Vertrag Projektsteuerung Vertragsmuster, VM20
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Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen
Vertrag
- Projektsteuerung und Vergabebegleitung -
Ausfertigung _____
ARBEITSGEMEINSCHAFT FRIEDHOF UND DENKMAL E. V. Zwischen der WEINBERGSTRAßE 25-27 34117 KASSEL
vertreten durch den Vorstand
- nachstehend Auftraggeber genannt -
und
(Name und Anschrift des Auftragnehmers – genaue Firmierung)
vertreten durch (Anrede, Qualifikation wie z.B. Dipl.-Ing., Vorname und Name)
- nachstehend Auftragnehmer genannt -
wird für die Baumaßnahme Neukonzeption, Sanierung und Erweiterung des Museums für Sepulkralkultur Kassel
folgender Vertrag geschlossen:
VM20 1 Zentrale Vergabe (Stand 21.04.2026) 27.08.2026
Vertrag Projektsteuerung Vertragsmuster, VM20
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Inhaltsverzeichnis
Gegenstand des Vertrages § 1 Bestandteile und Grundlagen des Vertrages § 2 Leistungspflichten des Auftragnehmers, stufenweise Beauftragung § 3 Fachlich Beteiligte § 4 Personaleinsatz des Auftragnehmers § 5 Termine und Fristen § 6 Honorar § 7 Nebenkosten § 8 § 9 Umsatzsteuer
§ 10 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers
§ 11 Ergänzende Vereinbarungen
VM20 2 Zentrale Vergabe (Stand 21.04.2026) 27.08.2026
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Anlagen
Anlage 1: Festlegung der spezifischen Leistungen (Leistungsbeschreibung) sowie Preisblatt
Anlage 2: Allgemeine Vertragsbestimmungen
Anlage 3: - entfällt -
Anlage 4: Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO
Anlage 6-7: - entfällt -
Anlage 8: Unterlagen zur „Einheitlichen Kostenkontrolle“ des Auftraggebers
Anlage 9: Terminplan
Anlage 10: Prioritätenliste des AG :
Anlage 11 Das Konzept des AN zur Herangehensweise an das Projekt
Weitere Anlagen:
Vertretungsbefugnis / Vollmacht
VM20 3 Zentrale Vergabe (Stand 21.04.2026) 27.08.2026
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§ 1 Gegenstand des Vertrages
1.1 Gegenstand dieses Vertrages sind Projektsteuerungsleistungen für die Baumaßnahme
Neukonzeption, Sanierung und Erweiterung des Museums für Sepulkralkultur Kassel auf dem Grundstück des Museums für Sepulkralkultur in Kassel.
1.2 Folgender Projektrahmen ist festgelegt:
Die Planung des Projekts ist bis einschließlich Leistungsphase 3 abgeschlossen, der von der Auftraggeberin beauftragte Objektplaner und die Fachplaner bearbeiten gerade die Leis- tungsphase 4. Die Projektsteuerungsleistungen waren stufenweise bis zur Projektstufe 2 beauftragt, die weiteren Leistungen wurden nicht abgerufen. Die Projektstufe 2 wurde er- bracht, sodass die Auftraggeberin nun einen neuen Projektsteuerer beauftragen möchte (ab LPH 5). Das Vorhaben wird nahezu ausschließlich durch Fördermittel finanziert und wäre ohne die Gewährung dieser Mittel nicht durchführbar. Die Einhaltung der diesbezüglichen Vorgaben sind für die Auftraggeberin daher von besonderer Bedeutung.
Die Leistungen für Projektstufe 3 können, soweit sie LPH 5 betreffen, auch anteilig in An- spruch genommen werden. Dies richtet sich nach dem jeweiligen Stand der Leistungser- bringung der Planer. Der Auftragnehmer kann dann nur die anteilige Vergütung für die er- brachten Teilleistungen nach Maßgabe des Preisblatts verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
Gegenstand der Leistungserbringung des AN ist zudem die Erbringung der Leistungen der Vergabebegleitung nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 1).
1.3 Hauptprojektziele sind:
-
Termingerechte und mängelfreie Übergabe des Objektes an den Nutzer.
-
Einhaltung des vom Auftraggeber vorgegebenen Kostenbudgets für Bau und für Gerät.
-
Einhaltung von Qualitäten und Quantitäten, Funktionalität und Terminen.
-
Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß LHO und Verwaltungsvorschrift VV-LHO, insbesondere bei der Planung der Objekt- und Fach- planer – und zwar auch in Bezug auf die Betriebsphase des Objektes. Schnittstellenfreiheit, d.h. eine alle Beteiligten und der Auftraggeberin einbezie- hende, übergreifend steuernde und kontrollierende Tätigkeit
Verhinderung von Vergabeschnittstellen, -lücken
Praxisorientierung und Ausführungstauglichkeit
dauerhaftes Höchstmaß an Flexibilität und Zukunftsfähigkeit der Projektumset- zung
VM20 4 Zentrale Vergabe (Stand 21.04.2026) 27.08.2026
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Wirtschaftlichkeit und Funktionalität des Gebäudes in Umbau und Betrieb
Nachhaltigkeit und Energieeffizienz bei Einsatz erprobter, zukunftssicherer Tech- nik und Verfahren
Fabrikatsneutralität und Wettbewerbsfähigkeit, so dass ein tatsächlich preiswirk- samer Ausführungswettbewerb möglich ist;
§ 2 Bestandteile und Grundlagen des Vertrages
2.1 Folgende Anlagen sind Vertragsbestandteile:
- Anlage 1: Festlegung der spezifischen Leistungspflichten (Leistungsbeschreibung in- klusive Honorar (Preisblatt) Anlage 2: Allgemeine Vertragsbestimmungen
Bei Widersprüchen zum Vertragstext ist dieser vorrangig.
-
Anlage 4: Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO
-
Anlage 8: Unterlagen zur „Einheitlichen Kostenkontrolle“ des Auftraggebers
Anlage 9: Terminplan
Anlage 10: Prioritätenliste
Anlage 11: Konzept zur Herangehensweise an das Projekt
2.2 Auf den Vertrag finden die Bestimmungen über den Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) - bei Ab- weichungen nachrangig zu Vertrag und AVB Anwendung.
2.3 Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen zu Grunde zu legen:
-
Die vom Auftraggeber für die Vertragserfüllung bereitgestellten Pläne, Unterlagen, Verträge und Berechnungen sowie Daten und Informationen.
-
Die festgelegten Gesamtkosten für die Realisierung des in Höhe von 19.118.00,00 Euro
-
Die vertraglichen Vereinbarungen mit freiberuflich Tätigen und ausführenden Fir- men.
die Vorgaben des Bewilligungsbescheids des […] vom […]
die Leistungs- bzw. Projektbeschreibung
die RZ-Bau in der 4. Auflage, Stand 07.12.2015 (Runderlass BI1 – 8111.5/2) nebst Anhängen, Stand 15.02.2023 (Runderlass B I 7 - 82042-0/4-4)
VM20 5 Zentrale Vergabe (Stand 21.04.2026) 27.08.2026
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2.3.1 Für das Aufstellen der Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau):
Preisgerichtsprotokoll sowie Vorprüfbericht zum Entwurf und Wettbewerbsentwurf.
Genehmigte Bedarfsanmeldung.
Organisationshandbuch, vom Auftragnehmer aufgestellt und fortgeschrieben und vom Auftraggeber genehmigt.
2.3.2 Für die weitere Bearbeitung:
Preisgerichtsprotokoll sowie Vorprüfbericht zum Entwurf und Wettbewerbsentwurf.
Auszug aus den genehmigten Antrags- und Bauunterlagen, jeweils in aktueller Fas- sung Organisationshandbuch, vom Auftragnehmer fortgeschrieben und vom Auftraggeber genehmigt. Die fachlich genehmigte und haushaltsrechtlich anerkannte Entscheidungsunterlage- Bau (ES-Bau).
2.4 Der Auftragnehmer hat über § 1 AVB hinaus und bei Widersprüchen vorrangig fol- gende Vorschriften, Regelwerke und Erlasse zu beachten:
-
Geschäftsanweisung für den Staatlichen Hochbau des Landes Hessen, (GABau)
-
Leitfaden Nachhaltiges Bauen
-
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverord- nung - BaustellV) in der jeweils geltenden Fassung
2.5 Die baufachlichen Planungsleistungen unterliegen
den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen des Landes Hessen.
§ 3 Leistungspflichten des Auftragnehmers, stufenweise Beauftragung
3.1 Stufenweise Beauftragung
3.1.1 Der Auftragnehmer führt seine Leistungen auf Grundlage der ihm vom Auftraggeber im Rah- men des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen aus.
3.1.2 Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss
mit der Erbringung der Projektstufe 1, Projektvorbereitung (inkl. Grundlagenermittlung)
mit der teilweisen Erbringung der Projektstufe 2, und zwar Leistungsphase 2 Vorplanung Leistungsphase 3 Entwurfsplanung Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung
VM20 6 Zentrale Vergabe (Stand 21.04.2026) 27.08.2026
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mit der Erbringung der Projektstufe 2, Planung (Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung)
mit der teilweisen Erbringung der Projektstufe 3, Ausführungsvorbereitung (Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe und Mitwirken bei der Vergabe) Leistungsphase 5 Ausführungsplanung
mit der Erbringung der Projektstufe 4, Ausführung (Objektüberwachung und Dokumentation)
mit der Erbringung der Projektstufe 5, Projektabschluss (Objektbetreuung)
der Anlage 1.
3.1.3 Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Ausfüh- rung der Baumaßnahme weitere Leistungen nach Ziffer der Anlage 1 - einzeln oder im Ganzen - zu übertragen. Die Beauftragung erfolgt in Projektstufen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Projektstufen oder auf einzelne Ab- schnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Projektstufen , die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung des Abrufs durch den Auftraggeber in Textform. Es gelten dann die Bestimmungen dieses Vertrages fort, sofern die weitere Beauftragung nicht abweichende Regelungen enthält. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn ihm vom Auftraggeber innerhalb von 24 Monaten nach Fertigstellung der Leistungen nach wei- tere Leistungen - einzeln oder im Ganzen - übertragen werden.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
3.2 Zusammenarbeit beim Projektmanagement
Die Projektleitung des Auftraggebers bildet in Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer das Projektmanagement. Das lnnenverhältnis und die Zusammenarbeit des Projektmanagements werden im Organisationshandbuch festgelegt.
3.3 Allgemeine Leistungspflichten des Auftragnehmers
3.3.1 Generelle Pflichten
Dem Auftragnehmer obliegt die Verpflichtung, während des gesamten Projektablaufs die im Rahmen der Projektziele einvernehmlich vereinbarten Qualitäten und Quantitäten, Funktiona- lität und Termine unter Einhaltung der festgelegten Gesamtkosten zu steuern, zu überwachen und auf deren Einhaltung hinzuwirken.
3.3.2 Managementbereiche
Die Beschreibung der spezifischen Leistungen des Auftragnehmers umfasst in jeder der in An- lage 1 genannten Projektstufen - soweit einschlägig - folgende Leistungs- und Management- bereiche, die in der Leistungsbeschreibung in den dortigen Handlungsbereichen und den Ein- zelleistungen spezifiziert werden:
- Organisationsmanagement
VM20 7 Zentrale Vergabe (Stand 21.04.2026) 27.08.2026
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-
Koordinationsmanagement (z.B. Planungs-, Daten-, Schnittstellen-, Gesamtkoordina- tion)
-
Information und Kommunikation (z.B. Berichtswesen, Projektkommunikations-System)
-
Dokumentationsmanagement
-
Qualitätsmanagement (z.B. Kontrollen, Qualitätssicherung, Quantitätssicherung)
-
Kostenmanagement (z.B. Kostensteuerung, -verfolgung und -kontrolle)
-
Terminmanagement (z.B. Terminsteuerung, -verfolgung und -kontrolle)
-
Ablaufmanagement (z.B. Kapazitäten und Logistik)
-
Vertragsmanagement sowie
-
Nachtragsmanagement/Änderungsmanagement (in technischer und tatsächlicher Hin- sicht)
3.3.3 Erforderliche Leistungen
Der Auftragnehmer hat im Rahmen des ihm übertragenen Leistungsumfangs alle erforderli- chen Leistungen zu erbringen, damit die Baumaßnahme vertragsgerecht ausgeführt und fertig gestellt wird. Die in Anlage 1 genannten spezifischen Einzelleistungen beschreiben und bein- halten die Mindestanforderungen zur Herbeiführung der vereinbarten Vertrags- und Projekt- ziele.
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen in einem solchen Umfang und in einer solchen Qua- lität zu erbringen, wie dies zu einer ordnungsgemäßen Bearbeitung zweckmäßig oder notwen- dig ist, auch wenn dies im Einzelfall in der Beschreibung der spezifischen Leistungen gemäß Anlage 1 nicht ausdrücklich beschrieben sein sollte, jedoch der Sache nach zur Funktion und Tätigkeit eines gewissenhaften Projektsteuerers gehört und/oder zur Erreichung der vorge- schriebenen Vertrags- und Projektziele erforderlich ist.
3.3.4 Werkerfolg
Zum geschuldeten Werkerfolg gehört das Herbeiführen und Bewirken eines nach den Vorga- ben des Auftraggebers im Zusammenwirken mit den anderen Projektbeteiligten vertragsgemäß geplanten Projektes einschließlich eines umfassend koordinierten und kontrollierten Projektab- laufs sowie das Entstehen lassen und Bewirken eines mängelfreien und vertragsgerechten Bauwerks.
3.3.5 Wirtschaftlichkeit
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Der Auftragnehmer hat Planung und Bauablauf generell auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit hin zu überprüfen und stets unaufgefordert zielgerechte Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen.
3.3.6 Kostenobergrenze
Der Einhaltung des verbindlich vereinbarten Kostenziels kommt dabei besondere Bedeutung zu. Eventuell zu erwartende Preissteigerungen und Mehrwertsteuererhöhungen führen nicht zu einer Budgeterhöhung.
Die Gesamtkosten einschließlich der Baunebenkosten, die nach Maßgabe der als Anlage 10 beigefügten Proiritätenliste vorläufig mit 19.118.000 € netto
veranschlagt sind, sind einzuhalten.
Diese Summe aus den genehmigten Antrags- und Bauunterlagen wird als verpflichtendes Kos- tenziel (Kostenobergrenze) vereinbart. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Prioritäten- liste fortgeschrieben wird.
3.3.7 Pflicht zur Informationsbeschaffung
Der Auftragnehmer hat sich in ausreichendem Umfang fortlaufend eigenständig über die Bau- maßnahme zu informieren.
3.3.8 Pflicht zur Unterrichtung des Auftraggebers
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber laufend über den wesentlichen Projektablauf und - stand unaufgefordert in Textform unterrichtet zu halten. Der Auftragnehmer hat sich mit dem Auftraggeber eng, gegebenenfalls unter Hinzuziehung des Nutzers, abzustimmen und jederzeit die zur Erreichung der Projektziele erforderlichen Ent- scheidungsvorlagen zu erstellen und Handlungsalternativen aufzuzeigen.
3.3.9 Änderungsmanagement generell
In jeder Phase des Projektes müssen sich abzeichnende, zu erwartende und/oder tatsächlich eingetretene Abweichungen jeder Art von den Zielvorgaben rechtzeitig, eigenständig und un- abhängig auf Grundlage selbst erhobener Daten (Soll-Ist-Abgleich in Textform) erkannt wer- den, insbesondere bezüglich Planung, Bauablauf, Risiken, Qualität, Kosten und Termine.
Der Auftragnehmer hat
-
den Auftraggeber unverzüglich zu informieren,
-
die Ursachen und Folgen für die Baumaßnahme mitzuteilen,
-
Vorschläge zur Behebung der Abweichung zu unterbreiten und abzustimmen,
-
notwendige Entscheidungen herbei zu führen.
Diese Vorgänge sind in Textform zu dokumentieren.
3.3.10 Abgleich Bauten- und Kostenstand
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Der Auftragnehmer hat den Verlauf des Bauten- und Abrechnungsstandes durch sorgfältige Planung vorhersehbar und dokumentiert zu steuern. Er hat regelmäßig eigenständig zu prüfen, ob der Abrechnungsstand dem tatsächlichen Bautenstand entspricht und für einen größtmög- lichen Gleichlauf von Bauten- und Abrechnungstand zu sorgen.
Er darf Abschlagsrechnungen Dritter nur dann freigeben, wenn die zugrunde liegenden Leis- tungen tatsächlich erbracht wurden.
3.3.11 Weisungsbefugnis
Der Auftragnehmer ist gegenüber anderen Projektbeteiligten, soweit im Vertrag nicht abwei- chend geregelt, nicht weisungsberechtigt. Er hat für das notwendige und reibungslose Zusam- menwirken und für eine gegenseitige und schnelle Information aller Projektbeteiligten zu sor- gen und diese in Wahrnehmung der Befugnisse des Auftraggebers anzuhalten, ihre Leistun- gen vertragsgemäß zu erbringen.
3.3.12 Besprechungen
Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an Besprechungen verpflichtet, insbesondere an
-
den Koordinationsbesprechungen mit dem Nutzer und den Planungs- und Ausführungsbeteiligten,
-
den sonstigen regelmäßigen Besprechungen der Planung und Ausführungsvorbereitung, die zur Erfüllung der Leistungen notwendig sind (Turnus wird im Organisationshandbuch festgelegt),
-
Projektbesprechungen, die aufgrund von tatsächlichen oder zu erwartenden Abweichun- gen von Projektzielen und/oder zur Steuerung erforderlich werden,
-
Terminen der Bauverfahrensgruppe (auf Anforderung des Auftraggebers),
-
Terminen der Gesamtprojektleitung (auf Anforderung des Auftraggebers).
Er hat die Besprechungen vorzubereiten, zu organisieren, zu leiten, die Beteiligten bzw. Zuhö- rer nach Abstimmung mit dem Auftraggeber umfassend zu informieren, die Besprechungspro- tokolle zu führen und diese an die Projektbeteiligten weiterzuleiten. Die Besprechungsarten und -organisation sind dem Organisationshandbuch zu entnehmen.
3.3.13 Mitwirkung bei rechtlichen Auseinandersetzungen
Auch nach Abschluss der dem Auftragnehmer übertragenen Leistungen ist dieser verpflichtet, in Einzelfällen auf Anordnung des Auftraggebers bei der Klärung strittiger Punkte der Projekt- abwicklung (einschließlich Verfahren nach § 18 Abs. 2 VOB/B sowie § 17.2 AVB ) ohne zu- sätzliches Honorar mitzuwirken.
Im Falle eines Rechtsstreits des Auftraggebers mit anderen Auftragnehmern hat der Auftrag- nehmer sämtliche für den Auftraggeber notwendige Informationen und Unterlagen zur Verfü- gung zu stellen sowie für Abstimmungsgespräche bereit zu stehen.
3.4 Spezifische Leistungspflichten des Auftragnehmers
Die spezifischen Leistungen sind in Anlage 1 geregelt. Die Anlage 1 ist verbindlicher Vertrags- bestandteil.
3.5 Präsenz vor Ort
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Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
dafür Sorge zu tragen, dass der Projektverantwortliche bzw. dessen Stellvertreter stän- dig erreichbar und nach Erfordernis vor Ort präsent ist.
dafür Sorge zu tragen, dass der Projektverantwortliche bzw. dessen Stellvertreter nach Erfordernis vor Ort präsent ist, mindestens jedoch an
Tagen/Woche in Projektstufe Entwurfs- und Genehmigungsplanung.
Tagen/Woche in Projektstufe Ausführungsvorbereitung.
Tagen/Woche in Projektstufe Ausführung.
ein örtliches Büro einzurichten und ständig zu besetzen.
ab Projektstufe Ausführung ein örtliches Büro einzurichten und mit mindestens Personen zu besetzen.
Der Auftraggeber stellt ein örtliches Büro kostenlos zur Verfügung. Nutzungskosten wie Telefon, Reinigung usw. trägt der Auftragnehmer.
3.6 Unterlagen
3.6.1 Ausfertigung der Unterlagen
Die vom Auftragnehmer vorzulegenden Dokumentationen sind dem Auftraggeber 3-fach in kopierfähiger Ausfertigung vorzulegen. Zusätzlich sind Mehrfertigungen insbesondere der Kosten- und Terminpläne für fachlich Beteiligte, für Ministeriumsvorlagen und als Tischvorla- gen bzw. Vorbereitung von Besprechungen usw. zu liefern. Die einzelnen Daten sind in einer für den Auftraggeber ohne weitere Konvertierung zu verar- beitenden Form als pdf-Dokumente oder gleichwertig zu speichern und zu übergeben. Auf Anforderung des Auftraggebers sind diese Daten für den internen Gebrauch des Auftraggebers als editierbare Datei - mittels Microsoft-Standard-Software (z. B. Excel, Word, Access, MS- Projekt) - zu speichern und zu übergeben. Pro Phase und Abschnitt sind die gespeicherten Daten als pdf-Dokumente (Protokolle, Kos- tenstand, Terminpläne usw.) oder gleichwertig auf geeigneten archivierungsfähigen Datenträ- gern (z. B. CD, DVD) zu liefern. Zusätzlich müssen alle Grunddaten und Dokumentationen in Papierform bereitgestellt werden.
3.6.2 Unterzeichnung der Unterlagen
Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als Aufsteller zu unterzeichnen.
§ 4 Fachlich Beteiligte
4.1 Für die nachfolgenden Leistungsbereiche beabsichtigt der Auftraggeber, Architekten und Fachingenieure zu beauftragen, deren Leistungen vom Auftragnehmer zeitlich zu koordinieren sind:
Objektplanung Freianlagenplanung Schulze Berger Architekten Stadtplaner BDA schöne aussichten landschaftsarchitektur PartGmbB Landschaftsarchitekten, Stadtplaner
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Königstor 25 34117 Kassel Ingenieure Blank | Soyka PartG mbB Friedrich-Ebert-Straße 48 34117 Kassel TA Tragwerksplanung DÖRING Beratende Ingenieure GmbH EHS beratende Ingenieure Bauwesen Druseltalstrasse 15 GmbH 34131 Kassel Am Alten Rathaus 5 34253 Lohfelden
SiGeKo Gefahrstoffsanierung Ing.-Büro Greifzu ISM Immobilien-Schadstoffmanagement Dip. Ing. Günther Greifzu GmbH Am Zollhaus 20 Helmholtzstraße 52 36269 Philippsthal 65199 Wiesbaden Brandschutz: noch nicht festgelegt, wird nach Bauphysik: noch nicht festgelegt, wird nach Abschluss der Vergabe nachgereicht Abschluss der Vergabe nachgereicht
4.2 Es ist vorgesehen die Leistungsbereiche an eine Planungsgemeinschaft zu vergeben.
§ 5 Personaleinsatz des Auftragnehmers
5.1 Projektpersonal
Die mit der Projektsteuerung Beauftragten müssen über eine abgeschlossene Fachausbil- dung (Universität / Fachhochschule) und eine angemessene Baustellenpraxis - in der Regel mindestens fünf Jahre - verfügen. Der örtliche Projektverantwortliche und dessen Vertreter sind dem Auftraggeber mit Angebotsabgabe bindend in Textform zu benennen; Bestellen und Wechsel der benannten Mitarbeiter, insbesondere des Projektverantwortlichen und dessen Vertreters, bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers in Textform. Als Verantwortliche für die Erbringung der vertraglichen Leistungen werden benannt (Name und Qualifikation):
Projektverantwortliche/r des Auftragnehmers: [Bieterhinweis: Wird im nach Maßgabe des bezuschlagten Angebots ergänzt.] Stellvertreter/in: [Bieterhinweis: Wird im nach Maßgabe des bezuschlagten Angebots ergänzt.]
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Projektverantwortlichen während der Zeit der Beauftragung zu mindestens % seiner Personaleinsatzzeit für dieses Projekt einzusetzen. Weitere Mitarbeiter stehen nach Erfordernis zur Verfügung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Projektverantwortlichen während der Zeit der Beauftragung mindestens gemäß Personaleinsatzplan bzw. dem mit dem Ange- bot vorgelelegten Konzept (Anlage 10) für dieses Projekt einzusetzen. Weitere Mit- arbeiter stehen nach Erfordernis zur Verfügung.
5.2 Austausch von Mitarbeitern
In begründeten Fällen hat der Auftragnehmer auf Aufforderung des Auftraggebers Mitarbeiter unverzüglich - ohne Auswirkung auf die Vergütung - auszutauschen oder zu ergänzen, sofern
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die zügige und reibungslose Abwicklung des Projektes es erfordert. Ein solcher Fall liegt ins- besondere bei mangelnder Qualifikation oder mangelhafter Arbeit des Mitarbeiters vor.
§ 6 Termine und Fristen
6.1 Für die Leistungen nach § 3 und Anlage 1 gelten folgende Termine und Fristen:
6.1.1 Leistungsbeginn sofort nach Auftragserteilung
6.1.2 Zwischentermine
Für die Leistungen nach Anlage 1, Termin
*) Abruf dieser Leistungen nur nach gesonderter Beauftragung in Textform durch den Auftraggeber mit Festlegung der Termine und Fristen.
6.1.3 Bauliche Fertigstellung:
6.1.4 Übergabe an den Bedarfsträger:
6.1.5 Leistungsende:
6 Monate nach Fertigstellung der letzten übertragenen Leistung
6.2 Der Auftragnehmer schuldet dem Auftraggeber die Einhaltung der vorstehend aufgeführten festgelegten Termine und Fristen, auch wenn diese von den Parteien erst nach Vertragsab- schluss einvernehmlich festgelegt und zum Bestandteil des Vertrages gemacht werden. Soweit Termine und Fristen aufgrund besonderer Umstände unverbindlich werden oder Ver- tragsfristen nicht eingehalten werden, gibt der Auftraggeber neue, für den Auftragnehmer ver- bindliche Fristen und Termine vor, die die objektiv eingetretenen Terminverzögerungen berück- sichtigen. Vor Anordnung von Beschleunigungsmaßnahmen oder der Festlegung von neuen Terminen oder Fristen hört der Auftraggeber den Auftragnehmer an und berücksichtigt seine Leistungsfähigkeit. Verzögert sich die Bauzeit durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, we- sentlich, so ist für die nachweislich erforderlichen Mehraufwendungen eine zusätzliche Vergü- tung zu vereinbaren. Eine Überschreitung bis zu 20 v. H. der festgelegten Ausführungszeit, maximal jedoch 6 Monate, ist durch das Honorar abgegolten.
§ 7 Honorar
7.1 Für die Leistungen des Auftragnehmers im Bereich der Projektsteuerung gemäß § 3 wird pau- schal folgende Vergütung vereinbart:
pauschal in Euro 7.1.1 Projektvorbereitung €
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(Übertrag aus Anlage 1, Projektstufe 1) 7.1.2 Planung (Projektstufe 2) Vorplanung € (Übertrag aus Anlage 1) Entwurfsplanung € (Übertrag aus Anlage 1) Genehmigungsplanung € (Übertrag aus Anlage 1) 7.1.3 Ausführungsvorbereitung € (Übertrag aus Anlage 1, Projektstufe 3) 7.1.4 Ausführung € (Übertrag aus Anlage 1, Projektstufe 4) 7.1.5 Projektabschluss € (Übertrag aus Anlage 1, Projektstufe 5) Nettosumme (pauschal) €
- v. H. Nebenkosten €
Nettosumme inkl. Nebenkosten €
- 19,00 v. H. Umsatzsteuer €
Gesamthonorar (brutto) €
Mit Abschluss des Vertrages fest beauftragte Honorarsumme (Leistungen nach Anlage 1, Ziffer ) einschließlich Nebenkosten und Umsatzsteuer:
Euro (brutto) 7.1.6 Eine Erhöhung der Baukosten berechtigt nicht zur Anpas- sung der Vergütung nach Ziff. 7.1.
7.1.7 Sofern die Baukostenobergrenze nach Ziff. 3.3.6 nicht ein- gehalten werden kann, sind die in der Prioritätenliste (An- € lage 10) vorgesehenen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Auftraggeber umzusetzen.
7.2 Vergütung Vergabebegleitung
Die Leistungen der Vergabebegleitung werden nach tatsächlich erbrachter Leistung und nach Maßgabe der im Preisblatt angebotenen Pauschalen einschließlich der dort vorgesehenen Zu- und Abschläge vergütet.
7.3 Vergütung zusätzlicher Leistungen
Zusätzliche Leistungen und ihre Vergütung sind in jedem Fall vor ihrem Beginn in Textform zu vereinbaren. Wird als Zusatzvergütung ein Zeithonorar vereinbart, so ist dies auf der Grundlage der Stundensätze durch Vorausschätzung des Zeitbedarfs zu ermitteln. Ist eine Vorausschät- zung des Zeitbedarfs nicht möglich, so ist das Honorar nach dem nachgewiesenen Zeitaufwand zu berechnen.
Folgende Stundensätze werden für die gesamte Projektlaufzeit festgelegt:
VM20 14 Zentrale Vergabe (Stand 21.04.2026) 27.08.2026
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Für den Auftragnehmer(Inhaber, Partner, Projektverantwortlicher)
Für den Projektingenieur (Dipl.-Ing., mind. 5 Jahre Berufserfahrung)
Für den Mitarbeiter (Techniker)
| €/Std. | ||
|---|---|---|
| €/Std. | ||
| €/Std. |
[Bieterhinweis: Wird nach Maßgabe des Angebots ergänzt.] 7.4 Sonstige/Weitere Vergütungsvereinbarungen
Bei jeglicher Vereinbarung einer mengenbezogenen Vergütung, z. B. nach Zeitaufwand oder nach Stückzahlen, gilt, dass die unterstellten Mengen im Rahmen der Beauftragung nach die- sem Vertrag eine Budgetobergrenze darstellen, die nicht überschritten werden darf .
Bei jeglicher Vereinbarung einer Vergütung nach Zeitaufwand gilt darüber hinaus, dass nur die reine Arbeitszeit, ohne bspw. Wegezeiten oder Arbeitspausen vergütet wird. Der Auftrag- nehmer ist verpflichtet, den Zeitaufwand durch Stundenbelege nachzuweisen, welche die fol- genden Angaben enthalten müssen: Datum der Leistungserbringung / Name des Mitarbeiters, der die Leistung erbracht hat / Qualifikation des Mitarbeiters / Leistung / Anzahl der Stunden / Stundensatz / Unterschrift, ggf. in Textform. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Belege dem Auftraggeber wöchentlich zur Anerkennung zu übermitteln.
7.5 Abschlagszahlungen
Die Zahlung des vereinbarten Honorars für die Projektsteuerungsleistungen einschließlich Umsatzsteuer erfolgt entsprechend dem Leistungs- und Projektstand, bezogen auf Projekt- stufen nach Vorlage einer prüfbaren Rechnung. Der Auftragnehmer erstellt darüber nach Auf- tragserteilung einvernehmlich mit dem Auftraggeber einen Zahlungsplan.
Die Abrechnung der Leistungen der Vergabebegleitung erfolgt grundsätzlich nach Abschluss eines Verfahrens.
| § 8 | ||
|---|---|---|
| Nebenkosten |
8.1 Erstattung von Nebenkosten für die Projektsteuerungsleistungen
Die Nebenkosten werden
nicht erstattet.
insgesamt pauschal mit v.H. vom Nettohonorar erstattet. [Bieterhinweis: Wir nach Maßgabe des Angebots ergänzt]
nach Projektstufen und Leistungsphasen gegliederter Festpreis:
Projektstufe 1 Festpreis in EUR netto
Projektstufe 2
Leistungsphase 2 (Vorplanung Festpreis in EUR netto
VM20 15 Zentrale Vergabe (Stand 21.04.2026) 27.08.2026
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gemäß Anlage 1)
Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung Festpreis in EUR netto gemäß Anlage 1)
Leistungsphase 4 (Genehmigungs- Festpreis in EUR netto planung gemäß Anlage 1)
Projektstufe 3 Festpreis in EUR netto
Projektstufe 4 Festpreis in EUR netto
Projektstufe 5 Festpreis in EUR netto
mit Ausnahme der nachstehend aufgeführten Kosten, die auf Einzelnachweis zusätzlich
erstattet werden, pauschal mit v.H. vom Nettohonorar erstattet.
ausschließlich auf Einzelnachweis erstattet.
nach Projektstufen und Leistungsphasen gegliedertes Pauschalhonorar:
Projektstufe 1 v. H. vom Nettohonorar EUR netto
Projektstufe 2
Leistungsphase 2 v. H. vom Nettohonorar EUR netto (Vorplanung gemäß Anlage 1)
Leistungsphase 3 v. H. vom Nettohonorar EUR netto (Entwurfsplanung ge- mäß Anlage 1)
Leistungsphase 4 v. H. vom Nettohonorar EUR netto (Genehmigungspla- nung gemäß Anlage 1)
Projektstufe 3 v. H. vom Nettohonorar EUR netto
Projektstufe 4 v. H. vom Nettohonorar EUR netto
Projektstufe 5 v. H. vom Nettohonorar EUR netto
8.2 Reisekosten
Bei Erstattung von Reisekosten auf Einzelnachweis ist das Hessische Reisekostengesetz (HRKG) anzuwenden. Reisen zu Lasten des Auftraggebers müssen vorher mit diesem abge- stimmt werden. Der Antrag und die Einreichung der Unterlagen richtet sich nach § 4 HRKG.
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Reiseunterlagen werden vom Auftragnehmer beschafft.
8.3 Vorsteuerabzug
Soweit Nebenkosten – ob pauschal oder zum Einzelnachweis – erstattet werden, sind sie abzüglich der nach § 15 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes abziehbaren Vorsteuern anzu- setzen.
§ 9 Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen.
Die Leistung ist umsatzsteuerbefreit.
§ 10 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers
10.1 Der Auftragnehmer hat – wahlweise – eine durchlaufende oder eine objektbezogene Berufs- haftpflichtversicherung nachzuweisen. Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversiche- rung des Auftragnehmers nach § 16 AVB müssen mindestens betragen:
Für Personenschäden 3.000.000 Euro
Für Sach- und Vermögensschäden 3.000.000 Euro
In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro 10.2 Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme oder bei einer objektbezogenen Versicherung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungs- summe für die Dauer des Vertrages beträgt.
Der Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung ist für die gesamte Dauer des Ver- trages aufrechtzuerhalten und regelmäßig unaufgefordert dem Auftraggeber nachzuweisen.
§ 11 Ergänzende Vereinbarungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber ein Auskunfts- und Prüfungsrecht nach § 7 Abs. 1 HVTG einzuräumen und vollständige und prüffähige Unterlagen über die von ihm eingesetzten Beschäftigen bereit zu halten. Diese sollen insbesondere die Summe aller bei- tragspflichtigen Bruttolöhne, die Summe aller lohnzahlungspflichtigen Stunden sowie die An- zahl der gewerblichen Arbeitnehmer im Betrieb beinhalten.
VM20 17 Zentrale Vergabe (Stand 21.04.2026) 27.08.2026
Vertrag Projektsteuerung Vertragsmuster, VM20
Version Land
Weiterhin verpflichtet er sich, seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen vertraglich zu verpflichten, dem Auftraggeber dieses Auskunfts- und Prüfungsrecht ebenfalls zu gewähren und die vertragliche Verpflichtung zur Gewährung des Auskunfts- und Prüfungsrechts auf alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen zu übertragen.
VM20 18 Zentrale Vergabe (Stand 21.04.2026) 27.08.2026
Vertrag Projektsteuerung Vertragsmuster, VM20
Version Land
| Auftragnehmer | ||
|---|---|---|
| (Ort) (Datum) | ||
| Unterschrift / Textform mit Angabe des Namens gem. § 126b BGB |
VM20 19 Zentrale Vergabe (Stand 21.04.2026) 27.08.2026