Leistungen BIM PS AHO 09 6. Auf
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| Klarstellung zum Leistungsbild der Grundleistungen Projektsteuerung nach AHO Heft 09 6. Auflg. - 6.2 Projektsteuerung mit BIM - Grundleistungen | |||
| Grundsätzlich sind durch die Projektsteuerung die vertraglich fixierten BIM-Leistungen gemäß AHO Heft 09 6. Auflage (mind. Grundleistungen nach Kapitel 6.2) zu erbringen. Das im folgenden aufgeführte Leistungsbild erweitert bzw. präzisiert/detailliert die vorgenannten Aufgaben nach AHO Heft 09 6. Auflage und ist durch die Projektsteuerung zu erbringen. Hinsichtlich der BIM-Aufgaben der Projektsteuerung sind durch die Bewerber/Bieter bzw. durch die Projektsteuerung im Rahmen des Verhandlungsverfahren vermeintlich erkannte Dopplungen, Unklarheiten und/oder Widersprüche zum/innerhalb des Vertrags und dessen Anlagen (z. B. AHO, AIA) der IPS anzuzeigen, sodass eine Klärung herbeigeführt werden kann. Die hier aufgeführten Leistungen gelten über die gesamte Projektlaufzeit, mindestens jedoch bzw. über die gesamte Vertragslaufzeit der Projektsteuerung. | |||
| Leistungsbild | |||
| Nr. | Position | Leistungsbeschreibung | |
| 1. | BIM-Prozess | ||
| 1.1 | Steuerung BIM-Prozess | Durch die Projektsteuerung ist der BIM-Prozess im Projekt aktiv und eigeninitiativ über die gesamte Vertragslaufzeit zu steuern, sodass die Projekt- und BIM-Ziele erreicht werden können. Hierfür ist ein Prozess seitens der Projektsteuerung zu Beginn zu konstruieren, mit dem die termin- und qualitätsgerechte Erfüllung der BIM-Ziele erreicht werden kann. Dafür bedarf es zunächst der internen Schnittstellenklärung hinsichtlich der Zuständigkeit der BIM-Aufgaben zwischen Projektsteuerung, (externes) BIM-Management und IPS. Anschließend ist die abgestimmte Vorgehensweise zu BIM im Projekt mit den weiteren Projektbeteiligten (z. B. Planer) umzusetzen. Der BIM-Prozessentwurf ist 4 Wochen nach Beauftragung an die IPS und dem (externen) BIM-Management zu übermitteln und im Anschluss gemeinsam abzustimmen. | |
| 1.2 | Optimierung BIM-Prozess zur Gewährleistung von BIM-Qualitäten und Terminen | Initiierung eines Prozess zur Optimierung der Abläufe und der Zusammenarbeit um BIM- bzw. Projektziele zu erfüllen. Dieser Optimierungsprozess ist kontinuierlich nachzuhalten. Hierfür ist zunächst Optimierungspotenzial zu identifizieren und bei abzusehender und/oder festgestellter Verfehlung von BIM-Qualitäts- und/oder Terminzielen ist die Fehlerursache zu eruieren und die Behebung des Missstands auszusteuern (was bspw. zu einer durch die Projektsteuerung auszusteuernden Anpassung des Turnus zur Führung von BIM-Koordinations- und/oder Managementterminen und/oder der Anpassung von Prozessen zur Prüfung von BIM-Leistungen führen kann). Bezüglich Optimierungspotentialen mit fachspezifische/technologischen BIM-Inhalten, welche die Expertise und/oder die Leistungsgrenze der Projektsteuerung überschreitet, ist durch die Projektsteuerung eigeninitiativ das BIM-Management zu konsultieren und eine gemeinsame Abstimmung zu führen. Die Ergebnisse sind anschließend zu dokumentieren. | |
| 1.3 | Projekt- und Organisationshandbuch mit BIM | Wesentliche Elemente des BIM-Prozesses im Projekt sind durch die Projektsteuerung in die Projekt- und Organisationshandbücher einzubinden. Dies betrifft insbesondere die Angaben zum Verteilerkreis, Zuständigkeiten der handelnden Personen, Beschreibung der Prozesse, die im CDE hierfür zu nutzende Funktionalitäten (z. B. das Modul Workflow, etc.) sowie die Namenskonvention der Dateien. Zudem ist der Verweis auf den BAP, welcher die Prozesse zum Austausch von (BIM-)Daten samt festgelegten Prüfabfolgen und Fristen enthalten soll, zu integrieren. Der AG kann diesbezüglich weiter konkretisieren. | |
| 2. | Meetings, Besprechungen und Dokumentation | ||
| 2.1 | Teilnahme an BIM-Terminen | Grundsätzlich ist die Teilnahme an sämtlichen BIM-Terminen, welche übergeordnet für die Umsetzung des BIM-Prozess von Bedeutung sind, für die Projektsteuerung verpflichtend. Dazu zählen bspw. Verhandlungen im BIM-Kontext, Kick-Off Termine, Workshops zum BAP, BIM-Jour-Fixe und BIM-Managementmeetings. Die Teilnahme an weiteren BIM-Terminen, die sich der vertieften fachspezifischen BIM-Koordination widmen, bspw. BIM-Workshops, BIM-Koordinationsmeetings, BIM-Planungsbesprechungen etc., ist ausschließlich auf Aufforderung durch IPS erforderlich. IPS behält sich Änderungen bzgl. der Teilnahme vor. In diesem Zusammenhang ist die Übersicht zu den BIM-Terminen zu berücksichtigen (siehe 251029_AWHMD_IPS_LIS_BIM-Termine_PDF), in der die jeweiligen Verantwortlichkeiten festgelegt sind. | |
| 2.2 | Vorbereitung und Organisation von BIM-Terminen | Für die Terminkoordination, Erstellung und Versendung der Agenda, Einladung der Teilnehmer von übergeordneten Terminen im Kontext mit BIM ist der Projektsteuerer verantwortlich. Dazu zählen insbesondere Verhandlungen im BIM-Kontext und das BIM-Managementmeeting. Die Organisation weiterer fachspezifischer BIM-Termine erfolgt ausschließlich nach Aufforderung der IPS. In diesem Zusammenhang ist die Übersicht zu den BIM-Terminen zu berücksichtigen (siehe 251029_AWHMD_IPS_LIS_BIM-Termine_PDF). | |
| 2.3 | Moderation von BIM-Terminen | Die Vorbereitung und Moderation zu verschiedenen BIM-Themen in den unterschiedlichen Projektphasen ist bei den durch die Projektsteuerung organisierten Terminen (siehe 2.2) verpflichtend. Des Weiteren ist die Mitwirkung bei der Moderation sowie das Auftreten in einer aktiven und initiativen Rolle in allen teilnehmenden übergeordneten BIM-Terminen, wahrzunehmen. Eine aktive Abstimmung mit BIM-Management hat vorab, sofern notwendig, zu erfolgen. Dies gilt insbesondere für Kick-Off Termine, BIM-Jour-Fixe und BIM-Managementmeetings. In diesem Zusammenhang ist die Übersicht zu den BIM-Terminen zu berücksichtigen (siehe 251029_AWHMD_IPS_LIS_BIM-Termine_PDF). | |
| 2.4 | Dokumentation von Festlegungen aus BIM-Terminen sowie generell zu BIM | Wesentliche Ergebnisse von Abstimmungen und Terminen etc. werden in den durch die Projektsteuerung organisierten Terminen (siehe 2.2 sowie übergeordnete Termine wie Bauherrn-JF) in Form von Protokollen dokumentiert und an den entsprechenden Teilnehmerkreis bzw. an die betreffenden Verantwortlichen über das CDE verteilt. In diesem Zusammenhang ist die Übersicht zu den BIM-Terminen zu berücksichtigen (siehe 251029_AWHMD_IPS_LIS_BIM-Termine_PDF). | |
| 2.5 | Prüfen und Nachhalten der Umsetzung von Festlegungen hinsichtlich BIM im Projekt | Die übergeordnete Prüfung und das Nachhalten der Umsetzung von abgestimmten Festlegungen bezüglich BIM sowie das Nachsteuern bei diesbezüglichen Abweichung, die sich negativ auf BIM- und/oder Projektziele auswirken, obliegt der Projektsteuerung. Dabei sind bedarfsweise Abstimmung mit BIM-Koordination, BIM-Management und IPS sowie im Bedarfsfall mit der jeweiligen Projektleitung zu führen und Lösungen herbeiführen und nachzuhalten. | |
| 3. | Terminplanung | ||
| 3.1 | Plausibilisierung Terminplanung mit BIM | Plausibilisierung von BIM-Terminen und BIM-Meilensteinen hinsichtlich Konformität mit Terminplanung des Projekts, auch hinsichtlich der Vertragsgrundlage. Steuerung der Terminplanung, sodass BIM- sowie Projekt-Ziele erreicht werden können. Bei abzusehenden und/oder festgestellten Abweichungen von BIM-Terminen zu Terminplanung aus Projekt ist Harmonisierung herbeizuführen (z. B. durch Initiierung von Abstimmungen mit Beteiligten). | |
| 3.2 | Steuerungsterminplan und Terminplanungssoftware | Durch die Projektsteuerung sind eigenständig sämtliche BIM-Termine, BIM-Datadrops, BIM-Prozesse, Vorlaufzeiten (z. B. ab wann nähere Informationen/Abstimmungen zu frist- und qualitätsgerechten Erledigung eines BIM-AwF erfolgen müssen), BAP-Fortschreibungen, Prüffristen etc. in den Steuerungsterminplan zu berücksichtigen und darzustellen, sodass die Projekt- und BIM-Ziele effizient erreicht werden können. Dies ist in der Terminplansoftware des AG (Koppla) zu implementieren. Die Terminplanungssoftware Koppla verfolgt eine kollaborative Arbeitsweise, wonach Projektbeteiligte (z. B. Planer, Baufirmen, IPS) gemeinsam auf einer cloudbasierten Plattform die Terminplanung des Projektes aktiv gestalten. Durch die Projektsteuerung ist die Terminplanung mit Koppla federführend zu überprüfen und zu steuern. Darüber hinaus sind die Rechte in Koppla Nutzer- und Gewerkeübergreifend zu verwalten und zu steuern. | |
| 4. | CDE Aconex | ||
| 4.1 | Prüfung ordnungsgemäße Nutzung des CDE Aconex | Die Nutzung des CDE (Aconex) durch die Projektteilnehmer ist hinsichtlich Vollständigkeit (Datenablage), korrekter Namenskonventionen und Metadaten, korrekter und fristgerechter Nutzung der Module, Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben gemäß CDE-Handlungsanweisung, CDE-Nutzungsordnung und AIA umfangreich zu prüfen und nachzuhalten. Die ordnungsgemäße Bedienung des CDE ist regelmäßig zu prüfen und mind. alle 4 Wochen ist ein Feedback an die IPS zu übermitteln. Die geltenden Rahmenbedingung sind dabei zu berücksichtigen (z. B. CDE-Handlungsanweisung, AIA, BAP etc.). Verstöße gegen Vorgaben zur Nutzung CDE sind dem Verursacher anzuzeigen und die Korrekturen durch den Verursacher sind nachzuhalten. | |
| 4.2 | Nutzung des CDE Aconex | Durch die Projektsteuerung ist das CDE (Aconex) gemäß CDE-Handlungsanweisung, insbesondere im Kontext der Leistungserbringung der Projektsteuerung, aktiv zu nutzen. Im Sinne des Projekterfolgs ist die Projektsteuerung gefordert, aktiv an der Ausgestaltung der im CDE anzuwendenden Module und Funktionalitäten mitzuwirken, sodass beispielsweise Workflows oder verknüpfte Informationen optimiert werden können. Alle im Projekt anfallenden Daten sollen über das CDE abgebildet werden. Dafür ist vorgesehen, die jeweils erforderlichen CDE Module zu nutzen (z. B. Abwicklung Mängelmanagement über das Field-Modul). Da das Kostenmanagement im Projekt über das Kostenmodul im CDE abgebildet wird, liegt die federführende Pflege dieses Kostenmoduls bei der Projektsteuerung. | |
| 4.3 | CDE-Testphase | Die Prüfung der Umsetzung der CDE-Testphase gemäß AIA und CDE-Handlungsanweisung obliegt der Projektsteuerung. Durch die Projektsteuerung ist die durch die alle Projektbeteiligten zu durchlaufende CDE-Testphase zu evaluieren bzw. zu überwachen und zu dokumentieren. Sollten Projektbeteiligte Vorgaben/Kriterien der CDE-Testphase nicht (fristgerecht) nachkommen, ist dies entsprechend nachzuhalten. Die Projektsteuerung steht den Projektbeteiligten beim Durchlaufen der CDE-Testphase für Fragen, Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge als Ansprechpartner zur Verfügung. | |
| 5. | Informationsprozesse und Kommunikation | ||
| 5.1 | Verantwortung BIM-Informationsprozess | Alle relevanten Projekt- bzw. BIM-Informationen sind durch die Projektsteuerung aufzunehmen/einzuholen und an den entsprechenden (BIM-)Adressatenkreis zu verteilen und bei Bedarf gemeinsam abzustimmen (z. B. Planer, IPS, BIM-Management, Bauunternehmen etc.) → Projektsteuerung = BIM-Informationsschnittstelle zu den Projektbeteiligten! | |
| 5.2 | Harmonisierung von BIM-Inhalten im Projekt | Festlegungen zu BIM (z. B. gemäß AIA, BAP, Besprechungsergebnisse) sind entsprechend mit anderen Projektunterlagen (z. B. Projekt- oder Organisationshandbuch, Terminplanung) abzugleichen. Hierbei sind kontinuierlich evtl. Widersprüche/Abweichungen zu identifizieren und aufzulösen bzw. ist der Prozess zur Auflösung zu initiieren und zu steuern. Optimierungspotential innerhalb der verschiedenen BIM- und Projektunterlagen ist zu erkennen und abzustimmen, ggf. sind daraus resultierend die BIM- bzw. die Projektunterlagen (z. B. Organisations-/Projekthandbuch, Terminplanung) fortzuschreiben, was entsprechend auszusteuern ist. | |
| 6. | Qualitätsmanagement | ||
| 6.1 | Überwachung Einhaltung BIM-Ziele gemäß Auftraggeberinformationsanforderungen (AIA) und BAP (BIM-Abwicklungsplan) | Das Erreichen der BIM-Ziele wird maßgeblich durch die Erfüllung der BIM-Anwendungsfälle samt Liefergegenstände zu den definierten Qualitäten und Terminen unter Einhaltung der in den AIA und BAP vorgegebenen Prozessen und Rahmenbedingungen erreicht. Durch die Projektsteuerung ist eine termingerechte Erledigung der BIM-Anwendungsfälle durch eine fristgerechte Überlieferung der digitalen Liefergegenstände sowie fristgerechte Durchführung von Workflows, BIM-Prozessen und BIM-Terminen zu überwachen und nachzuhalten. Dies beinhaltet die Prüfung der Liefergegenstände auf Vollständigkeit gemäß Vertragssoll AIA bzw. gemäß BAP samt Einhaltung der Prüfregeln und Vorgaben aus den Begleitdokumenten und gemäß vereinbarter Festlegungen (z. B. korrekte Metadaten und Namenskonvention gemäß CDE-Handlungsanweisung, Übergabe gemäß vereinbarter Ablage über CDE-Pakete-Struktur etc.). Hierfür bedarf es zunächst der internen Schnittstellenklärung hinsichtlich der Zuständigkeiten der BIM-Prüfaufgaben zwischen Projektsteuerung, (externem) BIM-Management und IPS, was durch die Projektsteuerung zu initiieren ist. Die BIM-Prüfergebnisse, insbesondere die festgestellten Mängel und Defizite, sind fortlaufend zu dokumentieren (z. B. mit einer BIM-Checkliste, mit einem Prüfbericht, etc.). In diesem Zusammenhang ist ebenfalls der Prozess zur Prüfung digitaler Liefergegenstände zu betrachten (siehe). | |
| 6.2 | Fortschreibung BAP | Die Projektsteuerung ist für die Initiierung der Fortschreibung des BAPs verantwortlich und muss den Bedarf einer Fortschreibung erkennen und abrufen. Ziel muss es sein, dass mit Beginn einer (neuen) Leistungsphase bzw. Leistungsstufe, spätestens jedoch 4 Wochen nach Beginn, ein finalisierter und abgestimmter BAP vorliegt, sodass für alle Beteiligten das jeweilige Leistungssoll, Terminziele und Qualitäten etc. eindeutig definiert sind. Auch erforderliche Anpassungen und Abstimmungen eines freigegebenen BAP innerhalb einer Leistungsphase bzw. -stufe sind rechtzeitig zu erkennen und umzusetzen. Die Prüfung des BAPs wird eng durch das BIM-Management und durch den Bauherrn begleitet und abgestimmt. Die Konformität des BAPs auf die Einhaltung der Projekt- und/oder BIM-Ziele, Plausibilisierung der Termine und Fristen sowie Vorgaben zum Vertragssoll sind durch die Projektsteuerung zu prüfen. Die Einhaltung der Vorgaben bzw. Informationen zur fachspezifischen BIM-Inhalten sind bei dem BIM-Management eigeninitiativ zu erfragen und zu dokumentieren. Abstimmungen mit allen Beteiligten, insbesondere mit den Erstellern der digitalen Liefergegenstände, sind terminlich entsprechend einzusteuern. | |
| 6.3 | BIM-Testphase | Die Prüfung und Dokumentation der Umsetzung bzw. das Durchlaufen der BIM-Testphase durch die Projektbeteiligten gemäß AIA obliegt der Projektsteuerung. Dabei ist die Evaluation der fachspezifischen Qualitätsprüfung bei dem BIM-Management eigeninitiativ zu erfragen. Sollten Projektbeteiligte Vorgaben/Kriterien der BIM-Testphase nicht (fristgerecht) nachkommen, ist dies entsprechend nachzuhalten. Durch die Projektsteuerung sind aktiv die Infos zum Absolvieren der Testphase einzuholen. | |
| 6.4 | Prüfung digitaler Liefergegenstände - Standard | Durch die Projektsteuerung sind diverse Prüfaufgaben bei der Übermittlung digitaler (BIM-)Liefergegenstände zu erbringen. Diese "Standard" Prüfaufgaben gelten für jeden Turnus bzw. für alle Übermittlungen, die nicht zu BIM-Meilensteinen übermittelt werden (insbesondere Arbeitsstände). Die BIM-Meilensteinprüfung erfolgt tiefgründiger und detailreicher (siehe Position "Prüfung digitaler Liefergegenstände - Meilensteine"). Demnach sind durch die Projektsteuerung die formalen/quantitativen Kriterien zu prüfen, ob die digitalen Liefergegenstände gemäß AIA/BAP: - fristgerecht - vollständig - im korrektem Datenformat - an den korrekten Verteilerkreis - mit den korrekten Metadaten und richtiger Namenskonvention sowie Versionierung im CDE Aconex über die vereinbarte Art und Weise (z. B. Modul "Pakte", über einen Workflow bzw. als korrekte "Dokumentenlieferung") übermittelt bzw. im korrekten Transmittal übersendet worden sind. Werden Fristen nicht eingehalten, ist dies aktiv durch die Projektsteuerung einzufordern und nachzuhalten. Die Übergabe der digitalen Liefergegenstände ist fortlaufend zu dokumentieren und mit einer Checkliste zu bewerten. Insgesamt ist zu prüfen, ob die digitalen Liefergegenstände den Vorgaben aus AIA und BAP entsprechen. Die konkreten Schnittstellen zur inhaltlich/qualitativen Prüfung der Liefergegenstände hinsichtlich der jeweiligen Aufgaben der Projektsteuerung, dem BIM-Management und der IPS ist durch die Projektsteuerung zu initiieren und gemeinsam abzustimmen. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls der Prozess zur Prüfung digitaler Liefergegenstände zu betrachten (siehe). Dieser Prozess ist durch die Projektsteuerung kontinuierlich zu dokumentieren und im CDE zu implementieren. | |
| 6.5 | Prüfung digitaler Liefergegenstände - Meilensteine (vertiefte Prüfung) | Für die Übermittlung von digitalen Liefergegenständen zu bestimmten Meilensteinen (z. B. Ende einer Leistungsphase) ist eine tiefergehende Prüfung vorzunehmen. Die konkreten Meilensteine bzw. Meilenstein-Data-Drops sind zu Beginn gemeinsam abzustimmen, an denen weitreichender zu prüfen ist. Die tiefergehende Prüfung von besonderen Inhalten (z. B. Fluchtwegbreiten, Barrierefreiheit etc.) der jeweiligen Liefergegenständen zu konkreten Meilensteinen sowie die vorgesehene Planungsreife sind vorab zu definieren und in einer Liste zu dokumentieren. Die Prüfung zu Meilensteinen setzt auf die "Prüfung digitaler Liefergegenstände - Standard" auf und ergänzt diese um folgende zu Prüfaufgaben. Demnach ist insbesondere der Inhalt der digitalen Liefergegenstände zu plausibilisieren bzw. zu prüfen: - spiegelt der Modellstand die vorgesehene Planungsreife zum aktuellen Zeitpunkt wieder - passt die Planung zum Modell (abgeleitete 2D Planung kongruent zu BIM-Modellen) - abgeleitete Listen, Raumbuch passen zu Modell (gemäß Vorgabe AIA/BAP) - Mengen- und Kostenermittlung kann nachvollzogen werden und entsprechen Vorgaben aus AIA/BAP - Termine und dargestellte Bautakte der Bauablaufsimulation stimmen mit aktueller Terminplanung überein Werden Fristen nicht eingehalten, ist dies aktiv durch die Projektsteuerung einzufordern und nachzuhalten. Die Übergabe der digitalen Liefergegenstände ist fortlaufend zu dokumentieren und mit einer Checkliste zu bewerten. Insgesamt ist zu prüfen, ob die digitalen Liefergegenstände den Vorgaben aus AIA und BAP entsprechen. Die konkreten Schnittstellen zur inhaltlich/qualitativen Prüfung der Liefergegenstände hinsichtlich der jeweiligen Aufgaben der Projektsteuerung, dem BIM-Management und der IPS ist durch die Projektsteuerung zu initiieren und gemeinsam abzustimmen. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls der Prozess zur Prüfung digitaler Liefergegenstände zu betrachten (siehe). Dieser Prozess ist durch die Projektsteuerung kontinuierlich zu dokumentieren und im CDE zu implementieren. | |
| 6.6 | BIM-Checkliste | Hinsichtlich der Dokumentation zur Prüfung der digitalen Liefergegenstände gemäß AIA/BAP ist durch die Projektsteuerung in Abstimmung mit dem BIM-Management und dem AG eine Checkliste zu erstellen. Dafür wird seitens IPS eine Standardvorlage zur Aufstellung einer Checkliste als Entwurf zur Verfügung gestellt. Mit der Checkliste ist jeder Datadrop, Meilenstein, Arbeitsstände, Nachreichungen (z. B. Nachbesserung, Beseitigung von Mängel) etc. zu erfassen. Anschließend sind die digitalen Liefergegenstände in der Checkliste gegen die Kriterien gegenzuprüfen. Die Kriterien beinhalten u. a. die vorgenannten Inhalte, welche im Detail gemeinsam abzustimmen und Verantwortlichkeiten festzulegen sind. Die jeweiligen Prüffristen sind gemeinsam abzustimmen. Der bzw. die dabei entstehenden Prüfprozesse sind in das CDE zu implementieren (siehe Prozess zur Prüfung digitaler Liefergegenstände). Folgende Arbeitsfolge ist für die Checkliste vorgesehen: 1. Der Planer übermittelt Liefergegenstände und teilbefüllte Checkliste/ Informationsblätter 2. Projektsteuerung prüft formale Kriterien und trägt diese in Checkliste ein, ggf. sind Informationsblätter des Planers in Checkliste einzutragen 3. BIM-Management prüft technische Kriterien und trägt diese in Checkliste ein Die Ergebnisse und etwaige Folgen sowie ein weiteres Vorgehen ist durch die Projektsteuerung mit dem BIM-Management und bei Bedarf mit dem AG abzustimmen. Die Entwicklung der Prüfergebnisse im Laufe des Projektverlaufs sind festzuhalten und zu evaluieren (z. B. Auswertung über grafische Lernkurve in Checkliste). |