- Anforderungsraumbuch
Sofern in der folgenden Anlage keine speziellen Angaben/Forderungen genannt sind bzw. die Forderung „Standardausführung“ erhoben wird, gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die sich auf technische Regelwerke wie Normen des Deutschen Instituts für Normung e. V. (DIN), einheitliche Technische Baubestimmungen des Instituts für Bautechnik (ETB), Verein Deutscher Ingenieure (VDI)-Richtlinien, Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE)-Vorschriften, Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW)-Richtlinien, Hersteller-vorschriften und -richtlinien sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) beziehen.
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- Waffenreinigungsraum
G-CAP Inland_3.9_ Waffenreinigungsraum
| Raumart DIN 277+ | Nutzungsfläche (NUF) | Fläche |
| [3.9] | 3 | 60,00 m² |
Grunddaten
| Allgemeine Regelung (AR) Titel, RegNr., Version | Grundsätzliche Infrastrukturforderung Lager- und Aufbewahrungsbereiche C1-1810/0-6260, V1.3 | |
| Anlagennummer in AR | 4.1 ff. | |
| Bearbeitungsstand Anforderungsraumbuchversion | 17.09.2025 | |
| Erstellung Anforderungsraumbuch (ARBu) durch Organisationselement (eintragen) | BAIUDBw Infra II 1 | |
| Billigung AR und ARBu durch BMVg IUD I 4/BMF | BMVg A III 4 | xx.xx.xxxx |
| BMF II D 2 | xx.xx.xxxx |
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- Raumfunktion
- Beschreibung
- Raumfunktion
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Der Raum dient dem Reinigen und Pflegen der Handfeuerwaffen (HaWa), des optronischen Gerätes und des Fernmeldegerätes.
Des Weiteren werden im Waffenreinigungsraum Waffenappelle und Technische Materialprüfungen (TMP) durchgeführt.
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- Tätigkeiten
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- Hauptreinigung und gewöhnliche Reinigung der leichten HaWa,
Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Waffenappellen und TMP,
Ausbildungen an HaWa und Fernmeldegerät (FmGer).
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- Anordnung (räumlicher Zusammenhang/Betriebsabläufe)
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Im Erdgeschoss, in unmittelbarer Nähe zur Waffenkammer, zum Batterieladeraum und zum Werkraum leichte Waffeninstandsetzung.
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- Anforderung an Barrierefreiheit
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Keine nutzerspezifischen Forderungen.
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- Hinweise für die zu erstellende Gefährdungsbeurteilung
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Die Gefährdungsbeurteilungen für die durchzuführenden Tätigkeiten sind durch die nutzende Dienststelle im Zuge der Nutzung zu erstellen bzw. vorhandene Gefährdungsbeurteilungen der Dienststelle sind anzupassen oder fortzuschreiben. Die Gefährdungsbeurteilungen sind dabei dienststellen- und arbeitsplatzbezogen zu erstellen.
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- Bauliche Forderungen
- Abmessungen[1]
- Bauliche Forderungen
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- Fläche: 60,00 m²,
- Tiefe: 7,00 m,
- Breite: 8,60 m,
- Lichte Höhe: ≥ 3,00 m.
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- Oberflächen
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- Bodenbeschaffenheit
- Rutschhemmung R 10 (ASR A1.5 „Fußböden“),
- Niveaugleicher und schwellenfreier Zugang,
- Ölresistent, stoßenergieverzehrend, staubarm,
- Belastbarkeit: ≥ 5 kN/m².
- Wandbeschaffenheit
- Eben und hell,
- Leicht zu reinigen.
- Deckenbeschaffenheit
- Unterdecke, sofern konstruktiv notwendig:
- Lichte Abhanghöhe ≥ 3,00 m,
- Eben und hell,
- Leicht zu reinigen.
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- Elemente
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- Türen
- Hygrothermische Beanspruchung Klasse II,
Mechanische Beanspruchung Klasse 3 (stark),
Abmessungen: Lichte Durchgangsweite/-höhe ≥ 1,25 m x ≥ 2,10 m,
Sockelstoßblech aus Edelstahl, beidseitig über die gesamte Türbreite, 50 cm hoch,
Die Zugänge sind niveaugleich und schwellenfrei auszuführen.
Die Tür muss sich zum Flur hin vollständig öffnen lassen.
Ein Umklappen bis zur Flurwand – mit dortiger Verrieglung – muss möglich sein.
- Fenster
- Keine besonderen Anforderungen bzw. Vorgaben hinsichtlich der Fenstermaße (Breite x Höhe, lichte Maße) der vorzusehenden Fenster,
Dauerhafte Sichtschutzmaßnahmen sind vorzusehen.
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- Lärmschutzanforderungen
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Für die Dimensionierung des Schallschutzes dienen als Grundlage für die Planung und Konstruktion die Vorgaben der DIN 4109-1 ,,Schallschutz im Hochbau‘‘ und der ASR A3.7 „Lärm“.
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- Brandschutzanforderungen
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- Die AR „Vorbeugender Brandschutz in Liegenschaften“ A1-2042/1-6037 ist als Brandschutzrichtlinie im Sinne des Brandschutzleitfadens für Gebäude des Bundes anzuwenden. Darüber hinaus gibt es keine nutzungsspezifischen Schutzziele im Sinne der AR „Allgemeine baufachliche Vorgaben für die Durchführung von Baumaßnahmen der Bundeswehr“ C-1800/114, Nr. 602.
- Berücksichtigung der vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen (u. a. Brandschutzkonzept, Ausstattung des Gebäudes mit Feuerlöschern) gemäß der A1-2042/1-6037 und der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“.
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- Sonstiges
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- Der Waffenreinigungsraum erhält gemäß C1-1810/0-6260 Nr. 445, bauseitig bereitzustellende stabile, bodenverankerte Mehrzwecktische als Stehtische, stoß- und ölresistent.
- B x L x H = 1,00 m x 5,10 m x 0,90 m, für jeweils bis zu 12 Personen.
Zudem ist 1x Waschtisch bzw. Waschrinne (kein Waschbecken) mit schwenkbarer Armatur sowie Warm- und Kaltwasseranschluss bereitzustellen. Dieser muss durch zwei Personen gleichzeitig nutzbar sein und über eine seitliche Abtropffläche verfügen. Zu der Waschrinne sind als Liegenschaftsgerät (LgGer) nach RAS zu installieren/anzubringen/aufzustellen:
- 1x Spender (Seifenspender) für Hautpflege- und Reinigungsprodukte (entsprechend des
Hautschutzkonzeptes des Nutzers),
- 1x Papierhandtuchspender1 mit Abfallbehälter (für gebrauchte Papierhandtücher) und
- 1x Abfalleimer mit Deckel,
Liegenschafts-/Liegenschaftsbetriebsgerät
- 1x Behälter für saubere und
- 1x Behälter für benutzte Putzlappen/Reinigungsdochte.
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- Technische Forderungen
- Raumluft
- Technische Forderungen
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- Raumtemperatur
Für den Raum wird eine Raumtemperatur von mindestens 19 °C gemäß der ASR A3.5 „Raumtemperatur“ gefordert.
- Heizung
- Es ist vorzugsweise eine Flächenheizung (Decken- oder Fußbodenheizung) vorzusehen.
Bei den Heizkreisen zur Versorgung der stationären Heizung und des Heizregisters gilt: Die Systemtemperaturen sind so hoch wie nötig und so gering wie möglich zu wählen. Eine Vorlauftemperatur von 45 °C ist hierbei nicht zu überschreiten.
- Liegenschaftsabhängig ist der Einsatz von Fußbodenheizungen und Heizkörpern zu prüfen. Aus wirtschaftlicher Sicht sind Fußbodenheizungssysteme bei niedrigen Vorlauftemperaturen zu bevorzugen. Der Einsatz ergänzender Heizkörper kann in exponierten Räumen zielführend sein, wenn die Heizlast nicht vollständig über die Fußbodenheizung gedeckt werden kann.
- Kommen Heizkörper zum Einsatz, sind diese unterhalb der Fenster bzw. an der Wand gegenüber der Tür zu positionieren. Alle Heizkörper sind mit Thermostatventilen auszustatten. Bei der Bemessung der Heizkörper ist die Möblierung zu berücksichtigen.
Beim Einsatz einer Fußbodenheizung sind Raumbediengeräte mit relativer Sollwertvorgabe (hinterlegte Solltemperatur mit +/- Wahl) zur Heizkreisregelung vorzusehen.
- Lüftung
Um die Luftqualität sicherzustellen, sind bedarfsgerechte raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) nach Erfordernis und Fachplanung und unter Berücksichtigung der einschlägig anerkannten Vorschriften, Normen und Gesetze zu planen.
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- Elektroinstallation
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- Spannungsversorgung
Um für den Lagerraum für Bettwäsche die notwendige Stromversorgung sicherzustellen, sind bedarfsgerechte Elektroinstallationen nach Erfordernis und Fachplanung und unter Berücksichtigung der einschlägig anerkannten Vorschriften, Normen und Gesetze zu planen.
- 1x Kombination Lichtschalter und Steckdose neben der Eingangstür, Höhe von OK FFB[2] 1,05 m,
1 x Doppelsteckdose 230 V (IT, rot oder orange) für den Waffenprüfer,
2x Doppelsteckdosen 230 V.
- Beleuchtung
- Beleuchtungsstärke gemäß ASR A3.4, „Beleuchtung und Sichtverbindung‘‘ und AMEV[3] (mindestens DIN EN 12464-1 „Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten“),
- Leuchtmittel: LED, austauschbar.
- Erdung
Die erforderliche Erdung ist durch eine Fachplanung, unter Berücksichtigung der einschlägig anerkannten Vorschriften, Normen und Gesetze zu planen.
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- Wasser-/Abwasseranlagen
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- 1x Waschtisch bzw. Waschrinne (kein Waschbecken) mit seitlicher Abtropffläche,
1x Warm- und Kaltwasseranschluss,
1x schwenkbare Armatur.
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- Informationstechnische Forderungen, Anlagen und Anschlüsse
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- Eine Detaillierung einschließlich Lage der Anschlüsse ist im Rahmen der Erstellung der Bauausführungsplanung vorzunehmen. Grundsätzlich Ausführung gemäß der A-1800/117 VS-NfD.
Für den Waffenreinigungsraum wird die telefonische Erreichbarkeit des dort tätigen Personals gem. C1-1810/0-6260, Nr. 447 gefordert.
1 x IT-RJ 45 DD (Daten und VoIP; BWI) im Brüstungskanal bzw. Bodentank.
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- Sonderanlagen (Gas, Druckluft, Hebe-, Förder- und Transportanlagen usw.)
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Keine nutzerspezifischen Forderungen.
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- Absicherungsmaßnahmen
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Absicherungsmaßnahmen sind gemäß der AR „“ C1-1810/0-6000 VS-NfD, Abschnitt 3.10 zu fordern.
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- Ausstattung
- Dienststellengebundenes Gerät
- Ausstattung
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Entfällt.
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- Liegenschaftsgerät
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| Lfd.-Nr. | Bezeichnung | GrWiNr | Anzahl | Abmessungen Breite x Tiefe [m] | Netto-Fläche [m²] | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 200 | Stehtisch, Mehrzweck- | --- | 3 | 5,10 | 1,00 | 15,30 |
| 201 | Materialschrank (Waffenreinigungstücher und -dochte) | WA0151 | 1 | 1,20 | 0,40 | 0,48 |
| 202 | Regal für das Telefon | --- | 1 | --- | --- | Wandmontage |
| 203 | Pinnwand | WA4461 | nach Bedarf | --- | --- | Wandmontage |
| Hautreinig.-/Pflegemittelspender (zeichnerisch nicht dargestellt) | WA6116 | nach Bedarf | --- | --- | Wandmontage | |
| Universalspender Faltpapierhandtücher (zeichnerisch nicht dargestellt) | WA6112 | nach Bedarf | --- | --- | Wandmontage | |
| Abfallbehälter gemäß Entsorgungskonzept des zuständigen BwDLZ[4] (zeichnerisch nicht dargestellt) | --- | --- | --- | --- | ||
| Netto-Stellfläche [m²] | 15,78 |
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- Bauseitiges Gerät
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| Lfd.-Nr. | Bezeichnung/Bauelement | Anzahl | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| 300 | Innentür | 1 | siehe 1.1.2.3 |
| 301 | Kombination Lichtschalter und Steckdose 230 V | 2 | siehe 1.1.3.2 |
| 302 | Anschlüsse: + 1x Doppelsteckdose IT 230 V (rot oder orange) + 1x RJ 45 Doppeldose | 1 | siehe 1.1.3.2 und 1.1.3.4 |
| 303 | weitere Anschlüsse + 2x Doppelsteckdosen 230 V. | siehe 1.1.3.2 | |
| 304 | Waschtisch bzw. Waschrinne (kein Waschbecken) mit seitlicher Abtropffläche: + Warm- und Kaltwasseranschluss, + schwenkbare Armatur | 1 | siehe 1.1.3.3 |
| Fenster (zeichnerisch nicht dargestellt) | gem. Ausführungs-planung | siehe 1.1.2.3 | |
| Heizung (zeichnerisch nicht dargestellt) | gem. Ausführungs-planung | siehe 1.1.3.1 |
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- IT-/Fernmeldegerät
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Entfällt.
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- Zusammenfassung
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Entfällt.
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- Stellskizze (ohne Maßstab)
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- Bilder/Fotos
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Entfällt.
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- Abkürzungsverzeichnis
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| Abkürzung | Bedeutung |
| AMEV | Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen |
| AR | Allgemeine Regelung |
| ARBu | Anforderungsraumbuch |
| ASR | Technische Regeln für Arbeitsstätten |
| BwDLZ | Bundeswehr-Dienstleistungszentrum |
| DIN | Deutsches Institut für Normung e.V. |
| DIN EN | Deutsche Industrie Norm Europäische Norm |
| DVGW | Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. |
| ETB | einheitliche Technische Baubestimmungen des Instituts für Bautechnik |
| FmGer | Fernmeldegerät |
| HaWa | Handfeuerwaffen |
| LgGer | Liegenschaftsgerät |
| LED | Licht emittierende Diode |
| OK FFB | Oberkante Fertigfußboden |
| RLT-Anlagen | Raumlufttechnische Anlagen |
| TMP | Technische Materialprüfungen |
| VDE | Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. |
| VDI | Verein Deutscher Ingenieure |
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- Bezugsjournal
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| (Nr.) Bezugsdokumente | Titel |
|---|---|
| 1. A1-2042/1-6037 | Vorbeugender Brandschutz in Liegenschaften |
| 1. A-1800/117 VS-NfD | IT-Leitungsnetze in Liegenschaften der Bundeswehr |
| 1. ASR A1.5 | Fußböden |
| 1. ASR A2.2 | Maßnahmen gegen Brände |
| 1. ASR A3.4 | Beleuchtung und Sichtverbindung |
| 1. ASR A3.5 | Raumtemperatur |
| 1. ASR A3.7 | Lärm |
| 1. C1-1810/0-6000 VS-NfD | Grundsätzliche Infrastrukturforderung für Absicherungsmaßnahmen |
| 1. C1-1810/0-6260 | GIF Lager- und Aufbewahrungsbereiche |
| 1. C-1800/114 | Allgemeine baufachliche Vorgaben für die Durchführung von Baumaßnahmen der Bundeswehr |
| 1. DIN 4109-1 | Schallschutz im Hochbau |
| 1. DIN EN 12464-1 | Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten |
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- Änderungsjournal
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| Version | Gültig ab | Geänderter Inhalt |
| 1.0 | xx.xx.xxxx | * Erstveröffentlichung |