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Anlage: Wertungsmatrix Angebote
Bewertungsmatrizen und Zuschlagskriterien
Der Vertrag wird mit dem Bieter geschlossen, dessen Angebot im Rahmen der bekanntgemachten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die bestmögliche Leistung erwarten lässt (höchste Punktzahl).
I. Zuschlagskriterien
Die Angebotsunterlagen werden unter Berücksichtigung der Vorstellungen des Auftraggebers (und ggf. Aktualisierung nach den Verhandlungen) anhand folgender Zuschlagskriterien bewertet:
| Zuschlagskriterien | Bewertung | |
|---|---|---|
| 1 | Konzept- Aufgabenspezifische Herangehensweise | |
| Konzept für die Herangehensweise bei der Erbringung der Projektsteuerungsleistungen hinsichtlich der Sicherstellung von Qualität, Wirtschaftlichkeit und Termintreue, zur Beurteilung des Aufgabenverständnisses. In der Darstellung ist insbesondere aufzuzeigen, welche Kriterien des BNB-Kriterienkatalogs erfüllt werden und wie dies gewährleistet wird. Außerdem ist darzustellen, wie und welche BIM-Anwendungen eingesetzt werden. | A.1 | |
| 2 | Konzept –Projektorganisation | |
| Konzept für die Projektorganisation einschließlich Zuständigkeiten, Personaleinsatzplanung, interne Zusammenarbeit, Arbeitsabläufe, Schnittstellen, Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Auftraggeber. An mindestens zwei von fünf Arbeitstagen je Kalenderwoche muss der Projektleiter des Auftragnehmers im Projektbüro ganztätig anwesend sein, um Koordinationserfordernisse, Unregelmäßigkeiten, usw. persönlich festzustellen. Hierüber sind Kurzberichte zu erstellen und dem Auftraggeber in Textform zur Verfügung zu stellen. Dies ist im Konzept darzustellen. | A.1 | |
| 3 | Honorarangebot | |
| Gesamthonorar inkl. besonderer Leistungen und Nebenkosten. | A.2 |
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Anlage: Wertungsmatrix Angebote
Gesamtübersicht der Zuschlagskriterien und deren Gewichtung in %
| Nr. | Zuschlagskriterium | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1 | Konzept- Aufgabenspezifische Herangehensweise | 30 % |
| 2 | Konzept – Projektorganisation | 20 % |
| 3 | Honorarangebot | 50 % |
| Summe 1 bis 3 | 100 % |
II. Bewertungsmatrizen
Die einzureichenden Darstellungen/Konzepte werden im Einzelnen wie folgt bewertet:
Bei den Zuschlagskriterien 1 und 2 (Qualitätskriterien) erfolgt die Bewertung nach einem modifizierten Schulnotensystem, bei welchem 10 Punkte die beste Bewertung und 0 Punkte die schlechteste Bewertung darstellen:
Bewertungsmatrix A.1 – Zuschlagskriterien 1 und 2:
Note Bewertungskriterien Punkte
exzellent Die Voraussetzungen für die Vergabe von 7,5 Punkten sind 10 erfüllt. Im unmittelbaren Bietervergleich lässt das Konzept die beste Umsetzung der Aufgabe erwarten.
gut Das Konzept/die Darstellungen enthalten konkrete 7,5 Beschreibungen und berücksichtigen alle genannten Aspekte. Es ist ein hohes Verständnis für den Auftraggeber erkennbar. Das Konzept/die Darstellungen entsprechen den Anforderungen und den Vorstellungen des AG in vollem Umfang.
befriedigend Das Konzept/die Darstellungen sind allgemein beschrieben 5 und erfassen inhaltlich die wesentlichen Aspekte. Das Konzept/die Darstellungen entsprechen den Anforderungen und den Vorstellungen des AG nur mit Einschränkungen.
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Anlage: Wertungsmatrix Angebote
mangelhaft Erhebliche Abweichungen vom idealen Konzept/idealen 2,5 Darstellungen. Der Inhalt weicht wesentlich von den Anforderungen und Vorstellungen des AG ab. Aufgrund der erheblichen Defizite ist eine erfolgreiche Umsetzung der ausgeschriebenen Leistungen kaum zu erwarten.
ungenügend Aufgrund der erheblichen Defizite der Darstellungen/des 0 Konzepts ist eine erfolgreiche Umsetzung der Dienstleistung nicht zu erwarten oder der Bieter hat kein Konzept eingereicht.
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Anlage: Wertungsmatrix Angebote
Bewertungsmatrix A.2 – Zuschlagskriterium 3:
Beim Preiskriterium (Zuschlagskriterium 3) erhält 10 Punkte der Bieter mit dem niedrigsten angebotenen Gesamtpreis. Bewertet wird der Gesamtbetrag des Honorars inklusive der besonderen Leistungen und der Nebenkosten in Euro.
Sofern der Bieter für die besonderen Leistungen kein zusätzliches Honorar fordert, ist 0,00 € einzutragen.
Alle übrigen Angebote werden nach dem folgenden Schema bewertet: Es wird die prozentuale Abweichung des Gesamthonorarbetrages vom niedrigsten Angebot ermittelt. Der ermittelte Prozentwert wird vom Maximalpunktwert 10 abgezogen. Abweichungen von über 100 Prozent im Vergleich zum niedrigsten Angebot werden mit 0 Punkten bewertet.