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Projektsteuerung Ersatzneubau Straßenbrücken Lange Brücke Potsdam

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Allgemeine Bewerbungsbedingungen

Potsdam, den 25. August 2026

Gegenstand des Verfahrens:

Projektsteuerung Ersatzneubau Straßenbrücken Bauwerke

11 und 12 - Lange Brücke

TW-L-474-122-26

VV-L-474-122-26

Allgemeine Bewerbungsbedingungen Stand 07/2026

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Inhalt

  1. Einführung .................................................................................................................................... 4

1.1 Ablauf des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb ......................... 4

1.2 Sprache ...................................................................................................................................... 4

1.3 Form des Teilnahmeantrages und des Angebots ........................................................... 4

1.4 Inhalt und Gestaltung des Angebots .................................................................................. 4

1.5 Nebenangebote ........................................................................................................................ 5

1.6 Kommunikation ........................................................................................................................ 5

1.7 Änderungen, Berichtungen der Vergabeunterlagen und Rücknahme eines Teilnahmeantrags/ Angebotes ................................................................................................... 5

1.8 Teilnahme- und Angebotserstellungskosten ................................................................... 5

  1. Vertragliche Bedingungen ....................................................................................................... 5

  2. Fristen und Zeitplanungen in der Übersicht ....................................................................... 5

3.1 Teilnahmefrist/Angebotsfrist /Erstangebot....................................................................... 6

  1. Bewerber/Bieter .......................................................................................................................... 6

4.1 Bewerber-/Bietergemeinschaften ........................................................................................ 6

4.2 Einbindung von Drittunternehmen ...................................................................................... 7

4.3 Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ............................................................... 8

4.4 Wertung der Teilnahmeanträge, Vorgehensweise bei Punktegleichstand .............. 8

  1. Hinweise zur Erstellung der Teilnahmeunterlagen und Angebotserstellung ................ 9

5.1 Teilnahmeunterlagen .............................................................................................................. 9

5.2 Angebotsunterlagen ............................................................................................................... 9

5.3 Die Wettbewerbsbeschränkende Absprache ................................................................... 9

5.4 Die Datenschutzbestimmungen ........................................................................................... 9

  1. Verhandlungsgespräche ............................................................................................................ 10

6.1 Ablauf der Verhandlungsgespräche ................................................................................. 10

6.2 Präzisierung und Modifikation der Vergabeunterlagen ............................................... 11

6.3 Verbindliches finales Angebot (Best and final offer – BAFO) ................................... 11

  1. Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes .............................................................. 11

8 Mitteilungen und Bekanntmachungen .................................................................................... 11

8.1 Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote ........................................................... 11

8.2 Zuschlagserteilung / Vertragsabschluss ......................................................................... 11

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8.3 Vorformulierte Vertragsbedingungen des Bieters ........................................................ 12

9 Hinweise zum elektronischen Vergabeverfahren ................................................................. 12

9.1 Registrierung für die Teilnahme am Verfahren .............................................................. 12

9.2 Verfahrenskommunikation .................................................................................................. 12

9.3 Spam ......................................................................................................................................... 12

9.4 Angebotsabgabe .................................................................................................................... 12

9.5 Mehrstufiges Verfahren ........................................................................................................ 13

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  1. Einführung 1.1 Ablauf des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb Die genauen Voraussetzungen ergeben sich aus § 14 Abs. 3 VgV. Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist zweistufig ausgestaltet, d. h. nach vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb (Eignungsprüfung) werden mind. 3, höchstens 5 Bewerber, die geeignet sind und die erforderlichen Erklärungen und Nachweise eingereicht haben zur Angebotsabgabe aufgefordert. Nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird in aller Regel anschließend über den Inhalt der abgegebenen (Erst-)Angebote verhandelt, um diese zu verbessern. Die Auswahl des erfolgreichen Bieters erfolgt dann auf der Grundlage der eingereichten endgültigen Angebote. In dem hier vorliegenden Verfahren hat die Auftraggeberin jedoch bereits darauf hingewiesen, dass der Zuschlag ohne Verhandlung auch auf das Erstangebot vergeben werden kann (§ 17 Abs. 11 VgV).

Die mitgesandte Bewertungsmatrix Angebotsphase dient der Kenntnisnahme, wie die Wertung der Grundangebote in der zweiten Stufe erfolgen wird.

1.2 Sprache Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und die Korrespondenz mit der Vergabestelle in deutscher Sprache zu führen.

1.3 Form des Teilnahmeantrages und des Angebots Sowohl der Teilnahmeantrag als auch das Angebot muss in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht werden. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der rechtzeitige Eingang des Angebots bis zum Ablauf der angegebenen Frist erforderlich ist, um an dem Vergabeverfahren teilnehmen zu können.

Wichtiger Hinweis: Eine Rückgabe von Unterlagen erfolgt nicht. Alle Angebotsunterlagen – auch von Bietern, die keinen Zuschlag erhalten – verbleiben in der Vergabeakte. Teilnahmeanträge und Angebote, die verspätet eingehen, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, dass der verspätete Eingang durch Umstände verursacht worden ist, die nicht vom Bieter zu vertreten sind. Der Bieter hat diesbezüglich den Nachweis zu führen.

1.4 Inhalt und Gestaltung des Angebots An den vorgegebenen Texten in den Vergabeunterlagen dürfen keine Zusätze angebracht oder Änderungen vorgenommen werden. Soweit Sie Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots für erforderlich halten, sind diese auf einer gesonderten Anlage beizufügen. Die Erläuterungen dürfen jedoch nicht zu einer Änderung der in den Vergabeunterlagen festgelegten Bedingungen führen.

Die Verwendung von Hyperlinks im Angebot, die auf von der Auftraggeberin unkontrollierbare Websites verweisen, ist unzulässig und fließt nicht in die Bewertung der Angebote ein

Die Auftraggeberin behält sich vor keine Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.

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1.5 Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen.

1.6 Kommunikation Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ihrer Auffassung Unklarheiten, so haben Sie uns als öffentliche Auftraggeberin unverzüglich darauf hinzuweisen. Entsprechende Hinweise und Fragen sind an die oben genannte Vergabestelle zu richten und ausschließlich auf schriftlichem Wege über den Vergabemarktplatz Brandenburg unter dem Reiter „Kommunikation“ des Verfahrens zugelassen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

1.7 Änderungen, Berichtungen der Vergabeunterlagen und Rücknahme eines Teilnahmeantrags/ Angebotes Soweit die eigenen Eintragungen des Bieters geändert werden, muss zweifelsfrei erkennbar sein, welche Eintragung gültig ist. Derartige Änderungen und Berichtigungen der Teilnahmeanträge/ Angebote müssen als solche gekennzeichnet sein.

Nachträgliche Änderungen und Berichtigungen der Teilnahmeanträge/ Angebote müssen innerhalb der Angebotsfrist in der für die Abgabe der Angebote vorgeschriebenen Form eingereicht werden.

Nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote über den Vergabemarktplatz Brandenburg zurückgezogen werden. Sie hat in der gleichen Form, wie die Angebotsabgabe zu erfolgen.

1.8 Teilnahme- und Angebotserstellungskosten Für die Erstellung der Teilnahmeunterlagen sowie für die Angebotserstellung einschließlich der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen wird ebenso wie für die Teilnahme am Vergabeverfahren mit den Verhandlungen und der Präsentation keine Vergütung, Entschädigung oder sonstige Kostenerstattung gewährt.

  1. Vertragliche Bedingungen Der Vertrag zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer wird mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes den Bietern zur Verfügung gestellt. Der Vertragsentwurf wird im Rahmen des Vertragsabschlusses sofern erforderlich ergänzt, aber nicht geändert.

  2. Fristen und Zeitplanungen in der Übersicht

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No. Meilenstein/Aktivität geplanter Termin

  1. Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge 29.09.2026, 09:00 Uhr
  2. Aufforderung zur Angebotsabgabe Ca. 15.10.2026
  3. Angebotsabgabe verbindliches Erstangebot Ca. 17.11,2026, 09:00 Uhr
  4. Ggf. Bieterpräsentation und Verhandlungsrunde Ca. KW 50/2026 Ggf. Aufforderung zur Abgabe eines
  5. besten und letzten Angebots Ca. KW 01/2027 (BAFO = best and final offer)

Ggf. Angebotsabgabe bestes und letztes Angebot (BAFO 6. Ca. KW 03/2027 = best and final offer)

Informationsschreiben an nicht 7. Ca. KW09/2027 berücksichtigte Bieter 8. Voraussichtlicher Beginn Leistungserbringung Ca. KW11/2027

Im Rahmen des Vergabeverfahrens kann es zur Änderung der angegebenen Termine und Fristen kommen. Die Auftraggeberin wird die Bewerber/Bieter bei absehbaren Termin- oder Friständerungen rechtzeitig informieren.

3.1 Teilnahmefrist/Angebotsfrist /Erstangebot Das Fristende für die Einreichung des Teilnahmeantrages ist

Dienstag, der 29.09.2026, 09:00 Uhr.

Das voraussichtliche Fristende für die Einreichung des verbindlichen Erstangebots ist

Dienstag, der 17.11.2026 09:00 Uhr.

Teilnahmeanträge sowie Angebote, die verspätet eingehen, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, dass der verspätete Eingang durch Umstände verursacht worden ist, die nicht vom Bieter zu vertreten sind. Der Bieter hat diesbezüglich den Nachweis zu führen.

  1. Bewerber/Bieter 4.1 Bewerber-/Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind zugelassen. Soweit nicht ausdrücklich abweichend in den Unterlagen genannt, ist unter dem Begriff „Bieter“ die gemeinschaftliche Form der Beteiligung als Bietergemeinschaft zu verstehen.

Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung gem. Formblatt 4.2 EU Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.

Die für den Bieter geforderten Eignungsnachweise sind grundsätzlich auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft formal vorzulegen. Können im Zusammenhang mit der Leistungsfähigkeit nicht zu allen geforderten Kriterien Angaben gemacht oder Nachweise beigebracht werden (z. B. bei zugelassenen Newcomern, die Umsatzerklärungen), genügt es,

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wenn die Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt durch Bündelung der Kapazitäten nachgewiesen wird. Im Hinblick auf Ausbildungs-/Befähigungsnachweise oder die berufliche Erfahrung gilt § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV entsprechend, d.h. diese Nachweise müssen mindestens von dem Mitglied beigebracht werden, das die Leistung auch tatsächlich erbringen wird und auf Anforderung der Vergabestelle ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung im Sinne von § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV vorzulegen.

Unabhängig davon müssen Mindestanforderungen an die Eignung durch ein Mitglied der Bietergemeinschaft belegt sein:

☒ ja. ☐ nein, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen die Mindestanforderungen belegen.

4.2 Einbindung von Drittunternehmen Der Bieter kann sich bei der Ausführung der Leistung Dritter, z.B. von Nachunternehmern oder Eignungsverleihern

☒ uneingeschränkt bedienen. ☐ eingeschränkt bedienen (§ 47 Abs. 5 VgV).

4.2.1 Nachunternehmer Unter Beachtung des Vorgenannten kann der Einsatz von Nachunternehmern vom Bieter vorgesehen werden. Es ist im Teilnahmeantrag anzugeben, welche (Teil-) Leistungen durch Nachunternehmer erbracht werden (Formblatt 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe). Nachunternehmer sind, sofern bereits bekannt, im Teilnahmeantrag zu benennen. Spätestens auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers hat der Bieter anzugeben, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist.

Vorgenanntes gilt entsprechend für die Weitergabe von Leistungen des Nachunternehmers an weitere Nachunternehmer.

Nachunternehmer haben – sofern nicht anderslautend in der Bekanntmachung oder an anderer Stelle benannt – auf Anforderung der Vergabestelle die Nachweise/Erklärungen zur Prüfung der Zuverlässigkeit im Sinne von § 36 Abs. 5 VgV sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. Sofern ein Fall der Eignungsleihe vorliegt, sind von diesem die für die Eignungsleihe spezifischen Eignungsnachweise vorzulegen.

4.2.2 Eignungsleihe Unter Beachtung der vorstehenden Hinweise zur Zulässigkeit der Einbindung von Dritten kann sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Wirtschaftsteilnehmer bedienen. Für diesen Fall sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen vom eignungsentleihenden Wirtschaftsteilnehmer abzugeben: • Name/Firma und Adresse des Wirtschaftsteilnehmers und in Anspruch genommene Kapazitäten (Formblatt 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe).

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Auf Verlangen des Auftraggebers sind durch den Bieter neben den entsprechenden Eignungsnachweisen folgende Erklärungen des Verleihers abzugeben:

• Verpflichtungserklärung gem. § 47 Abs. 1 VgV und soweit Ausbildungs- /Befähigungsnachweise oder die berufliche Erfahrung im Sinne von § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV betroffen ist, ergänzt um ausdrückliche Erklärung zur Selbstausführung der Leistung (Formblatt 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen); • Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe); • Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung des Bieters und des Wirtschaftsteilnehmers, sofern der Bieter Kapazitäten im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Formblatt 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).

Der Austausch oder die Änderung der benannten Drittunternehmen nach Ablauf der Teilnahmefrist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist ist in der Regel unzulässig und führt zum Ausschluss.

4.3 Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag Alle Angaben des Bieters bzw. der Bewerber- oder Bietergemeinschaft aus dem Teilnahmeantrag sind verbindlich. Dies gilt insbesondere für die Leistungserbringerkonstellation also die Einbeziehung von Unterauftragnehmern und die Aufgabenverteilung zwischen den beteiligten Unternehmen bzw. Wirtschaftsteilnehmern sowie für benannte Mitarbeiter.

Eine Abweichung von diesen Angaben während des Vergabeverfahrens soll grundsätzlich nicht erfolgen, kann jedoch von der Vergabestelle nach rechtzeitigem Antrag des Bieters genehmigt werden, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist.

Im Rahmen einer solchen ausnahmsweise zugelassenen Änderung der Leistungserbringerkonstellation wären für geänderte oder neue Leistungserbringer/Unterauftragnehmer alle Eignungsnachweise aus dem Teilnahmewettbewerb beizubringen und die Eignungsprüfung würde von der Vergabestelle anhand der Kriterien der EU-Bekanntmachung nachgeholt. Die Abgabe eines Angebotes auf der Grundlage einer geänderten Leistungserbringerkonstellation oder sonstiger Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag setzt die vorherige Genehmigung der Abweichung von diesen Angaben durch die Vergabestelle voraus, damit dieses Angebot gewertet werden kann.

4.4 Wertung der Teilnahmeanträge, Vorgehensweise bei Punktegleichstand

Sofern ausreichend geeignete Teilnahmeanträge eingegangen sind, werden nach der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge mindestens drei, höchstens fünf geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Ermittlung der Bewerber für die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt mit Hilfe der in der Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb definierten Kriterien und Methode.

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Sofern die Zahl geeigneter Bewerber über der Höchstzahl liegt und keine eindeutige Ermittlung der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber anhand der objektiven Kriterien (aufgrund eines Punktegleichstands) erfolgen kann, entscheidet das Los. Der Auftraggeber wird hierzu wie folgt vorgehen: Die Namen der betreffenden Bewerber werden jeweils auf einen Zettel notiert und diese anschließend einzeln in je einem Umschlag verpackt, welcher umgehend verschlossen wird. Daraufhin werden 2 im Vergabeverfahren unbeteiligte Mitarbeiter die erforderliche Anzahl an Umschlägen ziehen. Das Ergebnis der Ziehung wird schriftlich dokumentiert und somit Bestandteil der Vergabeakte.

Beispiel:

Bei der Ermittlung der geeignetsten Bewerber hat sich folgende Bepunktung ergeben: Bewerber 3 (21 Punkte), Bewerber 2 (20 Punkte), Bewerber 4 und Bewerber 1 (jeweils 18 Punkte und Bewerber 6 und 7 (jeweils 15 Punkte). Berücksichtigt man die maximale Anzahl von hier fünf (5) Bewerbern für die Aufforderung zur Angebotsabgabe, sind gem. dem Beispiel die Plätze 1 bis 4 durch die Bewerber 1-4 besetzt. Der Platz 5 wird unter den Bewerbern 6 und 7 gem. der Beschreibung ausgelost.

  1. Hinweise zur Erstellung der Teilnahmeunterlagen und Angebotserstellung 5.1 Teilnahmeunterlagen Für die Erstellung der Teilnahmeunterlagen sind die von der Vergabestelle auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg bereitgestellten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Zu den genannten einzelnen Eignungskriterien sind entsprechende Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der einzureichenden Erklärungen und Nachweise.

5.2 Angebotsunterlagen Für die Erstellung der Angebotsunterlagen sind die ebenfalls die entsprechenden zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden. Die Angebotsunterlagen werden im Rahmen der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes den fünf best-geeignetsten Bewerbern zur Verfügung gestellt.

5.3 Die Wettbewerbsbeschränkende Absprache Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss des Angebotes.

Werden diese erst nach Zuschlagserteilung bekannt, berechtigen sie die Auftraggeberin zur Kündigung des Vertrages.

5.4 Die Datenschutzbestimmungen Von Ihnen erbetenen personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens entsprechend Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 – Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet und gespeichert.

Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können und nicht berücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.

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  1. Verhandlungsgespräche Es ist im Rahmen der Verhandlungsrunde ggf. ein Verhandlungsgespräch (inkl. Bieterpräsentation) in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin geplant. Der Bieter erklärt sich mit Abgabe seines verbindlichen Erstangebotes dazu bereit, an der Bieterpräsentation teilzunehmen.

Bieter, die nach Prüfung und Bewertung des Angebotes die bekannt gegebenen Mindestanforderungen erfüllen, werden rechtzeitig vor dem Präsentationstermin zur Verhandlungsrunde von der Vergabestelle eingeladen.

Erscheint ein Bieter nicht zur Angebotspräsentation, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren, es sei denn der Bieter hat dies nicht zu vertreten. Sofern der Bieter das Nichterscheinen nicht zu vertreten hat, wird einmalig ein neuer Präsentationstermin anberaumt.

Zur Durchführung der Verhandlungsgespräche wird die LHP den Bietern rechtzeitig im Vorfeld entsprechende Hinweise geben. Diese können neben der Klärung von inhaltlichen Punkten im jeweiligen Angebot auch die Vorstellung von spezifischen Lösungsansätzen für Aufgabenstellungen umfassen. Unmittelbar nach der Verhandlung wird über das Ergebnis eine Protokollierung vorgenommen und von der Auftraggeberin und Bieter unterschrieben. Dieses Protokoll wird Teil der Vergabeunterlagen und ist vom Bieter in seinem finalen Angebot (BAFO) zu berücksichtigen.

6.1 Ablauf der Verhandlungsgespräche Zu dem Verhandlungsgespräch werden Bieter eingeladen, die ein unterschriebenes und den formalen Anforderungen entsprechendes Angebot fristgerecht eingereicht haben. Die Verhandlungsrunde dient vornehmlich dem Ziel der Prüfung und Validierung der Leistungspunkte.

Die Verhandlungsgespräche werden in den Räumlichkeiten der Landeshauptstadt Potsdam durchgeführt. Diese können ggf. ergänzt werden um Verhandlungen auf schriftlichem Wege. Es wird darauf hingewiesen, dass ohne Aufforderung der Vergabestelle vom Bieter eingereichte Angebote oder sonstige Unterlagen im Vergabeverfahren keine Berücksichtigung finden.

Die Verhandlungen werden von der Auftraggeberin geplant und gesteuert.

Die Vergabestelle wird eingegangene Vorschläge prüfen und gegebenenfalls aufgreifen. Ein diesbezüglicher Anspruch der Bieter besteht nicht. Erst wenn die Auftraggeberin einem Bieter (und soweit aufgrund des Grundsatzes der Gleichbehandlung notwendig allen Bietern) mitgeteilt hat, dass ein Verhandlungsvorschlag aufgegriffen wird, kann dieser im eigentlichen Angebot Berücksichtigung finden.

Die Auftraggeberin erwartet – unabhängig von Verhandlungsvorschlägen – in jeder Hinsicht anforderungskonforme bzw. zuschlagsreife Angebote.

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6.2 Präzisierung und Modifikation der Vergabeunterlagen Auf Grundlage der Verhandlungen und insbesondere auf Basis von Verhandlungsvorschlägen kann es zu Präzisierungen und Modifikationen der Leistungsbeschreibung in Form einer Überarbeitung oder mittels Präzisierungsschreiben kommen. Derartige Präzisierungen und Modifikationen können die Leistungsbeschreibung, das Preismodell, das Vertragswerk betreffen. Präzisierungen und Modifikationen der Leistungsbeschreibung können sich auch auf Ausschlusskriterien (z.B. Präzisierung) und Rahmenbedingungen. Hinsichtlich der festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien wird nicht verhandelt.

Etwaige Präzisierungen und Modifikationen der Leistungsbeschreibung sowie der Begleitdokumente werden im Laufe des Vergabeverfahrens eingebracht und sind im Angebotsprozess durch die Bieter zu berücksichtigen.

6.3 Verbindliches finales Angebot (Best and final offer – BAFO) Im Ergebnis der Verhandlungsgespräche – falls Verhandlungen stattfinden – werden die Bieter zur Abgabe eines verbindlichen finalen Angebotes (Best and final offer – BAFO) aufgefordert. Bieter, die beabsichtigen ein BAFO abzugeben, haben die protokollierten Ergebnisse der Verhandlungsgespräche in ihrem Angebot zu berücksichtigen.

Nach Auswertung dieser Angebote erfolgt der Zuschlag. Dabei gilt weiterhin die bekanntgemachte Bewertungsmethode

  1. Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste verbindliche Angebot (Best and final offer – BAFO) erteilt. Für das wirtschaftlichste BAFO ist der Gesamtpreis für alle angebotenen Leistungen sowie die jeweils vorgegebenen weiteren Wertungskriterien maßgeblich. Der Gesamtpreis wird anhand der im Preisblatt angegebenen Angebotspreise ermittelt.

8 Mitteilungen und Bekanntmachungen 8.1 Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote Sofern auf das Angebot kein Zuschlag erfolgen soll, wird dies dem betreffenden Bieter gemäß § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) rechtzeitig vor Ablauf der Zuschlagsfrist bzw. dem beabsichtigten frühesten Zeitpunkt für den Vertragsschluss schriftlich mitgeteilt.

8.2 Zuschlagserteilung / Vertragsabschluss Die Zuschlagserteilung erfolgt in Schriftform. Die Zuschlagserteilung stellt den Vertragsschluss dar. Nach Zuschlagserteilung erfolgt eine Konsolidierung der Vertragsunterlagen auf Grundlage des Angebotes, welches den Zuschlag erhalten hat.

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8.3 Vorformulierte Vertragsbedingungen des Bieters

Wichtiger Hinweis zu bieterseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungs- sowie Lizenzbedingungen des Bieters oder Dritter sind ausgeschlossen und werden nicht Vertragsbestandteil. Auf Anschreiben oder anderen Angebotsunterlagen des Bieters etwaig vermerkte oder rückseitig abgedruckte Geschäftsbedingungen sind zu streichen oder einmalig schriftlich für unwirksam zu erklären.

9 Hinweise zum elektronischen Vergabeverfahren 9.1 Registrierung für die Teilnahme am Verfahren Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation und am Vergabeverfahren als Bieter kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene Emailadresse regelmäßig – auch nach Angebotsschluss – abgerufen bzw. überwacht werden.

9.2 Verfahrenskommunikation Die Verfahrenskommunikation – auch die Aufforderung zur Angebotsabgabe, Bieterinformationen, die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. – wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten!

9.3 Spam Um auszuschließen, dass die Nachrichten des Vergabemarktplatz Brandenburg in den Spam- Ordner geraten und Bewerber bzw. Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der Vergabemarktplatz Brandenburg Absender „no-reply@brandenburg- vergabemarktplatz.de“ im eigenen Interesse auf die Liste der sicheren Emailadressen gesetzt werden.

9.4 Angebotsabgabe Werden Angebote oder Teilnahmeanträge in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht, kann das kostenfreie Bietertool genutzt oder auf die webbasierte Angebotsabgabe zurückgegriffen werden. Es sind gängige Dateiformate (xls, xlsx, docx, doc, odt, pdf, jpg, png, d84, x84, p84) zu verwenden. Audio- und Video-Dateien werden seitens der Vergabestelle nicht zugelassen, außer diese werden explizit gefordert. Eine Einreichung der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg oder per E- Mail ist nicht gestattet. Zur Wahrung der Vertraulichkeit und des Geheimwettbewerbs werden solche Angebote von der Wertung ausgeschlossen.

Bewerber bzw. Bieter sollten rechtzeitig vor Fristablauf die Abgabe des Teilnahmeantrages bzw. des Angebotes über das Bietertool durchführen und sich bei Problemen mit dem Cosinex- Support in Verbindung setzen. Wichtig ist nicht der Zeitpunkt an dem die Übermittlung des Teilnahmeantrages/Angebotes begonnen wurde, sondern wann der „Upload“ auf dem Server abgeschlossen wurde. Um den rechtzeitigen Eingang von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten sicher zu stellen, sollte die Kapazität des Internetanschlusses sowie die Größe des Angebotes berücksichtigt werden.

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Die Bearbeitung der Angebotsdokumente und Zusammenstellung des Angebotes erfolgt auf dem lokalen Rechner der Bieter. Im Bietertool werden die Dokumente nur zur Bearbeitung geöffnet, bzw. es können weitere hinzugefügt werden. Das Bietertool ruft dafür die Standardfunktionalitäten des lokal installierten Betriebssystems, bzw. die auf dem Rechner des Bieters installierten Anwendung auf. Erst wenn der Bieter im Abgabeassistenten auf "Abgabe starten" klickt, werden alle Angebotsdokumente auf dem lokalen Rechner des Bieters in einem Angebotscontainer zusammengeführt, verschlüsselt und der gesamte Container auf den Angebotsserver übertragen. Bitte beachten Sie speziell für die Zusammenstellung und Abgabe Ihres Teilnahmeantrages bzw. Angebotes mit dem Bietertool die Informationen im frei zugänglichen Service & Support- Center für Unternehmen.

9.5 Mehrstufiges Verfahren Es ist zu beachten, dass bei mehrstufigen Vergabeverfahren je Stufe systembedingt ein eigener Projektraum generiert wird (z.B. Teilnahmewettbewerb - TNW, Angebotsphase - AUS, Verhandlungsrunde 1 – VR). Die vorgesehenen Bieter erhalten eine separate Einladung zum Projektraum und müssen sich für diesen erneut freischalten lassen. Die Funktion zur Angebotsabgabe ist nur im aktuellen Projektraum möglich.

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