AIA-Auftraggeber- Informationsanforderungen
G-CAP Inland Stufe 1
Version: 1.2
Autor(en): Projektorganisation G-CAP Inland
Teilprojekt 3
Inhaltsverzeichnis
1.1 BIM-Implementierung im Projekt 8
1.1.1 Auftraggeber-Informationsanforderungen 8
1.1.3 Verweis auf Projektdokumente 9
1.3.1 Anlass und Ziel des Projekts 9
2 BIM-Ziele und -Anwendungsfälle 11
2.2 BIM-Anwendungsfälle (AwF) 11
2.2.1 050-Koordination der Fachgewerke 13
2.2.2 060-Planungsfortschrittskontrolle und Qualitätsprüfung 15
2.2.3 080-Ableitung von Planunterlagen 16
2.2.4 170-Abnahme- und Mängelmanagement 17
2.2.5 180-Inbetriebnahmemanagement 18
2.2.6 190-Projekt- und Bauwerksdokumentation 20
3 Bereitgestellte Grundlagen 21
4 Digitale Liefergegenstände 21
5.2 BIM-Rollen und Verantwortlichkeiten 24
6 Strategie der Zusammenarbeit 27
6.2 Modellbasiertes Aufgabenmanagement 28
7.1 Kollisions- und Bauregelprüfung 29
7.2 Prüfung auf Einhaltung der Anforderungen AIA und BAP 30
8 Modellstruktur und Modellinhalte 31
8.1 Modellierungsrichtlinie 31
8.6 Informationsbedarfstiefe (LOIN) 34
8.6.1 Geometrische Detaillierung (LOG Level of Geometry) 34
8.6.2 Alphanumerische Informationen (LOI Level of Information) 34
9.1 Softwarewerkzeuge und Lizenzen 37
9.2 Gemeinsame Datenumgebung 37
9.2.1 CDE - Prozess des Informationsmanagements mit Hilfe einer ge- meinsamen Datenumgebung (CDE) 37
9.2.2 Sicherheitsanforderungen an die CDE 39
10 Geltende Normen und Richtlinien 41
12 Informations- und Datensicherheit 42
Revisionsverzeichnis
| Revision | Datum | Revisionsgrund | Name |
| 1.0 | 26.09.2025 | Ersterstellung | TP3 |
| 1.1 | 19.03.2026 | Änderungen für Angebotsphase | TP3 |
| 1.2 | 03.05.2026 | Änderungen während Angebotsphase | TP3 |
Abkürzungsverzeichnis
| Abkürzung | Bedeutung |
| AG | Auftraggeber |
| AN | Auftragnehmer |
| AIA | Auftraggeber-Informationsanforderungen |
| ARC | Architekturmodell |
| AwF | Anwendungsfall |
| As-built-Modell | Wie-gebaut-Modell, Digitales Bauwerksmodell für die Abbildung des tatsächlich aus- geführten Zustands |
| BAP | BIM-Abwicklungsplan |
| BCF | BIM Collaboration Format |
| BMDV | Bundesministerium für Digitales und Verkehr |
| BMI | Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat |
| BMVI | Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur |
| BMWSB | Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen |
| BIM | Building Information Modeling |
| BIM-BVB | Besondere Vertragsbedingungen BIM |
| CDE | Gemeinsame Datenumgebung (engl. Common Data Environment) |
| DIN | Deutsches Institut für Normung |
| ES | Entscheidungsunterlage |
| EW | Entwurfsunterlage |
| G-CAP | German Contractor Augmentation Program |
| GU | Generalunternehmer |
| HOAI | Honorarordnung für Architekten und Ingenieure |
| IFC | Industry Foundation Classes |
| LOG | Level of Geometry, Geometrische Detaillierung |
| LOI | Level of Information, Alphanumerische Informationen |
| LOIN | Informationsbedarfstiefe (engl. Level of Information Need) |
| MVD | Modell View Definition, Modellansichtsdefinition |
| RBBau | Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes |
| nRBBau | Neue Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes |
| SV | Sachverständige |
| TU | Totalunternehmer |
| VDI | Verein Deutscher Ingenieure |
| VV-WSV | Verwaltungsvorschrift der WSV |
| 2D | 2-dimensional |
| 4D | 4-dimensional / erweitertes 3-D-Modell, bei dem Modellelemente den Vorgängen ei- nes Terminplans zugeordnet werden (VDI 2552 Blatt 2 Entwurf) |
| 5D | 5-dimensional / Bauwerksmodell, bei dem Zeiten (4-D) und Kosten (5-D) mit Objek- ten eines 3-D-Modells verknüpft werden (VDI 2552 Blatt 2 Entwurf) |
Einleitung
BIM-Implementierung im Projekt
Die zügige und prozessoptimierte Realisierung der Unterkunfts- und Funktionsgebäude (UKuFG) soll durch eine auf digitalen 3D-Modellen basierende Planung nach der Methode Building Information Modeling (BIM) vom AN erstellt werden. Hierzu sind mit dem beauftragenden Leistungspaket räumlich, strukturell und inhaltlich aufeinander abgestimmte 3D-Modelle auf Grundlage des jeweiligen Planungsstandes mittels BIM-fähiger Software durch den AN für alle, von ihm beauftragten Fachgewerke zu erstellen. Darüber hinaus ist der AN für die Planungskoordination der von der AG beauftragten Fachplaner zuständig.
Der Lieferumfang ist als Ergebnis der Leistungen und inklusive aller abgeleiteten Informationen, wie Plandokumentationen, Berechnungen und Dokumente an den AG entsprechend der angegebenen Lieferzeitpunkte zu über- mitteln.
Die Umsetzung aller Anforderungen der AIA und einzuhaltenden Richtlinien (siehe AIA, Kap.10, Geltende Normane und Richtlinien sowie siehe Vergabeunterlagen) sind im BIM Abwicklungsplan (BAP) durch den AN zu beschreiben, mit dem AG abzustimmen und über den Leistungszeitraum entsprechend der vorgegebenen Liefertermine fortzuschreiben. Dies gilt auch für die Modellierungsrichtlinien, Qualitätssicherungsformulare, Attributlisten, etc., die als Anlage zum BAP erstellt werden.
Verantwortlich auf Seiten des AN ist dafür der BIM-Gesamtkoordinator, der als Ansprechpartner für alle Belange zum Thema BIM-Methode des AN im direkten Kontakt mit dem BIM-Manager AG steht.
Die Anforderungen der AIA beziehen sich auf jeden Standort und übergeordnete Themen der UKuFG gleichermaßen.
Auftraggeber-Informationsanforderungen
Die Auftraggeber-Informationsanforderungen beschreiben die Anforderungen des Auftraggebers an die Informationslieferungen des Auftragnehmers1 zur Erreichung der definierten BIM-Ziele und –Anwendungsfälle (AwF). Die Informationen müssen zum festgelegten Zeitpunkt in der geforderten Quantität und Qualität zur gemeinschaftlichen Nutzung vorliegen.2 Die AIA beschreiben die Leistungen, die mit der Zuordnung zu Leistungsbildern im Ver- trag zu schließen sind. Die AIA unterscheiden nicht die einzelnen Grundleistungen und besonderen Leistungen. Sie beschreiben ebenfalls nicht, wie die geforderte Information bereitgestellt wird. Die AIA gelten inkl. der Anhänge und bilden, neben weiteren Vertragsunterlagen und Richtlinien, eine Vertragsgrundlage und die Basis für den BIM- Abwicklungsplan.
BIM-Abwicklungsplan
Der BIM-Abwicklungsplan „dokumentiert die nach Vertragsschluss gemeinsam von der Auftragnehmer-Seite erarbeitete und mit dem Auftraggeber abgestimmte Vorgehensweise zur Lieferung von Informationen und Daten zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten AIA.“3 Der BAP gilt für alle Projektbeteiligten und ist unter Verantwortung des als BIM-Gesamtkoordinator tätigen Objektplaners unter Mitwirkung der Fachplaner in Abstimmung mit dem BIM-Manager zu erstellen. Der BAP ist in der Regel ein dynamisches Dokument und wird während des Planungsprozesses fortgeschrieben.
1 Unter „Auftragnehmer“ sind generell die ausführenden Stellen bzw. die Leistungserbringer zu verstehen. Im klassischen Sinne gehören dazu externe freiberuflich Tätige oder Planungsbüros, Bauunternehmen und weitere Dienstleister; im Fall der Eigenplanungen ist der Begriff mit den internen Abteilungen gleichzusetzen, die die Planungen ausführen.
2 Ziele von AIA gemäß VDI 2552 Blatt 10, S. 3
3 Ziele des BAP gemäß VDI 2552 Blatt 10, S. 7
Muster-BIM-Abwicklungsplan (Muster-BAP)
Der Auftraggeber hat ein Muster-BAP erarbeitet, welcher im Rahmen der Einzelprojekte fortzuschreiben ist.
Verweis auf Projektdokumente
Nach Einreichen einer entsprechenden Vertraulichkeitserklärung werden dem AN die notwendigen Projektunter- lagen bereitgestellt, welche als Grundlage für die Angebotskalkulation zu berücksichtigen sind.
Dokumentenstruktur
Die folgende Grafik stellt die Aufteilung der BIM-relevanten Dokumente dar.
Vertragsunterlagen
AIA
Richtlinien (z.B. Dokumenta-tionsrichtlinie BFR GBestand)
Weitere Dokumente und
Anlagen zum Vertrag
Dokumente durch den AN zu erstellen
BIM Abwicklungsplan (BAP)
Weitere Anlagen zum BAP
LOIN-Anforderungen
Modellierungsrichtlinie
Grundlagen durch den AG bereitgestellt
Projektübersicht
Anlass und Ziel des Projekts
Ziel ist eine zügige und prozessoptimierte Realisierung der UKuFG. Ein Ansatz ist, die Baumaßnahmen mittels einem modularen / seriellen Ansatz möglichst effektiv und effizient vorzubereiten, zu planen und auszuführen. Aufgrund dessen wird das Raumprogramm an allen Standorten identisch ausgebildet, wodurch sowohl in der Planung als auch in der baulichen Umsetzung neue Potentiale und Skaleneffekte geschaffen werden sollen.
Die AIA umfassen die spezifischen BIM-Anforderungen des Auftraggebers an die Umsetzung der BIM-Methode.
Projektsteckbrief
Tabelle 1: Projektangaben
| Projektname | |
| Beschreibung / Projektspezifika | Unterkunfts- und Funktionsgebäude für den neuen Wehrdienst |
| Auftraggeber | Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienst-leistungen der Bundeswehr |
| Ansprechpartner | Projektorganisation G-CAP Inland |
Tabelle 2: Angaben der vorgesehenen Beauftragung
| Auftragnehmer | |
| Leistungsbild(er) | Totalunternehmer |
| Projektphase(n) | LPH2 – LPH8 |
Tabelle 3: Bauwerke / Projektabschnitte
| Abschnitt | Beschreibung | Bauwerksnummer |
| Typ 1 | UKuFG 240 (+60), | In Abstimmung und entsprechend der Vorgaben der Dokumentationsrichtlinie |
| Typ 2 | UKuFG 192 (+50) | In Abstimmung und entsprechend der Vorgaben der Dokumentationsrichtlinie |
| Typ 3 | UKuFG 144 (+40) | In Abstimmung und entsprechend der Vorgaben der Dokumentationsrichtlinie |
Fachdisziplinen
Tabelle 4: Wesentliche Fachdisziplinen
| Fachdisziplin | Kürzel |
| Objektplanung | ARC |
| Freianlagenplanung | FRA |
| Tragwerksplanung | TWP |
| Technische Gebäudeausrüstung | TGA |
| Bauphysik | BPH |
| Fachplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen | ING |
| Innenarchitektur | IAR |
| Brandschutz | BRS |
| BNB-Koordination | BNB |
BIM-Ziele und -Anwendungsfälle
BIM-Ziele
Im Schwerpunkt des BIM-Projektes stehen primär die folgenden projektspezifischen Ziele sowie die daraus abgeleiteten BIM-Anwendungsfälle:
Tabelle 5: Projektspezifische BIM-Ziele und daraus abgeleitete BIM-Anwendungsfälle
| BIM-Projektziele | AWF-Nr. | Bezeichnung des BIM-Anwendungsfalls |
| Erhöhte Planungsqualität | ||
| Transparenz und Effizienz in Kommunikation und Steuerung: * Effektive Kommunikation unter anderem durch Nutzung eines gemeinsamen Projekt-Kommunikations-Management-System mit Issue-Management Funktionalität und Umsetzung Einzelprojekte in einem Bauprogramm. * Hohe Transparenz über alle Einzelprojekte hinweg, dabei Entscheidungsdokumentation und Darstellung des Programmfortschritts unter Nutzung eines Dashboards. * Durchgängige Informationsverwaltung ab Abruf der Einzelleistungen und Datensicherung zu ausgewählten Zeitpunkten in Cloud for Projects. | 050 | Koordination der Fachgewerke |
| 080 | Ableitung von Planunterlagen | |
| Verbessertes Risikomanagement | ||
| Höhere Planungsqualität und verbessertes Risikomanagement: * Durch digitale Modelle, zu erarbeitende standardisierte Prozesse und regelbasierte Prüfungen wird die Konsistenz der Planung verbessert und damit das Risikomanagement verbessert. | ||
| 060 | Planungsfortschrittskontrolle und Qualitätsprüfung | |
| Verbesserte Übergabe an Betrieb | ||
| Lebenszyklusorientiertes Bauwerksinformationsmanagement und verbesserte Übergabe an den Betrieb: * Durch klare Informationsanforderungen und Verantwortlichkeiten soll die Grundlage für einen bedarfsgerechten Übergang von der Bau-in die Betriebs- und Nutzungsphase der Gebäude geschaffen werden; dabei Zusammenstellung und zeitnahe Übergabe, der für den Betrieb relevanten Daten und der benötigten Dokumentation inklusive der 3D-Modelle. | 170 | Abnahme- und Mängelmanagement |
| 180 | Inbetriebnahme Management | |
| 190 | Projekt- und Bauwerksdokumentation |
Der AN hat in Abstimmung mit dem AG und deren BIM-Manager sowie allen anderen fachlich Beteiligten ein Konzept für die Umsetzung aller BIM Ziele und der betreffenden BIM-Anwendungsfälle (AwF) unter Berücksichtigung der projektspezifischen Rahmenbedingungen und den AIA des AG zu erarbeiten. Die Umsetzung und Fortschreibung des BAP erfolgt im Projekt durch den AN in Abstimmung mit den in den jeweiligen Leistungsphasen beauftragten Projektbeteiligten und dem BIM-Manager der AG.
BIM-Anwendungsfälle (AwF)
Zum Erreichen, der im vorherigen Kapitel festgelegten BIM-Ziele, werden durch den Auftraggeber im Folgenden Anwendungsfälle, welche im Projekt umzusetzen sind, beschrieben. Die Ausarbeitung der Anwendungsfälle erfolgt orientiert an den Lieferzeitpunkten frühzeitig vor der Umsetzung in Abstimmung mit dem AG.
Im Verlauf des Projektes werden die sich weiterentwickelnden Methoden, sowie die verwendeten Softwareprodukte und Schnittstellen im Hinblick auf diese Ziele und Anwendungsfälle regelmäßig überprüft und gegebenen- falls an diese angepasst. Diese Anpassungen werden im Rahmen der Fortschreibung des BAP erfasst.
Tabelle 6: Standardisierte Beschreibung der BIM-Anwendungsfälle
| Nr. | BIM- Anwendungsfall | Beschreibung | Verant- wortl. | Liefer- zeitpunkt | Datenfor- mat |
| 050 | Koordination der Fachgewerke | Nachweis der Umsetzung der Qualitätssicherungsprozesse des AN inkl. Bereitstellung der Ergebnisse der Kollisions- und Bauregelprüfungen in Form von Qualitätsprüfberichten und BCF-Issues sowie Dokumentation der Kollisionsbeseitigung. | TU | LPH 2-8 | .ifc, .xls, .bcf, .pdf |
| 060 | Planungsfort-schrittskontrolle und Qualitätsprüfung | Nutzung der BIM-Modelle für einen regelmäßigen Abgleich des Planungsstandes mit den für den Lieferzeitpunkt definierten Anforderungen an den Planungsfortschritt | TU, Mitwirkung AG | LPH 2-5 | .ifc, .bcf, .xls, .pdf |
| 080 | Ableitung von Planunterlagen | Ableitung der Planungsdokumentation aus dem Bauwerksdatenmodell und Überführung in 2D-Planformate. Maßstab, Darstellung und Planinhalte entsprechen hierbei den jeweiligen Richtlinien und Regelwerken bzw. Projektanforderungen. | TU | LPH 2-8 | pdf, dwg |
| 170 | Abnahme- und Mängelmanagement | Dokumentation von Mängeln und Abnahmen erfolgter Leistungen der Bauausführung im Rahmen der Erstellung der as-built-Dokumentation in den BIM- Modellen | TU | LPH 8 | .bcf, .xls., .pdf |
| 180 | Inbetriebnahme Management | Digitale, modellbasierte Unterstützung der Aufgaben des Inbetriebnahme-Managements von der Planungsphase über die Bauausführung bis hin zur Übergabe in den bestimmungsgemäßen Betrieb. Ein Fokus liegt hierbei auf der Technischen Gebäudeausstattung. | TU | LPH 2-8 | .bcf, .xls., .pdf |
| 190 | Projekt- und Bauwerks-dokumentation | Erstellung eines as-built-Modells als „digitale Bauwerksakte“ mit detaillierten Informationen zur Ausführung, z. B. verwendete Materialien und Produkte, sowie ggf. Verweise auf Prüfprotokolle und weitere Dokumente. Einbindung weiterer Informationen und Dokumentationen, z. B. kaufmännischer Dokumentationen. | TU | LPH 8 | .ifc, .bcf, .xls, .pdf, nach Ab- stimmung |
Tabelle 7: Projektspezifische Beschreibung der ausgewählten BIM-Anwendungsfälle Die Umsetzung der ausgewählten BIM-Anwendungsfälle durch die beteiligten Akteure wird folgend vorgesehen:
| AWF- Nr. | Projektspezifische Beschreibung | ||
| AG | TU | ||
| 050 | I | V, D | Koordination |
| 060 | M | V, D | Planungsfortschrittskontrolle und Qualitätsprüfung |
| 080 | I | V, D | Ableitung von Planunterlagen |
| 170 | D | V | Abnahme- und Mängelmanagement |
| 180 | I | V | Inbetriebnahme Management |
| 190 | I | V, D | Projekt- und Bauwerksdokumentation |
Legende
- V = verantwortlich für die Ausführung, D = Durchführende der Aufgabe, M = mitwirkend, I = zu informieren, Z = Zuarbeit
050-Koordination der Fachgewerke
Der AN hat zu Projektbeginn im ausgearbeiteten BAP die von ihm durchzuführenden Gewerkeübergreifenden (u.a. Architektur, Tragwerksplanung, TGA) Kollisions- und Bauregelprüfungen in Abstimmung mit allen Planungs- beteiligten vorzulegen, durch den AG und deren BIM-Manager freigeben zu lassen und anschließend umzusetzen.
Als Nachweis der Umsetzung der Qualitätssicherungsprozesse hat der AN die Ergebnisse der Kollisions- und Bauregelprüfungen in Form von Qualitätsprüfungsberichten und BCF-Issues zu dokumentieren und dem AG je Prüfbereich mit einer eindeutigen Verortung zur Verfügung zu stellen. Dabei ist eine Einstufung und Priorisierung der ermittelten Kollisionen und Inkohärenzen (Issues) durchzuführen, welcher Bestandteil für die Statusbesprechungen mit dem AG und deren BIM-Manager dienen.
Eine Übersicht der Kollisionsprüfungen in beinhalteten Gewerken ist durch den AN in einer Prüfmatrix unter als Anhang des BAP in einer Übersicht zusammenzutragen und den Projektbeteiligten, der AG und deren BIM- Manager zu Projektbeginn zur Abstimmung vorzulegen. Folgende Anforderungen bestehen an die Kollisionsprüfung:
-
-
-
- Aufteilung der Prüfbereiche (Gebäude/Geschosse/Ebenen/Raster)
- Umfang und Ausarbeitungsgrad der zu prüfenden Modellinhalte nach Fachgewerken
- Kriterien, welche einen erneuten Durchlauf der Kollisions- und Bauregelprüfungen erforderlich machen
- Ausnahmeregelungen für Toleranzen bei vernachlässigbaren Verschneidungen zwischen Modellelementen
- Notwendige Import- und Exportformate zur Durchführung der Kollisions- und Bauregelprüfungen der unterschiedlichen Fachgewerke
- Farbschemata zur Unterscheidung der Fachgewerke
-
-
Im Rahmen der Modellierungsrichtlinie sind mind. die folgenden Punkte zu prüfen und nachzuweisen:
-
-
-
- keine redundanten Modellinhalte in den jeweiligen Fachmodellen
- Freihaltung von Bewegungsflächen und Transportwegen (Nachweis durch Volumenkörper, die als Platzhalter modelliert werden und Teil der Kollisionsprüfung sind)
- Freihaltung von Installationsreserven und Wartungsräumen (Nachweis durch Volumenkörper, die als Platzhalter modelliert werden und Teil der Kollisionsprüfung sind)
- Freihaltung von Öffnungsbereichen an Toren und Türen
- Einhaltung notwendiger lichter Raumhöhen
- Abgleich deckungsgleicher Fachmodelle unterschiedlicher Fachdisziplinen (z.B. ARC Rohbau und TWP)
- Nachweis, dass keine wasserführenden Leitungen in Elektro-Räumen modelliert sind
-
-
Das Ziel ist hierbei u.a. sämtliche für die Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung sowie für die Ausführungsplanung und Bauausführung relevanten Bauteile und Durchdringungen in einem ausreichenden Maße auf einander abzustimmen und kollisionsbereinigt zu erfassen und die Zugänglichkeit im Betrieb zu ermöglichen. Alle geltenden Normen und Richtlinien, z.B. ASR, sind zu berücksichtigen. Die Definition der der Kollisionsfreiheit ist durch den AN mit dem AG abzustimmen und im BAP zu dokumentieren.
| 050-Koordination der Fachgewerke | |
| Projektbereich: Gesamt | |
| Anforderung: Zusammenführen der Fachmodelle in einem Koordinationsmodell mit anschließender automatisierter Kollisionsprüfung, systematischer Konfliktbehebung planungskritischer Kollisionspunkte für den AG und Prüfung weiterer Kriterien in den zeitlichen Intervallen entsprechend der Liefergegenstände. Dies beinhaltet auch die Prüfung von den, als Volumenkörper geplan- ten, Wartungsräumen und Einbringöffnungen und - wege (z.B. für Ersteinbau, Austausch). | Ziel: Ziel ist es, eine verbesserte technische Koordination zwischen allen Projektbeteiligten zu erreichen. Weiter- hin soll durch die steigende Planungsqualität und der sichergestellten Zugänglichkeit zu Anlagen und deren Komponenten eine höhere Betriebskostensicherheit erreicht werden. |
| Lieferumfang | Verantwortlichkeit | Lieferzeitpunkt | Lieferformat |
| Fachmodelle | AN | LPH2, 3, 5, alle 4 Wochen (siehe AIA, Kap.4, Digitale Liefergegenstände) | .ifc, in Ab- stimmung |
| Koordinationsmodelle | AN | LPH2, 3, 5, alle 8 Wochen (siehe AIA, Kap.4, Digitale Liefergegenstände) | .ifc, in Ab- stimmung |
| Fach- und Koordinationsmodelle Ausführung | AN | LPH8 (siehe AIA, Kap.4, Digitale Liefergegenstände) | .ifc, in Ab- stimmung |
| Kollisionsberichte | AN | LPH2, 3, 5, alle 8 Wochen (siehe AIA, Kap.4, Digitale Liefergegenstände) | .bcf, .pdf |
| Kollisionsberichte Ausführung | AN | LPH8 (siehe AIA, Kap.4, Digitale Liefergegenstände) | bcf, .pdf |
060-Planungsfortschrittskontrolle und Qualitätsprüfung
Dieser Anwendungsfall dient dazu, einen regelmäßigen Abgleich des Planungsstandes der BIM-Modelle mit den für den Lieferzeitpunkt definierten Anforderungen an den Planungsfortschritt (z.B. aus AIA, BAP und Modellierungsrichtlinien) durchzuführen und den Beteiligten darzustellen.
Dabei sind, neben den Berichten zum Planungsfortschritt, die BIM-Modelle durch den AN so zu liefern, dass eine Durchführung der AG-seitigen Qualitätsprüfung, Leistungsnachweise und eine Planungsfreigabe durch den AG ermöglicht wird. Durch die transparente Darstellung des zu erwartenden Planungsfortschritts in den Meilensteinen und im Terminplan wird das gemeinsame Verständnis zwischen AG und AN bezüglich der zu erwartenden Liefer- genstände und deren Inhalten gefördert.
Inhaltlich erfolgt der Nachweis des Planungsfortschritts im Hinblick auf folgende Kriterien:
- Vollständigkeit der Bereitstellung der Lieferobjekte
- Termintreue
- Regelkonformität, z.B. Einhaltung von Normen/Richtlinien
- Nachweis/Prüfung auf Einhaltung der vertraglich geschuldeten Leistungen/AIA
Der Bearbeitungsstatus der BIM-Modelle wird dabei vom AG berücksichtigt. Durch den AN wird im BAP ein Kon- zept zu Umsetzung mit Hinblick auf Zwischenmeilensteine entsprechend der Liefergegenstände (siehe AIA, Kap.4, Digitale Liefergegenstände) und jeweiligen Planungsinhalte in Abstimmung mit dem AG erstellt.
| 060-Planungsfortschrittskontrolle und Qualitätsprüfung | ||||
| Anforderung: Nutzung der BIM-Modells für einen regelmäßigen Ab- gleich des Planungsstandes mit den für den Lieferzeit- punkt definierten Anforderungen an den Planungsfort- schritt | Ziel: Durch die transparente Darstellung des zu erwarten- den Planungsfortschritts in den Meilensteinen und im Terminplan wird das gemeinsame Verständnis zwischen AG und AN bezüglich der zu erwartenden Liefergenstände und deren Inhalten gefördert. | |||
| Lieferumfang | Verantwortlichkeit | Lieferzeitpunkt | Lieferformat | |
| Nachweis Planungsfortschritt und Qualitätsprüfung | AN | Alle 8 Wochen (siehe AIA, Kap.4, Digitale Liefergegenstände) | .ifc, .bcf, .pdf | |
| Darstellung des Planungsfortschritts (Bericht) | AG | LPH2-5 |
080-Ableitung von Planunterlagen
Ableitung von norm- und qualitätsgerechten Planzeichnungen aus den BIM-Modellen entsprechend der geltenden Richtlinien und Projektanforderungen aller Gewerke, die modellbasiert planen (ARC, TGA, etc.). Abweichungen,
z.B. projektunspezifische Details, sind in Abstimmung mit dem AG im BAP zu dokumentieren.
Die 3D-Modelle enthalten sämtliche geometrischen und semantischen Informationen, die zur Ableitung von 2D- Planzeichnungen (z.B. zum Zwecke für behördliche Genehmigungen etc.) in LPH2-LPH5 und LPH8 (Werks- und Montageplanung) notwendig sind. Die abgeleitete Plandokumentation entspricht in der Planungstiefe den Leistungsphasen der HOAI.
| 080-Ableitung von Planunterlagen | ||||
| Anforderung: Ableitung der Plandokumentation aus dem Bauwerksdatenmodellen und Überführung in 2D-Planformate. Maßstab, Darstellung und Planinhalte entsprechen hierbei den jeweiligen Richtlinien und Regelwerken bzw. Projektanforderungen. | Ziel: Dokumentation des Planungsstands für jede Leistungsphase. | |||
| Lieferumfang | Verantwortlichkeit | Lieferzeitpunkt | Lieferformat | |
| Plandokumentation | AN | LPH 2, 3, 4, 5, 8, nach Bedarf | .pdf und .dwg |
170-Abnahme- und Mängelmanagement
Die Dokumentation von Mängeln und Abnahmen erfolgter Leistungen der Bauausführung im Rahmen der Erstellung der as-built-Dokumentation in den BIM-Modellen abbildbar sein. Die Darstellung kann mithilfe geeigneter mobiler Endgeräte, z.B. durch die Nutzung von AR-Technologie (Augmented Reality) unterstützt werden. In jedem Fall ist sicher zu stellen, dass der gebaute Zustand des Gebäudes dem der BIM-Modelle entspricht. Abweichungen sind durch den AN mit dem AG abzustimmen.
Die Nachweise müssen mindestens folgende Tätigkeiten vor Ort auf der Baustelle abbilden können:
- Abnahmen
- Mängelerfassung
Die Anforderungen an diesen Anwendungsfall sind vor Beginn der Bauausführung durch den AN in Abstimmung mit dem AG für die o.g. Inhalte zu konkretisieren und im BAP zu dokumentieren.
| 170-Abnahme- und Mängelmanagement | ||||
| Anforderung: Dokumentation von Mängeln und Abnahmen erfolgter Leistungen der Bauausführung im Rahmen der Erstellung der as-built-Dokumentation in den BIM-Modellen | Ziel: Sicherstellen, dass der gebaute Zustand des Gebäu- des den BIM-Modellen entspricht. | |||
| Lieferumfang | Verantwortlichkeit | Lieferzeitpunkt | Lieferformat | |
| Modellbasiertes Mängelmanagement | AN | LPH8, laufend | .bcf | |
| Mängelberichte und Abnahmeberichte | AG | LPH8, laufend |
180-Inbetriebnahmemanagement
Mit dem AwF 180 werden die notwendigen Prozesse und Anforderungen für den AwF 190 (Bauwerks-dokumentation) stufenweise erarbeitet.
Das BIM-Modell sowie die daraus abzuleitenden Datenerfassungstabellen (gemäß BFR GBestand erweiterter Datenumfang) bilden gemeinsam mit den Dokumenten gemäß Checklistenmaster Web die zentrale, konsolidierte Informationsquelle für alle Aufgaben des Inbetriebnahme-, Wartungs- und Betriebsmanagements. Die Datenerfassungstabellen sind gemäß den Vorgaben der BFR GBestand aus dem Modell abzuleiten und zu den definierten Data Drop Zeitpunkten (BAST 750 – Baubeginn; BAST 796 – Fertigstellungsanzeige liegt vor zu übergeben.
Es ist durch den AN ab LPH 2, in Abstimmung mit der AG, ein LOIN-Katalog, der die erforderlichen Merkmale (Attribute) und/oder Dokumente beinhaltet, auszuarbeiten. Die Grundlage für den LOIN-Katalog stellt der Objektkatalog für den Bundesbau dar.
- Weitere Anforderungen für den LOIN-Katalog kommen u.a. aus den folgenden Richtlinien:
- BFR GBestand, BFR LBestand
- Checklistenmaster
- A-1810/32 Gebäudeautomation (GA), Handbuch GA der Bundeswehr
- Informationssicherheitskonzept GA/ZÜB der Bundeswehr)
Der LOIN-Katalog bezieht sich nicht nur auf geometrische und alphanumerische Angaben, sondern soll auch Angaben zu den zu liefernden Dokumenten für das Betreiben und Instandhalten von TGA-Anlagen beinhalten. Dabei ist durch den AN darzustellen, welche Informationen direkt im Modell enthalten sind und welche über verknüpfte Dokumente bereitgestellt werden.
Der Gebäudeautomationsschlüssel (GA-Schlüssel) ist als verbindendes Element zwischen den Modellinformationen und den verknüpften Dokumenten zu verwenden. Der GA-Schlüssel ist integraler Bestandteil des AKS-Systems und in den LOIN-Katalog aufzunehmen. Die Anforderungen an den GA-Schlüssel ergeben sich insbesondere aus der A-1810/32 Gebäudeautomation und dem entsprechenden Handbuch GA der Bundeswehr.
Dazu werden die Bauwerksinformationsmodelle (gem. Detaillierungsgrad der für das Inbetriebnahmemanagement benötigten Informationen) verwendet, um eine Ableitung von Merkmalen und/oder Dokumenten bei der Inbetriebnahme zu ermöglichen.
Nach Projektbeginn hat der AN die Abstimmung zur Erstellung des LOIN-Katalogs zu starten und ein Konzept samt Vorschlag für den LOG zu entwerfen. Die Anforderungen aus dem Inbetriebnahmemanagement sowie aus dem technischen Monitoring sind verpflichtend in enger Abstimmung mit den entsprechenden Stakeholdern zu spezifizieren.
Die Voraussetzung für diesen Anwendungsfall ist die Strukturierung des Gebäudes und somit des BIM-Modells, z.B. nach der Kostengruppe und der Grundflächen nach DIN277. Das Regelwerkskataster ist nach den betreffenden Dokumentationsrichtlinien zu ergänzen, sodass der Austausch zwischen den Beteiligten von Planung, Ausführung und Betrieb definiert ist. Das Erfüllen dieser Voraussetzungen bildet die Grundlage, das BIM-Modell als die Informationsgrundlage für alle Aufgaben und Prozesse in der Bewirtschaftungsphase zur Verfügung zu stellen und einen Informations-verlust während der Übergangsphasen zu vermeiden.
Nach Übermittlung der Anforderungen sind die Ergänzungen in der darauffolgenden Version des BAP (Lieferzeitpunkt siehe: Digitale Liefergegenstände) durch den AN zu dokumentieren.
Ab der LPH2 gem. HOAI soll ein Konzept zur Umsetzung des AwF unter Mitwirkung des AN ausgearbeitet werden.
| 180-Inbetriebnahmemanagement | ||||
| Anforderung: Digitale, modellbasierte Unterstützung der Aufgaben des Inbetriebnahmemanagements von der Planungs-phase, über die Bauausführung bis hin zur Übergabe in den bestimmungsgemäßen Betrieb. | Ziel: Reduzierung von Arbeitsaufwand und Zeit bei Inbetriebnahmen. | |||
| Lieferumfang | Verantwortlichkeit | Lieferzeitpunkt | Lieferformat | |
| Zusammenstellung der Anforderungen | AG | LPH3-5 | .ifc, .bcf, .pdf | |
| Modelle mit integrierter Dokumentation der Inbetriebnahme | AN | LPH8 | Alle Lieferformate |
190-Projekt- und Bauwerksdokumentation
Die, für den Betrieb erforderlichen As-built (wie gebaut) -Informationen sind durch den AN mit den Modellelementen und 3D-Räumen der 3D-Modelle, inkl. dazugehöriger Dokumente, wie Datenblätter, Abnahmedokumente und Wartungsinformationen, z.B. mittels AKS-Schlüssels zu verknüpfen oder direkt einzutragen. Die hierfür relevanten Informationen sind auf Basis der Beschreibung technischer Anlagen, Dokumentationshandbuch (siehe AIA, Kap. 10) während der Entwurfsplanung mit dem AG abzustimmen, um eine nahtlose Weiterverwendung der 3D-Modelle und der dazugehörenden betriebsrelevanten Informationen für den Bauwerks- und Anlagenbetrieb zu ermöglichen. Es ist vom AN sicherzustellen, dass alle BIM-Modelle in der abgestimmten Ausprägung zum Ende der LPH8 dem gebauten Zustand entsprechen.
Es ist zeitnah nach Projektbeginn zwischen AN und AG abzustimmen, welche betriebsrelevanten Informationen in welcher Form bereits in der Planungsphase modellbasiert durch den AN zu erfassen und welche in der Bau- phase, z.B. über einen AKS-Schlüssel oder eine Raumnummer, mit den relevanten Modellelementen und 3D- Räumen zu verknüpfen sind.
Bei der Definition und Präzisierung der Informationsanforderungen des Betriebs ist ein angemessenes Aufwand- Nutzen-Verhältnis zu berücksichtigen, um eine lösungsorientierte Erstellung und Integration der betriebsrelevanten Informationen in der Planungs- und Bauausführungsphase zu ermöglichen.
Die Projekt- und Bauwerksdokumentation sowie der AKS-Schlüssel sind gemäß den Vorgaben der einzuhaltenden Dokumentationsrichtlinien (Siehe AIA Kap.10) umzusetzen.
| 190-Projekt- und Bauwerksdokumentation | ||||
| Anforderung: Erstellung eines Wie-gebaut-Modells als „digitale Bauwerksakte“ mit detaillierten Informationen zur Ausführung, z. B. verwendete Materialien und Produkte, so- wie ggf. Verweise auf Prüfprotokolle und weitere Dokumente. Einbindung weiterer Informationen und Dokumentationen, z. B. kaufmännischer Dokumentationen. | Ziel: Einheitliche, nachvollziehbare abgestimmte Dokumentation, die eine Weiterverwendung der Daten und Dokumente in der Betriebs- und Unterhaltsphase des Gebäudes zulässt. | |||
| Lieferumfang | Verantwortlichkeit | Lieferzeitpunkt | Lieferformat | |
| Zusammenstellung der Anforderungen und Struktur der Dokumentation | AG | LPH3-5 | .ifc, .bcf, .pdf | |
| As-built-Modell inklusive der umgesetzten Anforderungen an die Dokumentation | AN | LPH8 | Alle Lieferformate |
Bereitgestellte Grundlagen
Für die Leistungserbringung und Umsetzung der BIM-Anwendungsfälle werden vom Auftraggeber folgende Grundlagen zur Verfügung gestellt:
| Grundlagen | Beschreibung | Datenformat | Zeitpunkt der Bereitstellung |
| Objektkatalog Bundesbau | Der Objektkatalog bildet eine digitale Unterstützung bei der Benennung, Strukturierung und Attribuierung von Bauteilen in Fachmodellen in Hinblick auf die in den AIA geforderten LOIN | .pdf., .xlsx | Nach Vergabe |
| Muster BAP | Vorabzug BIM-Abwicklungsplan | .docx | Während der Vergabe |
Digitale Liefergegenstände
Im Rahmen der Leistungserbringung des AN sind, neben den Liefergegenständen, die im Zuge der BIM Anwendungsfälle in Kapitel 2.2 geliefert werden, grundlegende digitale Liefergegenstände zu erstellen.
Die folgenden digitalen Liefergegenstände sind zu regelmäßigen Lieferzeitpunkten während der Projektlaufzeit über die CDE bereitzustellen. Hierbei sind die Vorgehensweisen zur kooperativen Zusammenarbeit der DIN EN ISO 19650-1 und der VDI Richtlinie 2552 Blatt 5 zu berücksichtigen. Die gemeinsamen Abstimmungen, ihre Intervalle und Prozesse des Informationsmanagements mithilfe einer CDE sind im BAP festzuschreiben. Die Lieferzeitpunkte sind im entsprechenden Terminplan zu hinterlegen.
Tabelle 8: weitere Liefergegenstände
| Liefergegenstände | Zeitpunkt in den LPH 2 & 3 | Format1 | |
| BIM-Abwicklungsplan (BAP) | Die Fertigstellung des BAP 1.0 zu Projektbeginn (8 Wochen nach Beginn LPH3 lt. Terminplan und nach initialer Abstimmung mit der AG und dem BIM-Manager) einmal pro Quartal oder bei abzustimmendem Bedarf zu aktualisieren und dem BIM-Manager zu Freigabe vorzulegen. | pdf, .docx | . |
| LOIN-Anforderungen als Anlage zum BIM- Abwicklungsplan (beinhaltet u.A. sämtliche für die Planung/Ausführung sowie Umsetzung der AwF relevanten Attribute und Angabe zur geometrischen Darstellungstiefe unter Berücksichtigung der beteiligten Fachgewerke, Lieferzeitpunkte, AwF) | nach initialer Abstimmung mit der AG, QS- Team und dem BIM-Manager in der Version 1.0 als Anlage zum BAP zu Projektbeginn (8 Wochen nach Beginn LPH3 lt. Terminplan) vor- zulegen einmal pro Quartal oder bei abzustimmendem Bedarf zu prüfen und wo nötig anzupassen bzw. um Informationen weiterer Projektbeteiligter zu ergänzen. | .pdf, .docx, .xls (nach Abstimmung mit dem AG) | |
| Modellierungsstandards/-richtlinien (fachgewerkübergreifend) als Ergänzung zum BAP entsprechend der Dokumentationsrichtlinien BFR GBestand. | nach initialer Abstimmung mit der AG, QS- Team und dem BIM-Manager in der Version 1.0 als Anlage zum BAP zu Projektbeginn (8 Wochen nach Beginn LPH3 lt. Terminplan) vor- zulegen einmal pro Quartal oder bei abzustimmendem Bedarf zu prüfen und wo nötig anzupassen bzw. zu ergänzen. | .pdf, .docx, .xls (nach Abstimmung mit dem AG) | |
| Koordinationsmodelle LPH3-5 | Alle 8 Wochen zu den jeweiligen Planungsbesprechungen und am Ende einer Leistungsphase ab 16 Wochen nach Beginn LPH3 lt. Terminplan (Umfang und Inhalte in Abstimmung mit AG) | IFC und im Format der gewählten BIM Prüfsoftware (Nativ) | |
| Koordinationsmodelle LPH8 | Einmal pro Quartal zu den jeweiligen Planungsbesprechungen und am Ende LPH8 ab 8 Wochen nach Beginn LPH8 lt. Terminplan (Umfang und Inhalte in Abstimmung mit AG) | IFC und im Format der gewählten BIM Prüfsoftware (Nativ) | |
| Zwischenstände der digitalen Fachmodelle LPH3-5 | Alle 4 Wochen zu den jeweiligen Planungsbesprechungen ab 12 Wochen nach Beginn LPH3 lt. Terminplan (Umfang und Inhalte in Abstimmung mit AG (siehe 8.4 BIM- Modellstruktur)) | IFC | |
| Zwischenstände der digitalen Fachmodelle LPH8 | Einmal pro Quartal zu den jeweiligen Planungsbesprechungen ab 8 Wochen nach Beginn LPH8 lt. Terminplan (Umfang und Inhalte in Abstimmung mit AG (siehe 8.4 BIM- Modellstruktur)) | IFC | |
| Abgabestände1 der digitalen Fachmodelle | Am Ende der jeweiligen Leistungsphase | IFC und Nativ | |
| Qualitätsberichte2 und Kollisionsberichte zu den Zwischenständen der digitalen Fachmodellen LPH3-5 | Alle 8 Wochen zu den jeweiligen Planungsbesprechungen ab 16 Wochen nach Beginn LPH3 lt. Terminplan (Umfang und Inhalte in Abstimmung mit AG) | ||
| Qualitätsberichte3 und Kollisionsberichte zu den Zwischenständen der digitalen Fachmodellen LPH8 | Einmal pro Quartal zu den jeweiligen Planungsbesprechungen ab 8 Wochen nach Beginn LPH8 lt. Terminplan (Umfang und Inhalte in Abstimmung mit AG) | ||
| finale Qualitätsberichte4 und Kollisionsberichte und weitere Dokumente | Am Ende der jeweiligen Leistungsphase | PDF und Nativ | |
| Protokolle zu allen Besprechungen (siehe Kapitel 6.1) und Übermittlung an alle Beteiligten zur Ergänzung und den AG zur Freigabe | bis spätestens 5. Tag nach der betreffenden Besprechung zur Freigabe an den BIM- Manager | PDF und Nativ (in Abstimmung) |
1 Abgabestände müssen im geforderten Ausarbeitungsgrad übermittelt werden.
2 Zwischenstände stellen den aktuellen Arbeitsstand dar und enthalten daher noch nicht den am Ende der Leistungsphase geforderten Ausarbeitungsgrad.
3 Zwischenstände stellen den aktuellen Arbeitsstand dar und enthalten daher noch nicht den am Ende der Leistungsphase geforderten Ausarbeitungsgrad.
4 Die Vorlage für die Qualitätsberichte wird im Rahmen des BAP durch den Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber er- stellt.
Organisation und Rollen
Projektorganisation
In der Projektabwicklung mit der BIM-Methode übernehmen Projektbeteiligte auf Auftraggeber- und auf Auftragsnehmerseite BIM-spezifische Rollen. Die Arbeitsbeziehung der Projektbeteiligen bzw. der vorgesehenen BIM- Rollen wird anhand der folgenden projektspezifischen Grafik dargestellt und in dem Folgekapitel näher beschrieben.
Auftragsgeberseite
Projektorganisation G-CAP Inland
AN
TU
Fachplaner 1 AN
Fachplaner 2 AN
Fachplaner X AN
Auftragsnehmerseite
Nutzer
BIM-Fachkoordination
BIM-Fachkoordination
BIM-Fachkoordination
BIM-
Gesamtkoordination
Projektsteuerung
BIM-Management
Abbildung 2: Projektorganisation
BIM-Rollen und Verantwortlichkeiten
Seitens des Auftraggebers werden folgende BIM-Rollen im Rahmen des Projektes vorgesehen: Tabelle 9: Auswahl und projektspezifische Beschreibung einzelner BIM-Rollen
| BIM-Rolle | Verantwort-lichkeit | Projektspezifische Rollenbeschreibung |
| BIM-Manager | Auftraggeber | * Fungiert als Ansprechpartner für Fragen zur BIM-basierten Projektabwicklung * Steuert die Managementprozesse rund um die digitale Projektabwicklung * Organisiert und verwaltet die gemeinsame Datenumgebung * Stellt die Einhaltung der vereinbarten Regeln, Standards und Prozesse sicher * Überprüft und dokumentiert exemplarisch die Qualität der zu erbringenden digitalen Liefergegenstände hinsichtlich der Anforderungen an die Strukturierung und Attribuierung aus dem AIA-Dokument. |
| BIM- Gesamtkoordinator | Auftragnehmer | * Verantwortlich für die Qualitätsprüfung der zu erbringenden digitalen Liefergegenstände * Unterstützt bei der Freigabe der digitalen Liefergegenstände * Trägt die Verantwortung für die Koordinationsmodelle, welche aus einzelnen Fachmodellen zusammengesetzt werden * Verantwortet die fachdisziplinübergreifende Koordination * Überprüft und dokumentiert die Einhaltung und Vollständigkeit der Koordinationsmodelle gegenüber den Festlegungen der AIA und des BAP * Erstellt regelmäßige Berichte hinsichtlich der Qualität der zu erbringenden digitalen Liefergegenstände * Erstellen und Verteilen der Protokolle der BIM-Besprechungen |
| BIM-Koordinator | Auftragnehmer | * Koordiniert die Erstellung der digitalen Liefergegenstände für die Objektplanung * Stellt Fachmodelle für die Objektplanung zur Verfügung * Überwacht die Einhaltung der geforderten Informationsqualitäten für die Fachplanung * Verantwortet die digitale Bereitstellung der fachspezifischen Teilliefergegenstände für die Objektplanung |
| BIM-Modellierer | Auftragnehmer | * Erstellt Fachmodelle (Modellierung und/oder Attribuierung) in Abstimmung mit dem BIM-Koordinator * Übernimmt Fachmodelle anderer Fachbereiche für eigene Planung * Exportiert Dateien für die BIM-Koordination |
Zuständigkeiten
Die angeführten Rollen und Verantwortlichkeiten ermöglichen einen geordneten Ablauf eines BIM-Projektes. Die nachfolgende Übersicht präzisiert die Zuständigkeiten um detaillierte Aufgaben.
Tabelle 10: Zuständigkeiten X = Erstellung bzw. Durchführung | O = Mitwirkung bzw. Abstimmung | F = Freigabe
| Thema / Vorgang | AG | AN | |||
| Auftraggeber | BIM-Management AG | BIM-Gesamtkoordination | BIM-Fachkoordination | BIM-Modellierer | |
| Durchführung von Testläufen zum Modellaustausch zur Abstimmung in Be- zug auf IFC-Exporteinstellungen, Datenübertragung, Regeln und Kooperation (Konstruktionsraster, Projektnullpunkt, Einfügepunkt etc.) | F | x | O | O | |
| Erstellen der BIM-Strategie in Zusammenarbeit mit den Bauherren | O/ F | x | |||
| Erstellung der AIA | F | x | |||
| Definition von Zwischenmeilensteinen in Abstimmung mit dem AG | F | x | |||
| Erstellung und Fortschreibung des BAP 1.0 nach Beauftragung auf Grund- lage der AIA des AG | F | x | O | ||
| Durchführung und Dokumentation der qualitätssichernden Maßnahmen gemäß den Anforderungen der AIA und des BAP | F | x | O | ||
| Erstellung der Koordinationsmodelle | F | x | O | ||
| Erstellung von Fachmodellen unterschiedlicher Fachgewerke (u.a. ARC, TWP, TGA-M, TGA-E, Freianlagen, Baustelleneinrichtung und Baulogistik, Verkehrsplanung) | F | F | O | x | |
| Modellerstellung gemäß den Festlegungen im BAP und dazugehöriger An- hänge (Modellierungsrichtlinien, Attributliste, etc.) | F | x | |||
| Planung, Leitung und Durchführen von internen BIM-Koordinationsrunden | x | O | O | ||
| Festlegung zum Intervall und Ablauf der AN-seitigen BIM-Modellprüfung | O | x | |||
| Regelmäßige termingerechte Bereitstellung der 3D-Fach- und Teilmodelle für die interne Qualitätssicherung durch den BIM-Koordinator | x |
| Sicherstellen der fristgerechten Bereitstellung von Modellen bzw. Erfüllung von Informationsanforderungen zu den definierten Meilensteinen und Datenaustauschszenarien (Datadrops) | x | O | |||
| Freigabe der Planungsergebnisse zu definierten Meilensteinen | F | F | |||
| Bereitstellen der zentralen Projektplattform. | x | O | |||
| Organisation und Durchführung von Kollisions- und Bauregelprüfungen | F | x | O | ||
| Erstellung und Bereitstellung von Prüfberichten sowie die Koordination und Überwachung der Beseitigung von Kollisionen | F | x | O | ||
| Priorisierung und Kommunikation festgestellter Konflikte (Issues) unter Ver- wendung der modellgestützten Kommunikation mittels IFC- und BCF- Austausch | x | O | O | ||
| Beseitigung festgestellter Konflikte (Issues) unter Verwendung der modellge- stützten Kommunikation mittels IFC- und BCF-Austausch | F | F | x |
Strategie der Zusammenarbeit
Die fachlichen Abstimmungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgen anhand der digitalen Liefergegenstände, die in der gemeinsamen Datenumgebung abzulegen sind. Hierbei sind die Vorgehensweisen zur kooperativen Zusammenarbeit der DIN EN ISO 19650-1 und der VDI Richtlinie 2552 Blatt 5 zu berücksichtigen.
In Vorbereitung zu den Statusbesprechungen werden die digitalen Liefergegenstände bzw. die fachspezifischen digitalen Modelle (Fachmodelle) vom AN zu einem Koordinationsmodell zusammengestellt. Das Koordinationsmodell enthält alle BIM Modelle, die im Projekt erstellt werden.
Verantwortlich für die Zusammenstellung des Koordinationsmodells ist der BIM-Gesamtkoordinator. Der BIM Gesamtkoordinator wird vom AN gestellt. Es dürfen nur qualitätsgesicherte digitale Liefergegenstände (siehe Kapitel 7 Qualitätssicherung) für den Aufbau von Koordinationsmodellen verwendet werden. Für die Qualitätssicherung der Fachmodelle ist der jeweilige Fachplaner verantwortlich. Die Prozesse zur Zusammenarbeit werden im BAP festgelegt.
Abhängig vom Gegenstand der Besprechung werden eine Agenda sowie geeignete Darstellungen vom Koordinationsmodell mit dem AG vorab (mindestens 2 Tage vor der Besprechung) abgestimmt. Die Begehung der Modelle wird durch den AN durchgeführt. Je nach Agenda und Themenbereich nehmen BIM-Koordinatoren betreffender Gewerke an der Besprechung teil, um „ihr“ Gewerk zu vertreten.
Durch den Auftragnehmer ist genau zu dokumentieren, welche digitalen Liefergegenstände in welcher Version für ein bestimmtes Koordinationsmodell für welchen Zweck zusammengeführt wurden. Die einzelnen Liefergegen- stände, die ein Koordinationsmodell definieren, sind zu archivieren. Alle Ansichten und Kommentare werden in der gemeinsamen Datenumgebung zentral abgelegt. Zur Ablage der Ansichten und Kommentare wird das BIM Collaboration Format (BCF) verwendet.
Der Auftragnehmer ist frei in der Wahl der Software und Hardware zur Erstellung, Aufbereitung und Darstellung der eigenen digitalen Liefergegenstände und Koordinationsmodelle. Durch den Auftragnehmer muss ein System zur Nachverfolgung von Konflikten auf Basis von Koordinationsmodellen bereitgestellt werden. Die Ergebnisse sind in der gemeinsamen Datenumgebung (wird später bekannt gegeben) abzulegen.
Projektbesprechungen
Die im Projekt vorgesehenen Planungsbesprechungen mit dem Auftraggeber sowie zwischen den Auftragnehmern sind durch die Einbeziehung der BIM-Methode zu unterstützen. Im Rahmen der Planungsbesprechungen werden die fachspezifischen digitalen Modelle (Fachmodelle), die der jeweilige Fachplaner erstellt hat, in einer BIM- Prüfsoftware zu einem Koordinationsmodell durch den BIM-Gesamtkoordinator zusammengestellt. Abhängig vom Gegenstand der Besprechung werden geeignete Ansichten vom Koordinationsmodell erstellt.
Folgende Besprechungsinhalte sind in den lt. Projekthandbuch vorgesehenen Projektbesprechungen zu integrieren oder in Abstimmung mit dem AG als separate Besprechung zu organisieren.
Tabelle 11: Beschreibung von BIM-basierten Projektbesprechungen
| Besprechungsinhalt | Teilnehmer | Organisator | Zeitpunkt |
| Kick-Off Meeting nach Beauftragung | AG/Projektsteuerung, BIM-Manager, BIM-Gesamtkoordinator TU, QS, weitere AN/FP in Abstimmung mit AG | BIM-Manager/AG | 4 Wochen nach Be- ginn LPH3 lt. Ter- minplan |
| Workshop BAP nach Beauftragung | AG/Projektsteuerung, BIM-Manager, BIM-Gesamtkoordinator TU, QS, weiteren FP in Abstimmung mit AG | BIM-Gesamt- koordinator/AN | nach 4 und 8 Wo- chen nach Beginn LPH3 lt. Terminplan |
| BIM-Start-gespräche mit den FP nach Beauftragung zu techn. Themen | AG/Projektsteuerung, BIM-Manager, BIM-Gesamtkoordinator TU, QS, weitere AN/FP in Abstimmung mit AG | BIM-Gesamt- koordinator/AN | ab 2 Wochen nach Beginn LPH3 neuer Beteiligter lt. Ter- minplan, bzw. nach Bearbeitung-start |
| BIM Statusgespräch/Modellbegehung (Bestandteil der regelm. Planerrunden | AG/Projektsteuerung, BIM-Manager, BIM-Gesamtkoordinator TU, QS, weitere AN/FP in Abstimmung mit AG | BIM-Gesamt- koordinator/AN | alle 4 Wochen ab 2 Monate nach Be- ginn LPH3 lt. Ter- minplan |
Modellbasiertes Aufgabenmanagement
Die während des Prüfprozesses dokumentierten Konflikte sind anhand des Koordinationsmodells zwischen dem BIM-Gesamtkoordinator und den BIM-Manager AG zu besprechen. Die Aufgabe der Beseitigung des Konfliktes wird der für das Fachmodell zuständigen Person modellbasiert protokolliert zugewiesen. Für das Einpflegen, Ein- lesen, Überprüfen und Nachverfolgen von modellbasierten Aufgaben, Aktualisierungen bei Planungsänderungen, Modellkoordinierungskommentaren und Konflikten auf Basis von Koordinationsmodellen soll ein modellbasiertes Aufgabenmanagementsystem aufgesetzt werden, welches über eine BCF-Schnittstelle verfügt.
In Abstimmung zwischen dem AG und dem AN werden die erforderlichen Informationen eines Konflikts im Projekt durch den AN vorgeschlagen. Folgende Informationen können beispielhaft durch einen Konflikt (Issue, .bcf) be- schrieben werden:
- Bearbeiter
- Verantwortlichkeit
- Objekt
- Problem
- Lösung
- Status
- Fälligkeit
Die Ansprechpartner für alle Konflikte, die durch Beteiligte des AG erstellt werden, werden durch den AN benannt.
Die Umsetzung des modellbasierten Aufgabenmanagements im Projekt wird durch den AN Rahmen der Erstellung des BAP unter Berücksichtigung der o.g. Hinweise dokumentiert
Qualitätssicherung
Die Qualitätssicherung der angeforderten digitalen Liefergegenstände ist durch den BIM-Gesamtkoordinator des AN sicherzustellen und entsprechend der vertraglichen Vorgaben aus den AIA im BAP zu konkretisieren. Die Qualitätsberichte (die Vorlage für die Qualitätsberichte wird im Rahmen des BAP durch den Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber erstellt) sind für die einzelnen digitalen Liefergegenstände unabhängig zu er- stellen und in der gemeinsamen Datenumgebung abzulegen. Die Berichte müssen so erstellt sein, dass die Qualität der digitalen Liefergegenstände stichpunktartig kontrolliert werden kann.
Der AN hat insbesondere sicherzustellen, dass die digitalen Liefergegenstände nur die geforderten Informationen enthalten. Bei Bedarf muss eine Bereinigung der digitalen Liefergegenstände durch den Auftragnehmer vorgenommen werden, damit die digitalen Liefergegenstände eine möglichst minimale Datengröße besitzen, die eine Verwendung der BIM Modelle und Informationen stets zulässt.
Erst nach erfolgter Qualitätssicherung durch den Auftragnehmer und exemplarischer Überprüfung durch den Auftraggeber werden die digitalen Liefergegenstände durch den AG unter Mitwirkung des BIM-Managements freigegeben. Im Rahmen der Qualitätssicherung müssen folgende Punkte durch den Auftragnehmer mindestens geprüft und nachgewiesen werden:
- Einhaltung der vorgegebenen Modellstruktur und der Modellinhalte
- Einhaltung der vorgegebenen Datenformate
- Behebung der kritischen Kollisionen während der jeweiligen Leistungsphase
- Einhaltung der leistungsphasenadäquaten Kollisionsfreiheit am Ende der jeweiligen Leistungsphase (die Definition der Kollisionsfreiheit erfolgt in Abstimmung mit dem AG und wird im BAP dokumentiert)
- Übereinstimmung von abgeleiteten Plänen und digitalen Modellen
- Einhaltung der Anforderungen gemäß AIA und BAP
Die verschiedenen Verantwortlichkeiten für die Qualitätssicherung sowie die Qualitätssicherungsschritte auf der AN-Seite können den BIM-Rollen beispielhaft folgend zugeordnet werden, sind aber durch den AN zu definieren:
- BIM-Gesamtkoordinator:
- Sicherstellung und Prüfung der BIM-Koordinationsmodelle auf Einhaltung gemäß AIA und BAP
- Überprüfung der Statusbezeichnungen
- Sicherstellung und Prüfung der bereitgestellten BIM-Fachmodelle auf die Einhaltung der Anforderungen AIA und BAP
- Sicherstellung und Prüfung der BIM-Liefergegenstände auf Einhaltung der Anforderungen gemäß AIA und BAP
- Qualitätssicherung des Koordinationsprozesses, der Dokumentation der Prüfergebnisse und der Nachverfolgung der Änderungen in der weiteren Modellbearbeitung
- BIM-Koordinator
- Kontrolle, Übergabe und Freigabe der eigenen BIM-Fachmodelle an den BIM-Gesamtkoordinator für die BIM-basierte Koordination
- Sicherstellung und Prüfung der eigenen BIM-Fachmodelle auf Einhaltung der Anforderungen gemäß AIA und BAP
- BIM-Autor
- Kontinuierliche Qualitätsprüfung der eigenen BIM-Fachmodelle
- Einhaltung der Anforderungen des BAP und AIA bei der Erstellung der BIM-Fachmodelle
- Prüfung der bereitzustellenden BIM-Fachmodelle und insbesondere Validierung der Exportdateien zur Bereitstellung für die Koordination und anderweitige Nutzung
Kollisions- und Bauregelprüfung
Im Rahmen der Kollisionsprüfung wird die Einhaltung der Kollisionsfreiheit (die Definition der Kollisionsfreiheit erfolgt in Abstimmung mit dem AG und wird im BAP dokumentiert) von Zwischenständen sowie der Liefergegen- stände am Ende der jeweiligen Projektphase innerhalb der vereinbarten Toleranzen geprüft. Die Ergebnisse der Kollisionsprüfung, die anhand von Koordinationsmodellen durch den BIM-Gesamtkoordinator durchgeführt wer- den, sind dem AG zu den vereinbarten Lieferterminen zu übermitteln.
Mit Hilfe einer Kollisionsprüfung können u. a. folgende Konflikte identifiziert werden:
- geometrische Kollisionen zwischen Fachmodellen
- doppelte oder fehlerhafte Erfassung von Modellelementen
- Erfassung von Modellelementen, die nicht Gegenstand der Planung sind
- Modellelemente, die miteinander nicht interagieren (z. B. Kollision durch Aufschlagrichtung einer Tür) Für die Durchführung der Kollisionsprüfung sollen möglichst automatisierte BIM-Prüfungstools verwendet werden.
Prüfung auf Einhaltung der Anforderungen AIA und BAP
Die Prüfung auf Einhaltung der Anforderungen aus AIA und BAP wird anhand des Koordinationsmodells durch den BIM-Gesamtkoordinator sowie exemplarisch durch den BIM-Manager AG durchgeführt. Es handelt sich dabei um die Analyse einer potenziell fehlenden Übereinstimmung von Informationen mit Richtlinien der Modellelemente, Modelle und Dokumentationen. Es wird primär geprüft, ob:
- die Modellierungsvorgaben (z. B. Anforderungen an die Strukturierung des Modells) erfüllt sind
- die in den AIA geforderten Informationen, wie z. B. Merkmale oder Modellelemente, im Fachmodell in der vereinbarten Informationsbedarfstiefe (LOIN) enthalten sind
- die im LOIN-Anhang vorgegebene Klassifizierung der Modellelemente eingehalten ist
- die Vorgaben zu Dateinamenskonvention, Datenformaten und ggf. maximaler Dateigröße eingehalten sind
Neben der Prüfung der Übereinstimmung des Modells mit den Anforderungen aus AIA und BAP können auch die Anforderungen weiterer technischer Regeln oder Vorschriften in den Prüfprozess einbezogen werden.
Modellstruktur und Modellinhalte
Namensgebung, Klassifizierung, Aufbau und Strukturierung der digitalen Modelle sind für die weitere Nutzung durch den Auftraggeber entscheidend. Der Auftragnehmer hat die im Folgenden spezifizierten Vorgaben zur Modellierung der digitalen Liefergegenstände zu gewährleisten.
Die Modellstruktur der zu modellierenden Fach- und Teilmodelle ist mit den Projektbeteiligten und dem BIM- Manager durch den BIM-Gesamtkoordinator zu Beginn der Leistungserbringung abzustimmen und modell-über- greifend einzuhalten. Notwendige Abweichungen hiervon sind in den davon betroffenen Dokumenten schriftlich festzuhalten und den Projektbeteiligten und dem BIM-Manager zu kommunizieren.
Der Auftragnehmer kann zusätzliche Anforderungen an die Modellierung, Strukturierung und Attribuierung, die für die Erbringung seiner Leistung erforderlich sind, vorschlagen, die jedoch nicht im Widerspruch zu den Anforderungen des Auftraggebers stehen dürfen. Die zusätzlichen Anforderungen des Auftragnehmers zur Modellstruktur und den Modellinhalten werden in Abstimmung mit den weiteren Projektbeteiligten im BAP festgehalten.
Die erstellten BIM-Modelle sind im weiteren Projektverlauf hinsichtlich der notwendigen Darstellungstiefe und des Informationsgehalts der daraus abzuleitenden Pläne zu ergänzen bzw. anzupassen. Notwendige Änderungen an bereits vorhandenen Modellelementen sind an diesen durchzuführen und nicht durch neue Modellelemente zu ersetzen.
Eine der bestehenden Projektstruktur entsprechenden Strukturierung der Fachmodelle ist zugunsten einer eindeutigen Zuordenbarkeit zwischen Plan-, Dokumenten- und Modellinhalten zu berücksichtigen. Die Fach- und Teilmodelle ermöglichen als raum- und bauteilbezogenes Verzeichnis Verknüpfungen zwischen den Modellelementen und Planungsdaten sowie Projektdokumenten ermöglichen, um die unterschiedlichen Anwendungsfälle zu unter- stützen.
Die Modellstruktur wird in Abstimmung mit dem AG durch den AN in Anlehnung an die Vorgaben der Dokumentationsrichtlinie des BFR GBestand im BAP dokumentiert.
Modellierungsrichtlinie
Die Modellierungsrichtlinien zur Erstellung der Fach- und Teilmodelle sind durch den AN zu Beginn der Leistungserbringung unter Berücksichtigung der projekt- und softwarespezifischen Anforderungen entsprechend der Vorgaben im Kapitel “Digitale Liefergegenstände“ zu erstellen und bei Bedarf im Projektverlauf anzupassen. Ziel ist es mit den Planungsbeteiligten und dem BIM-Manager abgestimmte Anforderungen an die Modellerstellung zu definieren, welche eine lösungsorientierte und zugleich sichere Umsetzung der AwF im Projekt ermöglicht.
Die Festlegungen in den Modellierungsrichtlinien sind mit der AG und deren BIM-Manager abzustimmen. Notwendige Anpassungen und Ergänzungen werden zwischen dem AN und dem BIM-Manager abgestimmt. Hierbei über- nimmt der BIM-Manager keine Verantwortung für Ingenieursdienstleitungen oder Koordinationsaufgaben. Seine Mitwirkung richtet sich lediglich auf die Funktionalität hinsichtlich der BIM-Planung gemäß der AIA und des BAP.
Es sind folgende generelle Vorgaben zu beachten:
- Die 3D-Modelle enthalten sämtliche geometrischen und semantischen Informationen, die zur Ableitung von 2D-Planzeichnungen (z.B. zum Zwecke für behördliche Genehmigungen etc.) in LPH3-LPH5 und LPH8 notwendig sind. Dies beinhaltet auch Angaben zur Schlitz- und Durchbruchsplanung in der entsprechenden Leistungsphase.
- Die vereinbarte und vorgegebene Strukturierung der Fachmodelle muss eingehalten werden.
- Die Dateigrößen einzelner Modelle sind möglichst gering zu halten. Sofern sinnvoll, sind die Modelle auf- zuteilen. Modellaufteilungen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen und im BAP zu dokumentieren.
- Es müssen vereinbarte und vorgegebene Maßeinheiten eingehalten werden. Ein gemeinsam mit dem Auftraggeber abgestimmtes Koordinatenreferenzsystem (Lagesystem, Höhensystem) und eine abgestimmte Positionierung des Modells zu dem Koordinatensystem ist zu verwenden.
- Modellelemente sind als geschlossene Volumenkörper zu erstellen. Ausnahmen bilden Gelände- oder Bodenschichten, Trassierungslinien und Geodaten.
- Jedes Modellelement besitzt eine global eindeutige Bezeichnung, die nicht verändert werden darf. Die vorgegebene Dateinamenskonvention und Inhalte der Modelle sowie die Benennung von Bauwerken und Bauabschnitten sollen eingehalten werden.
- Modellelemente in einem Fachmodell sind überschneidungsfrei zu erstellen. Falls Überschneidungen nicht zu vermeiden sind, müssen diese entsprechend dokumentiert werden.
- Modellelemente sind in einer Objekthierarchie und in Zusammenhang mit der Modellstrukturierung vor- zuschlagen und mit dem AG abzustimmen.
- Modellelemente sollten die angeforderten und notwendigen Details (siehe Informationsbedarfstiefe) ent- halten. Modellelemente sind vor der Übermittlung an den Auftraggeber gegebenenfalls zu bereinigen.
Koordinatensysteme
Die Vorgabe des Koordinatensystems und des Projektnullpunkts stellt sicher, dass alle digitalen Lieferobjekte zu- einander lagerichtig sind, im gleichen lokalen Koordinatensystem modelliert und in das gleiche geografische Bezugskoordinatensystem referenziert sind.
Auf Basis der Projektgrundlagen, die dem AN zur Verfügung gestellt werden, beschreibt der AN ein Projektnull- punkt, die Nordrichtung und ein führendes Koordinatensystem fest. Dadurch kann sichergestellt werden, dass alle digitalen Liefergegenstände lagerichtig sind und im gleichen geodätischen Bezugssystem modelliert werden. Alle zu liefernden digitalen Modelle müssen den vorgegebenen Projektnullpunkt in Form eines Würfels oder vergleich- baren Körper mit der Kantenlänge von 100 cm (Mittelpunkt des Würfels entspricht dem Projektnullpunkt) und die vorgegebene Nordrichtung enthalten.
Die Festlegungen zu folgenden Koordinationsinformationen werden im Rahmen der Erstellung des BAP dokumentiert und in allen zu liefernden Modellen umgesetzt:
Tabelle 12: Koordinatensysteme und Projektnullpunkt
| Koordinatensystem | Beispiel: UTM-Koordinaten (WGS84) | UTM Zone | |
| Höhensystem | DHHN2016 | Höhenstatus | |
| Projektnullpunkt in Weltkoordinaten | Ostwert / Rechtswert [x] | Nordwert / Hochwert [y] | Höhe [z] |
| x,xxx | y,yyy | z,zzz |
Einheiten
Um die reibungslose Modellprüfung durchführen zu können und falsche Berechnungsergebnisse und Genauigkeiten zu vermeiden, sollen die folgenden Einheiten bei der Attribuierung von Modellelementen verwendet werden
Tabelle 13: Auflistung von Einheiten
| Modelleinheit | Einheit | |
| Länge | Meter | m |
| Fläche | Quadratmeter | m² |
| Volumen | Kubikmeter | m³ |
| Gradmaß | Grad | grad |
| Geodätisches Winkelmaß | Gon | gon |
| Zeit | Sekunde | s |
| Masse | Kilogramm | kg |
| Kraft | Newton | N |
BIM-Modellstruktur
Die BIM-Modelllandschaft bildet alle Teilmodelle ab, aus welchen das BIM-Modell besteht. Dies beinhaltet u.a. die folgenden Modelltypen, die in Abstimmung mit dem AG durch den AN vorgeschlagen werden:
- Fachmodelle aller planenden Fachdisziplinen unter Berücksichtigung des Lieferumfangs, des Planungsfortschritts entsprechend der Leistungsphasen nach HOAI.
- Koordinationsmodelle (fachübergreifende Modell, z.B. Durchbruchsmodelle, Modelle für Einbring- und Wartungsbereiche sowie zusammengeführte Koordinationsmodelle
- etwaige Teilmodelle der jeweiligen Fachmodelle, die erstellt werden, um die notwendige Performance zu erreichen und für eine reibungslose Bearbeitung der Modelle zu sorgen
- Anwendungsfall-spezifische Modelle, z.B. Bauablauf-, Kostenmodelle u.Ä.
Die einzelnen Modelle müssen untereinander richtig verknüpft und koordiniert werden. Jede Fachdisziplin arbeitet demnach in einem separaten Fachmodell, sofern nicht anders mit dem AG vereinbart.
Modellgrenzen
Zu Beginn und während der Leistungserbringung ist durch den BIM-Gesamtkoordinator mit dem QS-Team und den Fachplanern der BImA zu klären, welche Bereiche und baulichen Bestandteile, in welchem Ausarbeitungsgrad und in welcher Ausdehnung (Höhe, Breite, Tiefe) zur Erfüllung der vorgesehenen AwF in den Fach- und Teilmodellen abzubilden sind. Hierzu gehören ggf. auch freizuhaltende Bereiche, wie Abstands- und Bewegungsflächen.
Je nach Dateigröße kann eine Aufteilung von Fachmodellen in Teilmodelle zugunsten der Performanz oder auch einer eindeutigen Abgrenzung von Verantwortlichkeiten sinnvoll sein.
Informationsbedarfstiefe (LOIN)
Die Anlage „LOIN-Anforderungen.docx“ zu den AIA beschreibt die LOIN-Anforderungen beispielhaft für das Leistungsbild Objektplaner Gebäude und Innenräume im Fachmodell der Architektur für die Leistungsphasen 2 und 3 und ist im Rahmen der Ausarbeitung des BIM-Abwicklungsplans nach Beauftragung durch den AN für alle betreffenden Gewerke abzustimmen und zu ergänzen. Grundlage für das Beispiel-LOIN sind die auf dem BIM Portal veröffentlichten Beispiel-AIA für den Hochbau.
Ein LOIN besteht aus einem LOG (Level of Geometry, dt. geometrischer Detaillierungsgrad), einem LOI (Level of Information, dt. alphanumerischer Detaillierungsgrad) und dem DOC (Documentation, dt. Dokumentation). Das LOIN orientiert sich maßgeblich an der DIN EN ISO 7817-1 den Anforderungen der AIA, z.B. den BIM- Anwendungsfällen und deren Lieferzeitpunkten, sowie dem jeweiligen Planungsleistungsumfang der jeweiligen Leistungsphase nach HOAI.
Geometrische Detaillierung (LOG Level of Geometry)
Die generellen LOG-Definitionen beschreiben, wie detailliert die Fachmodelle allgemein geometrisch zu erstellen sind. Die detaillierten Anforderungen auf der Ebene der Modellelemente werden in den LOIN-Anforderungen als Anlage zum BAP durch den AN beschrieben. durch den AG vorgegeben
Tabelle 14: Generelle Anforderungen an die geometrische Detaillierung
| ID | LOG | Beschreibung | Projektphase | |||
| LPH2 | LPH3 | LPH5 | LPH8 | |||
| LOG | 100 | Entspricht einer Detailtiefe nach LPH2 nach HOAI, Maßstab 1:200 | x | |||
| LOG | 200 | Entspricht einer Detailtiefe nach LPH3 nach HOAI, Maßstab 1:100 | x | |||
| LOG | 300 | Entspricht einer Detailtiefe nach LPH5 nach HOA, Maßstab 1:50I | x | x |
Alphanumerische Informationen (LOI Level of Information)
Die LOI-Definitionen werden auf der Ebene der Modellelemente in den LOIN-Anforderungen als Anlage zum BAP durch den AN festgelegt. Dort sind zu allen relevanten Elementen die geforderten Merkmale angegeben. Bei der Erstellung der LOI-Definitionen sind alle Anforderungen, die in den AIA beschrieben werden, zu berücksichtigen, sodass die BIM-Ziele erreicht werden können
Die sogenannten „freien Merkmale“ werden in Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer während des Projektverlaufs festgelegt und im BAP dokumentiert. Sowohl die Auswahl betreffender Elemente als auch die Anzahl der Merkmale müssen durch den AN in Abstimmung mit dem AG projektspezifisch angepasst werden.
IFC Strukturierung
Für die Abbildung der räumlichen Struktur unter Verwendung des IFC-Standards sind folgende IFC-Klassen oder deren Unterklassen zu verwenden:
- Projekt G-CAP Inland = IfcProject
- Baugelände = IfcSite
- Gebäude = IfcBuilding
- Ebene / Geschoss = IfcBuildingStorey
- Bauteil = IfcElement (IfcRoom, IfcWall, IfcBeam, IfcSlab, IfcDoor, ...)
Durch den Auftragnehmer können ergänzend weitere Strukturierungen vorgeschlagen werden. Die Strukturierungen dürfen jedoch nicht im Widerspruch zu den Vorgaben in diesen AIA stehen. Die finale Strukturierung wird im BAP festgelegt.
Klassifikation
Zur Klassifikation eines Modellelementes können verschiedene Klassifikationssysteme verwendet werden. Der Auftragnehmer muss die folgende(n) Klassifikation(en) umsetzen.
Tabelle 15: Zusammenstellung von Klassifikationssystemen
| Klassifikations-system | Beschreibung und Anwendung | Modelle / Modellelement |
| DIN 276 | Ermittlung und Gliederung von Kosten im Bauwesen nach DIN 276. Die Gliederung setzt sich aus drei Ebenen mit zunehmendem Detaillierungsgrad zusammen. Für die entsprechenden Objekte wird ein eigener Eigenschaftswert definiert: Name: DIN276 Wert: vierstellige ganze Zahl nach DIN 276 Ein Beispiel für eine detaillierte Beschreibung der Bauteileigenschaften befindet sich im LOIN Anhang. | Gilt für alle digitalen Modelle, die Objekte enthalten, welche nach Kostengruppen gegliedert werden können. |
| A-1810/32 Gebäudeautomation (GA) Handbuch GA der Bundeswehr | Eindeutig identifizierbare Modellelemente durch Klassennummern zur Sicherstellung eines konsistenten Datenaustauschs über den gesamten Lebenszyklus des Bauwerks. | Gilt für alle Modellelemente, die eine Schnittstelle zur Automation haben, also gesteuert, überwacht oder in ein übergeordnetes Gebäudemanagementsystem eingebunden werden |
Namenskonventionen
Die Benennung aller digitalen Liefergegenstände sind vom Auftragnehmer gemäß den Vorgaben der Dokumentationsrichtlinie BFR GBestand unter Berücksichtigung des Projekthandbuchs (siehe 3.4.2 Dokumentenbenennung) bis 4 Wochen nach Beauftragung im Rahmen des BAP abgestimmt zu dokumentieren. Ziel ist eine einheitliche Namenskonvention für alle Dokumente, Plandokumentationen, BIM-Modelle und Dateien des Projekts.
Plankopf
Der Plankopf, der von allen Beteiligten im Projekt zu verwenden ist, ist vom AN in Anlehnung an die Dokumentationsrichtlinie BFR GBestand bis 4 Wochen nach Beauftragung im Rahmen des BAP vorzuschlagen. Ziel ist eine einheitliche Namenskonvention für alle Dokumente, Plandokumentationen, BIM-Modelle und Dateien des Projekts. Nach der Dokumentationsrichtlinie BFR GBestand soll der Plankopf eines Gebäudes ausreichende Informationen zur Identifizierung des Gebäudes und zur Dokumentation seiner baulichen Eigenschaften enthalten. Der Plankopf sollte in der Regel folgende Informationen enthalten:
- Titel oder Projektbezeichnung
- Name des Erstellers der Dokumentation
- Name des Bauherrn bzw. Eigentümers
- Standort des Gebäudes (Adresse, Katasterbezeichnung, Lageplan)
- Datum der Dokumentation
- Maßstab der Pläne und Zeichnungen
- Legende zur Erläuterung der verwendeten Symbole und Abkürzungen
Technologien
Softwarewerkzeuge und Lizenzen
Der Auftragnehmer ist frei in der Wahl seiner Softwarewerkzeuge zur Umsetzung der einzelnen BIM-Leistungen. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass die eingesetzten Softwarewerkzeuge die digitalen Liefergegenstände in den geforderten Datenformaten erstellen bzw. exportieren können. Die Anforderungen an die Software (BIM- Planungstools, BIM-Visualisierungs- bzw. -Prüfsoftware etc.) und Hardware ergeben sich aus der geforderten Qualität der Lieferleistungen. Es wird empfohlen, dass der Auftragnehmer nur Softwarewerkzeuge einsetzt, die für die geforderten Datenformate zertifiziert sind.
Die vertraglich festgelegten Sicherheitsstandards sind einzuhalten.
Die voraussichtlich verwendete Software der jeweiligen Planer sowie die jeweiligen Dateiexportformate sind inkl. der Version im BAP durch den AN tabellarisch aufzulisten.
Die 3D-Modelle der verschiedenen Fachdisziplinen sind in dem jeweiligen nativen Dateiformat als auch im IFC- Format (siehe AIA, Kap. 9.3) auf der CDE in einem abzustimmenden Turnus zu weiteren Verwendung bereitzustellen.
Gemeinsame Datenumgebung
Der Datenaustausch erfolgt über die Ablage der Unterlagen in einer gemeinsamen Datenumgebung SAP Project and Resource Management (SPRM), hier konkret Cloud for Project Bundeswehr (C4P Bw).
CDE - Prozess des Informationsmanagements mit Hilfe einer ge- meinsamen Datenumgebung (CDE)
Die fachlichen Abstimmungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Auftragnehmern untereinander erfolgen anhand der digitalen Lieferobjekte, die in der CDE abzulegen sind. Hierbei sind grundsätzlich die Vorgehensweisen zur kooperativen Zusammenarbeit gemäß der DIN EN ISO 19650-1 und das dort beschriebene Konzept der Status für die Beschreibung des Bearbeitungsstandes der Lieferobjekte in der CDE zu berücksichtigen.
Folgende Bearbeitungsstände sind im Projekt zu berücksichtigen:
Abbildung 3: Konzept der gemeinsamen Datenumgebung1 1 Quelle: DIN EN ISO 19650-1:2019-08, Bild: BIM D
Die einzelnen Status werden in der nachfolgenden Tabelle genauer erklärt:
Tabelle 16: Status der Dokumente bei Anwendung einer CDE
| Status | Beschreibung |
| In Bearbeitung | Die sich in dem Status befindenden Dokumente liegen in der lokalen Umgebung (Ser- ver, Dateisystem) der jeweiligen Auftragnehmer. Diese Dokumente werden nicht zwischen den Fachdisziplinen sowie mit dem Auftrag- geber ausgetauscht. |
| Geteilt | Die Dokumente werden zwischen den Fachdisziplinen bereitgestellt und ausge- tauscht. Die Fachmodelle auf der CDE werden zu einem Koordinationsmodell für die Durch- führung einer Qualitätsprüfung zusammengeführt und wieder auf der CDE bereitge- stellt. Die Fachmodelle auf der CDE werden in die lokale Datenumgebung übernommen und für die eigene Planung lokal referenziert. Die Übergänge zwischen den Status (In Bearbeitung und Geteilt) laufen iterativ ab. |
| Freigegeben | Für die Freigabe der Planung ist die Autorisierung des AG und die vorherige Quali- tätsprüfung erforderlich. Freigegebene Daten werden nicht mehr verändert. |
| Archiviert | Die Dokumente werden für die weitere potenzielle Nutzung und Bewertung revisions- sicher archiviert. |
Beim Übergang zwischen den Ebenen (Status) ist eine Qualitätsprüfung notwendig, diese wird anhand eines Prüfprotokolls dokumentiert.
Tabelle 17: Statusübergänge bei Anwendung einer CDE
| Statusübergang | Beschreibung |
| „In Bearbeitung“ zu „Geteilt“ | Prüfung durch den Auftragnehmer (Planungs- und Datenqualität und Einhaltung der Vorgaben aus AIA und BAP, Einhaltung der Datei- und Namenskonventionen der CDE), verantwortlich: BIM-Koordinator für die jeweiligen Fachmodelle BIM-Gesamtkoordinator für das Koordinationsmodell Stichpunktartige Überprüfung / anlassbezogene Checks durch den Auftraggeber zur kontinuierlichen Qualitätssicherung, verantwortlich: BIM-Manager |
| „Geteilt“ zu „Frei- gegeben“ | Finale Prüfung durch den Auftragnehmer vor Abgabe zu einem Meilenstein, z. B. Ende einer Leistungsphase (Planungs- und Datenqualität und Einhaltung der Vorga- ben aus AIA und BAP, Einhaltung der Datei- und Namenskonventionen der CDE), verantwortlich: BIM-Koordinator für die jeweiligen Fachmodelle BIM-Gesamtkoordinator für das Koordinationsmodell Abschließende Überprüfung durch den Auftraggeber (Datenqualität und Einhaltung der Vorgaben aus AIA und BAP, Einhaltung der Datei- und Namenskonventionen der CDE), verantwortlich: BIM-Manager |
| „Freigegeben“ zu „Archiviert“ | Sicherstellen der Archivierung innerhalb der vorgegebenen Struktur der CDE, ge- meinsam mit allen anderen zu archivierenden Dokumenten, verantwortlich: Projektleitung/Projektsteuerung, Mitwirkung des BIM-Managers für die digitalen Mo- delle |
Die finalen Festlegungen der Kollaborationssysteme erfolgen im Rahmen des BAP. Der übergreifende Austausch via BCF ist vorgesehen.
Sicherheitsanforderungen an die CDE
Das im Projekt einzusetzende Kollaborationssystem (Common Data Environment, CDE) ist grundsätzlich für die Verarbeitung von offen eingestuften Informationen auszulegen. Aufgrund des möglichen Kumulationseffektes aus der Zusammenführung zahlreicher Einzelinformationen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass im Projektverlauf eine Einstufung von Daten bis zur Schutzstufe „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“ erforderlich wird. Die Einstufung von Informationen auf einen erhöhten Schutzbedarf stellt einen Ausnahmefall dar und erfolgt durch den Auftraggeber.
Für diesen Fall sind geeignete organisatorische und technische Maßnahmen zum Schutz dieser Informationen anzuwenden. Eine Verarbeitung solcher Informationen über die bereitgestellte CDE ist nur zulässig, sofern diese die entsprechenden Anforderungen erfüllt.
Die konkrete Vorgehensweise zum Umgang mit Informationen VS-Nfd, einschließlich der Festlegung geeigneter Austauschprozesse, Sicherheitsmaßnahmen und ggf. alternativer Kommunikationswege, ist durch den Auftragnehmer im BIM-Abwicklungsplan (BAP) zu beschreiben und mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Datenaustauschformate
Zu Projektbeginn sind Testläufe für den IFC-Datenaustausch mit allen an der modellbasierten Arbeit Beteiligten durchzuführen, um spätere Verzögerungen aufgrund von Kompatibilitätsproblemen zu reduzieren. Im selben Zuge ist die modellbasierte Erfassung und Kommunikation von z.B. Kollisionen zwischen Bauteilen unterschiedlicher Fachdisziplinen mittels des BCF-Dateiformats mit den Projektbeteiligten, welche an der modellbasierten Kommunikation teilnehmen, durch den AN zu planen und in Abstimmung mit dem BIM-Manager umzusetzen. Hierzu zählt neben der Festlegung der zu kommunizierenden Inhalte (Fachdisziplin, Verantwortlichkeit, Priorität, Status) auch der Prozess der Bereitstellung, Zuweisung und der Umgang mit (un-)gelösten BCF-Issues.
Die Verwendung unterschiedlicher IFC-Versionen ist, zu vermeiden. Die Version des Datenformats muss einheitlich für sämtliche Projektdisziplinen verwendet werden. Sollte ein Wechsel während des Projektverlaufs notwendig werden, ist dies mit den betroffenen Projektbeteiligten und dem BIM-Manager abzustimmen und in den davon betroffenen BIM-Dokumenten (BAP und Anhänge) zu berücksichtigen.
Zu übergebende 3D-Modelle müssen frei von Referenzen exportiert werden, so dass eine eigenständige Bearbeitung möglich ist. Zum Ende einer jeden Leistungsphase ist ein konsolidiertes 3D-Modell im nativen Format sowie sämtliche 3D-Fachmodelle als IFC-Export auf der Projektplattform (wird später bekanntgegeben) an den AG zu übermitteln und zu archivieren.
| Liefergegenstände | Datenformat | Version |
| Die digitalen Modelle werden einzeln aus- getauscht. | Industry Foundation Classes (IFC), Model View Definition IFC4 Reference View 1.2; die Verwendung der Version IFC2x3 Coordination View 2.0 ist mit dem AG abzustimmen | 4.0.2.1 |
| Sichten und Kommentare auf digitale Modelle, die im Rahmen der Modellprüfung und Koordination erzeugt werden. | BIM Collaboration Format (BCF) | 2.1 |
| Ergebnisse der Mengenermittlung im Rahmen der Kostenschätzung und Kostenberechnung. | GAEB-Datenaustausch XML (X31) | 3.3 |
| Terminmodelle mit verknüpften Modellelementen, die im Rahmen der Bauablaufplanung verwendet werden. | Es werden zwei Dateien erstellt: Comma-Separated Values (CSV) mit Trennung durch Semikolon für die Vor- gänge: * ID Vorgang / Sammelvorgang * Bezeichnung * Startzeitpunkt * Endzeitpunkt * Dauer * optional ID übergeordneter Sammelvorgang Comma-Separated Values (CSV) mit Trennung durch Semikolon für die Ver- knüpfung von Modellelementen: * ID Vorgang * IfcGUID des Modellelements | 8-Bit-ASCII-Code |
| Visualisierungen und sonstige statische Darstel- lungen zu den digitalen Liefergegenständen. | Portable Network Graphics (PNG) | ISO 15948 |
| Animationen der Bauablaufplanung und sonstige zeitliche Darstellungen zu den digitalen Lieferge- genständen. | Moving Picture Experts Group 4 (MPEG-4) | ISO 14496 |
| Abgeleitete Entwurfspläne oder andere Doku- mente auf Basis der digitalen Liefergegenstände. | Portable Document Format (PDF/A) | ISO 24517 |
| drawing (DWG) | nach Abstimmung |
Geltende Normen und Richtlinien
Im Rahmen der Abwicklung der BIM-Methode sind die folgenden Richtlinien zu berücksichtigen. Bei Widersprü- chen zu Vorgaben zum Projekthandbuch oder anderen Vertragsunterlagen, ist die weitere Vorgehensweise mit dem AG abzustimmen.
Tabelle 18.1: Liste relevanter in den AIA referenzierter Richtlinien.
| Lfd. Nr. | Richtlinien | Stand |
| 02 | Dokumentationsrichtlinie BFR GBestand (Baufachliche Richtlinien Gebäudebestandsdokumentation) | 06/2021 |
| 03 | Beschreibung technischer Anlagen, Dokumentationshandbuch (In Bearbeitung) | 05/2023 |
Tabelle 18.2: Liste relevanter in den AIA referenzierter Normen
| Lfd. Nr. | Normen |
| 01 | DIN EN ISO 19650 – CDE |
| 02 | ISO 16739 - Industry Foundation Classes |
| 03 | ISO 29481 - Building Information Models |
| 04 | ISO 29481 – Information Delivery Manual (IDM) |
| 05 | ISO 12006-3 – Organisation von Daten zu Bauwerken |
| 06 | VDI 2552 (alle Blätter) |
Handlungsanweisung zur Mitnutzung externer Cloud-Dienste
Tabelle 18.3: weitere zur befolgende Richtlinien, Handlungsanweisungen und Normen
| Lfd. Nr. | Richtlinien, Handlungsanweisungen und Normen | Stand |
| 01 | Handlungsanweisung zur Mitnutzung externer Cloud Dienste (Version 1.0) | 10/2022 |
Urheberrecht
Der AN überträgt dem Auftraggeber die vollumfänglichen räumlich und zeitlich unbegrenzten Verwertungs-, Nutzungs-, und Änderungsrechte an allen von ihm projektspezifisch erstellten Unterlagen und erbrachten Leistungen. Der AG darf die Unterlagen und Leistungen des AN ohne Mitwirkung des AN nutzen oder ändern. Der AG kann die ihm zustehenden Nutzungs-, Verwertungs- und Änderungsrechte auf Dritte übertragen. Der AN sichert dem Auftraggeber zu, dass seine nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen frei von Rechten Dritter sind und stellt den Auftraggeber von möglichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten frei.
Die 3D-Modelle sowie jegliche daraus abgeleiteten Funktionen oder Informationen sind alleiniges Eigentum des Auftraggebers. Der AN übergibt sämtliche Daten vollumfänglich zur uneingeschränkten Nutzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist ausdrücklich nicht zur Nennung des Autors/Urhebers der 3D-Modelle verpflichtet. Der Auftragnehmer bestätigt, Datenauszüge ausschließlich mit schriftlicher Erlaubnis des Auftraggebers zu veröffentlichen.
Der Auftragnehmer hat alle BIM Daten nach Ende des Leistungs-/Beauftragungszeitraums zu anonymisieren oder zu löschen.
Informations- und Datensicherheit
Die Maßnahmen zur Umsetzung der Datenschutz- und Datensicherheitsvorgaben des Auftraggebers sind durch den AN im BIM Abwicklungsplan zu beschreiben. Dabei ist unter anderem die Handlungsanweisung zur Mitnutzung externer Cloud-Dienste (Version 1.0) durch alle AN und die im Projekt verwendeten Software-Lösungen einzuhalten. Wenn weitere Sicherheitsanforderungen im Projekt im Zuge von Nutzer- und Auftragsgeberabstimmungen erforderlich werden, sind diese durch den Auftragnehmer umzusetzen.
Alle Projektdaten sind prinzipiell vertraulich zu behandeln. Mit der Bereitstellung der Daten übergibt der Auftragnehmer seine Nutzungsrechte an den Auftraggeber. Genauere Informationen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit befinden sich in einer zusätzlichen Vereinbarung zur Vertraulichkeit, Datensicherheit und Datenschutz.
Ein geeignetes Datenschutz- und Datensicherheitskonzept ist zu entwickeln, im BIM Abwicklungsplan zu dokumentieren und im gesamten Projektverlauf umzusetzen. Die hierfür relevanten und einzuhaltenden Normen und Standards werden im Kapitel „Geltende Normen und Richtlinien“ zusammengestellt. Alle Projektdaten sind vertraulich. Genauere Informationen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit befinden sich in der zusätzlichen Vereinbarung zur Vertraulichkeit, Datensicherheit und Datenschutz.