die einzelnen Referenzen wird der Bieter mangels Eignung ausgeschlossen.

Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) zu Referenzen.

3.3.6. Technische Ausrüstung

Der Bieter muss über folgende Anwendungen verfügen und diese beherrschen:

  • profi

  • E-Akte Bund-PT oder ein anderes gleichwertiges E-Akte-System

  • Dokumentenaustauschserver (BSCW)

Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) zu der technischen Ausrüstung

3.3.7. Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagementsystem, das DIN ISO 9001 erfüllt.

Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über gültige Zertifizierung oder Vorliegen mindestens

gleichwertiger Alternative; bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder vorzulegen.

3.3.8. Informationssicherheitsmanagement

Informationssicherheitsmanagement, das DIN ISO 27001 erfüllt.

Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über gültige Zertifizierung oder Vorliegen mindestens

gleichwertiger Alternative; bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder vorzulegen.

3.3.9. Nichtvorliegen von Interessenkollisionen

Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. D.h. unter anderem, dass er kein An- tragsteller von Fördermitteln oder Auftragnehmer von Begleitforschungsaufträgen für die voraussichtlich zu betreuenden Fördermaßnahmen sein darf (Neutralität am For- schungsmarkt). Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch ste- hende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die kon- krete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.

Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt.

3.3.10. Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe

Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftragge- ber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen.

Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck). Verfahrensbeschreibung Stand: 09.09.2026 Seite 10 von 18

3.4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführ- ten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.

3.5. Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen

Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren betroffen sein.

Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.

Zuschlagskriterien

4.1. Qualitative Zuschlagskriterien

Die Qualität der Angebote wird anhand der folgenden qualitativen Zuschlagskriterien bewertet.

4.1.1. Personal (Gewichtung 30 %)

4.1.1.1. Projektleitung, einschließlich Stellvertretung (Gewichtung 10 von 30 %)

Anzugeben sind für die vorgesehene Projektleitung und deren Stellvertretung:

o jeweilige Zuständigkeit im Falle der Zuschlagserteilung und Auftragsaus- führung,

o für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags und im Rahmen der Zu- ständigkeit (auf Nachfrage nachweisbare) relevante fachliche Qualifika- tion (v.a. Ausbildung, Studium mit Angabe des Abschlusses, ggf. relevante Ergänzungs- und Zusatzqualifikationen),

o für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags und im Rahmen der Zu- ständigkeit (auf Nachfrage nachweisbare) relevante berufliche Erfahrung von mindestens zwei Jahren der Projektleitung und mindestens ein Jahr der Stellvertretung sowie zu Tätigkeiten/ Projekten/ Vorhaben, die mit den im Falle einer Beauftragung zu übernehmenden Leistungen/ Zu- ständigkeiten vergleichbar sind.

4.1.1.2. Fachliches Kernteam (Gewichtung 15 von 30 %)

Anzugeben sind für das vorgesehene Kernteam (20-25 Personen) ohne Pro- jektleitung/Stellvertretung) pro Mitglied des Kernteams:

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o jeweilige Zuständigkeit im Falle der Zuschlagserteilung und Auftragsaus- führung,

o für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags und im Rahmen der Zu- ständigkeit (auf Nachfrage nachweisbare) relevante fachliche Qualifika- tion (v.a. Ausbildung, Studium mit Angabe des Abschlusses, ggf. relevante Ergänzungs- und Zusatzqualifikationen),

o für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags und im Rahmen der Zu- ständigkeit (auf Nachfrage nachweisbare) relevante berufliche Erfahrung von mindestens zwei Jahren sowie zu Tätigkeiten/ Projekten/ Vorha- ben, die mit den im Falle einer Beauftragung zu übernehmenden Leistun- gen/ Zuständigkeiten vergleichbar sind.

Das fachliche Kernteam muss nach Qualifikation und Berufserfahrung mit den inhaltlichen Anforderungen der Projektträgerschaft hinreichend korrelieren. Der Schwerpunkt ist dabei prioritär auf einen ingenieurs- und betriebswirtschaftli- chen Hintergrund mit Bezügen zu energiepolitischen Themen, Technologien für den Einsatz erneuerbarer Energien, Energieökonomik zu legen.

4.1.1.3. Personal über das Kernteam hinaus (Gewichtung 5 von 30 %)

Über das fachliche Kernteam hinaus ist darzustellen, über welche weiteren per- sonellen Ressourcen der Bieter im Falle einer Beauftragung zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen verfügen kann.

Ziel der Darstellung ist es, nachvollziehbar zu machen, dass der Bieter neben dem benannten Kernteam über ausreichende personelle Kapazitäten und die für die Leistungserbringung erforderliche fachliche Breite verfügt, um auch bei einer hohen Anzahl gleichzeitig zu bearbeitender Vorgänge bzw. Förderan- träge eine ordnungsgemäße, fristgerechte und qualitativ hochwertige Auftrags- ausführung sicherzustellen.

Die Darstellung soll für die folgenden Aufgabenbereiche erfolgen:

 der fachlichen Bewertung der Förderanträge,

 der betriebswirtschaftlichen Bewertung der Förderanträge,

 der Personalplanung und –verwaltung,

 der Kontrolle einer ordnungsgemäßen Verwendung der Fördermittel bei den Zuwendungsempfängern einschließlich der Zielerreichung,

 der Bewirtschaftung der Fördermittel,

 der Unterstützung des BMWE bei der Bearbeitung rechtlicher Fragestellun- gen im Rahmen des Fördervollzugs,

 der Gewährleistung der internen Revision und Qualitätssicherung,

Verfahrensbeschreibung Stand: 09.09.2026 Seite 12 von 18

 der Unterstützung von Projekt- und programmbezogenen Auswertungen so- wie der Vorbereitung und Durchführung von Analysen und fachlichen Ausar- beitungen,

 der Unterstützung des BMWE bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Für die vorgenannten Aufgabenbereiche ist jeweils quantitativ und strukturiert darzustellen,

 über wie viele weitere Personen mit einschlägigen fachlichen Kompetenzen und Erfahrungen der Bieter im Falle einer Beauftragung verfügen kann,

 über welche fachlichen Kompetenzprofile diese Personen verfügen,

Eine individuelle Benennung der einzelnen Personen oder die Vorlage indi- vidueller Lebensläufe für das über das Kernteam hinausgehende Personal ist nicht erforderlich. Die Darstellung hat vielmehr auf Ebene der Personalressour- cen, Kompetenzprofile und verfügbaren Kapazitäten zu erfolgen. Die Angaben sind so zu strukturieren und zu konkretisieren, dass der Auftraggeber die quanti- tative und qualitative Leistungsfähigkeit der zusätzlich zum Kernteam ver- fügbaren Personalressourcen nachvollziehbar bewerten kann.

Die im Angebot benannte Projektleitung, einschließlich Stellvertretung und das be-
nannte Kernteam sind für die Auftragsausführung zwingend einzusetzen und muss
zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe beim Bieter beschäftigt oder vertraglich gebun-
den sein. Im Falle eines Ausscheidens ersetzt der Auftragnehmer das Personal
durch Personal mit einer in Bezug zur wahrzunehmenden Aufgabe mindestens
gleichwertigen Qualifikation und Erfahrung.

4.1.2. Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 20 %)

Das vorgesehene Konzept für die Arbeitsorganisation und -abläufe ist zu erläutern. Da- bei sind insbesondere folgende Aspekte darzulegen:

 Organigramm mit Angaben zu Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams (Projektlei- tung und Kernteam), das den Auftrag durchführt.

 Eine möglichst dezidierte Darstellung der personalorganisatorischen Gestaltung der Arbeitsabläufe. Beispielsweise soll erläutert werden, wie Auftragsspitzen und Perso- nalengpässe aufgefangen werden sollen. Zu beschreiben ist weiterhin, wie die Anwe- senheit einer ausreichenden Zahl Mitarbeitender (auch über das Kernteam hinaus) grundsätzlich sichergestellt und wie mit Phasen geringer Auslastung umgegangen wird;

 Ausführungen zur Einbindung ggf. vorgesehener Unterauftragnehmer;

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 Im Falle einer Bietergemeinschaft, wer welche Aufgaben übernimmt (klare Aufgaben- zuordnung) und inwieweit Vorkehrungen getroffen werden, damit die Zusammenar- beit mit den Partnern und ggfs. Subunternehmern reibungslos funktioniert.

 Es ist darzustellen, wie eine ausreichende und hinreichend flexible Personalverfüg- barkeit vor allem in der Anlaufphase (erste 12 Wochen unmittelbar mit Beginn der Vertragslaufzeit) gewährleistet wird. Die Ausgestaltung der Förderbekanntmachung bedingt die vollständige Handlungsfähigkeit des Projektträgers unmittelbar nach Be- ginn der Vertragslaufzeit.

 Eine präzise Darstellung der Mechanismen, mithilfe derer bei dauerhaftem Wegfall qualifizierter Mitarbeitender ein in gleicher Weise qualifizierter und erfahrener, lang- fristig einsatzbereiter Ersatz sichergestellt wird.

4.1.3. Umsetzungskonzept (Gewichtung 50 %)

Das Angebot soll eine detaillierte Beschreibung der geplanten Herangehensweise des Bieters an die inhaltliche Ausführung des Auftrags enthalten sowie Erläuterungen, wie diese Herangehensweise eine Auftragsausführung auf qualitativ hohem Niveau best- möglich gewährleistet.

In einem Teil a) des Umsetzungskonzepts sollen die unten genannten Punkte jeweils bezogen auf die Kernaufgaben (AP 1 bis AP 9) aus der Leistungsbeschreibung darge- stellt werden. In einem Teil b) sollen diese Punkte bezogen auf die begleitenden Auf- gaben (AP 10 bis 13) aus der Leistungsbeschreibung dargestellt werden. In einem Teil c) sollen allgemeine Punkte im Umsetzungskonzept dargestellt werden. Die Unterkri- terien des Umsetzungskonzeptes werden bei der Bewertung wie folgt gewichtet: Teil a) 30 von 50 %, Teil b) 10 von 50 % und Teil c) 10 von 50 %.

Darzulegen ist hier getrennt nach Teil a) und Teil b):

 wie eine bedarfsgerechte Leistungserbringung sichergestellt wird,

 welche Ressourcen (u.a. Vorgehensweisen, Methoden, Anwendungen, Tools, Wissensmanagement) eine effiziente und fristgerechte Umsetzung sicherstellen sollen,

 welche Mechanismen der Qualitätssicherung Anwendung finden.

Zudem ist in einem Teil c) darzulegen,

 wie auf Änderungen im Fördervolumen durch den Haushaltsgesetzgeber bzw. fachliche und politische Entscheidungen zur Neujustierung der Programmatik und der Schwerpunktsetzung, die jederzeit möglich sind, kurzfristig reagiert wird.

 wie ein möglichst reibungsloser verwaltungsmäßiger Übergang (z.B. bei Über- nahme der Dienstleistung von dem bisherigen Projektträger) im Falle der Zu- schlagserteilung gewährleistet wird.

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4.2. Zuschlagskriterium Preis

 Zur Angabe und Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt (Teil der veröffentlichten Vergabeunterlagen) vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot als dessen Bestandteil einzureichen.

 Die Stundensätze beinhalten alle Personalkosten, Sach- und Nebenkosten. Sach- und Nebenkosten (mit Ausnahme der Reisekosten – siehe Ziff. 3.10 der Leistungs- beschreibung) werden damit nicht gesondert vergütet.

 Im Preisblatt sind durch den Bieter zudem auch die zeitlichen Aufwände zu konkre- tisieren. Für die einzelnen Arbeitspakete sind dabei entsprechende Korridore im Preisblatt vorgegeben. Die Angabe des konkretisierten Aufwands durch den Bieter muss sich zwingend innerhalb der jeweils benannten Korridore befinden. Auf diese Weise wird Bietern die Gelegenheit gegeben, Arbeitsroutinen, effiziente Arbeitsab- läufe oder den Einsatz von IT-Anwendungen auch preislich im Angebot abzubilden. Über- und Unterschreitungen der jeweils benannten Korridore führen zur Nichtbe- rücksichtigung des Angebots und zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.

 Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit (einschl. Optionen). Die Vergütung erfolgt jedoch nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maxi- malen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöp- fung des Gesamthöchstpreises besteht nicht.

 Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Be- lastung des Auftraggebers (Bewertungspreis).

o Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grund- sätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unter- schiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. o Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge)2: Gibt ein Bieter ei- nen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber je- doch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils gel- tende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.

Abweichungen vom und Anpassungen am Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.

2 Die Steuerschuldnerschaft kehrt sich unter den Voraussetzungen des § 13b UStG gemäß dem „Re- verse-charge-Verfahren“ dahingehend um, dass nicht das die Leistung erbringende Unternehmen die Umsatzsteuer zu entrichten hat, sondern der Leistungsempfänger (hier das BMWE). Somit unterliegt das BMWE auch dann einem Umsatzsteuersatz von 19 %, wenn ein Bieter formal einen Umsatzsteuersatz von 0 % angibt.

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Zuschlagsentscheidung

Der Zuschlag wird nach Abschluss der Angebotsphase auf das wirtschaftlichste An- gebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeit wird auf der Basis der qualitativen Zuschlagskriterien und des Zuschlagskriteriums Preis ermittelt.

5.1. Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien

Leistungs- punkte:Maßstab:
Die Ausführungen des Angebots zu den qualitativen Zuschlagskriterien und ihren Unterkriterien lassen für den zu vergebenden Auftrag eine Leistungser- bringung…
5… auf einem sehr guten Niveau erwarten. 4.1.1 Personal d.h. in höchstem Maße fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfang relevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. 4.1.2 Arbeitsorganisation/Arbeitsabläufe d.h. in höchstem Maße plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lassen. 4.1.3 Umsetzungskonzept d.h. eine in höchstem Maße plausible und sachgerechte Darstellung der Umsetzung, die die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungserbringung abbildet und einen Leistungserfolg erwarten lässt.
4… auf einem guten Niveau erwarten. 4.1.1 Personal d.h. in hohem Maße fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfangrelevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. 4.1.2 Arbeitsorganisation/ Arbeitsabläufe d.h. in hohem Maße plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lassen. 4.1.3 Umsetzungskonzept d.h. eine in hohem Maße plausible und sachgerechte Darstellung der Umset- zung, die die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungserbringung abbildet und einen Leistungserfolg erwarten lässt.
3… auf einem befriedigenden Niveau erwarten. 4.1.1 Personal d.h. überwiegend fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfangrelevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. 4.1.2 Arbeitsorganisation/ Arbeitsabläufe d.h. überwiegend plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lassen. 4.1.3 Umsetzungskonzept

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d.h. eine überwiegend plausible und sachgerechte Darstellung der Umset- zung, die die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungserbringung abbildet und einen Leistungserfolg erwarten lässt.
2… auf einem ausreichenden Niveau erwarten. 4.1.1 Personal d.h. mit erheblichen Einschränkungen fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfang relevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. 4.1.2 Arbeitsorganisation/ Arbeitsabläufe d.h. mit erheblichen Einschränkungen plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lassen, 4.1.3 Umsetzungskonzept d.h. eine mit erheblichen Einschränkungen plausible und sachgerechte Dar- stellung der Umsetzung, die die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungser- bringung abbildet und einen Leistungserfolg erwarten lässt.
1… auf einem mangelhaften Niveau erwarten. 4.1.1 Personal d.h. mit gravierenden Einschränkungen fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfang relevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. 4.1.2 Arbeitsorganisation/ Arbeitsabläufe d.h. mit gravierenden Einschränkungen plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lassen. 4.1.3 Umsetzungskonzept d.h. eine mit gravierenden Einschränkungen plausible und sachgerechte Darstellung der Umsetzung, die die inhaltlichen Anforderungen an die Leis- tungserbringung abbildet und einen Leistungserfolg erwarten lässt.
0… auf einem unzureichenden Niveau erwarten. 4.1.1 Personal d.h. kaum/ nicht fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfangrelevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. 4.1.2 Arbeitsorganisation/ Arbeitsabläufe d.h. kaum/ nicht plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lassen, 4.1.3 Umsetzungskonzept d.h. eine kaum/ nicht plausible und sachgerechte Darstellung der Umsetzung, die die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungserbringung abbildet und ei- nen Leistungserfolg erwarten lässt.

5.2. Gesamtwertung

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Angebote, die bei einem qualitativen Zuschlagskriterium weniger als 2 Punkte erzielen, sind nicht wirtschaftlich und kommen für den Zuschlag nicht in Betracht. Diese Ange- bote werden im Rahmen der Gesamtwertung der Angebote nicht berücksichtigt.

Die zu berücksichtigenden Angebote werden nach der einfachen Richtwertmethode bewertet. Dabei werden zuerst die für die qualitativen Zuschlagskriterien vergebenen Leistungspunkte mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und addiert. Diese Summe wird dann durch den Brutto-Gesamtangebotspreis dividiert. Der Quotient wird mit einem Skalierungsfaktor multipliziert.

Z = L / P x 100.000.000

Z = Gesamtpunktzahl L = Gesamtleistungspunktzahl P = Bruttogesamtpreis in Euro x 100.000.000 = Skalierungsfaktor

Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag.

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