Klarstellung 2.pdf

Projektsteuerungsleistungen für den Neubau Finanzamt Staßfurt

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 11:42 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Klarstellung 2

Auftraggeber: IPS Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen- Anhalt

Ausschreibung: Neubau Finanzamt Staßfurt Projektsteuerungsleistungen

Aus dem Bewerberfeld gab es bisher folgende Fragen, zu denen der Auftraggeber im Folgenden Stellung nimmt. Die Antworten werden Teil der Vergabeunterlagen und sind für die Bewerber/Bieter und im Auftragsfall auch für den Auftragnehmer verbindlich.

FrageAntwort
1Im Bewerberbogen unter Formblatt 2.9 istAntwortvorschlag LP: Die Angaben in Formblatt 2.9 werden aus informatorischen Gründen abgefragt, werden aber nicht gewertet. Für die Angebotswertung sind ausschließlich die Angaben im Konzept Projektorganisation (Ziffer 8.1.2 des Verfahrensbriefs) relevant.
die Darstellung der
Projektabwicklung/Projektorganisation
gewünscht. Allerdings steht in der
Bekanntmachung unter Punkt 5.1.6
Allgemeine Informationen, dass Namen
und Qualifikationen nicht erforderlich sind.
Wir bitten um Angabe, welche
Informationen in der 1. Stufe erforderlich
sind und welche Informationen in der 2.
Stufe (Konzept Punkt 2.2 -
Projektorganisation) gewertet werden.
2Im Dokument "07 Eigenerklärungen undEine elektronische Signatur des Erklärenden ist ausreichend.
Ergänzende Vertragsbedingungen
TVergG LSA" heißt
es: „Diese Erklärung ist mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur zu
versehen. Behelfsweise kann diese
Erklärung im Original unter Einhaltung der
entsprechend gesetzten Frist eingereicht
werden.“
Wir bitten um Klarstellung, ob für die
elektronische Einreichung dieser
Erklärung auch eine elektronische
Signatur über eine etablierte
Signaturplattform (z. B. DocuSign) als
ausreichend anerkannt wird oder ob
zwingend eine qualifizierte elektronische
Signatur (QES) im Sinne der eIDAS-
Verordnung erforderlich ist.
3Besteht die Möglichkeit der Zurverfügungstellung der BIM-AIA?Besteht die Möglichkeit derDer Auftraggeber stellt die BIM-AIA sowie
Zurverfügungstellung der BIM-AIA?die dazugehörigen Begleitdokumente als
Anlage zu dieser Klarstellung zur
Verfügung.

Stand: 22. April 2026 Seite 1 von 2

[Seite 2]

4 1. Bei der Bearbeitung des Word- Zu Frage 1: Eine Verschiebung der Dokuments „00 Teilnahmeantrag“ beim Formatierung bei geschützten Teil Referenzen (Formblatt 3) kommt es Dokumenten mit Textfeldern lässt sich zu erheblichen Formatverschiebungen, leider nicht vermeiden. Wichtig für den die ein ordnungsgemäßes Ausfüllen des Auftraggeber ist die Vollständigkeit der Dokuments leider nicht ermöglichen. Eine abgefragten Angaben. von uns erstellte PDF-Version wiederum bietet hingegen nicht ausreichend Platz Zu Frage 2: Der Auftraggeber stellt den für die geforderten Bewerbern die Referenzvordrucke als Projektbeschreibungen. Anlage zu dieser Klarstellung zur 2. Darüber hinaus ist es nicht möglich, die Verfügung. Referenzblätter für die Einreichung eines dritten Referenzprojekts zu vervielfältigen. Wir bitten um entsprechende Klärung und – sofern möglich – um Anpassung bzw. Bereitstellung geeigneter, bearbeitbarer Unterlagen.

Stand: 22. April 2026 Seite 2 von 2

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung