1. Verfahrensbrief
(Information – Allgemeiner Teil)
für das Vergabeverfahren:
Neukonzeption, Sanierung und Erweiterung des Muse-
ums für Sepulkralkultur Kassel – Vergabe von Projekt-
steuerungsleistungen in Anlehnung an § 2 Heft Nr. 09
der Schriftenreihe AHO
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB, § 17 VgV
sowie nach Maßgabe des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG)
Az.: 60255-26
Vergabeunterlagen vom 27.08.2026
Neukonzeption, Sanierung und Erweiterung des Museums für Sepulkralkultur Kassel – Vergabe von Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an § 2 Heft Nr. 09 der Schriftenreihe AHO
A. Allgemeines zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen ....................................4 I. Auftraggeber 4 II. Vergabestelle/Verfahrensbetreuer 4 III. Kurzbeschreibung des Auftragsgegenstands und des Umfangs 4 IV. Lose 5 V. Ausführungsort 5 VI. Rechtsschutz 5
-
Zuständige Vergabekammer .....................................................................................5
-
Rügeobliegenheiten und -fristen ................................................................................6
-
Nicht berücksichtigte Bewerber .................................................................................6
B. Teilnahmewettbewerb (1. Stufe des Verfahrens): Allgemeine Anforderungen an die Teilnahmeanträge .........................................................................................................................7 I. Einreichung des Teilnahmeantrages 7
-
Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge / Teilnahmefrist....................................7
-
Vorzulegende Unterlagen / Nachweise .....................................................................7
II. Teilnahmebedingungen 8
-
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister ......................................................................8
-
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit .....................................................8
-
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit ...........................................................9
-
Beteiligung mehrerer Unternehmen ..........................................................................9
III. Besondere Bedingungen des Auftrags 10 IV. Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bestenauslese) 10
-
Geplante Zahl der Wettbewerbsteilnehmer: ........................................................... 10
-
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern .............. 10
C. Allgemeine Anforderungen an die Angebote (2. Stufe des Verfahrens) ............................. 11 I. Allgemeines 11
-
Einreichung der Angebote ...................................................................................... 11
-
Nebenangebote ...................................................................................................... 11
-
Umfang der Angebote ............................................................................................. 11
-
Angebotsfrist ........................................................................................................... 11
II. Zuschlagskriterien, Gewichtung und Wertungsformel 11
-
Zuschlagskriterien ................................................................................................... 11
-
Erläuterungen der Zuschlagskriterien: .................................................................... 12
-
Bewertungsrahmen ................................................................................................. 13
-
Die Bewertung der Einzelkriterien erfolgt nach folgender Maßgabe ...................... 13
III. Besondere Vertragsbedingungen 14 D. Allgemeine Hinweise................................................................................................................. 16 I. Vergabeverfahrensart und -ablauf 16 II. Kontaktstelle und Kommunikation 17 III. Fragen zum Verfahren und den Vergabeunterlagen 17
-
Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Fehlern in den Vergabeunterlagen .............. 17
-
Frist für Bewerber-/Bieterfragen ............................................................................. 17
-
Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen und sonstigen Mitteilungen des Auftraggebers ......................................................................................................... 17 2
Neukonzeption, Sanierung und Erweiterung des Museums für Sepulkralkultur Kassel – Vergabe von Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an § 2 Heft Nr. 09 der Schriftenreihe AHO
IV. Hinweise für Teilnehmer am Wettbewerb 17
-
Zugelassene Sprachen ........................................................................................... 17
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Ausschlussgründe .................................................................................................. 18
-
Keine Kostenerstattung .......................................................................................... 18
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Sicherstellung des Wettbewerbs ............................................................................ 18
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Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten ................................... 18
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Geheimschutz – Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse .......................................... 20
-
Formblätter des Auftraggebers ............................................................................... 20
-
Wahrung der Vertraulichkeit ................................................................................... 20
-
Etwaige Aufhebung des Vergabeverfahrens .......................................................... 21
-
Sonstiges ................................................................................................................ 21
V. Kooperationen bei Teilnahme an Vergabeverfahren 21
-
Bewerber-/ Bietergemeinschaften .......................................................................... 21
-
Sogenannte Eignungsleihe ..................................................................................... 22
-
Nachunternehmer / Unterauftragsvergabe ............................................................. 22
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Neukonzeption, Sanierung und Erweiterung des Museums für Sepulkralkultur Kassel – Vergabe von Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an § 2 Heft Nr. 09 der Schriftenreihe AHO
A. Allgemeines zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunter-
lagen
I. Auftraggeber
Auftraggeber der hier ausgeschriebenen Leistungen ist:
ARBEITSGEMEINSCHAFT FRIEDHOF UND NUTS-Code: DE731 DENKMAL E. V. WEINBERGSTRAßE 25-27 34117 KASSEL E-MAIL: INFO@SEPULKRALMUSEUM.DE TEL. +49 (0) 561 91893-0 FAX +49 (0) 561 91893-10 HTTPS://WWW.SEPULKRALMU- SEUM.DE/HOME
II. Vergabestelle/Verfahrensbetreuer
Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Ulmenstraße 30 60325 Frankfurt am Main Deutschland (DE) E-Mail: vergabestelle@goerg.de NUTS-Code: DE 712 Internet-Adresse: www.goerg.de
III. Kurzbeschreibung des Auftragsgegenstands und des Umfangs
Bezeichnung: Neukonzeption, Sanierung und Erweiterung des Museums für Sepulkralkultur Kas- sel – Vergabe von Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an § 2 Heft Nr. 09 der Schriftenreihe AHO
CPV-Code: 71000000-8 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen; 71541000-2 Projektmanagement im Bauwesen
Der Auftraggeber beabsichtigt, Projektsteuerungsleistungen für die Neukonzeption, Sanierung und Erweiterung des Museums für Sepulkralkultur Kassel in Anlehnung an § 2 Heft Nr. 09 der Schriftenreihe AHO zu vergeben. Es handelt sich dabei um ein nahezu vollständig gefördertes Projekt. Die Planung des Projekts ist bis einschließlich Leistungsphase 3 abgeschlossen, der vom Auftraggeber beauftragte Objektplaner und die Fachplaner bearbeiten gerade die Leistungs- phase 4. Die Projektsteuerungsleistungen waren stufenweise bis zur Projektstufe 2 beauftragt, die weiteren Leistungen wurden nicht abgerufen. Die Projektstufe 2 wurde zur Hälfte (entspre- chend LPH 3) erbracht, sodass der Auftraggeber nun einen neuen Projektsteuerer beauftragen möchte. Dieser soll entsprechend Projektstufe 3 (in Anlehnung an die AHO) in das Projekt ein- steigen. Gegenstand der Leistung sind Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an die AHO, wobei die AHO hier nur ergänzend zur Beschreibung der Leistung herangezogen wird, aber nicht Abrechnungsgrundlage wird. Die Vergütung erfolgt pauschal.
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Neukonzeption, Sanierung und Erweiterung des Museums für Sepulkralkultur Kassel – Vergabe von Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an § 2 Heft Nr. 09 der Schriftenreihe AHO
Ausführungsvorbereitung und Ausführung (Stufen 3–4): Koordination der Ausführungs- planung, Vorbereitung und Mitwirkung bei Vergaben, Steuerung der Bauausführung. Projektabschluss (Stufe 5): Sicherstellung der ordnungsgemäßen Fertigstellung, Übergabe und Nachbetreuung.
Besondere Leistungen sind Bestandteil des Auftrags, insbesondere: Gewährleistungsmanagement: o Zusammenstellung und Pflege relevanter Listen (Mängellisten, Bürgschaftslisten, Fristen). o Überwachung des Ablaufs von Gewährleistungsfristen. o Organisation und Durchführung von Mängelbegutachtungen (z.B. vor Ablauf der 5- Jahres-Frist nach BGB oder 4-Jahres-Frist nach VOB). o Prüfung eingehender Mangelmeldungen von Bauherren oder Nutzern. o Koordination der Mängelbeseitigung durch die ausführenden Firmen
Bestandteil des Auftrags sind darüber hinaus insbesondere: Vergabebegleitung, Organisation des Beschaffungsprozesses der Bauvergaben, administra- tive Verfahrensführung, Koordination und Dokumentation für voraussichtlich 30 Bauvergaben sowie 14 bis 18 Vergaben im Bereich der Szenografie über einen Ausschreibungszeitraum von ca. 20 Monaten (ohne rechtliche Beratung). Näheres siehe Leistungsbeschreibung.
Der verbindliche Terminplan zur Leistungsausführung wird derzeit in Rücksprache mit dem För- dergeber ausgearbeitet. Den Vergabeunterlagen wird der Terminplan im Entwurf beigefügt und ggf. zur Angebotsaufforderung nochmals überarbeitet.
Die Ergebnisse der bisherigen Planung (Ansichten, Schnitte und Grundrisse des Projektes) sowie die im Vertragsentwurf benannte Prioritätenliste werden den Bietern erst in der Angebotsphase gegen Unterzeichnung einer entsprechenden Vertraulichkeitserklärung bereitgestellt.
Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung weiterer Fördermittel. Die Zu- schlagserteilung kann erst erfolgen, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt. Der Auftraggeber rechnet zeitnah mit dem Bewilligungsbescheid und wird die Bieter über dessen Erhalt informieren bzw. diesen Vorbehalt nach Vorliegen des Bewilligungsbescheids aufheben.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
IV. Lose
Die Leistung ist nicht in Lose aufgeteilt.
V. Ausführungsort
Ausführungsort: D – Kassel NUTS-Code: DE731
VI. Rechtsschutz
- Zuständige Vergabekammer Das Vergabeverfahren unterliegt gemäß § 155 GWB der Nachprüfung durch die nachfolgende zuständige Vergabekammer: 5
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Regierungspräsidium Darmstadt Vergabekammer des Landes Hessen Luisenplatz 2 64283 Darmstadt / Deutschland Tel.: 06151 / 12-6603 Fax: 0611 / 327648534
-
Rügeobliegenheiten und -fristen Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei- chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner- halb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewer- bung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge- genüber dem Auftraggeber gerügt werden und mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststel- lung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
-
Nicht berücksichtigte Bewerber Bewerber unterliegen mit der Abgabe ihres Teilnahmeantrages den besonderen Bestimmungen über nicht berücksichtigte Bewerbungen (§ 62 VgV).
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B. Teilnahmewettbewerb (1. Stufe des Verfahrens): Allgemeine
Anforderungen an die Teilnahmeanträge
Der Auftraggeber führt zunächst einen Teilnahmewettbewerb durch, in dem die interessierten Unternehmen ihre Eignung nachzuweisen haben. Für diesen ersten Verfahrensschritt (1. Stufe) gilt Folgendes:
I. Einreichung des Teilnahmeantrages
- Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge / Teilnahmefrist Falls Sie bereit sind, einen Teilnahmeantrag abzugeben, werden Sie gebeten, diesen mit den übrigen geforderten Angaben, Unterlagen und Erklärungen ausschließlich in deutscher Sprache und in elektronischer Form (min. Textform nach § 126b BGB) oder mit fortgeschrittener oder qua- lifizierter elektronischer Signatur bis spätestens
29.09.2026, 12:00 Uhr (Teilnahmefrist)
über das Vergabeportal einzureichen. Der gesamte Teilnahmeantrag sollte eine Größe von 250 MB nicht überschreiten. Eine postalische oder telefonische Abgabe oder eine Abgabe per Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig.
Hinweis: Informationen zu den verwendeten elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Interessenbekundung, Teilnahmeanträge, Interessensbestätigun- gen und Angeboten sowie zu verwendeten Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren ent- nehmen Sie bitte den auf beim Vergabeportal hinterlegten Nutzungsbedingungen.
Es wird dringend empfohlen, die technischen Voraussetzungen und Kompatibilitäten zur Einrei- chung rechtzeitig vor Ablauf der vorgenannten Frist zu verifizieren, damit eine ordnungsgemäße und fristgemäße Übermittlung sichergestellt ist.
Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der vorgenannten Frist eingehen, werden ausgeschlossen. Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist können Teilnahmeanträge zurückgezogen werden.
- Vorzulegende Unterlagen / Nachweise
Der Teilnahmeantrag muss folgende Unterlagen in der nachstehend bezeichneten Reihenfolge (zugleich Gliederungsstruktur) enthalten: ☒ Unterlagen/Erklärungen/Nachweise nach Maßgabe der Ziffer B.II dieses Verfah- rensbriefes ☒ Angaben zum Bewerber (Firma/Name; Straße/Postfach; PLZ und Ort; Telefon (op- tional); Telefax (optional); E-Mail (optional); Ansprechpartner) (*dient Kommunikati- ons- und Verfahrenszwecken) ☒ Angabe zur Rechtsform (*dient statistischen Zwecken) ☒ Angabe zu Kooperation bei der Teilnahme (Einzelbewerbung/Bewerbergemein- schaft) ☒ Angaben zur Eignungsleihe ☒ Angabe zur Unternehmensgröße des Bewerbers (*dient statistischen Zwecken) ☒ Bewerbergemeinschaftserklärung (soweit erforderlich) 7
Neukonzeption, Sanierung und Erweiterung des Museums für Sepulkralkultur Kassel – Vergabe von Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an § 2 Heft Nr. 09 der Schriftenreihe AHO
☒ Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen für den Fall der Eignungsleihe (so- weit erforderlich) ☒ Verzeichnis Nachunternehmerleistungen (soweit erforderlich) ☒ Formular: Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentgelt
Für die geforderten (Eignung-)Nachweise sowie die Eigenerklärungen des Bewerbers zum Nicht- vorliegen von Ausschlussgründen stellt der Auftraggeber ein Bewerber-Formblatt zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Verwendung des Bewerber-Formblattes besteht nicht. Der Bewerber hat jedoch sicherzustellen, dass seine Bewerbung bei Nichtverwendung des Formblattes die nach Maßgabe der Bekanntmachung erforderlichen Unterlagen (insbesondere Eigenerklärungen, An- gaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) enthalten sowie die in der Bekanntmachung darin beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Aus- schluss des Bewerbers führen. Die Verwendung des Bewerber-Formblattes wird daher mit Nach- druck empfohlen.
Bewerber haben zum Beleg ihrer Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die in dem Bewerber-Formblatt bezeichneten Unterlagen und Nachweise vorzulegen.
II. Teilnahmebedingungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
-
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Be- rufs- oder Handelsregister (1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB. (2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung. (3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufs- ausübung. (4) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Be- rücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom Ge- setz vom 17. Juni 2026 (GVBl. 2026 Nr. 40) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fas- sung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 08.04.2022.
-
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Ge- schäftsjahren. (2) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjah- ren soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. (3) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungs- summe je Schadensereignis von mindestens 3.000.000 EUR für Personenschäden, 3.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden (zweifach maximiert). Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den
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genannten Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nach- weis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (1) Nachweis der einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstel- lung der wesentlichen, innerhalb der letzten fünf Jahre sowie des laufenden Jahres er- brachten Leistungen des Bewerbers bezogen auf die Erbringung vergleichbarer Leistun- gen im Bereich Projektsteuerung. Vergleichbar sind Projektsteuerungsleistungen für kom- plexe Sanierungen bzw. Umbauarbeiten im Hochbau in Anlehnung an die Projektstufen e– 5 der AHO in der Honorarzone III oder höher, einschließlich der Koordination von Objekt- und Fachplanungen, der Erstellung von Kosten- und Terminplänen sowie der Begleitung bis zur Fertigstellung und Übergabe und einem Kostenvolumen KG 200-500 von mehr als 10 Mio. Euro (netto). Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz –
- Art und Umfang der Leistung,
- Art und Umfang des Projektes (Baumaßnahme),
- Kostenvolumen,
- der Auftraggeber mit Ansprechstelle (Telefonnummer/E-Mail-Adresse) sowie
- der Erbringungszeitpunkt.
(2) Nachweis der einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstel- lung der wesentlichen, innerhalb der letzten fünf Jahre sowie des laufenden Jahres er- brachten Leistungen des Bewerbers bezogen auf die Erbringung vergleichbarer Leistun- gen im Bereich der Vergabebegleitung. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz –
- Art und Umfang der Leistung,
- Art und Umfang des Projektes (Baumaßnahme),
- Kostenvolumen,
- der Auftraggeber mit Ansprechstelle (Telefonnummer/E-Mail-Adresse) sowie
- der Erbringungszeitpunkt.
Mindestanforderung
Der Bieter muss nachweisen, dass er im angegebenen Referenzzeitraum mindestens fünf Vergaben betreut hat, davon mindestens zwei EU-weite Verfahren und zwei Bau- vergaben.
(3) Erklärung über das in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurch- schnittlich beschäftigte Personal des Bewerbers einschließlich (gesonderte Ausweisung) der Zahl seiner Führungskräfte, Architekten/Ingenieure, Techniker/Zeichner, sonstige Mit- arbeiter.
- Beteiligung mehrerer Unternehmen (1) Erklärung, welche Teile der Bewerber beabsichtigt, an Nachunternehmer zu vergeben. (2) Bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung.
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Neukonzeption, Sanierung und Erweiterung des Museums für Sepulkralkultur Kassel – Vergabe von Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an § 2 Heft Nr. 09 der Schriftenreihe AHO
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Für eignungsverleihende Unternehmen sind die Nachweise unter II.1 zur Erlaubnis zur Berufs- ausübung immer vorzulegen, die Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen bzw. techni- schen Leistungsfähigkeit nur in dem Umfang, wie die Eignung des Unternehmens von dem Be- werber in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus ist die Verpflichtungserklärung im Bewer- berformblatt bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
III. Besondere Bedingungen des Auftrags
Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, nach Maßgabe dieses Verfahrensbriefs mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot die erforderlichen Verpflichtungs- erklärungen zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des HVTG vom 17. Juni 2026 (GVBl. 2026 Nr. 40), abzugeben haben.
IV. Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufge- fordert werden (Bestenauslese)
-
Geplante Zahl der Wettbewerbsteilnehmer: Mindestens 3 bis maximal 5.
-
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der nach Maßgabe der Bekanntmachung vorzulegenden Nachweise und Erklärungen durch eine qualitative Bewertung der Referenzen. Die Anzahl der vorgelegten Referenzen führt für sich genommen nicht zu einer besseren Bewer- tung, kann aber bei mehreren qualitativ vergleichbaren Referenzen berücksichtigt werden. Für die Bewertung legt der Auftraggeber die nachfolgenden objektiven Kriterien zugrunde, die jeweils gleich gewichtet werden:
Der Auftraggeber trifft anhand der vorgelegten Referenzen eine Prognose über die zu erwartende Qualität der Projektsteuerung. Bewertet wird die durch die Referenzen der Projektsteuerung ins- besondere hinsichtlich Termin-, Kosten- und Qualitätstreue nachgewiesene unternehmensbezo- gene Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der Vergleichbarkeit des Referenzprojekts mit der zu vergebenden Leistung. Positiv berücksichtigt wird dabei auch, wenn der Bieter Referenzen vorlegen kann, die Erfahrung mit Leistungen im Bereich der Szenografie belegen. Die Referenzen der Vergabebegleitung sind nicht ausschlaggebend für die Bestenauslese.
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Neukonzeption, Sanierung und Erweiterung des Museums für Sepulkralkultur Kassel – Vergabe von Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an § 2 Heft Nr. 09 der Schriftenreihe AHO
C. Allgemeine Anforderungen an die Angebote (2. Stufe des Ver-
fahrens)
I. Allgemeines
Im zweiten Verfahrensschritt (2. Stufe) wird der Auftraggeber die geeigneten Unternehmen, die sich – soweit erforderlich – im Wege der Bestenauslese durchgesetzt haben, mit separatem Schreiben zur Angebotsabgabe auffordern. Für diese 2. Verfahrensstufe gilt Folgendes:
-
Einreichung der Angebote Die Angebotsabgabe wird ebenfalls über das Vergabeportal erfolgen. Die insofern unter Teil B Ziffer I.1 gegebenen Informationen gelten entsprechend.
-
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen.
-
Umfang der Angebote
a) Anlagen, die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind ☒ Verfahrensbrief(e)
b) Anlagen, die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden ☒ Leistungsbeschreibung einschließlich Plänen ☒ Besondere Vertragsbedingungen (Projektsteuerungsvertrag) ☒ Weitere besondere Vertragsbedingungen ☒ Allgemeine Vertragsbedingungen
c) Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind ☒ Angebotsschreiben einschließlich der darin enthaltenen weiteren Form- blätter (insb. Honorarblatt) ☒ Konzeptionelle Darstellung zur Herangehensweise an das Projekt ☒ Ggf. Anmerkungen zu Besonderen Vertragsbedingungen ☒ Weitere geforderte Erklärungen, soweit einschlägig.
d) Anlagen, die auf gesondertes Verlagen des Auftraggebers einzureichen sind ☐ -
- Angebotsfrist Die Angebotsfrist wird den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt. Gleiches gilt für die Zuschlags- und Bindefrist.
II. Zuschlagskriterien, Gewichtung und Wertungsformel
- Zuschlagskriterien Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dabei kommen die nachfolgend auf- geführten Einzelkriterien mit folgender prozentualer Gewichtung zur Anwendung:
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Neukonzeption, Sanierung und Erweiterung des Museums für Sepulkralkultur Kassel – Vergabe von Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an § 2 Heft Nr. 09 der Schriftenreihe AHO
(1) Kalkulatorischer Gesamtpreis (30 %) (2) Stundensätze (5%) (3) Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der Herangehensweise an das Projekt (65 %)
- Erläuterungen der Zuschlagskriterien:
a) Kalkulatorischer Gesamtpreis Bewertet wird das vom Bieter angebotene Brutto-Pauschalhonorar, das sich aus der Summe der Positionen zusammensetzt, wie sie im Preisblatt angegeben sind. Das günstigste angebotene Gesamtpauschalhonorar (brutto) erhält die beste Bewertung.
Hinweis: Kalkulatorisch hat der Bieter bereits zu berücksichtigen, dass die Baukosten sich wäh- rend der Ausführungszeit um bis zu 1,5 Millionen Euro erhöhen können. Eine Erhöhung des Ho- norars kann daraus nicht hergeleitet werden.
b) Stundensätze
Bewertet werden zudem die angebotenen Stundensätze für zusätzliche Leistungen unter Berück- sichtigung der im Honorarblatt hinterlegten kalkulatorischen Mengenansätze.
Hinweis: Die im Honorarblatt angegebenen Stundensätze stellen eine kalkulatorische Vorgabe zum Zwecke der vergleichenden Angebotswertung dar. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der angegebenen Mengen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Stunden.
c) Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der Herangehensweise an Projekt Der Bieter hat mit dem Angebot eine aussagekräftige konzeptionelle Darstellung der Herange- hensweise an das vom Auftraggeber vorgegebene Projektszenario vorzulegen. Hierzu hat der Bieter insbesondere nachfolgend beschriebenen Erläuterungen mit dem Angebot einzureichen:
(1) Organisation des Projektteams: Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß die Organisation des vom Bieter angebotenen Personals eine fach- und termingerechte Er- bringung der Projektmanagementleistung in der ausgeschriebenen Qualität und einen rei- bungslosen Maßnahmenverlauf erwarten lässt (z.B.: Tätigkeitsverteilung im Projektteam, Zusammenspiel des Projektteams, Vertretungsregelungen, Besonderheiten der eigenen Herangehensweise).
(2) Inhaltliche Herangehensweise an das Projekt: Der Auftraggeber bewertet, ob und in wel- chem Maß die Qualität der Arbeitsweise und die geplant Herangehensweise an das Projekt eine fach- und termingerechte Erbringung der Projektsteuerungsleistungen einen rei- bungslosen Maßnahmenablauf erwarten lässt (z.B.: angemessene Steuerungsinstrumente zum reibungslosen Projektablauf, Empfehlung zur Risikominimierung, Besonderheiten bei der Projektbearbeitung, Empfehlungen für eine angemessene Projektvorbereitung zu be- teiligender Nutzergruppen, Herangehensweise oder Werkzeuge für eine Nutzerbedarfs- (auf-) klärung).
(3) Erläuterung zur Kostenplanung und -steuerung: Der Auftraggeber bewertet, ob und in wel- chem Maß die vom Bieter angewandte Methodik zur Kostenplanung und -steuerung eine fachgerechte Erbringung der Projektsteuerungsleistungen in der ausgeschriebenen Quali- tät unter Einhaltung des vorgegebenen Budgets und einen reibungslosen Maßnahmenab- lauf erwarten lässt (z.B.: angemessene Steuerungsinstrumente für die Kostensteuerung in 12
Neukonzeption, Sanierung und Erweiterung des Museums für Sepulkralkultur Kassel – Vergabe von Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an § 2 Heft Nr. 09 der Schriftenreihe AHO
der Planung, Ausschreibung und Vergabe und Bauausführung, Instrumente des Nachtrags Management und Einsparpotenziale, erkannte Kostenrisiken des Projekts, angemessen Instrumente für die Kosten- und Risikosteuerung);
(4) Erläuterung zur Terminplanung und -steuerung: Der Auftraggeber bewertet, ob und in wel- chem Maß die vom Bieter angewandte Methodik zur Terminplanung und -steuerung eine fach- und termingerechte Erbringung der Projektsteuerungsleistungen der ausgeschriebe- nen Qualität und ein reibunglosen Maßnahmenablauf warten lassen (z.B.: Bekannte Ter- minrisiken des Projekts, Plausibilität der geplanten Projekttermine/Rahmen Terminplan, Hinweise zu möglichen Optimierung in der Terminplanung, eingesetzte Instrumente zur Terminsteuerung); Der Bieter hat dabei anhand der ihm bekannten Informationen einen Rahmenplan einzureichen, anhand dessen erkennbar wird wie die schlüsselfertige Her- stellung der Anlage bis zum beabsichtigten Fertigstellungstermin sichergestellt ist.
(5) Erläuterung zur Qualitätssteuerung: Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß die vom Bieter angewandte Methodik zur Qualitätssteuerung eine fach- und termingerechte Erbringung der Projektsteuerungsleistungen in hoher Qualität und einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lässt (z.B.: Steuerungsinstrumente für die Einhaltung der Qualitäten der Planung, Steuerungsinstrumente für die Einhaltung der Qualitäten der Aus- schreibung und Vergabe, Steuerungsinstrumente für die einheitlichen Qualitäten der Bau- ausführung, Risikomanagement für das Projekt, weitere projektspezifische Maßnahmen zur Einhaltung der Qualität - Dokumentation, Projekthandbuch, Spezialisierung, Zertifizie- rung, Instrumente für ein Monitoring der Nutzer-Bedarfsanforderungen)
- Bewertungsrahmen
| Zuschlagskriterium | Gewichtung (%) | (Max.) Punktezahl Einzelkriterium | Produkt Gew. x | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Punkte (in Klam- | |||||
| mer: erzielte | |||||
| Punktezahl) | |||||
| Honorar Pauschal | 30 % | 100 | (30 Punkte) | ||
| Stundensätze | 5 % | 100 | (5 Punkte) | ||
| Güte und Qualität der konzep- tionellen Darstellung der Her- angehensweise an Projekt | 65 % | 100 | (65 Punkte) | ||
| SUMME: | (100 Punkte) |
Die Tabelle verdeutlicht den Rechengang der Wertung. Maximal werden je Einzelkriterium 100 Punkte vergeben, die dann mit der Gewichtung multipliziert werden. Somit errechnet sich die Punktezahl für das konkrete Angebot auf der Ebene der Einzelkriterien. Aufsummiert ergibt sich die Gesamtpunktzahl für das Angebot (maximal 100 Punkte). Das Angebot des Bieters mit der höchsten Punktzahl nach den bekannt gemachten Kriterien stellt das wirtschaftlich günstigste Angebot dar.
- Die Bewertung der Einzelkriterien erfolgt nach folgender Maßgabe
a) Honorar Der Bieter mit dem geringsten angebotenen Gesamthonorar (brutto) erhält 100 Punkte, die in die vorstehende Tabelle unter Ziffer II. 3 Spalte 3 (Punktezahl Einzelkriterium) übertragen werden. Aus dem Produkt Punktezahl Einzelkriterium × Gewichtung des Wertungskriteriums folgt die nach
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Neukonzeption, Sanierung und Erweiterung des Museums für Sepulkralkultur Kassel – Vergabe von Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an § 2 Heft Nr. 09 der Schriftenreihe AHO
Maßgabe der vorstehenden Tabelle unter Ziffer II. 3 Spalte 4 für das Kriterium erzielte Punkte- zahl. Angebote, die das günstigste Angebot um das 1,5-fache übersteigen und/oder den Betrag von 350.000 Euro übersteigen, erhalten 0 Punkte. Zwischenwerte werden interpoliert.
(cid:3435)𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 −𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 (cid:3439)∗(−100) Punktzahl =100+ (cid:3002)(cid:3041)(cid:3034)(cid:3032)(cid:3029)(cid:3042)(cid:3047) (cid:3034)ü(cid:3041)(cid:3046)(cid:3047)(cid:3036)(cid:3034)(cid:3046)(cid:3047)(cid:3032)(cid:3046) (cid:3002)(cid:3041)(cid:3034)(cid:3032)(cid:3029)(cid:3042)(cid:3047) (cid:2885)(cid:2924)(cid:2917)(cid:2915)(cid:2912)(cid:2925)(cid:2930) (cid:3435)𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 ∗1,5(cid:3439)−𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 (cid:3034)ü(cid:3041)(cid:3046)(cid:3047)(cid:3036)(cid:3034)(cid:3046)(cid:3047)(cid:3032)(cid:3046) (cid:3002)(cid:3041)(cid:3034)(cid:3032)(cid:3029)(cid:3042)(cid:3047) (cid:3034)ü(cid:3041)(cid:3046)(cid:3047)(cid:3036)(cid:3034)(cid:3032)(cid:3046)(cid:3047)(cid:3032)(cid:3046) (cid:3002)(cid:3041)(cid:3034)(cid:3032)(cid:3029)(cid:3042)(cid:3047)
Die so ermittelte Punktzahl wird in die vorstehende Tabelle unter Ziffer II. 3 Spalte 3 (Punktezahl Einzelkriterium) übertragen. Aus dem Produkt Punktezahl Einzelkriterium × Gewichtung des Wer- tungskriteriums folgt die nach Maßgabe der vorstehenden Tabelle unter Ziffer II. 3 Spalte 4 für das Kriterium erzielte Punktezahl.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es sich bei dem Betrag von 350.000 Euro um eine abso- lute Kostenobergrenze handelt, deren Überschreitung zum Ausschluss vom Verfahren führt.
b) Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der Herangehensweise an das Projekt
Das Kriterium wird mit folgenden Punktnoten bewertet, wobei der Auftraggeber nach konkreter Sachlage auch halbe Punkte vergeben werden können (z. B. 1,5 Punkte):
0 Punkte: die konzeptionelle Darstellung leidet unter solchen erhebli- chen Mängeln, sodass nicht einmal eine Bewertung mit ei- nem Punkt gerechtfertigt ist 1 Punkt: die Anforderungen des Kriteriums (Zielerreichungsgrad) wer- den nicht ausreichend erfüllt 2 Punkte: die Anforderungen des Kriteriums (Zielerreichungsgrad) wer- den ausreichend erfüllt 3 Punkte: die Anforderungen des Kriteriums (Zielerreichungsgrad) wer- den befriedigend erfüllt 4 Punkte: Die Anforderungen des Kriteriums (Zielerreichungsgrad) wer- den gut erfüllt 5 Punkte: Die Anforderungen des Kriteriums (Zielerreichungsgrad) wer- den sehr gut erfüllt
Maximal können pro Kriterium fünf Punkte erzielt werden. Diese werden mit dem Faktor 20 mul- tipliziert (= max. 100 Punkte) und dann in die Tabelle unter Ziffer II., in die jeweilige Spalte 3 (Punktezahl Einzelkriterium) übertragen. Aus dem Produkt Punktezahl Einzelkriterium × Gewich- tung des Wertungskriteriums folgt die nach Maßgabe der Tabelle unter Ziffer II., Spalte 4 für das jeweilige Kriterium erzielte Punktezahl.
III. Besondere Vertragsbedingungen
Die den Vergabeunterlagen beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen (Projektsteuerungs- vertrag) enthalten keine vertraglichen Mindestbedingungen. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, an seinen im Entwurf des Vertragswerks zum Ausdruck kommenden Vorstellungen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Rahmen von Vertragsverhandlungen festzu- halten. Das Angebot ist auf Grundlage der besonderen Vertragsbedingungen zu erstellen, soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts Anderes ergibt.
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Ergänzungen der besonderen Vertragsbedingungen durch den Bieter sind mit Angebotsabgabe auf jeweils gesonderter Anlage dort erforderlich, wo dies ausdrücklich in den besonderen Ver- tragsbedingungen bezeichnet ist. Hält der Bieter einzelne vertragliche Bedingungen aus rechtli- chen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Gründen für nicht realisierbar, so wird ebenfalls um ei- nen entsprechenden Hinweis sowie ggf. prüffähigen Klauselvorschlag rechtzeitig vor Angebots- abgabe gebeten. Der Auftraggeber wird diese Hinweise prüfen und ggf. vor Angebotsabgabe einer Anpassung der vertraglichen Bedingungen vornehmen. Mit seinem Angebot erkennt der Bieter die besonderen Vertragsbedingungen in der von ihm eingereichten Fassung an.
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D. Allgemeine Hinweise
I. Vergabeverfahrensart und -ablauf
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem nachstehend beschriebenen Verfahrensablauf lediglich um eine vorläufige Planung handelt. Der Auftraggeber behält sich vor, den zeitlichen und sachlichen Ablauf abzuändern. Ein Anspruch von Bewerbern/Bietern auf die Einhaltung des nachfolgend skizzierten Verfahrens wird nicht begründet. Die genannten Termine sind dement- sprechend nur vorläufig und können unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze geän- dert werden. Sollte sich eine Änderung der Termine und/oder des Verfahrensablaufes ergeben, wird der Auftraggeber darüber gesondert informieren.
Das vorliegende Vergabeverfahren wird in der Verfahrensart „Verhandlungsverfahren mit Teil- nahmewettbewerb“ nach § 17 VgV geführt. Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbe- werb ist ein zweistufiges Vergabeverfahren für Aufträge, deren geschätzter Auftragswert oberhalb des maßgeblichen EU-Schwellenwerts liegt. In diesem Verfahren werden im Rahmen der EU- weiten Bekanntmachung Teilnahmeanträge von einer unbeschränkten Zahl von Unternehmen abgefordert, die in diesem Zuge ihre Eignung nachweisen müssen (1. Stufe).
Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden sämtliche eingegangene Teilnahmeanträge auf Vollstän- digkeit sowie in Bezug auf das Nichtvorliegen etwaiger Ausschlussgründe nach § 57 Abs. 1 Hs. 2, Abs. 3 VgV geprüft. Sodann überprüft der Auftraggeber die Eignung der Bewerber anhand der in der Bekanntmachung festgelegten Kriterien und den vorgelegten Unterlagen des jeweiligen Bewerbers sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB als auch ggf. Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt ggf. Bewer- ber von dem Vergabeverfahren aus.
Die Leistungsfähigkeit einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft muss insgesamt nachgewiesen werden, d. h. es werden die Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Bewerber/Bietergemeinschaftsmitglieds zur Selbstreinigung nach § 125 GWB werden demge- genüber für jedes einzelne Mitglied der Bewerber bzw. Bietergemeinschaft geprüft. Sollten mehr als 5 geeignete Bewerber einen ordnungsgemäßen Teilnahmeantrag abgegeben haben, erfolgt eine sogenannte Begrenzung der Anzahl der Bewerber nach § 51 VgV.
Das weitere Verfahren erfolgt nach Abgabe der Angebote durch die dazu aufgeforderten geeig- neten Bieter im Rahmen eines gestuften Verhandlungsverfahrens. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Abs. 12 Satz 1 VgV vor, etwaige Verhandlungen mit den Bietern in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber nach § 17 Abs. 11 VgV aber auch das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der jeweiligen ersten Angebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Ein Anspruch der Bieter auf Verhandlung besteht demnach nicht.
Soweit die interne Vergabeentscheidung nicht auf der Grundlage der Erstangebote ergeht, wird diese getroffen, sobald die Vertragsverhandlung mit dem Ergebnis eines unterschriftsreifen Ver- trages abgeschlossen ist. Danach wird das Informationsschreiben gemäß § 134 Abs. 1 GWB an die nicht berücksichtigten Bieter versendet. Nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist erfolgt die rechtsförmliche Zuschlagserteilung.
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II. Kontaktstelle und Kommunikation
Die GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB ist mit der administrativen Durchführung des Vergabeverfahrens beauftragt worden. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bewerbern/Bietern, etwa bei Bewerber-/Bieterfragen und deren Beantwortung, wird im gesamten Verfahren ausschließlich über das vom Auftraggeber eingesetzte Vergabeportal (www.dtvp.de) geführt. Damit der Auftraggeber mit den Bewerbern/Bietern in optimaler Weise kommunizieren kann, empfehlen wir dringend, dass sich diese – soweit nicht bereits geschehen – auf der Verga- beplattform https://www.dtvp.de/ freiwillig und kostenlos registrieren.
Ohne eine solche Registrierung kann der Auftraggeber die nicht registrierten Bieter über nach- trägliche Informationen nicht aktiv informieren. In diesem Fall obliegt es diesen, sich auf der Vergabeplattform regelmäßig selbst über etwaige Änderungen zu informieren.
III. Fragen zum Verfahren und den Vergabeunterlagen
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Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Fehlern in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und vor Ablauf der jeweiligen Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebotes über das Vergabeportal darauf hinzuweisen.
-
Frist für Bewerber-/Bieterfragen Etwaige Bewerber-/Bieterfragen sind über das Vergabeportal bis spätestens sechs Tage vor Ab- lauf der jeweiligen Einreichungsfrist (Teilnahmefrist/Angebotsfrist) an die Vergabestelle zu rich- ten. Telefonische oder direkt mündlich gestellte Fragen sind nicht zulässig und werden nicht be- antwortet.
-
Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen und sonstigen Mitteilungen des Auftraggebers Fragen der Bewerber-/Bieter und die zugehörigen Antworten der Vergabestelle werden, soweit diese für das Wettbewerbsfeld von Interesse sind, einheitlich und gleichzeitig allen Bewerbern- /Bietern durch Bieterfragen-/Antwortenkataloge in anonymisierter Form durch ein entsprechen- des Hochladen auf das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für sonstige Mittei- lungen des Auftraggebers (z. B. Änderung der Vergabeunterlagen oder sonstige Hinweise).
Der Auftraggeber behält sich eine Optimierung/Ergänzung der Vergabeunterlagen ausdrücklich vor, wenn und soweit sich dies nach dem Fortgang des weiteren Verfahrens, insbesondere im Falle von Verhandlungen – soweit zulässig – und/oder auf Grund von Hinweisen und Fragen der Bewerber/Bieter als zweckmäßig oder als geboten erweist.
IV. Hinweise für Teilnehmer am Wettbewerb
- Zugelassene Sprachen Die Verfahrenssprache ist deutsch. Die gesamte Kommunikation (einschl. der Teilnahmean- träge/Angebote) mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
Für Angaben und Nachweise, die nicht in deutscher Sprache gefasst sind (z. B. Bescheinigungen ausländischer Behörden), sind neben Kopien der fremdsprachigen Originale auch beglaubigte Übersetzungen beizufügen.
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Ausschlussgründe Von der Wertung ausgeschlossen werden nach § 57 Abs. 1, 3 VgV Angebote und/oder Teilnah- meanträge von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote und/oder Teilnahmeanträge, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV entsprechen, insbesondere: (1) Angebote/Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, (2) Angebote/Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, (3) Angebote/Teilnahmeanträge, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, (4) Angebote/Teilnahmeanträge, bei denen Änderungen oder Eintragungen an den Vergabe- unterlagen vorgenommen worden sind, (5) Angebote, die nicht die geforderten Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreis den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, (6) nicht zugelassene Nebenangebote.
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Keine Kostenerstattung Für die Bearbeitung und Erstellung der Teilnahmeanträge und/oder Angebote werden den Bietern etwaig entstehende Kosten – soweit nicht anders geregelt – nicht erstattet.
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Sicherstellung des Wettbewerbs Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und auf- einander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfäl- schung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten und können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Teilnahmeanträge von Bewerbern/Bietern, die sich im Zusam- menhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache betei- ligen, werden ausgeschlossen.
Die Bieter haben insbesondere zu beachten, dass der Geheimwettbewerb nicht durch eine Mehr- fachbeteiligung unzulässig beeinflusst wird. Bei Vorliegen von Zweifeln wird der Auftraggeber von den Bietern den Nachweis verlangen, dass der Geheimwettbewerb gewahrt worden ist. Kann ein Bieter diesen Nachweis nicht erbringen, kann dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen bzw. die Bildung von Mittelstandskartellen von § 1 des GWB freigestellt. Die Voraussetzungen können in §§ 2, 3 GWB nachgelesen werden. Eine entsprechende Erklärung ist abzugeben.
- Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten Im Rahmen des Vergabeverfahrens erbetene personenbezogene Daten werden hierfür gespei- chert und verarbeitet.
Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezoge- nen Daten an den Auftraggeber und die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bewerber/Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an den Auftraggeber und die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Einwilligung der betroffenen Personen einzuholen.
Soweit die Vergabestelle im Rahmen der administrativen Durchführung des Vergabeverfahrens personenbezogene Daten verarbeitet, gelten folgende Datenschutzhinweise, welche die Bewer- ber/Bieter den jeweils betroffenen Personen zur Kenntnis bringen:
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Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Kennedyplatz 2, 50679 Köln, Telefon 0221-33660-0, Telefax 0221-33660-80. Der Datenschutz- beauftragte der Vergabestelle ist wie folgt erreichbar: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälte mbB, Datenschutzbeauftragter, Kennedyplatz 2, 50679 Köln, E-Mail: Fehler! Linkreferenz un- gültig.. Im Rahmen der Durchführung des Vergabeverfahrens verarbeitet die Vergabestelle personenbe- zogene Daten von Beschäftigten der Bewerber/Bieter. Dabei werden folgende Kategorien perso- nenbezogener Daten verarbeitet:
Namen und Kontaktdaten (insbesondere Vor- und Nachname der zuständigen Ansprechper- sonen, E-Mailadresse und Telefonnummer) Daten zur Überprüfung der Bietereignung (insbesondere Daten zur Überprüfung von Refe- renzen und der Qualifikationen von Ansprechpersonen) Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Vergabeverfah- rens. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitete personenbezogene Daten werden an folgende Empfänger weitergegeben bzw. können an diese weitergegeben werden:
Auftraggeber Betreiber der Vergabeplattform Vergabekammer/Gerichte
Die im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeiteten personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf etwaiger Aufbewahrungsfristen gespeichert und danach gelöscht. Als Regel gilt eine Frist von sechs Jahren nach Ende des Jahres, in dem das Vergabeverfahren abgeschlossen wurde. Betroffene haben das Recht,
gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über ihre von der Vergabestelle verarbeiteten personenbe- zogenen Daten zu verlangen. Insbesondere kann Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Beste- hen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Wider- spruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei der Vergabestelle erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Ent- scheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangt werden;
gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung ihrer bei der Vergabestelle gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung der bei der Vergabestelle gespeicherten personenbe- zogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Betroffene aber deren Löschung ablehnen und die Vergabestelle die Daten nicht mehr benötigt, Betroffene jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von 19
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Rechtsansprüchen benötigen oder Betroffene gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
gemäß Art. 20 DSGVO ihre personenbezogenen Daten, die sie der Vergabestelle bereitge- stellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
sich gemäß Art. 77 DSGVO bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Betroffene können sich hierfür an die Aufsichtsbehörde ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder des Sitzes der Vergabestelle wenden.
Sofern personenbezogene Daten auf Grundlage eines berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO verarbeitet werden, haben Betroffene das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben. Möchten Betroffene von ih- rem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an: datenschutz@goerg.de.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er sich bei der Durchführung des Vergabeverfahrens gegebenenfalls externer Dienstleister (z.B. Betreiber elektronischer Plattformen, Rechtsberater, ggf. externe Fachberater) bedient und gegebenenfalls die an die Vergabestelle übermittelten Un- terlagen (einschließlich darin enthaltener personenbezogener Daten) an diese Dritten zur Verar- beitung für Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens weitergibt. Diesbezügliche Einzel- heiten ergeben sich aus den Datenschutzinformationen der Auftraggeber, die unter MUSEUM FÜR SEPULKRALKULTUR / DATENSCHUTZ abgerufen werden kann.
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Geheimschutz – Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Die Bieter müssen in ihren Angeboten diejenigen Stellen bezeichnen oder markieren, die dem Geheimschutz im Sinne des § 165 Abs. 2 GWB unterfallen.
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Formblätter des Auftraggebers Es sind – soweit nicht in den Vergabeunterlagen etwas Abweichendes geregelt ist – ausschließ- lich diejenigen Formblätter zu verwenden, welche den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
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Wahrung der Vertraulichkeit Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages/Angebotes verpflichtet sich der Bewerber/Bieter zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten In- formationen und Unterlagen. Sie dürfen nur zur Erstellung des Teilnahmeantrags/Angebotes ver- wendet werden. Jede Veröffentlichung und jede nicht durch den vorgenannten Verwendungs- zweck gedeckte Weitergabe an Berater und Unterauftragnehmer – auch auszugsweise – sowie jede Nutzung für andere Zwecke sind ohne die ausdrückliche schriftliche vorherige Zustimmung des Auftraggebers nicht gestattet.
Davon ausgenommen sind lediglich Berater und Unterauftragnehmer der Bewerber/Bieter, wenn diese nachweislich zur Wahrung der Vertraulichkeit in derselben Weise und demselben Umfang verpflichtet worden sind.
Bewerber/Bieter dürfen Veröffentlichungen über das Vorhaben oder Teile davon sowie über wei- tere Informationen, welche ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens bekannt werden, nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers vornehmen.
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Etwaige Aufhebung des Vergabeverfahrens Der Auftraggeber ist zur rechtmäßigen Aufhebung berechtigt, wenn die in § 63 Abs. 1 VgV ge- nannten Voraussetzungen erfüllt sind. Der Auftraggeber ist insbesondere berechtigt, das Verga- beverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde (vgl. § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
-
Sonstiges Sofern in diesem Vergabeverfahren Bezug genommen wird auf nationale Normen, Spezifikatio- nen und Gütezeichen, verstehen diese sich in der Weise, dass auch „oder gleichwertig“ angebo- ten werden kann, wobei diese Gleichwertigkeit vom Bieter bereits zum Zeitpunkt der Angebots- abgabe nachzuweisen ist.
Ergänzend zu den Vergabeunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften.
Bewerber aus anderen EU-Mitgliedsstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Re- gelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.
V. Kooperationen bei Teilnahme an Vergabeverfahren
- Bewerber-/ Bietergemeinschaften Bewerber-/Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag/Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechts- verbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Sofern nicht im offenen Verfahren/öffentliche Ausschreibung ausgeschrieben wird, werden An- gebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
Ein Wechsel der Mitglieder einer Bietergemeinschaft ist dem Auftraggeber zuvor schriftlich anzu- zeigen und nur mit dessen ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung möglich. Auf Grund der rest- riktiven Tendenz der vergaberechtlichen Rechtsprechung kann der Bieter im Regelfall nicht mit der Erteilung der Zustimmung rechnen.
Mehrfachbewerbungen von Unternehmen, z. B. als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewer- bergemeinschaft sind unzulässig, wenn und soweit diese zu einer vergaberechtlich unzulässigen Wettbewerbsverzerrung führen.
Erforderliche Rechtsform bei Auftragserteilung: Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesell- schaft oder einer dieser nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform mit federführen- dem und bevollmächtigtem Mitglied und gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder.
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- Sogenannte Eignungsleihe Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Entleiher) zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten im offenen Verfahren mit dem Angebot und im Übrigen im Teilnahmeantrag benennen. Der Bewerber/Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unter- nehmen nach Maßgabe der Vorgaben des Vergabeverfahrens geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entspre- chende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bewerber/Bieter im Rahmen einer Eignungsleihe hinsichtlich der Kriterien für die wirt- schaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die entsprechende Haftungserklä- rung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.
Für den Austausch von benannten Entleihern gelten im laufenden Vergabeverfahren die Maßga- ben zum Wechsel der Mitglieder einer Bietergemeinschaft sinngemäß.
- Nachunternehmer / Unterauftragsvergabe Art und Umfang etwaiger Nachunternehmerleistungen sind spätestens mit dem Angebot anzuge- ben. Falls zumutbar sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen.
Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe- schränkungen.
Der öffentliche Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Aus- schluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe ver- langt der öffentliche Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakul- tativer Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber verlangen, dass dieser ersetzt wird. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen.
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