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ANLAGE 5 ZU DEN VERGABEUNTERLAGEN
Verpflichtungserklärung zum Mindestlohngesetz (MiLoG)
Rahmenvereinbarung über Projektsteuerungsleistungen für Maßnahmen des RKH-
Standorts Krankenhaus Mühlacker | Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
gemäß der VgV zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Leistungen der Projektsteu-
erung nach AHO-Heft Nr. 9 / 2025
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Straße
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In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2015 durch das sog. Mindestlohngesetz (MiLoG) ein ge-
setzlicher, flächendeckender und weitgehend branchenunabhängiger Mindestlohn für Arbeitneh-
mer. Zur Umsetzung der daraus resultierenden Verpflichtungen geben wir folgende unwiderrufli-
che Erklärung ab.
a) Wir sichern dem Auftraggeber zu, die Regelungen zum Mindestlohn nach dem Mindest-
lohngesetz vom 11. August 2014 in seiner aktuellen Fassung einzuhalten.
b) Soweit Dritte im Rahmen von den mit dem Auftraggeber geschlossenen Verträgen einbe-
zogen oder beauftragt werden sollen, werden wir die vorherige Zustimmung des Auftrag-
gebers einholen. Dabei werden wir den Auftraggeber vorab nachweisen, dass dabei auch
die Einhaltung des Mindestlohngesetzes vertraglich gewährleistet wird.
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RKH Enzkreis-Kliniken gGmbH | Rahmenvereinbarung über Projektsteuerungsleistungen für Maßnahmen des RKH-Standorts Krankenhaus Mühlacker Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß der VgV zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Leis- tungen der Projektsteuerung nach AHO-Heft Nr. 9 / 2025
c) Wir räumen dem Auftraggeber zur Absicherung der Mindestlohnregelung bei Verlangen
Einsichtnahme- und Kontrollrechte ein, die sich auch auf die Aufzeichnungen über geleis-
tete Arbeitsstunden und hierfür gezahlte Arbeitsentgelte sowie auf die Einsichtnahme in
die anonymisierten Lohn- und Gehaltslisten beziehen. Diese Einsichtnahme- und Kon-
trollrechte des Auftraggebers werden wir auch mit ggf. von uns beauftragten Dritten ver-
einbaren.
d) Wir akzeptieren ein außerordentliches Kündigungsrecht des Auftraggebers, wenn wir oder
ein von uns beauftragter Dritter gegen die Regelungen zum Mindestlohn verstoßen. Glei-
ches gilt, wenn wir den Einblick in unsere Unterlagen zu den oben aufgeführten Kontroll-
zwecken verweigert oder der Einblick in die Unterlagen von uns beauftragter Dritter ver-
weigert wird. Im Falle einer fristlosen Kündigung verpflichten wir uns zum Ersatz des dem
Auftraggeber hieraus entstehenden Schadens.
e) Wir stellen den Auftraggeber vollumfänglich frei von jeglichen Ansprüchen Dritter wegen
Verstoß gegen das Mindestlohngesetz oder das Arbeitnehmergesetz.
Datum, Bietername (Firma), Name des Erklärenden in Klarschrift im Sinne des § 126b BGB und seine /
ihre Position im Unternehmen
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