01_Mehrbettunterkunft_33,9m².docx

Projektmanagement, BIM-Management und Objektüberwachung für das Bundeswehr‑Infrastrukturprogramm G‑CAP in NRW

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 14:45 (Europe/Berlin)

Herkunft: evergabe.blb.nrw.de

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  1. Anforderungsraumbuch

Sofern in der folgenden Anlage keine speziellen Angaben/Forderungen genannt sind bzw. die Forderung „Standardausführung“ erhoben wird, gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die sich auf technische Regelwerke wie Normen des Deutschen Instituts für Normung e .V. (DIN), einheitliche Technische Baubestimmungen des Instituts für Bautechnik (ETB), Verein Deutscher Ingenieure (VDI)-Richtlinien, Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE)-Vorschriften, Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW)-Richtlinien, Hersteller-vorschriften und -richtlinien sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) beziehen.

    1. Mehrbettunterkunft

G-CAP Inland_1.1.1_Mehrbettunterkunft

Raumart DIN 277+Nutzungsfläche (NUF)Fläche
[1.1.1]133,90 m²

Grunddaten

Allgemeine Regelung (AR) Titel, RegNr., VersionGrundsätzliche Infrastrukturforderung Unterkunftsbereiche C1-1810/0-6220, in Überarbeitung
Anlagennummer in ARin Überarbeitung
Bearbeitungsstand Anforderungsraumbuchversion12.08.2025
Erstellung Anforderungsraumbuch (ARBu) durch Organisationselement (eintragen)BAIUDBw Infra II 1
Billigung AR und ARBuBMVg A III 4xx.xx.xxxx
BMF II D 2xx.xx.xxxx
      1. Raumfunktion
        1. Beschreibung

Der Raum dient der Unterbringung von:

  • Heimatschutzkräften (HSchKr),
  • Rekruten und Rekrutinnen (Rekr),
  • Unterkunftspflichtigen Soldatinnen und Soldaten aus besonderem Anlass (UKS a. b. A.).

Die Unterbringung erfolgt getrennt nach Geschlechtern und mit maximal 4 Personen je Unterkunftsraum.

        1. Tätigkeiten
  • Wohnen, schlafen, ruhen,
  • Lagerung dienstlich bereitgestellter Ausrüstung und Bekleidung.
        1. Anordnung (räumlicher Zusammenhang/Betriebsabläufe)

Die Unterkunftsgebäude sollen in einem ruhig gelegenen Teil der Liegenschaft, örtlich zusammen­hängend und abseits von Lager- und technischen Bereichen geplant und eingerichtet werden.

        1. Anforderung an Barrierefreiheit

Keine nutzerspezifischen Forderungen.

        1. Hinweise für die zu erstellende Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilungen für die durchzuführenden Tätigkeiten sind durch die nutzende Dienststelle im Zuge der Nutzung zu erstellen bzw. vorhandene Gefährdungsbeurteilungen der Dienststelle sind anzupassen oder fortzuschreiben. Die Gefährdungsbeurteilungen sind dabei dienststellen- und arbeitsplatzbezogen zu erstellen.

      1. Bauliche Forderungen
        1. Abmessungen[1]

Gemäß ASR A4.4 „Unterkünfte“ müssen je Person 8,00 m² Nutzfläche in der Unterkunft vorhanden sein. Darin enthalten sind anteilig die Nutzflächen aller den Bewohnern zur Verfügung stehenden Bereiche und Räume der Unterkunft (bspw. Schlafbereich, Sanitäreinrichtungen, Wohnbereich, Teeküche).

In den Schlafbereichen müssen für jeden Bewohner ein eigenes Bett mit Matratze und Kopfkissen, mindestens eine Sitzgelegenheit und in angemessener Größe eine Tischfläche sowie ein verschließbarer Schrank für Wäsche, Bekleidung oder persönliche Gegenstände vorhanden sein.

  • Fläche: 33,90 m²,
  • Tiefe: 6,00 m,
  • Breite: 5,65 m,
  • Lichte Höhe: ≥ 2,50 m.
        1. Oberflächen
  1. Bodenbeschaffenheit
  • Rutschhemmklasse R 9 (ASR A4.4 „Unterkünfte“ in Verbindung mit ASR A1.5 „Fußböden“),

Bodenbelag Linoleum,

Farbton ähnlich RAL 7037 staubgrau, gesprenkelt oder fein marmoriert,

Sockel aus Massivholz mit rechteckigem Profil (6,00 cm x 1,80 cm), weiß lackiert.

  1. Wandbeschaffenheit
  • Dispersionsfarbe, matt weiß,

Nassabriebbeständigkeit Klasse 3, waschbeständig.

  1. Deckenbeschaffenheit
  • Unterdecke, sofern konstruktiv notwendig:
  • Lichte Abhanghöhe ≥ 2,50 m,

Bekleidung mit Gipskarton, glatt,

Dispersionsfarbe, matt weiß,

Nassabriebbeständigkeit Klasse 3, waschbeständig.

        1. Elemente
  1. Türen
  • Hygrothermische Beanspruchung Klasse II,

Mechanische Beanspruchung Klasse 3 (stark),

Abmessungen: Lichte Durchgangsweite/-höhe ≥ 1,00 m x ≥ 2,10 m,

Holzwerkstoff mit HPL-Beschichtung (High Pressure Laminate),

Farbton RAL 7044 seidengrau,

Sockelstoßblech aus Edelstahl, beidseitig über die gesamte Türbreite, 15 cm hoch,

Stahlumfassungszarge, RAL 7022 umbragrau,

Türöffnungsrichtung nach innen,

Die Zugänge sind niveaugleich und schwellenfrei auszuführen.

  1. Fenster
  • Größe: gemäß ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“, mindestens 10% der Raumfläche,
  • Brüstungshöhe 0,95 m Fertigmaß,
  • 2 Flügel, Teilung mittig ohne Pfosten,
  • Öffnungsart Gehflügel:
  • Dreh- und Kippfunktion,
  • Öffnungsart Bedarfsflügel:
  • Drehfunktion,
  • Innenfensterbank aus Holzwerkstoff mit HPL-Beschichtung,
  • Außenfensterbank aus Aluminium, pulverbeschichtet,
  • Ein außenliegender Sonnenschutz sowie Verdunkelung müssen in geeigneter Form sichergestellt werden.
        1. Lärmschutzanforderungen

Für die Dimensionierung des Schallschutzes dienen als Grundlage für die Planung und Konstruktion die Vorgaben der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau und der ASR A3.7 „Lärm“.

        1. Brandschutzanforderungen
  • Die AR „Vorbeugender Brandschutz in Liegenschaften“ A1-2042/1-6037 ist als Brandschutzrichtlinie im Sinne des Brandschutzleitfadens für Gebäude des Bundes anzuwenden. Darüber hinaus gibt es keine nutzungsspezifischen Schutzziele im Sinne der AR „Allgemeine baufachliche Vorgaben für die Durchführung von Baumaßnahmen der Bundeswehr“ C-1800/114, Nr. 602.
  • Berücksichtigung der vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen (u. a. Brandschutzkonzept, Ausstat­tung des Gebäudes mit Feuerlöschern) gemäß der A1-2042/1-6037 und der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“.
  • Maßnahmen zur Brandfrüherkennung sind im Rahmen des aufzustellenden Brandschutzkonzeptes zu formulieren. Die AR „Maßnahmen zur Brandfrüherkennung in Liegenschaften“ C-1810/115 ist zu beachten.
        1. Sonstiges

Keine nutzerspezifischen Forderungen.

      1. Technische Forderungen
        1. Raumklima
  • Gemäß ASR A4.4 müssen Unterkünfte während der Nutzungsdauer auf mindestens +21 °C geheizt werden können.
  • Eine individuelle Absenkung der Raumtemperatur (bspw. in der Nacht) muss möglich sein.
        1. Heizung
  • Bei den Heizkreisen zur Versorgung der stationären Heizung und des Heizregisters gilt: Die System­temperaturen sind so hoch wie nötig und so gering wie möglich zu wählen. Eine Vorlauftemperatur von 45 °C ist hierbei nicht zu überschreiten.

Liegenschaftsabhängig ist der Einsatz von Fußbodenheizungen und Heizkörpern zu prüfen. Aus wirtschaftlicher Sicht sind Fußbodenheizungssysteme bei niedrigen Vorlauftemperaturen zu bevor­zugen. Der Einsatz ergänzender Heizkörper kann in exponierten Räumen zielführend sein, wenn die Heizlast nicht vollständig über die Fußbodenheizung gedeckt werden kann.

  • Kommen Heizkörper zum Einsatz, sind diese in den Unterkunftsräumen unterhalb des Fensters zu positionieren. Alle Heizkörper sind mit Thermostatventilen auszustatten. Bei der Bemessung der Heizkörper ist die Möblierung zu berücksichtigen.
  • Beim Einsatz einer Fußbodenheizung sind Raumbediengeräte mit relativer Sollwertvorgabe (hinterlegte Solltemperatur mit +/- Wahl) zur Heizkreisregelung vorzusehen. In den Unterkunfts­räumen sind diese im Eingangsbereich in Nähe des Hauptlichtschalters zu positionieren.
        1. Lüftung

Um die Luftqualität in den Räumen sicherzustellen, sind bedarfsgerechte raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) nach Erfordernis und Fachplanung und unter Berücksichtigung der einschlägig anerkannten Vorschriften, Normen und Gesetze zu planen, falls eine natürliche Lüftung über die Fenster nicht ausreichend ist.

Auf eine möglichst niedrige Geräuschentwicklung ist zu achten, um einen erholsamen Schlaf zu gewähren.

        1. Elektroinstallation
  1. Spannungsversorgung

Um die notwendige Stromversorgung sicherzustellen, sind bedarfsgerechte Elektroinstallationen nach Erfordernis und Fachplanung und unter Berücksichtigung der einschlägig anerkannten Vorschriften, Normen und Gesetze zu planen.

  • 1x Doppelsteckdose 230 V an der Außenwand zwischen den Fenstern für den Anschluss eines Fernsehgerätes, Höhe von OK FFB[2] 1,60 m,

1x Kombination Lichtschalter und Steckdose neben der Eingangstür, Höhe von OK FFB 1,05 m,

2x Dreifachsteckdose nahe am Bettkopfteil unten, Höhe von OK FFB 0,30 m:

  • 2x je Etagenbett für den Anschluss des Ablagemoduls und
  • 1x für die allgemeine Raumversorgung,

1x Einfachsteckdose für den Kühlschrank unten, Höhe von OK FFB 0,30 m.

  1. Beleuchtung
  • Beleuchtungsstärke gemäß ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“ und AMEV[3] (mindestens DIN EN[4] 12464-1 „Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten“),
  • Leuchtentyp: Opalglas-/Prismenleuchte IP2X,
  • Leuchtmittel: LED (Licht emittierende Diode), austauschbar,
  • Leuchtenart: Bei Abhangdecke als Einbauleuchte, sonst als Anbauleuchte.
  1. Erdung

Die erforderliche Erdung ist durch eine Fachplanung, unter Berücksichtigung der einschlägig anerkannten Vorschriften, Normen und Gesetze zu planen.

  1. Brandschutz

1x Multisensormelder gemäß DIN EN 54-7 „Rauchmelder“ ist an der Decke des Raums zu installieren.

        1. Wasser-/Abwasseranlagen

Keine nutzerspezifischen Forderungen.

        1. Informationstechnische Forderungen, Anlagen und Anschlüsse
  • 1x Datenanschluss (Internet in den Unterkünften):
  • RJ 45 als Doppeldose (Power over Ethernet (PoE)) für den Anschluss eines Access-Points,
  • Verortung: An der fensterseitigen Außenwand, 10 cm unterhalb der Decke.

1x Antennenanschluss an der fensterseitigen Außenwand zwischen den Fenstern für den Anschluss eines Fernsehgerätes, Höhe von OK FFB 1,60 m.

        1. Sonderanlagen (Gas, Druckluft, Hebe-, Förder- und Transportanlagen usw.)

Keine nutzerspezifischen Forderungen.

        1. Absicherungsmaßnahmen

Absicherungsmaßnahmen sind gemäß der AR „Grundsätzliche Infrastrukturforderung für Absiche­rungsmaßnahmen“ C1-1810/0-6000 VS-NfD, Abschnitt 3.10 zu fordern.

      1. Ausstattung
        1. Dienststellengebundenes Gerät

Entfällt.

        1. Liegenschaftsgerät

Gemäß RAS 0113.

Lfd.-Nr.BezeichnungGrWiNrAnzahlAbmessungen Breite x Tiefe [m]Netto-Fläche [m²]
200Unterkunftsschrank mit Garderobe, 60 cmWA000640,600,602,88
Unterkunftsschrank mit Wertfach, 60 cmWA000640,600,60
Aufsatzschrank, 120 cmWA000841,200,60
201Unterkunftsschrank mit Garderobe, 60 cmWA000640,600,601,44
Aufsatzschrank, 60 cmWA000840,600,60
ODER
Schrankmodul MOBAST 95 cm, zweifach stapelbarWA00083040,950,60
Aufsatzschrank 95 cmWA00080420,950,60
202Etagenbettmodul, 226 x 106 cm inkl. ZubehörWA176022,261,064,80
ODER
Etagenbettmodul, 200 x 106 cm inkl. ZubehörWA17602
Bett-Ablagemodul (zeichnerisch nicht dargestellt)WA02743240,550,14Wandmontage
203Tisch GemeinschaftsunterkunftWA102110,801,401,12
204Stuhl Gemeinschaftsunterkunft, FreischwingerWA140340,430,520,89
205Fernsehgerät 40 Zoll [5]WA6580201Wandmontage
Wand-/Deckenhalterung für FernsehgeräteWA1314301
206Kühlschrank 145L o. Tiefkühllagerfach, handelsüblichWD06611010,600,600,36
207KleiderriegelWA5311002Wandmontage
Stufentritt mit Sitzfläche (zeichnerisch nicht dargestellt)WA14651010,530,410,22
Abfallbehälter gemäß Entsorgungs­konzept des zuständigen Bundeswehr-Dienstleistungszentrum (BwDLZ) (zeichnerisch nicht dargestellt)
Netto-Stellfläche [m²]11,71
        1. Bauseitiges Gerät
Lfd.-Nr.Bezeichnung/BauelementAnzahlBemerkung
300Innentür zum Flur1siehe 1.1.2.3
301Fenster2siehe 1.1.2.3
302Datenanschluss, RJ 45 als Doppeldose (PoE) für Internet in den Unterkünften1siehe 1.1.3.6
303Anschlüsse für Fernsehgerät und Kühlschrank: - 1x Antennenanschluss - 1x Doppelsteckdose 230 V (Fernsehgerät) - 1x Einfachsteckdose 230 V (Kühlschrank)1siehe 1.1.3.4 und 1.1.3.6
304Kombination Lichtschalter und Steckdose 230 V1siehe 1.1.3.4
305Dreifachsteckdose 230 V2siehe 1.1.3.4
306Heizung (falls keine Fußbodenheizung zum Einsatz kommt)2Verortung unterhalb der Fenster
Brandmelder-Kenngröße Rauch (zeichnerisch nicht dargestellt)1Deckenmontage
        1. Informationstechnik-/Fernmeldegerät

Entfällt.

      1. Stellskizze (ohne Maßstab)

        1. Bilder/Fotos
  1. Unterkunftsschrank 60 cm mit Verpflegungs- und Wertfach (WA0006)
  1. Unterkunftsschrank 60 cm, Garderobe (WA0006)
  1. Aufsatzschrank 120 cm (WA0008)
  1. Aufsatzschrank 60 cm (WA0008)
  1. Etagenbettmodul mit Zubehör (WA 1760)
  1. Tisch, Gemeinschaftsunterkunft (WA1021)
  1. Stuhl, Gemeinschaftsunterkunft (WA1403)
  1. Stufentritt mit Sitzfläche (WA146510)
  1. Fernsehgerät mit Wand-/Deckenhalterung
  1. Kühlschrank 145 Ltr (WA066110)
  1. Schrankmodul MOBAST 95 cm (WA000830)
  1. Aufsatzschrank 95 cm (WA000804)
  1. Bett-Ablagemodul (WA027432)
      1. Abkürzungsverzeichnis
AbkürzungBedeutung
AMEVArbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen
ARAllgemeine Regelung
ARBuAnforderungsraumbuch
ASRTechnische Regeln für Arbeitsstätten
BwDLZBundeswehr-Dienstleistungszentrum
DINDeutsches Institut für Normung e. V.
DIN ENDeutsche Industrie Norm Europäische Norm
DVGWDeutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.
ETBeinheitliche Technische Baubestimmungen des Instituts für Bautechnik
HPLHigh Pressure Laminate
HSchKrHeimatschutzkräfte
LEDLicht emittierende Diode
PoEPower over Ethernet
OK FFBOberkante Fertigfußboden
RekrRekrut bzw. Rekrutin
RLT-AnlagenRaumlufttechnische Anlagen
UKS a. b. A.Unterkunftspflichtige Soldatinnen und Soldaten aus besonderem Anlass
VDEVerband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.
VDIVerein Deutscher Ingenieure
      1. Bezugsjournal
(Nr.) BezugsdokumenteTitel
1. A1-2042/1-6037Vorbeugender Brandschutz in Liegenschaften
1. ASR A1.5Fußböden
1. ASR A2.2Maßnahmen gegen Brände
1. ASR A3.4Beleuchtung und Sichtverbindung
1. ASR A4.4Unterkünfte
1. C1-1810/0-6000 VS-NfDGrundsätzliche Infrastrukturforderung für Absicherungsmaßnahmen
1. C-1800/114Allgemeine baufachliche Vorgaben für die Durchführung von Baumaßnahmen der Bundeswehr
1. C-1810/115Maßnahmen zur Brandfrüherkennung in Liegenschaften
1. DIN 4109-1Schallschutz im Hochbau
1. DIN EN 12464-1Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten
1. DIN EN 54-7Brandmeldeanlagen – Teil 7: Rauchmelder – Punktförmige Rauchmelder nach dem Streulicht-, Durchlicht- oder Ionisationsprinzip
      1. Änderungsjournal
VersionGültig abGeänderter Inhalt
1.0xx.xx.xxxx* Erstveröffentlichung
  1. Hierbei handelt es sich um Fertigmaße.
  2. Oberkante Fertigfußboden.
  3. Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen.
  4. Deutsche Industrie Norm Europäische Norm.
  5. Ggf. ist bei einer Trockenbauweise eine Wandverstärkung notwendig.
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