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Technische Spezifikation für die Ausrüstung von
Unterkunfts- und Betreuungsgebäuden der Bundeswehr
mit (privat nutzbarem) Internetzugang
(Stand: 15.02.2018 mit Ergänzungen vom August 2018)
0. Vorbemerkungen
Die Bundeswehr stattet im Programm Internet in Unterkünften (INetiU) mit der BWI GmbH (BWI) als zentralem IT-Dienstleister Unterkünfte und Betreuungsgebäude in ausgewählten Liegenschaften mit Internet-Zugang zur privaten Nutzung aus.
Im Rahmen dieses Programms sind seitens der Bauverwaltung Vor- und Zuarbeiten notwendig, die sowohl das IT-Leitungsnetz in den Liegenschaften (Primärnetz) als auch in den Unterkunfts- und Betreuungs-Gebäuden (Sekundär-, Tertiärnetz) umfassen.
Alle relevanten Gebäude sind grundsätzlich mit Single-Mode-Glasfaserkabel an das Primärnetz der Liegenschaft anzuschließen. Durch die Bauverwaltung sind eventuell notwendige Arbeiten hierzu durchzuführen. Diese Aufgaben werden in Abschnitt 1 erläutert.
Arbeiten im Gebäude umfassen typisch die Installation eines zentralen Gebäudeverteilers - ggf. inkl. IT-Verteilerraum - und die Ausstattung im Tertiärbereich mit Kupfer-Daten-Kabel zum Anschluss von WLAN-Access-Points (AP), die die BWI bereitstellt und betreibt. Ein Überblick über die notwendigen Arbeiten gibt Abschnitt 2.
1. Primärnetz
1.1. Liegenschaftsverteilerraum
Im Liegenschaftsverteilerraum ist bei Neuausrüstung ein Verteilerschrank mit einer Grundfläche von (B x T) 800 mm x 1000 mm zu installieren.
Bestehende Schränke, die den oben genannten Kriterien entsprechen, können genutzt werden, wenn mindestens neun zusammenhängende Höheneinheiten (HE) verfügbar sind.
1.2. Anschluss von Gebäuden
Werden Unterkunftsgebäude einer Liegenschaft, die bisher nicht an das Liegenschafts-Glasfaser- Primärnetz angebunden waren, infrastrukturell bearbeitet, so ist durch die Bauverwaltung für diese Gebäude die Anbindung an das Primärnetz zu schaffen. Diese umfasst typisch:
- Tiefbaumaßnahmen für die Anbindung der Gebäude an das vorhandene IT-Leitungsnetz (Primärnetz) der Liegenschaft
- ggf. die Nutzung oder Erweiterung der vorhandenen Leerrohrsysteme
- die Gebäudeeinführung
- ggf. das Einziehen von zusätzlichen Single-Mode-Glasfaser-Kabeln und
- die Installation neuer Glasfaserverteiler an der Gebäudeeinführung
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Die Planung, Ausführung und Dokumentation der Glasfaserstrecken sowie die Verbindung der neuen Glasfaserstrecken mit dem vorhandenen IT-Leitungsnetz der Liegenschaft (Primärnetz) ist gem. Handbuch IT-Leitungsnetze (HB IT-LtgN) durchzuführen. 1
Identifizierte Maßnahmen am Primärnetz können unabhängig von der Ausleuchtungsplanung unmittelbar umgesetzt werden.
Sind programmrelevante Betreuungsgebäude außerhalb von Liegenschaften nicht über das IT- Leitungsnetz der Liegenschaft angebunden, so ist zu prüfen, ob eine wirtschaftlichere Anbindung alternativ zum Primärnetz möglich ist.
2. Sekundär- und Tertiärnetz
In diesem Abschnitt wird für unterschiedliche Gebäude der Umfang der notwendigen Baumaßnahmen dargestellt. Dieser Abschnitt dient zur Verdeutlichung des Arbeitsumfangs und ist zur Orientierung bei der Erstellung der Bauunterlagen gedacht.
2.1 Grundsatz
2.1.1 Unterkunftsbereiche
Grundsätzlich ist eine Ausstattung mit AP - anhand einer vorangegangenen Ausleuchtungsplanung durch die BWI On-Site (vor Ort) oder Predictive (softwarebasiert) - vorzusehen.
2.1.2 Betreuungsbereiche
Die Ausstattung mit Internetzugang zur privaten Nutzung (z.B. bei abweichenden Raumstrukturen) ist maximal bis zur jeweiligen Flächenforderung gem. GIF „Bewirtschaftete Betreuung“ vorgesehen. Als Rahmenbedingungen für den Ausstattungsumfang mit WLAN im Betreuungsbereich der bewirtschafteten Betreuung wurde daher festgelegt, dass grundsätzlich ein Gastraum, ggf. eine Terrasse sowie bis zu drei Clubräume2 ausgestattet werden können. Eine Signalabschwächung in den Randbereichen wird in Kauf genommen.
Für die Terrassen werden wetterfeste AP für den Außeneinsatz installiert (siehe Technisches Support Manual, TSM Passive Infrastruktur für Outdoor-Accesspoints, BWI GmbH).
Betreuungseinrichtungen werden nicht ausgeleuchtet. Die Anbringung der AP wird empirisch durch die BWI festgelegt. Als Richtwert ist je 150 m² bis 200 m² (ohne Zwischenwände) ein AP, abhängig vom eingesetzten Typ, bei Anschluss in der Raummitte anzusetzen.
1 Dazu werden durch die BWI für programmrelevante Liegenschaften Datenanalysedokumente (DAD) erstellt, die u.a. den Zustand des IT-Liegenschaftsnetzes und erforderliche Maßnahmen aufzeigen. 2 Grundsätzlich ein Clubraum, bei laufbahngruppenbezogener Nutzung je Laufbahngruppe ein Clubraum in Abhängigkeit der Gegebenheit vor Ort.
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2.2 Vorhandene Bausubstanz und Verkabelung
Ist in einem Gebäude aktuell eine Internet-Versorgung über eine dezentrale Lösung realisiert, so ist geplant, die bestehende Versorgung erst mittelfristig (nach Ablauf bestehender Verträge) in die zentrale Lösung zu überführen.
In Vorbereitung der Überführung ist zu prüfen, ob schon eine Tertiärverkabelung entsprechend der DIN EN 50173 (mind. Kat. 5e-PoE+ fähig) in den Gebäuden vorhanden ist. Sollten in den Unterkünften Anschlussdosen oder RJ45-Auslässe vorhanden und bisher unbenutzt sein bzw. zur Verfügung gestellt werden können (als Beispiel: eine Schulungsunterkunft hat je Stube einen Ethernet-Doppelanschluss gelegt, bei dem beide Ports mit einem separaten Kabel geschaltet sind; eines für das Bw-interne Netz und eines, das bisher unbenutzt ist), sind diese vorzugsweise zu verwenden.
Alle programmbezogenen Arbeiten in bestehenden Unterkunfts- und Betreuungsgebäuden begründen nicht einen Vollausbau des Tertiärnetzes im Sinne des HB IT-LtgN (A – 1800/117). Ansonsten ist das Handbuch in seiner aktuellen Fassung qualitativ ohne Einschränkung anzuwenden.
2.3 Sekundärnetz
Ein Großteil der Unterkunfts- und Betreuungsgebäude, die im Rahmen der Internet-Versorgung betrachtet werden, sollte ohne Einsatz eines Sekundärnetzes auskommen können. Ein Gebäude kann ohne Einsatz von Sekundär-Verkabelung eingerüstet werden, wenn die maximale Kabellänge zwischen den Netzwerkauslässen und dem zentralen Gebäudeverteiler nicht mehr als 90 m betragen wird. Typisch kann das in bis zu vierstöckigen Gebäuden mit einer Halblänge von weniger als 40 m und zentral angeordneter Steigetrasse realisiert werden. Bei Gebäuden, bei denen ein solcher Kabelweg nicht realisiert werden kann, muss damit gerechnet werden, dass für zusätzliche Sekundärnetzwerkverteiler weitere infrastrukturelle Maßnahmen notwendig werden können (Installationsorte, Stromversorgung, Manipulationssicherung u.ä.).
Im Folgenden werden die Maßnahmen für Gebäude ohne Sekundärverkabelung dargestellt.
2.4 Verteilerräume/-Schränke [Gebäude-/Etagenverteiler (GV/EV)]
Abhängig von der Anzahl der Stuben in einem Gebäude, das nicht für einen Vollausbau vorgesehen ist, gelten die folgenden Abschätzungen für die Ausstattung mit AP:
| Stuben und ähnliche Räume | ≤ 50 | ≥51 bis ≤ 100 | Größer oder weitere Netz- Ausstattung | Mit Sekundärnetz |
|---|---|---|---|---|
| Sekundärnetz | Nicht notwendig | Notwendig | ||
| Anzahl AP | Gem. Ausleuchtungsplanung | |||
| Etagen | ≤ 2 Etagen | ≤ 4 Etagen | -- | -- |
| Cu-Kabellänge | ≤ 90m bis GV | ≤ 90m bis Sek.- Verteiler | ||
| Gebäude- Verteiler | Wand-/Stand-Verteiler 21 HE | Verteilerraum, 21 HE-Schrank | Wand-/Stand- Verteiler 21 HE | |
| Sekundärnetz- Verteiler: | Keiner | jeweils Wand-verteiler 6 HE |
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| Strom- Versorgung: | Möglichst eigener 16A / 230V- Sicherungskreis | Unbedingt eigener 16A / 230V- Sicherungskreis | 2 x 16A / 230V- Sicherungskreise | Möglichst eigener 16A / 230V- Sicherungskreis je Verteiler |
|---|---|---|---|---|
| Potenzialausgleich ist gem. Handbuch IT-LtgN auszuführen. | ||||
| Verteiler- Belegung: (PP: Patch-Panel) | 1 HE Kupfer-PP 1 HE Glasfaser-PP 1 HE PoE-Switch 3 HE Reserve (frei / Kabelführung / Stromversorgung) | 2 HE Kupfer-PP 1 HE Glasfaser-PP 2 HE PoE- Switches ≥ 4 HE Reserve (frei / Kabelführung / Stromversorgung) | Spezifisch festzulegen. | GV: 2 HE Glasfaser-PP 1 HE Kupfer-PP 1 HE SFP-Switch 1 HE PoE-Switch ≥ 4 HE Reserve Etagen/Sekundär- Verteiler: Wie GV ≤ 72 |
| Schranktiefe: / Einbautiefe: | grds. 800 mm 600 mm | |||
| Notwendige Wärmeabfuhr: | 280 BTU/h | 400 BTU/h | Passend für Last | 280 BTU/h je Verteiler |
| Verschluss: | Bauverwaltung liefert und installiert Zylinder-Halbschlösser für Verteiler | Raumzugang abgesichert oder Schrankzugang durch Bauverwaltung abzusichern | Bauverwaltung liefert und installiert Zylinder-Halbschlösser für Verteiler |
Ist ein Gebäudeverteiler vorhanden, so sind vorhandene Kapazitäten zu nutzen.
Ergibt die Dimensionierung laut der obigen Tabelle einen Verteilerraum, ist das HB IT -LtgN (Hauptdokument) in den Abschnitten „Bauliche Maßnahmen / IT-Räume / Dimensionierung“ heranzuziehen. Der Installationsort des Gebäudeverteilers sollte möglichst zentral im Gebäude gelegen sein, damit die Kabellängen minimiert werden können. Kleine Verteiler können als Wand- oder Standverteiler entsprechend des Installationsorts ausgelegt werden. Die Verteiler müssen ausreichend belüftet sein. Entsprechend der Wärmelast aus der obigen Tabelle ist die Wärmeabfuhr zu berücksichtigen. Der Installationsort darf nicht in Flucht- und Rettungswegen (notwendiger Flur, notwendiger Treppenraum), sondern in geeigneten Nebenräumen (vorzugsweise in Hausanschlussräumen, wo sich schon andere schwachstromtechnische Anlagen befinden) liegen. Wird eine weitere Ausstattung des Gebäudes im Rahmen einer anderen Maßnahme angestrebt (z.B. Unterkunftsversorgung mit IP-TV), so ist zu evaluieren, ob die Anforderungen aus der anderen Maßnahme für die Dimensionierung der Verteiler mit zu berücksichtigen sind.
Bei der von der BWI GmbH eingesetzten aktiven LAN-Komponenten (PoE-Switch) handelt es sich um Cisco Switches Catalyst 3650 und 3560-CX sowie um Compact Switches 2960. Die Anzahl der notwendigen Switches wird durch die BWI GmbH ermittelt, geliefert und montiert. Die Inbetriebnahme erfolgt durch die BWI. Zur überschlägigen Ermittlung der notwendigen Teilungseinheiten sind die technischen Datenblätter der aktiven Komponenten zu berücksichtigen. (Die entsprechenden Datenblätter sind beigefügt.)
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2.5 Stromversorgung
Die 230 V-Stromversorgung für einen Verteiler ist auf einem getrennt abgesicherten 16A- Stromkreis vorzusehen.
2.6 Kabelweg von der Gebäudeeinführung zum Gebäudeverteiler
Der Kabelweg zwischen Gebäudeeinführung und Gebäudeverteiler ist grundsätzlich mit Glasfaser (Single-Mode) auszuführen. Sollten hier Arbeiten notwendig sein, sind diese durch die Bauverwaltung zu realisieren. Das Innenkabel (12 Fasern Single-Mode) ist mit Spleiß zu verbinden. Geltende Normen u.a. der International Electrotechnical Commission sind dabei einzuhalten.
2.7 Sekundärnetzverkabelung
Sollte eine Sekundärverkabelung notwendig sein, ist sie in Glasfaser Single-Mode auszuführen.
2.8 Tertiärnetz: Ethernet-Verkabelung vom Verteiler zu den RJ45-Auslässen bei Neuverkabelung
Nach der Ausleuchtung sind Anzahl und Installationsorte der AP konkret festgelegt. Folgende Planungskriterien gelten für die Verkabelung:
Es ist vorgesehen, die zu installierenden AP über Power-over-Ethernet (PoE) zu versorgen.
Grundsätzlich ist die Schnittstelle zwischen den (Teil-)Projekten Infra und IT die Anschlussdose unmittelbar vor dem AP (in der Regel an der Decke). Die Montage der AP inkl. der ggfs. notwendigen Montagevorrichtungen erfolgt durch die BWI.
Die Kupfer-Kabel der Kategorie 6A des Tertiärnetzes werden an dem zentralen Standort des Verteilers zusammengeführt. Nach DIN EN 50173-1 ist im Tertiärbereich die maximale Länge von 90m zwischen Verteiler und Endgeräteanschluss regelmäßig einzuhalten. Die Stromversorgung der AP erfolgt grundsätzlich über PoE. Das Leitungsnetz wird für PoE+ (IEEE 802.3at) ausgelegt.
Die Kabel werden über Steigeschächte in die Stockwerke geführt. Die Schachtdimensionierung ist der Anzahl der Kabel anzupassen und mit 20 % Nachziehreserve zu versehen. Entsprechend der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) bzw. (wenn eingeführt) der Leitungsanlagen-Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes (LAR)) und der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) sind Steigetrassen im Bereich von notwendigen Treppenräumen gemäß Brandschutzkonzept auszulegen und mit den entsprechenden Brandschottungen zu versehen.
Die Auslässe können entweder als normale (typisch Einfach-) RJ45-Kanaleinsatzdosen ausgestaltet oder alternativ im Kanal nur mit einem RJ45-Keystone-Adapter ausgestattet werden. Im letzteren Fall sind die Patchkabel dann im Kabelkanal zu verbinden. Dementsprechend muss nur eine Öffnung im Kabelkanal vorgesehen werden, die das Patchkabel aufnimmt. Diese Öffnung muss hinreichend gratfrei gestaltet sein und den zulässigen Biegeradius des Patchkabels ermöglichen.
Messprotokolle aller Kabel sind von der Bauverwaltung beauftragten Installationsfirma abzufordern, entsprechend der verbauten Kabelqualität in Klasse EA .
Der Kabelkanal für die horizontale Verlegung im Flurbereich muss entsprechend der MLAR / LAR und gemäß Brandschutzkonzept ausgestattet sein.
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Die Platzierung für den AP erfolgt am festgelegten Montageort der vorangegangenen Ausleuchtungsplanung. Die Montageabstände sind im Regelgrundriss und Schnitt 1-1 (Bild 1) zu entnehmen. Aus vorangegangenen Installationen hat sich die Montage gemäß Variante 2 (Bild 2) „Datendose an der Wand unterhalb der Decke“ als bevorzugte Variante erwiesen. Die Variante 2 sollte nach Möglichkeit umgesetzt werden. Die maximalen Biegeradien der Leitungen und Patchkabel sind einzuhalten. Die Anschlussdosen sind mit dem Neigungswinkel (RJ45-Anschluss) nach unten zu montieren, damit gewährleistet ist, dass auch Patchkabel, die über einen längeren Kabelschutz verfügen, sich generell einstecken lassen. Sollte bei dieser Variante, aufgrund des größeren Biegeradius‘ des Patchkabels, die Sicherung des Patchkabels erforderlich sein, kann hier ein Stück Kabelkanal von ca. 20 cm vormontiert werden, so dass der Biegeradius eingehalten werden kann. Die Lieferung und Vormontage des Kabelkanals erfolgt über die bauausführende Firma und nicht über die BWI GmbH.
Access Point Platzierung
Bild1: Access Point Platzierung
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Bevorzugte Variante !!!
Bild 2: Ausführungsvarianten zur Montage der Datendose an Decke oder Wand
2.9 Tertiärnetz: Verkabelung vom Verteiler zu Outdoor-Accesspoints
Anschlüsse der Outdoor-Accesspoints sind nach dem Technischen Support Manual „TSM Passive Infrastruktur für Outdoor-Accesspoints“ der BWI GmbH in der aktuellen Fassung zu berücksichtigen (ist beigefügt).
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3. Glossar:
| 19“ | 19 Zoll, Einbaubreite von Netzwerkgeräten (48,26 cm) (nicht ↗SI-konforme Einheit) |
|---|---|
| BTU/h | British Thermal Units pro Stunde, in Wärme abgegebene Energie (nicht ↗SI-konforme Einheit) |
| DIN EN 50173 | Europäische Norm: Informationstechnik-Anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen |
| GV | Gebäudeverteiler |
| HB IT-LtgN | Handbuch IT- Leitungsnetze |
| HE | Höheneinheit (1HE: 4,445cm oder 1,75 Zoll) (nicht ↗SI-konform) |
| Klasse D/E/E A | Verkabelungsstandard-Link-Übertragungsklasse (Link-Klasse E bis 10GBit/s A Ethernet) |
| Kanaleinsatzdosen | Eine Installationsdose, die in einem Kabelkanal eingesetzt oder damit fest verbunden wird. |
| MLAR/LAR | Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie bzw. (davon abweichende) Leitungsanlagen-Richtlinie des Bundeslandes: Richtlinie für baulichen Brandschutz |
| PP | Patch-Panel |
| PoE+ | Power-over-Ethernet-„Plus“, Stromversorgung über das Ethernet-Kabel, in der Fassung der Norm 802.3at für bis zu 30W pro Endgerät |
| RJ45-Keystone- Adapter | Eine Verbindungsbuchse für RJ45-Kabel, die nicht in einer Kanaleinsatzdose befestigt sein muss. |
| SFP-Port | Einschub für ein Small-Formfactor-Plugable, ein standardisiertes ↗Transceiver-Modul |
| SI | Internationales Einheitensystem (Système international d’unités) |
| Transceiver | Kofferwort für Sender/Empfänger-Kombination, eingesetzt zur Medienwandlung zwischen Übertragungsmedium und der Signalprozessierung |
| (WLAN-) AP | WLAN-Access-Point |
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