13 Anh - Umfang TW-Proben.pdf

Projektmanagement, BIM-Management und Objektüberwachung für das Bundeswehr‑Infrastrukturprogramm G‑CAP in NRW

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 14:45 (Europe/Berlin)

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Rahmenuntersuchungsplan1 (RUPl2) – Umbau, Sanierung, Neuinstallation von Trinkwasserinstallationen

Trinkwasserprobenahmestellen
Die Festlegung der Trinkwasserprobenahmestellen erfolgt durch die zuständige ÜbwStÖffRechtlAufgSanDstBw Abt. I.
Trinkwassermikrobiologische Parameterphysikalische-chemische Parameter3.
Warmwasser (PWH)Legionella spec.4
Kaltwasser (PWC)Escherichia coli (E. coli)Ammonium
EnterokokkenBlei
Coliforme BakterienCadmium
Koloniezahl bei 22°CChlorit
Koloniezahl bei 36°CEisen
Pseudomonas aeruginosa5Färbung, visuell
Clostridium perfringens6Geruch
Geschmack
Härte7
Calcium
Magnesium
pH-Wert
elektrische Leitfähigkeit
Kupfer
Mangan
Nickel
Nitrat
Nitrit
organisch gebundener Kohlenstoff (TOC)8
Sulfat
Trübung, nephelometrisch
eingesetztes Desinfektionsmittel9zu untersuchende Parameter
desinfiziertes Trinkwasserdesinfiziertes TrinkwasserCalcium- bzw. NatriumhypochloritCalcium- bzw. NatriumhypochloritTrichlormethan (Chloroform), Bromdichlormethan,
Dibromchlormethan, Tribrommethan (Bromoform),
Chlorat
Chlordioxid bzw. WasserstoffperoxidChlorit, Chlorat, Bromat
Bisphenol A-basierte LeitungsmaterialienMonomer Bisphenol A
Hochchlorung des Wassers z.B. mit einer KonzentrationHalogenessigsäuren (HAA)Halogenessigsäuren (HAA)
mit 50 mg/l Chlor
OzonOzonBromat10, ggfs. Aldehyde (Formaldehyd, Acetaldehyd und
Glyoxal) und organische Säuren (Oxalsäure, Essigsäure)

Glyoxal) und organische Säuren (Oxalsäure, Essigsäure)

Erstellt durch: Geprüft durch: Freigegeben durch: Freigabe am: Gültig bis: KdoGesVersBw, SanAkBw FLHyg/TwHyg (Tle Koblenz) KdoGesVersBw, VII FachAbt Präv-/VetMed KdoGesVersBw, VII FachAbt Präv-/VetMed 25.08.2025 25.08.2028

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1 Ergänzende Anordnungen durch die zuständige ÜbwSt Abt I sind jederzeit möglich. 2 AR A1-1820/0-6004 „Trinkwasserversorgung“ Anl. 5.1.12 (Empfehlender Beprobungsumfang nach Baumaßnahmen) mit Stand vom 20.02.2024. 3 Beim Anschluss einer Wasserbehandlungsanlage z. B. Enthärtunganlage, UF-Anlage oder einer Umkehrosmoseanlage müssen ggf. zusätzliche Parameter bestimmt werden. Bei der Beauftragung des Labors ist das Vorkommen von hydrogeochemischen Stoffen z. B. Arsen, Vanadium, radioaktive Stoffe zu berücksichtigen. Bei der Beauftragung des Labors ist das Vorkommen von anthropogenen Stoffen z. B. per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) zu berücksichtigen. 4 Speicher-Trinkwassererwärmer > 400 l oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmer oder Trinkwasserleitung > 3 l zwischen. Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle (Zirkulationsleitung bleibt unberücksichtigt), Anlagen zur Vernebelung. Sechs Monate nach Inbetriebnahme ist eine Wiederholungsuntersuchung durch die oder den Betreibenden zu veranlassen. (A1-1820/0-6004). In jeder Trinkwasser-Installation sind im Rahmen der systemischen Untersuchung (entspricht einer orientierenden Untersuchung) am Abgang der Leitung für Trinkwasser (warm) vom Trinkwassererwärmer sowie am Wiedereintritt in den Trinkwassererwärmer (Zirkulationsleitung) Proben zu entnehmen. Zusätzlich sind Proben in der Peripherie zu entnehmen. Die Entnahmestellen für die Proben in der Peripherie sind so zu wählen, dass jeder Steigstrang erfasst wird. Dies bedeutet nicht zwingend, dass Proben aus allen Steigsträngen zu entnehmen sind. Voraussetzung für die Auswahl ist, dass die beprobten Steigstränge eine Aussage über das Gesamtsystem, d. h. auch über die nicht beprobten Steigstränge, zulassen (z. B. weil sie ähnlich gebaut sind, gleichartige Gebäudebereiche versorgen und gleich genutzt werden oder möglichst hydraulisch ungünstig liegen). Es wird empfohlen, dass mindestens alle Steigstränge mit einer Rücklauftemperatur < 55 °C in die Beprobung einbezogen werden. In diesen Fällen kann davon ausgegangen werden, dass hydraulisch ungünstige Verhältnisse oder andere technische Mängel vorliegen. Bei der Beprobung einer Auswahl von Steigsträngen ist die Repräsentativität dieser Probenahmestellen zu begründen. 5 Bei Einrichtungen der hygienesensiblen Einrichtungen (siehe RUPl – amtliche Trinkwasserproben) ist auf das Vorkommen von Pseudomonas aeruginosa hin zu untersuchen (A1-1820/0-6004). 6 Clostridium perfringens, einschließlich Sporen (nur nach Bauarbeiten/Instandsetzungsmaßnahmen an Netzleitungen erforderlich). 7 Bei der Bestimmung der Wasserhärte im Rahmen physikalisch-chemischer Trinkwasseruntersuchungen sollten auch die Parameter Calcium (Ca) und Magnesium (Mg) sowie der pH-Wert und die elektrische Leitfähigkeit bestimmt werden. Nur an der Übergabestelle im Hausanschlussraum. 8 Alternativ: Oxidierbarkeit 9 Eine Untersuchung auf DNP erfolgt nur, wenn eine Desinfektion oder Entkeimung des Trinkwassers stattfinden. 10 Die Bromatkonzentration im desinfizierten Wasser lässt sich allerdings durch eine Senkung des pH-Wertes während der Ozonisierung kontrollieren.

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